Privater Rundfunk
Als privaten Rundfunk bezeichnet man die Summe der privat-rechtlichen, d. h. kommerziellen Hörfunk- oder Fernsehgesellschaften, die sich selbst finanzieren, in der Regel durch Werbung. Man unterscheidet bei dem privatrechtlichen Rundfunk, zwischen dem Privatfernsehen und dem Privatradio.
Den privat-rechtlichen Rundfunk unterscheidet vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er nicht durch öffentliche Hörfunk- und Fernsehgebühren finanziert wird. Für die Ausstrahlung eines privat-rechtlichen Hörfunkprogramms über UKW/Mittelwelle oder Langwelle (bspw. jedoch nicht Internet) ist in Deutschland eine Lizenz der verantwortlichen Landesmedienanstalt notwendig, diese beaufsichtigt anschließend das Programm. Auch wenn ein Programmanbieter in der außenpluralistischen Struktur des privaten Rundfunks nicht zur inhaltlichen Ausgewogenheit verpflichtet ist, muss er trotzdem ein Mindestmaß an Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten. Außerdem müssen die meisten deutschen Fernsehsender die Wahlspots der Parteien für die Bundestagswahl und vereinzelt auch für andere Wahlen ausstrahlen. Laut Gesetz darf ein privater Fernsehsender pro Stunde zwölf Minuten Werbung ausstrahlen, also bis zu 20 Prozent der Zeit.
Die privatrechtlichen Anbieter unterliegen anders als die bundesdeutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keinem gesetzlichen Programmauftrag. Wesentlicher Anreiz zum Betrieb eines "Privatsenders" dürfte meist der dadurch erwartete wirtschaftliche Erfolg sein: Die finanziellen Erlöse eines frei empfangbaren privatrechtlichen Programmanbieters ergeben sich im Wesentlichen aus den Werbeeinnahmen. Diese berechnen sich indirekt aus den erzielten Programmreichweiten (Zuschauerzahlen). Weitere Finanzierungs- bzw Gewinnerzielungsmöglichkeiten ergeben sich im Rundfunk beispielsweise durch Bezahl- oder Abonnementsmodelle (z.B. Sky, bestimmte Spartenkanäle), Verkaufsfernsehen (HSE24, QVC), Call-In (ehemals 9live). Nicht wirtschaftlich motiviert existiert der Nichtkommerzieller Rundfunk (NKR).
Zahlreiche private Rundfunkunternehmen sind in Deutschland im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) organisiert. In Österreich vertritt der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) die Interessen der privaten Rundfunkveranstalter.
Siehe auch [Bearbeiten]
Literatur [Bearbeiten]
- Jürgen Wilke: Die zweite Säule des "dualen Systems": Privater Rundfunk, in: APuZ 9-10/2010, S. 12–19.
Weblinks [Bearbeiten]
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