Sicherheitsgurt

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Mittelteil eines Dreipunktgurtes

Ein Sicherheitsgurt ist ein Rückhaltesystem in Automobilen, Flugzeugen oder anderen Verkehrsmitteln. Die Fahrzeuginsassen werden dabei im Falle von durch Unfallsituationen hervorgerufenen Fahrzeugverzögerungen von stabilen, mit der Karosserie verbundenen Gurten gehalten und können somit nicht durch das Fahrzeug oder gar heraus geschleudert werden. Der Sicherheitsbonus der Knautschzone kommt so auch den Insassen zugute. Zudem dehnen sich die Gurte bei einem Crash, um die Verzögerungswerte abzubauen. Moderne Gurtsysteme verfügen zusätzlich über Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer.

Typen

Dreipunktgurt

Je nach Anzahl der Punkte, an denen der Insasse mit der Karosserie verbunden ist, teilt man die Gurte in Zwei-Punkt- bis Sechs-Punkt-Gurte ein:

Zweipunktgurt

Der bekannteste Gebrauch ist seit den 1930er Jahren die Anwendung als Beckengurt in Flugzeugen. In seltenen Ausnahmefällen in Verbindung mit einem 3-Punkt-Gurt auch Schulter-Beckengurt. Als Schultergurt wurde er früher auch in Autos eingebaut. Ein Zweipunkt-Beckengurt befand sich bislang bei vielen Pkw in der Mitte des Fonds.

Dreipunktgurt

Der übliche Gurt im Auto beginnt unten an der B-Säule, geht über das Becken zur Schnalle am Mitteltunnel und von dort über die gegenüberliegende Schulter nach oben zur B-Säule. Dort befindet sich meist die Aufrollautomatik.

Vierpunktgurt

Dieser, in der Regel als Hosenträgergurt realisiert, hat in der Praxis den Nachteil, dass bei einem Unfall der Beckengurt nach oben gezogen wird und man dadurch unter dem Gurt durchrutschen kann. Dies wird bei Fünf- und Sechspunktgurten durch einen bzw. zwei Schrittgurte verhindert. Bekannteste Anwendung dafür sind Kindersitze. Jedoch schränken Mehrpunktgurte mit steigender Befestigungspunktzahl die Bewegungsfreiheit immer weiter ein.

Technik

Bei Gurten mit einem Aufrollmechanismus muss derselbe bei einem Unfall automatisch und zuverlässig blockieren. Ein immer Verwendung findendes Prinzip ist die Blockierung beim Überschreiten einer bestimmten Entrollbeschleunigung. Üblicherweise hat dabei die Gurtrolle außen einen Zahnkranz, der sich in einem nach innen gerichteten Zahnkranz mit größerem Durchmesser frei dreht. Die Rolle wird mit Federkraft in der Mittellage gehalten und beim Reißen am Gurt von diesem gegen den äußeren Zahnkranz gedrückt und damit blockiert.

Zusätzlich gibt es meist noch einen weiteren Mechanismus, der eine Metallkugel enthält und auf der Schwerkraft und dem Prinzip der Trägheit beruht. Bei starker Schräglage des Fahrzeugs oder großen Beschleunigungen wird die Kugel aus der Ruhelage in einer Mulde getrieben, um über einen Hebelmechanismus die Blockierung auszulösen.

Zum Anlegen des Sicherheitsgurtes, auch Anschnallen genannt, wird das hierfür vorgesehene Endstück des Gurtes meist in ein Gurtschloss eingeführt und rastet dort ein.

Sicherheitsgurte im Straßenverkehr

Um eine zu starke Einschränkung des Bewegungsspielraums zu vermeiden und für die Bequemlichkeit werden in Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr vorgesehen sind, Dreipunktgurte verwendet, bei Fahrzeugen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen wie etwa Rennfahrzeugen werden Fünf- oder Sechspunktgurte eingesetzt.

Geschichte

Ursprung

Louis Renault hat dem Automobilbau einige Errungenschaften beschert, gerade auch was den Aspekt der Sicherheit anbelangt. Im Jahr 1903 erfand Renault einen Fünfpunkt-Sicherheitsgurt, der dann von der Firma Volvo zum Dreipunkt-Sicherheitsgurt weiterentwickelt wurde.

Bereits 1948 war der Tucker Torpedo mit Gurten ausgerüstet gewesen. Ursprünglich waren es Zweipunktgurte, die jeweils von der B-Säule über die Schulter schräg nach unten zum Kardantunnel führten. Es bestand aber die Gefahr darunter durchzurutschen.

Vorreiter für Gurte in der Fahrzeugtechnik war aber letztendlich die Firma Volvo, die in ihren Fahrzeugen ab 1957 Sicherheitsgurte serienmäßig einbaute. Im Jahre 1958 patentierte Volvo den vom Volvo-Ingenieur Nils Bohlin entwickelten Dreipunktgurt. Diese Erfindung wurde 1985 vom Deutschen Patentamt als eine der acht Erfindungen ausgewählt, die der Menschheit in den letzten 100 Jahren den meisten Nutzen brachten.

Mercedes-Benz führte 1958 im 300 SL Roadster den Beckengurt ein. Pro Sitz kostete die Sonderausstattung 110 Mark. Das Angebot wurde noch im gleichen Jahr auf alle Personenwagen von Mercedes-Benz mit vorderen Einzelsitzen erweitert. Ab 1961 wurden für diese Sitze nur noch Schultergurte angeboten. Die Einführung serienmäßiger Gurtbefestigungen bei Rücksitzen erfolgte 1962. Der Dreipunktgurt auf den Vordersitzen wurde bei Mercedes-Benz 1973 Serienausstattung. 1979 erfolgte der serienmäßige Einbau von Dreipunkt-Sicherheitsgurten auch auf den Fondplätzen.

Bereits 1974 wurde von der Firma MAN im Lkw ein Sicherheitsgurt für den Fahrer als Option angeboten.

Die heutigen Gurte sind wesentlich komfortabler, sie sind auf die jeweilige Schulterhöhe einstellbar sowie aufrollbar. Im Falle des Ansprechens der Gurte wird ein Aufrollautomat aktiv, so dass die Gurte freie Beweglichkeit der Insassen ermöglichen.

Einführung in den 70er Jahren

Die Einführung der Gurtpflicht in den 1970er Jahren war von großem Widerstand vieler Autofahrer begleitet. Zum einen empfinden viele den Gurt als unbequem. Außerdem löste die Vorstellung, bei einem Fahrzeugbrand oder unter Wasser das Fahrzeug wegen des Gurts nicht verlassen zu können, Angst aus.

Die Verletzungsstatistik bewies schnell, dass der Nutzen die Gefahren bei weitem überwiegt. Die Kritiker sind daher weitgehend verstummt.

Inzwischen liefert der Airbag ein weiteres Argument für die Gurtpflicht: Seinen höchstmöglichen Schutz bietet er nur, wenn sich der Insasse im ausreichenden Abstand dazu befindet. Befindet sich der Fahrer bereits in der Entfaltungszone, ist er durch den Airbag, der sich mit bis zu 300 km/h entfaltet, zusätzlich gefährdet.

Gurtpflicht (für Hersteller)

Für PKW ist der Einbau von Sicherheitsgurten in Deutschland seit 1970 auf Vordersitzen, seit 1979 auf Rücksitzen (Lkw seit 1992, Reisebusse seit 1999), in Österreich seit 1976 vorne und seit 1984 hinten vorgeschrieben. Auch in der Schweiz ist er ähnlich lang vorgeschrieben. Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassene Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt. Ausnahmen bestehen für Wohnmobile über 2,5 t zulässiger Gesamtmasse. Eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge vor Baujahr 1970 besteht entgegen oftmals anderslautener Behauptungen allerdings nicht. Einführung der Einbaupflicht für Sicherheitsgurte in Neuwagen:

  Deutschland Österreich Schweiz DDR
PKW Vordersitze 1. April 1970 ? ?
PKW Rücksitze 1. Mai 1979 ? ?
Kleinlaster 1. Januar 1992 ? ?
Lastwagen 1. Januar 1992 ? ?
Reisebus 1. Januar 1999 ? ?
Linienbus nicht vorgeschrieben ? ?

Anschnallpflicht (für Insassen)

Grundsätzlich gilt: Sofern Sicherheitsgurte vorhanden sind, sind diese auch von den Insassen zu benutzen. Die Anschnallpflicht wurde eingeführt, um volkswirtschaftliche Schäden durch Verletzungen und Schadensereignisse durch Verkehrsunfälle abzuwenden. Durch Verkehrsunfälle entstehen dem Arbeitgeber, den Versichertengemeinschaften und den Rettungsdiensten erhebliche Kosten. In Deutschland beträgt das Verwarnungsgeld einheitlich 30 EUR (Regelsatz).

In Deutschland braucht man sich bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren und beim Haus-zu-Haus-Verkehr nicht anzuschnallen. Es gibt ferner Ausnahmen von der Anschnallpflicht, die auf Antrag unter Vorliegen medizinischer Indikationen vom Straßenverkehrsamt ausgestellt werden.

Bei Nichtanschnallen wird kein oder nur ein Teil des sonst zustehenden Schmerzensgeldes von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Jeder Fahrzeugführer ist daher im Sinne der Schadensminderungspflicht dafür verantwortlich, dass alle Insassen - vor allem Kinder - die Sicherheitsgurte angelegt haben (Streitfall nach Schadenseintritt).

Einführung der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte:

  Deutschland Österreich Schweiz DDR
PKW-Vordersitze 1. Januar 1976 1976 erstmals 1976 dann 1978 ausgesetzt, am 1. Juli 1981 wieder eingeführt
PKW-Rücksitze 1. August 1984 1984 1. Oktober 1994
Kleinlaster 1. Januar 1992 ? ?
Lastwagen 1. Januar 1992 ? ?
Reisebus 1. Januar 1999 ? ?
Linienbus nicht vorgeschrieben (für Deutschland geplant) ? ?

Anlegequoten und mögliche Konsequenzen

  • In Deutschland lagen die Anlegequoten von erwachsenen Pkw-Insassen im Jahre 2004 bei 94 % auf den Vordersitzen und bei 90 % auf den Rücksitzen. Die Gesamtsicherungsquoten von Fahrern mit Lkw im Güterkraftverkehr lag im Jahre 2004 bei 57 %. Dabei nimmt mit der Größe und Schwere der Fahrzeuge die Quote ab. Die Gesamtsicherungsquote bei Kindern lag im Jahre 2004 bei 98 % wobei die kindgerechte Sicherung jedoch nur 74 % beträgt.
  • In Österreich wird zwar das Nichtanschnallen kaum geahndet, was aber nicht heißt, dass man im Falle eines Unfalls nicht dafür zu haften hätte.

Einführung eines Verwarnungs-/Bußgeldes bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes:

  Deutschland Österreich Schweiz DDR
PKW Vordersitze 1. August 1984 1. Juli 1984 ?
PKW Rücksitze 1. Juli 1986 ? ?
Kleinlaster 1. Januar 1992 ? ?
Lastwagen 1. Januar 1992 ? ?
Reisebus 1. Januar 1999 ? ?
Linienbus nicht vorgeschrieben ? ?

Verwandte Themen

Weblinks