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Der [[Antarktis-Vertrag]], der 1959 beschlossen wurde, regelte bezüglich der Erschließung von dieser Vorkommen nichts.<ref name=":10">{{Literatur |Autor=Donald R. Rothwell |Titel=A Maritime Analysis of Conflicting International Law Regimes in Antarctica and the Southern Ocean |Sammelwerk=[[Australian Year Book of International Law]] |Band=15 |Nummer=1 |Datum=1994 |DOI=10.1163/26660229-015-01-900000006 |Seiten=166}}</ref> Dies war aber nicht verwunderlich, denn zum Zeitpunkt der Verhandlungen zum Vertrag 1959 war die Möglichkeit von Ressourcenvorkommen noch nicht im Fokus der Verhandlungsstaaten.<ref name=":23">{{Literatur |Autor=Fabio Tronchetti |Titel=The Exploitation of Natural Resources of the Moon and Other Celestial Bodies |Verlag=Brill |Datum=2009 |Seiten=141-143, 146-147, 154}}</ref> Es bildete sich jedoch in den 1960er und 1970er Jahren eine Art Konsens heraus, dass die Ausarbeitung eines Regelungssystems für mögliche Erschließungen einfacher wäre vor dem Beginn von Bergbau in der Antarktis als nach einem Beginn.<ref name=":12" /> Auch wurde die Frage drängender, da im Laufe der Jahre sich die Funde von Ressourcen häuften, aber auch aufgrund der technologischen Erneuerungen, die in den Ölfeldern Alaskas entwickelt worden waren. Nichtsdestotrotz blieb es während der 1980er Jahre die überwiegende Auffassung, dass die Erschließung der bereits gefundenen Rohstoffe unwirtschaftlich sei.<ref name=":17" /> Dies begann sich allerdings zu ändern, insbesondere brachte ein Embargo der OPEC in den 1970er Jahren die Erschließung von möglichen Ölvorkommen in der Antarktis als Absicherung in die Aufmerksamkeit der Staatengemeinschaft.<ref name=":24">{{Literatur |Autor= |Titel=Polar Prospects: A Minerals Treaty for Antarctica |Verlag=Congress of the United States Office of Technology Assessment |Datum=1989 |Seiten=4, 9, 16, 51, 65}}</ref> Die Mitgliedsstaaten des Vertrages gingen davon aus, dass ein weiterer großer Fund von Rohstoffen, ähnlich wie beim [[Klondike-Goldrausch]], die Region destabilisieren könnte.<ref name=":19">{{Literatur |Autor=[[Andrew F. Neuman]] |Titel=Closing the frozen treasure chest: Antarctica’s new environmental protection |Sammelwerk=[[Fordham Environmental Law Report]] |Band=3 |Nummer=1 |Datum=1991 |Seiten=59, 62, 65-66, 71}}</ref> Die ungelöste Frage wie man mit den Ressourcen umgehen würde, wurde vom späteren Vorsitzenden der Verhandlungsrunde [[Christopher Beeby]] als eine politische Gefahr für das System des Antarktis-Vertrag bezeichnet. Auch andere sahen in dieser Frage eine Probe für die Fähigkeit des Antarktis-Vertragssystems, die unterschiedlichsten Interessen seiner Mitgliedsstaaten zu einem Kompromiss zusammenzubekommen.<ref name=":12">{{Literatur |Autor=Peter J. Beck |Titel=A New Polar Factor in International Relations |Hrsg=[[Royal Institute of International Affairs]] |Sammelwerk=[[The World Today (Zeitschrift)|The World Today]] |Band=45 |Nummer=4 |Datum=1989 |Seiten=67-68}}</ref>
Der [[Antarktis-Vertrag]], der 1959 beschlossen wurde, regelte bezüglich der Erschließung von dieser Vorkommen nichts.<ref name=":10">{{Literatur |Autor=Donald R. Rothwell |Titel=A Maritime Analysis of Conflicting International Law Regimes in Antarctica and the Southern Ocean |Sammelwerk=[[Australian Year Book of International Law]] |Band=15 |Nummer=1 |Datum=1994 |DOI=10.1163/26660229-015-01-900000006 |Seiten=166}}</ref> Dies war aber nicht verwunderlich, denn zum Zeitpunkt der Verhandlungen zum Vertrag 1959 war die Möglichkeit von Ressourcenvorkommen noch nicht im Fokus der Verhandlungsstaaten.<ref name=":23">{{Literatur |Autor=Fabio Tronchetti |Titel=The Exploitation of Natural Resources of the Moon and Other Celestial Bodies |Verlag=Brill |Datum=2009 |Seiten=141-143, 146-147, 154}}</ref> Es bildete sich jedoch in den 1960er und 1970er Jahren eine Art Konsens heraus, dass die Ausarbeitung eines Regelungssystems für mögliche Erschließungen einfacher wäre vor dem Beginn von Bergbau in der Antarktis als nach einem Beginn.<ref name=":12" /> Auch wurde die Frage drängender, da im Laufe der Jahre sich die Funde von Ressourcen häuften, aber auch aufgrund der technologischen Erneuerungen, die in den Ölfeldern Alaskas entwickelt worden waren. Nichtsdestotrotz blieb es während der 1980er Jahre die überwiegende Auffassung, dass die Erschließung der bereits gefundenen Rohstoffe unwirtschaftlich sei.<ref name=":17" /> Dies begann sich allerdings zu ändern, insbesondere brachte ein Embargo der OPEC in den 1970er Jahren die Erschließung von möglichen Ölvorkommen in der Antarktis als Absicherung in die Aufmerksamkeit der Staatengemeinschaft.<ref name=":24">{{Literatur |Autor= |Titel=Polar Prospects: A Minerals Treaty for Antarctica |Verlag=Congress of the United States Office of Technology Assessment |Datum=1989 |Seiten=4, 9, 16, 51, 65}}</ref> Die Mitgliedsstaaten des Vertrages gingen davon aus, dass ein weiterer großer Fund von Rohstoffen, ähnlich wie beim [[Klondike-Goldrausch]], die Region destabilisieren könnte.<ref name=":19">{{Literatur |Autor=[[Andrew F. Neuman]] |Titel=Closing the frozen treasure chest: Antarctica’s new environmental protection |Sammelwerk=[[Fordham Environmental Law Report]] |Band=3 |Nummer=1 |Datum=1991 |Seiten=59, 62, 65-66, 71}}</ref> Die ungelöste Frage wie man mit den Ressourcen umgehen würde, wurde vom späteren Vorsitzenden der Verhandlungsrunde [[Christopher Beeby]] als eine politische Gefahr für das System des Antarktis-Vertrag bezeichnet. Auch andere sahen in dieser Frage eine Probe für die Fähigkeit des Antarktis-Vertragssystems, die unterschiedlichsten Interessen seiner Mitgliedsstaaten zu einem Kompromiss zusammenzubekommen.<ref name=":12">{{Literatur |Autor=Peter J. Beck |Titel=A New Polar Factor in International Relations |Hrsg=[[Royal Institute of International Affairs]] |Sammelwerk=[[The World Today (Zeitschrift)|The World Today]] |Band=45 |Nummer=4 |Datum=1989 |Seiten=67-68}}</ref>


Die Vertragsstaaten sahen in der Frage die Gefahr, dass die Streitigkeiten um Souveränität und Territorialsprüche wieder ausbrechen könnten, die man mit dem Antarktis-Vertrag zunächst abgewendet hatte. Das Problem, wie man nun mit Bergbau und Erschließung in der Antarktis umgehen würde, wurde zuerst 1972 bei der Sitzung der Staaten (''Consultative Meeting'') in einem Abschlusspapier formuliert. Bei der nächsten Sitzung 1975 beschlossen die Staaten, dass sie alle Maßnahmen treffen würden, dass keine Partei Erschließungsaktivitäten ergreifen würde, die den Prinzipien des Antarktis-Vertrages zuwiderlaufen würden. Es dauerte dennoch bis zur Sitzung 1977, dass die Staaten sich einigten ein Mineralienabkommen verhandeln zu wollen und noch weitere vier Jahre, bis sich die Staaten auf die Einberufung außerordentlicher Treffen für die Beratungen zum Abkommen einigen konnten.<ref name=":23" /> Diese lange Zeit ist auch dadurch erklärbar, dass zeitgleich die Konsultationen zum ''[[Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis]]'' stattfanden, die erst 1980 endeten.<ref name=":17" /> Zu Beginn der 1980er Jahre begannen neben den Mitgliedsstaaten des Antarktis-Vertrags auch die [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] Interesse an einer internationalen Regelung des Status Antarktikas zu zeigen und die Staaten des Antarktis-Vertrags wollten nun, nach langer Verzögerung, noch dringender eine eigene Regelung finden.<ref name=":24" />
Die Vertragsstaaten sahen in der Frage die Gefahr, dass die Streitigkeiten um Souveränität und Territorialsprüche wieder ausbrechen könnten, die man mit dem Antarktis-Vertrag zunächst abgewendet hatte. Das Problem, wie man nun mit Bergbau und Erschließung in der Antarktis umgehen würde, wurde zuerst 1972 bei der Sitzung der Staaten (''Consultative Meeting'') in einem Abschlusspapier formuliert.<ref name=":23" /> Alle Staaten waren zunächst aber nicht auf einer Linie. So sah [[Chile]] bei dem Treffen 1972 die Gefahr, dass das Mineralienabkommen zu einem erneuten Ausbrechen der Konflikte um die Souveränität innerhalb der Antarktis führen könnte. Andere Staaten wie das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich]] mahnten zu Eile. Sie sahen im Abkommen eher eine Lösung für einen ansonsten anstehenden Konflikt als selbst für den Auslöser eines Konfliktes. Die Staaten verhandelten dann über den Abschluss eines temporären Bergbaumoratoriums. Diese Übereinkunft war nicht durch Umweltbedenken beeinflusst, sie sollte dazu dienen, dass keine Aktivitäten stattfinden würden, die ein potentielles Abkommen beeinträchtigen würden. Die Staaten konnten sich allerdings nicht zum Abschluss einer solchen Vereinbarung einigen.<ref name=":27">{{Literatur |Autor=L. Elliot |Titel=International Environmental Politics: Protecting the Antarctic |Verlag=Springer |Datum=1994-09-15 |ISBN=978-0-230-37234-4 |Seiten=110, 113, 128}}</ref> Bei der nächsten Sitzung 1975 beschlossen die Staaten, dass sie alle Maßnahmen treffen würden, dass keine Partei Erschließungsaktivitäten ergreifen würde, die den Prinzipien des Antarktis-Vertrages zuwiderlaufen würden. Es dauerte dennoch bis zur Sitzung 1977, dass die Staaten sich einigten ein Mineralienabkommen verhandeln zu wollen und noch weitere vier Jahre, bis sich die Staaten auf die Einberufung außerordentlicher Treffen für die Beratungen zum Abkommen einigen konnten.<ref name=":23" /> Diese lange Zeit ist auch dadurch erklärbar, dass zeitgleich die Konsultationen zum ''[[Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis]]'' stattfanden, die erst 1980 endeten.<ref name=":17" /> Zu Beginn der 1980er Jahre begannen neben den Mitgliedsstaaten des Antarktis-Vertrags auch die [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] Interesse an einer internationalen Regelung des Status Antarktikas zu zeigen und die Staaten des Antarktis-Vertrags wollten nun, nach langer Verzögerung, noch dringender eine eigene Regelung finden.<ref name=":24" />


=== Verhandlungen ===
=== Verhandlungen ===
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Während der Jahre der Konferenzen stieg die Anzahl der Mitglieder zum Antarktis-Vertrag an. Dies wurde häufig damit in Verbindung gebracht, dass die beitretenden Staaten an dem im Raum stehenden möglichem Bergbau partizipieren wollten.<ref name=":3">{{Literatur |Autor=Antarctic Climate and Ecosystems Cooperative Research Centre and Institute for Marine and
Während der Jahre der Konferenzen stieg die Anzahl der Mitglieder zum Antarktis-Vertrag an. Dies wurde häufig damit in Verbindung gebracht, dass die beitretenden Staaten an dem im Raum stehenden möglichem Bergbau partizipieren wollten.<ref name=":3">{{Literatur |Autor=Antarctic Climate and Ecosystems Cooperative Research Centre and Institute for Marine and
Antarctic Studies, [[Universität Tasmanien]] |Titel=The Antarctic Treaty System: Future Mining Faces Many Mathematical Challenges |Sammelwerk=[[The Yearbook of Polar Law]] |Band=VII |Verlag=[[Brill (Verlag)|BRILL]] |Datum=2015 |Seiten=623}}</ref>
Antarctic Studies, [[Universität Tasmanien]] |Titel=The Antarctic Treaty System: Future Mining Faces Many Mathematical Challenges |Sammelwerk=[[The Yearbook of Polar Law]] |Band=VII |Verlag=[[Brill (Verlag)|BRILL]] |Datum=2015 |Seiten=623}}</ref> Insbesondere galt dies für die Volksrepublik China und Südkorea.<ref name=":27" />


==== Kritik im Rahmen der Verhandlungsrunden ====
==== Kritik im Rahmen der Verhandlungsrunden ====
Viele [[Umweltschutzorganisation]]en wie [[Greenpeace]] und die [[Antarctic and Southern Ocean Coalition]] arbeiteten gegen die Zulassung von Bergbau in der Antarktis und protestierten gegen ein mögliches Abkommen. Als sie allerdings erkannten, dass die Verhandlungen voranschritten, versuchten die Organisationen sich an den Staatenrunden zu beteiligen und ihre Meinungen einzubringen. Ihnen ist zuzuschreiben, dass im Laufe der verschiedenen Entwürfe Beebys die Umweltschutzvorschriften verschärft und klarer formuliert wurden. Trotzdem war ihr Einfluss wohl nur deshalb so bedeutend, weil es kaum Unternehmen gab, die für einen offeneren Zugang zu den Ressourcen der Antarktis Lobbyismus betrieben. Die meisten der gefundenen Ressourcen galten noch immer als nur mit zu großem Aufwand zu erschließen und so war das wirtschaftliche Interesse einzelner Unternehmen Lobbyismus zu betreiben nicht sehr hoch.<ref name=":21">{{Literatur |Autor=Christopher C. Joyner |Titel=Antarctica and the Law of the Sea |Sammelwerk=[[Publications on Ocean Development]] |Band=18 |Verlag=Brill |Datum=1992 |Seiten=98, 164-170}}</ref>
Viele [[Umweltschutzorganisation]]en wie [[Greenpeace]] und die [[Antarctic and Southern Ocean Coalition]] arbeiteten gegen die Zulassung von Bergbau in der Antarktis und protestierten gegen ein mögliches Abkommen. Als sie allerdings erkannten, dass die Verhandlungen voranschritten, versuchten die Organisationen sich an den Staatenrunden zu beteiligen und ihre Meinungen einzubringen. Ihnen ist zuzuschreiben, dass im Laufe der verschiedenen Entwürfe Beebys die Umweltschutzvorschriften verschärft und klarer formuliert wurden.<ref name=":21" /> Dies taten sie zum Teil durch die Erzeugung öffentlichen Druckes. Die durchgestochenen Beeby texts wurden von Greenpeace und ASOC in der Zeitschrift ECO analysiert und kritisiert.<ref name=":27" /> Trotzdem war ihr Einfluss wohl nur deshalb so bedeutend, weil es kaum Unternehmen gab, die für einen offeneren Zugang zu den Ressourcen der Antarktis Lobbyismus betrieben. Die meisten der gefundenen Ressourcen galten noch immer als nur mit zu großem Aufwand zu erschließen und so war das wirtschaftliche Interesse einzelner Unternehmen Lobbyismus zu betreiben nicht sehr hoch.<ref name=":21">{{Literatur |Autor=Christopher C. Joyner |Titel=Antarctica and the Law of the Sea |Sammelwerk=[[Publications on Ocean Development]] |Band=18 |Verlag=Brill |Datum=1992 |Seiten=98, 164-170}}</ref>


Viele [[Entwicklungsländer]], die keine Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrages waren, kritisierten, dass es ihnen nach den veröffentlichten Entwürfen nicht möglich sein sollte, an den Entscheidungen der Institutionen des Abkommens teilzuhaben und sich auch selbst an der Erschließung der Antarktis zu beteiligen.<ref name=":9" /> Diese Kritik war dabei nicht auf CRAMRA beschränkt, sie war grundsätzliche Kritik am Antarktis-Vertrag. Nach der Ansicht, die einige Staaten vertraten, war Antarktika als Kontinent gemeinsames Erbe der Menschheit und sollte allen Staaten zugutekommen und nicht nur den wenigen Vertragsstaaten.<ref name=":18">{{Literatur |Autor=Ellen S. Tenenbaum |Titel=A world park in Antarctica: The common heritage of mankind |Sammelwerk=[[Virginia Environmental Law Journal]] |Band=10 |Nummer=1 |Datum= |Seiten=110, 118-119, 122}}</ref> Die Vertragsstaaten reagierten auf diese Kritik, in dem sie den Entwicklungsländern zu einem Beitritt zum Antarktis-Vertrag rieten. In der [[Generalversammlung der Vereinten Nationen]] von 1983 wurde die Frage der antarktischen Ressourcen diskutiert und Staaten brachten ihre Kritik hervor.<ref name=":4" /> Im Jahr 1983 wurde das Thema von [[Malaysia]] auf die Tagesordnung gesetzt, es blieb auch noch bis 1990 Thema der Generalversammlungen.<ref name=":9">{{Literatur |Autor=[[Karen Scott]] |Hrsg=[[British Institute of International and Comparative Law]] |Titel=Institutional Developments within the Antarctic Treaty System |Sammelwerk=[[The International and Comparative Law Quarterly]] |Band=52 |Nummer=2 |Verlag=[[Cambridge University Press]] |Datum=2003 |Seiten=475-477}}</ref> Ein Kritikpunkt war auch die Beteiligung [[Südafrika]]s, das zu diesem Zeitpunkt noch immer ein [[Apartheid]]regime war. Die Vereinten Nationen forderten von den Staaten des Antarktis-Vertrages zum einen das Ende der Verhandlungen bis mehr Staaten partizipieren könnten und zum anderen den Ausschluss Südafrikas. Im Dezember 1988 gab es zwei Resolutionen (A43/83 A-B), die die Weiterführung kritisierten.<ref name=":12" />
Viele [[Entwicklungsländer]], die keine Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrages waren, kritisierten, dass es ihnen nach den veröffentlichten Entwürfen nicht möglich sein sollte, an den Entscheidungen der Institutionen des Abkommens teilzuhaben und sich auch selbst an der Erschließung der Antarktis zu beteiligen.<ref name=":9" /> Diese Kritik war dabei nicht auf CRAMRA beschränkt, sie war grundsätzliche Kritik am Antarktis-Vertrag. Nach der Ansicht, die einige Staaten vertraten, war Antarktika als Kontinent gemeinsames Erbe der Menschheit und sollte allen Staaten zugutekommen und nicht nur den wenigen Vertragsstaaten.<ref name=":18">{{Literatur |Autor=Ellen S. Tenenbaum |Titel=A world park in Antarctica: The common heritage of mankind |Sammelwerk=[[Virginia Environmental Law Journal]] |Band=10 |Nummer=1 |Datum= |Seiten=110, 118-119, 122}}</ref> Die Vertragsstaaten reagierten auf diese Kritik, in dem sie den Entwicklungsländern zu einem Beitritt zum Antarktis-Vertrag rieten. In der [[Generalversammlung der Vereinten Nationen]] von 1983 wurde die Frage der antarktischen Ressourcen diskutiert und Staaten brachten ihre Kritik hervor.<ref name=":4" /> Im Jahr 1983 wurde das Thema von [[Malaysia]] auf die Tagesordnung gesetzt, es blieb auch noch bis 1990 Thema der Generalversammlungen.<ref name=":9">{{Literatur |Autor=[[Karen Scott]] |Hrsg=[[British Institute of International and Comparative Law]] |Titel=Institutional Developments within the Antarctic Treaty System |Sammelwerk=[[The International and Comparative Law Quarterly]] |Band=52 |Nummer=2 |Verlag=[[Cambridge University Press]] |Datum=2003 |Seiten=475-477}}</ref> Ein Kritikpunkt war auch die Beteiligung [[Südafrika]]s, das zu diesem Zeitpunkt noch immer ein [[Apartheid]]regime war. Die Vereinten Nationen forderten von den Staaten des Antarktis-Vertrages zum einen das Ende der Verhandlungen bis mehr Staaten partizipieren könnten und zum anderen den Ausschluss Südafrikas. Im Dezember 1988 gab es zwei Resolutionen (A43/83 A-B), die die Weiterführung kritisierten.<ref name=":12" />

Version vom 22. Oktober 2023, 16:00 Uhr

Der weiße Kontinent Antarktika auf einem blauen Grund. Von der Bildmitte gehen in gleichem Abstand zueinander 12 Linien ab. Außerdem sind von der Mitte ausgesehen drei größer werdende Kreise auf dem Bild.
Emblem des Antarktis-Vertrags

Das Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen der Antarktis (Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities, abgekürzt CRAMRA, auch Minerals Convention oder Antarctic Mineral Convention) ist ein am 2. Juni 1988 in Wellington verabschiedetes internationales Abkommen. Das Abkommen hatte als Regelungsziel den Umgang der Staaten mit Erschließungs- und Bergbauunternehmungen in der Antarktis zu regeln. Das Abkommen wurde im Rahmen des Antarktis-Vertragssystems ausgehandelt.

Nach seinem Verabschiedungsort Wellington wird das Abkommen Wellington Convention genannt. Es wurde von keinem Staat ratifiziert und trat bisher nicht in Kraft. Nachdem Kritik und Proteste zu einer Abkehr der Erlaubnis von Bergbau in der Antarktis geführt haben und 1991 das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag verabschiedet worden ist, gilt das Abkommen als aufgegeben.

Geschichte

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts begann das Interesse an einer Erschließung der Ressourcen der Antarktis.[1] Zeitgleich begannen auch die ersten Forderungen die Antarktis zu einem Naturpark zu gestalten. Der Schweizer Paul Sarasin forderte 1913 in seiner Denkschrift „Über die Aufgaben des Weltnaturschutzes“ forderte er die Antarktis wie die Arktis zu Schutzgebieten auszugestalten.[2] Im Jahr 1939 veröffentlichte das US-amerikanische Außenministerium eine Studie zu Ressourcenvorkommen unter dem Eis des südlichen Kontinents. Damals wurde es noch als zu kostspielig eingeschätzt die wenigen gefundenen Rohstoffe zu erschließen. Das Interesse richtete sich zunächst der Erkundung des Antarktischen Ozeans nach Öl und Gas unter dem Meeresboden. Im Jahr 1973 führten die Vereinigten Staaten eine große geologische Untersuchung durch und fanden große Vorkommen von Öl und Erdgas in der Bellingshausensee, Ross-See und Weddell-See.[1] Diese Vorkommen ließen die Hoffnung aufkommen, dass es möglich sei in wirtschaftlicher Weise die Ressourcen zu erschließen.[3] Im Jahr 1975 beantragte das Unternehmen Texas Geophysical die Erschließung von Vorkommen in der Ross- und Weddel-See. Zwar lehnte die Regierung der Vereinigten Staaten dies ab, es begannen andererseits die Diskussionen um eine wirtschaftliche Erschließung der Antarktis. Neben den Vereinigten Staaten führten auch andere Staaten, so unter anderem Japan, Expeditionen nach Antarktika durch. Vor allem das ressourcenarme Japan hatte ein starkes Interesse an der Erschließung von Rohstoffvorkommen.[1]

Der Antarktis-Vertrag, der 1959 beschlossen wurde, regelte bezüglich der Erschließung von dieser Vorkommen nichts.[4] Dies war aber nicht verwunderlich, denn zum Zeitpunkt der Verhandlungen zum Vertrag 1959 war die Möglichkeit von Ressourcenvorkommen noch nicht im Fokus der Verhandlungsstaaten.[5] Es bildete sich jedoch in den 1960er und 1970er Jahren eine Art Konsens heraus, dass die Ausarbeitung eines Regelungssystems für mögliche Erschließungen einfacher wäre vor dem Beginn von Bergbau in der Antarktis als nach einem Beginn.[6] Auch wurde die Frage drängender, da im Laufe der Jahre sich die Funde von Ressourcen häuften, aber auch aufgrund der technologischen Erneuerungen, die in den Ölfeldern Alaskas entwickelt worden waren. Nichtsdestotrotz blieb es während der 1980er Jahre die überwiegende Auffassung, dass die Erschließung der bereits gefundenen Rohstoffe unwirtschaftlich sei.[3] Dies begann sich allerdings zu ändern, insbesondere brachte ein Embargo der OPEC in den 1970er Jahren die Erschließung von möglichen Ölvorkommen in der Antarktis als Absicherung in die Aufmerksamkeit der Staatengemeinschaft.[7] Die Mitgliedsstaaten des Vertrages gingen davon aus, dass ein weiterer großer Fund von Rohstoffen, ähnlich wie beim Klondike-Goldrausch, die Region destabilisieren könnte.[8] Die ungelöste Frage wie man mit den Ressourcen umgehen würde, wurde vom späteren Vorsitzenden der Verhandlungsrunde Christopher Beeby als eine politische Gefahr für das System des Antarktis-Vertrag bezeichnet. Auch andere sahen in dieser Frage eine Probe für die Fähigkeit des Antarktis-Vertragssystems, die unterschiedlichsten Interessen seiner Mitgliedsstaaten zu einem Kompromiss zusammenzubekommen.[6]

Die Vertragsstaaten sahen in der Frage die Gefahr, dass die Streitigkeiten um Souveränität und Territorialsprüche wieder ausbrechen könnten, die man mit dem Antarktis-Vertrag zunächst abgewendet hatte. Das Problem, wie man nun mit Bergbau und Erschließung in der Antarktis umgehen würde, wurde zuerst 1972 bei der Sitzung der Staaten (Consultative Meeting) in einem Abschlusspapier formuliert.[5] Alle Staaten waren zunächst aber nicht auf einer Linie. So sah Chile bei dem Treffen 1972 die Gefahr, dass das Mineralienabkommen zu einem erneuten Ausbrechen der Konflikte um die Souveränität innerhalb der Antarktis führen könnte. Andere Staaten wie das Vereinigte Königreich mahnten zu Eile. Sie sahen im Abkommen eher eine Lösung für einen ansonsten anstehenden Konflikt als selbst für den Auslöser eines Konfliktes. Die Staaten verhandelten dann über den Abschluss eines temporären Bergbaumoratoriums. Diese Übereinkunft war nicht durch Umweltbedenken beeinflusst, sie sollte dazu dienen, dass keine Aktivitäten stattfinden würden, die ein potentielles Abkommen beeinträchtigen würden. Die Staaten konnten sich allerdings nicht zum Abschluss einer solchen Vereinbarung einigen.[9] Bei der nächsten Sitzung 1975 beschlossen die Staaten, dass sie alle Maßnahmen treffen würden, dass keine Partei Erschließungsaktivitäten ergreifen würde, die den Prinzipien des Antarktis-Vertrages zuwiderlaufen würden. Es dauerte dennoch bis zur Sitzung 1977, dass die Staaten sich einigten ein Mineralienabkommen verhandeln zu wollen und noch weitere vier Jahre, bis sich die Staaten auf die Einberufung außerordentlicher Treffen für die Beratungen zum Abkommen einigen konnten.[5] Diese lange Zeit ist auch dadurch erklärbar, dass zeitgleich die Konsultationen zum Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis stattfanden, die erst 1980 endeten.[3] Zu Beginn der 1980er Jahre begannen neben den Mitgliedsstaaten des Antarktis-Vertrags auch die Vereinten Nationen Interesse an einer internationalen Regelung des Status Antarktikas zu zeigen und die Staaten des Antarktis-Vertrags wollten nun, nach langer Verzögerung, noch dringender eine eigene Regelung finden.[7]

Verhandlungen

Im Jahr 1982 begann die einberufene Verhandlungsrunde. Sie war im Rahmen des Vertragssystems die vierte außerordentliche Verhandlungsrunde (Special Consultative Meeting). Das erste Treffen der Diplomaten und Politiker fand im Juni 1982 in Wellington statt.[10] Zum Vorsitzenden wurde der neuseeländische Diplomat Christopher Beeby gewählt. Diesem wird in der Analyse in der Literatur eine große Bedeutung für die Verhandlungen zugeschrieben.[11] Den ersten Entwurf zu dem Vertrag, den sogenannten „Beeby draft“, veröffentlichte er nach einem Treffen in den Jahren 1982–83.[12] Daneben gab es noch einen weiteren Entwurf, der als der „German draft“ bezeichnet wurde. Beide hatten zum Inhalt, dass Bergbau ermöglicht werden solle, sofern Umweltstandards eingehalten werden. Der Entwurf Beebys setzte sich schlussendlich durch und wurde die Grundlage für die nachfolgenden Gespräche und Treffen.[10] Im Rahmen der ersten Jahre kamen zahlreiche Vorschläge von den Vereinigten Staaten. So wurden die später im endgültigen Abkommen stehenden Institutionen in ihren Grundsätzen bereits von den Vereinigten Staaten vorgeschlagen. Ein automatisches Vergabesystem von Bergbaulizenzen an einen Antragssteller, der gewisse Voraussetzungen erfüllt, wurde gleichwohl von den anderen Staaten zurückgewiesen.[5]

Während der Jahre der Verhandlung, bei insgesamt 12 außerordentlichen Sitzungen,[3] alle mit dem Ziel eine Antarctic Mineral Convention verabschieden zu können, veröffentlichte Beeby noch einige weitere Entwürfe. Sieben sogenannte „Beeby texts“ wurden zwischen 1983 und 1987 veröffentlicht. Die Texte waren zwar vertraulich, wurden aber durchgestochen und so auch in Zeitschriften veröffentlicht.[13] Die Texte selbst wurden auf der Basis von Verhandlungen und nationalen Ansichten geschrieben, dann von den nationalen Delegationen gelesen und kommentiert. Diese Kommentierungen wurden dann Beeby zugeleitet, der nach weiteren persönlichen Treffen, beispielsweise mit den wichtigsten Diplomaten und Politikern, einen neuen Textentwurf schrieb und versandte. Wichtig für den Schreibprozess waren nach Angabe von Teilnehmern eine Reihe von Treffen in Whangaroa, zu denen Beeby in die neuseeländische Stadt eingeladen hatte. Diese Treffen sollen zwischen den Diplomaten eine effiziente Arbeitsatmosphäre geschaffen haben, sodass die Arbeit an den Entwürfen vorangingen. Die Beeby texts waren zwar keine formalen Verhandlungsdokumente, sondern nur Anregungen Beebys, galten aber als Grundlage der Konferenzen und der bilateralen und multilateralen Gespräche. Durch seine Vorschläge und die persönlichen Treffen in Neuseeland bot Beeby die Möglichkeit die Besprechungen voranzubringen und nationale Ideen und Ansichten durch Reaktionen der anderen Staaten zu testen und so ein kompromissfähiges Ergebnis zu finden.[11] Es wurden keine formalen Noten über die Gespräche aufgezeichnet. Daher ist es sehr schwierig offizielle Verhandlungspositionen eines Staates zu ermitteln, Aufschluss geben nur die informellen Entwürfe Beebys und die verhandelten Texte.[10] Außergewöhnlich ist, dass sich während der Verhandlungen Argentinien und das Vereinigte Königreich im Falklandkrieg feindlich gegenüber standen, jedoch an den Treffen ohne Proteste teilnahmen. Nicht nur diese Staaten, sondern alle hätten ein Interesse an einer gemeinsamen Nutzung der Ressourcen gehabt.[14]

Bei den verlangten die Industriestaaten eine größere Repräsentation ihrerseits in den Institutionen, sodass sie in den Gremien, die nicht alle Mitglieder enthielten, immer vertreten gewesen wären. Dies führte zum Widerstand der Entwicklungsländer, die ihre Interessen in Gefahr sahen. Die Staaten mit einem Territorialanspruch in der Antarktis verlangten ebenso, dass sie Teil aller Gremien seien würden, die sich mit Erschließungsprojekten in „ihren Gebieten“ beschäftigen würden. Dies wurde vor allem von Japan kritisiert, einem Staat ohne einen solchen Territorialanspruch.[1]

Während der Jahre der Konferenzen stieg die Anzahl der Mitglieder zum Antarktis-Vertrag an. Dies wurde häufig damit in Verbindung gebracht, dass die beitretenden Staaten an dem im Raum stehenden möglichem Bergbau partizipieren wollten.[15] Insbesondere galt dies für die Volksrepublik China und Südkorea.[9]

Kritik im Rahmen der Verhandlungsrunden

Viele Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace und die Antarctic and Southern Ocean Coalition arbeiteten gegen die Zulassung von Bergbau in der Antarktis und protestierten gegen ein mögliches Abkommen. Als sie allerdings erkannten, dass die Verhandlungen voranschritten, versuchten die Organisationen sich an den Staatenrunden zu beteiligen und ihre Meinungen einzubringen. Ihnen ist zuzuschreiben, dass im Laufe der verschiedenen Entwürfe Beebys die Umweltschutzvorschriften verschärft und klarer formuliert wurden.[16] Dies taten sie zum Teil durch die Erzeugung öffentlichen Druckes. Die durchgestochenen Beeby texts wurden von Greenpeace und ASOC in der Zeitschrift ECO analysiert und kritisiert.[9] Trotzdem war ihr Einfluss wohl nur deshalb so bedeutend, weil es kaum Unternehmen gab, die für einen offeneren Zugang zu den Ressourcen der Antarktis Lobbyismus betrieben. Die meisten der gefundenen Ressourcen galten noch immer als nur mit zu großem Aufwand zu erschließen und so war das wirtschaftliche Interesse einzelner Unternehmen Lobbyismus zu betreiben nicht sehr hoch.[16]

Viele Entwicklungsländer, die keine Vertragsstaaten des Antarktis-Vertrages waren, kritisierten, dass es ihnen nach den veröffentlichten Entwürfen nicht möglich sein sollte, an den Entscheidungen der Institutionen des Abkommens teilzuhaben und sich auch selbst an der Erschließung der Antarktis zu beteiligen.[17] Diese Kritik war dabei nicht auf CRAMRA beschränkt, sie war grundsätzliche Kritik am Antarktis-Vertrag. Nach der Ansicht, die einige Staaten vertraten, war Antarktika als Kontinent gemeinsames Erbe der Menschheit und sollte allen Staaten zugutekommen und nicht nur den wenigen Vertragsstaaten.[18] Die Vertragsstaaten reagierten auf diese Kritik, in dem sie den Entwicklungsländern zu einem Beitritt zum Antarktis-Vertrag rieten. In der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1983 wurde die Frage der antarktischen Ressourcen diskutiert und Staaten brachten ihre Kritik hervor.[1] Im Jahr 1983 wurde das Thema von Malaysia auf die Tagesordnung gesetzt, es blieb auch noch bis 1990 Thema der Generalversammlungen.[17] Ein Kritikpunkt war auch die Beteiligung Südafrikas, das zu diesem Zeitpunkt noch immer ein Apartheidregime war. Die Vereinten Nationen forderten von den Staaten des Antarktis-Vertrages zum einen das Ende der Verhandlungen bis mehr Staaten partizipieren könnten und zum anderen den Ausschluss Südafrikas. Im Dezember 1988 gab es zwei Resolutionen (A43/83 A-B), die die Weiterführung kritisierten.[6]

Die Forderung der Vereinten Nationen Antarktika als gemeinsames Erbe der Menschheit anzuerkennen wurde von den Mitgliedsstaaten abgelehnt. Bei ihrem Treffen in Rio de Janeiro 1985 nach den ersten Debatten in der Generalversammlung fanden sich diese Forderungen in keinem Entwurfsvorschlag. Das Treffen blieb aber nicht ohne Ergebnis, es wurden einige wichtige Schlüsselentscheidungen getroffen, so die Einrichtung einer speziellen Runde der Mitgliedsstaaten (Special Meeting of States Parties) und die Zusammensetzung der Komitees.[5]

Abschluss des Vertrages

Im Jahr 1988 fand vom 2. Mai bis 2. Juni 1988 die finale Runde des Fourth Special Antarctic Treaty Consultative Meeting On Antartical Mineral Ressources statt, bei dem das Abkommen, auch Antarctic Mineral Convention genannt, am 2. Juni verabschiedet wurde.[19] Nach dem Ort des Treffen Wellington wird das Übereinkommen auch manchmal als Wellington Convention bezeichnet.[20] Zusätzlich zu dem Abkommen hatten sich die Mitgliedsstaaten, zu diesem Zeitpunkt 32,[7] darauf geeinigt, dass bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens die Staaten sich mit Bergbauprojekten zurückhalten würden,[21] und sie verabschiedeten eine Schlussakte, in der sie einige zentrale Definitionen des Vertrages festlegten.[5] Das Abkommen ist größtenteils deckungsgleich zum dritten Vorschlag Beebys. Nach Beeby selbst war das Abkommen eine Besonderheit im Völkerrecht, so sei der Vertrag nicht reaktiv, sondern biete einen Maßnahmenkatalog, der präventiv eingreife. Direkt nach Verabschiedung wurde dem Abkommen vorgeworfen, dass er eine „Einladung zum Bergbau“ sei. Beeby wies diesen Vorwurf zurück und sprach davon, dass die Regelung des Abkommens das Gegenteil enthalte, biete das Abkommen ja strikte Umweltschutzmaßnahmen.[13] CRAMRA unterschied zwischen drei Formen der Aktivitäten, Suche (prospecting), Erkundung (exploration) und Erschließung (development).[21] Für die Erlaubnis einer Aktivität war eine strenge Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.[22] Von Kritikern wurde vorgebracht, dass der bisherige unsichere rechtliche Status der Antarktis Unternehmen von teuren Investitionen abgehalten hätte und durch die Einführung von Regularien dieser bisher bestehende Schutz wegfallen würde und somit der Bergbau, wenn auch indirekt, gefördert werden würde.[16]

Das Abkomme sollte nach Art. 62 in Kraft treten, sobald 16 Mitgliedsstaaten des Antarktis-Vertrages das Abkommen ratifiziert hätten, jedoch mindestens alle Staaten mit einem Territorialanspruch in der Antarktis.[23] aber auch fünf Entwicklungsländer.[3] Der Text des Dokumentes wurde in Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch ausgehandelt.[24]

Rezeption und Widerstand gegen das Abkommen

Das verabschiedete Abkommen erhielt unterschiedliche Einschätzungen. So wird dem Abkommen zugestanden, dass es innovative Regelungen enthielt. Als Beispiel wird hier das ausgehandelte System der subsidiären Staatenverantwortlichkeit genannt. So hätte ein Staat für Schäden gehaftet, die ein von ihm gefördertes Unternehmen verursacht hätte, sofern die Schäden nicht entstanden wären, wenn der Staat seine von ihm unter den Antarktisverträgen geforderten Pflichten eingehalten hätte. Die Staaten hatten also eine Pflicht zur Überwachung jeder Unternehmung in der Antarktis.[25] Auch sei das Abkommen nach Einschätzung ein erfolgreicher Versuch gewesen die unterschiedlichen Interessen der Staaten mit Territorialanspruch und der anderen Mitgliedsstaaten sowie von Entwicklungsstaaten und Industriestaaten in einen Ausgleich zu bekommen. Das Abkommen wollte ebenso einen Ausgleich schaffen zwischen dem Naturschutz und dem Interesse der Erschließung der antarktischen Ressourcen. Dabei wird CRAMRA zugesprochen für die 1990er einige der strengsten Umweltschutzvorschriften verabschiedet zu haben.[26] Das Entwicklungsland China sah in dem Abkommen einen großen Erfolg. Zum einen sah es einen Vorteil in den Regularien für seine Wirtschaft, zum anderen war es das erste Dokument im Antarktis-Vertragssystem, das in Chinesischer Sprache verfasst worden war. Vertreter Chinas betonten, dass die Ressourcen in der Antarktis wichtig sein könnten für die weitere Entwicklung. So unternahm das Land immer weitere Expeditionen nach Antarktika.[27]

Neben diesen positiven Einschätzungen überwogen jedoch zahlreiche negative Stimmen. Ein Kritikpunkt, der auch schon bei den Generalversammlungen der Vereinten Nationen aufgekommen war, war die Frage der Souveränität über die Antarktis. So hätte sich mit dem Abkommen die Situation der Antarktis insoweit geändert, dass die Vertragsstaaten de facto Souveränität über den Kontinent bekommen hätten. Damit würde das Abkommen das common heritage principle des internationalen Rechtes ignorieren. Ein Indiz für diese Ansicht wäre der Umstand, dass den Vereinten Nationen keine Rolle im Abkommen eingeräumt wird. Auch wird eine Abkehr von dem Völkerrechtsgrundsatz darin gesehen, dass ein eventueller Gewinn aus Bergbau nicht mit allen Staaten geteilt werden würde. Damit hätte CRAMRA im Gegensatz zu dem UNCLOS gestanden, das so eine Teilung von Umsätzen aus Bergbau am Meeresboden außerhalb des nationalen Hoheitsgewässer vorsieht. Trotz dieser Kritik wird eingestanden, dass CRAMRA die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Vertragsstaaten und Nicht-Vertragsstaaten vorsieht.[28] Auch sah das Abkommen in Art. 6 eine größere Beteiligung von Entwicklungsländern unter den Vertragsstaaten vor. Trotzdem sahen einige Analysen in den Vorschriften kaum ein Anreiz für Entwicklungsländern dem Abkommen beizutreten. Teilweise wurde in der geringen Repräsentanz von Entwicklungsländern und ihren Interessen in den Artikeln des Abkommens die Gefahr gesehen, dass sich diese Staaten irgendwann über die Regelungen des Antarktis-Vertrages hinwegsetzen, sofern sie nicht eingebunden werden würden.[3] Andere Analysen waren wohlwollender und sahen sogar die Interessen der Entwicklungsländer gut repräsentiert.[27] Während Christopher Beeby, der Leiter der Verhandlungsrunden, in dem Abschluss des Abkommens die Abwendung einer politischen Gefahr für die Antarktis gesehen hatte,[6] wurde in dem Abkommen auch die Gefahr politischer Konflikte gesehen. Begründet wurde dies mit historischen Erfahrungen mit anderen Gebieten, die sich für wirtschaftliche Nutzung öffneten.[28] Die Kritik der Gremien der Vereinten Nationen nach Verabschiedung des Abkommens hat nach Einschätzung in der Literatur kaum noch eine Rolle gespielt. So waren die Vertragsstaaten durch einige Änderungen auf Kritik eingegangen und einige prominente Entwicklungsländer waren zu Mitgliedstaaten aufgestiegen. Einige Staaten befürchteten gleichwohl einen Alleingang der Vereinigten Staaten, hatten diese einen technologischen Vorsprung und einen Erfahrungsvorsprung aufgrund der Ölfelder in Alaska.[29]

Bereits seit Beginn der Verhandlungen hatten Umweltorganisationen das Abkommen kritisiert. Diese Kritik riss auch nach Verabschiedung nicht ab. Einige Organisationen hielten jegliche Erschließung für untragbar und forderten das Verbot jeglichen Bergbaus, einige tolerierten zwar eine teilweise Erschließung, hielten die Bestimmungen gleichwohl für zu schwach. Das ressourcenarme Japan im Gegensatz dazu hielt die vereinbarten Umweltvorschriften für zu streng, die Bestimmungen würde Umweltschutz zu starken Vorrang gewähren.[1] Die Organisation Greenpeace sah nach Verabschiedung in dem Abkommen einen Hang zu mehr Bergbau, insbesondere unter Rücksichtnahme der politischen und wirtschaftlichen Motive der Mitgliedsstaaten. Ihrer Ansicht nach wäre man ohne das Inkrafttreten besser gestellt.[6] So wurde auch kritisiert, dass CRAMRA den Zugang zu fossilen Brennstoffen befördern würde und so der Klimaerwärmung Vorschub leisten würde.[28] Die Verabschiedung des Abkommens führte zu einer Debatte in der Staatengemeinschaft. Während die Staaten im Abkommen noch beschlossen hatten, dass Bergbau grundsätzlich möglich sein sollte, wurde diese Grundsatzentscheidung kurze Zeit später wieder in Frage gestellt.[30] Umweltorganisationen und andere NGOs waren im Rahmen des Antarktis-Vertrags bereits seit den 1960ern aktiv. In der Debatte um CRAMRA änderte sich ihre Aktivität von reinen wissenschaftlichen Aktivitäten zu politischen Aktivitäten und Protest für mehr Umweltschutz und sie begannen politisches Gewicht zu bekommen.[31] Eine wichtige Rolle spielte hierbei die International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN), die sich dafür einsetze die öffentliche Meinung bezüglich des Abkommens zu ändern und so indirekt die Parlamente und Regierungen der Vertragsstaaten zu beeinflussen. Unterstützung bekamen die Umweltorganisationen durch ein bereits 1987 veröffentlichtes Gutachten des Scientific Committee on Antarctic Research, das strikte Umweltschutzmaßnahmen forderte.[29]

Im Jahr 1989 begann die Unterstützung für das Mineralübereinkommen weiter zu schwinden. Ein Grund dafür sind vier Umweltkatastrophen in polaren Gewässern. Am 28. Januar sank das argentinische Schiff Pahia Paraiso in der Nähe der U.S. Palmer Research Station und verlor knapp 250.000 Gallonen Diesel. Am 7. Februar stieß das britische Schiff HMS Endurance mit einem Eisberg zusammen und verursachte eine Ölpest in der Esperanza Bucht. Am 28. Februar verursachte das peruanische Schiff BIC Humboldt eine Ölpest nahe der King George Island. Die größte Katastrophe verursachte der Tanker Exxon Valdez, der am 24. März ein Riff nahe Prince William Sound in Alaska traf und knapp 11 Millionen Barrel Rohöl verlor und 45 Meilen Wasser verpestete.[16] Diese Katastrophen verstärkten die Kritik der Umweltorganisationen. Würde der Bergbau in de Antarktis zunehmen, würden auch solche Katastrophen zu nehmen.[6]

Vorschlag eines Wildnisparkes

Der australische Premierminister Hawke vor einem hellen Hintergrund. Das Bild zeigt seinen Kopf und die Schultern, er trägt einen grauen Anzug, weißes Hamd und rote Krawatte. Er ist leicht nach rechts gedreht, sein graues Haar färbt sich an den Ansätzen weiß.
Bob Hawke.

Australien ist ein Staat mit einem Territorialanspruch und hatte das Abkommen mit verhandelt. Es gilt ebenso als einer der Hauptverhandlungsstaaten[26] und hatte dem Abkommen in Wellington auch zugestimmt.[32] Nach Abschluss der Verhandlungen lehnte Australien das ausgehandelte Abkommen nun allerdings ab und unterzeichnete es nicht. Nach Angabe des Premierminister Hawke war der Wunsch Australiens einen umfassenden Umweltschutz zu gewährleisten und einen „Antarktis-Wildnispark“ zu errichten.[33] Auch innenpolitisch forderte die australische Opposition ein Bergbauverbot und der australische Senat gab bekannt, dass er CRAMRA ablehnen würde. Am 22. Mai 1989 gab öffentlich Hawke bekannt, dass Australien das Abkommen nicht unterzeichnen würde und stattdessen ein stärkeren Umweltschutz versuchen würde zu erreichen.[3] Der Umweltminister Australiens wollte den Vertrag im Gegensatz zu seinem Regierungschef ursprünglich unterzeichnen.[34] Hawke reist im Juni 1989 durch einige Mitgliedsstaaten, um für sein Anliegen zu werben.[3]

Auch Frankreich, ebenfalls ein Staat mit einem Territorialanspruch, lehnte das Abkommen nun doch ab. Aufgrund des Widerstandes von Australien und Frankreich wurde das Abkommen am Ende von keinem Staat ratifiziert, jedoch reichte das Veto eines Staates mit Territorialanspruch schon aus, damit das Abkommen nicht in Kraft trat.[25] Hingegen kam es aufgrund der neuen Debatte über die Frage, ob Bergbau grundsätzlich zu verbieten sei in der Antarktis zu neuen bilateralen und multilateralen Gesprächen der Staaten. Im Gegensatz zu der öffentlichen Begründung für die Ablehnung, man wolle den Umweltschutz stärken, wurde in der Literatur teilweise die Theorie aufgestellt, dass das System des Übereinkommens für einige Staaten ein Verlust von Souveränität über ihre Territorialansprüche bedeutet hätte. Insbesondere wird dies als ein Grund vermutet für Australiens Sinneswandel, da der Staat kein Regelungsystem verhandeln konnte, welches seine Territorialansprüche so würdigte, wie es der Staat gewollt hätte.[30] Teilweise wird der Sinneswandel von Australien und Frankreich auch dem Einfluss lokaler NGOs zugesprochen.[31] Der australische Schatzkanzler Keating sagte, dass die Ratifizierung des Vertrages ein Eingeständnis wäre, dass die Australische Zone nicht Australiens Territorium sei.[35] Frankreichs Premier Rocard erklärte bei einem Besuch in Australien am 18. August 1989[3], dass es sich an der Initiative Australiens, Antarktika zu einem Wildpark umzugestalten, beteiligen würde. Auch Indien und Belgien schlossen sich diesem Vorhaben an, Belgien nannte CRAMRA nun sogar „gefährlich und unangemessen“.[26]

Reaktion der anderen Staaten auf den Vorschlag Australiens und Frankreichs

Andere Mitglieder wie die Vereinigten Staaten sahen zunächst in der Ablehnung CRAMRAs eine Gefahr für das ganze Antarktis-Vertragssystem.[36] Eine Begründung hierfür war, dass mit CRAMRA ein Moratorium für den Bergbau in der Antarktis erlassen worden war. Dieses war allerdings an den Beschluss eines Abkommens zur Regelung mineralischer Aktivitäten geknüpft. Einige Staaten hätten also dieses Moratorium aufkündigen können, weil das Inkrafttreten CRAMRAs, was Grundlage des Moratoriums war, unsicher erschien (vgl. auch clausula rebus sic stantibus).[14] Vor dem Treffen der Mitgliedsstaaten vom 9.–20. Oktober 1989 in Paris[29] veröffentlichten Frankreich und Australien eine gemeinsame Stellungnahme zu ihren Zielen. Dies führte dazu, dass einige Staaten, die vorher gegen die Maßnahmen Frankreichs und Australien waren, ihre Ansicht änderten. Die Staaten Chile, Neuseeland, die Vereinigten Staaten und Schweden veröffentlichten ebenfalls eigene Stellungnahmen und Vorschläge. Zwar waren sich diese Entwürfe und Anträge in der Frage einig, dass die bisherigen Regelungen Verbesserungsbedarf hatten oder ungenügend waren, sie waren sich aber uneinig, ob dies im Rahmen von CRAMRA geschehen sollte oder ob es eines neuen Übereinkommens bedürfe. Einige Delegierte meinten, dass die Regelungen zur Haftung im CRAMRA Grundlage eines Regimes sein könnten.[26] Von den Mitgliedsstaaten wurde in Paris dann entschieden bei der nächsten Sitzung 1990 in Chile, einer einberufenen Sondersitzung,[29] sowohl den französisch-australischen Vorschlag als auch CRAMRA zu diskutieren.[26] Insbesondere sollte über Art. 8 Abs. 7 diskutiert werden, womit ein zusätzliches Protokoll, ein CRAMRA Liability Protocol mit zusätzlichen Anforderungen des Umweltschutz erlassen werden könnte. Zwar konnte mit der Ablehnung Frankreichs und Australiens die Anforderung des Art. 62 zum Inkrafttreten nicht mehr erfüllt werden. Es wurde dennoch zunächst von einigen Staaten diskutiert, ob sie das Abkommen für ihre Gebiete trotzdem in Kraft setzen würden.[3]

Im Jahr 1990 änderten sich diese Ansichten.[26] So verabschiedeten die Vereinigten Staaten unter anderem ein Gesetz, welches es US-amerikanischen Unternehmen verbat in der Antarktis Bergbau zu betreiben.[36] Die internationale Unterstützung für den Vorschlag Australiens und Frankreichs wuchs und Staaten wie die Sowjetunion und Neuseeland schlossen sich diesem Anliegen an. Bei dem Treffen in Chile wurde dann an dem Vorschlag Australiens und Frankreich gearbeitet, insbesondere unter Federführung des norwegischen Botschafter Rolf Trolle Andersen.[26] Über das CRAMRA Liability Protocol wurde nur äußerst kurz diskutiert. Eine Vereinbarung zwischen den Staaten, die das Verbot des Bergbaus forderten und solche, die nur eine Weiterführung des freiwilligen Moratoriums wollten, konnte 1990 noch nicht erreicht werden.[36] Stärkste Unterstützer CRAMRAs verblieben zu diesem Zeitpunkt noch das Vereinigte Königreich, Japan und Südafrika.[37] Die Staaten, die Australiens Vorschlag ablehnten, gingen davon aus, dass Australien dem Vorstoß Malaysias folgen würde Antarktika als gemeinsames Erbe der Menschheit zu widmen.[38] Zwar konnte bei der Sitzung in Chile kein endgültiges Ergebnis erreicht werden, die Staaten einigten sich jedoch auf ein Papier, dass die einzelnen Vorschläge kompilierte. Dies taten sie unter anderem deshalb, weil sie fürchteten, dass die Vereinten Nationen sich ansonsten einer Regelung annehmen würden, insbesondere im Rahmen der zeitlich näher kommenden Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED). Dieses Kompromisspapier enthielt auch ein Verbot des Bergbaus. Die Unterstützer CRAMRAs betonten, dass das Kompromisspapier noch keine Zustimmung ihrerseits impliziere, jedoch wurde die Formulierung des Verhandlungsführers Andersen wortgleich in das spätere Umweltschutzprotokoll übernommen.[29]

Verabschiedung des Umweltprotokolls und Erbe von CRAMRA

Im Laufe des nachfolgenden Treffens in Madrid 1991 schlugen die Vereinigten Staaten nun eine Regelung vor, die Bergbau erlaubte. Nachdem die anderen Staaten dies stark kritisierten, änderte Präsident George W. Bush seine Ansicht und gab am 3. Juli 1991 bekannt, dass er das Verbot des Bergbaus unterstützen würde.[8] Auch die japanische Regierung, die erlaubten Bergbau bis zuletzt präferiert hatte, gab ihren Widerstand auf.[8] Nachdem dieser Widerstand aufgegeben worden war, wurde das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (USP) verabschiedet und das Übereinkommen von 1988 aufgegeben. Das Protokoll, nach seinem Verhandlungsort Madrid auch Madrider Protokoll genannt, verbietet jeglichen Bergbau in der Antarktis.[15] Das USP enthält im Gegensatz zu CRAMRA keine eigenen Bestimmungen zur Staatenverantwortlichkeit. Es verwies auf eine noch zu erlassende Anlage. Diese Anlage Nr. 6 wurde 2005 verabschiedet. Sie enthält im Gegensatz zum CRAMRA keine Verantwortlichkeit der Staaten, sondern nur eine Gefährdungshaftung der Unternehmen. Die Anlage ist aber Stand 2022 nicht in Kraft getreten.[25] Somit wäre CRAMRA das einzige Regelungssystem im Antarktis-Vertragssystem gewesen, das Vorschriften zur Haftung von Staaten verabschiedet hätte. Dies wird dem Abkommen immer noch zugutegehalten.[39]

Das USP ist zwar eine Abkehr von dem Prinzip CRAMRAs, Aktivitäten zuzulassen, es übernimmt jedoch einige zentrale Vorschriften. So ist der Artikel 3 USP, der Regelungen zur Bestimmung von umweltverträglichen Untersuchungen enthält, nach Einschätzung der Literatur eine Übernahme der Regelungen des Artikel 4 CRAMRA.[22] Der Unterschied liegt darin, dass die Regelung im CRAMRA sich nur auf Bergbau bezieht, das USP aber auf jegliche menschliche Aktivität.[26]

Obwohl das CRAMRA somit nie in Kraft getreten ist, wird ihm eine Bedeutung für die Weiterentwicklung des Rechtsregimes der Antarktis zugesprochen.[40] Das Abkommen gilt seit Mitte der 1990er Jahre als aufgegeben.[15] Einige Wissenschaftler betonen allerdings, dass CRAMRA nicht vergessen werden sollte. Zwar gilt das Verbot des USP für Bergbau, jedoch ist das Verbot 50 Jahre nach Verabschiedung zu überprüfen und mit Konsens der Vertragsstaaten aufzuheben, wenn es Regelungen zur Erschließung gibt. So eine Regelung könnte das Abkommen von 1988 immer noch darstellen.[17] Diese Überprüfung war Resultat der Staaten, die CRAMRA immer noch unterstützt hatten, wie das Vereinigte Königreich und sich die Möglichkeit eines irgendwann doch noch möglichen Bergbaus offenhalten wollten.[29] Dies wird unter dem Gesichtspunkt gesagt, dass die Erschließung von Vorräten von Kohlenwasserstoffen im 21. Jahrhundert interessant werden könnte[36], insbesondere unter dem Hinblick auf den wachsenden Rohstoffbedarf der Welt.[28] Das 1988 verabschiedete Abkommen beinhaltet für Bergbau- und Erschließungsprojekte strenge Umweltschutzvorschriften und ein ausgearbeitetes Streitbeilegungssystem.[36] Jedoch müssten die Staaten die geäußerten Kritikpunkte noch lösen, bevor sie das Abkommen nutzen würden.[8] Allerdings ist die Hürde für ein Ende des USP und des darin enthaltenen Bergbauverbotes so hoch, dass die entsprechende Vorschrift auch als „totgeboren“ bezeichnet wurde.[29]

Vertragsinhalte

Ein Bild des Kontinent Antarktika und der umliegenden Inseln. Eingezeichnet sind verschiedene Ortsnamen, ein roter Kreis um Antarktika auf Höhe der 60 Grad Marke und in blau, teilweise weiter außen als der rote Kreis, teilweise weiter innen die antarktische Konvergenz.
Die rot markierte 60 Grad Linie gibt das ungefähre Vertragsgebiet an.

Das Abkommen sollte für das Gebiet südlich des 60. südlichen Breitengrades gelten. Damit folgte das Abkommen der Definition des Geltungsgebietes des Antarktis-Vertrags gelten. Jedoch besagt das Abkommen auch, dass es für den Meeresboden auf dem Kontinentalsockel vor Antarktika gelten sollte, selbst wenn dieser über die 60 Grad Marke hinausgeht. Gehört der Kontinentalsockel zu einer Insel nördlich der 60 Grad Marke, gehört der Bereich nicht zum Bereich des Abkommens.[14] Zum Zeitpunkt der Verabschiedung hatten nicht alle Staaten mit Territorialanspruch klargemacht, ob sie auch Ansprüche auf die Meeresgebiete erheben würden, das Abkommen war allerdings darauf gerichtet auch Gebiete des Ozeans und Erschließung und Bergbau in diesen Gebieten zu regulieren und die Umweltvorschriften darauf anzuwenden.[4] Zwar umschloss auch die Regelung des Antarktis-Vertrags die Meeresgebiete,[41] mit der Regelung im CRAMRA wäre den Staaten mit Territorialanspruch eine Ausschließliche Wirtschaftszone gewährt worden, was international höchst umstritten war.[16] Das Übereinkommen bezieht sich nicht auf den Tiefseeboden.[14] Das Mineralienabkommen wurde im Rahmen des Antarktis-Vertrags verhandelt. Es ist umstritten, ob das Abkommen vertragsqualifizierend gewesen wäre, also der Antarktis-Vertrag an sich Bergbau erlaubt hätte ohne Einschränkungen und das Abkommen dies eingeschränkt hätte, oder vertragsergänzend, der Antarktis-Vertrags keine Obligationen zum Bergbau aufstellen wollte (sogenanntes pactum de non contrahendo). Teilweise wurde sogar vertreten, dass der Antarktis-Vertrag an sich Bergbau bereits verbieten würde. Da auch im Völkerrecht der Grundsatz pacta sunt servanda gilt, wäre das Mineralienabkommen damit sogar eine Änderung des Antarktis-Vertrages gewesen.[42]

Das CRAMRA enthielt 67 Artikel und 12 zusätzliche Artikel im Annex über die Errichtung eines Tribunals im Streitfall und definierte generelle Prinzipien und spezifische Obligationen.[43] Artikel 9 wiederholte die Regelungen des Antarktis-Vertrages, welche die rechtliche Entscheidung über die Territorialansprüche aufschob.[18] Jedoch gab das Abkommen den Staaten mit Anspruch, einem Anspruch, den kein anderer Staat außer ihnen selbst anerkannte, an verschiedenen Stellen, wie bei Besetzung von Institutionen Vorrang. Dies wird als eine rechtliche Bedeutung des Abkommens gesehen, obwohl es selbst bisher nicht in Kraft trat.[16] Neben der Regelung der Besetzung von Institutionen und dem Vorrang beim Inkrafttreten galten die Regelungen des Abkommens, insbesondere die Umweltschutzvorschriften für alle Staaten gleichermaßen.[39] Eine Änderung des Vertragsinhaltes wäre nach Inkrafttreten erst nach weiteren zehn Jahren möglich gewesen.[7]

Institutionen

Das Abkommen hätte einige Institutionen eingerichtet. Die erste Institution war die Antarctic Minerals Resources Commission oder Antarctic Mineral Resource Commission. Sie hätte in Neuseeland sitzen sollen. Mitglieder wären die zwanzig Konsultativstaaten, die bis November 1988 diesen Status erlangt hatten und alle Vertragsstaaten während der Durchführung von Erkundungen, die für eine Entscheidung unter dem Abkommen relevant gewesen wäre, oder während der Staat eine Erschließung fördert.[18] Diese Kommission wäre zuständig gewesen ein Gebiet für Erkundung und Abbau nach Konsensbeschluss der Mitglieder freizugeben.[44] Sie war weiterhin damit beauftragt, für alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der antarktischen Umwelt und angrenzender Ökosysteme zu sorgen. Damit wäre es ihr auch möglich gewesen, Gebiete auszuweisen, in denen keinerlei Bergbau hätte stattfinden dürfen oder nur in reduzierter Weise. Eine Unternehmung konnte nur beantragt werden, wenn ein Gebiet von der Kommission ausgewiesen wurde als Gebiet, in dem Bergbau im Einklang mit den Umweltvorschriften überhaupt möglich ist.[26] Die Kommission konnte unter Art. 41 auch festlegen, welche Rohstoffe abgebaut werden dürften und Regeln für den Abbau aufstellen.[3] Die Überwachung der Unternehmungen hätte ein zusätzliches Regulatory Committee übernommen. In ihm hätten nur ein Teil der Mitgliedsstaaten gesessen,[44] nach Vorschlag des Vorsitzenden wären zehn Mitglieder ausgewählt worden. Vier Mitglieder hätten aus der Gruppe der Staaten mit Territorialanspruch gewählt werden müssen, wobei jeder Konsultativstaat mit Anspruch im Zusammenhang zu dem Gebiet der Aktivität Mitglied sein musste. Ebenso sollten die Entwicklungsländer ausreichend repräsentiert werden, was als drei Mitglieder ausgelegt wurde. Ein Komitee wäre für jedes von der Kommission ausgewiesenes Gebiet gegründet worden.[18] Diesen Komitees wäre nach Einschätzung in der Literatur die Hauptaufgabe für die Überwachung des Umweltschutzes zugefallen. Sie hätten die Genehmigungen für die einzelnen Unternehmungen anhand der Entscheidungen der Kommission erteilt. Das Komitee hätte eine Unternehmung jederzeit stoppen können, sofern es die Gefahr eines Schadens für die Umwelt gesehen hätte. Für Verstöße gegen das Übereinkommen hätten auch Geldbußen verhängt werden können.[26] Kritisiert wurde, dass Entscheidungen des Komitees nicht von der Kommission überprüfbar wären.[16]

Die dritte Institution wäre ein Scientific, Technical and Environmental Advisory Committee (deutsch auch Ratgeberausschuß[45]) gewesen, welche die Kommission beraten hätte, ob ein Gebiet für den Bergbau hätte geöffnet werden können.[44] Kritisiert wurde, dass das Komitee nur beratende Funktion hatte. Es würde den entscheidenden Gremien zwar die Informationen liefern, diese könnten die Analysen aber auch verwerfen und so gegen wissenschaftliche Erkenntnisse handeln.[16] Ein Special Meeting of Parties wäre ein spezielles Treffen gewesen, in dem alle Vertragsparteien sich äußern konnten, eine Entscheidungsfunktion hatte das Gremium jedoch nicht.[7] Neben diesen Gremien sollte ein Sekretariat und ein Schiedsgericht für Streitigkeiten treten.[17]

Regelungen zum Umweltschutz

CRAMRA unterschied zwischen drei Formen der Aktivitäten, Suche (prospecting), Erkundung (exploration) und Erschließung (development).[21] Für die Erlaubnis einer Aktivität war eine strenge Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.[22] Insgesamt handelte es sich bei den Regelungen für Unternehmungen um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.[45] Das Abkommen enthielt einen spezifischen Mechanismus für die Analyse der Umweltverträglichkeit. Artikel 2 Abs. 3 sah als Prinzip vor, dass die Vertragsparteien bei jedem Aufkommen von Bergbauaktivitäten den Schutz der Umwelt und die Sicherheit der Unternehmung für die Umweltsysteme Vorrang einräumen müssten. Andere Prinzipien sehen den Schutz des Kontinents für wissenschaftliche Unternehmungen vor und die Gleichbehandlung aller Parteien unter Berücksichtigung der Belange der internationalen Gemeinschaft.[26]

Neben diesen Prinzipien sah die Entscheidung über Bergbauaktivitäten einige aufgelistete Anforderungen vor. So musste jede Entscheidung nach Art. 4 Abs. 1 auf ausreichenden Informationen für die Einschätzung der Auswirkungen beruhen. Sofern solche Informationen nicht zur Verfügung standen, sollte keine Aktivität zugelassen werden. Ebenfalls durfte eine Aktivität nicht zugelassen werden, wenn möglich gewesen wäre, dass sie sich auf die Wasser oder Luftqualität signifikant auswirken würde oder signifikante Änderungen in einem Ökosystem zu erwarten wären. Auch durfte es zu keiner Änderung von Ausbreitung, Häufigkeit oder Aktivität in Flora oder Fauna oder zu einer Verschlechterung in Gebieten mit besondere biologischer, wissenschaftlicher, historischer oder ästhetischer Bedeutung kommen. Eine Aktivität konnte nur stattfinden, wenn diese Gefahren sicher vermieden werden konnten.[26] Dafür mussten für jedes Vorhaben ausführliche Beurteilungen eingeholt werden. Selbst wenn eine Aktivität genehmigt wurde, verpflichtete Art. 12 alle Aktivitäten, Einrichtungen und Ausrüstung ständig zu überprüfen. Wissenschaftler warnten jedoch davor, dass die Antarktis ein Gebiet ist, in dem häufig Stürme, Eisberge oder ähnliche Gefahren für Aktivitäten entstehen, die dann zu einer Gefahr für die Umwelt führen könnten. Aufgrund der isolierten Lage wäre es dann auch nicht möglich für einen Staat so eine Gefahr abzuwenden.[16] Das Abkommen ließ die Möglichkeit für touristischen Nutzen, den sie als „etablierten Nutzen Antarktikas“ bezeichnete.[46] Das Abkommen stellte eine Rahmenkonvention dar. Es regelte selbst keine konkreten Maßnahmen zum Schutz, sondern nur die Durchführung solcher Maßnahmen.[47]

Der Begriff der Signifikanz eines Schadens, der zentral für die Geltung vieler Vorschriften des Abkommens ist, ist im Abkommen nicht definiert. Man ging davon aus, dass die Kommission oder das Regulatory Committee hierfür eine Definition überlegen würde.[26] Auch blieb das Abkommen wage, was ausreichende Information oder ein Schaden sein würde.[16] Eine Hauptkritik blieb, dass das Abkommen trotz starker Umweltschutzvorschriften durch die Mitgliedsstaaten hätte durchgesetzt werden müssen. Jeder Staat hätte somit durch nachsichtigere Durchsetzung den Schutz der Konvention möglicherweise umgehen können.[16] Die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe hätten dazu führen können, dass die Vorschriften umgangen werden.[14] Jedoch beinhaltet CRAMRA im Vergleich zu anderen Umweltschutzvorschriften auch einen möglichen Schaden für mit der Antarktis verbundene Ökosysteme ausreichen ließ, was ein erhöhtes Schutzniveau bedeutet hätte.[48]

Artikel 8 des Abkommens hätte jeden Betreiber einer Aktivität dazu verpflichtet, Präventions- und Schutzmaßnahmen durchzuführen und bei einer Gefahr für die Umwelt die Auswirkungen rückgängig zu machen. Dem Betreiber wurden strenge Haftungsmaßstäbe für jeden Schaden an den Umweltsystem aufgelegt, unabhängig, ob der Schaden von der Bergbauaktivität oder von einer damit im Zusammenhang stehender Handlung oder einem Gegenstand herrührte. Auch für die Beseitigung durch eine dritte Partei würde der Betreiber haften. Einzig eine Haftung für Naturkatastrophen, die der Betreiber nicht hätte vorhersehen können, wurde ausgeschlossen.[26] Jeder Betreiber musste einen Staat haben, der das Unternehmen förderte. Dieser Staat war für die Einhaltung der Vorschriften zusätzlich verantwortlich. In dieser Vorschrift wurde zum Teil eine mögliche Schwächung des Umweltschutzes gesehen. Ein Betreiber könnte einen Staat suchen, der die Vorschriften nachsichtig auslegt und ein Staat könnte lasche Regeln vorschreiben, um Betreiber anzuziehen.[8]

Neben der Haftung des Betreibers sah das Abkommen eine Staatshaftung des fördernden Staates vor. Sofern es dem Betreiber nicht möglich ist, die Gefahr einer Schädigung der Umwelt zu umgehen, so geht die Handlungspflicht auf den Staat über. Auch haftet der Staat für alle Schäden, die der Betreiber nicht ersetzen kann. Rechtsgrund für die Haftung ist die Pflicht des Staates für die Einhaltung des Abkommens zu sorgen.[5] Eine solche Haftung sieht der Haftungsannex des Umweltschutzprotokoll nicht vor.[49]

Zwar regelte das Abkommen die Erschließung von Rohstoffen, es ließ jedoch offen, ob Eis als Rohstoff galt. Daher wurde angenommen, dass der rechtliche Status des Eises und des Abbaus nicht von dem Abkommen geregelt wurde und von den Vertragsstaaten anders hätte gelöst werden müssen.[16]

Streitbeilegung

Das Abkommen sah im Gegensatz zu den anderen bis 1988 beschlossenen Verträgen im System des Antarktis-Vertrages ein verpflichtendes Streitbeilegungssystem vor. Sofern es sich um eine Frage der Auslegung, der Anwendbarkeit, eine Maßnahme oder einen Plan der Kommission oder der Komitees handelt, sollte entweder der Internationale Gerichtshof anzurufen sein oder ein dafür einberufenes Schiedsgericht zuständig sein. Sofern es sich um eine Frage der Souveränität eines Staates handeln würde, wäre keines der beiden Gerichte angerufen worden. Grundsätzlich konnten sich die Mitgliedsstaaten von den Streitbeilegungsregularien für gewisse Streite ausnehmen (Vorbehalt), für Streitigkeiten im Bezug auf eine Norm des Abkommens oder eines Maßnahme zum Schutz der Umwelt waren die Regeln allerdings zwingend. Diese Maßnahmen waren zunächst nur für die Streitigkeiten von Staaten ausgelegt. Für die Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Betreiber einer Aktivität, also beispielsweise eines Unternehmens, wurde die Kommission befugt eigene Regeln aufzustellen.[36]

In der Verpflichtung zur Streitbeilegung wurde ein möglicher Vorteil für einen effektiven Umweltschutz gesehen.[36]

Andere Regelungen

Das Abkommen definierte Konsens als die „Abwesenheit von formalem Widerspruch“. Diese Definition wurde zur Interpretation von Konsens unter dem Antarktis-Vertrag.[50] Diesen Konsens in den Gremien bedurfte es zur Genehmigung einer Aktivität. Weiterhin bestanden Überwachungs- und Verfahrenspflichten für jeden zugelassenen Bergbau, ein Unternehmen hätte unter anderem nicht beginnen dürfen abzubauen bevor das Gebiet ausreichend erforscht ist. Ob ein Gebiet ausreichend erforscht ist, wäre durch Konsensbeschluss der Mitgliedsstaaten entschieden worden.[44] Während beim Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis ein Konsensbeschluss notwendig ist, um eine Aktivität zu beschränken, sah CRAMRA einen Konsensbeschluss vor, um überhaupt Aktivitäten zuzulassen.[51]

Stand der Unterzeichnungen und Ratifikationen

Die Abkommensdokumente liegen bei der Regierung von Neuseeland.[24] Am 25. November 1988 unterzeichneten neun Staaten das Abkommen. Seitdem war es jedem Mitgliedsstaat des Antarktis-Vertrages möglich für ein Jahr beizutreten. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn ihn mindestens 16 Mitgliedsstaaten, darunter die sieben Staaten mit Territorialanspruch, ratifiziert haben.[6] Ratifiziert hat den Vertrag kein Staat. Bisher haben folgende Staaten den Vertrag unterzeichnet.[24]

Namen folgen der Auflistung durch Neuseeland
Staat Unterzeichnungsdatum
Argentinien Argentinien 17. März 1989
Brasilien Brasilien 25. November 1988
Chile Chile 17. März 1989
China Volksrepublik Volksrepublik China 28. Juni 1989
Deutschland Demokratische Republik 1949 Deutsche Demokratische Republik 21. Februar 1989
Danemark Dänemark 24. Februar 1989
Finnland Finnland 25. November 1988
Japan Japan 22. November 1989
Neuseeland Neuseeland 25. November 1988
Norwegen Norwegen 25. November 1988
Polen Polen 24. Februar 1989
Schweden Schweden 25. November 1988
Sudafrika Südafrika 25. November 1988
Korea Sud Südkorea 25. November 1988
Sowjetunion Sowjetunion 25. November 1988
Tschechoslowakei Tschechoslowakei 21. November 1989
Uruguay Uruguay 25. November 1988
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 22. März 1989
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 30. November 1988

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Robert Friedheim, Tsuneo Akaha: Antarctic Resources and International Law: Japan, the United States, and the Future of Antarctica. In: UC Berkeley School of Law (Hrsg.): Ecology Law Quarterly. Band 16, Nr. 1, 1989, S. 133–136, 143–145.
  2. Jörn Axel Kämmerer: Die Antarktis in der Raum- und Umweltschutzordnung des Völkerrechts. Duncker & Humblot, Berlin 1994, ISBN 3-428-08159-5, S. 37.
  3. a b c d e f g h i j k Donald R. Rothwell: The Antarctic Treaty System: Resource Development, Environmental Protection or Disintegration? In: Arctic Institute of North America (Hrsg.): Arctic. Band 43, Nr. 3, 1990, S. 285–289.
  4. a b Donald R. Rothwell: A Maritime Analysis of Conflicting International Law Regimes in Antarctica and the Southern Ocean. In: Australian Year Book of International Law. Band 15, Nr. 1, 1994, S. 166, doi:10.1163/26660229-015-01-900000006.
  5. a b c d e f g Fabio Tronchetti: The Exploitation of Natural Resources of the Moon and Other Celestial Bodies. Brill, 2009, S. 141–143, 146–147, 154.
  6. a b c d e f g Peter J. Beck: A New Polar Factor in International Relations. In: Royal Institute of International Affairs (Hrsg.): The World Today. Band 45, Nr. 4, 1989, S. 67–68.
  7. a b c d e Polar Prospects: A Minerals Treaty for Antarctica. Congress of the United States Office of Technology Assessment, 1989, S. 4, 9, 16, 51, 65.
  8. a b c d e Andrew F. Neuman: Closing the frozen treasure chest: Antarctica’s new environmental protection. In: Fordham Environmental Law Report. Band 3, Nr. 1, 1991, S. 59, 62, 65–66, 71.
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  50. Julia Jabour: Why Has There Been a ‘Long Peace’ in Antarctica? In: The Yearbook of Polar Law. Band VII. Brill, 2015, S. 641.
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