Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Antrag auf Verlängerung der Auflagen vom 8. Juni 2016

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Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Antrag auf Verlängerung der Auflagen vom 8. Juni 2016 zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

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Konfliktbeteiligte[Quelltext bearbeiten]

Der Maxdorfer befindet ja, "...süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher". Obwohl ich persönlich Summers Ausführungen nicht für übertrieben "spitz" oder ausufernd halte.

Kann man natürlich auch explizit als Frage stellen:
Was hat -jkb- mit dem Fall zu tun - abgesehen davon, daß er offenbar eine Meinung dazu hat (was sicher auf weitere 20 User zuträfe), die er gern kundtäte?

Im SG-Fall 2016 war er kein Fallbeteiligter. Und in den letzten Konflikten der alten Konfliktbeteiligten spielt er m. W. auch keine Rolle.

Oder ist ein SG-Fall ein Open Cycle, wo jeder mitmischen darf, der gerade Lust hat?

Oder sehen welche der eigentlichen Fallbeteiligten ihn als Beteiligten? Dann sollte zumindest geklärt werden, welcher "Seite" er angehört. Denn er wäre ja u. U. auch von den Auflagen betroffen. Wem der Beteiligten sollte er gegebenenfalls künftig aus dem Weg gehen? --Elop 09:58, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Der Grad seiner (-jkb-) Fallbeteiligung würde mich sehr interessieren. Vielleicht verrät er es uns ja noch. --Helfmann -PTT- 10:18, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Inzwischen bin ja auch ich nominiert worden - aber immerhin Fremdnominierung. Ist "Elop" nicht der, der immer im Gefolge von Fiona B. auftaucht? --Elop 11:31, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Danke, Elop, dass du die Frage nach -jkb-s Gründen für seine Selbsteintragung (die mich auch interessieren) zwar immer noch nicht neutral und unvoreingenommen, aber immerhin als Frage und nicht als unterschwelligen Vorwurf formuliert hast. Dass Beiträge, die nur aus letzterem bestehen, hier nicht erwünscht sind (egal wie beleidigend sie ausfallen), habe ich nämlich nicht „befunden“, sondern aus den grundlegenden Richtlinien für diese Diskussionsseite in der Kopfzeile abgelesen. Ansonsten zitiere ich von Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln bezüglich deiner Involvierung in diese Anfrage: „Wer eingetragen wurde, sich aber für nicht beteiligt hält, kann sich auch wieder austragen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Benutzer als beteiligt gilt oder nicht, liegt beim Schiedsgericht.“ Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 12:57, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Was genau soll denn an meiner Anfrage "neutraler" und "unvoreingenommener" werden?
Dem Kollegen -jkb- stehe ich sehr wohl neutral und unvoreingenommen gegenüber. Lediglich seiner begründungsfreien Selbsteintragung nicht.
Hielte ich für möglich, daß er im hier relevanten Sinne "beteiligt" wäre, hätte ich gar nichts geäußert. Und diese meine Nachfrage kam ja nicht sofort, sondern nachdem einige Zeit vergangen ist und sich noch immer kein Indiz findet.
Hätten Henriette, Reiner oder Hexi sich eingetragen, hätte ich nicht anders reagiert. --Elop 15:23, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Alles gut, da habe ich ja nichts gegen gesagt! :) Ich bezog mich nur auf WP:AGF. Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 16:01, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
@DerMaxdorfer: es ist doch wohl klipp und klar, das Elop genausowenig wie -jkb- in der Anfrage von Fiona zu suchen hat. Wenn du wie oben Elop darauf hinweist, das er sich selbst austragen könne, dann förderst du nur den Ruf des SG als lahme Ente ... meine Kritik in gleicher Sache hast du als süffisant abgetan. Seit einer gefühlten Ewigkeit macht das SG nichts obwohl es sehr sehr einfach wäre. Und nun sollen das Problem die Benutzer selbst in die Hand nehmen ... das ist ja gerade ein Autotitätsweitwurf ... wer wirft die Autorität am weitesten von sich.
Und nebenbei: gegenüber Fiona ist es eine absolute Frechheit das ihr Unbeteilige nicht rauswerft und so die Anfrage verzögert. --SummerStreichelnNote 01:01, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Die Bearbeitung der Anfrage verzögert sich nicht, wir werden in der Telko am Dienstag das Thema noch einmal besprechen und dann zur Abstimmung übergehen. Und es steht nun einmal in den Regeln, dass sich Elop jederzeit selbst austragen kann; und wenn er das nicht tut, entscheidet das Schiedsgericht in einer internen Abstimmung (die ein paar Tage dauern kann), ob er als Beteiligter angesehen wird. Bringt auch nicht wirklich eine Verzögerung der Anfrage mit sich und wird im Zweifesfall mit aller gebotenen Autorität durchgesetzt (genauso übrigens wie die Moderation dieser Diskussionsseite, bei der du die Autorität des Schiedsgerichtes einmal anerkennen solltest). Übrigens haben wir den Fallbeteiligten bewusst eine Woche Frist gegeben, sich noch zu äußern, damit nicht der Vorwurf erhoben wird, wir würden die Benutzer nicht zu Wort kommen lassen und die Anfrage in einer Hauruckaktion durchprügeln. Die zwei Wochen, die die Anfrage bisher dauert, sind noch absolut im Rahmen und gehören bei einer einigermaßen sorgfältigen Abarbeitung dazu. --DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 01:25, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Weil das Thema so kompliziert ist, braucht es ein interne Abstimmung. Hoffentlich schafft ihr das in einer Sitzung. Es ist ja nicht nur die schwierige Entscheidung Beteiligung-Elop ... das ist ja noch der wesentlich schwierigere Fall Beteiligung Nicola. Um das beurteilen zu können, müsste man ja ihre umseitige Stellungnahme vollständig lesen - ob ihr das schafft?
Aber beim Löschen von kritik, da lehnen sich immer einzelne SGler aus dem Fenster.
Um es mal auf den Punkt zu bringen. Was -jkb- hier getrieben hat (5 Minuten nach Erstellen des Antrags sich als Beteiligter einzutragen als wären die Plätze begrenzt und sich dann knapp zwei Wochen nicht zu äußern) war knapp am Vandalismus vorbei. Das Eintragen von Elop und Nicola war nicht an Vandalismus vorbeigeschrammt.
Nebenbei: wäre ich Elop/Nicola würde ich mich auch nicht austragen ... haben sie doch so bis auf weiteres das Exklusivrecht auf der Vorderseite Rumzublubbern. Und wenn du jetzt in die Versionsrecht nachschaust, wirst du jemanden finden der von dem Exklusivrecht gebrauch gemacht hat. --SummerStreichelnNote 01:56, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Summer Könntest Du mich bitte aus dem Spiel lassen? Ich habe schon längst kund getan, dass ich mich nicht beteiligt fühle bzw. nicht beteiligt bin. Du hast als Unbeteiligter nichts Besseres zu tun als den Benutzer:-jkb- anzuschwärzen und übrigens als einziger hier "herumzublubbern". -- Nicola - kölsche Europäerin 08:52, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Von Oliver eröffneter Thread[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Als Beteiligter des SG-Verfahrens von 2016 möchte ich gern 2 Punkte ansprechen. Zum einen ist der Titel dieses Verfahrens falsch. Man kann nur etwas Verlängern, was noch gilt. Die Auflagen sind aber im Dezember 2017 ausgelaufen, mancher hat meinen Jubel darüber bemerkt ^^. Zum Anderen kann man nur etwas Verlängern, was identisch ist. Das ist hier angesichts der Beteiligten und der Diskussion keinesfalls so. Oder das SG gesteht sich ein, daß meine Verurteilung damals ein Fehler war, aber das ist wohl unwahrscheinlich. Darum, zieht das hier als eigenständiges Verfahren durch, aber murkst nicht erneut etwas so haarstreubendes zusammen, das es dem Rechtsempfinden der Meisten auf so klare Weise widerspricht.Oliver S.Y. (Diskussion) 17:14, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Moin Oliver, tatsächlich ist der Titel der Anfrage nicht ganz präzise gewählt, Fionas Stellungnahme wäre besser unter der Überschrift „Antrag auf Wiedereinsetzung der Auflagen vom 8. Juni 2016 für diejenigen Benutzer, die derzeit Teil des Konfliktes sind“ aufgehoben gewesen. Da das Schiedsgericht aber anhand der Stellungnahmen auf der Anfragen-Seite und nicht anhand der Überschrift entscheidet, halte ich es für verzichtbar, die Seite zu verschieben. Wenn das jemand anders sieht, möchte ich mich dem aber natürlich nicht in den Weg stellen. Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 17:20, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Danke, wie man merkt, bin ich als gebranntes Kind da lieber bereits zu einem frühen Zeitpunkt laut, als erneut mit im Topf verurteilt zu werden. Gerade weil es hier so schwer ist, wieder aus der Beteiligtenliste zu kommen, wenn ein engagiertes SG-Mitglied einen verurteilen will.Oliver S.Y. (Diskussion) 17:29, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Hallo Oliver, "ein engagiertes SG-Mitglied" reicht m.E. dafür nicht, das Prozedere ist nach dem Wikiprinzip konsensbasiert. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 18:15, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Ich dachte spontan:
>Häää? Wieso war OSY da Beteiligter?<<
und fand den Namen auch nicht in den Überschriften.
Tatsächlich findet die seiteninterne Suche zweimal den Namen "Oliver". Ohne daß klar wird, warum er jeweils mit gelistet wird. --Elop 20:07, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Da der Konflikt auf diversen Seiten tobte, und ich mit einigen Benutzer Probleme hatte, hatte ich mich freiwillig eingetragen, in der irrigen Annahme, dadurch etwas zur Lösung beitragen zu können. Im Gegensatz zum Steinverfahren wurden aber alle gleich behandelt, und auch gegen mich die 18-Monats-Sanktion verhängt [1]. Meine Rücknahme der Beteiligung wurde abgelehnt [2]. Dazu auch [3]. Darum hier die Meldung, daß es nicht wirklich zur pauschalen Verlängerung kommt.Oliver S.Y. (Diskussion) 20:27, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Von -jkb- eröffneter Thread[Quelltext bearbeiten]

Ein Hint an die Ungeduldigen: wenn jemand nicht antwortet, so wäre es das Nächstliegende, sich seine Bearbetiungen anzusachauen - wenn jemand, wie ich, in der letzten Zeit kaum anwesend war, hätte man es sicher als eine Erkllärung entdecken können (über die Gründe bin ich dann niemandem die Rechenschaft schuldig). Ich wollte auch eine Mail an das SG schicken, wenn ich jedoch hie und da die Diskussion über die SG-Mail-Transparrenz lese, beende ich es hier transparrent mit der soeben geschehenen Entfernung meines Namens unter den Beteiligten und habe keinen Bock hier noch etwas beizutragen. Gruß -jkb- 21:05, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Aha - ob man einem Konflikt beteiligt ist oder nicht wird nach „Bock“ entschieden. Auch ne Möglichkeit (falls jemand codc vermisst ... gleich wird er Löschen). --SummerStreichelnNote 22:28, 17. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Erläuterung[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte an dieser Stelle erläutern, warum ich mich trotz zeitweiliger Fehden mit Fiona als nicht beteiligt fühle. Da ich schon öfter Konflikte mit ihr hatte, ist Verum offenbar der Meinung, ich sei auch "gegen sie", so wie er und sein Kumpan Sternrenette es immer wieder gerne demonstrieren. Es ist nicht das erste Mal, dass V. versucht, mich in dem Konflikt dieser drei Benutzer gegen Fiona zu instrumentalisieren. Ich habe mein "eigenes Ding" mit Fiona, und das ist auch von Aufs und Abs geprägt. An einer konzertierten Aktion gegen sie mag ich mich auf jeden Fall nicht beteiligen. Ich kann mich auch gut ganz allein mit ihr streiten, wenn ich es für notwendig erachte (was nicht heißt, dass es das auch immer ist). -- Nicola - kölsche Europäerin 11:11, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Als Mitleser kann ich sagen, dass das auch mein Eindruck ist: Nicola hat durchaus öfter Streit mit Fiona, es geht da aber um ganz andere Dinge als in den Konflikten, die Fiona mit Verum etc. hat. Fionas Antrag bezieht sich ja auch auf ein früheres Verfahren, an dem Nicola ebenfalls nicht beteiligt war - und seitdem ist meines Wissens nichts passiert, wodurch Nicola Partei dieses Konflikts geworden sein könnte. --Mark (Diskussion) 22:59, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Wer ist[Quelltext bearbeiten]

denn jetzt überhaupt noch beteiligt? Am Schluss wohl (wie im Urantrag) nur noch Fiona selbst? -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 17:32, 19. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Klärung hierzu läuft. --Helfmann -PTT- 17:47, 19. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Sollte das positiv beschieden werden[Quelltext bearbeiten]

dann aber diesmal bitte deutlicher klar machen, dass die Auflagenpunkte 5 und 6 ebenfalls nur für die Fallbeteiligten gelten. Das geht derzeit aus dem Wortlaut mMn nicht deutlich genug hervor. Nicht, dass am Ende jemand meint, sämtlichen Wikipedianern mit Verweis auf diese SGA auf VM und SP mit einem Editierverbot zu kommen. --  ... Ho! 20:57, 19. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Da das hiesige SG überhaupt keine projektweiten Regeln aufstellen darf ist das nur ein Schönheitsfehler. --codc Disk 21:17, 19. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Nachfrage[Quelltext bearbeiten]

Danke an die Schiedsrichter für die Bearbeitung dieser Anfrage. Würdet ihr dann bitte noch die Ergebnisse der dazugehörigen Abstimmungveröffentlichen? Sternrenette--´ 18:27, 22. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Dazu sehe ich keinen Grund. --Helfmann -PTT- 08:56, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Das ist ja jetzt ziemlich irrelevant, ob Du persönlich dazu einen Grund siehst oder nicht. Auf der Regelseite zum Schiedsgericht heißt es unter Punkt 6.3. Entscheidung:
  • Das Schiedsgericht setzt Maßnahmen fest. Die Abstimmungen über die konkreten Maßnahmen laufen für jeweils 8 Tage, sofern keine abweichende Frist festgelegt wurde.
und
  • Entscheidungen des Schiedsgerichts werden mehrheitlich gefasst, die Positionen der einzelnen Schiedsgerichtsmitglieder müssen erkennbar sein. Die Entscheidungen müssen nachvollziehbar begründet werden: Angewandte Grundprinzipien, Richtlinien und andere Entscheidungen müssen explizit benannt werden. Ebenso müssen verwendete Aussagen und Nachweise veröffentlicht werden, sofern sie nicht datenschutzrechtlich geschützt sind oder zur Privatsphäre gehören.
Ich denke nicht, dass es bei dieser Anfrage Entscheidungen, Aussagen oder Begründungen gab, die aus Gründen des Datenschutzes oder des Schutzes der Privatsphäre nicht veröffentlicht werden können.
Das Schiedsgericht hat die Anfrage offiziell angenommen, dementsprechend sind auch die Abstimmungsergebnisse zu veröffentlichen. Insofern fordere ich die Schiedsrichter hiermit noch einmal auf, die Abstimmungsergebnisse inkl. der Begründungen der einzelnen Schiedsrichter entsprechend den Schiedsgerichtsregeln öffentlich zu machen. Sternrenette --´ 09:37, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Hier ist keine Entscheidung getroffen worden. Kein SG Mitglied hat sich dafür ausgesprochen, diese Anfrage weiter fortzuführen und Auflagen zu Ungunsten der Beteiligten aufzuerlegen. --Helfmann -PTT- 10:04, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Natürlich ist eine Entscheidung getroffen worden. Zitat aus dem umseitigen Unterpunkt Entscheidung (!) des Schiedsgerichtes und Begründungen der Schiedsrichter:
Das Schiedsgericht hat nach längerer interner Diskussion entschieden, diese Anfrage ohne Maßnahmen zu schließen.
Demnach hat es eine Abstimmung und auch eine Entscheidung gegeben. Auch der Entscheid, keine Maßnahmen zu verhängen ist immer noch eine Entscheidung, die nur durch eine Abstimmung unter den Schiedsrichtern herbeigeführt werden kann. Demnach reicht die pauschale Begründung, dass das Schiedsgericht so entschieden hat, nicht aus. Die Schiedsgerichtsregeln besagen eindeutig, dass die Positionen der einzelnen Schiedsrichter erkennbar gemacht werden müssen. Sternrenette --´ 11:20, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Sternrenette, es gab keine Maßnahmen (s. Dein obiges Zitat). Hättest Du denn solche gewünscht? Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:17, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Die Regeln besagen, dass bei Schiedsgerichtsentscheidungen für andere Benutzer ersichtlich sein muss, wie welcher Schiedsrichter abgestimmt hat und wie er diese Meinung begründet hat. Eigentlich war es bisher so, dass diese Abstimmung öffentlich erfolgte, also jeder die Entwicklung der Abstimmung verfolgen konnte. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass sich das Schiedsgericht an die eigenen Regeln hält und die Stimmen einschließlich Begründungen öffentlich zu macht.
Es wurden zwar keine Maßnahmen verhängt, aber doch eine Entscheidung getroffen. Für die Veröffentlichung der Abstimmunng ist das Ergebnis dieser Abstimmmung doch völlig irrelevant. Theoretisch kann der Beschluss einstimmig erfolgt sein, aber jeder Schiedsrichter hatte eine andere Begründung. Andererseits könnten von den 6 Schiedsrichtern, die die Anfrage angenommen haben, z.B. vier dafür gewesen sein, keine Maßnahmen zu verhängen und zwei hätten jeweils ganz rigorose Maßnahmen gefordert haben können. Das Ergebnis wäre jeweils das gleiche gewesen: keine Maßnahmen. Insofern verstehe ich nicht ganz, wieso die Entscheidung, keine Maßnahmen zu verhängen, dazu führen sollte, dass Ihr nicht Eurer Pflicht zur Transparenz nachkommen müsstet. Sternrenette --´ 12:37, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Niemand will/wollte eine Maßnahme verhängen, wir haben ohne Gegenstimme beschlossen auflagenfrei die Anfrage einzustellen. --Helfmann -PTT- 12:45, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Na siehst Du, geht doch. Jetzt bitte noch die Begründungen der einzelnen Schiedsrichter. Ach ja, und bitte die Angabe von wann bis wann abgestimmt wurde und eine Begründung, warum dies nicht, wie sonst üblich, öffentlich durchgeführt wurde. Sternrenette --´ 12:53, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ich erachte Begründungen für erforderlich wenn Maßnahmen verhängt und Auflagen ausgesprochen werden. Hier hat sich das SG entschieden die Anfrage ohne Auflagen einzustellen. --Helfmann -PTT- 13:00, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wie gesagt, was Du persönlich erachtest oder wofür Du einen Grund siehst oder nicht, ist doch ziemlich irrelvant. Du arbeitest hier als von der Community gewählter Schiedsrichter im Schiedsgericht. Für die Arbeit des Schiedsgerichts und das Prozedere eines SG-Verfahren hat die Community Regeln beschlossen, die von den Schiedsrichter zu befolgen sind. Dass ein Gremium, dass u.a. über das regelkonforme Verhalten anderer Benutzer urteilen soll oder will, sich selbst an Regeln, die für dieses Gremium aufgestellt wurden, zu halten hat, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Da das Verfahren durch 6 Schiedsrichter angenommen wurde und durch die Schiedsrichter auch auf dessen weiterer Durchführung bestanden wurde, selbst nachdem die Antragstellerin den Antrag zurückziehen wollte, sehe ich keinen Grund, warum von den gültigen Regeln abgewichen werden sollte. Es mag ja sein, dass nach der Diskussion des Falles eigentlich allen Schiedsrichtern klar war, dass man sich einig ist, keine Maßnahmen aufzustellen. Eine öffentliche Abstimmunng zumindest aber eine Veröffwentlichung der Abstimmergebnisse mit Begründung muss laut SG-Regeln erfolgen. Die Regeln sollen die Transparenz eines SG-Verfahrens für alle Wikipedianer sicherstellen. Es ist ein Unding, dass die Schiedsrichter sich jetzt aussuchen wollen, ob es diese Transparenz gewähren möchten oder nicht.
Die Regeln gelten für alle Verfahren, es liegt auf keinen Fall im Ermessensspielraum der Schiedsrichter, sich auszusuchen, welche der Regeln sie für welches Verfahren anwenden wollen. --´ 14:15, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Es gibt keine Abstimmung, da wir keine Abstimmungspunkte haben. Die Anfrage wurde ohne Auflagen geschlossen. --Helfmann -PTT- 14:21, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ach, vorhin schriebst Du noch:
wir haben ohne Gegenstimme beschlossen auflagenfrei die Anfrage einzustellen.
das passt dann für mich ehrlich gesagt nicht zusammen.
Selbstverständlich bedarf auch die Entscheidung, ein Verfahren ohne Maßnahmen zu schließen, eines Schiedsgerichtsentscheids inkl. Abstimmmung und Begründung der einzelnen Schiedsrichter. In dem umseitigen Edit steht doch sogar:
Das Schiedsgericht stand daher vor der Entscheidung, diese Anfrage sanktionslos zu schließen oder einseitig Maßnahmen zu verfügen
Mit anderen Worten, das Schiedsgericht selbst hat gesehen, dass es neben der sanktionlosen Schließung noch andere Optionen gab. Demnach war die sanktionslose Schließung eine von mehreren möglichen Entscheidungen und selbstverständlich hätten die Regeln für das Schiedsgericht befolgt werden müssen, die eine transparente Abstimmung der Schiedsrichter vorsehen. Nur weil ihr schon in der vorherigen Diskussion eine Konsens für eine der Optionen absehen könnt, könnt ihr doch nicht einfach von dem durch die Regeln vorgegeben Prozedere, insbesondere der Pflicht zur Begründung der einzelnen Schiedsrichter, abweichen.
Ich denke es ist legitim, als Beteiligter erfahren zu wollen, mit welcher Begründung das Schiedsgericht diese Option und nicht die andere gewählt hat. Laut Regelwerk habe ich ein Recht darauf, das zu erfahren, genauso wie sämtliche anderen WP-Autoren, unabhängig davon, ob sie beteiligt waren oder nicht.
Verwunderlich ist doch auch, dass zunächst sechs Schiedsrichter die Anfrage angenommen haben, alle bis auf einen mit der Begründung, das Schiedsgericht sei laut Punkt 1 zuständig; dann heißt es plötzlich:
Weiterhin ist der in der Anfrage benannte Konflikt zur Zeit nicht derart evident, dass die Community ein übergeordnetes Interesse an der Fortführung der Anfrage hätte.
Auch für diesen Sinneswandel der Schiedsrichter hätte ich gerne eine Begründung, irgendetwas muss sie ja bewegt haben, ihre Meinung zu ändern. Sternrenette--´ 15:01, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Das SG hat in einer internen Abstimmung beschlossen diese Anfrage aus den bekannten Gründen nicht weiter zu verfolgen. Bei der Abstimmung war das SG beschlussfähig, keine Gegenstimme, sprich kein SG Mitglied bestand auf eine weitere Fortführung. Die Anfrage ist geschlossen und wird nicht weiter bearbeitet. --Helfmann -PTT- 15:06, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Also hat es doch eine Abstimmung gegeben. Jetzt fehlen aber noch die Begründungen der einzelnen Scchiedsrichter. Nur weil ihr Euch einig seit, heißt das ja nicht, das die einzelnen Schiedsrichter von der Verpflichtung einer Begründung ihrer Stimmabgabe befreit sind.
Und nein, die Gründe sind eben nicht bekannt. Sternrenette --´ 15:15, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Das SG hat in einer internen Abstimmung beschlossen diese Anfrage aus den bekannten Gründen nicht weiter zu verfolgen. Bei der Abstimmung war das SG beschlussfähig, keine Gegenstimme, sprich kein SG Mitglied bestand auf eine weitere Fortführung. Die Anfrage ist geschlossen und wird nicht weiter bearbeitet. --Helfmann -PTT- 15:17, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Sternrenette, du solltest dir Wikipedia:Sperrprüfung#Benutzer:Uwe Martens anschauen. Das, was da über Uwe Martens verhandelt wird, passt eindeutig zu dir. Du gehst mit deinen sinnfreien Edits an vielen Stellen so ziemlich vielen Benutzern ausnahmslos auf den Geist. SG hat wohl bei einer Telko so bestimmt. Punkt, basta, und zieh weiter. Ich bin nicht bereit diese Seite von meiner BEO zu nehmen. -jkb- 15:28, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ach, und Du bist der Pressesprecher dieser "ziemlich vielen Benutzer", oder was? Sternrenette --´ 16:10, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht ist in diesem Fall die "universale" Begründung ausreichend. Wenn allerdings ein User Individualbegründungen möchte, bricht dem SG auch kein Zacken aus der Krone, diese zu geben, zumal dies ja in den Regularien drinsteht. --Belladonna Elixierschmiede 16:20, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ich bin in einigen Tagen schon 14 Jahre hier, aber wundere mich immer mehr, welche Leute uns hier das Schicksal reinspült. Grauenhaft. -jkb- 16:25, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Nachdem die Anfrage weder von den Beteiligten noch vom antfragestellenden Account in irgend einer Weise Beachtung gefunden hat und hier rumdümpelte sollen sich jetzt alle annehmenden SG-Mitglieder Romane aus den Fingern saugen warum wir uns keine Gedanken mehr über Verlängerung oder Modifikation der Auflagen gemacht haben? Jedes zivile Gericht draußen in der Welt beendet wahrscheinlich auch ein Antragsdelikt was von den Beteiligten derartig behandelt wird wie die umseitige Anfrage. Da gibts wenigstens noch die Maßnahme von Ordnungsgeld und Mißachtung des Gerichts. Bitte weitergehen denn hier gibts nichts zu sehen. --codc Disk 17:45, 23. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Nun, zunächst einmal hinkt der Vergleich mit einem zivilen Gericht doch leider sehr . Das Schiedsgericht der WP "ist eine Institution zur Lösung von Konflikten zwischen Benutzern", und Gott sei Dank kein Gericht im Sinne einer juristischen Instanz (auch wenn es das Wörtchen "Gericht" im Namen trägt). Deshalb heißen die gewählten Mitglieder ja auch nicht Richter (wie die Männer mit den weiten schwarzen und langen Mänteln im Gericht , sondern Schiedsrichhter, so wie das Männchen in der eng anliegenden schwarzen kurzen Hose mit der Trillerpfeife und den bunten Karten beim Fußball). Man sitzt also nicht als Kläger oder Beklagter vor Eurem Gericht, sondern als Antragsteller oder Beteiligter, in einem Konflikt ist ja auch selten ein Täter und ein Opfer auszumachen. Eure Aufgabe ist es, Maßnahmen festzulegen, die der Konfliktlösung und eben nicht der Bestrafung eines Beteiligten dienen sollen. Das nur als kleiner Exkurs.
Aber wenn wir schon beim Vergleich mit einem zivilen Gericht bleiben wollen: selbstverständlich kann ein Richter dort nicht einfach ein Verfahren einstellen. Er hat das zu begründen. Und auch die Einstellung eines Verfahrens durch einen Richter stellt selbstverständlich eine richterlichen Entscheidung dar. Und selbstverständlich hat ein Richter bei einer solchen Entscheidung die geltenden Regeln der jeweiligen Prozessordnung zu beachten.
Jetzt noch mal zum Schiedsgericht. Die Regeln besagen:
Das Schiedsgericht erarbeitet nichtöffentlich (aber unter Berücksichtigung der öffentlichen Diskussion) eine Beschlussvorlage, über die anschließend öffentlich von den Schiedsrichtern abgestimmt wird.
Natürlich konntet Ihr intern und nichtöffentlich beraten und natürlich konntet ihr dabei feststellen, dass alle beteiligten Schiedsrichter sich einig sind, dass keine Maßnahmen verhängt werden sollen. Eine "Einstellung des Verfahrens", wie sie heir von Euch behauptet wird, sehen die Regeln des SG aber nicht vor. Natürlich könnt ihr ein Verfahren ohne die Verhängung von Maßnahmen beenden. Das bedeutet aber, dass die Schiedsrichter diesen Entscheid durch eine öffentliche Abstimmung inkl. öffentlicher Begründung der einzelnen Schiedsrichter herbeiführen müssen. Wenn in einem Konflikt eine Partei A mit einer Auflage versehen wird und die andere Partei B nicht, wird ja auch nicht nur über die Auflage für A abgestimmt, während die Entscheidung, B ohne Aufklage zu lassen im stillen Kämmerlein ausgeschachert wird.
In der allgemeinen umseitigen Ausführung steht:
Das Schiedsgericht stand daher vor der Entscheidung, diese Anfrage sanktionslos zu schließen oder einseitig Maßnahmen zu verfügen.
Es ist also eine Entscheidung zwischen mindestens zwei Optionen herbeigeführt worden und das hätte regelkonform geschehen müssen!
Dass es offensichtlich kein Interesse der Beteiligten an dem Verfahren gab, kann wohl kaum dazu führen, dass Ihr Euch nicht mehr an die Regeln halten müsst. Das ist eine sehr krude Auffassung über die Verbindlichkeit von Regeln, und dass von jemanden, der in einem Wahlamt die Regelkonformität eines Verhaltens anderer beurteilen soll.
Durch die stark diskutierte und umstrittene Entscheidung im Stolpersteinfall und die missbräuchliche Verwendung des anonymen Accounts "Schiedsgericht" habt ihr bereits eine Menge Vertrauen verspielt. Wenn ihr jetzt noch Eure eigenen Regeln schnitzt und dabei vor allem Eure grundlegende Verpflichtung zur Transparenz und Öffentlichkeit Eurer Entscheidungsfindung verletzt, dann setzt ihr in meinen Augen sehr fahrlässig und trotzig das letzte bisschen Vertrauen, dass Euch noch entgegen gebracht wird, aufs Spiel. Sternrenette --´ 08:01, 24. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Gelten die Regeln des Schiedsgerichts auch für gewählte Mitglieder desselben?[Quelltext bearbeiten]

Dieser und dieser edit lasseb sich in Verbindung mit der Überschrift Entscheidung des Schiedsgerichtes und Begründungen der Schiedsrichter wohl kaum als ordnungsgemäße Abarbeitung des Falls bezeichnen sondern nur als klaren Regelbruch.

Einmal ganz abgesehen davon, dass Benutzer Ghilt noch gestern sich am einzig möglichen Ort hier auf der Diskussionsseite beteiligt ungeachtet seiner vor einiger Zeit selbst eingestandenen Befangenheit ggü. mir. Freilich konnte ich keinerlei Vertrauen zu einem sogenannten Schiedsgericht haben, welches in seiner Abarbeitung scheinbar unfähig ist, sich an seine wenigen Regeln zu halten. Zur Abarbeitung eines Antrags auf Befangenheit hier die entsprechende Regelseite: Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Befangenheit.

Wann und wie gedenkt das SG seine Regelbrüche zu korrigieren? --V ¿ 13:48, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

ach ja, Dein Vertrauen war m.E. vorher schon nicht vorhanden, und in dieser Anfrage war ich faktisch nicht befangen. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 14:06, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Da brauchst Du gar nicht so süffisant zu reagieren. Verum hatte Bedenken seitens Deiner Unvoreingenommenheit geäußert, Du hast daraufhin erklärt, Dich nicht für befangen zu halten. Ganz klar eine Standardsituation, für die die SG-Regeln eine bestimmtes Vorgehen vorgeschrieben haben:
"Der als befangen genannte Schiedsrichter sollte so bald wie möglich, spätestens aber nach sieben Tagen, mitteilen, ob er die Besorgnis für berechtigt hält. Stimmt er der Ablehnung zu, vermerkt er das einfach auf der Anfrageseite in der Wikipedia und trägt sich unter Enthaltung wegen Befangenheit ein. Hält er sich nicht für befangen, vermerkt er dies ebenfalls, am besten mit einem Kommentar zur Begründung.
Ab diesem Zeitpunkt stimmen die anderen SG-Mitglieder innerhalb von 7 Tagen darüber ab, ob eine Befangenheit vorliegt. Sind mindestens drei SG-Mitglieder der Meinung, dass dem Befangenheitsantrag stattgegeben werden sollte, oder liegt nach Ablauf der 7 Tage keine absolute Mehrheit vor, die eine Befangenheit verneint, so gilt der Betreffende als befangen und wirkt am Verfahren nicht mit. Anderenfalls gilt der Betreffende als nicht befangen und darf am Verfahren teilnehmen."
Es ist also nicht an Dir, zu befinden, ob Du befangen bist oder nicht, sondern das wäre Aufgabe Deiner Schiedsrichterkollegen gewesen. Diese Abstimmung der anderen Schiedsrichter hat es offensichtlich nicht gegeben, jedenfalls steht dazu weder was auf der umseitigen Dokumentation des Falls noch in Euren TelKo-Protokollen.
Auch das ist ein weiterer eindeutiger Verfahrensfehler, der umso schwerer wiegt, als dass Ihr Euch weigert, die Stimmabgaben der einzelnen Schiedsrichter zu veröffentlichen. Für die Beteiligten, von denen einer die Besorgnis der Befangenheit geäußert hat, ist also nicht erkennbar, ob der in seinen Augen befangene Schiedsrichter mit abgestimmt hat und wie er mit welcher Begründung gestimmt hat. Dass Ihr das Verfahren unelegant verkürzt hat, ändert nichts daran, dass Du solange als befangen gelten musst, wenn ein Beteiligter diese Besorgnis angemeldet hat, wie Du nicht von Deinen SG-Kollegen als unbefangen eingestuft wurdest.
Ganz ehrlich, die Regeln für das SG umfassen gerade mal eine Seite, sind klar strukturiert und formuliert und damit wirklich übersichtlich. Wie will den Bitte dieses Schiedsgericht noch glaubwürdig über die Regelkonformität des Verhaltens anderer Benutzer urteilen, wenn es selbst nicht in der Lage und offensichtlich, was ich für noch viel schlimmer halte, nicht mal willens ist, sich an die eigenen wenigen Regeln zu halten? Sternrenette --´ 14:25, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Na, der Befangenheitsantrag und die angekündigten Difflinks sind nie erfolgt... genug Zeit dafür gab es ja. Und inzwischen wurde die Anfrage ohne Maßnahmen geschlossen. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 14:33, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Jetzt müsstest Du bitte nur noch die SG-Regel verlinken, die besagt, dass eine Einstellung des Verfahrens ohne Maßnahmen möglich ist bzw. worin der Unterschied zu einem Verfahren besteht, in dem das Schiedsgericht beschließt, keine Maßnahmen zu verhängen. --´ 14:41, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Nee, diese Beweislast liegt bei Dir, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 14:43, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wie soll man beweisen, dass es etwas nicht gibt? Sternrenette --´ 15:42, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Über eine entsprechende Kompetenzbegrenzung im Regelwerk. Genug Filibustern bei unvollständig ausgefüllter Anfrage, schönen Nachmittag, --Ghilt (Diskussion) 16:03, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn es an dem unvollständig ausgefüllten Antrag lag, hätte die Anfrage ja wohl kaum angenommen werden dürfen. Immerhin scheint das, was im Antrag stand ja gereicht zu haben, damit für 6 Schiedsrichter erkenntlich war, dass ein Konflikt vorliegt, wie dieser ungefähr gestaltet ist und dass der Fall in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt. Wenn dann keiner der Beteiligten weitere Informationen beigesteuert hat, hat das Schiedsgericht demnach auf der Basis dieser Informationen entschieden. Und um beim obigen (an den Haaren herbeigezogenen) Vergleich mit einem Zivilgericht zu bleiben: so ein Gericht würde nie und nimmer ein Verfahren einleiten, bevor nicht alle Anträge und Formulare dazu vollständig eingereicht wurden. Sternrenette --´ 16:21, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Nein, lies bitte die Regeln, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 16:23, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Gib mir doch bitte mal einen Tip, in welchem der Abschnitte ich suchen muss...? Sternrenette --´ 18:15, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Na, damit Du ja nix verpasst natürlich alle, und die Meinungsbilder bitte nicht vergessen! Grüße, --Ghilt (Diskussion) 18:31, 25. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Nun denn - die ganze längliche Begründung der Verfahrenseinstellung war also reine Filibusterei um von dem massiven Regelverstoß der sechs SG-mitglieder abzulenken, die sich hier eingetragen hatten. wenn die anfrage scheinbar nach Meinung einer mehr oder weniger großen Mehrheit der dort genannten nicht vollständig war hätte sie nicht angenommen werden dürfen. Und wenn man dann zur reichlich verspäteten Erkenntnis kommt, dasss solch ein unvollständiger Antrag, der verfrüht angenommen wurde, so nicht entscheidbar ist, sollte man als SG-Mitglied auch die Ehrlichkeit haben, dass so zu kommunizieren.

Wobei es menschlich verständlich ist, dass ein SG mit einer solch schlechten Reputation (deutlich zu erkennen daran, dass es 2017 zu gerade einmal zwei abgeschlossen Verfahren kam und 2018 bisher zu einem einzigen, welches von einem quasi Unbeteiligten angeleiert wurde und dessen ergebnis keineswegs unumstritten ist) gerne seine Existenzberechtigung durch mehr abgearbeitete Fälle dokumentieren will. Das entbindet die Mitglieder allerdings nicht davon

  • nur entscheidungsfähige Anfragen anzunehmen und
  • einmal angenommene Fälle entweder entsprechend seiner durchaus überschaubaren Regelseite abzuarbeiten oder
    • wenn dies nicht möglich ist, deutlich zu kommunizieren, das die Fallannahme fehlerhaft war.

So bleibt nur der schale Nachgeschmack, dass ausgerechnet die letzte Revisionsinstanz zur Regeldurchsetzung sich selbst am allerwenigsten an Regeln hält. --V ¿ 10:48, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Lies bitte die Regeln, eine vollständig ausgefüllte Anfrage ist kein Annahmekriterium, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:50, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Gemacht.
* ... sie kann dennoch abgelehnt werden, wenn durch ihre Bearbeitung eindeutig keine Konfliktlösung im Dienste der Community absehbar ist. (letzter Halbsatz im ersten Abschnitt)
Das war offensichtlich der Fall. besser kann regelwidrige Einstellung mit der länglichen Kommentierung durch Helfman kaum in einem Satz zusanmengefasst werden.
... Entscheidungen des Schiedsgerichts werden mehrheitlich gefasst, die Positionen der einzelnen Schiedsgerichtsmitglieder müssen erkennbar sein. Die Entscheidungen müssen nachvollziehbar begründet werden: ..
Obiger eher lässliche Regelverstoss wäre imho heilbar gewesen, mit einer regelgerechten Abarbeitung unter Berücksichtigung von ... Ab diesem Zeitpunkt stimmen die anderen SG-Mitglieder innerhalb von 7 Tagen darüber ab, ob eine Befangenheit vorliegt. .... Und ich sehe da nicht den geringsten Interpretationsspielraum für das SG angesichts des doch sehr überschaubaren Regelwerks. --V ¿ 11:15, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Nein, die Einschätzung liegt beim SG, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:23, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Na dass ist eine interessante Ansage: Ob das Schiedsgericht sich an Regeln (so wie alle anderen) halten muss entscheidet das Schiedsgericht.
Und ob User:Ghilt sich an Regeln, die für alle anderen auch gelten, halten muss, entscheidet allein User:Ghilt.
Das solltest Du unbedingt hier ergänzen, damit zukünftig alle Betroffenen über die Regel, wer immer recht hat informiert ist. --V ¿ 11:42, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Nein, das ist ein Fehlschluss. Die Einschätzung zur Annahme liegt beim SG und sicher nicht bei Konfliktbeteiligten. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:22, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Durch die mantra-artige Wiederholung Deiner Aussage wird sie nicht passender zu der gestellten Frage. Es steht doch außer Zweifel, dass das Schiedsgericht bzw. die Schiedsrichter über eine Annahme einer Anfrage entscheiden. Das haben 6 von Euch ja auch getan. Ich hätte auch Verständnis gehabt, wenn einzelne Schiedsrichter die Annahme zurückgenommen hätten, weil sich kein Beteiligter geäußert hat oder sich für befangen erklärt hätten, weil sie sich z.B. über das Verhalten der Antragstellerin, die dem Schiedsgericht erstmal einen Arbeitsauftrag erteilt hat und sich dann ganz offenkundig nicht mehr dafür interessiert hat, wie es weiter geht, geärgert haben und sich so nicht mehr als neutral ihr gegenüber einschätzen.
Aber gar kein Verständnis habe ich dafür, dass das Schiedsgericht diesen Fall einfach mal nach ihrem Gutdünken abhandeln und sich dabei einen Mist um die verbindlichen Regeln scheren. Ich weiß nicht, was ihr da geheim halten müsst, dass ihr Euch so vehement weigert, die Abstimmungsergebnisse über die Befangenheit von Ghilt und über die Einsetzung von Maßnahmen inkl. der Begründungen zu veröffentlichen. Das hat mehr als einen schalen Beigeschmack und in meinen Augen gebt ihr da gerade eine ziemlich schlechte Figur als Mitglieder einer Instanz ab, die vor allem vom Vertrauen der Wikipedianer abhängig ist. Sternrenette --´ 13:08, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Na gut, das sehe ich nicht so. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 13:25, 26. Apr. 2018 (CEST)Beantworten