Wappen Lettlands

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Das Wappen Lettlands wurde nach der Proklamation der Republik Lettland (18. November 1918) von Rihards Zariņš gestaltet und thematisiert die nationale Souveränität Lettlands. Das Wappen kombiniert Symbole eines lettischen Nationalstaats mit Symbolen, die die historischen Regionen präsentieren.

Kleines Staatswappen
Kleines Staatswappen

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wappenbeschreibung

[Bearbeiten] Blasonierung

Wappenbeschreibung: Lettland führt ein geteiltes, unten gespaltenes Wappen. Das Wappen ist oben Blau, darin eine aufsteigende goldene Sonne mit einundzwanzig, abwechselnd sich verbreiternden Strahlen, unten gespalten; vorne auf Silber ein linksgewendeter roter Löwe mit goldener Zunge, hinten auf Rot ein rechtsgewendeter silberner Greif mit goldener Zunge. Auf dem Schild ruht ein Bogen aus drei fünfzackigen goldenen Sternen. Dies ist das sogenannte "Kleine Wappen".

[Bearbeiten] Bedeutung

Die nationale Eigenständigkeit Lettlands wird durch die im Wappenschild oben aufgehende goldene Sonne auf blauem Hintergrund dargestellt: Ein Sonnensymbol war das Erkennungszeichen und Identifikationssymbol der Lettischen Schützen in der russischen Armee im Ersten Weltkrieg. Die Sonne wurde damals noch mit 17 Strahlen dargestellt, welche die 17 damaligen lettischen Landkreise symbolisierten. 1935 war die Zahl der lettischen Landkreise bereits auf 18 gestiegen. Heutzutage wird die Sonne mit 21 Strahlen dargestellt. Ein Bezug zu den 26 heute existierenden Landkreisen kann nicht mehr hergestellt werden.

Die drei goldenen Sterne über dem Wappenschild stehen für die Vereinigung der drei historischen Landschaftsgebiete - Kurland (einschließlich Semgallen), Livland und Lettgallen - in einem geeinten Lettland.

Diese Landschaftsgebiete werden im Wappenschild unten durch die aus dem 16. Jahrhundert stammenden heraldischen Gestalten dargestellt:

  • Kurland und Semgallen werden von dem roten Löwen auf Silber symbolisiert. Der Löwe erscheint schon 1569 im Wappen des ehemaligen Herzogtums Kurland.
  • Livland und Lettgallen werden von dem silbernen Greif auf Rot symbolisiert. Dieses Symbol stammt aus dem Jahr 1566, als das heutige Territorium Livlands und Lettgallens unter polnisch-litauischer Herrschaft war.

[Bearbeiten] Wappenverwendung

Die Verwendung der Staatswappen Lettlands wird von der Saeima vorgeschrieben.

[Bearbeiten] Großes Staatswappen

Großes Staatswappen
Großes Staatswappen

Das Große Staatswappen unterscheidet sich vom Kleinen Staatswappen durch die beiden Wappenhalter, vorn der linksgewendete rote Löwe mit goldener Zunge und hinten der rechtsgewendete silberne Greif mit goldener Zunge, stehend auf zwei grünen Eichenzweigen, die verbunden sind durch ein Band in den Farben der lettischen Flagge.

Das Große Staatswappen Lettlands wird verwendet durch:

  1. den Staatspräsidenten
  2. die Saeima, ihre Kommissionen und Mitglieder
  3. das Ministerkabinett
  4. Ministerien und ausgewählte Minister Lettlands
  5. die Staatliche Kontrolle
  6. das Verfassungsgericht
  7. das Oberste Gericht
  8. die Generalstaatsanwaltschaft
  9. das Büro des Verfassungsschutzes
  10. die Lettische Bank
  11. die Diplomatischen Vertretungen und Konsularen Einrichtungen Lettlands

[Bearbeiten] Erweitertes Kleines Staatswappen

Erweitertes Kleines Staatswappen
Erweitertes Kleines Staatswappen

Das Erweiterte Kleine Staatswappen unterscheidet sich vom Kleinen Staatswappen durch die zusätzlichen zwei grünen Eichenlaubzweige, welche sich unterhalb des Wappenschildes kreuzend vorn und hinten bis auf die Höhe der aufgehenden Sonne aufsteigen.

Das Erweiterte Kleine Staatswappen wird verwendet durch:

  1. die Kanzlei der Saeima, die Kanzlei des Staatspräsidenten und die Staatskanzlei
  2. die Saeimamitglieder, bestimmte Institutionen oder Amtspersonen
  3. das Ministerkabinett und andere, den Ministerien nachgeordnete Einrichtungen
  4. die Ministerien, die Staatliche Kontrolle, das Oberste Gericht, die Generalstaatsanwaltschaft und die Einrichtungen der Lettischen Bank
  5. die Regionalgerichte, Kreis- oder Stadtgerichte und die Grundbuchämter bei den Regionalgerichten
  6. die Standesämter
  7. die Einrichtungen der Staatsanwaltschaft
  8. die Vereidigten Notare
  9. die Wahlkommissionen

[Bearbeiten] Kleines Staatswappen

Das Kleine Staatswappen (siehe obenstehende Abbildung) wird verwendet durch:

  1. die sonstigen staatlichen Einrichtungen
  2. die Gemeindevertretungen
  3. die staatlichen Bildungseinrichtungen auf offiziellen Dokumenten

[Bearbeiten] Weblinks


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