Landkreis Ueckermünde
Der Landkreis Ueckermünde war ein von 1818 bis 1950 bestehender Landkreis in der preußischen Provinz Pommern und im Land Mecklenburg der SBZ bzw. DDR. Seit der Deutschen Wiedervereinigung gehört das ehemalige Kreisgebiet zu Mecklenburg-Vorpommern.
Verwaltungsgeschichte
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Königreich Preußen nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Ueckermünde im Regierungsbezirk Stettin. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Ueckermünde, in der das Landratsamt seinen Amtssitz hatte. Ab dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.[1]
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ueckermünde entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Ueckermünde entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Bevölkerung
Im Jahr 1925 wurden im Kreis Ueckermünde 59.609 Einwohner gezählt, die auf 15.549 Haushaltungen verteilt waren. 55.889 Personen gehörten der evangelischen Landeskirche Pommerns an, 2395 Personen waren Katholiken, 430 waren Lutheraner und 152 Personen waren Juden. Die restlichen Einwohner gehörten entweder anderen Religionsgemeinschaften an, oder es lagen keine Angaben zum Glaubensbekenntnis vor.
Kommunale Verwaltungseinheiten 1932
1932 hatte der Kreis Ueckermünde drei Städte, 50 Landgemeinden und zwei Gutsbezirke:
- Städte
- Neuwarp
- Pasewalk
- Ueckermünde
- Landgemeinden
- Ahlbeck
- Althagen
- Altwarp
- Aschersleben
- Bellin
- Belling
- Blumenthal
- Dargitz
- Eggesin
- Eichhof
- Ferdinandshof
- Friedrichshagen
- Gegensee
- Grambin
- Gumnitz, Holländerei
- Hammer, Amt Jasenitz
- Hammer, Amt Ueckermünde
- Heinrichsruh
- Heinrichswalde
- Hintersee
- Hoppenwalde
- Jatznick
- Karpin
- Koblentz
- Krugsdorf
- Königsfelde
- Liepe
- Liepgarten
- Luckow
- Meiersberg-Schlabrendorf
- Müggenburg
- Mützelburg
- Mönkebude
- Neuenkruger Revier
- Rieth
- Rothemühl
- Rothenburg
- Sandförde
- Schönwalde
- Sprengersfelde
- Stolzenburg
- Torgelow
- Torgelow, Holländerei
- Viereck
- Vogelsang
- Wahrlang
- Waldeshöhe
- Wilhelmsburg
- Wilhelmsdorf
- Ziegenort
- Gutsbezirke
- Mützelburger Heide, Forst
- Ueckermünde, Haffanteil
Amtsbezirke 1932
1932 hatte der Kreis Ueckermünde 19 Amtsbezirke:
- Altwarp
- Belling
- Eggesin
- Ferdinandshof
- Haff
- Hammer, Amt Ueckermünde
- Jatznick
- Koblentz
- Liepgarten
- Luckow
- Mönkebude
- Neuenkrug
- Rieth
- Rothemühl
- Schlabrendorf
- Seegrund
- Torgelow
- Wahrlang
- Ziegenort
1939–1945
Zum 15. Oktober 1939 wurden die Gemeinden Armenheide, Bismark, Blankensee, Boblin, Böck, Book, Daber, Dorotheenwalde, Falkenwalde, Glashütte, Gorkow, Grambow, Günnitz, Hagen, Jasenitz, Köstin, Laack, Lienken, Löcknitz, Mewegen, Nassenheide, Neuenkirchen, Pampow, Plöwen, Ramin, Retzin, Rothenklempenow, Schwennenz, Sonnenberg, Stolzenburg, Trestin und Wamlitz und die Gutsbezirke Falkenwalde, Forst und Stolzenburg, Forst aus dem aufgelösten Landkreis Randow in den Landkreis Ückermünde eingegliedert.[1]
Der Landkreis Ueckermünde umfasste am 1. Januar 1945:
- die drei Städte Neuwarp, Pasewalk und Ueckermünde
- 81 weitere Gemeinden und
- sechs Gutsbezirke (Forsten, Haffanteil, Heeresgutsbezirk).
Kommunalverfassung
Die Landkreis Ueckermünde gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Anklam führte jetzt die Bezeichnung Stadt.[1]
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Landräte
- 1818– August Krafft
- 1851–1863 Ferdinand Julius Balcke
- 1863–nach 1887 Oswald von Rittberg
- 1893–1907 Robert Hagedorn
- 1907–1918 Ulrich von Heyden
- 1921–1928 Storch
- 1928–1929 Köhne
- 1929–1934 Breitfeld
- 1934–1938 Horst Schlenzig
- 1938–1940 Erich Daniel
- 1940–1945 Gerhard Becker
Nachkriegszeit
In der Schlacht um Ostpommern wurde das Kreisgebiet von der Roten Armee besetzt. Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht wurde es Teil des Landes Mecklenburg in der Sowjetischen Besatzungszone. Der östliche Teil des Kreisgebietes wurde 1945 der Volksrepublik Polen unterstellt.
In der vorläufigen DDR-Kreisreform von 1950 wurde der Landkreis Ueckermünde um Teile des aufgelösten Landkreises Greifenhagen vergrößert und in Landkreis Pasewalk umbenannt. Als er 1952 bei den Kreisreformen in der DDR geteilt wurde, entstanden erneut ein Kreis Ueckermünde und ein Kreis Pasewalk. Beide Kreise wurden dem neugebildeten Bezirk Neubrandenburg zugeschlagen.
Seit 1990 gehört das Kreisgebiet wieder zum neukonstituierten Land Mecklenburg-Vorpommern. Mit der kommunalen Neuordnung zum 12. Juni 1994 ging es im neuen Landkreis Uecker-Randow auf.
Literatur
- Joachim Wächter: Die Bildung des Kreises Ueckermünde und seine gebietsmäßige Entwicklung seit 1818. In: Greifswald-Stralsunder Jahrbuch, Band 7, VEB Hinstorff Verlag, Rostock 1967, Seiten 105–124.
- Statistisches Landesamt (Hrsg.): Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen. Provinz Pommern. Nach dem endgültigen Ergebnis der Volkszählung vom 16. Juni 1925 und anderen amtlichen Quellen unter Zugrundelegung des Gebietsstandes vom 1. Oktober 1932. Berlin 1932, S. XXVIII.
- Manfred Vollack: Der Kreis Ueckermünde bis 1945 – Ein pommersches Heimatbuch. Hamburg 1981.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b c Rolf Jehke: Landkreis Ueckermünde. In: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874–1945. 25. März 2009, abgerufen am 24. September 2011.