Große Koalition

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Als Große Koalition bezeichnet man allgemein eine Koalition der größten Parlamentsparteien, die gemeinsam eine meist starke Mehrheit im Gemeinderat, Landes- oder gesamtstaatlichen Parlament haben.

Im lange Zeit von der CDU/(CSU) und SPD dominierten Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland war die einzige Möglichkeit einer Großen Koalition diejenige zwischen diesen beiden Parteien. Daher wird in in Deutschland als Große Koalition eine Koalition von CDU und SPD bezeichnet.

Angesichts der Stärke der Linkspartei.PDS in den ostdeutschen Ländern kommt es hier vermehrt zu Koalitionen zwischen CDU und SPD, in denen eine der beiden Partnerparteien lediglich die drittstärkste Kraft im Parlament ist. Wegen dieser veränderten Ausgangslage sind die Nachrichtenagenturen ddp und DPA mittlerweile davon abgerückt, die schwarz-roten und rot-schwarzen Koalitionen in diesen Ländern als Große Koalitionen zu bezeichnen.

In Österreich bezeichnet man eine Koalition von ÖVP und SPÖ als Große Koalition.

Allgemeines

Große Koalitionen sind teilweise umstritten, da sie nach Meinung ihrer Kritiker über zu große Regierungsmacht verfügen und aufgrund ihrer Breite zu viele Kompromisse erfordern, was zu politischem Stillstand führen kann. Andererseits schafft eine große Koalition die Möglichkeit, manche dringend erforderliche Reformprojekte auch dann durchzusetzen, wenn ihre Begleiterscheinungen von den Betroffenen als stark negativ empfunden werden, wie z.B. Steuererhöhungen, Subventions- oder Rentenkürzungen. Eine (zu) starke Opposition würde diese Projekte allein aus parteitaktischen Gründen angreifen und eventuell verhindern.
In Deutschland beispielsweise litten sowohl die christlich-liberalen Regierungen der 1990er Jahre als auch die rot-grüne Regierung 1999-2005 darunter, dass die jeweils in der Opposition befindliche Volkspartei über den Bundesrat viele von der Regierung betriebenen Gesetzesvorhaben erfolgreich blockieren konnte. Daraus resultierte letztendlich genau jener politische Stillstand, für den häufig Koalitionen zweier Großparteien kritisiert werden.

Große Koalitionen werden oft als Notlösung gebildet, wenn sich aufgrund des Machtgleichgewichtes keine eindeutigen, weltanschaulich fundierten Mehrheiten bilden können. Dies gilt vor allem für Länder ohne Fünf-Prozent-Hürde mit einer entsprechend großen Parteienvielfalt. Ein weiterer Grund für die Bildung großer Koalitionen sind außenpolitische oder allgemein-politische Krisen. So hatten viele Staaten jeweils Große Koalitionen in den beiden Weltkriegen, beispielsweise Großbritannien. Ein weiteres Motiv sind Abwehrbewegungen gegen aggressive Klein- oder Randparteien, was im 20. Jahrhundert mehrmals zu großen Koalitionen in Österreich führte.

Deutschland

Weimarer Republik

In der Weimarer Republik wurden die beiden Kabinette Stresemann (1923) und das Kabinett Müller-II (1928-1930) als großen Koalitionen bezeichnent. Das Wort "groß" meinte dabei, dass sowohl links die SPD als auch rechts die DVP eingebunden wurde. Normalerweise bzw. am häufigsten regierte on der Weimarer Zeit eine Koalition von DDP und Zentrum, die jeweils entweder links (SPD) oder rechts (DVP, DNVP) erweitert wurde. Oft wurde eine bürgerliche Minderheitsregierung von der SPD toleriert. So gesehen war dieses Modell die eigentliche "Weimarer Koalition", auch wenn man mit diesem Begriff gemeinhin etwas anderes meint: die drei republiktreuen Parteien SPD, Zentrum und DDP, die seit 1920 allerdings keine gemeinsame Mehrheit hatten.

Dazu kommen Koalitionen auf Landesebene, von denen am bekanntesten die SPD-Zentrums-Regierung in Preußen sein dürfte.

Große Koalition 1966-1969

In der Bundesrepublik Deutschland gab es auf Bundesebene vor 2005 nur einmal eine große Koalition. Der Grund dafür liegt in der Stabilität der parlamentarischen Demokratie und des daraus folgenden, lange Zeit währenden, Drei-Parteien-Systems.

Bereits 1962 diskutierten Christdemokraten und Sozialdemokraten sehr ernsthaft über eine Große Koalition, nicht nur, wie Kritiker meinten, weil Konrad Adenauer die FDP disziplinieren wollte.

Die erste Große Koalition kam zustande, nachdem die zuvor seit 1961 regierende Koalition aus CDU/CSU und FDP daran zerbrach, dass die CDU/CSU das entstandene Haushaltsdefizit und die immer größer werdende Verschuldung durch eine Steuererhöhung im Haushalt 1967 eindämmen wollte. Die FDP war dazu nicht bereit und trat aus der Koalition aus. Nach dem Rücktritt der FDP-Minister nahm die CDU/CSU Verhandlungen mit der SPD auf, die sich nach Erwägen einer sozialliberalen Koalition für die Kooperation mit der CDU entschied, woraufhin am 1. Dezember 1966 die Große Koalition geschlossen wurde.

Geführt wurde die Regierung von dem früheren Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Kurt Georg Kiesinger, der den glücklosen Bundeskanzler Ludwig Erhardt ablöste. Vizekanzler und Außenminister wurde der bisherige Regierende Bürgermeister von Berlin (West) und SPD-Vorsitzende Willy Brandt.

Die Große Koalition sah sich während ihrer Legislaturperiode drei großen Aufgaben gegenüber. Erstens der Sanierung des maroden Haushalts und der Eindämmung der Staatsschulden sowie die Bekämpfung der ersten Rezession nach 1945.

Zweitens sollten die noch bestehenden Eingriffsrechte der Alliierten in die Souveränität Deutschlands abgelöst werden. Diese forderten dazu die Verabschiedung der so genannten Notstandsgesetze, um die Sicherheit ihrer in Deutschland stationierten Truppen gewährleistet zu wissen. Für die nötige Änderung der Verfassung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag vonnöten. Besonders daran schieden sich die Geister, da es der Regierung während eines nationalen Notstandes nun möglich war, Grundrechte vorübergehend außer Kraft zu setzen. Die Außerparlamentarische Opposition (APO) nahm dieses Thema auf und machte ihrem Unmut darüber auf der Straße Luft. Dennoch war die APO nicht allein ein Produkt der Großen Koalition. Zwar gab sie sich ihren Namen aufgrund der kaum vorhandenen Opposition im deutschen Bundestag und erregte sich über die Verabschiedung der Notstandsgesetze, doch war das Phänomen der rebellierenden Jugend nicht auf Deutschland beschränkt, sondern in vielen westlichen Industrieländern zu dieser Zeit zu beobachten (so etwa USA und Frankreich). Das Themenspektrum ähnelte einander in all diesen Ländern.

Drittens war das Ziel der Großen Koalition, das Mehrheitswahlrecht nach englischem oder US-amerikanischem Modell einzuführen, damit nach Wahlen stets eine Partei die absolute Mehrheit inne habe und man nicht mehr auf Koalitionsverhandlungen angewiesen sei. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch am Ende an der SPD, nachdem die FDP, um deren parlamentarisches Überleben es dabei ging, sich ihr als potenzieller Koalitionspartner für die nächste Legislaturperiode andiente. In diesem Zusammenhang überwarf sich die CDU/CSU mit der FDP. Sie strebte stattdessen für die kommende Bundestagswahl die Alleinregierung mit einer absoluten Mehrheit unter Bundeskanzler Kiesinger, einem vehementen Befürworter des Mehrheitswahlrechts, an.

So bestand die - von den meisten nur als Übergangslösung betrachtete - „Vernunftehe“ aus CDU/CSU und SPD auch nur bis zur nächsten Wahl im Jahre 1969, bei der die CDU/CSU die absolute Mehrheit allerdings verfehlte. So bildeten SPD und FDP unter Bundeskanzler Willy Brandt die erste sozialliberale Koalition auf Bundesebene.

Die Große Koalition war zwar nicht außergewöhnlich populär, doch bewältigte sie dringend anstehende Probleme in dieser Zeit.

Große Koalition seit 2005

Am 11. November 2005 kam es zur Einigung auf den endgültigen Wortlaut des Koalitionsvertrages. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland zum zweiten Male eine Große Koalition auf Bundesebene. Die Parteitage von SPD und CDU/CSU haben mit großer Mehrheit dem Vertragswerk zugestimmt.

Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 vom 18. September 2005 konnte kein angestrebtes Koalitionsbündnis die absolute Mehrheit erringen. Weder eine bürgerlich-liberale Koalition aus CDU/CSU und FDP noch ein rot-grünes Bündnis aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen erreichte die Mehrheit der Bundestagsmandate. Nach kurzen Sondierungsgesprächen, den kategorischen Absagen der FDP an eine Ampelkoalition, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen an eine Koalition unter Tolerierung durch Die Linke.PDS standen alle Zeichen auf Schwarz-Rot.

Entscheidender Einfluss bei den Koalitionsverhandlungen wurde neben Angela Merkel vor allem dem damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering zugeschrieben. Nicht zuletzt ihm war es zu verdanken, dass die SPD bei den Verhandlungen über die Ressortverteilung einige der wichtigsten Ministerien gewinnen konnte und sich somit den Verzicht Gerhard Schröders auf das Kanzleramt teuer vergüten ließ. Nach der Niederlage bei der Abstimmung im Bundesvorstand über den neuen Generalsekretär der Partei verzichtete Müntefering allerdings auf den Vorsitz der SPD, den Matthias Platzeck übernahm, der damit auch für die SPD den Koalitionsvertrag am 18. November unterzeichnete. Matthias Platzeck leitete die SPD in der großen Koalition aber nur kurzzeitig, da er am 10. April 2006 aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegte. Sein Nachfolger wurde der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck.

Bezüglich der Besetzung der Ministerposten gab es wiederholt Veränderungen, siehe dazu Kabinett Merkel.

Am 18. November wurde der Koalitionsvertrag von den Vorsitzenden der drei Parteien unterzeichnet, am 22. November 2005 wurde Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt und die anderen Minister des Kabinetts Merkel ernannt.

Weblinks

Große Koalitionen auf Landesebene

Auf der Ebene deutscher Bundesländer sind Große Koalitionen häufiger zu finden. Derzeit gibt es fünf Große Koalitionen: In Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein.

Große Koalitionen, in denen eine der Regierungsparteien nur drittstärkste Partei im Parlament ist, gibt es derzeit in Brandenburg (CDU drittstärkste Partei), in Sachsen (SPD drittstärkste Partei mit weniger als 10 Prozent Stimmenanteil) und in Sachsen-Anhalt (SPD drittstärkste Partei).

Baden-Württemberg

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Österreich

In Österreich war die Große Koalition aus der konservativen ÖVP und sozialdemokratischen SPÖ lange Zeit die beliebteste Koalitionsform, seit 1945 gab es nur zwischen 1966 und 1986 und nunmehr seit 2000 keine Große Koalition auf Bundesebene.

Große Koalitionen gab es auf Bundesebene zwischen 1945 und 1966 unter den konservativen Bundeskanzlern Leopold Figl (bis 1953), Julius Raab (1953-61), Alfons Gorbach (1961-64) und Josef Klaus (1964-1966). Während dieser Zeit hatten sie auch die Mehrheiten für Verfassungsgesetze. Von 1987 bis 2000 gab es SPÖ-ÖVP-Koalitionen unter den sozialdemokratischen Kanzlern Franz Vranitzky (1987-97) und Viktor Klima (1997-2000).

Auch Regierungen österreichischer Bundesländer waren und sind häufig Große Koalitionen (oftmals bedingt durch das Proporzsystem, das nach wie vor in einem Großteil der österreichischen Bundesländer für die Regierungsbildung gilt) - derzeit sind das Tirol (unter ÖVP-Führung, die ÖVP stellt allerdings die absolute Mehrheit und könnte auch allein regieren), Salzburg (seit 2004 unter SPÖ-Führung, davor unter ÖVP-Führung), die Steiermark (seit 2005 unter SPÖ-Führung, Proporzsystem) und Niederösterreich (unter ÖVP-Führung, Proporzsystem).

Schweiz

Die Schweiz besitzt, anders als die meisten anderen Demokratien, keine Konkurrenz-, sondern eine Konkordanzdemokratie. Deren Merkmale sind vor allem:

  • Die Schweizer Regierung besteht nicht aus einem Koalitionsbündnis mehrerer Parteien, dem im Parlament eine Opposition gegenübersteht, sondern sie setzt sich proportional aus Mitgliedern aller größeren Parteien zusammen, die zusammen ungefähr 80 bis 90 % der Wählerschaft repräsentieren (siehe auch: Zauberformel).
  • Die Politik der Regierung wird von den Parlamentsfraktionen der Regierungsparteien immer nur von Fall zu Fall unterstützt, sodass sich diese größeren Parteien zugleich in der Regierung und in der Opposition befinden.
Wiktionary: Große Koalition – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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