„Elektrofahrrad“ – Versionsunterschied

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== Geschichte ==
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Die Vorgänger des Elektrofahrrads waren dreirädrige [[Elektrofahrzeug]]e, wie das von [[Gustave Trouvé]] in Paris im Jahr 1881 gebaute [[Trouvé Tricycle]] und das wenig später gebaute [[Ayrton & Perry Electric Tricycle]].<ref>2007 - 2011 Achmed A. W. Khammas In: ''Buch der Synergie''.</ref> Zur gleichen Zeit gab es auch Versuche mit einspurigen Elektrofahrrädern, die aber an den damals zu schweren Akkus scheiterten.
penis Vorgänger des Elektrofahrrads waren dreirädrige [[Elektrofahrzeug]]e, wie das von [[Gustave Trouvé]] in Paris im Jahr 1881 gebaute [[Trouvé Tricycle]] und das wenig später gebaute [[Ayrton & Perry Electric Tricycle]].<ref>2007 - 2011 Achmed A. W. Khammas In: ''Buch der Synergie''.</ref> Zur gleichen Zeit gab es auch Versuche mit einspurigen Elektrofahrrädern, die aber an den damals zu schweren Akkus scheiterten.


== Aktuelle Situation ==
== Aktuelle Situation ==

Version vom 3. Februar 2014, 14:54 Uhr

robustes Pedelec mit Nabenmotor hinten
typisches Pedelec mit Mittelmotor
Pedelec als Faltrad mit Nabenmotor vorn
Elektrofahrrad in China, bei dem Pedalieren nicht erforderlich ist

Ein Elektrofahrrad (in Schweizerdeutsch: „Elektrovelo“, auch Elektrorad oder E-Bike), ist ein Fahrrad mit zusätzlichem Elektromotor.

Der Motor ist im Vorder- oder Hinterrad als Nabenmotor oder im oder beim Tretlager als sogenannter Mittelmotor angebracht. Seine Versorgung mit Energie erfolgt aus in einer sogenannten Traktionsbatterie oder in einem sogenannten Akkupack zusammengefassten Akkumulatorzellen.

In Europa wird aus verkehrsrechtlichen Gründen und Gebrauchsgewohnheiten wie folgt unterschieden:

  • Der Elektromotor ersetzt den sonst üblichen Verbrennungsmotor. Dieses meistens E-Bike genannte Elektrofahrrad ist ein Kleinkraftrad, bei größerer möglicher Geschwindigkeit ein Motorrad.
  • Unter der Beschränkung auf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder 25 km/h[1] ist ein solches E-Bike ein Motorfahrrad (Mofa).
  • Ein Elektrofahrrad, bei dem der Fahrer weiterhin pedalieren muss, damit der Elektromotor das Fahren unterstützt, ist ein Pedelec genanntes Fahrrad.

Nur das Pedelec ist im verkehrsrechtlichen Sinn ein Fahrrad, das meistens an keinerlei Voraussetzungen (Besitz einer Fahrerlaubnis, Tragen eines Schutzhelms, Abschluss einer Haftpflichtversicherung) gebunden und von der Verkehrssteuer befreit ist. Eine Ausnahme bildet das sogenannte schnelle Pedelec, bei dem die erlaubte Höchstgeschwindigkeit größer als die Regelgeschwindigkeit 25 km/h ist. Es ist beispielsweise in Deutschland versicherungspflichtig und es wird ein Mofa-Führerschein verlangt (Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h).

In Europa sind die Pedelecs die am häufigsten gebrauchten Elektrofahrräder. Mit ihnen bleibt die Gewohnheit des Fahrradfahrens weitestgehend erhalten. Der Wille seiner Benutzer ist, mit dem Fahrrad lediglich leichter fahren zu können, nicht gänzlich auf Fremdantrieb umzustellen.

In den Großstädten Asiens, vor allem Chinas, werden Elektrofahrräder mehr und mehr und in großen Mengen aus Gründen der Luftreinhaltung und nicht aus Gründen der Energieersparnis benutzt. Bei ihnen muss in der Regel nicht pedaliert werden. Sie sind dort den Fahrrädern gleichgestellt, sind im europäischen Sinne aber Motorfahrräder oder Kleinkrafträder.

Geschichte

1881 Trouvé Tricycle, Paris

penis Vorgänger des Elektrofahrrads waren dreirädrige Elektrofahrzeuge, wie das von Gustave Trouvé in Paris im Jahr 1881 gebaute Trouvé Tricycle und das wenig später gebaute Ayrton & Perry Electric Tricycle.[2] Zur gleichen Zeit gab es auch Versuche mit einspurigen Elektrofahrrädern, die aber an den damals zu schweren Akkus scheiterten.

Aktuelle Situation

Die Elektrofahrräder haben sich zur erfolgreichsten Elektrofahrzeuggattung entwickelt. Im Unterschied zu Europa wird das strombetriebene Fahrrad in den chinesischen Großstädten gebraucht, um die Luftverschmutzung zu mildern : Über 20 Millionen Exemplare werden dort jedes Jahr verkauft, mehr als 120 Millionen Fahrzeuge sind schon in Gebrauch.[3]

Unterscheidungen

Bisher hat sich im deutschsprachigen Raum noch keine einheitliche Begriffsstruktur etabliert. Je nach Art der Motorunterstützung, der Antriebsleistung sowie der Bauartgeschwindigkeit werden die verschiedenen Begriffe unterschiedlich und überschneidend verwendet.[4] Aus den vorgenannten Kriterien ergeben sich nicht nur in den Ländern der Europäischen Union und der Schweiz verkehrsrechtliche Folgen unterschiedlicher Art, wie führerscheinrechtliche Fragen, mögliche Helmtragepflichten, Fahrrad- oder kraftfahrrechtliche Regelungen, sowie Versicherungspflichten.

Für Fahrräder mit Tretunterstützung hat sich vor allem auf dem deutschen und österreichischen Markt der Begriff Pedelec für den Hybridantrieb Mensch-Elektromotor etabliert:

  • Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung, meist nur als Pedelec, manchmal auch als normale oder langsame Pedelec bezeichnet;
  • Elektrofahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung, meist als schnelle Pedelec oder S-Pedelec bezeichnet.

In unterschiedlichem Definitionsgebrauch kommen für Elektrofahrräder mit autonom arbeitendem Elektroantrieb (ohne Tretleistung) zur Anwendung:

  • Elektrofahrräder mit tretunabhängigem Zusatzantrieb (E-Bike);
  • Elektrofahrräder ohne Tretantrieb (zuweilen den E-Rollern oder E-Scootern zugezählt und deshalb teilweise auch als E-Roller oder E-Scooter bezeichnet).

Elektrofahrräder mit Tretunterstützung

Ein Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung hat die Eigenschaft, dass der Elektromotor nur bei Kurbelbewegung wirkt. Er unterstützt also nur das Treten. Diese Pedelecs sind als Fahrzeuge von der EU-Kraftfahrzeugrichtlinie dann ausgenommen, wenn sie auf eine mittlere Leistung des Motors von 250 Watt limitiert sind und die Unterstützung des Motors ab 25 km/h abregelt. Dann unterliegen sie in den EU-Ländern weder einer Helm-, noch einer Versicherungs- und Führerscheinpflicht und benötigen keine Betriebsgenehmigung.

Abgesehen von der höheren Geschwindigkeit unterscheiden sich die Fahrräder mit limitierter (Pedelec) und unlimitierter Tretunterstützung (schnelle Pedelec / S-Pedelec) in der Handhabung und im Fahrverhalten nur wenig. Der Unterschied besteht jedoch in der gesetzlichen Handhabung.

Elektrofahrräder ohne Tretunterstützung

eRockit aus Deutschland

Hier handelt es sich um Elektrofahrräder, deren Antriebsmotor das Fahrzeug autonom, also ohne Pedalieren, in Bewegung setzt. Abgesehen von den rechtlichen Einordnungen können sie (meist) mit Fahrradpedalen oder ohne (z. B. in Österreich möglich) ausgestattet sein.

Überschreiten die Fahrzeuge die länderspezifischen gesetzlichen Grenzen, beispielsweise durch höhere Motorleistungen, End- oder Bauartgeschwindigkeit, werden sie als Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Motorrad eingestuft.

Ein Sonderfall ist das eRockit, das mit einer Motorleistung von 9 kW eine Endgeschwindigkeit von 81 km/h erreichen kann. Zwar gibt der Elektromotor wie beim Pedelec nur beim Pedalieren Leistung ab. Das Treten dient dabei jedoch weniger der Vorwärtsbewegung, sondern vielmehr der Motorsteuerung.

Rechtliche Situation

Deutschland

Pedelecs sind Fahrräder im Sinne der deutschen StVO wenn die Motorkraftunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h wirkt. Eine Ausnahme bilden nach dieser Definition Fabrikate, die über eine sogenannte Anfahrhilfe verfügen: obwohl sie während des laufenden Betriebs tretabhängig funktionieren, kann man damit unmittelbar aus dem Stand mit einer bloßen Drehung des Gasgriffs auf bis zu ca. 6 km/h beschleunigen, was jedoch für nach dem 1. April 1965 Geborene eine Mofa-Prüfbescheinigung vorschreibt.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind hingegen versicherungspflichtig und es wird ein Mofa-Führerschein, aber kein Helm benötigt. Fahrradwege dürfen mit diesen Fahrzeugen nur genutzt werden, wenn die Wege auch für Mofas freigegeben sind (durch Zusatzzeichen „Mofas frei“ und stets außerorts). Fahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung sind im engeren gesetzlichen Sinne des Begriffes Kleinkrafträder mit geringer Leistung.[5]

Fahrräder mit unabhängigem Antrieb (E-Bike im weiteren Sinne) und meist Beschleunigung per Handgriff fallen in Deutschland bis 45 km/h unter den gesetzlichen Begriff des Kleinkraftrades. Erreichen sie jedoch mit einem auf 500 W Leistung begrenzten Motor eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, gelten sie im Sinne der deutschen StVZO als Leichtmofa und bedingen bis zu dieser Geschwindigkeit weder einen Motorrad- noch einen Fahrradhelm. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind jedoch erforderlich.

Österreich

In Österreich gilt jedes elektrisch angetriebene Fahrrad, soweit es aus eigener Kraft eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht und von einem Motor mit max. 600 W angetrieben wird, uneingeschränkt als Fahrrad, das damit auch den Ausrüstungsbestimmungen der Fahrradverordnung unterliegt. Dabei kann es sich um Elektrofahrräder mit oder ohne Tretunterstützung handeln, ebenfalls fallen unter den Rechtsbegriff Fahrrad aber auch Elektrofahrräder ohne (Fahrrad-)Pedale.

Elektrofahrräder, deren Leistungsmerkmale die zuvor genannten überschreiten, sind in Österreich - so sie nicht den Anforderungen für Kraftfahrzeuge entsprechen - weder zulassungs- noch versicherungsfähig. Sie können nach derzeitiger Rechtslage auch nicht als Motorfahrrad (Kleinkraftrad) zugelassen bzw. versichert werden. Der Betrieb ist daher auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht zulässig, weder auf Radfahranlagen noch auf der Fahrbahn. Das gilt daher auch für die sogenannten „schnellen“ Pedelecs (S-Pedelec), die eine Tretunterstützung bis zu 45 km/h liefern.

Wie mit normalen (nur muskelbetriebenen) Fahrrädern gelten beim Lenken eines solchen die einschlägigen StVO-Bestimmungen, unter anderem die Radwegbenützungspflicht[Anm 1] mit einspurigen Fahrrädern.[6]

Schweiz

In der Schweiz gelten Elektrofahrräder jeder Art gemäß Art. 18 VTS als Motorfahrräder. Fahrräder hingegen sind Fahrzeuge mit wenigstens zwei Rädern, die ausschließlich durch Muskelkraft der darauf sitzenden Personen angetrieben werden (Art. 24 Abs. 2 VTS). (Nur) Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung bis maximal 25 km/h und einer maximalen Nennleistung von 500 Watt (die normalen bzw. langsamen Pedelecs) gelten als Leicht-Motofahrräder.

Die Zuordnung von E-Bikes zu den Kategorien Motorfahrrad und Leicht-Motorfahrrad wird seit 1. Mai 2012 an folgenden Bedingungen festgemacht:

Leicht-Motorfahrrad:

  • Motorleistung maximal 500 Watt
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 25 km/h

Motorfahrrad:

  • Motorleistung zwischen 500 und 1000 Watt
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 45 km/h

Eine Helmtragepflicht gilt seit 1. Juli 2012 für jene E-Bikes, die der Kategorie Motorfahrrad zugeordnet werden, für Leicht-Motorfahrräder wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.[7]

Das Mindestalter zum Betrieb aller Elektrofahrräder liegt bei 14 Jahren. Radwege und Radstreifen müssen benutzt werden (mit einer maximalen Nennleistung des Elektromotors jedoch nur mit einspurigen Fahrzeugen). Eine Durchfahrt bei "Verbot für Motorfahrräder" ist mit abgeschaltetem Motor zulässig. Bis Ende 2011 mussten auch Elektrofahrräder, wie jedes Fahrrad bis dahin, haftpflichtversichert werden, kenntlich gemacht durch die am Fahrrad angebrachte Velovignette.

Fahrzeuge bis maximal 45 km/h werden zumeist als E-Scooter oder Elektroroller der Kategorie F bezeichnet und wie ein Mofa per Handgriff beschleunigt. Pedale sind nicht vorhanden. Es werden Helm, Nummernschild, Führerausweis und Versicherung benötigt. Einige der vielen erhältlichen kleinen E-Scooter sind bei niedrigeren Geschwindigkeiten zugelassen, die meisten aber gar nicht, außer auf Privatgelände.

Eine tabellarische Zusammenfassung der komplizierten Schweizer Regeln zu Elektrofahrrädern hat die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung in ihrem bfu-Faktenblatt Nr. 4 herausgegeben.[8]

Elektroantrieb

Der Elektroantrieb ist vom Prinzip der Komponenten mit Elektromotor, Akkumulator und Elektronikmodul zur Motorsteuerung, bei allen Elektrofahrrädern gleich. Unterschiedlich ist die Steuerungstechnik, die das Leistungsverhalten des Motors, die – falls vorhanden – geschwindigkeitsabhängige Abregelung und, je nach Auslegung des Elektrofahrrads, den tretunabhängigen (selbstfahrend) oder tretabhängigen Antrieb, wie er bei den sogenannten Pedelecs zum Einsatz kommt, regelt. Von der Art der Steuerung hängt ab, ob das jeweilige Elektrofahrrad in dem Land, in dem es in Verkehr gebracht wird, als Fahrrad gilt oder unter die nationalen (gegebenenfalls vereinfachten) kraftfahr- bzw. verkehrsrechtlichen Bestimmungen fällt.[9]

Ein vorhandenes Fahrrad kann mit Hilfe von nachkaufbaren Bauteilen zum Elektrofahrrad aufgerüstet werden, was beim Endverbraucher oder in einer Fahrradwerkstatt geschieht. Manche Hersteller gehen so vor, indem sie das gleiche Grundmodell mit oder ohne zusätzlichem Elektroantrieb auf den Markt bringen. Der Nachteil dieses Konzepts ist, dass sich nicht alle Fahrradrahmen dafür eignen. Die in den Rahmen eingeleiteten Kräfte können zu Rahmenbrüchen führen. Daher ist der Rahmen der aktuell angebotenen aktuellen Elektrofahrräder in der Regel bereits konstruktiv auf den Elektroantrieb ausgelegt.

Nutzungen

Elektrofahrrad der Deutschen Post in Braunschweig
Elektrofahrrad-Tankstelle in der Brautgasse am Ulmer Münster

Es gibt verschiedene Nutzungsbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen:

  • Professionelle Nutzung: Postdienste (Postzusteller), Polizei (in verkehrsberuhigten Bereichen), Firmenfuhrparks, Fahrt zur Arbeitsstelle (Pendler).
  • Touristische Nutzung: Verleihstationen an Bahnhöfen und touristischen Knotenpunkten. In Ferien- oder Kurorten.
  • Private Nutzung: Zum tagtäglichen Gebrauch im Umkreis der Wohnung, insbesondere für weniger trainierte und/oder ältere oder auch für leistungsgeminderte Personen oder allgemein in entsprechend hügeligen oder gegenwindreichen Gegenden.

Ein Elektrofahrrad kostete 2013 in Deutschland durchschnittlich etwa 2000 Euro. In Deutschland gibt es mehr als 1,3 Millionen E-Bikes (Stand: Mitte 2013). 2013 sollen etwa 430.000 Stück abgesetzt werden.[10]

Allgemeine Nutzungserfahrungen

Elektrofahrräder erreichen – je nach Leistung des Motors, des fahrenden Menschen und der Zulassung – Geschwindigkeiten von 25–35 km/h und mehr. Es zeigt sich, dass durchschnittliche Menschen mit einem schnellen Elektrofahrrad ungefähr die Fahrleistungen von unmotorisierten Fahrrad-Athleten erreichen, aber mit den üblichen Akkus (ohne Tausch) weniger weit kommen. Die Durchschnittsgeschwindigkeiten von schnellen Elektrofahrrädern liegen meistens zwischen 25–30 km/h, was sie auf kürzeren Strecken innerorts zu den durchschnittlich schnellsten Fahrzeugen überhaupt macht.

Die zögerliche Akzeptanz für Elektrofahrräder resultiert vor allem aus der Historie der Akku-Technologie. Gilt die Fahrradtechnik als ausgereift, so galt das lange Zeit nicht für die Akku-Technologie. Akkus mit geringer Reichweite, stark nachlassende Akkus, Memoryeffekt usw. behindern die Popularität im Niederpreissegment. Da vor allem europäische Hersteller lange die Zielgruppe der über 50-Jährigen im Blick hatten, wurden nur entsprechend designte Räder auf dem Markt platziert. Das führte zum heutigen „Oma-Rad“-Image der elektrisch unterstützten Räder.

Moderne Elektrofahrräder haben heute Traktionsbatterien aus NiMH-Akkumulatoren, Lithium-Polymer-Akkus oder Lithium-Eisen-Phosphat(LiFePO4)-Akkumulatoren, die sich im Einsatz bewähren (große Reichweite und Lebensdauer, kein Memoryeffekt). Insbesondere die seit ca. 2006 verfügbaren LiFePO4-Akkumulatoren zeigen eine höhere Leistungsdichte und Betriebssicherheit sowie kürzere Ladezyklen bei Verwendung leistungsstarker Ladegeräte. Preislich liegen diese im Bereich anderer Lithium-Ionen-Akkumulatoren.

Ein Akku muss auf die kurzzeitige maximale Stromaufnahme des Motors ausgelegt sein. Das wird bei modernen Akkumulatoren in NiMH-Technik und bei LiFeP04-Akkus aber grundsätzlich sichergestellt. Bei älteren Bleiakkus war es nur dann gegeben, wenn man spezielle hochstromfähige Fahrakkus verwendet hat. In der Vergangenheit hielten zahlreiche E-Bike-Batterien die hohe Strombelastbarkeit auf Dauer nicht aus, weil die verwendeten Zellen nicht hochstromfest waren, was insbesondere dann zur Überlastung führte, wenn Elektrofahrräder häufig an Steigungen gefahren wurden.

Elektrofahrräder haben eine durch die Kapazität des Akkus eingeschränkte Reichweite. Diese wird umso kürzer, je steiler das Streckenprofil ist und je schneller gefahren wird. Der Elektroantrieb ist insbesondere bei Pedelecs als „Rückenwind“ konzipiert, nicht als ausschließlicher Antrieb. Es kann nicht wie bei einem benzinbetriebenen Fahrzeug innerhalb von wenigen Minuten wieder „vollgetankt“ werden, ein Akkuladezyklus dauert je nach Modell mehrere Stunden.[11] Im Gegensatz zu Motorrädern mit Verbrennungsmotor beschleunigen Elektrofahrräder jedoch lautlos und tragen lokal nicht zur Ozon- und Smogbildung bei.

Durch eine Rekuperation der Bremsenergie kann im Stadtverkehr die Reichweite deutlich erhöht werden. In unabhängigen Tests wurde die Reichweite um 11 % vergrößert.[12] In Zukunft sind durch Weiterentwicklung der Controller oder den Einsatz von rückspeisefähigen Umrichtern höhere Werte möglich.

Situation in Asien

In den letzten Jahren haben in China, in westlichen Ländern bisher weitestgehend unbemerkt, E-Bikes den Individualverkehr revolutioniert. Waren vor wenigen Jahren noch Fahrräder dominant im Straßenbild chinesischer Großstädte, sind inzwischen viele Millionen E-Bikes hinzugekommen. Getrieben durch die Gesetzgebung, d. h. Zulassungsverbot für Krafträder mit Verbrennungsmotor in vielen Großstädten, ist eine Industrie mit einem Produktionsvolumen von schätzungsweise 20 Mio. E-Bikes pro Jahr entstanden. Eine Vielzahl lokaler Anbieter überschwemmen den Markt und führen einen heftigen Preiskampf. Die Preise liegen mit 200 bis 300 Euro pro Bike nur knapp über dem Materialwert. Das typische chinesische E-Bike ist im Erscheinungsbild eher einem Motorroller wie z.B. einer Vespa denn einem Fahrrad nachempfunden. Die Geschwindigkeit ist auf 25 km/h limitiert, ein Pedalantrieb ist in der Regel nur zum Notbetrieb oder als Steigungshilfe vorgesehen. Energiespeicher sind in der Mehrzahl der Fälle Bleiakkus, Li-Ionen-Batterien kommen nur in wenigen hochpreisigen Modellen zum Einsatz.

Eine ähnlich explosionsartige Entwicklung ist in anderen bevölkerungsreichen asiatischen Ländern wie Indien oder Indonesien nicht zu beobachten. Dort dominieren benzingetriebene Kleinkrafträder, da keine Zulassungsbeschränkungen existieren.

Systembedingte Probleme

Der Akkumulator ist nach einer bestimmten Anzahl von Ladezyklen erschöpft bzw. die Reichweite vermindert sich unter ein gefordertes Maß. Die Zyklenzahl ist von der Chemie des Akkus und der Qualität der verwendeten Steuerungs- und Ladelektronik abhängig. Bei NiCd-Akku rechnet man mit 1000 Zyklen, bei NiMH mit 700 und bei LiIon mit 500 Zyklen. Beim Lithium-Eisen-Phosphat-Akkumulator sind bei guter Auslegung von Akku und Elektronik auch Zyklenzahlen von mehr als 1000 möglich. Danach muss er ersetzt bzw. recycelt werden.

Fortgeschrittene Batteriemanagementkonzepte mit Konditionierung einzelner Zellen im Betrieb erhöhen die Lebensdauer, diese sind insbesondere bei hochwertigen Lithium-basierten Akkus zu finden. Durch Rekuperation der Bremsenergie kann im Stadtverkehr die Reichweite zumindest um 15 % vergrößert werden. Zu bedenken ist aber, dass die zugehörigen E-Motoren keinen Freilauf haben können und bei Betrieb ohne Akku, z. B. wenn dieser erschöpft ist, der Motor wie ein üblicher Dynamo immer kraftzehrend mitbewegt werden muss, auch wenn die Energierückgewinnung ausgeschaltet ist.

Organisationsstrukturen

1994 wurde in Deutschland ein gemeinnütziger Verein namens ExtraEnergy e.V. gegründet, in dem sich technikinteressierte sogenannte „Powerbiker“ zusammengeschlossen haben. Der Verein gibt eine Zeitschrift, das ExtraEnergy Magazin, mit regelmäßigen Testberichten und weltweiten Nachrichten zu diesem Themenfeld heraus. Die Webseite ist mehrsprachig (englisch/deutsch/französisch/chinesisch/koreanisch).

Literatur

  • Hannes Neupert: Das Powerbike. Moby Dick Verlag, Kiel 2000, 165 S., ISBN 3-89595-123-4
  • Niels A. Fries: Das große Handbuch für Solar- und Elektrofahrräder: Batterie, Eigenbau, Betrieb, Tipps & Tricks, Antrieb, Technik. [N. A. Fries], [Neuss] 2006, 84 Seiten, ISBN 3-00-015258-X.
  • Christian Smolik, Michael Bollschweiler, Verena Ziese: Das Elektrorad: Typen, Technik, Trends. BVA Bielefelder Verlag, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-87073-435-0.
  • Teja Müller, Eberhard Müller: E-Bike-Technik: Funktion und Physik der Elektrofahrräder. Books on Demand GmbH, Norderstedt 2011, ISBN 978-3-8423-6194-2.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Elektrorad – Sammlung von Bildern
Wiktionary: Elektrofahrrad – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Elektrorad – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Die Zahlenwerte sind in verschiedenen europäischen Ländern verschieden.
  2. 2007 - 2011 Achmed A. W. Khammas In: Buch der Synergie.
  3. http://www.idw-online.de/pages/de/news515872
  4. Gianantonio Scaramuzza, Nathalie Clausen: Elektrofahrräder (E-Bikes). In: bfu-Faktenblatt Nr. 04, Hrsg. bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung, Bern 2010, S. 6. (Volltext als PDF. Abgerufen am 26. Juli 2012.)
  5. EU-Zulassung für erstes Pedelec über 25 km/h ExtraEnergy.org-Internetportal, 30. Januar 2004.
  6. Rechtsgrundlage für E-Bikes Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) (JavaScript erforderlich)
  7. Bund trägt E-Bike-Boom Rechnung: Mehr Sicherheit und einfachere Regeln ([1])
  8. Gianantonio Scaramuzza, Nathalie Clausen: Elektrofahrräder (E-Bikes). In: bfu-Faktenblatt Nr. 04, Hrsg. bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung, Bern 2010, Kapitel 2.1 Recht 2.1.1 Aktuelle Vorschriften, S. 12f. (Volltext als PDF. Abgerufen am 26. Juli 2012.)
  9. Vgl. dazu Fahrrad mit Hilfsmotor und Motorfahrrad.
  10. Fahrräder sind teurer geworden. In: Handelsblatt. Nr. 165, 28. August 2013, ISSN 0017-7296, S. 25.
  11. E-Bikes: Tipps zum richtigen Einsatz der Elektropower Stromtipp.de-Internetportal
  12. Rekuperation bei e-bikes auf e-bike-test.org, 8. März 2012

Anmerkungen

  1. "Radwegbenützungspflicht", mit "ü" geschrieben, ist ein Begriff des Österreichischen Rechts – und erscheint hier daher in unveränderter Form im Text.