Benutzer:VECTRONATOR/Flaschenpfand1

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Flaschenpfand (ugs. auch Dosenpfand bzw. Pfand, österreichisch auch Einsatz) bezeichnet einen geldlichen Gegenwert (Abgabe) in Form eines Barcodes (GTIN) auf Flaschen und Gefäße (sogenannte Gebinde), den der Käufer beim Kauf zum Originalpreis dazuzahlt und nur bei einer korrekten Rückgabe vollständig erstattet bekommt.

Dabei wird zwischen Einweg- und Mehrwegpfand unterschieden – beim Einwegpfand werden Gebinde, die meist aus Kunststoffen, Aluminium (siehe Getränkedose) oder sonstigen Verbundstoffen (siehe Getränkekarton) bestehen, nur einmalig befüllt und meist direkt nach der Rückgabe, z. B. in einem Leergutautomaten, zerstört, dafür jedoch stofflich wiederverwertet. Mehrweg-Gebinde, die in der Regel aus Glas, Hartplastik oder Metallen bestehen, ermöglichen aufgrund ihrer materialistischen Beständigkeit dagegen eine mehrfache Befüllung.[1]

Das System dahinter nennt sich Pfandsystem, wird in Deutschland durch die Deutsche Pfandsystem GmbH realisiert und soll einen positiven Beitrag zur Ressourcenschonung und gegen Umweltverschmutzung liefern. Die Umweltbelastungen beider Pfandarten im Vergleich sind jedoch umstritten.

Weltweit existieren verschiedene Pfandsysteme ohne internationale Einheitlichkeit; viele Länder besitzen aber auch gar keine flächendeckenden Pfandsysteme. Mehrweg- ist weiter verbreitet als Einwegpfand. So ist das Einwegpfand in den meisten Staaten Europas unbekannt; nur in den skandinavischen Ländern existieren schon länger Regelungen. Schweden führte 1885 ein Mehrwegpfandsystem für 33-cl-Glasflaschen ein und besitzt damit das älteste Pfandsystem der Welt.

Umsetzung in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland ist das Pfandsystem bei Flaschen ein weit verbreitetes System zur Gewinnung und Wiederverwertung von Getränkebehältern.

Einwegpfand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Damit diese durch die Konsumenten nach dem Verbrauch zurückgebracht und anschließend dem Recycling zugeführt werden können, erhebt die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) auf geeignete Getränkebehälter sogenanntes Flaschenpfand. Diesen Geldbetrag zahlen Konsumenten beim Erwerben der Getränke zusätzlich zum Originalpreis und erhalten ihn nur bei korrekter Rückgabe vollständig zurück.

Mehrwegpfand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Text.

Statistiken in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Entwicklungen machen deutlich, dass der Trend hinsichtlich der PET-Flasche immer größer wird. Die am häufigsten in solche Flaschen abgefüllten Getränke sind Wässer und Limonaden mit einem Anteil von jeweils etwa 40 %. Die häufigste Gebindegröße ist die 1,5 Liter Flasche.[2] Dessen Gewicht ist seit 2002 um 17 % von 35,5 auf 29,47 g (2019) reduziert worden.[3]

Der Markt der Getränkedosen ist seit der Einführung des Pfands 2003 eingebrochen und erholt sich nur langsam. Da die Einführung dermaßen nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Händler irritierend erschien, nahmen viele Geschäfte pfandpflichtige Flaschen und Dosen kurzzeitig vollständig aus ihrem Sortiment, um kein mögliches Verlustrisiko einzugehen. Man begründete die Entscheidung mit der unklaren Politik der Auszahlung bzw. Einlösung des Pfandes und versprach vielerorts, nach spätestens 4 Monaten wieder das übliche Sortiment zu führen.[4] Teilweise fand die Getränkedose jedoch erst 2010 wieder ihren Weg in den Einzelhandel, nachdem unter anderem durch die Fußball-Weltmeisterschaft[5] die Nachfrage gestiegen war.[6]

2019 sind 390.000 Tonnen PET-Flaschen gesammelt worden, davon sind 94 % recycelt und 37,7 % wurden wieder in der Herstellung neuer Flaschen eingesetzt. Durch die Reinheit und Hochwertigkeit des Rezyklats wird das Material auch in anderen Branchen verwendet, so sind weitere 28,6 % in Folien und 20,4 % in Textilfasern eingeflossen.[7]

Der Anteil der Mehrwegflaschen ist insgesamt gesunken, lediglich bei dem Vertrieb von Bier liegt der Anteil noch hoch mit fast 80 %, alle anderen Getränkebereiche weisen jeweils jedoch nur noch maximal 42 % auf.[8] Beim Mineralwasser wurden 71 % bei Einführung in Mehrwegflaschen abgefüllt, heutzutage sind es lediglich knappe 41 %.[8][9]

Kritik und Probleme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kritik bei der Einführung (2003)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Handelskonzerne und Getränke-Unternehmen befürchteten durch das damalig neue Gesetz einen gewaltigen wirtschaftlichen Schaden und zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht, um das „Zwangspfand“ zu verhindern. Zusätzlich warnten Umweltschützer davor, dass das Einwegpfand eine Bedrohung für das Mehrwegsystem sei. Der damalige Umweltminister, Jürgen Trittin, musste sich gegen diese Angriffe verteidigen und erläuterte, dass das Pfand dem Wegwerfen von leeren Getränkeflaschen vorbeugen soll.[10]

Versuche, die Pfandpflicht zu Umgehen (2008)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Discounterkette LIDL verkaufte bis 2008 Getränke in Einweg-Flaschen, die den Mehrwegflaschen zum Verwechseln ähnlich sahen. Auch die Leergutautomaten erkannten die Flaschen fälschlicherweise als Mehrweg und zahlten daher nur 8, anstatt der durch den Endkunden gezahlten 25 Cent, aus. Die entstandene Differenz wurde nicht an den Kunden weitergegeben; stattdessen verblieb der Betrag bei LIDL. Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) testweise Rückgaben durchgeführt hatte, in denen die Einweg-Flaschen in 52 von 53 Fällen als Mehrweg erkannt wurden, forderte sie die Geschäftsführung mehrfach auf, die betroffenen Gebinde aus dem Sortiment zu nehmen und drohte mit rechtlichen Folgen.

Erst als die DUH eine Abmahnung an LIDL stellte und der Fall bundesweite Aufmerksamkeit erhielt, versprach die Discounterkette in einer außergerichtlichen Einigung, den Forderungen nachzugeben und die entsprechenden Produkte aus dem Sortiment zu nehmen.[11][12]

Kritik zur Kennzeichnung Einweg/Mehrweg (2009)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Festlegung der Kennzeichnung von Einweg oder Mehrweg führte anfangs zu Kritik von beiden Seiten. Die Gegenstimmen verteidigten ihren Standpunkt mit zu hohen Kostenprognosen für das Neudrucken und Designen sämtlicher Aushänge im Vergleich zu einer wohl niedrigen Erfolgswahrscheinlichkeit.[13] Das BMU entkräftete diesen Punkt durch ein Unterstützungsprogramm in Höhe von einmalig rd. 5,5 Mio. €.[14]

Auch die eigentlichen Befürworter, darunter der Deutsche Umwelthilfe e.V. sowie die Stiftung Initiative Mehrweg e.V., empfanden den Gesetzesentwurf als intransparent sowie irritierend und forderten neben einer klar lesbaren schriftlichen Kennzeichnung für alle Produkte, also auch die der „ökologisch nachhaltigen Getränkekartons“, eine einheitliche Kennzeichnung mithilfe von Piktogrammen.[15][16]

Eine repräsentative Befragung im Jahre 2012 ergab, dass „jeder zweite Bundesbürger“ Schwierigkeiten habe, Einweg- von Mehrwegflaschen zu unterscheiden.[17]

Forderung nach besserer Verteilung des Geld vom Pfandschlupf (2017)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pfandschlupf-Gewinn sollte nicht beim Abfüller bleiben, stattdessen gesammelt und für Naturschutzprojekte ausgegeben werden, so der Naturschutzbund Deutschland (NABU).[18]

Flaschenfärbung beim Recycling (2018)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine neue PET-Flasche enthält maximal 28 Prozent „PET-Rezyklat“, also Reste aus alten Flaschen. Mehr ist technisch kaum möglich, erklärt Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe. Bei einem Rezyklatanteil von mehr als einem Drittel bekomme man „hässliche gelb- und braunverfärbte Kunststoffe“, so Fischer.[19] Dieser verfärbte Kunststoff eigne sich nicht mehr für transparente Flaschen, sondern nur noch für bunte Flaschen, denn Verbraucher wollen lieber den Inhalt der Flasche sehen, behauptet Fischer.

Verlängerte Frist bei Milchverpackungen (2021)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das ARD-Magazin Panorama kritisiert den Gesetzesprozess, der zu dieser langen Übergangsfrist (2024) führte und nannte ihn „ein Lehrstück, wie Lobbyismus funktioniert.“[20]

Umsetzung in Europa[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Europäische Länder mit Flaschenpfandsystemen
  • Pfand für PET-Flaschen und Getränkedosen
  • Pfand für PET-Flaschen, nicht Getränkedosen
  • Flaschenpfand geplant
  • Kein Pfand für PET-Flaschen und Getränkedosen
  • Skandinavien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Während es in den meisten anderen Ländern Europas Flaschenpfand im Bereich der Mehrweg-Bierflaschen aus Glas gibt, ist das Einwegpfand vor allem in Skandinavien in Gebrauch, in fast allen anderen Ländern jedoch nicht. Dort existieren schon länger Regelungen. Schweden hat dabei das älteste Pfandsystem. Hier gibt es bereits seit 1885 ein Pfandsystem für die standardisierte 33-cl-Glasflasche. 1984 kam ein Dosenpfand und in den 1990er Jahren ein Pfand auf übrige Glas- sowie PET-Einwegflaschen hinzu.[21]

    Lizenznehmer des Rücknahmesystems ist das Unternehmen Returpack. Die Rücknahme geschieht größtenteils über Automaten, die die zurückgenommenen Verpackungen sofort platzsparend zusammenpressen. Das System finanziert sich durch den Verkauf der gesammelten Einwegverpackungen. Die Rückgabequote erreicht etwa 85 % und liegt nur knapp unter den gesetzlich geforderten 90 %. Plastikflaschen sind grundsätzlich Einwegflaschen. Im September 2010 wurde das Pfand auf Getränkedosen von 0,50 auf 1,00 SEK erhöht, um die Rücklaufquote zu erhöhen. Das in Schweden erhobene Pfand beträgt für:

    • Getränkedosen: 1,00 SEK (ca. 0,09 €)
    • 0,33-l-Glasflaschen: 0,60 SEK (ca. 0,05 €)
    • 0,5-l-Glasflaschen: 0,90 SEK (ca. 0,08 €)
    • PET-Flaschen bis 1 l: 1,00 SEK (ca. 0,09 €)
    • PET-Flaschen über 1 l: 2,00 SEK (ca. 0,17 €)

    In Norwegen wurde 1999 gleichzeitig mit der Erlaubnis von Aludosen auch das Pfand eingeführt. Die Umstellung war unproblematisch, da bereits seit den 1970er Jahren flächendeckend Rücknahmeautomaten existieren. In Norwegen gelten zurzeit folgende Pfandbeträge:

    • Flaschen und Dosen bis 0,5 l: 2,00 NOK (ca. 0,17 €)
    • Flaschen und Dosen über 0,5 l: 3,00 NOK (ca. 0,25 €)In Dänemark existiert ebenfalls ein Einwegpfand auf PET-Flaschen und Dosen. Der Verkauf von Getränkedosen war von 1982 bis 2002 verboten. Nach jahrelangem Streit mit der Europäischen Union gaben die Dänen nach und ließen Getränkedosen wieder zu. Folgende Pfandbeträge gelten zurzeit in Dänemark:
    • PET-Getränkedosen und Glasflaschen bis unter 1 l: 1,00 DKK = ca. 0,13 € (Pant A)
      • Ausnahme: PET-Flaschen von 0,5 l: 1,50 DKK = ca. 0,20 € (Pant B)
    • PET-Getränkedosen und Glasflaschen ab 1 l: 3,00 DKK = ca. 0,40 € (Pant C)

    Auch Finnland verfügt über ein nationales Rücknahmesystem mit dem Namen Palpa. Dabei besteht die Pfandpflicht für Einwegverpackungen seit dem 1. Januar 2008.[22] Folgende Pfandbeträge sind festgelegt:[23]

    • 0,10 € auf wiederbefüllbare Glasflaschen für alkoholische Getränke (0,3 l bis 0,75 l), auf recyclebare Glasflaschen (0,15 l bis 2,0 l) sowie auf PET-Flaschen mit einem Fassungsvermögen bis 0,35 l.
    • 0,15 € auf Getränkedosen
    • 0,20 € auf wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 0,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen zwischen 0,35 l und 1,0 l.
    • 0,40 € auf Glasflaschen mit 1,0 l Inhalt, wiederbefüllbare Plastikflaschen mit 1,0 l oder 1,5 l Fassungsvermögen und auf PET-Flaschen mit Fassungsvermögen über 1,0 l.

    Von Alko und Lidl werden Flaschen ausgegeben, die nur von diesen Ketten zurückgenommen werden.

    Estland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Pfandsymbol Estland („B“ auf 1½-l-Flasche)

    In Estland gibt es seit 2009 ein einheitliches Rücknahmesystem (Eesti Pandipakend) für Einweg- und Mehrweg-Getränkebehälter. Pfandbetrag ist stets 0,10 €, es werden aber weiter Verpackungsklassen verwendet:[24]

    • (A) PET-Flaschen bis einschließlich 0,5 l
    • (B) PET-Flaschen über 0,5 l
    • (C) Getränkedosen
    • (D) Einweg-Glasflaschen

    Ferner sind alle Mehrwegflaschen mit dem Pfandsymbol (K) gekennzeichnet.

    Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Frankreich gab es früher wie in Spanien und Marokko die sogenannten Sternchenflaschen, das waren 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4–6 Sternen um den Hals herum. Heutzutage gibt es diese Flaschen nur noch in Marokko. In Frankreich existiert kein flächendeckendes Pfandsystem. Einzelne Unternehmen wie Brauereien, vor allem im Elsass, unterhalten eigene Mehrwegpfandsysteme.

    Kroatien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Kroatien wurde am 1. Januar 2006 ein Pflichtpfand von 0,50 Kuna für Einweg-Getränkeverpackungen mit mehr als 0,2 l Inhalt eingeführt.[25]

    Das Einwegpfand (meist Plastikflaschen und Dosen) kann in allen größeren Läden, die Einwegpfandgebinde verkaufen, wieder eingelöst werden.[26] Beim Mehrwegpfand (Kästen mit Glasflaschen) werden diese nur in den Geschäften (Filialen) wieder eingenommen und das Pfand erstattet, in dem die Flaschen gekauft wurden und das Pfand entrichtet wurde. Hierfür ist der Kassenbon beim Kassierer entsprechend vorzuzeigen. Ohne Kassenbon wird das Mehrwegpfand nicht erstattet. Ein Umtausch Leer gegen Voll ist problemlos möglich, jedoch keine Auszahlung des Pfandgeldes.

    Litauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Litauen wird für die Getränkeverpackung, egal ob Glas, PET oder Alu, seit 2016 ein Pfand von 10 Cent erhoben. Die bepfandeten Artikel erhielten einen anderen EAN-Code. Pfandsymbol ist ein „D“-ähnliches Zeichen. Die Rückgabe erfolgt über Automaten, die meist abseits von manchen Supermärkten stehen. Etliche Artikel haben gleichzeitig das Pfandsymbol von Estland. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 274,3 Mio. Einwegverpackungen aus Kunststoff, Metall und Glas gesammelt. Die Quote beträgt 92 %. Der Organisator ist die Anstalt VŠĮ „Užstato sistemos administratorius“ (USAD).[27]

    Luxemburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Luxemburg sind verkorkte 1-l-Weinflaschen pfandpflichtig. 0,75-l und verschraubte Weinflaschen sind pfandfrei. Zudem werden teilweise Mehrweg-Bierflaschen bepfandet (10 Cent) und einige Dosenbiere.

    Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In den Niederlanden wurde nach eingehender Diskussion auf ein Pflichtpfand für PET-Flaschen und Dosen im Juni 2006 verzichtet. Mit den ursprünglichen Plänen sollte der Vermüllung der Landschaft („zwerfafval“, „littering“) entgegengetreten werden. Nach vorangegangenen erfolglosen Selbstverpflichtungen haben das Umweltministerium (VROM), der Städtebund (VNG) und der Arbeitgeberverband (VNO-NCW) dennoch eine weitere Selbstverpflichtung vereinbart. Danach sollen Städte unter anderem zunächst für drei Jahre Kontrolleure einsetzen, die illegales Entsorgen von Verpackungen mit Verwarnungsgeldern ahnden. Auf Einwegflaschen (PET) mit einem Inhalt von 1 Liter oder mehr wird Pfand („statiegeld“) in Höhe von 0,25 € pro Flasche erhoben. Auf kleinere Einwegflaschen wird seit 1. Juli 2021 0,15 € Pfand pro Flasche erhoben. Die Preise im Laden sind exklusive Pfand. Bei vielen Einzelhändlern stehen Automaten ähnlich wie in Deutschland. Alle Dosen sind pfandfrei, auf Mehrweg-Bierflaschen aus Glas kann (freiwillig) Pfand erhoben werden, dies ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wird ein solches Pfand bei Bierflaschen erhoben, liegt es bei kleineren bei 0,10 € bzw. 0,20 € bei größeren Flaschen. Nach einem neuen Gesetz soll jedoch ab dem 31. Dezember 2022 Dosenpfand eingeführt werden.

    Portugal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Portugal gibt es ein Mehrwegpfand auf diverse Softgetränke sowie auf Bier.

    Spanien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Spanien gab es früher wie in Frankreich und Marokko die sogenannten Sternchenflaschen, das waren 1-l-Mehrweg-Weinflaschen mit 4–6 Sternen um den Hals herum. Heutzutage gibt es diese Flaschen nur noch in Marokko.

    Tschechien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Tschechien sind alle 0,5-Liter-Mehrweg-Bierflaschen mit 3 Kronen (rund 0,11 Euro) bepfandet. Verwendete man anfangs noch Flaschenformen, die der deutschen NRW-Flasche sehr ähnlich waren, werden nun fast alle Biere in individuellen Flaschenformen (z. T. mit Embossing) abgefüllt. Ein Grund für die Umstellung war das Gefälle zum deutschen 8-Eurocent-Pfand, das im Grenzbereich D/CZ für einen drastischen Zulauf von deutschem Leergut sorgte. Dosen sowie PET-Flaschen werden nicht bepfandet.

    Umsetzung in anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Australien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Bundesstaat South Australia existiert ein Pfand auf Dosen und Glasflaschen. Es ist im Verkaufspreis des Getränkes enthalten und beträgt 0,10 AUD (ca. 0,08 €).[28] Flaschen und Dosen sind in Australien beschriftet mit: „10 cent refund if sold in South Australia“. Seit 2011 hat nun auch, auf Grundlage des bestehenden Systems in Südaustralien, das Nordterritorium ein Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen eingeführt.

    Im Bundesstaat Queensland wurde ein Pfand auf Getränkeflaschen und -dosen am 1. November 2018 eingeführt.

    Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Österreich ist der Lebensmittelhandel strikt gegen eine Einführung des Einwegpfandes, da man hohen Kosten entgegenstünde, die am Ende für eine schlechtere Sammelquote beim Abfallwirtschaftssystem der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) sorgen könnten.[29]

    In Österreich existierte bislang kein gesetzlich vorgeschriebenes Einwegpfand für Dosen und Einwegplastikflaschen. Das neue Abfallwirtschaftsgesetz sieht allerdings vor, dass ab 2025 ein Pfand beim Kauf von Plastikflaschen und Getränkedosen fällig wird. Die Kunden werden dieses zurückbekommen, sobald sie die Verpackungen wieder zurück in ein Geschäft, einen Bahnhof oder ein Altstoffsammelzentrum bringen.[30][31] Obwohl es derzeit noch nicht verpflichtend ist, sind dennoch bereits Mehrwegflaschen und beispielsweise Joghurtgläser im Einzelhandel erhältlich, auf welche aufgrund der Wiederverwertung ein freiwilliges Pfand der Hersteller erhoben wird. Flaschen und Gläser, welche bepfandet sind, werden in Österreich umgangssprachlich als Pfandflasche bezeichnet. Mehrweg-Glasflaschen existieren ebenso, sind jedoch vorrangig in der Gastronomie erhältlich, ausgenommen sind Bier und Mineralwasser, diese Getränke sind auch im Einzelhandel in Mehrweg-Glasflaschen erhältlich.

    Nordamerika[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auch in Nordamerika gibt es Flaschenpfand (bottle bills). 10 US-Bundesstaaten haben Einwegpfand-Regelungen eingeführt, die unter dem Namen Container deposit legislation bekannt sind. Eine bundesweite Regelung existiert jedoch nicht. Das erste Gesetz dieser Art war die Oregon Bottle Bill, die im Jahr 1972 eingeführt wurde. In Anlehnung an diesen Namen werden Dosenpfand-Regelungen umgangssprachlich auch oft als Bottle Bill bezeichnet. In folgenden Bundesstaaten gibt es solche Gesetze:

    • Connecticut (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1980
    • Delaware (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982, abgebrochen 2009
    • Hawaii (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 2005
    • Iowa (Pfand: 0,05 US$, auch auf Weinflaschen), eingeführt 1979
    • Kalifornien (0,05 US$, 0,10 US$ für Flaschen über 24 fl oz [knapp 710 ml]), eingeführt 1987, 25%ige Erhöhung 2007; die Mehrzahl der Einzelhändler nimmt jedoch kein Leergut zurück, sodass ein Großteil der Pfandflaschen und -dosen faktisch ohne Pfandrückerstattung mit dem Müll entsorgt wird.
    • Maine (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1978
    • Massachusetts (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1983
    • Michigan (Pfand: 0,10 US$), eingeführt 1978
    • New York (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1982
    • Oregon (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1972
    • Vermont (Pfand: 0,05 US$), eingeführt 1973[32]

    In alle Provinzen und Territorien Kanadas ausschließlich Nunavut wird ebenfalls Pfand erhoben.[33] So wird z. B. für das Ontario Deposit Return Program ein Pfand von 0,10 bis 0,20 CAD auf Behälter alkoholischer Getränke erhoben.[34] In Québec umfasst die Pfandpflicht auch Softdrinks. Das Pfand beträgt hier zwischen 0,05 und 0,20 CAD.[35]

    Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Beträge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Glasflaschen müssen auch in der Schweiz theoretisch nur von dem Händler zurückgenommen werden, der Flaschen dieses Typs ausgegeben hat. Für Mehrweg-Bierflaschen werden heute zwischen 30 und 50 Rappen Flaschendepot verlangt. Für Kisten inklusive 20 Flaschen fallen in der Regel 10 Franken Depot an.

    Für die flächendeckende getrennte Sammlung von PET-Einweggetränkeflaschen ist der 1990 gegründete Verein PRS PET-Recycling Schweiz verantwortlich. Diesem sind 97 % der Schweizer Getränkeproduzenten, Importeure, Abfüller und Einzelhändler als Mitglied angeschlossen. Da 2008 die Rücklaufquote bei einem Verbrauch von über einer Milliarde PET-Flaschen bzw. von 45.712 Tonnen bei 78 % lag,[36] sind PET-Flaschen weiterhin von einem Pfand befreit. Das PET-Recycling wird seit Januar 2007 durch einen vorgezogenen Recyclingbeitrag von 1,8 Rappen/Flasche finanziert, zuvor lag dieser seit Juli 2000 bei 4 Rappen.

    Rechtslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In der Schweiz ist die Abgabe und die Rücknahme von Getränkeverpackungen für die Verwendung im Inland sowie die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas in der vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 geregelt. Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium müssen eine Verwertungsquote von je mindestens 75 % nachweisen. Wird diese nicht erreicht, kann das Umwelt-Departement ein Pfand vorschreiben.[37]

    Südamerika[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Pfandsysteme bestehen auch in Argentinien, Chile und Uruguay. Problematisch ist hier, dass die Kunden bei der Rückgabe kein Geld erhalten. Ohne Zusatzkosten funktioniert nur der Austausch in gleicher Qualität und Menge.

    Flaschensammler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das Flaschenpfand hat in Deutschland und anderen Ländern zu dem in allen Großstädten beobachteten Phänomen der Flaschensammler geführt.[38][39]

    Flaschensammler an einem Recycling-Container in Berlin, 2013

    Diese Personen sammeln liegengelassene oder illegal weggeworfene Pfandflaschen oder neben Pfandautomaten aufgegebene Fehlwürfe auf oder suchen in (hauptsächlich öffentlichen) Abfalleimern oder auch Altglascontainern danach und führen sie dem Pfandsystem wieder zu. Als Grund wird oft eine prekäre Situation der agierenden Personen vermutet. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist der finanzielle Verdienst zwar ein zentrales, aber nicht das einzige Motiv der Flaschensammler. Tatsächlich üben auch wirtschaftlich abgesicherte Personen diese Tätigkeit aus.[40] Vereinzelt sind Fälle bekannt, in denen Flaschensammler tausende Euro einnahmen und gar Steuern entrichteten, was aber die Ausnahme ist.[41] Oft wird die Tätigkeit des Flaschensammelns zeitlich und räumlich in der Nähe von Situationen, in denen verstärkt Getränke in der Öffentlichkeit konsumiert werden, ausgeführt, also am Rande von Fest- und Sportveranstaltungen, auf Bahnhöfen und in der Nähe von Diskotheken, oft am Wochenende und insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Dabei ist die Betätigung als Flaschensammler oft auch mit einem gesellschaftlichen Stigma verbunden.[42]

    Im September 2017 wurde bekannt, dass das Amtsgericht München eine 76-jährige Rentnerin, die aus Containern im Hauptbahnhof München mehrfach Flaschen entwendet hatte, zu Geldstrafen von 450 und 500 Euro verurteilte.[43] Vorausgegangen war eine Anzeige der Deutschen Bahn AG wegen Hausfriedensbruchs. Die DB verwies darauf, dass das Durchsuchen von Abfallbehältern in Bahnhöfen bundesweit verboten sei[44], entschuldigte sich jedoch öffentlich und hob das verhängte Hausverbot wieder auf.[45] Spendenaktionen zugunsten der Verurteilten erbrachten rund 1.500 Euro.[46]

    Teilweise bedienen sich Flaschensammler spezieller Geräte, um Leergut auch aus Entsorgungscontainern herausholen zu können. Da die Flaschen im Container Eigentum der Entsorgungsfirma sind, ist ihre Entnahme ein Diebstahl, der jedoch nur selten geahndet wird. Nachdem ein Ehepaar am Oktober 2016 Flaschen aus einem Altglascontainer entwendete, lehnte das Amtsgericht München die verhängten Strafbefehle der Staatsanwaltschaft aufgrund des geringen Sachwerts ab. Trotz eingelegter sofortiger Beschwerde stimmte auch das Landgericht dem Amtsgericht München zu.[47]

    Pfandring an einem Abfalleimer in Köln

    2011 rief Matthias Seeba-Gomille in Berlin die bundesweite Initiative Pfand gehört daneben[48] ins Leben. Dabei werden Eigentümer einer ausgetrunkenen Pfanddose/-flasche dafür sensibilisiert, ihre leeren Dosen und Flaschen zu Gunsten von Flaschensammlern entweder neben den Mülleimer oder in gesonderte, selbstgebaute Pfandkisten abzustellen, die, bereitgestellt von einem Hamburger Getränkeproduzenten, an Laternenmasten oder Ampeln befestigt sind. Dadurch verschwinden weniger Getränkebehälter im Müll. Eine weitere Idee stammt von dem Kölner Designstudenten Paul Ketz, bei der von ihm entworfene orangefarbene/gelbe sogenannte Pfandringe an Abfalleimern montiert werden[49]: Ein Konzept, das das „Bewusstsein schärfen soll“ und auf politischer Ebene, etwa von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf oder als erste Stadt Deutschlands von Bamberg, offiziell übernommen wurde.[50] Dadurch, dass Menschen wie Obdachlose oder andere interessierte Personen nicht mehr in Müllbehälter wühlen müssen, sei zum Beispiel nach Ansicht des Hamburger Straßenmagazins Hinz&Kunzt auch eine Lösung ermöglicht, nicht mehr gegen die Hausordnung etwa der Deutschen Bahn zu verstoßen.[51] Die Kampagne unterstütz(t)en bekannte Bands wie Beatsteaks oder Jennifer Rostock sowie bis Juni 2018 bereits über 60.000 Facebook-User.[49]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Umweltaspekte. In: dpg-pfandsystem.de. Deutsche Pfandsystem GmbH, abgerufen am 30. Dezember 2022.
    2. Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg. In: bmk.gv.at. Technisches Büro HAUER, Umweltwirtschaft GmbH, Institut für Abfallwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien, Montanuniversität Leoben, Januar 2020, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    3. Preis-Leistungs-Verhältnis: Gewichtsreduktion BGVZ. (PDF) In: bgvz.de. Ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH, April 2019, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    4. Theres Müller: Dosen teilweise aus dem Sortiment genommen. In: merkur.de. Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG, 3. Januar 2003, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    5. Petra Kirchhoff: Die Wiederbelebung der Dose. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Juni 2010, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    6. Getränke in Dosen: Nachfrage steigt rasant. In: Der Spiegel. 24. Januar 2015, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 23. Dezember 2022]).
    7. Wie nachhaltig ist unser Pfandsystem? In: youtube.com. Süddeutscher Rundfunk, 25. April 2022, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    8. a b Stefan Michel: 15 Jahre Einwegpfand. In: wdr.de. WDR, 2. Januar 2018, archiviert vom Original am 22. Dezember 2022; abgerufen am 20. Dezember 2022 (siehe 'Download'-Option).
    9. Nicolas Cayé, Anke Leighty: Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen (Abschlussbericht 2019). In: umweltbundesamt.de. Umweltbundesamt, GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH, 2021, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    10. Günther Birkenstock: 10 Jahre Dosenpfand – eine Bilanz. In: dw.com. Deutsche Welle, 15. Februar 2013, abgerufen am 8. Januar 2022.
    11. Lidl stoppt Verkauf von Einweggetränken im Mehrweglook. In: verbaende.com. Deutsches Verbände Forum, 6. November 2008, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    12. Einwegflaschen im Mehrweglook: Deutsche Umwelthilfe geht rechtlich gegen Discounter Lidl wegen Verbrauchertäuschung vor. In: presseportal.de. Deutschen Umwelthilfe e.V., 30. Oktober 2008, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    13. Stellungnahme der BVE zum Referentenentwurf der Verordnung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen (GetränkeVerpackKennV). In: bve-online.de. Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V., 15. Juni 2009, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    14. Bewertung der Verpackungsverordnung: Evaluierung der Pfandpflicht. In: umweltbundesamt.de. Umweltbundesamt, bifa Umweltinstitut GmbH, 2010, S. 95, abgerufen am 20. Dezember 2022.
    15. Stellungnahme zur Verordnung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen. In: duh.de. Deutsche Umwelthilfe e.V., Stiftung Initiative Mehrweg e.V., Bundesverband des deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V., Private Brauereien Deutschland e.V., 15. Juni 2009, abgerufen am 20. Dezember 2022.
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