Binnen-I

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Als Binnen-I (auch Majuskel-I oder Versalien-I) bezeichnet man in der deutschen Schriftsprache den Buchstaben I, wenn er innerhalb eines Wortes als Großbuchstabe zwischen Kleinbuchstaben geschrieben wird (Binnenmajuskel). Das Binnen-I soll in der deutschen Sprache bei Bezeichnungen von Personengruppen kenntlich machen, dass sowohl die weibliche als auch die männliche Form gemeint ist, ohne beide Genera ausschreiben zu müssen oder das generische Maskulinum zu verwenden. Beispiel: „LehrerInnen“ statt „Lehrerinnen und Lehrer“. In diesem Kontext wird auch die Großschreibung anderer Buchstaben diskutiert, die seltener vorkommen, wie etwa „eineN verständnisvolleN geduldigeN LehrerIn“.[1]

Geschichtliche Entwicklung

Die Erstverwendung wird Christoph Busch zugeschrieben, der 1981 in einem Buch über Freie Radios von „HörerInnen“ schrieb, im Gegensatz zum damals üblichen „Hörer/innen“. Busch beschrieb seine Erfindung als „Geschlechtsreifung des ‚i‘ und sein Auswachsen zum ‚I‘ infolge häufigen Kontakts zum langen ‚Schrägstrich‘.“ Als Nächstes wurde es 1983 in einem Flugblatt des Radio LoRa aus Zürich verwendet. Die Wochenzeitung WOZ griff das Binnen-I erstmals in einem Bericht über dieses Radio auf und führte es im Dezember 1983 als offizielle Schreibweise für alle Personenbezeichnungen ein. Bis heute wird es dort recht konsequent verwendet. Auch Teile der taz-Redaktion ließen sich seit Sommer 1986 davon auf Initiative des damaligen taz-Redakteurs Oliver Tolmein inspirieren und benutzten die Binnen-I-Variante. Dies war jedoch mit erheblichen ideologischen Auseinandersetzungen innerhalb der Redaktion verbunden. Das Binnen-I wurde in der taz weniger konsequent angewandt als bei der WOZ.[2] Nach Ute Scheub wenden in der taz auch Frauen das Binnen-I wieder seltener an – die einen, um nicht als Feministinnen zu gelten, die anderen, um als überzeugte Feministinnen nicht als „altbacken“ zu gelten.[3][4]

Wörterbücher

Die Duden-Sprachberatung wertete 2001 in ihrem Newsletter das Binnen-I als Verstoß „gegen die für das Deutsche geltende Regel, dass es Großschreibung nur am Wortanfang (eines Substantivs) geben kann“. Als Abhilfe wurde empfohlen, Klammern oder einen Schrägstrich zu setzen, z. B. „Lehrer(innen)“ oder „Lehrer/-innen“, oder als höflichere Variante die Vollform, also „Lehrerinnen und Lehrer“ zu verwenden.[5] In der Duden-Ausgabe von 2009[6] wird eine derartige Schreibweise nicht mehr kategorisch als gegen die Rechtschreibung verstoßend angesehen, da Großbuchstaben im Wortinnern „nicht Gegenstand der amtlichen Rechtschreibregelung“ seien. Es wird darauf hingewiesen, dass „solche Schreibungen […] kontrovers diskutiert und für den allgemeinen Schreibgebrauch häufig abgelehnt“ werden. 2011 wurde im ersten Newsletter der Duden-Sprachberatung unter Verweis auf den Duden-Ratgeber für Geschäftskorrespondenz erneut festgestellt: „Die Verwendung des großen I im Wortinnern (Binnen-I) entspricht nicht den Rechtschreibregeln.“[7]

Nach Aussage von Wahrig (2009) entspricht das Binnen-I nicht den amtlichen Rechtschreibregeln.[8][9]

Im Österreichischen Wörterbuch (ÖWB) von 2009[10] werden Varianten mit Klammer bzw. Schrägstrich sowie das Binnen-I dargestellt. Zu letzterem merkt die ÖWB-Redaktion an: „Das große I im Wortinneren wird im amtlichen Regelwerk nicht behandelt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Gebrauch fehlerhaft ist.“ Zu allen Varianten ist abschließend hinzugefügt: „Von den Schreibenden ist zu bedenken, dass die einzelnen Möglichkeiten der Darstellung unterschiedlich bewertet werden.“

Deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung teilte 2013 mit, „dass die Binnengroßschreibung nicht Gegenstand des amtlichen Regelwerks ist; sie wird unter den Verwendungsweisen, die gegenwärtig der Großschreibung zugewiesen werden, nicht erwähnt“. Weiters stellt er fest, dass das Binnen-I im Hinblick auf die Normschreibung weder richtig noch falsch sei, da es einen graphostilistischen Charakter habe und sich somit im Bereich der Textgestaltung bewege. Zum anderen sei es, „aufs Gesamt gesehen, auf bestimmte Gebrauchsbereiche der deutschen Sprache beschränkt. Damit ist seine Verbreitung nicht so allgemein gebräuchlich, dass es ins Rechtschreibregelwerk aufgenommen werden müsste. [...] Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob sich hier eine neue Funktion der Großschreibung anbahnt.“[11]

Begründungen für und gegen die Verwendung des Binnen-I

Pro

Bei Anwendung des generischen Maskulinums rücken weibliche Personen im Bewusstsein der Leserschaft häufig in den Hintergrund. Das Binnen-I soll im Deutschen wie andere Formen der geschlechtergerechten Schreibweise die Sichtbarmachung von Frauen durch deren Miterwähnung gewährleisten. Durch Verwendung von Beidnennungen wie dem Binnen-I wird die Beteiligung von Frauen an den jeweiligen Personengruppen sprachlich deutlich gemacht. Es ist ein linguistisches Mittel, die tatsächliche Geschlechterbeteiligung sprachlich genauer abzubilden.[12]

In Studien wurde festgestellt, dass durch Verwendung des „Binnen-I“ beide Geschlechter gedanklich vermehrt einbezogen werden. Dieser Effekt ist beim Binnen-I im Vergleich zu Doppelnennungen stärker ausgeprägt.[13] Ein Vorteil des Binnen-I liegt in der Kürze und Einheitlichkeit der Schreibweise. Im Plural wird es von Befürwortern als geeignete Alternative zu anderen, längeren Formen der geschlechtergerechten Schreibweise gesehen.[14] Insbesondere beim Verfassen von Protokollen, kurzen Mitteilungen und Aktennotizen – Schriftarbeiten von wenig Umfang – gilt es im Kontext einer geschlechtergerechten Formulierung als bequemes Mittel.[12]

Der feministischen Linguistik und der feministisch orientierten Sozialpsychologie zufolge sei die Verwendung einer Bezeichnung wie „die Busfahrer“ an sich sexistisch, weil damit überwiegend Männer assoziiert würden. Gemäß der gängigen Sprachauffassung ist der Satz: „Mädchen sind die besseren Schüler“ sinnvoll, da das Wort „Schüler“ sowohl Mädchen als auch Jungen bezeichnet. Das Genus ist im Deutschen oft nicht mit dem Sexus des Bezeichneten kongruent. Nach Auffassung der feministischen Linguistik ist der Beispielsatz aber inakzeptabel. Formulierungen, in denen Schülerinnen zu „Schülern“ gemacht würden, sind nach der feministischen Linguistik generell abzulehnen (vgl. hierzu den sogenannten „feministischen Imperativ“: „Bezeichne nie eine Frau, einschließlich dir selbst, mit einem grammatischen Maskulinum.“).[15] Folglich dürfe das Wort „Schüler“ nur als spezifisches Maskulinum benutzt und verstanden werden (als Wort, das sich nur auf Jungen bezieht). Die Formulierung: „Mädchen sind die besseren Schülerinnen“ sei ebenso falsch, da durch den Begriff „Schülerinnen“ die Jungen als Vergleichsgruppe ausgeschlossen werden. Richtig sei der Satz: „Mädchen sind bessere Schülerinnen, als Jungen Schüler sind“, der aber umständlich formuliert ist. Mit der Schreibweise mit Binnen-I („Mädchen sind die besseren SchülerInnen.“) findet sich nach Meinung der meisten Feministinnen eine elegante Lösung.

Kontra

Kritiker bemängeln an der konsequenten Umsetzung unter anderem, dass das Binnen-I beim Vorlesen als weibliche Form wahrgenommen werde. Durch diese Schreibung würden nicht beide Geschlechter erwähnt, sondern eine Feminisierung erzeugt. In der Praxis sei die Anwendung nicht konsequent umsetzbar, da eine Fülle von Rechtschreibproblemen entstehen können.

Wenn das Binnen-I beim Vorlesen durch einen Stimmabsatz kenntlich gemacht wird, müssten Zuhörer konzentriert erfassen, ob dieser Laut in einem Wort vorkommt, um einen female bias („einseitige feminine Neigung“) zu vermeiden. Zudem werde besonders bei längeren Texten dieser Laut häufig übergangen oder überhört, sodass nur noch die weiblichen Formen ausgesprochen und wahrgenommen werden.

Nach Meinung einiger Kritiker werden in Texten zwar positiv oder „weiblich“ konnotierte Personenbezeichnungen mit Binnen-I geschrieben, negativ oder „männlich“ konnotierte (wie „VerbrecherIn“, „MörderIn“ oder „TerroristIn“) jedoch seltener, was dem Grundgedanken der feministischen Linguistik widerspreche, Frauen überall in der Sprache sichtbar zu machen. Eine konsequente Umsetzung müsse deshalb auch das Splitten negativer Begriffe beinhalten.

Ein Nachteil des Binnen-I wie auch anderer Formen der Feminisierung durch das Splitten bestehe darin, dass sie nicht konsequent verwendet werden können. Dies betrifft Wörter, deren Femininum durch Verkürzung der männlichen Form gebildet wird (Haplologie, Beispiel: mask. „Weltverbesserer“, aber fem. „Weltverbesserin“ statt „Weltverbessererin“, also nicht „WeltverbessererIn“), oder deren Maskulinum nicht durch bloßes Anhängen des Suffixes -in ins Femininum gewandelt werden kann. (Beispiel: „ArztIn“ ist falsch, weil das Femininum „Ärztin“ lautet; „ÄrztIn“ ist falsch, weil das Wort „Ärzt“ nicht existiert.)

Da in vielen gängigen Schrifttypen das große I und kleine L gleich aussehen, entstehen typografische Problemfälle wie „PolInnen“.[16]

Ein weiteres Problem entsteht bei zusammengesetzten Hauptwörtern: Beim Wort „Bürgermeisterkandidat“ müsste bei konsequenter Umsetzung – da es sowohl Bürgerinnen als auch Meisterinnen gibt – die geschlechtergerechte Form „BürgerInnenmeisterInkandidatIn“ lauten.

Grundsätzliche Argumente

Bei Sehschwäche, bei flüchtigem Lesen und in den meisten Sansserifen-Schriften kann das große <i> für ein kleines <L> gehalten werden.

In Studien, in denen Versuchspersonen aufgefordert wurden, Personenbeispiele zu nennen, wurde gezeigt, dass Bezeichnungen mit Binnen-I eher wie ein Femininum verarbeitet werden und damit auf den gedanklichen Einbezug von Frauen oder Männern einen dem generischen Maskulinum umgekehrten Effekt haben.[17][18] Lisa Irmen bewertet das Binnen-I daher als im Vergleich zum generischen Maskulinum ebenfalls nicht „geschlechtergerecht“.[19]

Kritiker stellen die Grundannahmen der feministischen Linguistik in Frage, die auch dem Binnen-I zugrunde liegen. In der deutschen Sprache herrsche keine Genus-Sexus-Kongruenz, das heißt, dass das grammatikalische Geschlecht keine Aussage über das natürliche Geschlecht einer Person mache, zumal es in der deutschen Sprache als drittes Geschlecht noch das Genus Neutrum gebe (vgl. „das Mädchen“, „das Kind“). Die diversen Varianten des Splittings schüfen erst die Trennung, die sie eigentlich beseitigen wollten.[20] Ständig werde implizit betont, dass es kein Miteinander gebe, keine Komplementarität der Geschlechter, keine Übergeschlechtlichkeit, die einfach nur alle Menschen umfasse.[21] Diese Aussagen werden von Vertreterinnen feministischer Sprachreformen kritisiert. Sie bewerten die deutsche Sprache als männerzentriert und frauenfeindlich. Dass Frauen in männlichen Formen mitgemeint sind, sei keine ausreichende Argumentation.[20] Die Publikation zweier Studien über Pädagogische Hochschulen sowie die Johannes Kepler Universität Linz stellen im Zusammenhang mit der Verwendung des Binnen-I und anderer geschlechtssensibler Schreibweisen die Frage in den Raum, ob das Binnen-I auch teilweise pro forma angewandt werde, um damit eine frauenfreundliche Haltung zu suggerieren, die der Schreiber in Wirklichkeit gar nicht einnehme.[22] Marianne Pitzen, Künstlerin und Leiterin des Frauenmuseums in Bonn, sieht in dem Binnen-I eine interessante sprachliche Zwischenlösung. Das Binnen-I wird ihrer Meinung nach so lange existieren, bis eine bessere Sprachvariante – zum Beispiel ohne lange Endungen – entwickelt sein wird.[23]

Alternativen

Die Queer-Theorie kritisiert grundsätzlich die Postulierung bzw. Bestätigung der absoluten Zweigeschlechtlichkeit durch das Binnen-I. Als Ausweg wird der Gendergap („Schüler_innen“) gesehen, welcher aber auch mit dem Binnen-I kombiniert werden kann („Schüler_Innen“). Auch wird, vor allem im Internet, der Asterisk (*) verwendet, um als Zeichen, welches sonst kaum im Schriftbild anzutreffen ist und auffälliger als der Unterstrich scheint, direkter auf die Thematik hinzuweisen.[24]

Als weitere Möglichkeit wird das generische Neutrum betrachtet, eine neutrale Schreibweise, die weder das Maskuline noch das Feminine betont, sondern sprachliche Gleichbehandlung durch Geschlechtslosigkeit anstrebt (z. B. Lehrpersonal oder Lehrkräfte an Stelle von LehrerInnen).[25]

Praxis des Binnen-I-Gebrauchs

Statt „LehrerInnen“ beim Vorlesen in „Lehrerinnen und Lehrer“ aufzulösen, wird seltener auch die Aussprache [ˈleːrərˌʔɪnən] verwendet: das Binnen-I wird durch einen Glottisschlag (kurze Pause) vor dem „I“ ausgedrückt.

In einigen Publikationen wird anstatt des Binnen-I von der sogenannten „Generalklausel“ Gebrauch gemacht: Zu Beginn eines Textes wird die Feststellung getroffen, dass die (zumeist in der männlichen Form) gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten. Meist wird dies mit dem Hinweis verbunden, dass es die Lesbarkeit verbessere und dass ausdrücklich beide Geschlechter gemeint seien. Im deutschsprachigen Kontext seltener zu finden ist, dass die weibliche Form verwendet wird, aber beide Geschlechter gemeint sind.

Internationale Verwendung des Binnen-I

Basierend auf der Annahme, dass Änderungen in der Sprache zugleich Änderungen in der Realität bewirken, wird international auf die Notwendigkeit der sprachlichen Gleichberechtigung hingewiesen.[26][27]

Österreich

In Österreich gab es erstmals 1987 linguistische Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern. In den letzten Jahren hat sich – vor allem in Gesetzestexten – die weiter oben beschriebene „Generalklausel“ mehr und mehr durchgesetzt. Seit den 1990er-Jahren wird das Binnen-I vermehrt vor allem in Bereichen der öffentlichen Verwaltung und der Universitäten verwendet. Es wird als eine unter mehreren Möglichkeiten (z. B. Beamtinnen und Beamte) zur, gesetzlich vorgeschriebenen, „geschlechtsneutralen“ Formulierung offizieller Schriftstücke (Personalnachrichten, Stellenausschreibungen u. a.) genannt.

Allerdings behindert das Binnen-I Blinde und Sehbehinderte, wenn sie sich Texte vom Computer vorlesen oder über Braille-Terminal anzeigen lassen. Die Ministerien haben 2009 teilweise damit begonnen, ihre Internetauftritte diesbezüglich zu überarbeiten.[28]

Verwaltung und Gesetze

Auf Grundlage von Art. 7 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz hat die Bundesregierung im Sinne des Gender Mainstreaming im Juli 2000, Mai 2001 und April 2002 Ministerratsvorträge beschlossen, denen zufolge sowohl dem Gender-Mainstreaming-Konzept als auch dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen Ressorts besonderes Augenmerk zu schenken ist.[29]

Der „Leitfaden geschlechtergerechtes Formulieren“ des Arbeitskreises Gender Mainstreaming der Landesverwaltung von Niederösterreich vom Februar 2006 empfiehlt das Binnen-I für „Textarten, die durch begrenzte Länge gekennzeichnet sind“; so schreibt etwa die Kanzleiordnung für die niederösterreichischen Landesdienststellen in der Dienstanweisung 01-01/00-0150 vom 6. Juni 2005 vor, dass in Briefvordrucken die Form „BearbeiterIn“ zu verwenden ist.[30]

Das 1995 erlassene Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hat die amtliche Kurzbezeichnung ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

Anfang 2014 wurde der Plan des für die „Richtlinien zur Textgestaltung“ (ÖNORM A 1080) zuständigen Komitees für Büroorganisation und schriftliche Kommunikation im Austrian Standards Institute bekannt, die Norm dahingehend zu überarbeiten, den „eingeschlechtlichen Formulierungen den Vorzug“ zu geben. Das hätte unter anderem das Binnen-I als nicht normgerecht ausgeschlossen.[31] Im für solche Neu-Normierungen vorgesehenen Stellungnahmeverfahren kam es zu kontroversen Diskussionen, die dazu führten, dass das Komitee im September 2014 vom Präsidium des Instituts aufgelöst wurde, weil es „nicht bereit war, mit jenen Personen in einen Dialog einzutreten, die andere Positionen vertreten, keine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ansichten der Stellungnehmenden gewährleistet war [...]“.[32] Im Oktober 2014 hat das Normungsinstitut bekanntgegeben, dass der „geschlechtersensible Umgang mit Sprache“ somit auch künftig nicht per ÖNORM geregelt wird.[33]

Unterricht und universitärer Gebrauch

Ein Merkblatt („Hinweise zur Manuskriptgestaltung und Zitierrichtlinien“) des Instituts für Germanistik der Universität Wien legte fest, „die grammatikalisch weibliche und männliche Form (z. B. Autor und Autorin) oder das große Binnen-I (z. B. AutorInnen) zu verwenden.“[34]

Binnen-I als Aufkleber auf einem Linzer Verkehrszeichen

Sonstiges

Ab Juli 2004 wurden in Linz Zusatztafeln zu Verkehrsschildern mit dem Wortlaut „RadfahrerInnen“ angebracht.[35] In Wien wurde auf eine solche Beschilderung mit dem Hinweis auf die Verwendung von ohnehin geschlechtsneutralen Piktogrammen, die Fahrräder zeigen, verzichtet.

Schweiz

Der Leitfaden zur Deutschen Rechtschreibung der Schweizerischen Bundeskanzlei, der die Rechtschreibregelungen für in der Schweiz amtlicherseits verfassten Schriftstücke verbindlich vorgibt, schreibt zum Binnen-I: „Solche Binnengrossschreibungen sind nicht regulär. […] Die Sparschreibung kann in verkürztem Text (z. B. in einer Tabelle) sinnvoll sein, ist aber in einem normalen Fliesstext zu vermeiden.“[36] Allerdings ist das Binnen-I im Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren nicht zugelassen, der für die Bundesverwaltung gilt. Stattdessen darf in verkürztem Text der Schrägstrich verwendet werden, z. B. Bürger/in.[37][38]

Die linke Zeitung WOZ verwendet das Binnen-I seit Dezember 1983 recht konsequent.

UNESCO

Im Jahr 1987 verabschiedete die UNESCO eine Resolution für einen nicht sexistischen Sprachgebrauch.[26] Dies führte zu den gleichnamigen Richtlinien für einen nicht-sexistischen Sprachgebrauch, herausgegeben 1993 von der Deutschen UNESCO-Kommission (siehe Weblinks). Neben Empfehlungen zum Gebrauch der weiblichen Form und des Binnen-I stellen die Richtlinien verschiedene Varianten geschlechtergerechter Sprache vor.

Literatur

  • Martin Heinrich, Erika Hasenhüttl, Angelika Paseka: Mit dem großen „I“ die Frauen betrügen? Zwei Studien zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch in tertiären Bildungseinrichtungen Österreichs. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2008, ISBN 978-3-86582-596-4.

Weblinks

Commons: Binnen-I – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger: Sprachgeschichte: ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. In: Band 2 von Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft, 2. überarbeitete Ausgabe. 2. Auflage. De Gruyter, 2000, ISBN 978-3-11-015882-3, S. 2072.
  2. Wie das Binnen-I in die taz kam
  3. Ute Scheub, Gründungsmitglied und langjährige Redakteurin der taz: Der lange Marsch des großen „I“ durch die Institutionen. (PDF) Vortrag auf der Tagung „Sprachmächtig. 20 Jahre nach dem Binnen-I“, 20. Januar 2003. In: Gender-Training für Medienschaffende: Qualität durch Vielfalt, auf Journalistinnenbund.de mit allen Vorträgen der Tagung.
  4. Gisela Schoenthal: Impulse der feministischen Linguistik für Sprachsystem und Sprachgebrauch in: Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger (Hrsg.): Sprachgeschichte: Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2. Teilband, 2. Auflage, Walter de Gruyter, 2000, ISBN 3-11-015882-5, S. 2071
  5. Duden: Newsletter vom 26. Januar 2001 Wie schreibt man's richtig? (Memento vom 12. Oktober 2007 im Internet Archive)
  6. Dudenredaktion (Hrsg.): Duden 01. Die deutsche Rechtschreibung. Das umfassende Standardwerk auf der Grundlage der neuen amtlichen Regeln. 25. Auflage. Band 1. Bibliographisches Institut (Dudenverlag), Mannheim / Wien / Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, S. 56 („Groß- und Kleinschreibung.“).
  7. Duden: Newsletter vom 7. Januar 2011 Beide Geschlechter richtig ansprechen Abgerufen am 12. Januar 2011
  8. Wahrig: Richtiges Deutsch leicht gemacht. wissenmedia Verlag, 2009, Abschnitt 604.1
  9. Sabine Krome (Hrsg.): Richtiges Deutsch leicht gemacht. Wissenmedia, Gütersloh, München 2009, ISBN 978-3-577-07566-4, S. 331 ff.
  10. Otto Back, Herbert Fussy: Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Im Auftrag des BMUKK. 41. Auflage. ÖBV, Wien 2009, ISBN 978-3-209-06875-0, S. 861 (Kapitel Regeln, Abschnitt Zeichensetzung: „12 Der Schrägstrich (/)“).
  11. Ist das Binnen-I ein Rechtschreibfehler? Rat für deutsche Rechtschreibung, abgerufen am 7. Januar 2013.
  12. a b Universität Zürich: Leitfaden zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann (PDF-Datei; 232 kB), April 2006, 4. Auflage, aufgerufen am 20.März 2012
  13. Sigrid Metz-Göckel, Marion Kamphans: Info-Papier No 3 (PDF-Datei; 207 kB), Zum geschlechterbewussten Sprachgebrauch - BMBF-Projekt „Neue Medien in der Bildung – Förderbereich Hochschule“,Dortmund, Juli 2002, aufgerufen am 20.März 2012
  14. Claudia Mahs, Projektstelle für Gender-Studien in Forschung und Lehre: Geschlechtergerechte Sprache. (PDF; 30 kB)
  15. Bettina Jobin: Genus im Wandel. Dissertation, Stockholm 2004. S. 63 (PDF; 1,73 MB).
  16. Focus: Das Binnen-I – von Frauen gemeuchelt? Abgerufen am 12. Januar 2011
  17. D. Stahlberg und S. Sczesny: Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen. Psychologische Rundschau, Nr. 52, 2001, S. 131-140.
  18. Elke Heise: Sind Frauen mitgemeint? Eine empirische Untersuchung zum Verständnis des generischen Maskulinums und seiner Alternativen. Sprache & Kognition. Volume 19, 1-2. 2000
  19. Lisa Irmen: Diskriminierung und Sprache. Vortrag an der Universität Bern im November 2006. (PDF; 847 kB)
  20. a b Wolfgang Klein in „bild der wissenschaft“, Februar 2007. Zitiert nach: wissenschaft.de: Kontrovers: Feministische Linguistik, abgerufen am 17. März 2009
  21. Ingrid Thurner: Der Gender-Krampf verhunzt die deutsche Sprache. In: Die Welt, 2. Februar 2013.
  22. Weiber Diwan. Die feministische Rezensionszeitschrift. (PDF-Datei; 1,28 MB) Ausgabe Herbst/Winter 2008. S.4
  23. Nader Alsarras: Binnen-I: Großer Buchstabe, kleine Wirkung? in: Deutsche Welle, abgerufen am 20. März 2012
  24. Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen?
  25. Ingrid Thurner: Wider den Sex im Satzbau. In: Die Presse, 17. Juli 2014.
  26. a b Geschlechtergerechte Sprache: Empfehlungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  27. [Unterrichtsprinzip Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern] (PDF). Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  28. Wiener Zeitung: "Sie oder er ihn oder sie", 25. Juni 2009
  29. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: Rundschreiben: 2002-22 ; GZ 15.510/17-VII/B/2/02, Sprachliche Gleichbehandlung. Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  30. Leitfaden geschlechtergerechtes Formulieren, Arbeitskreis Gender Mainstreaming in der NÖ Landesverwaltung, Februar 2006, ISBN 3-85006-166-3, lfd.Nr. 166 (PDF; 1,61MB)
  31. Der Standard: Normungsinstitut will Binnen-I verbannen, 17. März 2014, abgerufen am 31. Oktober 2014
  32. Kurier: Binnen-I: Umstrittenes Komitee wird aufgelöst, 3. September 2014, abgerufen am 31. Oktober 2014
  33. Der Standard: Normungsinstitut will geschlechtersensible Sprache nicht regeln, 30. Oktober 2014, abgerufen am 31. Oktober 2014
  34. Hinweise zur Manuskriptgestaltung und Zitierrichtlinien, Universität Wien, 2002 (PDF; 28kb)
  35. 100 neue „weibliche“ Zusatztafeln, orf.at, 20. Juli 2005
  36. Schweizerische Bundeskanzlei: Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung 2008, Abschnitt Keine Binnen-Grossschreibung; vgl. des Weiteren Abschnitte 4.34 und 6.10 für Binnengrossschreibung in Eigenbezeichnungen
  37. Vgl. Schweizerische Bundeskanzlei (Hrsg.): Geschlechtergerechte Sprache. Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen. 2., vollständig überarbeitete Auflage. 2009, S. 22 (admin.ch [abgerufen am 25. August 2015] Erstausgabe: 1996).
  38. SVP-Politiker kämpft gegen «SchweizerInnen» in 20 Minuten vom 4. Dezember 2015