Königsstadt (Böhmen)

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Die Bezeichnungen Königsstadt und Lehnstadt waren in Böhmen im Mittelalter ein städtisches Privileg und ein wichtiges Element des königlichen Besitzes. Dieser Besitz sollte unveräußerlich sein und durfte vom Herrscher nicht verpfändet werden.

In Böhmen gab es Anfang des 16. Jahrhunderts etwa 40 Städte mit diesem Privileg. Vor allem in der Ständeordnung nahmen die Bürger dieser Städte eine höhere Stellung ein als sonstige Untertanen. Daneben gab es auch sogenannte Lehnstädte, die meist eine Einkommensquelle der Königin waren. Eine weitere Einnahmequelle der königlichen Kammer waren sogenannte Kammerstädte, die jedoch nicht die Rechte und die Stellung einer Königsstadt innehatten. Diese Städte mussten Fronarbeiten für die Königskammer leisten. Der König durfte sie auch jederzeit verkaufen.

Bürgertum in Königsstädten

Bürgertum in Königsstädten wurde zu einem besonderen sozialen Status. Zum Bürger wurde man durch einen rechtlichen Akt. Wer ein Haus kaufte, längere Zeit in einer Stadt wohnte, gute Vorfahren und ein ordentliches Familienleben vorweisen konnte oder, falls er Untertan war, einen Entlassungsschein vorlegen konnte, hatte die Chance, in diese Schicht aufgenommen zu werden. Eine weitere Möglichkeit, in diese privilegierte Schicht aufgenommen zu werden, war Kauf oder Einheirat. In einzelnen Fällen wurde auch seitens der Stadt, vor allem gebildeten Menschen eine Bürgerschaft angetragen.

Die Rechte und Pflichten unterschieden sich jedoch von Ort zu Ort oft erheblich, meist gegeben durch den Status der jeweiligen Stadt. Auch im Bürgertum selbst bestand eine Hierarchie, die sich an den Einkünften, der Reihenfolge beim Abendmahl und dem Sitzplatz in der Kirche, aber auch am Standort des Hauses zeigte.

Böhmische und mährische Königsstädte

mit Jahr der Ernennung