Otto Wöhler

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Otto Wöhler (* 12. Juli 1894 in Großburgwedel; † 5. Februar 1987 ebenda) war ein deutscher Offizier (zuletzt General der Infanterie), der im Zweiten Weltkrieg in verschiedenen Positionen Generalstabsoffizier und zuletzt Oberbefehlshaber der 8. Armee und dann der Heeresgruppe Süd war.

General Wöhler (links) mit Generaloberst Ferdinand Schörner bei einer Lagebesprechung, 11. April 1944 in Barlad, Rumänien

Leben

Herkunft

Wöhler stammt aus einer in Burgwedel alteingesessenen niedersächsischen Bauernfamilie, die schon im 19. Jahrhundert Gemeindevorsteher stellte. So war sein Vater Heinrich (1868–1953) von 1908 bis 1935 Gemeindevorsteher. Seine Mutter starb 1895. Wöhler wohnte später in der nach seinem Vater benannten Heinrich-Wöhler-Straße in Großburgwedel, wo sich heute das Museum Heimatstube Großburgwedel befindet.

Militärische Laufbahn bis zum Zweiten Weltkrieg

Er wählte eine Laufbahn als Berufssoldat, nahm als Leutnant (20. Mai 1914, Patent von 1912 „ohne Protektion“) am Ersten Weltkrieg teil, wo er zuletzt ein Bataillon im 1. Ober-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 167 an der Front kommandierte und im November 1918 den Rest seines Regiments als stellvertretender Regimentskommandeur in die Kasseler Garnison zurückführte. Er wurde mehrfach ausgezeichnet und dreimal verwundet.

Wöhler blieb nach Ende des Krieges 1919 als Regimentsadjutant im Reichswehr-Schützenregiment 22 in Kassel in der Reichswehr, wo er 1923 zum Oberleutnant und 1925 zum Hauptmann befördert wurde und 1926 den Generalstabslehrgang absolvierte. 1932 war er Major, 1935 Oberstleutnant und 1938 Oberst im Generalstab der Wehrmachtakademie Berlin.

Zweiter Weltkrieg und Verurteilung

Bei Beginn des Zweiten Weltkriegs war Wöhler Erster Generalstabsoffizier („Ia“) der 14. Armee (Generaloberst Wilhelm List) im Polenfeldzug und 1940 Generalstabschef des XVII. Armeekorps (Wien) im Westfeldzug. Vom 1. Oktober 1940 bis 1942 war er Generalstabschef der 11. Armee, in der er ab September 1941 unter dem Oberbefehl von Erich von Manstein diente, ab Januar 1942 im Rang eines Generalmajors, später im Jahr zum Generalleutnant befördert. 1943 erhielt er für seine Rolle bei der Eroberung der Krim 1941 den Krimschild[1]. Ab April 1942 war er Generalstabschef der Heeresgruppe Mitte unter Generalfeldmarschall Günther von Kluge. 1943 war er Kommandierender General des I. Armeekorps (aus Ostpreußen) der Heeresgruppe Nord, ab Juni 1943 im Rang eines Generals der Infanterie. Im Januar 1943 war er am vergeblichen Versuch des Entsatzes der eingeschlossenen Festung Welikije Luki beteiligt. Im Juli/August 1943 war er mit seinem Korps an der Abwehr des Angriffs zweier sowjetischer Armeen in der Dritten Schlacht am Ladogasee beteiligt, wofür er namentlich im Wehrmachtbericht (12. August 1943) erwähnt wurde. Im selben Monat erhielt er das Ritterkreuz. Am 22. August 1943 übernahm er den Oberbefehl über die neu aufgestellte 8. Armee, die ehemalige Armeegruppe Kempf, die dafür allerdings nicht verstärkt wurde. General der Panzertruppe Werner Kempf war abgelöst worden, weil er es für unmöglich hielt, Charkow zu halten, und auch Wöhler gab Charkow schließlich auf. Wöhler führte die Armeegruppe in Rückzugsgefechten schrittweise vom Dnepr bis nach Rumänien. Sein Stabschef war dabei zeitweise der spätere NATO-General Hans Speidel. In den Kesselschlachten der Operation Jassy-Kischinew im August 1944 in Moldawien konnte er nur einen Teil der 8. Armee nach Ungarn retten, wo er am 28. Dezember den Oberbefehl über die Heeresgruppe Süd übernahm, den er fast bis Kriegsende behielt (am 7. April 1945 wurde er in die Führerreserve versetzt). Am 28. November 1944 erhielt er das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen für seine Beteiligung an den Abwehrschlachten bei Debrecen, nachdem er schon im selben Jahr den rumänischen Orden Michael der Tapfere erhalten hatte. Hitler lehnte eine Beförderung zum Generaloberst mit der Begründung ab, er sei zwar ein guter General, aber ein schlechter Nationalsozialist.[2]

Nach dem Krieg wurde Wöhler, wie später sein ehemaliger Chef Manstein, vor ein alliiertes Gericht gestellt wegen der Einsatzgruppenaktivitäten während seiner Zeit als Generalstabschef der 11. Armee (unter Ritter von Schobert und, nachdem dieser gefallen war, Manstein) verurteilt, obwohl er die Spielräume der SD-Einsatzgruppe D unter Otto Ohlendorf 1941 im Gegensatz zu den Verhältnissen beispielsweise bei der Heeresgruppe Mitte stark einzuschränken versuchte und diese auch zur Partisanenbekämpfung einsetzte.[3] Manstein deutet das in seinen Memoiren an: Wöhler hätte mit einem hohen SS-Offizier, einem Schützling von Himmler, „gehörig deutsch geredet“[4]. Im Prozess in Nürnberg, in dem Ohlendorf als Zeuge der Verteidigung aussagte, wirkte sich seine Einflussnahme allerdings negativ aus, da sie bewies, dass er von den Einsatzgruppen durchgeführten Erschießungen wusste[5]. Wöhler verbot Angehörigen der Wehrmacht auch ausdrücklich Fotos von diesen Erschießungen anzufertigen und Wehrmachteinheiten, sich daran zu beteiligen[6]. Ausschlaggebend für die Verurteilung in Nürnberg war aber nicht die Frage, wie viel Wöhler wusste, sondern ein Befehl Wöhlers, der den Einsatzgruppen unmittelbar ein Operationsgebiet zuwies, das seiner Befehlsgewalt zugeordnet wurde (und nicht der seines Vorgesetzten Manstein)[7]. Wöhler wurde in Nürnberg 1948 („OKW-Prozess“) zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, kam aber schon Januar 1951 wieder frei.

Späteres Leben

Wöhler war in Burgwedel über lange Jahre im Rat vertreten, war Vorsitzender des Forstverbandes Fuhrberg, im Verwaltungsrat der Pestalozzi-Stiftung und als Schirmherr vieler Vereine aktiv. Er liegt in Burgwedel neben seinem einzigen Sohn Gert begraben, der als Seekadett mit seinem Schiff 1944 im finnischen Meerbusen unterging. Er war zweimal verheiratet. Nach seinem Tod hinterließ er einen Teil seines Vermögens einer nach ihm benannten sozialen Stiftung, die aus den Vermögenserträgen u. a. Bedürftige unterstützt. Auch der schriftliche Nachlass inklusive einer Autobiografie Wöhlers befindet sich im Besitz der General-Wöhler-Stiftung.

Auszeichnungen

Literatur

  • Erich Stoll: Großburgwedel Chronik, Hannover 1972, S. 128 ff. (mit Stammbaum S. 127 und einem plattdeutschen Gedicht von Wöhler).
  • Erich von Manstein: Verlorene Siege, Athenäum Verlag 1955.
  • Jörg Friedrich: Das Gesetz des Krieges – der deutsche Krieg in Russland und der Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht, Piper Verlag, 3. Auflage 2003, 1050 Seiten, ISBN 3-492-22116-5.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Manstein äußert sich in Verlorene Siege, 1955, mehrfach lobend über Wöhler, der ihm beim Krimfeldzug durch seine unerschütterliche Ruhe eine wertvolle Stütze gewesen sei (S. 208). Auf S. 259 hebt er seine eisernen Nerven hervor, seine stets gleichbleibende Liebenswürdigkeit und sein Gespür für die besonderen Bedürfnisse und Nöte der Truppe.
  2. Stoll, loc.cit., S. 132.
  3. Johannes Hürter „Hitlers Heerführer“ 2007, S. 526. Wöhler legte das Wagner-Heydrich Abkommen, das eine Weisungsbefugnis der Wehrmacht vorsah, falls Feindaktivitäten in den rückwärtigen Gebieten Operationen stören würden, sehr großzügig aus.
  4. Manstein Verlorene Siege, S. 533
  5. Ohlendorf sagte aus, er habe Befehle zur Judenvernichtung mit Wöhler nicht ausdrücklich besprochen, da er angenommen habe, dass der Angeklagte über das Programm Bescheid wisse. Friedrich, Das Gesetz des Krieges S. 956
  6. Ralf Bierod, Bericht in der Nordhannoverschen Zeitung, 1. Dezember 2007. Friedrich, loc.cit. S. 608. Wöhler in seinem Befehl: Das Begaffen solcher Vorgänge liegt unter der Würde des deutschen Soldaten.
  7. Friedrich, loc.cit. S. 957 zum Urteil
  8. a b c d e Rangliste des Deutschen Reichsheeres, Hrsg.: Reichswehrministerium, Mittler & Sohn Verlag, Berlin 1930, S. 140
  9. a b Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939-1945, Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S. 793