Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ist eine Organisation zur Gestaltung von Tarifen für Reisen mit der Eisenbahn, bei denen Züge von zwei oder mehr Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) benutzt werden, und für die Abrechnung von darauf aufbauenden Fahrscheinen für solche Verbindungen, also eine durchgehende Abfertigung zu ermöglichen. Dies betrifft im wesentlichen die Abrechnung zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland einerseits und andererseits solchen, die der BRD nicht gehören, also Privatunternehmen oder solche im Besitz von Bundesländern oder Kommunen, als nichtbundeseigene Eisenbahn bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgaben und Geschichte

Die Tätigkeit des TBNE ist auf den Schienenpersonennahverkehr beschränkt, mit anderen Worten, Personenfernverkehrsleistungen, wie sie von Tochterunternehmen von Veolia Verkehr (Interconnex, Harz-Elbe-Express, Lausitz-Express), Arriva Deutschland (Vogtland-Express) oder der IGE (Mitfahrzug) erbracht werden, werden nicht davon erfasst. Es werden jedoch auch einige verkraftete Strecken einbezogen, d.h. solche auf denen der Schienenverkehr durch einen Kraftverkehr mit Omnibussen abgelöst wurde. Anders als ein Verkehrsverbund, der auch öffentlich in Erscheinung tritt, ist die Arbeit des TBNE alleine nach innen gerichtet.

Die Geschichte des TBNE begann im Jahre 1944 mit der Zusammenlegung von zwei Tarifverbänden, die Abkürzung TBNE tauchte erstmals im Jahre 1950 auf, als sich die Organisation den Namen Personen-Tarifverband Deutsche Bundesbahn – Deutsche Nichtbundeseigene Eisenbahnen gab.

Damals ging es im wesentlichen um den sogenannten Anstoßtarif zwischen der Bundesbahn und anderen Eisenbahngesellschaften, die auf ihrem eigenen Schienennetz eigenen Personenverkehr durchführten. Im Zuge der sog. Bahnreform, also der weitgehenden Einführung von Konkurrenz auf dem gesamten Schienennetz aller Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), änderte sich einerseits die Aufgabenstellung und wurde andererseits eine Namensänderung der Organisation erforderlich.

Die gegenseitige Verrechnung von Fahrpreisen kann beruhen auf der Mitgliedschaft des jeweiligen EVU im TBNE, auf einer bilateralen vertraglichen Beziehung des EVU mit dem TBNE, oder auf einer bilateralen vertraglichen Beziehung des TBNE mit einem Verkehrsverbund, für den das EVU Schienenverkehrsleistungen erbringt und dessen Tarif des EVU anwendet.

[Bearbeiten] Mitglieder

Stand Oktober 2007

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Intern

Deutsche Bundesbahn

[Bearbeiten] Extern

Persönliche Werkzeuge