Schutzhaft

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Der Begriff Schutzhaft

Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Deutschland Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung.

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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