Kategorie:Mangaka

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  • Comiczeichner mit japanischer Staatsbürgerschaft und vorwiegend oder ausschließlich für den japanischen Comicmarkt produzierende Zeichner gelten automatisch als Mangaka.
  • Comiczeichner gelten auch als Mangaka genau dann wenn sie:
    a) ihre Arbeiten selber als „Manga“ deklarieren und
    b) diese selbst vorgenommene Einordnung von der Fachpresse oder -wissenschaft überwiegend geteilt wird.



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