Schāfiʿiten
Die Schāfiiten, arabisch الشافعية, DMG aš-šāfiʿīya, sind eine der vier traditionellen Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Die schafiitische Rechtsschule gilt als strenger als die Rechtsschule der Hanafiten und als weniger streng als die Rechtsschule der Hanbaliten.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Muḥammad ibn Idrīs asch-Schāfiʿī
Sie geht zurück auf Muḥammad ibn Idrīs asch-Schāfiʿī (767–820), der die beiden früher entstandenen Rechtsschulen in Medina und Bagdad studierte und später in Ägypten wirkte.
[Bearbeiten] Ausbreitung der schafiitischen Rechtsschule
| Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. |
Schafiiten bilden in der südostasiatischen Inselwelt (Indonesien, Malaysia, Brunei, Philippinen, Süd-Thailand) die ganz große Mehrheit der Muslime. Es gibt sie weit verbreitet in Ostafrika, Unterägypten und dem Süden der arabischen Halbinsel. Die überwiegende Mehrheit der Kurden in der Türkei, Syrien, Irak und im Iran, sowie ein Teil der Zazas in der Türkei und einige kaukasische Völker wie Awaren, Lesgier in Dagestan sind Schafiiten. Die meisten Palästinenser und aus Jordanien sind ebenfalls Schāfiʿiten. Des Weiteren gibt es Schafiiten als Minderheit im Libanon und Mauretanien.
Die Verbreitung der schāfiʿitischen Rechtsschule in Ägypten, Palästina, Jordanien und Teilen Syriens geht auf das Wirken des Sultans Saladin zurück, der ein schafiitischer Kurde war.
Wie bei der hanafitischen Rechtschule des Islam ist auch davon auszugehen, dass die schāfiʿitische Rechtschule der Auffassung ist, dass Jungen ab 12 und Mädchen ab 9 Jahren mit allen Rechten und Pflichten volljährig sind; darunter fällt auch die Ehefähigkeit. Das Heiratsalter für Mädchen orientiert sich am Alter Aischas, in dem Mohammed nach Buchari und Muslim ibn al-Haddschadsch mit ihr die Ehe vollzogen haben soll. In Glaubensfragen (siehe auch Aqida) folgen die Schāfiʿiten Abū l-Ḥasan al-Aschʿarī.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Fiqh (islamische Rechtswissenschaft)
[Bearbeiten] Literatur
- Rippin, Andrew: Muslims: Their Religious Beliefs and Practices; London: Routledge, 20053; ISBN 0-415-34888-9; S. 90–93.
- Norman Calder, Jawid Mojaddedi, Andrew Rippin: Classical Islam: A Sourcebook of Religious Literature; London: Routledge, 2003. Section 7.1.
- Joseph Schacht: The Origins of Muhammadan Jurisprudence; Oxford: Oxford University, 1950; S. 16 ff.
- Majid Khadduri: Islamic Jurisprudence: Shafi’i’s Risala; Cambridge: Islamic Texts Society, 1987; S. 286 ff.
- Mahmood Abd Majid: Tajdid Fiqh Al-Imam Al-Syafi’i; Seminar pemikiran Tajdid Imam As Shafie, 2007.
Sunnitischer Islam
Hanafiten (nach Abū Ḥanīfa) | Hanbaliten (nach Ahmad ibn Hanbal) | Malikiten (nach Mālik ibn Anas) | Schāfiʿiten (nach asch-Schāfiʿī)
Schiitischer Islam
Dschafariten (nach Dschaʿfar as-Sādiq) | Zaiditen (nach Zaid ibn Ali)
Charidschiten
Ibaditen (nach Jabir bin Zaid)