Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme

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Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Diagnose­klassifikationssystem der Medizin. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben. Die aktuelle, international gültige Ausgabe (engl. revision) ist ICD-10, Version 2016.[1]

In Deutschland sind die an der vertragsärzt­lichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen laut § 295 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Abrechnung ärztlicher Leistungen) verpflichtet, Diagnosen nach ICD-10 German Modification (GM) zu verschlüsseln. Verbindlich für die Verschlüsselung in Deutschland ist die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebene ICD-10-GM Version 2017 (Veröffentlichung am 04.10.2016).[2].[3][4]

Geschichte der ICD

Als Vorläufer moderner Klassifikationssysteme kann ein chirurgischer Diagnoseschlüssel der Universitätsklinik Göttingen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts betrachtet werden.[5] Nach und nach entstand aus älteren internationalen Klassifikationen, die ursprünglich ausschließlich zur Erfassung von Todesursachen dienten, das ICD-System, das 1938 bereits in der 5. Ausgabe vorlag. Seit Gründung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1948 wird das Klassifikationssystem von der WHO weiterentwickelt. Sie legte 1948[6] die 6. Ausgabe vor, in der auch Krankheiten und Verletzungen aufgeführt wurden, die nicht zum Tode führen.[7] Deshalb enthielt die 6. Ausgabe auch erstmals ein gesondertes Kapitel über psychische Störungen.[8][9] Die Revision für das ICD-7 erfolgte 1955 in Paris und für das ICD-8 im Jahr 1965 in Genf.[6][10] Bis zur ICD-9 (1976) erfolgten etwa alle zehn Jahre weitere revidierte Ausgaben, da aufgrund der Fortschritte in der Medizin Änderungen und Ergänzungen erforderlich wurden. Die Arbeit an der letzten, der zehnten Ausgabe begann 1983 und wurde 1992 abgeschlossen. Die derzeit gültige Ausgabe ist die ICD-10 in der Version von 2016.[11] Im Frühjahr 2007 wurde mit den ersten Arbeiten zur ICD-11 begonnen.[12] Sie soll voraussichtlich 2018 erscheinen.[13]

Länderspezifische Ausgaben und Spezialausgaben

Einige Staaten wie Deutschland, Österreich, die USA und Australien verwenden länderspezifische ICD-Erweiterungen. In den USA ist eine an klinische Bedürfnisse angepasste Version ICD-9-CM (clinical modification) populär. In Österreich wird die Version ICD-10 BMG 2014 verwendet.

Deutschland

In der DDR erfolgte ab 1952 die Kodierung der Diagnosen sowohl bei stationärer als auch bei ambulanter Behandlung nach jeweils gültiger ICD als Eintrag in das SV-Heft. In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1986 erstmals die ICD-9 zur Diagnosenverschlüsselung in Krankenhäusern verpflichtend eingesetzt.[14]

Eine deutschlandspezifische, von der WHO-Version abweichende Version (ICD-10-SGB-V) wurde zunächst von 2000 bis 2003 eingesetzt. Seit 2004 heißt die deutsche ICD-Ausgabe ICD-10-GM (German modification). Sie wird vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegeben. Dort sind auch ältere, in Ost- und West-Deutschland verwendete ICD-Versionen archiviert und einsehbar. Darüber hinaus gibt es in Deutschland ein alphabetisches Verzeichnis zur ICD-10-GM, den sogenannten Diagnosenthesaurus. Seit dem 4. Oktober 2016 gilt die ICD-10-GM in der Version 2017,[4] die zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung anzuwenden ist.

Für verschiedene Fachbereiche (Pädiatrie, Neurologie) existieren Spezialausgaben. Für die Todesursachenverschlüsselung gilt in Deutschland weiterhin die ICD-10-WHO-Version, seit dem 1. Januar 2013 die Ausgabe 2013.[15]

In Deutschland kann der ICD-10-Schlüssel im ambulanten Bereich durch einen angefügten Buchstabencode ergänzt werden:

  • Sicherheit:
    • A = Ausschluss einer solchen Erkrankung
    • G = gesicherte Diagnose
    • V = Verdacht auf
    • Z = symptomfreier Endzustand nach einer Erkrankung
  • Lokalisation:
    • R = rechts
    • L = links
    • B = beidseits

Nach den § 295 (1) und § 301 (2) Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sind in Deutschland Vertragsärzte und Krankenhäuser zur Diagnoseverschlüsselung nach ICD verpflichtet. Wurde dies in der Anfangszeit meist durch Ärzte gemacht, wird diese Aufgabe heute auch von Kodierfachkräften wahrgenommen. Aus dem ICD- und dem OPS-Code wird eine Diagnosis Related Group (DRG, Diagnosebezogene Fallgruppe) errechnet, so dass eine fall- und diagnosebezogene Abrechnung möglich wird. Die ICD sind zusammen mit der OPS-Verschlüsselung für Krankenhäuser Grundlage des DRG-Systems, das 2003 als Berechnungsgrundlage für die Leistungsvergütung in Deutschland eingeführt wurde. Ziel dieses neuen Systems ist es, trotz zunehmender Belastung des Gesundheitswesens durch die demographische Entwicklung eine Steuerungsmöglichkeit der Kostenentwicklung zu erhalten.

Bände

Die ICD-10 liegt in drei Bänden vor:

  • Band I: Systematisches Verzeichnis
  • Band II: Regelwerk
  • Band III: Alphabetisches Verzeichnis

Aufbau

Die ICD-10 ist ein einachsiges und monohierarchisches Klassifikationssystem. Sie gliedert sich in:

  • eine dreistellige allgemeine Systematik (zum Beispiel A95: Gelbfieber)
  • eine vierstellige ausführliche Systematik (zum Beispiel A95.0: Buschgelbfieber)
  • gelegentlich fünfstellige Verfeinerungen (zum Beispiel M23.31: Sonstige Meniskusschädigungen, vorderes Kreuzband oder Vorderhorn des Innenmeniskus)

Die Notation ist alphanumerisch. Die erste Stelle ist ein Buchstabe, die Stellen zwei bis fünf enthalten Ziffern, die vierte Stelle ist durch einen Punkt abgetrennt. Die Bereiche U00–U49 bzw. U50–U99 sind für Erweiterungen bzw. Forschungszwecke reserviert. ICD-10 enthält:

  • 22 Krankheitskapitel
  • 261 Krankheitsgruppen (zum Beispiel E10–E14: Diabetes mellitus)
  • 2.037 dreistellige Krankheitsklassen (Kategorien) (zum Beispiel E10.-: Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-I-Diabetes])
  • 12.161 vierstellige Krankheitsklassen (Subkategorien) (zum Beispiel: E10.1: Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-I-Diabetes] mit Ketoazidose)

Die Einteilungs-Kriterien wechseln zwischen Topographie, Ätiologie und Pathologie.

Die Klassifikation selbst hat keine temporalen oder dynamischen Aspekte, sondern umfasst lediglich eine Beschreibung zeitinvarianter Merkmale.[16] Das systematische Verzeichnis enthält eine Zusatzklassifikation (M-Achse), mit der Neubildungen histologisch klassifiziert werden können. Hierbei handelt es sich um einen sechsstelligen Schlüssel, der mit dem Buchstaben „M“ beginnt. Darauf folgen vier Ziffern zur Codierung der Neubildung, gefolgt von einem Schrägstrich (/) und einer Ziffer zur Codierung des pathologischen Verhaltens (zum Beispiel: M8051/3: verruköses Karzinom o. n. A.). Der Aufbau der M-Achse entspricht weitgehend der Klassifikation nach ICD-O bzw. nach SNOMED.

Krankheitskapitel

Kapitel Notation Bezeichnung
I A00–B99 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
II C00–D48 Neubildungen (beispielsweise Tumore u. Ä.)
III D50–D89 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
IV E00–E90 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
V F00–F99 Psychische und Verhaltensstörungen
VI G00–G99 Krankheiten des Nervensystems
VII H00–H59 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
VIII H60–H95 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
IX I00–I99 Krankheiten des Kreislaufsystems
X J00–J99 Krankheiten des Atmungssystems
XI K00–K93 Krankheiten des Verdauungssystems
XII L00–L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut
XIII M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
XIV N00–N99 Krankheiten des Urogenitalsystems
XV O00–O99 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
XVI P00–P96 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
XVII Q00–Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
XVIII R00–R99 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
XIX S00–T98 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
XX V01–Y98 Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
XXI Z00–Z99 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
XXII U00–U85 Schlüsselnummern für besondere Zwecke

Doppelklassifikation von Erkrankungen

Einige Erkrankungen werden in ICD-10 mit einer Doppelklassifikation abgebildet. Die primäre Einteilung erfolgt nach der Ätiologie, die sekundäre nach der Organmanifestation. In der Systematik wird der Primärschlüssel mit einem Kreuzzeichen (+) abgebildet, der Sekundärschlüssel mit einem Sternzeichen (*). Diese Notation wird als Kreuz-Stern-System bezeichnet.

Beispiel: Der ICD-10-Code A17.0+ (tuberkulöse Meningitis) ist bezüglich der Ätiologie eine Infektionskrankheit, und bezüglich der Organmanifestation eine Krankheit des Nervensystems (G01*).

Beispiel: Ein Augenarzt, der eine diabetische Retinopathie behandelt und nicht die Grunderkrankung (Diabetes mellitus), ist vorrangig am klinischen Sekundärschlüssel interessiert:

  • Ätiologie: E10.30+ Diabetes mellitus Typ I mit Augenkomplikation, nicht als entgleist bezeichnet.
  • Organmanifestation: H36.0* Retinopathia diabetica.

Die Kreuz-Notation wird für statistische Zwecke verwendet. Die Stern-Notation hat einen größeren klinischen Bezug und wird u. a. für die Leistungsverrechnung verwendet.

Kritik an der ICD

In Deutschland hätte bereits 1996 die vertragsärztliche Abrechnung ausschließlich auf Basis der Verschlüsselung nach ICD-10 erfolgen sollen. Nach massivem Widerstand aus der Ärzteschaft wurde die ICD-10 zunächst als freiwillige Option eingeführt, die Verwendung einer überarbeiteten Version ist seit 2000 Pflicht.

Hauptkritikpunkte an der ICD sind:

  • Es wurde befürchtet, dass durch datentechnische Auswertungsverfahren die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden könnte („gläserner Patient“).
  • Durch die Möglichkeit einer maschinellen Auswertung der Abrechnungsdaten solle die ärztliche Tätigkeit in unzulässigem Maß transparent und kontrollierbar gemacht werden („gläserner Arzt“).[17]
  • Die Gliederung entspricht nicht medizinischen oder praktischen Gesichtspunkten, sondern folgt lediglich statistischen Erfordernissen. So werden etwa unter K alle Krankheiten des Verdauungssystems zusammengefasst (von den Zähnen bis zum Darmausgang), die in der ärztlichen Praxis ganz verschiedene Fachgruppen betreffen. Andererseits fehlen dort wichtige gastrointestinale Krankheiten wie Karzinome, die allgemein unter C eingeordnet sind.
  • Die nationalen Anwendungen der ICD sind unvollständig. So waren zeitweise in der Bundesrepublik Deutschland Codes ausgeschlossen. Die internationale Vergleichbarkeit von Krankheitsursachen ist damit eingeschränkt.
  • Die Verwendung mancher Diagnosen, speziell unter Z, könnte eine unzulässige Offenlegung der persönlichen Situation und Umgebung des Patienten sein, z. B. Angaben über Einflüsse aus dem familiären oder beruflichen Umfeld.
  • Nicht jede Symptomatik entspricht einem Krankheitsbild nach ICD; das erschwert dem Arzt klare Angaben, wenn zunächst kein Krankheitsbild hundertprozentig passt.
  • Auch unter statistischen Gesichtspunkten ist die ICD fragwürdig, weil sie nicht klar zwischen Diagnosen und Symptomen unterscheidet. (Hämaturie [ICD-10: D68.3] ist ein Symptom, das verschiedene Ursachen haben kann. Dies führt zu Ungenauigkeit, weil formal immer das Symptom und die Ursache codiert werden sollten, aber in der Praxis selten beides codiert wird.)

Des Weiteren wird kritisiert, dass ICD zur Pathologisierung von Homosexualität, Bisexualität (mit ICD-9 gestrichen) und Transsexualität (Streichung aus ICD-11 vorgesehen) beitrug oder noch beiträgt. Frankreich verbot daher per Dekret die Einstufung transsexueller Menschen unter F64.0 als Stigmatisierung und Diskriminierung. Der Europarat hat in seiner Resolution 2048 vom 22. April 2015 für die rechtliche und soziale Gleichstellung von Transpersonen[18] die 47 Mitgliedsstaaten unter anderem dazu aufgefordert, alle Einstufungen als geistige Störungen in nationalen Klassifikationen zu streichen und die Streichung auch bei der WHO zu fordern.[19] Das Europaparlament hatte bereits 2011 die Europäische Kommission und die WHO aufgefordert, Störungen der Geschlechtsidentität von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die 11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) eine nicht pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen.[20]

Klassifikationssystem via XML

Für die systematische EDV-verträgliche Klassifikation via XML existiert die spezielle, genau hierfür von XML abgeleitete Markup-Sprache ClaML

Andere Klassifikationssysteme

Für die Diagnose von psychiatrischen Erkrankungen gibt es parallel das DSM-Klassifikationssystem der American Psychiatric Association (APA) in der fünften Ausgabe. Die Diagnosen sind weitgehend kompatibel, so dass eine Diagnose, die mit einem der Systeme erstellt worden ist, in der Regel umkodiert werden kann.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. WHO List of Official ICD-10 Updates.
  2. DIMDI veröffentlicht neues ICD-10-GM 2017. In: Deutsches Ärzteblatt. 4. Oktober 2016, abgerufen am 17. Oktober 2016.
  3. Online-Fassung der ICD-10-GM Version 2017 mit Kodesuche https://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2017/index.htm
  4. a b DIMDI-Downloadcenter ICD-10-GM Version 2017 https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icd-10-gm/version2017/
  5. Ortrun Riha: Das Gliederungsprinzip a capite ad calcem und der Lokalismus im chirurgischen Krankheitsverständnis. Der Diagnoseschlüssel der Chirurgischen Universitätsklinik Göttingen 1912–1958. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen 12, 1994, S. 299–313
  6. a b Paul L. Janssen: Leitfaden psychosomatische Medizin und Psychotherapie: orientiert an den Weiterbildungsrichtlinien der Bundesärztekammer ; mit 31 Tabellen. Deutscher Ärzteverlag, 2005, ISBN 978-3-7691-0452-3, S. 106 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. DIMDI (Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information): ICD-10: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. 10. Revision: Band I — Systematisches Verzeichnis. Version 1.0, Stand August 1994. Springer, 2013, ISBN 978-3-662-00875-1, S. VII (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  8. Paul H. Blaney Ph.D, Robert F. Krueger Ph.D, Theodore Millon Ph.D: Oxford Textbook of Psychopathology. Oxford University Press, 2014, ISBN 978-0-19-981184-7, S. 45 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Jose A. Fadul (General Editor): Encyclopedia of Theory & Practice in Psychotherapy & Counseling. Lulu.com, ISBN 978-1-312-07836-9, S. 38 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Michel Hersen, Alan M. Gross: Handbook of Clinical Psychology, Volume 1: Adults. John Wiley & Sons, 2008, ISBN 978-0-471-94676-2, S. 344 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. Übersicht der Geltungszeiten für die ICD-10-GM und Anwendungsbereiche für die verschiedenen Versionen
  12. ICD-11 (PDF; 210 kB).
  13. ICD Revision Timelines. In: World Health Organization (WHO). World Health Organization (WHO), abgerufen am 24. Mai 2016.
  14. ICD-9 - Internationale Klassifikation der Krankheiten, 9. Revision. DIMDI, 11. März 2014, abgerufen am 19. Juli 2016.
  15. ICD-10-WHO – Versionsverlauf
  16. DL. Jones: Classification of velopharyngeal status in speakers with cleft palate. The relationship between temporal aspects of oral-nasal balance and classification of velopharyngeal status in speakers with cleft palate. In: Cleft Palate Craniofac J., 2000 Jul, 37(4), S. 363–369, PMID 10912715.
  17. Kurt Kieselbach: Der „gläserne Patient“ wird zum Zankapfel. In: Die Welt, 22. Juli 1999.
  18. Resolution 2048 (2015): Discrimination against transgender people in Europe PDF. Abgerufen am 2. Mai 2015.
  19. Christina Laußmann: Historische Resolution für die Rechte von Trans*-Personen verabschiedet. Deutsche Aids-Hilfe, 23. April 2015.
  20. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2010–2011) (2011/2069(INI)), Sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität, Empfehlung Nr. 98.