Wikipedia:Hauptseite/Archiv/17. Mai 2015
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Artikel des TagesDer § 175 des deutschen Strafgesetzbuches existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, durch Anhebung der Höchststrafe auf fünf Jahre Gefängnis, mit dem § 175a für „erschwerte Fälle“ bis zu zehn Jahren Zuchthaus. Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück; der § 175a wurde weiterhin angewendet. Ab Ende der 1950er-Jahre wurden homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. Ab 1968 wurde in § 151 sexuelle gleichgeschlechtliche Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe gestellt. Seit 1973 waren nur noch sexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Handlungen bei 14 Jahren lag. Erst nach der Wiedervereinigung wurde 1994 § 175 für das Gebiet der alten Bundesrepublik ersatzlos aufgehoben. Man nannte den 17. Mai (17.5.) zahlenspielerisch den „Feiertag der Schwulen“. Heute finden am selben Tag Aktionen zum International Day Against Homophobia statt. – Zum Artikel … Was geschah am 17. Mai?
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