Befehlsverweigerung
Der Begriff der Befehlsverweigerung ist in Deutschland durch den Begriff Gehorsamsverweigerung ersetzt worden.
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[Bearbeiten] Rechtliche Grundlage in Deutschland
Gehorsamsverweigerung beinhaltet nicht das einfache Nichtbefolgen eines erhaltenen Befehls, sondern
- sich mit Wort oder Tat gegen diesen Befehl aufzulehnen oder
- ihn auch nach Wiederholung dieses Befehls nicht auszuführen.
Demgegenüber ist das einfache Nichtbefolgen eines Befehls nur bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge eine Straftat, nämlich „Ungehorsam“ nach § 19 Wehrstrafgesetz, (WStG) und kann sonst nur nach der Wehrdisziplinarordnung geahndet werden.
Gehorsamsverweigerung ist nach deutschem Recht nach § 20 WStG strafbar. Die gemeinschaftliche Gehorsamsverweigerung fällt unter den Tatbestand der Meuterei nach § 27 WStG. Bereits die Verabredung zur Gehorsamsverweigerung (Verabredung zur Unbotmäßigkeit) ist gemäß § 28 WStG strafbar. Erfolgt die Gehorsamsverweigerung / der Ungehorsam aufgrund eines offensichtlich rechtswidrigen Befehls (§ 10 Soldatengesetz (SG)), so ist das Verhalten des Soldaten nicht strafbar (§ 11 (SG)).
Auch das leichtfertige Nichtbefolgen eines Befehls, aufgrund dessen eine schwere Folge eintritt, reicht für die Strafbarkeit gemäß § 21 WStG aus.
[Bearbeiten] Historisch
Im Zweiten Weltkrieg wurden Befehlsverweigerer in Deutschland mit Kerker oder Exekution bestraft. Unabhängig aus welchen Gründen sie ihre Tat setzten, wurden sie Opfer der NS-Militärjustiz.
Ein besonders bekanntes Beispiel von Befehlsverweigerung geschah 1944:
Der deutsche Stadtkommandant von Paris, General Dietrich von Choltitz (1894-1966), kapitulierte und ignorierte damit einen Befehl Hitlers, Paris zu verteidigen oder "nur als Trümmerfeld in die Hand des Feindes fallen" zu lassen.[1]
Choltitz war am 1. August 1944 von Hitler zum General der Infanterie befördert und zum Kommandierenden General und Wehrmachtbefehlshaber von Groß-Paris ernannt worden. Choltitz traf am 9. August in Paris ein und widersetzte sich in den darauf folgenden 16 Tagen mehreren Befehlen Hitlers, Paris bis zum letzten Mann zu verteidigen bzw. als zerstörte Stadt zurückzulassen.[2]
Durch eine Mischung aus aktiver Kontaktaufnahme mit dem Feind, intensiven Verhandlungen mit der Résistance, Demonstration von Stärke (Militärparaden) und Drohungen konnte Choltitz Aufruhr und Aufstand der Bevölkerung von Paris und somit gravierende Kämpfe und Zerstörungen verhindern. Er übergab Paris nach hinhaltendem Widerstand in einigen Vororten nahezu unversehrt am 25. August 1944.[3]
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ dhm.de
- ↑ Foto des Befehls
- ↑ Peter Lieb: Konventioneller Krieg oder Weltanschauungskrieg? Kriegführung und Partisanenbekämpfung in Frankreich 1943/44, Oldenbourg Verlag 2007, Seite 484
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