Diskussion:DIN-Norm

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 89.186.194.122 in Abschnitt "Blaudruck" in der Schweiz
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Norminhalt

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Da er in Zusammenhang mit dem "Beiblatt" erwähnt wird, schlage ich vor, ihn allgemein zu erläutern. --888344

??? Norminhalt = Inhalt der Norm von Seite 1 bis xx. Ich weiß nicht, was da noch erklärungswürdig ist. --Der Tom 11:21, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Aber ich. // Demnach ist ein Bbl KEINE Norm, das sollte dann noch viel klarer dargestellt werden. // Aber ich wollte auf etwas ganz Anderes hinaus, vielleicht ist das aber inzwischen geändert worden und überholt. Früher war nämlich Norminhalt >< Inhalt der Norm von Seite 1 bis xx. Ausdrücklich nicht zum Norminhalt gehörten die Anmerkungen und Erläuterungen. In Erläuterungen kann man mitunter so ergiebige Dinge lesen wie: "Wir leben und wägen auf dem Boden eines Luftozeans". Seit wann gilt denn: Norminhalt = Inhalt der Norm von Seite 1 bis xx? --888344
Beiblatt ist natürlich nicht Inhalt, sonst wäre es kein Beiblatt. ;-) Lt. DIN 820-2:2008-05 wird nur noch zwischen informativen und normativen Elementen einer Norm unterschieden. In welcher Norm steht denn Dein ergiebiges Dingens? --Der Tom 11:52, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Dann heißt offenbar der ehemalige "Norminhalt" heute "normatives Element", und was früher auf Seite 1 bis xx einer Norm stand, ohne zu ihrem Norminhalt zu gehören, das scheint sich heute "informatives Element einer Norm" zu nennen. Danke für die Aufklärung. Der Begriff "Norminhalt" ist demnach weiterhin wichtig für ältere und vor allem für ältere noch gültige Normen. // Zitiert hatte ich aus den Erläuterungen von DIN 1305 in der gültigen Ausgabe vom Januar 1988. // In V 820 T. 2 vom Juni 1992 - jünger hab ich nicht zu Hand - heißt es, dass Anmerkungen im Text keine normativen Festlegungen enthalten dürfen." --888344
Vergl. auch DIN 820#Teil 3 Begriffe. --888344

Zustandebringen von DIN-Normen

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Wie "interessierte Kreise" ein staatliches Gesetz auf den Weg bringen können und wie transparent das ist, kann man vielerorts nachlesen. Wie bringen "interessierte Kreise" eine DIN-Norm auf den Weg? "Wie transparent ist das? --89.53.50.134 20:00, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Am Beispiel Fahrrad kann ich es erklären: http://www.fahrradmonteur.de/fahrradgewinde.php Die Hersteller bauen erstmal drauflos und wenn Artikel dann eine Marktpräsenz erreicht haben, ziehen die Normen nach und listen auf, was es gibt. Im Bereich Holzschutzmittl wird anhand von Forschungsergebnissen von Hochschulen, Ämtern und privaten Instituten (langjährige Untersuchungen) ständig an den Normen nachgebessert. --RalfRBerlin09 22:30, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

urheberrechtlich geschützt?

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Als reine Fakten- Daten- und Formerlsammlungen sind Normen schonmal per Schöpfungshöhe nicht geschützt. Kommt das amtliche Werk hinzu. Wenn bestimmte Stellen das Kopieren untersagen, ist dies nichts als Willkür. --RalfRBerlin09 17:07, 18. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

  • reine Fakten- Daten- und Formelsammlungen ist schon ziemlich POV. Bei einigen Normen magst Du Recht haben; Allerdings nicht z.B. bei der DIN 18800 oder der EN ISO 9001. Willkür ist das definitiv nicht, sondern vom DIN gefordert. Man muss nämlich als DIN-Mitglied auch als Firma für das Kopierrecht bezahlen. Das muss man nicht gut finden, ist aber der Status Quo. Der Tom 17:38, 18. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Das Urheberrecht wurde geschaffen, um Kunstwerke zu schützen, Werke die eine persönliche Schöpfung voraussetzen. Die Schöpfungshöhe ist unabhängig vom Aufwand, den man betreiben muß, um etwas zu schaffen. In meiner 100-seitigen Statik mag eine Menge Gehirnschmalz stecken, das ist aber Handwerk und nicht Kunst. § 2 (1) 7. UrhG: Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. - hier ist aber ausdrücklich von Werken der Wissenschaft die Rede und Texte sind nicht eingeschlossen. Somit sind Normen nicht durch das Urheberrecht gedeckt, wenn dann nur kleine Ausnahmen aus einzelnen Normen. Und ISO 9001 hat ja nunmal sowas von keinen Werkcharakter, darüber braucht man wohl nicht zu streiten. Nur weil es einen Status Quo gibt, heißt das nicht, daß dieser Rechtens ist. Die Normgeber beharren auf ihrer Marktposition und beanspruchen ein Recht, das sie nicht besitzen. Was die DIN fordert, können wir getrost ignorieren, denn ihre Forderung ist rechtlich unhaltbar. --RalfRBerlin09 14:47, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Nicht vergessen: Du musst keine Normen anwenden. So lange die Normen keinen Gesetzescharakter bekommen haben, sind sie allein Eigentum des DIN - und die können sie vertreiben, wie sie wollen und verkaufen zu Preisen, die (nur) ihnen genehm sind! Der Tom 16:16, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Als Bauing. muß ich Normen benutzen, zumindest in bestimmten Fällen. Und ich kopiere mir das auch fleißig, denn ein Kopierverbot ist nicht halt- und durchsetzbar. Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind Normen urheberrechtlich nicht schutzfähig. --RalfRBerlin09 22:26, 19. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Diskussionsseiten zu Artikeln, wie diese, dienen allein der Verbesserung des Inhaltes des dazugehörenden Artikels. Insbesondere gilt (Zitat): "Begründe deine Kritik und sei konstruktiv".
Zum Thema: Da ich der niederländischen Sprache nicht mächtig bin, hier ein Vorschlag das DIN zu referenzieren (Wikipedia-Syntax):
Das [[DIN|Deutsche Institut für Normung e.V.]] hat in einer Mitteilung<ref>[//www.din.de/cmd?level=tpl-artikel&cmstextid=168266 ''Gerichtsurteil: Normen nicht kostenlos''], Website des Deutsche Institut für Normung. Mitteilung vom 28. Juni 2012. Abgerufen am 9. Oktober 2013.</ref> über ein Gerichtsurteil des Obersten Gerichtshof der Niederlande vom 22. Juni 2012 informiert, nach welchem keine Pflicht zur kostenlosen Verteilung von Normen vorliegt. Aufgrund des fehlenden Zwangs zu Nutzung würden Normen nicht als allgemeinverbindliche, staatliche Vorschriften gelten und unterliegen somit keinem Zwang zur Veröffentlichung. --Sappalott (Diskussion) 15:57, 9. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Hier ein Link auf einen Zeitungsartikel zu mehr oder minder aktueller Rechtsprechung: Landgericht Hamburg bestätigt Urheberschutz für DIN-Normen. Sollte man dazu etwas einarbeiten? --PeterZF (Diskussion) 10:44, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Pleonasmus

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Vielleicht ist es ja schon mal angebracht worden. Aber sollte es nicht evtl. DI-Norm lauten? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 87.159.131.23 (DiskussionBeiträge) 19:05, 23. Nov. 2008 (CET)) Beantworten

Hmm, neuer Wein aus alten Schläuchen? Ist ja fast wie mit der ABDA... --131.220.136.195 16:20, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
??? --Der Tom 18:19, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Naja, da hat sich auch der Name geändert, während die Abkürzung gleich blieb. --131.220.136.195 13:34, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ah ja, allerdings war das beim DIN schon seit 1926 umbenannt, siehe das Zitat auf dieser Artikelseite. Erstaunlich, wie lange manche Bezeichnungen halten... Der Tom 15:04, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
es wäre auch kein Pleonasmus, sondern ein redundantes Akronym (nicht signierter Beitrag von 91.53.138.103 (Diskussion) 19:06, 7. Apr. 2016 (CEST))Beantworten
DIN-Norm = Norm des Deutschen Instituts für NormUNG - wo sein Problem? Brainswiffer (Disk) 19:14, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Beleg erbeten

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für: " .... auszugsweise (keine kompletten Normen) vervielfältigt". -- Wodurch ist belegt, dass auszugsweise "keine komplette Norm" bedeutet? Übrigens sind viele Normen in den DIN-Taschenbüchern gar nicht komplett abgedruckt, Erläuterungen sind oft weggelassen. --888344

Das Kopieren kompletter Normen ist lt. DIN-Merkblatt Nr. 3 bzw. Nr.4 geregelt. Nur das, was dort steht, ist ausdrücklich erlaubt. Und wenn die Norm nicht komplett abgedruckt ist, aknn man sie auch nicht komplett kopiern, oder? ;-) Der Tom 18:00, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Auch, was nach DIN-Merkblättern nicht ausdrücklich erlaubt ist, kann gesetzlich erlaubt sein. --888344 23:24, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wo stht das denn? --Der Tom 13:56, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Im UrhG. Wenn eine Norm keine Schöpfungshöhe aufweist (was auf so ziemlich alle zutrifft), dann ist sie such nicht geschützt. Es gibt keine rechtliche Grundlage, das Kopieren zu untersagen. Nur die Behauptung, das Kopieren sei verboten, ist rechtlich vollkommen irrelevant. --Marcela 15:10, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Danke Marcela. An einem leeren Blatt Papier kann man z. B. kein Urheberrecht gewinnen, dazu ist ein eigener schöpferischer Akt nötig. Im Rahmen der erlaubten Zitierfreiheit darf man auch (aus) Normen kopieren.- Aber mir ging es um 'was Anderes. Im Text wird der Eindruck vermittelt, dass das Kopierern aus DIN-Taschenbüchern rechtlich eher OK ist als das Kopieren der Normen. Hinsichtlich der DIN-Mitglieder ist aber das Gegenteil der Fall. --888344

Wenn eine Norm keine Schöpfungshöhe aufweist (was auf so ziemlich alle zutrifft), Wo hast Du das denn her? Wer legt fest, wann etwas Schöpfungshöhe hat?. Ich behaupte, dass z.B. die EN ISO 9001 oder die EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Schöfungshöhe haben. Und nun? --Der Tom 18:18, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Wer SH sieht, muß sie begründen. Dies ist allgemeine Rechtssprechung und seit Ewigkeiten in Gesetzeskommentaren verankert. Das bloße Behaupten, was SH hat, ist vollkommen irrelevant. Du kannst das ja mal auf WP:UF thematisieren. SH beinhaltet KUNST, ist das so schwer zu verstehen? Nur Kunst ist urheberrechtlich geschützt. Und der Werkbegriff der Kunst ist ziemlich eng gefaßt. --Marcela 22:52, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Lesetipp: Schöpfungshöhe, da steht mehr drin, als nur KUNST, ist das so schwer zu verstehen? Der Tom 08:24, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Revert eines Revert

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gemacht, damit nicht zwei Dinge stehen, "worüber sich die Geister streiten": Was in der Nationalbibliothek gilt (oder nicht gilt), gilt auch in jeder anderen Bibliothek (oder gilt nicht). Die Geister dürfen sich weiter streiten. --PrismaNN 22:44, 14. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Erläutere bitte, was die Sonderbehandlung der sog. DNB im Artikel soll. Wenn jemand das Einhalten einer Vorschrift nicht überwacht, kann man daraus nicht ableiten, man DÜRFE es dort und andernorts. Normen des DIN kommen durch sog. Gemeinschaftsarbeit zustande und sollen der Allgemeinheit dienen. Daher ist der Begriff des Urheberperönlichkeitsrechts nicht richtig anwendbar. (Trotzdem gibt es Erläuterungen innerhalb von DIN-Normen, die mit einer Verfasserangabe versehen sind.) Umso mehr pocht das DIN auf die strikte Einhaltung der Verwertungsrechte. (Noch mehr der VDE-Verlag.) Eines können aber beide nicht: Das rechtlich Erlaubte ausser Kraft setzen. Z. B. darf sich der rechtmäßige Eigentümer eines Exemplares eine Archivkopie anfertigen. --888344 09:01, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Du hast nicht richtig hingeschaut. Es stand genau so wie, also kein Sonderfall. Mein Eingriff hat dazu geführt, dass jetzt über Kopieren ja oder nein aus in anderen Bibliotheken als der Nationalbibliothek vorhandenen Taschenbüchern garnichts mehr steht, was am vernünftigsten ist (warum sollte es Unterschiede geben?). Mit Deinen übrigen Bemerkungen kann ich nichts anfangen, ist die das Geschäft des Beuth-Verlags mindernde Vervielfältigung nun erlaubt oder nicht? Das ist die Frage! --PrismaNN 11:39, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
siehe hierzu mein erster Beitrag unter "Beleg erbeten". Der Tom 12:29, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Dein Beitrag ist nur die brave Wiederholung dessen, was der Beuth-Verlag mit dem Verdacht auf Eigen-Interesse als Rechtens hinstellt (machen andere Wirtschaftende auch gern und sind besonders froh, wenn sie das Publikum als vermeintliche staatliche Institution einschüchtern können). Das bringt uns nicht weiter.
--PrismaNN 12:51, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Auch Du wiederholst Dich. So lange Du nicht mit einem Beleg das Gegenteil beweisen kannst, ist das in den Merkblättern Beschriebene wohl so hinzunehmen. Polemik bringt uns nicht weiter. Der Tom 12:58, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Du verhältst Dich nur wie ein Angestellter der DIN-Organisation und läßt eine eigene Meinung vermissen. Alle anderen Mitdiskutierer haben ihre Meinung geäußert, und zwar in dem Sinne, dass im Artikel schon auf die rechtliche Fraglichkeit des DIN-Beuth-Verlages aufmerksam gemacht werden soll. Dem schliesse ich mich an. Offensichtlich hat sich bisher niemand mit der Groß-Organisation DIN diesbezüglich eingelassen. Das könnten wir auch noch erwähnen, eine weitere Aufgabe haben wir nicht.
PrismaNN 19:22, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
In einer Enzyklopädie tut meine eigene Meinung wenig zur Sache, hier zählen belegbare Fakten. Ob das Ganze rechtlich fraglich ist, ist POV. --Der Tom 21:07, 15. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Auch das schönste DIN-Merkblatt ist nicht in der Lage, gesetzliche Vorschriften abzuändern. Darum geht es hier. Früher waren urheberrechtliche Vermerke wie "alle Rechte vorbehalten, Nachdruck verboten" üblich (allgemein, nicht bei Normen des DIN). Trotzdem waren und sind manche Vervielfältigungen erlaubt. Urheberrechtlich genießen Normen keine Sonderstellung.- In der öffentlichen Diskussion ist derzeit strittig, ob Normen überhaupt einen Urheberrechtsschutz genießen sollten; schließlich werden sie ehrenamtlich durch Gemeinschaftsarbeit für die Gesellschaft erarbeitet. --888344

Richtig. Es ist strittig. Und so lange es strittig ist, können wir nicht in den Artikel schreiben, dass das Kopieren erlaubt ist. Übrigens: Auch bei ehrenamtlicher Arbeit fallen Kosten an, wer trägt diese denn, wenn die Normen kostenlos sind? Mir missfällt die Preispolitik des Beuth-Verlags auch, allerdings ganz kostenlos wird es Normung nicht geben können. Der Tom 09:40, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
"Und so lange es strittig ist, können wir nicht in den Artikel schreiben, dass das Kopieren erlaubt ist." Dann müsste man schreiben, dass die Zulässigkeit des Kopierens derzeit strittig ist. --- Früher wurde das DIN zu ca. 50 % direkt aus Steuermitteln finanziert - ist das heute anders? Zusätzlich werden viele Normen von der öffentlichen Hand gekauft - nämlich die Exemplare in den meisten Auslegestellen und öffentlichen Bibliotheken und auch viele in Behörden. Weitere Einnahmequellen sind die Mitgliedsbeiträge. --- Im Artikel fehlt glaub ich noch der online Zugang zu Entwürfen. --888344
Wenns denn wirklich für die Wahrheitsfindung nötig ist, werd ich einfah mal einige DIN hochladen. Kann ja dann auf UF thematisiert werden, da sind die Experten. Hier ist der falsche Platz. --Marcela 12:03, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
DAs freut mcih zu hören, dass es hier auch Experten gibt. --888344 08:54, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Der eigentliche Grund, warum sich der Gesetzgeber so schwer tut, den Urheberrechtlichen Status der DIN- Normen zu ändern liegt nicht in der Kostenstruktur des Beuth Verlages, sondern in der Tatsache, dass (von wenigen Ausnahmen abgesehen) niemand gezwungen ist, die Normen zu lesen. Dementsprechend könnten am ehesten Normen aus der Kostenpflicht entfallen, die durch Verweise oder Zitate ganz oder teilweise in den Status einer Rechtsnorm erhoben wurden (z.B. KiSi- Verschlüsse, diverse VDE- Normen), so wie dies für vollständig zitierte Normen bereits der Fall ist. Diese sind jedoch nur für Industrielle Anwender verbindlich, welchen eine Gebühr von ca. 50 € absolut zuzumuten ist. Der Gesetzgeber geht mit Recht davon aus, dass dem allgemeinen Informationsbedürfnis mit der Einrichtung von Auslagestellen Genüge getan wird. Ähnliches galt lange Zeit auch für die UVV der Berufsgenossenschaften, welche sogar autonomes Recht und für alle Arbeitnehmer beschäftigenden Betriebe verbindlich sind. (nicht signierter Beitrag von 77.22.199.100 (Diskussion) 04:08, 15. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

DI-Norm oder DIN-Norm?

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Ist DIN-Norm nicht doppelt gemoppelt? DIN heißt doch deutsche Industrie Norm oder? (nicht signierter Beitrag von 93.221.221.141 (Diskussion 21:37, 15. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Nein, vor Jahrzehnten mal. Richtig ist "die DIN-Norm". --888344 21:46, 15. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Genau. DIN = Deutsches Institut für Normung. Wenn Du den Artikel hier gelesen hättest, würde sich die Frage erübrigen. Der Tom 08:19, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Allerdings hat der Deutsche Normenausschuss zeitweilig selbst die Anschrift "Dinorm, Berlin NW 7, Dorotheenstraße 40" benutzt. Vielleicht rührt daher die heutige Mißdeutungsmöglichkeit. --888344 (Diskussion) 15:45, 10. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Bezeichnung von DIN-Normen

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Vorschlag: der Übersichtlichkeit wegen könnte so etwas DIN V …, DIN V ENV … in den Abschnitt "Bezeichnung der DIN-Normen" eingebaut werden. Es müsste dabei betont werden, dass Vornormen keine richtigen Normen sind. (Diskussion) 15:15, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Steht unter Normenstufen und da gehörts auch hin. -- Der Tom 16:37, 10. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Man muss ja nicht bei der Überschrift "Bezeichnung von DIN-Normen" bleiben. --888344 (Diskussion) 21:54, 10. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Also ich finde, so wie es ist, ist es eindeutig. Der Tom 07:17, 11. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Natürlich ist es eindeutig und richtig; ich fände es aber überscihtlicher, wenn der Abschnitt "Bezeichnung von DIN-Normen" so umbenannt und ausgebaut würde, dass man dort alle Bezeichnungen der Art " ... DIN ...", die für eine technische Regel benutzt werden/wurden, aufgeschlüsselt findet. Wenn man das Lemma ganz eng auslegt, gehören auch Vornornen gar nicht in den Artikel. --888344 (Diskussion) 09:53, 11. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Bezeichnung von Norm-Entwürfen des DIN

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(E DIN …) für Normentwürfe - ist das eien offizielle Schreibweise, ist das irgendwo in DIN 820-??? festgelegt? --888344 (Diskussion) 10:05, 5. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

DIN Deutsches Institut für Normung

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Im Artikel steht oft "DIN Deutsches Institut für Normung". Warum nicht einfach nur "Deutsches Institut für Normung" oder "DIN"? --Jobu0101 (Diskussion) 15:32, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Weil die offizielle Bezeichung so ist: http://www.din.de/cmd?cmsdintextid=impressum_de&level=tpl-artikel&languageid=de&bcrumblevel=1 Der Tom 16:12, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
lediglich "e. V." weggelassen. --888344 (Diskussion) 17:26, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Genau, wegen WP:NK. Der Tom 17:41, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Alles klar. Danke. --Jobu0101 (Diskussion) 07:35, 9. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Übernahme von EN oder ISO oder andersrum

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Studiere Maschinenbau. Ein Prof meinte, dass eine DIN EN auch eine DIN sein kann, die dann auch noch zur EN wurde. Der Artikel widerspricht dem. Sorry für den unprofessionellen ersten Beitrag zur Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von 92.196.120.8 (Diskussion) 20:23, 1. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Englische Übersetzung

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Dass es keine Artikel in anderen Sprachen gibt ist ja wohl unangemessen, peinlich und muss schnellstens geändert werden. (nicht signierter Beitrag von 92.196.120.8 (Diskussion) 20:23, 1. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Na dann mach doch! -- Der Tom 12:05, 2. Dez. 2013 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 02:30, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Siehe auch

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Hmmh? Wie stehen die denn genau in Beziehung? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:54, 30. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Umstellung der IB-Norm

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Guten Tag, die IB-Norm wird umgebaut. Siehe Vorlage_Diskussion:Infobox_Norm LG --Tom (Diskussion) 11:49, 22. Jan. 2021 (CET)Beantworten

"Blaudruck" in der Schweiz

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kann es sein, dass "Blaudruck" in der Schweiz auch für gültige Regeln gilt? Siehe hier:

https://vsa.ch/wiki_categories/datenmodelle/

-- --89.186.194.122 09:56, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten