Privatschule

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Eine Privatschule ist eine Schule, die sich im Gegensatz zur Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien (nichtstaatlichen) Schulträgers befindet.

Träger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen sein. Die freien Träger sind, anders als kommunale Schulträger, für das Lehrpersonal wie für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich. Privatschulen stehen – zumindest in Europa – unter staatlicher Aufsicht und verfügen im Allgemeinen über einen öffentlich-rechtlichen Status.

Gründe für die Bildung von Privatschulen sind das Elterninteresse an der jeweiligen Prägung, das Anliegen einer Verwirklichung alternativer pädagogischer Konzepte oder einer religiösen/weltanschaulichen Prägung, in jüngster Zeit auch der Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots.

Leistungen

Eine Analyse der PISA-Ergebnisse 2006 (Naturwissenschaften) sagt aus, dass in den meisten Ländern Privatschulen öffentlichen Schulen überlegen sind, dass dies jedoch teilweise durch eine andere Zusammensetzung der Schülerschaft bedingt ist. Nach Herausrechnung der Effekte des familiären und sozioökonomischen Hintergrunds der Schülerschaft erweisen sich in den meisten betrachteten OECD-Ländern (darunter Deutschland) die öffentlichen Schulen den Privatschulen überlegen, in einigen erweisen sie sich als gleichwertig, und nur in einem einzigen OECD-Land (Kanada) erweisen sich die Privatschulen auch dann als überlegen.[1][2]

Schüleranteil

Je nach Land schwankt der Anteil der Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, stark. Im OECD-Durchschnitt lag er 2006 bei 14 %. In Österreich war er niedriger und lag bei 10 %, in Deutschland bei 6 %, in der Schweiz bei 5 % und in Großbritannien bei 7 %. Zu den europäischen Ländern, in denen Privatschulen relativ verbreitet sind, zählten 2006 die Niederlande (Schüleranteil 67 %, sämtliche niederländische Privatschulen sind jedoch finanziell vom Staat abhängig), Irland (58 %), Spanien (35 %) und Dänemark (24 %).[3]

Die Privatschule ist in Deutschland ein Randphänomen. Dagegen gibt es sie in Irland, in Dänemark, in den Niederlanden und in den USA recht häufig. Auch in Frankreich und Spanien besucht ein beträchtlicher Teil der Schüler der Primar- und Sekundarstufe Privatschulen, die fast ausschließlich in kirchlicher Trägerschaft sind.

Im Mittelalter war die Privatschule üblich, meistens gab es keine anderen Schulen, so dass die Kinder reicher Eltern auf Klosterschulen geschickt wurden.

Als Folge des sogenannten Pillenknicks und einer gegen Privatschulen eingestellten Grundstimmung in der Bevölkerung mussten in den 1980er Jahren viele Privatschulen schließen. Es zeigte sich aber, dass insbesondere die alteingesessenen und renommierten Privatschulen mit ihren langjährigen Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit gestärkt aus der Krise hervorgingen. Seit den 1990er Jahren entstehen auch in den neuen Bundesländern neue Privatschulen. Diese sind oft als Elternvereine gegründete kleinere Schulen, die aus Kritik an dem öffentlichen Schulsystem eigene Alternativen realisieren.

Situation in einzelnen Staaten

Deutschland: Schule in freier Trägerschaft

Begriff

Anstelle von „Privatschule“ wird häufig die sperrigere, aber wertneutralere Bezeichnung „Schule in freier Trägerschaft“ (umgangssprachlich auch: „freie Schule“) bevorzugt.[4][5]

Rechtsgrundlage

Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert.

Diese Gewährleistung verpflichtet, um das Recht zur Gründung von 'Schulen in freier Trägerschaft' nicht ins Leere laufen zu lassen', den Staat dazu, die Gründung dieser Schulen zu unterstützen. Die Auffassungen über die Höhe der Zuschüsse, die eng mit dem Schulgeld zusammenhängen, sind umstritten und waren schon mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen.

Da die Aufsicht über das Schulwesen in Deutschland in der Hoheit der Länder liegt, entscheidet jedes Land eigenständig über die Genehmigungs-, Anerkennungs- und Betriebsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft. Die Länder – selbst direkt oder indirekt (durch die Bildungshoheit über kommunale Einrichtungen) Betreiber der öffentlichen Schulen – beaufsichtigen somit zugleich ihre private Konkurrenz. Neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft werden in den ersten Jahren (in der Regel drei bis vier Jahre) finanziell nicht gefördert. Nur wenige Länder zahlen diese zurückgehaltenen Fördermittel zumindest teilweise im Nachhinein an die Schulen in freier Trägerschaft aus.

Die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand für Lehrkräfte an freien Schulen beträgt einen Teil der Gehälter von Lehrkräften an öffentlichen Schulen (in der Regel zwischen 70 % und 90 %). Die Differenz muss von der Einrichtung selbst erbracht werden, z. B. durch die Erhebung von Schulgeld.

Statistik

Im Schuljahr 2009/10 gab es 5200 Privatschulen in Deutschland. Etwa drei Fünftel (3.196) waren davon Grund- und Sekundarschulen, Förderschulen oder Gymnasien, etwa zwei Fünftel (2.004) berufliche Schulen. Auf die Gesamtzahl der Schulen in Deutschland (43.577) bezogen entspricht dies einem Anteil von 11,9 %. Der Anteil bei den allgemeinbildenden Schulen ist jedoch deutlich niedriger (9,2 %) als bei den beruflichen Schulen (22,4 %). Von den rund 11,7 Millionen Schülern besuchten etwa 945.000 private Schulen. Das entspricht einem Anteil von etwa 8 % an der Gesamtschülerschaft. Der Anteil in den einzelnen Ländern unterscheidet sich sehr stark: Während in Sachsen etwa 13,4 % der Schüler an privaten Schulen lernen, sind es in Schleswig-Holstein nur 3,4 %. Relativ hohe Anteile gibt es mit ca. 10 % in Bayern und ca. 9 % in Thüringen.[6]

Inzwischen werden 3.370 allgemeine und 2.040 berufliche Privatschulen gezählt. 9 % aller Schüler besuchen Privatschulen. Laut Schätzungen wurden etwa 50 Privatschulen von Unternehmen gegründet.[7]

Schularten

Man unterscheidet Ersatzschulen, die nach ihrem Gesamtzweck auf dieselben Schulabschlüsse hinführen wie die entsprechenden öffentlichen Schulen und an denen man der Schulpflicht genügen kann, und Ergänzungsschulen, die das vorhandene Bildungsangebot beliebig ergänzen. Nach Art. 7 Abs. 4 und 5 GG bedürfen nur Ersatzschulen einer staatlichen Genehmigung.

Ersatzschulen

Wenn Privatschulen anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss, Wirtschaftsschulabschluss) vergeben wollen oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, handelt es sich um Ersatzschulen, deren Besuch den Besuch einer entsprechenden öffentlichen Schule ersetzt. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung oder Genehmigung und sind der staatlichen Aufsicht unterworfen.

Solche Privatschulen erhalten eine staatliche Refinanzierung je nach Landesrecht. Die Pflicht zur Förderung der Privatschulen resultiert aus Art. 7 GG, üblich waren lange Zeit etwa 90 % der Personalkosten, die die Schule als öffentliche Schule erhielte.

Mit Einsparungsbegründungen, oder aber um sich den eigenen Gestaltungsspielraum in der Schulnetzplanung zu erhalten oder zu erweitern, gibt es zuweilen staatliche Bestrebungen, den Schulen in freier Trägerschaft die Zuschüsse zu kürzen.[8][9]

Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Abschlüsse sollte die staatliche Kontrolle überall greifen, sie ist allerdings nicht überall gleich stark. So erhielten früher Lehrer an Ersatzschulen nur dann eine Unterrichtsgenehmigung, wenn ihre Ausbildung der Ausbildung vergleichbarer Lehrer an öffentlichen Schulen entsprach. Wegen Lehrermangels werden seit einigen Jahren auch Lehrkräfte ohne entsprechende Ausbildung eingesetzt, sofern dies ebenso an öffentlichen Schulen geschieht. Staatlich anerkannte Ersatzschulen führen in Eigenregie wie öffentliche Schulen die Abschlussprüfungen nach Vorgabe des jeweiligen Kultusministeriums durch, da sie mit der Anerkennung staatliche Hoheitsrechte übertragen bekommen haben. Genehmigte Ersatzschulen, in Nordrhein-Westfalen anerkannte Ergänzungsschulen, besitzen diese Hoheitsrechte nicht, ihre Schüler müssen daher sogenannte Externenprüfungen oder Nichtschülerprüfungen ablegen, um ein entsprechendes staatliches Zeugnis zu erhalten. Mitunter wird bei Prüfungen durch den Staat ein externer Prüfungsausschussvorsitzender, z. B. der für die Schule zuständige Schulrat, bestimmt. Die genaue Regelung unterliegt hier, wie immer beim Bildungsrecht, den einzelnen Ländern. Art. 7 Abs. 4 GG verlangt ausdrücklich, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“ (Sonderungsverbot), und macht dies zur Voraussetzung für die Erteilung einer Anerkennung oder Genehmigung.

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die keine Ersatzschulen sind. Schüler, die eine Ergänzungsschule besuchen, erfüllen in der Regel nicht die umfangreichen Anforderungen der Schulpflicht. In einigen Ländern können Schüler, die eine Ergänzungsschule besuchen, von der Schulpflicht befreit werden. Die Ergänzungsschule kann nach Anzeige bei den Behörden als registrierte Privatschule geführt werden. In einem zweiten Schritt kann der angezeigten Schule unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung als Ergänzungsschule erteilt werden.

Ergänzungsschulen können auch neue Bildungsgänge entwickeln und anbieten. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei öffentlichen Schulen gibt, z. B. die einjährigen Höheren Berufsfachschulen, Sprachschulen, Schauspielschulen oder Dolmetscherschulen.

Freie Unterrichtseinrichtungen

Freie Unterrichtseinrichtungen zählen im allgemeinen Sprachgebrauch nicht zu den Privatschulen. Es handelt sich hierbei um Unterrichtseinrichtungen wie Tanz-, Karate- oder Judoschulen.

Studie 2006

Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes vom 28. Dezember 2006 ist der Anteil der Privatschüler von 5 % im Jahr 1992 auf 7 % im Schuljahr 2005/06 (873.000 Schüler von insgesamt 12,3 Millionen Schülern in Deutschland) gestiegen. Auch die Zahl der Privatschulen hat zugenommen: Im Schuljahr 2005/06 gab es 4.637 private allgemeinbildende und berufliche Schulen und damit 43,5 % mehr als 1992. Die wenigsten Privatschüler gab es 2006 in Schleswig-Holstein (3,3 %), die meisten in Sachsen (11,4 %). Die größte Gruppe unter den Privatschülern stellen die Gymnasiasten mit 40,4 %.

Finanzierung und steuerliche Berücksichtigung

Privatschulen finanzieren sich zum Teil aus einem Finanzausgleich für die Ersatzschulen, der je nach Bundesland verschieden hoch ist und bestimmten Bedingungen unterliegen kann, so etwa der Kostenfreiheit des Schulbesuchs. Weitere Finanzquellen sind das Schulgeld und die Einnahmen (Beiträge und Spenden) von Schulfördervereinen.[10]

Soweit Einnahmen aus Spenden und Beiträgen zur Deckung der laufenden Kosten des normalen Schulbetriebs dienen, handelt es sich bei diesen Zuwendungen um ein Leistungsentgelt, nicht um Spenden. Das gilt auch, wenn die Zahlungen über einen Förderverein an den Schulverein fließen. Eine Aufteilung der Zahlungen in Schulgeld und abzugsfähige Spenden ist nicht zulässig.[11]

Bis 2008 konnten in Deutschland 30 % der Kosten für Privatschulen ohne Begrenzung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ab 2009 können weiterhin 30 % der Kosten, höchstens aber 5000 Euro pro Jahr und Kind geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten bleibt von der Änderung unberührt.[12][13]

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2009 ca. 6,2 Mrd. Euro für Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft ausgegeben. Ein Großteil der Ausgaben entfiel dabei auf die Vergütung des Personals. Die Ausgaben je Schüler an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft beliefen sich demnach auf 7000 Euro, an beruflichen Schulen in freier Trägerschaft auf 5400 Euro im Jahr 2009. Etwa 15 % der Mittel stammten dabei aus privaten Quellen (Elternbeiträge, Trägermittel, Fördervereine usw.). Der öffentliche Finanzierungsanteil belief sich auf 84 % (allgemeinbildende Schulen), wovon 78 % die Länder, 4 % die Gemeinden und 2 % der Bund zur Verfügung stellten.[14]

In nahezu allen Bundesländern liegen bei Privatschulen die von der öffentlichen Hand bereitgestellten schulartenspezifischen Förderbeträge je Schüler oft weit unter den Ausgaben, die für Schüler einer entsprechenden öffentlichen Schule ausgegeben werden. Die über alle Schulformen gemittelte Differenz zwischen beiden Positionen betrugen 2011 zwischen 493 Euro pro Schüler in Brandenburg und 2949 Euro pro Schüler in Baden-Württemberg. Die Privatschulen entlasten die Bundesländer damit um rund 1,2 Milliarden Euro.[15]

Verbände

Der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) vertritt laut eigenen Angaben „freie Bildungseinrichtungen der Allgemein- und Berufsbildung, des Arbeitsmarktdienstleistungsbereichs, der Erwachsenenbildung und des tertiären Bereichs.“ (www.privatschulen.de)Vorlage:": Ungültiger Wert: ref= Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, dem Bund der Freien Waldorfschulen und der Internate Vereinigung bildet der VDP die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen (AGFS).[16] Da Schulen in Deutschland Ländersache sind, agieren sie vor allem auf Landesebene.

„Durch diese sind in der AGFS ca. 3.160 Schulen mit etwa 771.000 Schülerinnen und Schülern organisiert. Darunter an katholischen Schulen: 368.000 Schülerinnen und Schüler, an evangelischen Schulen: 148.000, an Schulen im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.: 168.000, an Waldorfschulen: 81.000, an Landerziehungsheimen: 6.000. über den VDP gehören zu der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen auch die 45 Schulen des Bundesverbands der Freien Alternativschulen. Damit repräsentiert die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen fast alle allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland sowie einen Großteil der berufsbildenden Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft.“[17]

Sonstiges

Laut VDP besuchen von gut 11 Millionen Schülern in Deutschland ein Zwölftel eine freie Schule. Bildungsfachleute sind sich nicht einig, ob Privatschulen für die Gesellschaft mehr Vor- oder mehr Nachteile haben. Befürworter meinen, sie befriedigten besser die Bedürfnisse von Schülern und Eltern und gäben dem Bildungssystem positive Impulse. Kritiker meinen, sie spalteten die Gesellschaft.[18]

Österreich

Privatschulgesetz 1962

Privatschulen sind in Österreich nach dem Privatschulgesetz (PrivSchG, 1962) geregelt. Die grundsätzlichen Regeln gehen auf das Provisorische Gesetz über den Privatunterricht vom 27. Juni 1850[19][20] zurück.

„Privatschulen sind Schulen, die von anderen als den gesetzlichen Schulerhaltern errichtet und erhalten werden.“

§ 2 Begriffsbestimmungen PrivSchG, nach Art. 14 Abs. 6 und 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes

Aus dem Namen der Schule muss der Schulerhalter erkennbar sein, dieser darf nicht zur Verwechslung mit der Schulart einer öffentlichen Schule führen. Die Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung ist nur mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde zulässig und an gewisse Voraussetzungen bezüglich Lehrplan, Ausstattung, Schulbücher und Lehrbefähigung gebunden.

Privatschulen gehören einem der folgenden Typen an:

Privatschulen können von der öffentlichen Hand subventioniert werden, Privatschulen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften im allgemeinen immer (§ 17 PrivSchG Subventionierung konfessioneller Privatschulen–Anspruchsberechtigung), was nicht dem Konkordat in Bezug auf Religionsunterricht widerspricht, andere Schultypen unter anderem aber unter der Voraussetzung, dass sie im Sprengel einem Bedarf der Bevölkerung entsprechen, also nicht einer öffentlichen Schule den Einzug mindern (§ 21 PrivSchG Subventionierung von Privatschulen–Voraussetzungen).

Im Schuljahr 2010/11 besuchten ca. 10 % der Schüler eine Privatschule. Den höchsten Anteil von 31,8 % gab es bei berufsbildenden mittleren Schulen, bei AHS waren es 15,8 %, bei berufsbildenden höheren Schulen 12,2 % und im Pflichtschulbereich (Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnische Schulen) 10,1 %. Der weitaus wichtigste freie Schulträger ist die römisch-katholische Kirche in Österreich, deren Einrichtungen 53,2 % aller Privatschüler besuchen.[21] Dazu gehören beispielsweise aber auch ausländische, in Österreich nicht etablierte Schulformen für Diplomatenkinder.

Schulen im Sinne dieses Gesetzes sind „Einrichtungen, in denen eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird“ (§ 2 Z.1). Private Schulen, die diesem Profil nicht entsprechen, fallen nicht unter das Privatschulgesetz, sind also keine „Schulen“ im Sinne des Gesetzgebers. Da es in Österreich aber keine Schulpflicht, sondern nur eine Unterrichtspflicht gibt, ist die Anerkennung des Bildungsorts als Schule keine zwingende Voraussetzung: Diese Bildungsformen fallen unter Hausunterricht. Hierbei muss nur ein Nachweis über die Unterrichtung an sich und die Erfüllung der grundlegenden allgemeinen Lehrinhalte geführt werden.
Darüber hinaus gibt es private nichtschulische Bildungseinrichtungen, die § 2 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes entsprechen und sich seit 2006 nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz vom Innenministerium zertifizieren lassen können, was bei der Erlangung eines Aufenthaltsstatus für ihre Schüler aus Drittstaaten behilflich ist. Diese Einrichtungen sind verpflichtet, über Personen Meldung zu erstatten, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist oder die Fortsetzung der Ausbildung nicht zu erwarten ist.[22] Die zertifizierten Bildungseinrichtungen werden im Internet veröffentlicht.[23] Darunter sind Einrichtungen wie das Österreichische Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung, die Ballettschule Wiener Staatsoper oder die Aviation Academy Austria der Österreichischen Luftfahrttraining GmbH.

Großbritannien

7 % der britischen Schulkinder gehen in Public Schools, deren Kosten mitunter höher sind als ein durchschnittliches Jahresgehalt. Die Bezeichnung Public School geht auf Stipendien zurück, die ein hoher Prozentsatz der Schüler bezieht und die anders als früher ganz überwiegend die akademische Leistung würdigen. Überhaupt zählt diese heute am meisten; im 18. und 19. Jahrhundert hatten Adelige ihre Kinder in Public Schools geschickt unter der Prämisse, dass diese es nie nötig haben sollten, selbst etwas zu verdienen. Im 19. Jahrhundert wies der Lehrplan von Eton College etwa die Fächer alte Sprachen (Latein und Griechisch), Mathematik und neue Sprachen im Verhältnis 15:3:1 auf.[24]

Schweiz

In der Schweiz sind die häufigsten Privatschulen Steiner-Schulen. Weiterhin gibt es Bildungseinrichtungen, in denen Menschen ihre Matura nachholen oder sich auf eine bestimmte Eintrittsprüfung vorbereiten können.

Grundsätzlich kann jede Person in der Schweiz eine Privatschule eröffnen. Qualitätsstandards und andere Vorschriften gibt es keine, solange die Schule keine staatlichen Gelder erhält und auch keine Kinder innerhalb der obligatorischen Schulzeit unterrichtet. Die Interessen der schweizerischen Privatschulen, die sich teilweise auf eine internationale Klientel stützen, werden durch deren Verband VSP wahrgenommen. Im VSP sind praktisch alle bekannten Schweizer Privatschulen Mitglied.

USA

Frühe amerikanische Eliteinternate waren puritanisch und antienglisch orientiert. Hierzu gehörten die sogenannten Akademien, namentlich Andover, Exeter, Deerfield und Milton, die bereits im 18. Jahrhundert gegründet worden waren.[25]

Innerhalb der Independent School League, scherzhaft Saint Grottlesex, werden in Neuengland renommierte Knabenschulen aus dem mittleren bis späten 19. Jahrhundert zusammengefasst. Dem Bekenntnis nach zumeist der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika zugeneigt, kamen die Schüler vor allem aus reichen Familien. Die Schulen orientieren sich am Vorbild bekannter englischer Public Schools wie Eton College oder Harrow School.[25]

Literatur

  • Hermann Avenarius, Bodo Pieroth, Tristan Barczak: Die Herausforderung des öffentlichen Schulwesens durch private Schulen - eine Kontroverse. Die Freien Schulen in der Standortkonkurrenz. Nomos, Baden-Baden 2012.
  • Christian Füller: Ausweg Privatschulen?: Was sie besser können, woran sie scheitern, edition Körber-Stiftung, Hamburg 2010
  • Matthias Hofmann: Alternativschulen - Alternativen zur Schule. Klemm u. Oelschläger, Ulm 2015, ISBN 978-3-86281-086-4
  • Matthias Hofmann: Geschichte und Gegenwart freier Alternativschulen. Eine Einführung. Klemm u. Oelschläger, Ulm 2015, ISBN 978-3-86281-057-4
  • Reiner Tillmanns: Die Freiheit der Privatschulen nach dem Grundgesetz. in: Heft 62 der Gelben Reihe Pädagogik und freie Schule, Köln 2006
  • Zeitschrift für Pädagogik, Heft 5, September/Oktober 2009: Thementeil: Privatschulen
  • Recht der Jugend und des Bildungswesens (RdJB), 3/2009, Schwerpunkt: Aufsätze zu Fragen des Privatschulrechts

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Privatschule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. gew.de: Bildungsökonomie und Qualität der Schulbildung – Kommentar zur bildungsökonomischen Auswertung von Daten aus internationalen Schulleistungsstudien (PDF-Datei; 904 kB) – Gundel Schümer und Manfred Weiß
  2. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: "PISA 2006 - Schulleistungen im internationalen Vergleich - Naturwissenschaftliche Kompetenzen für die Welt von Morgen". 2007. Bertelsmann Verlag, S. 268 - 270
  3. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: "PISA 2006 - Schulleistungen im internationalen Vergleich - Naturwissenschaftliche Kompetenzen für die Welt von Morgen". 2007. Bertelsmann Verlag, S. 269
  4. Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler: Stellung von Schulen in freier Trägerschaft (u.a. zum Begriff „Privatschule“; PDF-Datei; 39 kB)
  5. Christian Füller in taz.de: Schulen müssen frei arbeiten - Interview mit Kurt Wilhelmi von der Berliner Volksinitiative Schule in Freiheit
  6. Bundesamt für Statistik: Private Schulen (Fachserie 11 Reihe 1.1). Archiviert vom Original am 11. Juni 2011; abgerufen am 2. September 2015 (Angaben über Schulen, Klassen, Schüler, Absolventen/Abgänger und Lehrkräfte an privaten Schulen des Bundesamtes für Statistik Schuljahr 2009/2010).
  7. Stefani Hergert: Die Unternehmer-Schulen. In: Handelsblatt. Nr. 68, 9. April 2013, ISSN 0017-7296, S. 25.
  8. zeit.de: Zeugnis fehlenden Instinkts – Sachsens Kultusminister hat den Freien Schulen einen Krieg erklärt, den er nur verlieren kann, 27. Oktober 2010
  9. ja-zu-freien-schulen.de: DAMIT´S BUNT BLEIBT. „Ja“ zu Freien Schulen! (Memento vom 3. September 2010 im Internet Archive) – Protestaktion 2010 in Sachsen unter Federführung der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
  10. Abschnitt „Wie finanzieren sich Privatschulen?“ Verband Deutscher Privatschulverbände e.V., abgerufen am 2. März 2009.
  11. BFH, Beschluss vom 20. Juli 2006, Az. XI B 51/05, Volltext.
  12. Barbara Brandstetter: Wie sich der Staat am Schulgeld beteiligt. Welt Online, 13. Februar 2009, abgerufen am 2. März 2009.
  13. Steuererklärung: das Wichtigste in Kürze. Mindener Tageblatt, 28. Januar 2009, abgerufen am 2. März 2009.
  14. Finanzen der Schulen - Schulen in freier Trägerschaft und Schulen des Gesundheitswesens. Statistisches Bundesamt, 14. Juni 2012, abgerufen am 1. Juli 2012.
  15. Helmut E. Klein, 2011: "Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung" (online)
  16. Über den VDP
  17. www.agfs.org (abgerufen 24. Juni 2013)
  18. FAZ 24. Juni 2013: Privatschulen sind Fluch und Segen für das Bildungssystem
  19. RGBl. 309/1850: Kaiserliche Verordnung vom 27. Juni 1850, wirksam für sämmtliche Kronländer der Monarchie, wodurch ein provisorisches Gesetz über den Privatunterricht erlassen und vom Tage seiner Kundmachung angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird. in: Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich, 101. Stück, Ausgegeben und versendet am 3. August 1850, S. 1271 (Online bei ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online)
  20. Leo von Thun und Hohenstein: Vortrag des Ministers des Cultus und Unterrichtes, betreffend das provisorische Gesetz über den Privatunterricht. In: J. G. Seidl, H. Bonitz, J. Mozart (Hrsg.): Zeitschrift für die österreichischen Gymnasien. Band 1. Carl Gerold, Wien 1850, S. 534 (Online in der Google-Buchsuche [abgerufen am 20. März 2013] Vortrag vom 6. Juni 1850).
  21. Privatschule als Ausweg aus dem Reformstau. Abgerufen am 15. Mai 2015.
  22. Tuma: Zertifizierung von nichtschulischen Bildungseinrichtungen (PDF; 30 kB), 4. Jänner 2006, Bundesministerium für Inneres
  23. http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/zertifizierung/Bildung.aspx
  24. Privatschulen in England - FAZ 27. Juni 2009, S. Z1,2
  25. a b Cookson and Persell, Preparing for Power: America's Elite Boarding Schools (Basic Books, 1985).