Landkreis Calbe a./S.

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Wappen des Landkreises Calbe a./S.
Siegelmarke Der Königlich Preussische Landrath des Kreises Calbe

Der Landkreis Calbe a./S. (= an der Saale) bestand in Preußen, der SBZ und der DDR von 1816 bis 1950.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Im Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Calbe im Regierungsbezirk Magdeburg der Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Calbe. Die Schreibweise des Landkreises schwankte zwischen Calbe, Calbe an der Saale und zuletzt Calbe a./S.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 1. April 1913 wurden die Gemeinden Elbenau und Grünewalde aus dem Kreis Jerichow I in die Stadt Schönebeck im Kreis Calbe eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Calbe a./S. entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Calbe a./S. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Magdeburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die US-Streitkräfte besetzt.

Deutsche Demokratische Republik

Die sowjetische Militärverwaltung vereinigte 1945 die beiden Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg, den Freistaat Anhalt sowie Teile Braunschweigs zur neuen Provinz Sachsen. Am 23. Juli 1945 richtete die Provinzialregierung drei Bezirksverwaltungen (Dessau für den ehemaligen Freistaat Anhalt, Magdeburg für die ehemalige Provinz Magdeburg und Merseburg für die ehemalige Provinz Halle-Merseburg) ein, dabei kam der Landkreis Calbe zunächst an den Bezirk Magdeburg, wechselte aber am 10. Februar 1946 in den Regierungsbezirk Dessau. Am 10. Januar 1947 nahm die Provinz Sachsen die Bezeichnung Land Sachsen-Anhalt an, bald darauf am 25. Februar 1947 erklärte der Alliierte Kontrollrat den Freistaat Preußen für aufgelöst. Sachsen-Anhalt löste zum 30. Juni 1947 die Bezirke als mittlere Verwaltungsebene auf. Am 15. Juni 1950 kam es zu einer ersten Verwaltungsreform in Sachsen-Anhalt:[1]

Im Zuge der großen Verwaltungsreform vom 25. Juli 1952 kam es zu weiteren Gebietsänderungen:[2]

Einwohnerentwicklung

Jahr Einwohner Quelle
1816 34.086 [3]
1843 48.073 [4]
1871 75.451 [5]
1890 99.857 [6]
1900 107.532 [6]
1910 108.798 [6]
1925 111.215 [6]
1933 112.490 [6]
1939 117.332 [6]
1946 117.731 [7]

Politik

Landräte

  • 1816–1818 Friedrich Wilhelm von Steinäcker
  • 1818–1858 Franz von Steinäcker
  • 1858–1880 Bruno von Steinäcker
  • 1880–1884 Justus Philipp Harte
  • 1884–1889 Ernst Mejer
  • 1889–1911 Max Hermann Pape
  • 1911–1919 Ludwig Kothe
  • 1919–1922 Karl Bergemann (1878–1949)
  • 1922–1932 Otto Voß
  • 1932–1940 Theodor Parisius (1896–1985)
  • 1940–1945 Bodo von Alvensleben (1882–1961)

Wappen

Blasonierung: „In Rot auf der unteren Schildhälfte 2 silberne mit 3 blauen Stromlinien belegte Flussbänder (das rechte Flussband ins linke einfließend). Im nach dem unteren Schildrande gerichteten Flussmündungswinkel eine silberne, schwarz gefugte, zinnenbewehrte Burgmauer mit dahinter aufragendem, schwarz gefugtem, zinnenbewehrtem Turm.“
Wappenbegründung: Das Wappen symbolisiert durch den Flußmündungswinkel die Einmündung der Saale in die Elbe. Die aus diesem Winkel wachsende Mauer mit Turm spielt auf eine hier frühgeschichtlich gelegene Grenzburg am Limes sorabicus an. Die Tingierung des Schildes und der Burg deuten mit den Farben Rot-Silber auf die einstige historische Zugehörigkeit zum Erzbistum Magdeburg hin.

Das Wappen wurde vom Heraldiker Otto Pech aus Altenburg und dem Vorsitzenden des Vereins für Heimatkunde, Direktor Wolfgang Wanckel aus Schönebeck gestaltet und am 9. Dezember 1933 durch das Preußische Staatsministerium verliehen.

Kommunalverfassung

Der Landkreis Calbe a./S. gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Städte und Gemeinden

Stand 1945

Der Landkreis Calbe a./S. umfasste 1945 fünf Städte und 37 weitere Gemeinden:[6]

Vor 1950 aufgelöste Gemeinden

Namensänderungen

Commons: Landkreis Calbe a./S. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Landkreis Calbe a./S. Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 24. Juli 2016.

Einzelnachweise

  1. Erste Verordnung zum Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 (GuABl, S. 161). In: Landesregierung Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Gesetz- und Amtsblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Nr. 15, 22. Juni 1950, ZDB-ID 511105-5, S. 225–228 (PDF).
  2. genealogy.net: Landkreis Calbe
  3. Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Magdeburg, S. 329 (Digitalisat [abgerufen am 5. Juli 2016]).
  4. Handbuch der Provinz Sachsen. Rubachsche Buchhandlung, Magdeburg 1843, S. 94 (Digitalisat [abgerufen am 6. Juli 2016]).
  5. Königlich Statistisches Büro Preußen (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Sachsen. Verlag d. Königl. Statist. Bureaus, Berlin 1873 (Digitalisat [abgerufen am 5. Juli 2016]).
  6. a b c d e f g Michael Rademacher: Landkreis Calbe. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Volkszählung 1946