Benutzer:AlexR/Rauchlose

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Arbeitskopie zur Zusammenführung des englischen und deutschen Artikels zur rauchlosen Zigarette.


Zwei Modelle elektronischer Zigaretten. Von oben nach unten: RN4072 "Pen" and CT-M401. Unter dem jeweiligen Modell ist ein Ersatzakku zu sehen.
Eine DSE-901, ein ebenfalls weitverbreitetes Design einer elektronischen Zigarette, einer normalen Zigarette nachempfunden.


Bei rauchlosen Zigaretten handelt es sich um Produkte, die meist Zigaretten ähneln und den Raucher mit Nikotin und Aromastoffen versorgen sollen, wobei aber eine Verbrennung von pflanzlichen Substanzen wie Tabak und somit auch die Erzeugung von Tabakrauch vermieden wird. Das Austreten von Nikotin in die vom Raucher inhalierte Luft wird durch alternative Techniken bewirkt. Sie sind damit eine Alternative zum Rauchen von Tabakprodukten wie Zigaretten, Zigarren oder Pfeifen.

Die heute häufigste Variante, die elektronische Zigarette, ist ein batteriebetriebenes Gerät, welches die Inhalation von Nikotin durch das Verdampfen einer Flüssigkeit ermöglicht. (Auch nikotinfreie Flüssigkeiten existieren hierfür.) Zusätzlich zum Nikotin enthält der Dampf Geschmackstoffe und wird ähnlich wahrgenommen wie inhalierter Tabakrauch; jedoch sind hier weder Tabak, noch Rauch, noch Verbrennung involviert.

Eine elektronische Zigarette hat üblicherweise die Form einer länglichen Röhre, viele sind in der Form den herkömmlichen Tabakrauchwaren nachempfunden, also etwa Zigaretten, Zigarren, oder auch Pfeifen. Ein ebenfalls übliches Design ist der "Pen", so genannt wegen seiner äußeren Ähnlichkeit mit einem länglichen Kugelschreiber. Die meisten elektronischen Zigaretten sind wiederbenutzbare Geräte, mit ersetzbaren bzw. wiederbefüllbaren Teilen. Es gibt allerdings auch einige Einweg-Modelle.

Die heute gebräuchliche elektronische Zigarette wurde in Peking, China von SBT Co. im Jahre 2003 entwickelt, die SBT Co. gehört heute zur Ruyan Group Ltd. (Früher Golden Dragon Group Ltd.)


Funktionsweise der elektronischen Zigarette[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine zerlegte elektronische Zigarette im Tabakzigarettenformat
A. LED Abdeckung
B. Akku (enthält auch elektronische Schaltkreise)
C. Verdampfer (Heizelement)
D. Depot (Mundstück).

In automatischen Modellen wird die Verdampfung ausgelöst durch einen Unterdruckschalter, in manuellen durch einen vom Benutzer zu pressenden Schalter. Dadurch wird das Heizelement eingeschaltet, welches die üblicherweise nikotinhaltige Flüssigkeit (Liquid genannt) verdampft, die im Depot enthalten ist.[1] Bei den meisten Modellen zeigt eine LED am anderen Ende des Geräts an, daß der Verdampfer aktiv ist. Die Farbe der LED ist dabei weitestgehend eine Frage der persönlichen Vorlieben, da die meisten weitverbreiteten Geräte mit unterschiedlichen LED-Farben erhältlich sind.

Aufbau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während elektronische Zigaretten unterschiedlich aussehen, bestehen sie üblicherweise aus den gleichen Einzelteilen: Einem Mundstück mit Depot für die Flüssigkeit, ein Verdampfer, einem Akku, und verschiedenen elektronischen Schaltkreisen.

Mundstück (Depot)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Mundstück ist ein kleines Plastikröhrchen, welches am Ende der Verdampferhülle angebracht wird. Innen enthält es ein absorbierendes Material, welches mit einer mit Aromen und Nikotin versetzen Lösung getränkt ist.[2] Dieses Mundstück wird üblicherweise als "Depot" bezeichnet. Wenn die Flüssigkeit im Depot aufgebraucht ist, kann es entweder vom Benutzer selbst wiederaufgefüllt werden, oder durch ein anderes gefülltes Depot ersetzt werden.

Heizelement (Verdampfer)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Heizelement dient der Verdampfung des Liqids im Mundstück, so daß dieses inhaliert werden kann. Dieser Teil wird üblicherweise als "Verdampfer" bezeichnet. In einigen Modelle finden sich sogenannte Depotverdampfer oder Einwegverdampfer, in welchen Verdampfer und Depot eine einzige Wegwerf-Einheit bilden.

Der Akku einer elektronischen Zigarette an einem USB-Ladegerät.

Akku und Elektronik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die meisten elektronischen Zigaretten nutzten einen Lithium-Ionen-Akku um das Heizelement zu betreiben. Die Kapazität des Akkus hängt dabei von der Größe und vom Typ an, der Häufigkeit des Gebrauchs, und der Umgebung. Viele verschiedene Lademöglichkeiten existieren, etwa Wandladegeräte, Geräte zum Anschluß an Zigarettenanzünder, oder an USB-Anschlüsse. Der Akku ist üblicherweise die größte Komponente einer elektronische Zigarette.

Die meisten elektronischen Zigaretten nutzen einen Unterdruckschalter, der durch Ziehen am Mundstück ausgelöst wird. Einige Modelle haben aber auch manuelle Schalter, welche der Benutzer drücken muß, um die Verdampfung zu starten. Verschiedene andere elektronische Schaltkreise regeln zum Beispiel eine automatische Abschaltung des Verdampfers, um eine Überhitzung zu vermeiden, und eine LED, um die Funktion des Gerätes anzuzeigen. Ursprünglich waren die LEDs nahezu immer rot oder orange, um Zigarettenglut zu simulieren. Mittlerweile sind diese auch sehr häufig blau oder weiß, seltener andersfarbig.

Während einige größere Modelle einen Akku enthalten, der in der Größe einer Standard-Batterie entspricht (meist AAA), sind die meisten Modelle dafür zu klein, und haben daher proprietäre Akkus des Herstellers. In diesen Modellen befinden sich Akku und elektronische Komponenten in einee austauschbaren Komponente, welche üblicherweise einfach als "Akku" bezeichnet wird, obgleich sie auch andere Bauteile enthält.


Liquid[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Liquids bestehen üblicherweise aus Nikotin, welches in Propylenglycol oder Glycerin gelöst ist, beides gängige Nahrungsmittelzusätze. Sie enthalten ebenfalls üblicherweise Geschmackszusätze, so daß mehrere Dutzend Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Nikotinfreies Liquid ist, bis auf das Nikotin natürlich, ebenso zusammengesetzt. Liquid wird in Fläschchen verschiedener Größe verkauft, um damit selbst Depots aufzufüllen, oder in vorgefüllten Depots. Unterschiedliche Stärken sind erhältlich, von extra-stark bis ohne Nikotin.

Meist folgt die Dosierung des Nikontins dem Muster von "normal", "light" und "ultra-light" von Zigaretten. Einige Geschmacksrichtungen versuchen, den Geschmack tranditioneller Zigaretten zu imitieren, wie etwa normaler Tabak, Menthol, oder bestimmte Tabaksorten wie Orienttabak ("Turkish Blend") oder Virginia. Andere versuchen, den Geschmack bestimmter Zigarettenmarken zu imitieren, etwa Marlboro oder Camel. Ebenso gibt es völlig andere Geschmacksrichtungen, wie Erdbeer, Orange, Minze, Vanille, Karamel, Kaffee usw.

Untenstehend einige verschiedene Liquid-Zusammensetzungen:[3][4]

Bestandteil Rezept 1 Rezept 2 Rezept 3 Rezept 4 Rezept 5
Propylenglycol 85% 80% 90% 80% <65%
Nicotin 6% 4% 2% 0.1% <3%
Glycerol 2% 5% - 5% <20%
Tabak essence - 4% 4.5% 1% <5%
Essence 2% - 1% 1% <5%
Organische Säuren 1% - - 2% <1%
Antioxidantien agent 1% - - - -
Butyl valerate - 1% - - -
Isopentyl hexonate - 1% - - -
Lauryl laurate - 0.6% - - -
Benzylbenzoat - 0.4% - - -
Methyl octynicate - 0–5% - - -
Ethyl heptylate - 0.2% - - -
Hexyl hexanoate - 0.3% - - -
Geranyl butyrate - 2% - - -
Menthol - 0.5% - - -
Zitronensäure - 0.5% 2.5% - -
Wasser - - - 2.9% <10%
Alkohol - - - 8% -
2,3,5-Trimethylpyrazin - - - - <1%
2,3,5,6-Tetramethylpyrazin - - - - <1%
2,3-Dimethylpyrazin - - - - <1%
Acetylpyrazine - - - - <1%
Terpineol - - - - <1%
Ethyl maltol - - - - <1%
Guaiacol - - - - <1%
Acetylpyridine - - - - <1%
Octalactone - - - - <1%

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die elektronische Zigarette wurde 2003 entwickelt von SBT Co. Ltd.[5], einem Unternehmen aus Peking, welches mittlerweile zu Ruyan gehört. 2004 übernahm Ruyan das Projekt, um die neuartige Technologie weiterzuentwickeln. Ruyan übernahm SBT Co. Ltd. offiziell, und der Name wurde auf SBT RUYAN Technology & Development Co. Ltd. geändert. Im April 2006 wurde die elektronische Zigarette auf dem europäischen Makrt vorgestellt, und offiziell auf der "RUYAN" Overseas Promotion Conference in Österreich vorgestellt[6]. Nach ihrer Einführung in Europa wurde das Produkt dem europäischen Markt angepasst, und als "elektronische Zigarette" vermarktet. 2007 berichtete Reuters über SBT RUYAN in Peking, was dem Produkt eine gewisse Aufmerksamket der Medien brachte. [7]

Andere Arten rauchloser Zigaretten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erhitzung durch Kohlenstoff[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1996 testete der amerikanische Tabakkonzern Reynolds eine rauchlose Zigarette. Das Produkt wurde in den USA Eclipse und in Deutschland Hi.Q getauft und bestand aus einem einen Zentimeter langen Zylinder aus gepresstem Kohlenstoff an der Spitze, der von kleinen Luftkanälen durchzogen und von hitzeisolierenden Glasfaserschichten umhüllt war. In die Kohlenstoffmasse eingebunden war pulverisierter Tabak, entsprechend fünf bis zehn Prozent des Tabakgehalts einer gewöhnlichen Zigarette. Außerdem war ein dünnes Tabakblatt in der Glasfaserabdichtung verborgen. Die Tabakfüllung war mit einem Nikotin enthaltenden Tabakextrakt versetzt und mit 50 Prozent Glycerin getränkt. Eine Hülle aus Aluminium-Folie im oberen Teil sorgte für Wärmedämmung, Verdunstungsschutz und Kontrolle der Luftzufuhr.

Wenn die Kohlenstoffspitze angezündet wurde, brachte die dabei entstehende Hitze das Gemisch aus Glycerin, Nikotin und Tabakextrakt zum Verdampfen. Es bildete sich ein feines, inhalierbares Aerosol, das zu 80 Prozent aus Glycerin und Wasserdampf bestand. Der sichtbare Rauch löste sich daher sehr rasch auf. Nach acht bis zehn Zügen erlosch die Kohlenstoffglut.

Trotz großen Aufwandes in der Testphase in Augsburg (kostenloses Verteilen der Hi.Q an Jugendliche sowie die Erlaubnis, die Hi.Q auf den Nichtraucher-Flügen der Augsburg Airways zu benutzen) stieß die Hi.Q auf wenig Interesse bei den Verbrauchern, sodass von einer breiten Markteinführung Abstand genommen wurde.

Erhitzung durch eine Heizspirale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„NicStic“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut dem in der Schweiz ansässigen Vertreiber gehört zur NicStic ein westentaschengroßer Vorratsbehälter mit integriertem Akkumulator. Vor dem Rauchen muss eine in der NicStic eingebaute Heizspirale 20 Sekunden lang mit Hilfe des Akkus aufgeladen werden. Diese Energiemenge soll für etwa drei Minuten Betrieb der rauchlosen Zigarette ausreichen. Wenn der Raucher an der NicStic zieht, soll die einströmende Luft durch die Heizspirale erhitzt werden, um aus einem nachgeschalteten Depot Nikotin und Aromastoffe herauszulösen, die der Raucher dann durch einen Filter inhaliert. Filter und Depot bilden eine Einheit, die nach jeder Benutzung zu wechseln ist, während die Heizvorrichtung angeblich ca. 500 mal wiederverwendet werden kann.

Die Markteinführung der NicStic wurde 2005 angekündigt, vor allem durch Sponsoring, Werbung im Internet und Aufbau von MLM-Strukturen. Die Werbekampagne wurde aus der Schweiz und teilweise auch aus Deutschland organisiert, allerdings ist trotz mehrfacher Ankündigung nie ein funktionierendes und marktreifes Produkt auf den Markt gekommen. Hingegen wurden auf diversen Veranstaltungen (z.B. BMW Open) Kundendaten aufgenommen. Diesen Kunden wurde dann nicht die rauchfreie NicStic vorgestellt, sondern Aktien der NicStic AG zum Kauf angeboten. Auch via Telefonmarketing wurden die Aktien zum Kauf angeboten. Die in Aussicht gestellten Gewinne wurden von Kritikern als „völlig unrealistisch und höchst unseriös“ bezeichnet.

In Zusammenhang mit dem Aktienvertrieb erfolgten im Mai 2006 wegen Verdacht auf Vermögensdelikte verschiedene polizeiliche Hausdurchsuchungen bei NicStic AG sowie bei zwei beim Marketing und Aktienvertrieb beteiligten Unternehmen. Im März 2007 leitete die Eidgenössische Bankenkommission mit superprovisorischer Verfügung wegen Verdacht auf Ausübung von bewilligungspflichtigen Tätigkeiten ohne notwendige Bewilligung eine Untersuchung gegen zwei involvierte und mit NicStic AG eng verbundenen Unternehmen ein, die im Mai 2007 auf das Unternehmen NicStic AG selbst und zwei weitere eng verbundenen Unternehmen und im Juni 2007 auf vier weitere involvierte Unternehmen ausgeweitet wurde. Dabei wurde umfangreiches Datenmaterial beschlagnahmt.

Mit Verfügung vom 30. August 2007 eröffnete die Eidgenössische Bankenkommission wegen gravierender Gesetzesverstöße (Ausübung einer bewilligungspflichtigen Effektenhändlertätigkeit ohne entsprechende Bewilligung) gegen NicStic AG sowie sämtliche involvierten und personell, organisatorisch und wirtschaftlich sehr eng mit NicStic AG verknüpften Unternehmen in Anwendung von Art. 36 des Börsengesetzes den Konkurs und ordnete die sofortige Liquidation an.[8] [9]

In ihrem Untersuchungsbericht schreibt die Eidgenössischen Bankenkommission, dass NicStic „nur ein Projekt war, mit dem Anleger zum Kauf von Nicstic-Aktien geködert wurden“. Die Untersuchungen der EBK ergaben zudem, dass das Unternehmen, anders als den Anlegern versprochen, „gar nie operativ tätig war“. Laut einem am 26. Oktober 2007 in der Berner Zeitung erschienen Artikel verloren Tausende von Anlegern und Investoren rund 300 Mio. Franken, die Drahtzieher waren bereits vorbestraft. [10] Über die NicStic AG wurde am 20. März 2008 das Konkursverfahren eröffnet.[11]

„BlueSky“[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf eine mit NicStic vergleichbare Art und Weise soll die rauchlose Zigarette BlueSky funktionieren. Sie beinhaltet jedoch an Stelle einer großräumigen Heizspirale eine extrem kleine, die in einem Keramikkörper steckt und sich nur während des Zuges auf über 1200°C erwärmt. Hinzu kommen ein wiederaufladbarer Akku und eine Steuerelektronik. Um eine dosierte Abgabe des auf dem Depot aufgebrachten Nikotins zu gewährleisten, gibt ein drehbar gelagerter Zylinder nur einzelne Flächen des Depots frei. An Stelle des herkömmlichen Celluloseacetat-Zigarettenfilters werden biologisch abbaubare Vliese verwendet, die ein Tochterunternehmen der Melitta-Gruppe herstellt.

Dieses Produkt ist im Januar 2008 auf den Markt gekommen.

Zerstäubungsprinzip[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei einer als Dampfen oder auch eRauchen bezeichneten Technik wird in zahlreichen Produkten (smuke, Ruyan u.a.) beim Ansaugen an dem Mundstück mit Hilfe eines kleinen Piezoelements ein Aerosol erzeugt. Dieses Mini-Piezoelement wird durch eine Elektronik angesteuert und schwingt so wirkungsvoll, dass dabei die Flüssigkeit, die durch die Kapillarkräfte aus dem Container ausfließt, zerstäubt wird. Die Funktionsweise entspricht in etwa einem Luftbefeuchter. Dem Akku wird durch einen Luft-Durchfluss-Sensor, der als Unterdruckschalter reagiert, nur so lange Energie – wenige Milliwatt – entnommen, wie der Unterdruck des Luftstroms anhält. Dadurch ist die Betriebsdauer lange gewährleistet, vergleichsweise über eine ganze Schachtel Zigaretten.

Das sogenannte Depot (auch Cartridge genannt) enthält als Trägerflüssigkeit Propylenglykol, dem Nikotin und Aromastoffe in unterschiedlichen Konzentrationen beigemischt sind. Dieses Aerosol erzeugt das pharmakologische und sensorische Gefühl des Rauchens, weil gleichzeitig der Luftstrom, dem das Aerosol beigemischt wird, noch geringfügig angewärmt wird. Das aus dem Mundstück und dem dahinter befindlichen Flüssigkeitscontainer bestehende austauschbare Depot beinhaltet je nach Ausführung so viel Nikotin und Aromastoffe, wie in bis zu etwa 30 Zigaretten enthalten sind. Der Akkumulator zum Betrieb der elektrischen Zigarette ist mit einem externen Ladegerät aufladbar. Das Piezoelement verschleißt bei sachgemäßer Behandlung nicht. Die im Akkumulator integrierte Elektronik schaltet nach ca 1500 Zügen, d. h. Einschaltungen durch den Luftstrom-Durchflusssensor einen sog. „Reinigungszyklus“ ein. Damit soll einem eventuellem Verkleben durch das Propylenglycol entgegengewirkt werden.

Der chinesische Hersteller besitzt für diese seit den 90-er Jahren entwickelte Verfahrenstechnik und Flüssigkeiten mehrere Weltpatente. Quellen: EP-Patente, Erfinder Hon Lik, CN


Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesundheitliche Auswirkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die gesundheitlichen Auswirkungen der elektronischen Zigarette sind zur Zeit nicht bekannt. Manche Hersteller/Händler werben damit, daß viele gesundheitsschädliche Anteile des Rauches traditioneller Zigaretten im Dampf elektronischer Zigaretten nicht enthalten sind. Insbesondere zu Anfang wurden elektronische Zigaretten auch als Mittel zur Rauchentwöhnung vermarktet[12]. Jedoch hat beispielsweise die WHO erklärt[13], daß sie zur Zeit dieser Vermarktungsstrategie nicht zustimmt. Obgleich es keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen gibt, haben einige Regulierungsbehörden Warnungen ausgesprochen bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von elektronischen Zigaretten. Im Gegenzug hat sich etwa in den USA die Electronic Cigarette Association (s.u.) gegründet, welche sich einerseits für diese einsetzt, andererseits aber von ihren Mitgliedern verlangt, daß diese keine unbewiesenen Behauptungen zu gesundheitlichen Vorteilen aufstellen[14][15].

_____________________________

Die rauchlose Zigarette wird gern als „gesunde Zigarette“ beworben, was jedoch relativiert werden muss. Zwar werden Teerprodukte vermieden, aber der Nikotinsucht wird nicht entgegengewirkt.

Nach Angaben des Herstellers der Hi.Q waren die Schadstoffe gegenüber einer normalen Zigarette um 90 Prozent reduziert, sodass das Krebsrisiko deutlich vermindert war. Ein Report der Health New Zealand Ltd. zeigte, dass die Ruyan E-Cigarette 150 Mal weniger Nitrosamine enthält - Nur noch 8 Teile pro Milliarde, verglichen mit 1200 Teile/Milliarde von normalen Zigaretten - und, da keine Verbrennung stattfindet, auch keinerlei Kohlenmonoxid auftritt[16] [17]. Über die NicStic und ähnliche Produkte liegen keine Angaben vor, aber auch hier kann eine deutliche Reduzierung des Krebsrisikos angenommen werden. Die Teerpartikel, die beim Verbrennen von herkömmlichen Zigaretten entstehen, transportieren die zahlreichen Giftstoffe, die ebenfalls durch die Verbrennung entstehen, in den menschlichen Körper. Bei den rauchlosen Zigaretten entstehen jedoch keine Teerpartikel.

Alle Arten von rauchlosen Zigaretten versorgen den Raucher jedoch mit ähnlichen Nikotinmengen, wie er es von normalen Zigaretten her gewohnt ist. Auf den Internetseiten einiger Hersteller wird der Umstieg von normalen auf rauchlose Zigaretten in gesundheitlicher Hinsicht zwar mit einem kompletten Rauchstopp gleichgesetzt, jedoch darf die Gefahr des Nikotins als Verursacher einer Vielzahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Raucherbein, Lungenembolie u.a.) nicht vernachlässigt werden. Laut „Jahrbuch Sucht“ der DHS sterben jährlich in Deutschland mehr als 110.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, davon 37.000 an Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Wirkung auf die Umgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die rauchlosen Zigaretten werden besonders mit der Behauptung beworben, man dürfe sie auch in Nichtraucherzonen u.ä. konsumieren. Da jedoch bislang keinerlei wissenschaftliche Studien über die Unbedenklichkeit der elektronischen Zigarette existieren, wird diese Behauptung von Nichtraucherorganisationen jedoch entschieden zurückgewiesen.

Zwar können einige Produkte auch mit Patronen ohne Nikotin benutzt werden; da man diesen Sachverhalt aber nicht erkennen kann, wird befürchtet, dass andere Raucher den augenscheinlich rauchenden Konsumenten einer rauchlosen Zigarette als Anlass nehmen könnten, Rauchverbote zu missachten.


Verschiedene Stellungnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Food and Drug Administration (USA)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Mai 2009 testete die Food and Drug Administration in den USA, Abteilung für Pharmazeutische Analysen, den Inhalt von Depots zweier Händler. Nachweisbare, jedoch nicht meßbare Spuren von Diethylenglycol wurden in einer der siebzehn Depots gefunden. Zusätzlich wurden in einigen Depots mit Tabakgeschmack Spuren von tabakspezifischen Nitrosaminen gefunden. Weiter wurde bemängelt, daß die Menge des Nikotins, welches beim Ziehen freigesetzt wurde, nicht gleichmäßig war[18]. Im Juli 2007 veröffentlichte die FDA eine Presseerklärung, in der sie vom Gebrauch elektronischer Zigaretten abriet, und wiederholte vorher bereits geäußerte Bedenken, daß elektronische Zigaretten an junge Menschen vermarktet werden könnten, und angemessen Gesundheitswarnungen fehlten[19].

Die Studie der FDA vom Mai 2009 wurde im Juli 2009 kritisiert von der wissenschaftlichen Beratungsfirma Exponent, Inc., in einem Bericht, der von einem Hersteller elektronischer Zigaretten, welche von der FDA getestet wurde, beauftragt wurde. Unter anderem kritisiert dieser Bericht einen niedrigen Standard der Dokumentation und Analyse, und daß die FDA keine Vergleiche mit Nikotinersatzprodukten, welche von der FDA empfohlen werden, durchführte. Diese enthielten laut Exponent vergleichbare Mengen an tabakspezifischen Nitrosaminen. Der Bericht schließt, daß die Behauptungen der FDA über die angeblichen Gesundheitsgefährdungen durch diese Studie nicht bewiesen seien[20].

Kanadisches Gesundheitsministerium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 27. März 2009 veröffentlichte das kanadische Gesundheitsministerium eine Empfehlung gegen elektronische Zigaretten. Die Empfehlung sagt: Obgleich diese elektronischen Rauchprodukte teilweise als eine sicherere Alternative zu konventionellen Tabakprodukten vermarktet werden, und, in einigen Fällen, als Hilfen zur Rauchentwöhnung, können elektronische Rauchprodukte zu Nikotinvergiftungen und Abhängigkeit führen." [21]

Weltgesundheitsorganisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte im September 2008, daß sie die elektronische Zigarette nicht als ein legitimes Mittel zur Rauchentwöhnung betrachte, und verlangte, daß die Vermarkter umgehend aus ihrem Material jeglichen Hinweis entfernen sollten, daß die WHO elektronische Zigaretten als sicher und effektiv einstufe.[13] Die WHO erklärte, ihres Wissens nach "wurden keine strikten, peer-reviewten Studien durchgeführt, welche zeigten, daß die elektronische Zigarette eine sichere und effektive Nikotinersatztherapie ist. Die WHO schließt nicht aus, daß die elektronische Zigarette einen Nutzen als Rauchentwöhnungsmittel haben könnte." Der Interims-Direktor der WHO-Initiative Tabakfrei, Douglas Bettcher, sagte: "Falls die Vermarkter elektronischer Zigaretten Rauchern helfen wollen, aufzuhören, dann müssen sie klinische Studien und toxikologische Analysen durchführen lassen, und sich an die entsprechenden Richtlinien halten. Bis sie dies tun, kann die WHO elektronische Zigaretten nicht als angemessene Nikotinersatztherapie betrachten, und sie kann sicherlich nicht zulassen, daß durch falsche Behauptungen der Eindruck erweckt wird, daß sie das Produkt anerkenne und empfehle.

Health New Zealand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Daß Spuren von tabakspezifischen Nitrosaminen in elektronischen Zigaretten enthalten sein können, wurde bereits im Oktober 2008 in einer Analyse im Magazin von Health New Zealand, einer neuseeländischen Nichtraucherschutzorganisation, dokumentiert. Anders als die FDA-Studie enthält diese jedoch eine detaillierte quantitative Analyse, und kam zu dem Ergebnis, daß Karzinogene und Giftstoffe lediglich in als harmlos zu betrachtenden Mengen enthalten seien. Zusammenfassend wurden elektronische Zigaretten als "eine sichere Alternative zum Tabakrauchen" eingestuft. [22]

Electronic Cigarette Association[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Electronic Cigarette Association, der Interessenverband für die elektronische Zigarette, ist ein Wirtschaftsverband von Herstellern und Händlern von elektronischen Zigaretten, dessen Ziel es ist, für die Industrie zu sprechen, insbesondere in Gesundheitsfragen, und der Industriestandards helfen will einzuführen. Die Gruppe wurde in 2009 gegründet und sitzt in Washington, D.C.. Sein Präsident und Sprecher ist der frühere US-Kongressabgeordnete Matt Salmon. Seit der Verband gegründet wurde, veröffentlichte Salmon mehrere öffentliche Stellungnamen via YouTube, als Antwort auf Presseerklärungen der FDA.[23]


Rechtlicher Status in anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im europäischen Binnenmarkt ist die Einteilung dieser Produkte zumindest in einigen Ländern geklärt. Prinzipiell sind Nikotindepots aufgrund des darin enthaltenen Nikotins gemäß der Richtlinie 2001/83/EG als Arzneimittel zu betrachten. Daher ist eine Zulassung als Arzneimittel erforderlich. Die dazugehörigen Dosiervorrichtungen sind nach der Richtlinie 93/42/EWG als Medizinprodukt zu betrachten, wodurch eine CE-Kennzeichnung für das Inverkehrbringen innerhalb der EU erforderlich ist. Derzeit laufen in einigen EU Ländern Verfahren zur Festlegung der Klassifizierung und Vermarktung dieser Produkte.

In Österreich wurde am 18. April 2007 durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entschieden, dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen sind.[24] Daher ist der Strukturvertrieb solcher Produkte prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken bzw. dem Medizinproduktehandel vorbehalten.

Zudem existiert für Produkte der Type „Rauchlose Zigarette“ derzeit weder eine Zulassung als Arzneispezialität noch als Medizinprodukt. Daher ist der Verkauf solcher Produkte in Österreich grundsätzlich unzulässig.

Einem Unternehmen aus Wien wurde der Vertrieb über MLM-Strukturen aufgrund eines Gutachtens des Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend in Österreicht mittlerweile verboten.[25]

Gemäß Gutachten des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, datiert 6. März 2007, unterliegen alle elektrisch betriebenen Nikotininhalatoren, den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, insbesondere der Zulassungspflicht als Arzneispezialitäten, und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes. Die im Strukturvertrieb angepriesenen elektrisch betriebenen Nikotininhalatoren sind als Arzneispezialitäten in Österreich nicht zugelassen.[24]

Die so genannten „Prüfzertifikate“, welche der Hersteller/Importeur auf seiner deutschen Website veröffentlicht hat, betreffen lediglich das Zubehör (wie Akku oder Ladegerät) und eine EMV-Prüfung. Eine CE-Zulassung als Medizinprodukt (bzw. der Nikotindepots als Arzneimittel) ist bisher nicht bestätigt.

Eine Benutzung auf (Nichtraucher-)Flügen der Deutschen Lufthansa wird nicht gestattet.

Seit September 2009 gestattet die irische Fluggesellschaft Ryanair das Inhalieren aus so genannten "Similar Smokeless Cigarettes". [26]


In anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da es sich um eine relativ neue Technologie handelt, und wegen der möglichen Verbindung zu Tabakgesetzen und Richtlinien für Medizin oder medizinische Produkte, befinden sich in vielen Ländern sowohl eine entsprechende Gesetzgebung als auch Untersuchungen zu öffentlichen Gesundheit noch in der Entwicklung.

  • In Österreich ist der Verkauf elektronischer Zigaretten, die Nikotin enthalten, illegal.[27][28]
  • In Brasilien ist der Verkauf, der Import und jegliche Werbung für elektronische Zigaretten verboten. Anvisa, die Brasilianische Gesundheitsbehörde, befand die momentan existierenden Einschätzungen zur gesundheitlichen Sicherheit noch nicht ausreichend, um das Produkt für die Vermarktung zuzulassen.[29]
  • In Kanada sind Import, Verkauf und Werbung verboten. Im März 2009 riet das kanadische Gesundheitsministerium den Bürgern, keine elektronischen Zigaretten zu kaufen oder zu benutzen. Es zitierte den kanadischen Food and Drugs Act, laut dem elektronische Rauchprodukte, welche Nikotin enthalten, eine Freigabe benötigen, ehe sie importiert, vermarktet oder verkauft werden dürfen. Eine solche Freigabe existiert nicht für irgendein elektronisches Rauchprodukt. [21] (Stand März 2009)
  • In den Niederlanden ist der Gebrauch von elektronischen Zigaretten erlaubt, jedoch die Werbung verboten, bis es eine entsprechende Gesetzgebung der Europäischen Union gibt.[30]
  • In Neuseeland hat das Gesundheitsministerium entschieden, daß die Ruyan e-Zigarette unter das Medizingesetz fällt, und daher nur als registrierte Medizin verkauft werden kann. Es wurde festgestellt, daß, da es sich nicht um ein Tabakprodukt handet, die Werbung dafür erlaubt ist.[1]
  • In Panama ist seit Juni 2009 der Import, der Vertrieb und der Verkauf verboten. Das Gesundheitsministerium berief sich dabei auf die Stellungnahmen der US-amerikanischen FDA.[31]
  • Im Vereinigten Königreich gibt es keine Beschränkungen bezüglich elektronischer Zigaretten.[32]
  • In den Vereinigten Staaten ist der Gebrauch freigegeben, jedoch werden einige Importe beschlagnahmt. Die FDA betrachtet elektronische Zigaretten als ein Gerät, was Nikotin freisetzt, und welches daher ihrer Freigabe bedarf. [33][34] (Stand November 2009)
    • In Kalifornien legte Governeur Arnold Schwarzenegger sein Veto gegen ein Gesetz ein, welches den Verkauf untersagt hätte. Er sagte: "[...]Wenn Erwachsene, wissend um die damit verbundenen Gesundheitsrisiken, diese Produkte kaufen wollen, sollen sie dies tun können [...]"[35]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Rauchlose Zigarette – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b The Ruyan e-cigarette; Health New Zealand Ltd Information Sheet. In: Health New Zealand. Abgerufen am 31. März 2008.
  2. siehe #Liquid für eine ausführlichere Liste von Inhaltsstoffen
  3. Vorlage:Ref patent
  4. Totally Wicked eLiquid Lab Reports. In: PILLbOX38. Abgerufen am 29. Oktober 2009.
  5. Reuters Life. Abgerufen am 5. November 2009.
  6. Ruyan Press. Abgerufen am 5. November 2009.
  7. Reuters. Abgerufen am 5. November 2009.
  8. amtliche Handelsregister-Publikation betreffend Konkurs-Verfügung der Eidg. Bankenkommission gegen NicStic AG in Liquidation. Eidg. Bankenkommission, 12. September 2007, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. Oktober 2013.@2Vorlage:Toter Link/www.shab.ch (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  9. Eidgenössische Bankenkommission, Konkurspublikationen bezüglich Unternehmen, die ohne notwendige Bewilligung eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben.
  10. Bericht in der Berner Zeitung bezüglich Betrugsfall NicStic
  11. Konkurspublikation der Eidgenössischen Bankenkommision betreffend NicStic AG in Liquidation
  12. Brooke Donovan: Fake aims to kill the urge to puff. In: The New Zealand Herald. APN News & Media, 27. Februar 2008, abgerufen am 20. März 2008.
  13. a b Marketers of electronic cigarettes should halt unproved therapy claims. World Health Organization, 19. September 2008, abgerufen am 1. Oktober 2008.
  14. http://www.ecassoc.org/downloads/ECA_Member_App_Aug09.pdf
  15. http://www.youtube.com/watch?v=nCNqwIZ5_k0
  16. Interim Safety Report on the Ruyan® e-cigarette. Health New Zealand Ltd, 18. Januar 2008, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. Oktober 2013.@2Vorlage:Toter Link/www.theruyanmedia.com (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  17. How safe is an e-cigarette? The results of independent chemical and microbiological analysis. Health New Zealand Ltd, 2008, abgerufen am 24. Oktober 2013.
  18. Evaluation of e-cigarettes. US Food and Drug Administration, 19. September 2008, abgerufen am 24. September 2011.
  19. FDA and Public Health Experts Warn About Electronic Cigarettes
  20. Technical Review and Analysis of FDA Report: "Evaluation of e-cigarettes"
  21. a b Health Canada Advises Canadians Not to Use Electronic Cigarettes. Health Canada, 27. März 2009, abgerufen am 24. September 2011.
  22. Safety Report on the Ruyan e-cigarette Cartridge and Inhaled Aerosol
  23. Electronic Cigarette Association
  24. a b Gutachten des Abgrenzungsbeirates gem. § 49a AMG zu Nikotininhalatoren, insbesondere elektrisch betriebene, bzw. analoge Produkte (z.B. RUYAN – die elektrische Zigarette, RUYAN Atomizing Electronic Cigarette and RUYAN Atomizing Tobacco Alkaloid Liquid Container). Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. Oktober 2013.@2Vorlage:Toter Link/www.ages.at (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  25. Abgrenzungsbeirat gemäß § 49a AMG, BMGFJ-Information betreffend elektrisch betriebene Nikotininhalatoren, insbesondere RUYAN. Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. Oktober 2013.@2Vorlage:Toter Link/www.ages.at (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  26. http://de.biz.yahoo.com/21092009/286/finance2001-rauchfrei-rauchen-ryanair.html
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  33. Debbie Elliott: Officials Probe E-Cigarettes' Health Claims. National Public Radio, 13. April 2009, abgerufen am 14. April 2009: „The agency has opened an investigation and has refused to allow e-cigarettes, e-cigars and e-pipes to cross the border because they're considered new drugs that require FDA approval.“
  34. New Questions About Safety of E-Cigarettes. WJLA-TV, 31. März 2009, abgerufen am 17. April 2009: „The U.S. FDA has blocked 17 import shipments of electronic cigarettes, saying in a statement, "These products offered for import appear to require FDA approval to be legally marketed in the U.S. and have not been reviewed by the agency."“
  35. CA Governor Veto Attachment. Abgerufen am 4. November 2009.