Geheimhaltungsgrad

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DIN-A4-Seite für vertrauliche Informationen, wie sie von Bürgerschaft und Senat in Hamburg verwendet werden, die in einem speziellen Fotokopierer automatisch dreifach quer gestempelt werden.

Über Geheimhaltungsstufen wird von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung die Schutzbedürftigkeit von Informationen festgelegt.

Dabei wird jedes Objekt (Dokument) gemäß seiner Schutzwürdigkeit und Gefährdung einer Schutzstufe (oder Schutzklasse) zugeordnet. Die einzelnen Schutzklassen bilden eine Ordnungsrelation, das heißt, sie unterteilen die Objekte in „Schichten“ (vertikale Gliederung). Jedem Subjekt (Akteur, Benutzer) wird nun, gemäß dem ihm entgegengebrachten Vertrauen, ebenfalls eine Schutzstufe zugewiesen. Ein Subjekt darf nur dann auf ein Objekt zugreifen, wenn die Schutzstufe des Subjektes (die Clearance einer Person) mindestens so hoch ist wie die Schutzstufe des Objektes (z. B. die Geheimhaltungsstufe eines Dokumentes).

Diese Art von Zugriffsbeschränkung ist vor allem beim Militär und anderen staatlichen Institutionen üblich, wird aber auch von vielen Unternehmen benutzt. In den meisten Fällen gibt es vier Geheimhaltungsgrade.

Eine Zugriffskontrolle dieser Art dient vor allem der Geheimhaltung, also dem Erhalt der Vertraulichkeit von Information. In Systemen mit hohen Sicherheitsanforderungen wird zu diesem Zweck das Erzeugen neuer Daten besonders behandelt: Legt ein Subjekt ein neues Objekt an, so hat dieses automatisch die Schutzstufe des Subjektes. So wird verhindert, dass Akteure mit einer hohen Zugangsberechtigung (unbeabsichtigt) Informationen an niedrigere Schutzstufen weitergeben können. Das führt aber dazu, dass 'hochautorisierte' Personen in erhöhtem Maße gefordert sind, ihre Äußerungen zu überdenken, sofern diese nicht in einem entsprechend autorisierten Kreis getätigt werden.

Bundesrepublik Deutschland

Für Dokumente sind im deutschen und europäischen Recht typischerweise folgende Geheimhaltungsstufen definiert:

  1. STRENG GEHEIM (abgekürzt: str. geh.; auch: Stufe II): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden.
    Häufige Kennzeichnung: Auf Schriftstücken roter Stempelabdruck oder Druck in der Kopf- und Fußzeile.
  2. GEHEIM (geh.; auch: Stufe I): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
    Häufige Kennzeichnung: Auf Schriftstücken roter Stempelabdruck oder Druck in der Kopf- und Fußzeile.
  3. VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH (VS-VERTRAULICH, VS-Vertr.): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein.
    Häufige Kennzeichnung: Auf Schriftstücken blauer oder schwarzer Stempelabdruck oder Druck in der Kopfzeile.
  4. VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, VS-NfD): die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein.
    Häufige Kennzeichnung: Auf Schriftstücken blauer oder schwarzer Stempelabdruck oder Druck in der Kopfzeile.

Die Geheimhaltungsstufen STRENG GEHEIM, GEHEIM und VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH sind außerdem mit dem Zusatz amtlich geheimgehalten versehen. Falls Unternehmen eine Verschlusssache im Auftrag einer Behörde bzw. des Staates produzieren, lautet der Zusatz auf amtliche Veranlassung geheimgehalten.

Neben den Geheimhaltungsstufen kann der Personenkreis, der die Akten sehen darf, auch durch die Vergabe eines sogenannten Schutzwortes eingeschränkt werden. Grundlage sind die Sicherheitsbestimmungen für die Fernmeldeaufklärung (SiBestFmA), welche Bundeskanzleramt (BKAmt), Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des Innern (BMI) auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erlassen haben. Das Schutzwort vergibt der Herausgeber der Verschlusssache zusätzlich zum Geheimhaltungsgrad und teilt es allen Personen mit, die Zugang zu der Verschlusssache haben dürfen.

Verschlusssachen sind je nach Einstufung in verschlossenen Aktenschränken oder Tresoren zu verwahren. Bei elektronischer Übermittlung sind sie zu verschlüsseln. In Deutschland werden dazu durch das BSI freigegebene Kryptosysteme verwendet. „VERSCHLUSSSACHE – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist für jeden Mitarbeiter einer Behörde im Rahmen seiner Dienstgeschäfte zugänglich. Personen, die Zugang zu Verschlusssachen ab dem Geheimhaltungsgrad „VERSCHLUSSSACHE – VERTRAULICH“ oder „GEHEIM“ erhalten sollen, werden vorher einer gesonderten Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Bei der sogenannten „erweiterten Sicherheitsüberprüfung“ für Personen mit Zugang zu „STRENG GEHEIMEN“ Unterlagen werden außerdem so genannte „Referenzpersonen“ befragt, also Personen, mit denen der Antragsteller regelmäßig engen Kontakt pflegt und weitere Sicherheitsmerkmale geprüft. Bei der Bundeswehr werden Sicherheitsüberprüfungen durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchgeführt, im Bereich der Wirtschaft durch den zuständigen Verfassungsschutz des Bundeslandes.

Zu mindestens vertraulichem Material darf nur derjenige Zugang erhalten, dessen Integrität vorher im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung verifiziert wurde. Darüber hinaus wird bei der Ermächtigung unterschieden zwischen den Befugnissen, sich zu klassifiziertem Material „Zugang verschaffen zu können“ (= unberechtigter inhaltlicher Zugang) oder tatsächlich zu bearbeiten (= berechtigten inhaltlichen Zugang zu erlangen).

Grundsätzlich gilt für die Einstufung, dass eine nachträgliche Höherstufung nicht erfolgen kann.

Regelungen zu den Geheimhaltungsstufen finden sich z. B. in § 2 der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 3 zur GO-BT), in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen – Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung – VSA)[1] und in § 4 SÜG.

Deutsche Demokratische Republik

In der DDR wurde in der Nationalen Volksarmee in Staats- und Dienstgeheimnisse unterschieden. Für Staatsgeheimnisse gab es die Geheimhaltungsgrade:

  • Geheime Kommandosache (GKdos)
  • Geheime Verschlußsache (GVS)
  • Vertrauliche Verschlußsache (VVS).

Für Dienstgeheimnisse waren die Geheimhaltungsgrade

  • Nur für den Dienstgebrauch (NfD)
  • Vertrauliche Dienstsache (VD)
  • Besondere Dienstsache (BDS, erst seit etwa 1989).

Hauptsächlich wurde NfD benutzt.

Einstufen und die Vervielfältigung anordnen durften für Geheime Kommandosachen die Stellvertreter des Ministers, der Hauptinspekteur der NVA und die Kommandeure mit Dienstgrad Generalmajor und Gleichgestellte, für Geheime Verschlußsachen die Kommandeure mit Dienstgrad Oberst und Gleichgestellte und die Direktoren der volkseigenen Betriebe im Geschäftsbereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung und für Vertrauliche Verschlußsachen die Leiter von Struktureinheiten mit Oberstleutnant und Gleichgestellte. Die Berechtigten und ihre Stellvertreter durften jeweils auch gleichzeitig die niedrigeren Geheimhaltungsstufen anordnen.

Eingestuft wurden als

  • Geheime Kommandosache: Informationen von höchster politischer, ökonomischer, militärischer, wissenschaftlicher, technischer oder technologischer Bedeutung, deren Geheimhaltung für die Sicherung der Grundlagen der DDR bzw. der sozialistischen Staatengemeinschaft entscheidend ist oder deren Offenbarung diese Grundlagen gefährden kann.
  • Geheime Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen von gesamtstaatlicher Bedeutung, deren Geheimhaltung der DDR oder der sozialistischen Staatengemeinschaft in sehr hohem Maße nutzt oder einen bedeutenden Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung schwere Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für die Innen- und Außenpolitik des sozialistischen Staates, die Volkswirtschaft, die Verteidigungskraft bzw. die innere Sicherheit herbeiführen kann.
  • Vertrauliche Verschlußsache: politische, ökonomische, militärische, wissenschaftliche, technische, technologische u. a. Informationen mit Bedeutung für gesellschaftliche Bereiche und Prozesse bzw. den sozialistischen Staat, deren Geheimhaltung einen Vorteil ermöglicht bzw. deren Offenbarung Gefahren, Schäden, Störungen oder andere Nachteile für diese herbeiführen kann.[2]

Deutschland 1933–1945

Vordruck Geheime Kommandosache, Marinenachrichtendienst

Zur Zeit des Nationalsozialismus wurden im militärischen Bereich die grundlegenden Anforderungen zur Geheimhaltung in der Verschlusssachen-Vorschrift (H.Dv. 99, M.Dv.Nr. 9, L.Dv.99 – vom 1. Oktober 1935 und vom 1. August 1943) festgelegt. Hierbei wird der Begriff der Verschlusssache wie folgt definiert: „Verschlußsachen im Sinne dieser Vorschrift sind Schriften und Schriftstücke, die zum Wohle des Reiches, insbesondere im Interesse der Landesverteidigung oder aus anderen dienstlichen Gründen eines besonderen Geheimschutzes bedürfen.“

Geheimhaltungsstufen im Militärbereich

Die Verschlusssachen im militärischen Bereich wurden in drei Geheimhaltungsstufen eingeteilt:

  1. „Nur für den Dienstgebrauch“ (N.f.d.D.)
  2. „Geheim“ (Geh.)
  3. „Geheime Kommandosache“ (Geh.KdoS.)[3]

Geheimhaltungsstufen im Behördenbereich

  1. „Nur für den Dienstgebrauch“ (N.f.d.D.) bzw. „Nur für deutsche Behörden“ (N.f.d.B.)
  2. „Vertraulich“ (Vertr.)
  3. „Geheim“ (Geh.)
  4. „Geheime Kommandosache“ (Geh.KdoS.)
  5. „Geheime Reichssache“ (Geh.RchS.)

Die Verschlusssachen-Vorschrift regelte genau die Kennzeichnung, die Verteilung, die Vernichtung und das Verhalten bei Verlust.

Geheime Reichssache

Der „Verschlußsachen-Anweisung“ von 1935 folgend wurden Verschlusssachen sowie die Stufen der Geheimhaltung für die Verwaltung umfassend formuliert: „Verschlußsachen (VS) sind solche Sachen aller Art, deren Kenntnis zum Wohle des Reiches, insbesondere im Interesse der Landesverteidigung oder aus dienstlichen, politischen oder disziplinarischen Gründen auf einen bestimmten Kreis von Personen beschränkt werden muß und dauernd unter Verschluß zu halten sind.“[4]

  • „VS sind ›Geheim‹ (Geh.), wenn ihr Inhalt einen höheren Schutz gegen Bekanntwerden und Verrat erhalten muß“, oder
  • „›Geheime Reichssache‹ (Geh.RchS.), wenn sie des höchsten Geheimschutzes bedürfen und daher nur zur Kenntnis eines engst begrenzten und jeweils genau zu bezeichnenden Personenkreises gelangen sollen. Geh.RchS. stehen unter besonderer Sicherung der Verwahrung und Beförderung.“[5]

Vereinigte Staaten

Geheimhaltungshinweis, USA
Beispiel für eine Veröffentlichung der National Security Agency mit der Geheimhaltungsstufe TOP SECRET.

Die staatlichen Geheimhaltungsstufen in den Vereinigten Staaten sind:

  1. Top secret (Streng geheim)
  2. Secret (Geheim)
  3. Confidential (Vertraulich)
  4. Restricted (Eingeschränkt)

Top secret ist die höchste der Allgemeinheit bekannte Geheimhaltungsstufe. Sie wird für Informationen angewendet, die „außerordentlich schweren Schaden“ für die nationale Sicherheit mit sich bringen, wenn sie der Öffentlichkeit bekannt werden. Mehr als 850.000 Menschen in den USA haben eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugriff auf Informationen der höchsten Geheimhaltungsstufe bestanden.[6][7]

Nur außerordentlich schützenswerte Informationen fallen darunter:

  • Waffenentwicklung
  • Informationen, die die Sicherheit des Präsidenten betreffen
  • Nuklearprojekte
  • verschiedene Geheimdienstinformationen

Auch unwichtige oder nichtssagende Informationen können als „top secret“ eingestuft werden, wenn die Art der Informationsgewinnung geheim bleiben soll. Dies kann beispielsweise für abgefangene Kommunikationssignale (Signal Intelligence - SIGINT) oder menschliche Quellen (Human Intelligence - HUMINT) gelten.

Die Geheimhaltungsstufe Secret ist die zweithöchste der Allgemeinheit bekannte Geheimhaltungsstufe. Mit ihr werden Informationen deklariert, deren Veröffentlichung „schweren Schaden“ für die nationale Sicherheit bedeuten würde. Die meisten klassifizierten Informationen tragen diese Geheimhaltungsstufe.

Die Geheimhaltungsstufe Confidential ist die niedrigste. Sie ist definiert als Information, die bei ihrer Veröffentlichung einen nicht näher definierten Schaden für die nationale Sicherheit anrichtet.

Präsident Barack Obama hat mit seiner Executive Order 13526 – Classified National Security Information vom 29. Dezember 2009 in Abschnitt 1.7 unter anderem festgelegt, dass keine Information geheim gehalten wird,

  1. um Rechtsverstöße, Ineffizienz oder Verwaltungsfehler zu verbergen, oder
  2. um zu vermeiden, dass Personen, Organisationen oder Behörden „in Verlegenheit geraten“.[8]

Dokumente, die im Rahmen der Globalen Überwachungs- und Spionageaffäre veröffentlicht wurden, zeigen Geheimhaltungsstufen Strap 1 und Strap 2 ECI (exceptionally controlled information), die über top secret liegen dürften.[9][10]

NATO

Die Geheimhaltungsstufen der NATO sind:

  1. COSMIC TOP SECRET (CTS), wird in Deutschland behandelt wie STRENG GEHEIM
  2. NATO SECRET (NS), wird in Deutschland behandelt wie GEHEIM
  3. NATO CONFIDENTIAL (NC), wird in Deutschland behandelt wie VS-VERTRAULICH
  4. NATO RESTRICTED (NR), wird in Deutschland behandelt wie VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

Bei internationalen Einsätzen, wie z. B. dem Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan, erfolgt die Einstufung z. B. als NATO SECRET releasable to ISAF SECRET.

Einen speziellen Stellenwert hat auch die Geheimhaltungsstufe NATO UNCLASSIFIED (NU). Informationen und Dokumente mit dieser Geheimhaltungsstufe sind geistiges Eigentum der NATO (Copyright) und dürfen nicht ohne die Zustimmung der NATO veröffentlicht werden. Generell sind derart klassifizierte Informationen nicht für die Übertragung über das Internet freigegeben, außer sie sind klar mit dem Zusatz RELEASABLE FOR INTERNET TRANSMISSION gekennzeichnet.

Informationen oder Dokumente, die öffentlich zugänglich sind, werden mit dem Zusatz NON SENSITIVE INFORMATION RELEASABLE TO THE PUBLIC gekennzeichnet.

Vergleichbare Geheimhaltungsstufen anderer Länder

Quelle:[11]

Staat
Streng Geheim
Geheim
VS – Vertraulich
VS – Nur für den Dienstgebrauch
Ägypten Sirri Lilghayeh SirriKhas Mehoud Jidden
Argentinien Estrictamente Secreto Secreto Confidencial Reservado
Äthiopien Yemiaz Birtou Mistir Mistir Kilkil  
Australien Top Secret Secret Confidential Restricted
Belgien (Flämisch) Zeer Geheim Geheim Vertrouwelijk Beperkte Verspreiding
Bolivien Supersecreto oder Muy Secreto Secreto Confidencial Reservado
Brasilien Ultra Secreto Secreto Confidencial Reservado
Bulgarien Строго секретно Секретно Поверително За служебно ползване
Chile Secreto Secreto Reservado Reservado
China[12] 绝密, Juémì 机密, Jīmì 秘密, Mìmì  
Costa Rica Alto Secreto Secreto Confidencial  
Dänemark Yderst Hemmeligt Hemmeligt Fortroligt Til Tjenestebrug; dipl. Dienst: Fortroligt (dünner schwarzer Rahmen)
Deutsche Demokratische Republik (DDR) GKdos (Geheime Kommandosache) GVS (Geheime Verschlußsache) VVS (Vertrauliche Verschlußsache) VS (Verschlußsache)
Deutschland Streng Geheim Geheim VS – Vertraulich VS – Nur für den Dienstgebrauch
Ecuador Secretisimo Secreto Confidencial Reservado
El Salvador Ultra Secreto Secreto Confidencial Reservado
Europäische Union, Europol (für Europol mit dem Zusatz Europol)[13] TRES SECRET UE/EU TOP SECRET SECRET UE CONFIDENTIEL UE RESTREINT UE
Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) EURA STRENG GEHEIM EURA GEHEIM EURA VERTRAULICH EURA NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Finnland Erittäin salainen (TTL I) Salainen (TTL II) Luottamuksellinen (TTL III) Viranomaiskäyttöön (TTL IV)¹
Frankreich Très secret défense Secret défense Confidentiel défense Diffusion restreinte
Griechenland Άκρως Απόρρητον Απόρρητον Εμπιστευτικόν Περιορισμένης Χρήσης
Großbritannien Top Secret Secret Confidential Restricted
Guatemala Alto Secreto Secreto Confidencial Reservado
Haiti Top Secret Secret Confidential Reserve
Honduras Super Secreto Secreto Confidencial Reservado
Hongkong Top Secret, 高度機密, Gāodù jīmì Secret, 機密, Jīmì Confidential, 保密, Bǎomì Restricted, 內部文件, Nèibù wénjiàn
Indien Param Gupt Gupt Gopniya Pratibanhst/seemit
Indonesien Sangat Rahasia Rahasia Agak Rahasia Terbatas
Irak Sirri Lil-ghayah Sirri Khass Mehdoud
Iran Bekoliserri Serri Kheil Mahramaneh Mahramaneh
Irland An-sicreideach Sicreideach Runda Srianta
Island Algert leyndarmál Leyndarmál Trúnaðarmál Þjónustuskjal
Israel Sodi Beyoter
סודי ביותר
Sodi
סודי
Shamur
שמור
Mugbal
מוגבל
Italien Segretissimo Segreto Riservatissimo Riservato
Japan Kimitsu, 機密 Gokuhi, 極秘 Hi, Toriatsukai chūi, 取り扱い注意
Jordanien Maktum Jiddan Maktum Sirri Mahdud
Kambodscha Sam Ngat Bamphot Sam Ngat Roeung Art Kambang Ham Kom Psay
Kanada Top Secret Secret Confidential  
Kolumbien Ultrasecreto Secreto Reservado Confidencial
Kroatien Vrlo tajno Tajno Povjerljivo Ograničeno
Laos Lup Sood Gnod Kuam Lup Kuam Lap Chum Kut Kon Arn
Libanon Tres Secret Secret Confidentiel  
Mazedonien[14] Државна тајна Строго доверливо Доверливо Интерно
Mexiko Ultra Secreto Secreto Confidencial Restringido / Reservado
Luxemburg Très secret Secret Confidentiel Diffusion restreinte
Neuseeland Top Secret Secret Confidential Restricted
Nicaragua Alto Secreto Secreto Confidencial Reservado
Niederlande Stg. Zeer Geheim Stg. Geheim Stg. Confidentieel Dep. Vertrouwelijk
Norwegen Strengt Hemmelig Hemmelig Konfidensiell Begrenset
Österreich[15] Streng Geheim Geheim Vertraulich Eingeschränkt
Pakistan (Urdu) Intahai Khufia Khufia Sigh-E-Raz Barai Mahdud Taqsim
Paraguay Secreto Secreto Confidencial Reservado
Peru Estrictamente Secreto Secreto Confidencial Reservado
Philippinen Top Secret Secret Confidential Restricted
Polen Ściśle tajne Tajne Poufne Zastrzeżone
Portugal Muito Secreto Secreto Confidencial Reservado
Russland Особой важности Совершенно секретно Секретно Для служебного пользования
Saudi-Arabien Saudi Top Secret Saudi Very Secret Saudi Secret Saudi Restricted
Schweden Kvalificerat Hemlig (KH) (dicker roter Rahmen mit schwarzem Rand) Hemlig (H) (einfacher roter Rahmen) Förtrolig  
Schweiz Geheim/secret/segreto/secret[16] Vertraulich/confidentiel/confidenziale/confidential[16] Intern/Interne/ad uso interno/internal[16]
Spanien Máximo Secreto Secreto Confidencial Difusión Limitada
Südafrika (English) Top Secret Secret Confidential Restricted
Südafrika (Afrikaans) Uiters Geheim Geheim Vertroulik Beperk
Südkorea I-Kup Bi Mil 1급비밀 II-Kup Bi Mil 2급비밀 III-Kup Bi Mil 3급비밀 Dae Woi Bi 대외비
Taiwan Chichimi Chimi    
Thailand ลับที่สุด (Lap Thisut) ลับที่สุด (Lap Mak) ลับ (Lap) ปกปิด (Pok Pid)
Tschechien Přísně tajné Tajné Důvěrné Vyhrazené
Türkei Çok Gizli Gizli Özel Hizmete Özel
Ungarn Szigorúan Titkos Titkos Bizalmas  
Uruguay Ultra Secreto Secreto Confidencial Reservado
USA Top Secret Secret Confidential Restricted
Vietnam Toi-Mat Mat Kin Pho Bien Han Che

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BMI-IS-20060329-KF-A002 Text. Siehe dazu Antrag Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag „Demokratie durch Transparenz stärken – Deklassifizierung von Verschlusssachen gesetzlich regeln“ (BT-Drs. 17/6128) (PDF; 89 kB)
  2. DV 010/0/009, Schutz der Staatsgeheimnisse in der Nationalen Volksarmee [1]
  3. Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich. Band 1: 30. Januar 1933 bis 2. August 1934. Mit einem Rückblick auf das Militärwesen in Preußen, im Kaiserreich und in der Weimarer Republik (= Schriften des Bundesarchivs. Bd. 16, 1). 2. Auflage. Harald Boldt-Verlag im R. Oldenbourg-Verlag, Boppard am Rhein 1998, ISBN 3-486-41070-9, S. XII.
  4. Bernward Dörner: Die Deutschen und der Holocaust. Was niemand wissen wollte, aber jeder wissen konnte. Propyläen-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-549-07315-5, S. 638 mit Anm. 90.
  5. Bernward Dörner: Die Deutschen und der Holocaust. Was niemand wissen wollte, aber jeder wissen konnte. Propyläen-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-549-07315-5, S. 638 mit Anm. 90.
  6. Behördenchaos: Amerikas Geheimdienste vergeuden Zeit und Geld. In: Spiegel Online. 19. Juli 2010, archiviert vom Original am 19. Juli 2010; abgerufen am 19. Juli 2013.
  7. Dana Priest & William M. Arkin: Top Secret America: A hidden world, growing beyond control. In: The Washington Post. 19. Juli 2010, archiviert vom Original am 30. Oktober 2010; abgerufen am 19. Juli 2013.
  8. Office of the Press Secretary: Executive Order 13526- Classified National Security Information. (HTML) In: Office of the Press Secretary. The White House, 29. Dezember 2009, abgerufen am 13. Oktober 2014 (englisch).
  9. Luke Harding: The Snowden files : the inside story of the world's most wanted man. Guardian Books, London 2014, ISBN 978-1-78335-035-3, S. 176:"At first the reporters had no idea what strap one and strap two meant.it was only later they realized these were classifications beyond top secret."
  10. Mysteriöser Snowden-Leak zeigt britische Spionagebasis im Oman derstandard.at
  11. Geheimhaltungsstufen anderer Länder bei NISPOM app. B dss.mil. Archiviert vom Original am 25. September 2010; abgerufen am 17. Mai 2008.
  12. 中华人民共和国保守国家秘密法 – „Gesetz über die Bewahrung von Staatsgeheimnissen der Volksrepublik China“ vom 5. September 1988, Online
  13. Beschluss 2009/968/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Annahme der Vertraulichkeitsregeln für Europol-Informationen
  14. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen vom 27. Juli 2012, BGBl. II 2014 Nr. 3, S. 113, dort in Majuskelschrift
  15. § 2 Abs. 2 - Informationssicherheitsgesetz. Abgerufen am 27. März 2013.
  16. a b c Informationsschutzverordnung vom 4. Juli 2007