Schutzhaft
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Der Begriff Schutzhaft
- wurde erstmals durch Friedrich Wilhelm IV. (Preußen) im „Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit“ vom 24. September 1848 eingeführt.
- ist in Deutschland durch die euphemistische Verwendung in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt, siehe Schutzhaft (Nationalsozialismus)
Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Deutschland Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung.
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