Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2022/02

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Bild vom Tiefdruckgebiet

Darf ich das Bild vom Tiefdruckgebiet hier oder auf Wikimedia Commons hochladen? Zum Bild. --कार (Diskussion) 16:00, 2. Feb. 2022 (CET)

Nein. Wenn du generell sowas suchst. Solche Karten der US-National Oceanic and Atmospheric Administration sind gemeinfrei. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:38, 3. Feb. 2022 (CET)
Wo genau gibt es auf der Seite US-National Oceanic and Atmospheric Administration die Karte? --कार (Diskussion) 11:43, 3. Feb. 2022 (CET)
Ich brauche das Bild vom Sturmtief Nadia für diesen Artikel Sturmtief Nadia. --कार (Diskussion) 12:09, 3. Feb. 2022 (CET)
Okay, es geht um eine spezielle Frage: Die Daten, die der KArte zugrunde legen, kann man bei DWD eigentlich beziehen und selbst eine Karte plotten. sуrcrо.ПЕДИЯ 12:26, 3. Feb. 2022 (CET)
@Syrcro: Dazu eine weiterführende Frage meinerseits: In wie weit ist die Geodatennutzverordnung {{GeoNutzV}} auch auf die Darstellung anwendbar. Also: Kann die Abbildung auf der Seite https://www.dwd.de/DE/leistungen/hobbymet_wk_europa/hobbyeuropakarten.html aufgrund von [1] genutzt werden? Habitator terrae Erde 12:06, 3. Feb. 2022 (CET)
Die Daten sind nutzbar, nicht die (Karten-)Werke. Das Problem, dass die immer eine Grundkarte nutzen, die als Werk geschützt ist, und darauf Daten darstellen. Selber nachbauen anhand der Daten, ist kein Problem. Aber so müssten wir wissen, woher die Grundkarte kommt und ob diese frei ist. sуrcrо.ПЕДИЯ 12:24, 3. Feb. 2022 (CET)

Bild aus dem Bestand des British Museum

Ich würde gerne das Bild von Sigmund von Birken aus dem Bestand des British Museum (BM) bei Commons einstellen. Es unterliegt der CC BY-NC-SA 4.0 Lizenz, was eine Übernahme legitimieren würde. Weil das BM einen riesigen, hervorragenden Bildfundus hat, es bei Commons aber keine nennenswerten Bilder aus diesem Bestand gibt, bin ich skeptisch geworden, was die Rechtmäßigkeit trotz 4.0-Lizenz angeht. Für eine Auskunft bedankt sich Psittacuso (Diskussion) 20:27, 3. Feb. 2022 (CET)

Das Bild, allerdings ohne den Text darunter, ist im Artikel von Birkens - und der Stich ist von jemanden gefertigt worden, der 1708 verstorben ist. Das ist also wegen Alters gemeinfrei, das BM hat keinerlei Rechte daran... -- Tobias Nüssel (Diskussion) 20:33, 3. Feb. 2022 (CET)
@Psittacuso: Der Antwort von Tobias Nüssel kann ich mich anschliessen, möchte allerdings noch etwas präzisieren: Wenn das British Museum Rechte an diesem Bild hätte, könnten wir es nicht verwenden, da wir keine CC-Lizenzen mit dem Baustein "NC" (non-commercial) akzeptieren. Als getreue Reproduktion einer gemeinfreien zweidimensionalen Vorlage wird es aber nach dem Verständnis von Commons und neuerdings eindeutig auch in der EU (siehe letzten Absatz in Lichtbild) sowie in der Schweiz nicht als schutzfähig betrachtet und kann daher gar nicht wirksam unter eine irgendwie einschränkende Lizenz gestellt werden. Als Werk von Jacob von Sandrart kannst du es auf Commons mit den Vorlagen {{PD-Art}} und {{PD-old-auto-expired}} hochladen, in dieser Form: {{PD-Art|PD-old-auto-expired|deathyear=1708}}. Einschränkend sei noch angemerkt, dass ich nicht weiss, wie die urheberrechtliche Situation für solche Reproduktionen in Brexit-Britannien aussieht. Auf Commons scheint man sich für das UK auch nicht so ganz sicher zu sein. Es kann also sein, dass sich das British Museum auf den den Standpunkt stellt, nach britischem Recht einen Schutz beanspruchen zu können. Auf Commons werden solche Reproduktionen aber auf jeden Fall als gemeinfrei akzeptiert. - Bei Bildern aus dem British Museum, deren Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, sieht es allerdings anders aus. Wenn das BM keine Rechte daran hat oder zwar die Rechte hat, aber auch nur so eine NC-Lizenz dafür vergibt, können wir sie nicht verwenden. Du musst also jeweils den Einzelfall betrachten. Gestumblindi 20:48, 3. Feb. 2022 (CET)
Herzlichen Dank für die superschnellen, alles klärenden Antworten und die konkreten Tipps! --Psittacuso (Diskussion) 20:57, 3. Feb. 2022 (CET)

Text aus UN-Übereinkommen

In der engl. WP habe ich aus diesem Beschluss-Dokument des Stockholmer Übereinkommens zitiert, namentlich die 8 Punkte unter UseAcceptable purpose. Dieser Text wurde als angebliche URV entfernt. Aus meiner Sicht ist der Text aus dem Übereinkommen – analog zu Gesetzestexten – nicht geschützt und kann wiedergegeben werden. Irre ich mich da? --Leyo 21:18, 12. Feb. 2022 (CET)

Nachdem es ein Gesetz ist ("Gesetz zu dem Stockholmer Übereinkommen vom ...") wäre es in de.wp wohl kein Problem. Ich vermute aber mal deutsches Recht ist der en.wp einigermaßen egal --Isderion (Diskussion) 01:17, 13. Feb. 2022 (CET)
Hm, ich vermutete, dass meine Frage relativ einfach zu beantworten ist …
Auf Commons gibt es in c:Category:United Nations Treaty Series etliche PDF-Dokumente von UN-Rechtstexten. Dort wird üblicherweise {{PD-UN-doc}} verwendet. Ist das nicht auf die en-WP übertragbar? --Leyo 21:26, 13. Feb. 2022 (CET)
@Leyo: Ich würde mich deiner Auffassung anschliessen. Da musst du wohl den Löschenden in der en-WP ansprechen und erläutern, dass und warum du davon ausgehst, dass der Text nicht geschützt ist. Gestumblindi 19:30, 14. Feb. 2022 (CET)
Danke für die Antwort! Ich habe es versucht. --Leyo 01:08, 15. Feb. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:26, 15. Feb. 2022 (CET)

Porträtfoto, publiziert 1925

Zu dem bisher unbebilderten Artikel Eduard Fiala (†1924) bin ich in einem GN-Fachaufsatz auf ein historisches Porträtfoto gestoßen, laut dortigem Bildnachweis aus einem Nachruf von 1925: Karel Chaura, Eduard Fiala – Jeho život a dílo (Eduard Fiala – Sein Leben und Werk) in Numismatický časopis československý (Tschechoslowakisches numismatisches Magazin) 1, 1925; die GN-Redaktion hat es mir als JPG zur Verfügung gestellt.

Das Bild ist ein schlichtes Brustbild von vorn, m.E. ohne „lichtbildnerische Besonderheiten“ und stellt insofern nicht als Lichtbildwerk eine „besondere Fotografie dar, die sich durch ihre Gestaltungshöhe von Lichtbildern gem. § 72 UrhG ... unterscheidet“, mit 70jähriger Schutzfrist nach dem Tod des (vorliegend nicht bekannten) Fotografen. Eher sehe ich es als Lichtbild mit 50jähriger Schutzfrist an – oder werden in der de:WP alle Porträtfotos als Lichtbildwerke behandelt?

Und sehe ich es richtig, dass lediglich im Fall (einfaches) „Lichtbild“ dieses schon heute nach Commons hochgeladen werden dürfte, im Fall „Lichtbildwerk“ i.S.v. Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist jedoch erst in drei Jahren und auch nur nach de:WP (mit dann weitergezählter Vorlage à la {{Bild-PD-alt-1923}}) und erst nach weiteren 20 Jahren nach Commons (mit{{PD-old-assumed}}) – was dann wohl jemand anders als ich übernehmen müsste?

Danke, --HReuter (Diskussion) 21:49, 4. Feb. 2022 (CET)

Als eventuellen Trost, wenn das denn hier nichts wird, habe ich dir mal für den Artikel einen Buchtitel spendiert, mit "keine Schöpfungshöhe" funktioniert das bei Commons.
Ich (klein ich) würde die Finger von solchen Konstruktionen wie "einfaches Lichtbild" lassen, das wäre einem eventuellen Nachnutzer nicht zuzumuten, wenn der dann das "freie" Wissen für seine Zwecke wiederverwenden wollte. Bei vermeintlich oder angeblich "anonymen Werken" (also Werken, für die kein Urheber feststellbar ist) wird bei Commons häufig die Allzweckwaffe c:Template:PD-anon-70-EU eingesetzt. Vielleicht hilft dir das weiter. --Goesseln (Diskussion) 23:13, 4. Feb. 2022 (CET)

Eine Frage von höchster Dringlichkeit

Darf man aus Werken wie https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/Downloads/Denkmallisten/Denkmalliste_Rendsburg-Eckernfoerde.pdf?__blob=publicationFile&v=12 ausführlich wörtlich abschreiben? Hintergrund der Dringlichkeit: Der Artikel „Liste der Kulturdenkmale in Hamdorf“ (absichtlich zunächst kein Wikilink um Notification vorerst zu vermeiden) ist Werk eines Admin-Kandidaten.

Im amtlichen Werk steht: „regionaltypische, T-förmige Saalkirche von 1876/1877 aus Backstein, mit breitem Querhaus, fünfseitiger Apsis und 1976 vereinfacht erneuertem Westturm auf quadratischem Grundriss; von Friedhof mit historischen Grabstätten umgeben, nordöstlich mit Ehrenmal für die Gefallenen beider Weltkriege; Bauzeitliche Ausstattung: neugotisches Taufbecken, Kanzel, Altar, Votivschiff und Orgel mit neugotischem Prospekt“ Wikipedia schreibt: „regionaltypische, T-förmige Saalkirche von 1876/1877 aus Backstein, mit breitem Querhaus und fünfseitiger Apsis und 1976 vereinfacht erneuertem Westturm auf quadratischem Grundriss; Bauzeitliche Ausstattung: neugotisches Taufbecken, Kanzel, Altar, Votivschiff und Orgel mit neugotischem Prospekt“ Einzige Unterschiede zur Vorlage: Wikipedia hat „Querhaus, fünfseitiger“ durch „Querhaus und fünfseitiger“ ersetzt, die Passage „von Friedhof … beider Weltkriege“ entfernt und die expliziten Zeilenumbrüche entfernt.

Auch bei „Ehrenmalanlage in ortsbildprägender Lage für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges 1920/21 nordwestlich der Kirche errichtet, später um ausgreifende Arme mit zwei weiteren Gedenksteinen für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges auf Sockeln erweitert“ ist Wikipedias einziger Eigenanteil die Entfernung der expliziten Zeilenumbrüche aus dem amtlichen Text.

„zur Kirche in Hamdorf gehöriger Friedhof; Entstehung wie Kirche ab 1876, mit zahlreichen historischen Grabstätten“ genau wie eben.

Der einzige Textanteil im gesamten Listenartikel, auf den Wikipedia ein Urheberrecht beanspruchen könnte, ist der Satz „In der Liste der Kulturdenkmale in Hamdorf sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Hamdorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) und ihrer Ortsteile aufgelistet (Stand: 1. Februar 2021).“

Das ist imho ein bisschen wenig. Was sagt Ihr dazu?

P.S.: Mit „Liste der Kulturdenkmale in Wester-Ohrstedt“ und der amtlichen Datei https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/Downloads/Denkmallisten/Denkmalliste_Nordfriesland.pdf?__blob=publicationFile&v=15 sieht es ähnlich aus. Weitere Artikel desselben Autors habe ich nicht geprüft.

--Himbeerbläuling (Diskussion) 15:36, 14. Feb. 2022 (CET)

und wenn Du richtig lange suchst, dann wirst Du in (fast) allen sächsischen Denkmallisten das gleiche finden. Nämlich, das der amtliche Text zu den Denkmalen komplett übernommen wurde. Auch wenn es dann dort nicht von einem Admin Kandidaten kommt, wieso erwähnst Du das eigentlich explizit? --mw (Diskussion) 15:49, 14. Feb. 2022 (CET)
Weil im Falle, dass es sich um UrhRV handeln sollte, das für die Abstimmung dann wesentlich wäre. Im Falle, dass es keine UrhRV sein sollte, werde ich um Entschuldigung bitten. Aber ich bitte zunächst die Urheberrechts-Sachkundigen um Prüfung. Und ob es sich bei den sächsischen Listen genauso verhält oder nicht, interessiert mich ehrlich gesagt im Moment weniger dringend. --Himbeerbläuling (Diskussion) 16:05, 14. Feb. 2022 (CET)
Aha, es geht Dir also darum einen Kandidaten vor den virtuellen Kadi zu zerren und eher weniger um das Urheberrecht!? Schon interessant, was manche hier zum handeln bringt. Läuft sowas schon unter WP:KPA? PS: ich kenne weder den Kandidaten noch die Artikel. --mw (Diskussion) 18:32, 14. Feb. 2022 (CET)
^^Diesen^^ zwischengeschobenen Beitrag habe ich jetzt erst beim Gegenlesen bemerkt. Wikipedia:Administratoren#Wie wird man Administrator? enthält den Satz „Wenn man Zweifel irgendwelcher Art an der Eignung eines Kandidaten hat, sollte man versuchen, diese in der Diskussion zum Kandidaten zu klären.“ Ich wollte meine Frage jedoch zunächst mit Fachleuten besprechen, um sie nicht im Falle eines groben Irrtums meinerseits als Störung in die Kandidaturdisk einzubringen. --Himbeerbläuling (Diskussion) 19:28, 15. Feb. 2022 (CET)
Es gibt zwei Ansätze zu der Frage (die wohl schon öfter hier aufkam, siehe eine Archivsuche):
  1. Erfüllt der übernommene Inhalt überhaupt Schöpfungshöhe? Wenn nein, dann kann er einfach übernommen werden. Das gilt speziell für so rein sachliche Angaben wie Objekt-ID, Adresse, Koordinaten, ... Problematisch ist da also höchstens der Beschreibungstext und auch der erfüllt öfter wohl nicht die Schöpfunghöhe ("zur Kirche in Hamdorf gehöriger Friedhof; Entstehung wie Kirche ab 1876, mit zahlreichen historischen Grabstätten Friedhof" kann man kaum anders formulieren, sieht man mal von der Reihenfolge ab).
  2. Ist eine Denkmalliste ein Amtliches Werk? Denn dann kann deren Inhalt gewöhnlich einfach übernommen werden, da diese (mit Ausnahmen) nicht unter Urheberschutz stehen. Vorraussetzung dafür ist §5 URHG. Das scheint aber nicht eindeutig so zu sein, wenn ich mir das Archiv hier so anschaue. Anscheinend veröffentlichen manche Ämter aber diese durchaus gleich unter einer passenden Lizenz.
Tendenziell also vermutlich schon OK (ich bin aber kein Jurist).--Naronnas (Diskussion) 16:35, 14. Feb. 2022 (CET)
Sieht, wenn nicht noch andere Äußerungen kommen, danach aus dass das im Wesentlichen in Ordnung war. In den Absätzen aus der Suchanfrage fand ich lediglich meine Minimalvermutung deutlich bestätigt, dass in Wikipedia wörtliche Zitate eigentlich als solche gekennzeichnet werden sollten. Ich warte noch 1–3 Tage. --Himbeerbläuling (Diskussion) 19:18, 15. Feb. 2022 (CET)
@Himbeerbläuling: Die Formulierungen in Liste der Kulturdenkmale in Hamdorf weisen keine ausreichende Schöpfungshöhe auf, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Ob ein amtliches Werk vorliegt oder nicht, müssen wir daher (wie auch sonst) gar nicht diskutieren. Die Quelle wird genannt. Alles supi. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:25, 15. Feb. 2022 (CET)
Und meine Restfrage, sollten (dann möglicherweise auch in anderen Denkmallisten, aber da kennen sich andere besser aus) wörtliche Zitate als solche gekennzeichnet werden? Die Übernahme ist imho für den allgemeinen Leser nicht offensichtlich. --Himbeerbläuling (Diskussion) 19:36, 15. Feb. 2022 (CET)
Wenn keine Schöpfungshöhe vorliegt, kann man damit rein urheberrechtlich gesehen machen, was man will - auch wörtliche Zitate müssen nicht als solche gekennzeichnet werden. Je nach Kontext kann das trotzdem sinnvoll sein. In dieser Liste scheint es mir aber ausreichend zu sein, dass die Quelle angegeben ist. Gestumblindi 20:48, 15. Feb. 2022 (CET)
Dann bitte ich jetzt hiermit den Gewählten um Entschuldigung. Ich selber möchte ihn nicht pingen. Wenn jemand von Euch, beispielsweise Benutzer:Michael w das anders sieht, mag er anders entscheiden. --Himbeerbläuling (Diskussion) 06:34, 16. Feb. 2022 (CET)
Also ich finde ja, dass wir hier nicht hinter dem Rücken von Leuten diskutieren sollten, darum der abschliessende Ping von mir an JoeHard, einfach zur Kenntnisnahme. Gestumblindi 20:14, 16. Feb. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:39, 16. Feb. 2022 (CET)

Zoo "öffentlich" i.S. der Panoramafreiheit?

Ist ein städtischer Zoo „öffentlich“ im Sinne wie es die Regelung der Panoramafreiheit#Deutschland fordert? Im Artikel auf :de kommt "Zoo" leider nicht vor. Der konkrete Bezug ist diese Skulptur File:Hans Gerd Ruwe - Puma.jpg im Zoo von Osnabrück. Was meint ihr? --Túrelio (Diskussion) 11:29, 15. Feb. 2022 (CET)

Mal von Panoramafreiheit abgesehen: es gilt ungeachtet der öffentlichen Zugänglichkeit ebenfalls ein »Hausrecht«, das in der Zoo-Ordnung Eingang findet. Die fndest Du (G**gl*- Suchbegriffe: Zoo Osnabrück Zoo-Ordnung) zum Download im Netz und danach muss für die Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen, die im Zoo gemacht wurden, eine schriftliche Einwilligung eingeholt werden, ebenso für die gewerbliche Nutzung. Privataufnahmen sind in der Zoo-Ordnung aber ausdrücklich erlaubt. --Blutgretchen (Diskussion) 11:39, 15. Feb. 2022 (CET)
Danke, wenngleich das nicht die Frage war; ist aber für den Hochlader relevant. --Túrelio (Diskussion) 11:48, 15. Feb. 2022 (CET)
Für den Zoo ist ein Eintrittsgeld zu entrichten. Er ist nicht öffentlich zugänglich. Als gGmbH ist er ohnehin ein privates Unternehmen. Schon das spricht gegen Panoramafreiheit. Zudem ist der Hinweis auf das "Hausrecht" (zeig mir einen Zoo, der keines hat), auch relevant im Hinblick auf Beantwortung der Frage. Städtische Zoos sind ohnehin wie Städtische Krankenhäuser private Unternehmen und eben nicht städtisch in diesem Sinn (wie es z. B. eine Straßenkreuzung oder ein öffentlicher Platz wäre). Und dann siehe auch Sanssouci-Urteil (BGH, Urteil vom 1. März 2013, Az. V ZR 14/12 – Sanssouci II; BGH, Urteil vom BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010, Az. V ZR 45/10 – Sanssouci)...Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung der Fotos steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt wurden. --Blutgretchen (Diskussion) 12:50, 15. Feb. 2022 (CET)
Hallo @Túrelio, deine Frage wird von dem Abschnitt mit dem Friedhof-Beispiel beantwortet. Nach den dort erläuterten Kriterien lautet die Antwort, dass Zoos leider nicht öffentlich sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:17, 15. Feb. 2022 (CET)
@Alle: Danke für Eure Kommentare. Für das konkrete Foto läuft nun der LA c:Commons:Deletion requests/File:Hans Gerd Ruwe - Puma.jpg. --Túrelio (Diskussion) 11:16, 16. Feb. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:34, 16. Feb. 2022 (CET)

Artikel: Das Gehirn

In einer Geschichte, die ich gerade schreibe, und die ich selbstverständlich auch gerne bereit bin, euch vorzulegen, zitiere ich relativ wortwörtlich einige kurze Abschnitte aus eurem Artikel über das Gehirn. Darf ich das? Wie sieht es mit den Urheberrechten aus? Muss ich eine Fußnote setzen? Es vielleicht einfach mehr in meinen eigenen Worten formulieren? Bitte um Antwort! (nicht signierter Beitrag von 84.115.219.202 (Diskussion) 08:01, 4. Feb. 2022 (CET))

Wenn du in eigenen Worten formulierst, sollte es kein Problem sein. Wenn du umfangreiche Texte wörtlich zitierst, solltest du wohl (etwa in einer Fussnote, ja) die (Haupt-)Autoren des Wikipedia-Artikels und die Lizenz angeben, siehe auch Wikipedia:Weiternutzung. Gestumblindi 11:30, 5. Feb. 2022 (CET)

Ich habe bei der Sichtung der Seite festgestellt, dass der Begriff StringART urheberrechtlich geschützt ist. Muss man dabei etwas beachten? --Gerald Fix (Diskussion) 14:32, 9. Feb. 2022 (CET)

@Gerald Fix Nicht der Begriff ist urheberrechtlich geschützt, sondern ggfs. die so entstandenden Werke. Sofern ein Werk die Schöpfungshöhe überschreitet, brauchen wir von den Künstler*innen der Werke eine Freigabe zu Abbildung im Artikel bzw. allgemein zur Speicherung auf Commons. --Raymond Disk. 15:42, 9. Feb. 2022 (CET)
Danke. Frau Stirnimann behauptet aber auf ihrer Seite: Sämtliche Bilder, Texte, sowie der Name StringART sind urheberrechtlich geschützt. Sie unterliegen unserem Copyright und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung, in welcher Weise auch immer, verwendet werden. Die Bilder auf der Seite sind unproblematisch, das habe ich geprüft. --Gerald Fix (Diskussion) 15:56, 9. Feb. 2022 (CET)
@Gerald Fix Schreiben kann sie viel; und das sicherlich in guten Absichten. StringART könnte sie sich höchstens als Wort(-Bild)-Marke schützen lassen. Das Urheberecht ist da außen vor. --Raymond Disk. 16:27, 9. Feb. 2022 (CET)
Okay, vielen Dank. Ich muss also nichts unternehmen. --Gerald Fix (Diskussion) 17:42, 9. Feb. 2022 (CET)
Einzelne Begriffe können nicht urheberrechtlich geschützt werden. Also nein, du musst nichts unternehmen. -- Chaddy · D 17:54, 9. Feb. 2022 (CET)

File:Gabriel Dawe "Plexus A1" .jpg könnte jedoch eine urheberrechtlich geschütztes Werk abbilden. Habitator terrae Erde 18:47, 9. Feb. 2022 (CET)

Dafür wirft der Artikel selbst Fragen auf. Der wurde von dem Account Benutzer:Stirnimann angelegt, der auf seiner Benutzerseite folgendes angibt: „Mit Einwilligung und im Auftrag der Schweizer StringART- Künstlerin Ursula Stirnimann, kümmere ich mich seit 1989 um sämtliche administrativen Angelegenheiten in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Ausstellungen, Webpräsenz, Kontakte zu Medien, etc.).“ Das sieht also leider ein wenig nach Eigendarstellung aus. Ich hab den Accountinhaber mal aufgefordert, sich zu verifizieren. -- Chaddy · D 02:59, 10. Feb. 2022 (CET)

Nebenbei: Im Schweizer Markenregister finde ich keine Eintragung einer Marke "Stringart", "StringART" oder ähnlich. Gestumblindi 20:21, 10. Feb. 2022 (CET)
Auch interessant... -- Chaddy · D 20:54, 10. Feb. 2022 (CET)
Im deutschen Markentegister (DPMA) dagegen schon, zumindest für eine deutsche Wort-Bild-Marke [2] (sowie eine abgelehnte europaweite Wort-Marke [3])--Naronnas (Diskussion) 15:00, 11. Feb. 2022 (CET)
Wenn ich das richtig interpretiere bezieht sich das nur auf die Schreibweise stringART. Die Bezeichnung Stringart an sich ist deshalb aber nicht markenrechtlich geschützt (und meiner Ansicht nach auch gar nicht schützbar).
Und zweiteres bezieht sich auch auf etwas völlig anderes (eine chinesische Spielzeugmarke StringArt). -- Chaddy · D 16:00, 11. Feb. 2022 (CET)
Nur noch einmal zur Klarstellung, insbesondere für @Gerald Fix: Hier auf Wikipedia müssen wir uns nur ums Urheberrecht sorgen, das Markenrecht müssen wir hier nicht beachten, weil wir nicht zu den jeweiligen Unternehmen im Wettbewerb stehen (einfach ausgedrückt). --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:37, 17. Feb. 2022 (CET)
Danke! --Gerald Fix (Diskussion) 06:40, 18. Feb. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:25, 20. Feb. 2022 (CET)

Unterschriften

Nachfolgender Text kopiert von Artikel Diskussion:Peter Kohlgraf zu Wikipedia:Urheberrechtsfragen zur weiteren Diskussion. Textkopie - Anfang. --DOCMO audiatur et altera pars 20:50, 8. Feb. 2022 (CET)
Darf eine Unterschrift aus Datenschutzgründen veröffentlicht werden ? --DOCMO audiatur et altera pars 08:16, 8. Feb. 2022 (CET)

Ist eine gute Frage. Aber wir haben in vielen Artikeln eine eingebunden. --Gmünder (Diskussion) 08:22, 8. Feb. 2022 (CET)
Mir hat sich dieselbe Frage gestellt, und nicht zum ersten Mal. Der Erkenntnisgewinn und enzyklopädische Wert einer Autogrammsammlung in WP erschließt sich mir nicht. Bei verstorbenen Berühmtheiten hätte das m.E. noch eine gewissen Sinn. Bei Lebenden scheint mir die Mißbrauchsgefahr nicht völlig von der Hand zu weisen. Ich habe selbst schon Hochstapelei mit kirchlichen Dokumenten erlebt. Natürlich ist es keine Hexerei, sich eine solche Unterschrift zu besorgen. Es ist aber doch irgendwie ein Unterschied, ob der Pressesprecher des Bischofs die Signatur online stellt oder ob wir das hier als Foto in den Artikel pappen. Ist sowas schon mal diskutiert worden und wenn nicht, wo wäre der richtige Ort dafür?--Liebermary (Diskussion) 09:44, 8. Feb. 2022 (CET)
Hier kommt wohl bei lebenden Personen das «Recht am eigenen Bild» zum Tragen und die Bildrechte zum Schutz der Privatsphäre. Alleine deshalb dürften Unterschriften per Bild nicht öffentlich werden dürfen. Sicherlich gibt es dazu keine persönliche Einwilligung.--DOCMO audiatur et altera pars 10:59, 8. Feb. 2022 (CET)

Textkopie - Ende. --DOCMO audiatur et altera pars 20:50, 8. Feb. 2022 (CET)

Rein Urheberrechtlich geniesen Unterschriften keinen Schutz, vergleiche Rechtsschutz von Schriftzeichen#Handschriftliche Schriftarten und Gestaltungen. Unter Recht am eigenen Bild fällt das sicher auch nicht (dabei geht es um Bilder der Person). Wenn dann fällt das unter Privatsspähre, und die ist immer ein Graubereich: So wie man die Adresse des Bundespräsidenten öffentlich bekanntgeben kann, kann man auch seine auf zahlreichen Dokumenten zu findenden Unterschrift "veröffentlichen". Aber die Adresse der Bäckerin von nebenan und deren Unterschrift dürfte man beides nicht veröffentlichen. Das hängt also immer vom konkreten Fall ab, bei einem Bischof würde ich da keinen Schutz über die Privatsphäre sehen, da dieser ja sicher zahlreiche öffentlich einsehbare Dokumente unterschrieben hat. Zur Missbrauchsgefahr: Da ist die Angabe des Geburtsdatum meist viel schlimmer.--Naronnas (Diskussion) 13:34, 9. Feb. 2022 (CET)

Guten Tag - könnt Ihr bitte einen Blick werfen auf Im Lauf der Zeit ! Ist das Referenzieren auf solche Screenshots aus Film-DVDs in Directupload urheberrechtlich einwandfrei ? (Offenbar hat diese Firma Directupload selbst ja kein Problem damit ?) --James Krug (Diskussion) 18:09, 20. Feb. 2022 (CET)

Wir sind uns sicherlich einig, dass die Person, die diese Screenshots hergestellt und auf der genannten Plattform hochgeladen hat, Urheberrechtsverletzungen begangen hat. Und wir sind uns wohl auch einig, dass diese Links nicht unseren Anforderungen an Belege entsprechen. Ob wir sie zu "Illustrationszwecken" im Artikel behalten wollen, wäre schließlich eine Frage, die man diskutieren könnte – ich würde sie mit nein beantworten. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:02, 20. Feb. 2022 (CET)
Danke, Gnom, für prompte Antwort. Habe auf der Diskussionsseite des Artikels jetzt vorgeschlagen, dass wir die Links löschen. Beste Grüße, --James Krug (Diskussion) 20:33, 20. Feb. 2022 (CET)
So klar ist das nicht. Auch https://www.museoreinasofia.es/en/collection/artwork/guernica könnte eine URV sein, wir wissen nicht, ob das Museum eine Genehmigung der Erben hat, verlinken es aber. --Ralf Roletschek (Diskussion) 05:39, 22. Feb. 2022 (CET)
Dass das Museum hier legal handelt, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Bei den in diesem Abschnitt diskutierten Bildern ist das genaue Gegenteil der Fall. Und jetzt diskutieren wir nicht die Rechtslage von Picassos Nutzungsrechten, denn die bringt uns hier nicht weiter. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:20, 22. Feb. 2022 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Ralf Roletschek (Diskussion) 15:40, 24. Feb. 2022 (CET)

Plakate und Buchcover

Hallo, stehen bspw. dieses Plakat (vgl. Website) und jenes Buchcover lizenzkonform in Commons? Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 01:26, 10. Feb. 2022 (CET)

"Beispielsweise" gibt es nicht, weil immer jeder Fall einzeln zu betrachten ist. Für das Plakat ist "Eigenes Werk" nicht plausibel, da in der Beschreibung "Design: Kathrin Roussel" steht, was nicht mit dem Uploader-Namen "Amelie Liebst" korrespondiert - ich werde einen Löschantrag stellen. Beim Buchcover ist der Fall weniger klar. Der typographische Teil der Gestaltung (in arabischer Schrift) ist vermutlich gar nicht schutzfähig; beim dekorativen Rahmen stellt sich die Frage, ob das eventuell gemeinfreie traditionelle Muster sind oder doch eine geschützte Gestaltung vorliegt. Möglicherweise ist das Cover also komplett gemeinfrei, dann wäre allerdings die vergebene Lizenz CC-BY-SA 4.0 nicht haltbar, sondern es wäre eher {{PD-ineligible}}. Sollte es jedoch geschützt sein, könnte der Uploader "Verbrecher" doch der Rechteinhaber sein oder für den Rechteinhaber agieren, da auffällt, dass alle seine Uploads mit Michael Fisch, dem Verfasser dieses Buchs, zu tun haben. In diesem Fall überlasse ich es aber gerne anderen, einen eventuellen Löschantrag zu stellen oder die Frage mit einer Bitte um eine Freigabe-Erklärung der Rechteinhaber zu klären. Gestumblindi 01:42, 10. Feb. 2022 (CET)
Danke für die fallweisen Antworten und erste Schritte, Gestumblindi. Der Uploader, Verbrecher, wurde gebeten, sich zu äußern. Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 13:09, 11. Feb. 2022 (CET)
Das Plakat steht im direkten Bezug zur Website und zur Veranstaltung "Poetica", um die es in diesem Artikel geht. Das Design/Plakat der aktuellen Poetica 7 wurde von Kathrin Roussel als Honorararbeit für die Poetica erstellt und steht zur freien Verfügung. Was muss ich noch hochladen, bzw. ändern oder angeben, dass das Plakat seine Berechtigung auf der Website behält? Danke --Amelie Liebst (Diskussion) 12:36, 15. Feb. 2022 (CET)
@Amelie Liebst: Bitte schicke eine E-Mail an permissions-de@wikimedia.org, in der du entweder erklärst, dass du die Universität zu Köln als Inhaberin des vollumfänglichen Nutzungsrechts an dem Plakat vertrittst und dich mit der Veröffentlichung des Plakats unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 einverstanden erklärst, oder, falls die Universität zu Köln nur Inhaberin eines einfachen Nutzungsrechts ist, bittest du Kathrin Roussel, die Freigabe im eigenen Namen zu erklären. Gib Bescheid, wenn du dabei weitere Unterstützung benötigst. So vermeiden wir, hier die Urheberrechte der Designerin zu verletzen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:33, 15. Feb. 2022 (CET)

Das Austria-Forum hat in seinem elektronischen Bestand dieses Foto, aufgenommen vom 1938 aus Österreich geflohenen Fotografen Wilhelm Willinger, der 1943 im Exil starb. Gemäß den Objektattributen bei Austria-Forum ist das Foto im Copyright von IMAGNO/Österreichisches Theatermuseum (IMAGNO=Christian Brandstätter Verlag ?) und ist mit dem Kommentar versehen

Das Bild darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Austria-Forums verwendet und weiterverbreitet werden.

Das Foto ist imho gemeinfrei (PD-old-75) unabhängig davon, in wessen Besitz sich Originale (Negativ, Originalabzüge) oder Kopien befinden.

Nebenbei: Auch die Bildverwertungsagentur Akg-images ist im Besitz dieses Fotos und behindert das Herunterladen und Weiterverwendung durch Wasserzeichen. Und auch Getty Images macht bei der Vermarktung des Bildmotivs mit für schlappe 150€ für das Kleinformat.

Also, was tun? Eine Bildschirmkopie als PD-old nach Commons? Oder nach de:WP? Und wie soll das weitergehen, es ist ja nur ein Beispiel. --Goesseln (Diskussion) 00:35, 16. Feb. 2022 (CET)

off topic: Schade, dass das Bild bei Austria-Forum so klein ist. Sonst könnte jemand, der es kann, aus diesem und diesem wahrscheinlich ein Bild ohne Wasserzeichen machen. Die Wasserzeichen scheinen sich nicht zu überschneiden. --2003:E4:5F11:A600:42B0:76FF:FE7B:15B2 09:20, 16. Feb. 2022 (CET)
In der Tat, das Foto ist gemeinfrei, da Wilhelm Willinger vor über 70 Jahren verstorben ist. Die fälschliche Behauptung von von "Copyright" ist vielleicht kein böswilliges Copyfraud, da es ja noch bis 2013 geschützt war, vielleicht wurden da Unterlagen/Datenbankeinträge nicht aktualisiert. Es kann problemlos nach Wikimedia Commons; ich würde {{PD-old-auto-expired |deathyear=1943}} als Template verwenden (die PD-old-auto-Vorlagen passen die angezeigten Fristen immer dem Todesjahr an, d.h. wenn es dann mal 80 Jahre her ist und das Foto auch in den wenigen Staaten, die eine solche Schutzfrist kennen, gemeinfrei wird, muss man nichts ändern). Ich nehme an, dass dieses offensichtliche Publicity-Foto damals auch zeitnah publiziert wurde, womit auch keine editio princeps in Frage kommt; zumal, wie hier immer wieder gerne betont wird, jemand, der editio princeps für sich in Anspruch nimmt, beweisen muss, dass das Werk vorher nie veröffentlicht wurde, nicht umgekehrt. Aber wie gesagt, das wird hier eh keine Rolle spielen. Gestumblindi 11:47, 16. Feb. 2022 (CET)
Wie @Gestumblindi. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:33, 16. Feb. 2022 (CET)
Ich muss mich allerdings korrigieren: Für "PD-old-auto-expired" ist das Foto knapp noch nicht alt genug, da von 1927. Für den "expired"-Teil der Vorlage (public domain in den USA, da vor mehr als 95 Jahren erstveröffentlicht) ist es erst ab nächstem Jahr alt genug (wenn wir von zeitnaher Erstveröffentlichung ausgehen). Auf Commons müssen Fotos ja immer im Herkunftsland und in den USA gemeinfrei/PD sein. Es ist also nicht ganz ausgeschlossen, dass das Foto in diesem Jahr in den USA noch geschützt ist, wenn auch in Österreich und überhaupt in Europa gemeinfrei. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, Goesseln, dann warte vielleicht bis 2023 mit dem Upload. Gestumblindi 23:25, 16. Feb. 2022 (CET)
PS: Siehe zum Thema USA auch weiter oben. Gestumblindi 23:27, 16. Feb. 2022 (CET)
Oder jetzt lokal auf :de hochladen und nächstes Jahr nach Commons verschieben - ginge das auch? --2003:E4:5F11:A600:42B0:76FF:FE7B:15B2 09:04, 17. Feb. 2022 (CET)
Das wäre in solchen Fällen auch ein denkbarer Ansatz, hat sich hier nun aber erledigt, siehe unten :-) Gestumblindi 12:10, 17. Feb. 2022 (CET)

Das Foto habe ich inzwischen bei Commons hochgeladen und harre gelassen der Dinge, danke für die Hinweise. Das kriege ich schon hin, es wäre nicht die erste Löschattacke bei Commons auf Wilhelm_Willinger (Fotograf), siehe dazu https://commons.wikimedia.org/wiki/Category_talk:Photographs_by_Wilhelm_Willinger

Nochmal zurück zum Ausgangspunkt:

Freies Wissen versus Copyfraud

Ich stelle mir das so vor, dass "wir" mal bei den hier Genannten

vorstellig werden, und sie dazu einladen zu überlegen, wie sie ihren Netzauftritt so gestalten können, dass bei der Auszeichnung ihrer digitalisierten Sammlungsstücke oder ihrer auf dem Markt angebotenen Objekte PD-alt-70 berücksichtigt wird oder eben auch: Ist mir zu aufwendig das festzustellen, daher pauschal "Bilder unterliegen dem Urheberrecht".

Oder so ähnlich. --Goesseln (Diskussion) 11:27, 17. Feb. 2022 (CET)

Ah, in dieser Löschdiskussion findet sich ein interessanter Hinweis: "I should probably note that Austria only implemented the EU term directive on 1 April 1996, three months after the URAA date (1 January 1996). While most works were already at 70 years pma at the time, photographs published before 1932 or taken before 1932 and not published within 20 years were in the public domain in Austria, regardless of the author's lifespan. As such, any such files should be OK in the United States." Damit kann auch dieses Foto von 1927 selbst aus URAA-Sicht mit dem PD-old-auto-expired-Baustein versehen werden. Der Text im Baustein passt zwar nicht ganz ("published ... before January 1, 1927"), aber "expired" ist das Copyright in den USA trotzdem. In 10 Monaten passt dann auch der Text wieder ;-) Gestumblindi 11:56, 17. Feb. 2022 (CET)
Also bei Getty kannst du das wohl vergessen. Die sind bekannt für ihr hartnäckiges Copyfraud und haben als reines Kommerz-Unternehmen auch gar kein Interesse daran, da irgendwie Klarheit zu schaffen. Bei nichtkommerziellen Plattformen oder GLAMs können solche Hinweise eher auf fruchtbaren Boden stossen. Gestumblindi 12:02, 17. Feb. 2022 (CET)
Leider sind auch viele Bibliotheken und Museen dafür bekannt, auf ihrem Copyfraud zu bestehen. Da sollte man also auch nicht mit einer zu hohen Erwartungshaltung rangehen. ---- Chaddy · D 12:42, 17. Feb. 2022 (CET)
Dem kann ich eine gute Nachricht aus dem Südwesten entgegenhalten: Das Badische Landesmuseum gibt seine Sammlung komplett frei. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:01, 17. Feb. 2022 (CET)
es geht (mir) nicht darum, dass irgendjemand "seine" Bilderschätze komplett freigibt, da Eigentum oder Besitz eines Bildes nur sehr wenig damit zu tun haben, wem das Bild urheberrechtlich gehört. Sondern dass die Bilder, die noch nicht PD-old-70 sind, von allen richtig deklariert werden, und die Bilder, die PD-old-70 sind, nicht (irrtümlich) mit solchen Anmerkungen wie bei Austria-Forum falsch deklariert und damit dem freien Verkehr vorenthalten werden. Dass wir mit einem solchen Wunsch Aufwand generieren und dass wir damit nicht nur öffentlichen Besitzern, sondern auch den privaten Verwertern auf die Füße treten, ist mir schon klar. Ist halt nur die Frage, ob "wir" das wollen und auch können, mal ein bißchen Druck aufzubauen. --Goesseln (Diskussion) 14:39, 17. Feb. 2022 (CET)

Warum eine Löschung von mehreren Abbildungen von Urkunden der 16. Jahrhunderts aus einem Archiv

Hallo, ich möchte erfragen, was das auf sich hat Abbildungen mit Urkunden-Ausschnitten des 16./ 17. Jahrhunderts zu löschen. Ein Bot löschte die Abbildungen. Ich weiß nicht warum. Das stand u.a. in den Versionen:

AktuellVorherige 05:03, 12. Feb. 2022‎ Dateientlinkerbot Diskussion Beiträge‎ 25.758 Bytes −78‎ Bot: Entferne Commons:File:Stadtbuch Arnau Hans Gernert 1572.jpg (de) da die Datei gelöscht wurde. (Source of derivative work not specified 2021) rückgängig [automatisch gesichtet]

Um weitere eventuelle Fehler zu vermeiden ist es hilfreich diesen Fehler zu wissen. 'Schade um die Arbeit, in die Archive Osteuropas zu reisen und die Detail zu dokumentieren.

Ich hoffe die Angaben reichen. Bitte helft mir die Dinge besser zumachen. 16Exul82 (Diskussion) 18:39, 19. Feb. 2022 (CET)

Zuallererst mal der Hinweis, dass nicht der Bot die Bilder gelöscht hat, sondern er entfernt nur die (nicht mehr funktionierenden) Bildverwendungen nachdem die Bilder auf Commons gelöscht wurden. Du musst also Fragen warum auf Commons die Bilder gelöscht wurden. Die genannte Datei (siehe dortige Löschbegründung) wurde wohl gelöscht, da es sich um ein abgeleitetes Werk handelt und dazu nötige Angaben schon seit längerem fehlten (also etwa von welchem Gesamtwerk der Bildausschnitt war). Mit den von dir hochgeladenen Bildern scheint es aber schon öfter dieses Problem gegeben zu haben, wenn ich mir deine Diskussionsseite auf Commons anschaue. Dir sollte das also schon klar sein.--Naronnas (Diskussion) 21:08, 19. Feb. 2022 (CET)
Naronnas danke für die schnelle korrekte Antwort. Kann ich die selben Fotos, die von Commons gelöscht wurden, mit einer anderen/besseren Beschreibung für die Lizenzen wieder eingeben. Und muss ich dann einen anderen neuen Dateinamen eingeben. Wenn Du mir diesen Tipp geben könntest, kann ich es vielleicht noch verbessern und die jetzt vermurksten Seiten wiederherstellen.16Exul82 (Diskussion) 21:43, 19. Feb. 2022 (CET)
Ich habe dazu leider selbst nicht allzuviel Commons-Erfahrung, aber schau mal Commons:Deletion_requests/de#Berufungsentscheidungen an. Ich denke du müsstest für die Datei den löschenden Commons-Admin (das sollte überwiegend Commons:User:Ruthven, der wohl auch etwas Deutsch kann, besser wäre aber wohl Englisch) um Wiederherstellung bitte und dann die Probleme bei jeder einzelnen Datei beheben. Vielleicht stellt er die Dateien auch für einen gewissen Zeitraum wieder her und lässt dich in diesem die Fehler beheben. Andererseits war aber ja auch langegenug auf deiner Commons-Diskussionsseite gestanden, dass die Dateien Problem hatten, es kann also sein, dass er das ablehnt. Davor solltest du dich aber vielleicht nochmal schlau machen, was denn konkret anzugeben ist und ob du selbst die nötigen Informationen (und ggf Rechte) dazu hast. Tut mir leid dass ich dir da jetzt nicht mehr helfen kann.--Naronnas (Diskussion) 23:18, 19. Feb. 2022 (CET)
Wiederherstellungsanträge können auf c:COM:UDEL erfolgen. Dabei sind die Dateinamen zu nennen und die jeweils fehlenden Angaben. Bei Fotos wie beispielsweise c:File:Stadtbuch Arnau Mertten Gernert 1596.jpg ist auch zu erklären, von wo das Foto herkommt und nicht nur das abgebildete Stadtbuch. --AFBorchert 🍵 23:46, 19. Feb. 2022 (CET)

Urheberrecht abgelaufen oder nicht? Und wie damit umgehen?

Ich habe ein historisches Foto entdeckt, dass bereits 1. Juli 1927 vom ADAC veröffentlicht wurde.[1] (Sorry Paywall) Das Foto selber ist auf den 19. Juni 1927 datiert und der Fotograf war Robert Sennecke, der 1940 verstorben ist. Leider vermarket eine Agentur dieses Foto (für viel Geld) und würden sicherlich erstmal den Rechtsweg gehen[2] Wie geht man damit um, oder gibt es vielleicht sogar juristische Unterstützung?! Gruß --Pitlane02 🏁 disk 16:05, 22. Feb. 2022 (CET)

Wenn die Angaben von dir stimmen (das Foto stammt tatsächlich von dem Fotografen, der schon seit 1940 und damit über 70 Jahre tot ist; wobei ich mich frage woher du die Angabe hast?), dann ist das Foto gemeinfrei. Die Agentur kann die Bilddatei natürlich weiterhin für Geld vermarkten/verkaufen, aber sie kann nichts dagegen tun, dass wir es verwenden und kostenlos anbieten. Juristische Unterstützung wirst du da also nicht benötigen, da die Agentur das auch nicht irgendwie einklagen wird (das wäre für die rausgeworfenes Geld).--Naronnas (Diskussion) 16:57, 22. Feb. 2022 (CET)
Die Fußnote vom Foto in der ADAC Motorwelt Nr. 26 vom 1. Juli 1927 - Seite 17 benennt als Fotografen Robert Sennecke. Gruß --Pitlane02 🏁 disk 18:12, 22. Feb. 2022 (CET)
Also nichts wie los, Pitlane02! Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:08, 23. Feb. 2022 (CET)

Pressfoto einer Band

Das Foto Datei:Bandfoto 0451-2 Kopie.tif ist identisch mit auf [4]. Ein richtiges Impressum konnte ich dort nicht finden, nur den Namen "Florian Eppel" (Bandmitglied, auch auf dem Foto), welcher identisch mit dem hochladenen Benutzer sein könnte. Braucht es hier eine formelle Freigabe oder reicht das so? --MinotaurasaurusDisk 12:57, 23. Feb. 2022 (CET)

@Minotaurasaurus: Die Frage ist, ob wir es für ausreichend wahrscheinlich halten, dass der hochladende Benutzer berechtigt war, die Datei hier unter CC0 zu veröffentlichen. Ich würde die Frage bejahen. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:08, 23. Feb. 2022 (CET)

Polizeiberichte

Sind Polizeiberichte als amtliche Werke anzusehen? Ich würde sagen nein. Havelbaude sieht es jedoch anders (Hintergrund ist dieser Edit). -- Chaddy · D 20:17, 14. Feb. 2022 (CET)

Ich denke, das kann man hier schnell klären. Die Polizei Berlin hat das klar geregelt: https://www.berlin.de/polizei/allgemeine-seiten/artikel.40141.php --> "Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet." --Havelbaude (Diskussion) 11:18, 15. Feb. 2022 (CET)
@Havelbaude, Chaddy: Ja, sie sind amtliche Werke, fallen aber unter § 5 Absatz 2 und sind deshalb nicht für uns zu verwenden (da wir auch die Bearbeitung und nicht nur den Nachdruck erlauben). Habitator terrae Erde 11:52, 15. Feb. 2022 (CET)
Schon da bin ich mir nicht so sicher. Aber gut, zumindest sollte auf jeden Fall klar sein, dass sie nicht unter § 5, Absatz 1 fallen. ---- Chaddy · D 13:23, 15. Feb. 2022 (CET)
"Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet" bedeutet nicht Gemeinfreiheit. ---- Chaddy · D 13:13, 15. Feb. 2022 (CET)

Habt ihr beide schon an die Zulässigkeit von Zitaten oder als Zitat nachgedacht? Habitator terrae Erde 16:40, 15. Feb. 2022 (CET)

Kleinzitate sind natürlich immer problemlos. Aber in diesem Fall (siehe Link) geht es um ein Vollzitat. ---- Chaddy · D 19:12, 15. Feb. 2022 (CET)
Ich stimme @Habitator terrae zu. Hinweis an @Havelbaude und @Chaddy: Wenn die Polizei auf ihrer Website irgendwelche Hinweise oder Nutzungsbedingungen nennt, muss das für uns nicht unbedingt gelten, siehe Copyfraud. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:20, 15. Feb. 2022 (CET)

Wenn das Abhören von (nicht für die Öffentlichkeit bestimmten) Nachrichten des BOS-Funks (einschließlich des Polizeifunks) und einiger anderer Funkdienste einen Straftatbestand darstellt, dürfen wir dann auch Dateien, die solche Nachrichten enthalten, dulden? --2003:D2:4F11:52B5:1480:B053:C1EA:2647 16:37, 24. Feb. 2022 (CET)

Erneuertes Urheberrecht?

Hallo, auf der Startseite bei t-online findet sich rechts nicht weit unten jeden Tag ein anderes historisches Bild. Angeklickt wird's dann größer und man bekommt ein paar Zeilen zu lesen, um was es sich da handelt. Immer wieder sind da auch Fotos dabei, die schon 100+ X Jahre alt sind und somit eigentlich keinerlei Lizenzprobleme für's Wikiversum darstellen dürften. Aber so sicher bin ich mir dann doch nicht. Konkretes Beispiel Das Bild vom 27.09.1920 würde IMHO vielleicht gut in den Artikel Das Cabinet des Dr. Caligari passen. Nun steht aber rechts unten im Bild eingearbeitet: "(Quelle: imago images/Everett Collectio)" Offensichtlich eine Bildagentur, die da wohl doch irgend welche Rechte drauf hat und bei der t-online wohl Geld abdrücken musste, um das Bild bei sich veröffentlichen zu dürfen. Auf der t-online Website hat IMHO t-online bzw der dahinter stehende Anbieter Ströer Content Group wohl fraglos alle URHs. Ich bin mir also sehr unsicher ob man das Foto in diesem Fall runter und bei Commons wieder hochladen darf. Und wenn doch, wen müsste ich dann in der Dateibeschreibung eintragen? t-online? Ströer Content Group? oder imago images? Hoffe auf eindeutige Antwort zumal es da immer wieder mal interessante Foto-Schnäppchen zu holen gäbe, die aber aus Erfahrung alle nach dem gleichen Muster ausgezeichnet sind.--Ciao • Bestoernesto 08:02, 27. Feb. 2022 (CET)

Das Ablaufdatum des Urheberrechts von Filmen ist nach deutschem Urheberrecht oft schwierig zu ermitteln. Nach Schweizer Recht wäre es einfach, weil dafür nur das Todesdatum des Regisseurs zu berücksichtigen ist, das steht in ungewöhnlicher und wunderbarer Deutlichkeit in Art. 30 des URG: "Bei Filmen und anderen audiovisuellen Werken fällt für die Berechnung der Schutzdauer nur der Regisseur oder die Regisseurin in Betracht." In Deutschland werden aber, wenn ich es richtig im Kopf habe, auch weitere Beteiligte berücksichtigt. Ich weiss jetzt gerade nicht, ob die Drehbuchautoren da üblicherweise dazugehören; wenn ja, dann könnte der Film in Deutschland noch geschützt sein, da Mitautor Hans Janowitz erst 1954 gestorben ist (es gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheber). In den USA ist er aufgrund des anders geregelten amerikanischen Copyrights public domain, aber in diesem Fall müsste man sich sogar fragen, ob wir die Bilder von Commons hier in der deutschen Wikipedia überhaupt einbinden dürfen. In der Schweiz ist der Film gemeinfrei, da Regisseur Robert Wiene 1938 gestorben ist. Gestumblindi 21:53, 27. Feb. 2022 (CET)
PS: Das Bild, um das es dir geht, scheint übrigens ein Screenshot aus dem Film zu sein. Sollten wir hier zum Schluss kommen, dass der Film in Deutschland gemeinfrei ist (was mir nicht so klar erscheint, siehe oben), dann wäre auch ein solcher Screenshot nicht geschützt, ganz gleich über welche Bildagentur es gerade bezogen wurde, und es gibt keinen Rechteinhaber. Es ist aber auch abgesehen vom Urheberrecht sinnvoll, die unmittelbare Quelle für ein Bild anzugeben, damit die Herkunft nachvollziehbar bleibt. Gestumblindi 21:57, 27. Feb. 2022 (CET)
Wir beurteilen den Schutzstatus nach dem jeweils strengsten nationalen Recht in DACH, wodurch die Schweizerische Rechtssprechung für uns nicht zum Tragen kommt. Eine "persönliche schöpferische Leistung" wie vom deutschen URHG gefordert können auch Kameraleute, Musiker, Schauspieler oder Beleuchter haben. Sicher nicht in jedem Film aber das ist möglich. Spiel mir das Lied vom Tod lebt von der Musik von Ennio Morricone, die Filme von Sergej Eisenstein (ok, alt genug) von Beleuchtern. Bei Schindlers Liste gab es Oscars für Kamera, Musik, Schnitt, Szenenbild und adaptiertes Drehbuch. Wenn diese Teilleistungen einen Oscar bekommen, wird wohl niemand eine schöpferische Leistung verneinen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:07, 27. Feb. 2022 (CET)
Tja, dann kann man wohl nicht bestreiten, dass Hans Janowitz als einer der Drehbuchautoren des Films mit einer "persönlichen schöpferischen Leistung" daran beteiligt war, damit müsste das Bild mit der Szene aus dem 4. Akt wohl aus dem Artikel entfernt werden, evtl. auch der Zwischentitel. Wie sieht es mit den Produzenten aus? Erich Pommer ist erst 1966 gestorben. Wenn Produzenten nicht mitzählen, wären wohl ausser Janowitz alle, die an dem Film kreativ beteiligt waren, schon lange genug verstorben. Der Film dürfte damit 2025 auch in Deutschland gemeinfrei werden. Eine Originalmusik ist wohl nicht erhalten. Gestumblindi 22:23, 27. Feb. 2022 (CET)
Noch ein allgemeiner Hinweis an Bestoernesto: Es ist keineswegs so, dass Fotos, "die schon 100+ X Jahre alt sind", automatisch "keinerlei Lizenzprobleme für's Wikiversum darstellen". Wir haben zwar eine Vorlage {{Bild-PD-alt-100}}, die ist aber nur bei Dateien anwendbar, bei denen "das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann". Wenn wir einen Urheber kennen und wissen, dass er vor weniger als 70 Jahren gestorben ist, wissen wir damit auch, dass das Werk noch geschützt ist, und können es nicht verwenden. Auch bei einem Foto, das älter als 100 Jahre ist, ist das sehr gut möglich. Stell dir mal etwa ein Foto vor, das jemand 1920 im Alter von 30 Jahren aufgenommen hat, und dieser Fotograf wäre dann etwa 1960 im nicht gerade biblischen Alter von 70 Jahren gestorben - ist dann halt noch bis und mit 2030 geschützt. Gestumblindi 22:30, 27. Feb. 2022 (CET)
§ 65 (2) UrhG (Deutschland): "Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik." Das kam m. W. 1995 mit der damaligen EU-Urheberrechtsrichtlinie und sollte sich so oder so ähnlich auch in den Gesetzen der anderen EU-Länder finden (ich denke auch Europäischer Wirtschaftsraum, also auch noch Norwegen, Island, Liechtenstein). In Großbritannien vermutlich auch noch.
Zwei Dinge zum Caligari-Bild: 1) Es ist nicht klar, ob das ein Einzelbild aus dem Film selbst ist oder ein gestelltes Standbild, das von einem speziellen Standbildfotografen erstellt wurde. 2) Schutzfrist: In letzterem Fall knüpft der urheberrechtliche Schutz samt 70-Jahre-Frist an den Standbildfotografen an, im ersteren Fall an den Kameramann (das habe ich auch erst vor ein paar Monaten von Pajz gelernt, vgl. [5]). Kameramann des Caligari-Films war Willy Hameister (1889–1938), wer der Standbildfotograf war, müsste man ggf. ermitteln. --Rosenzweig δ 11:18, 28. Feb. 2022 (CET)
Du zitierst es doch selbst: "siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden", von den Personen in der Infobox ist Erich Pommer das, gestorben 1966 - also wäre 2037 das Jahr der Gemeinfreiheit. Allerdings sind Urheber der Dialoge und Komponist noch nicht berücksichtigt. Das Werk ist der Film insgesamt, durch Herauslösen eines Standbildes schafft man kein eigenes Werk des Kameramannes. Die konkrete Szene ist ganz klar auch durch Regisseur, Schauspieler, Beleuchtung beeinflußt, egal, ob das ein Standbild oder Screenshot ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:37, 28. Feb. 2022 (CET)
Lt. dem verlinkten Kommentar von Pajz auf Commons (dort Hinweise auf Urheberrechtskommentare usw.) sind die Einzelbilder eines Filmwerks eben nicht vom Schutz des Gesamt-Filmwerks erfasst. Bleibt als ihr Urheber derjenige, der sie fotografiert bzw. gefilmt hat. Als Standbild werden üblicherweise nicht aus dem Film herausgelöste Einzelbilder bezeichnet, sondern mit einer separaten Foto-Kamera von einem separaten Fotografen erstellte Fotos von Szenen des Films. Bei den Filmen von Fritz Lang war dieser Standbildfotograf über viele Jahre Horst von Harbou. Der ist dann der (alleinige) Urheber dieser Standbilder. --Rosenzweig δ 21:26, 28. Feb. 2022 (CET)
PS: Erich Pommer ist einer der Produzenten und damit keine der vier genannten Personen (Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik). Auf den kommt es also für die Schutzdauer des Films als solcher nicht an. --Rosenzweig δ 21:30, 28. Feb. 2022 (CET)
So einfach ist das nicht. Es ist immer der Einzelfall zu prüfen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 09:05, 1. Mär. 2022 (CET)

Hallo! Der Artikel beinhaltet mehrere URVs von der Website des Instituts, wurde allerdings 2019 vom verifizierten Konto MPIterMic ergänzt. Muss hier dennoch eine offizielle Freigabe des Textes erfolgen? Ich hatte das bereits als URV gekennzeichnet, aber dann zurückgesetzt. Danke und Grüße--Nadi (Diskussion) 10:33, 24. Feb. 2022 (CET)

Ja, liebe Kollegin Nadi. Das hast du genau richtig gemacht. Hintergrund: Eine Benutzerverifizierung enthält keine Nutzungsrechtefreigabe. Ganz sicher nicht. Aber ganz unter uns: Die Benutzerverifizierung dient eigentlich nur unserer Absicherung, dass sich Angeber nicht langfristig mit fremden Federn schmücken. Sie verleiht keine Sonderrechte. Sie bestätigt nur, dass dieser Benutzer eine E-Mail-Adresse bei der betreffenden Organisation genutzt hat. Das schließt auch den Pförtner ein. --Sockenschütze (Diskussion) 09:54, 9. Mär. 2022 (CET)

Was ist z-lib.org oder de1lib.org

Hallo, ich habe eine Internetseite gefunden, die ein Standardwerk direkt als PDF-Download anbietet und gleichzeitig behauptet "Kostenlose elektronische Bibliothek seit 2009" zu sein. In dem PDF, das ich dort heruntergeladen habe, steht aber Folgendes: "Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt."

Auf dieser Internetseite befinnden sich zwar irgendetwelche Aufrufe um "Büchergutscheine zu spenden", aber die Seite kommt mir ziemlich unseriös vor. Viele "aktuelle Uploader" laden Werke in Afrikaans bzw. aus Südafrika hoch. Ich weiß nicht wie das dort mit "Vergehen gegen das Urheberrecht" aussieht.

Kann mir jemand sagen, ob ich diese Internetseite als "Download-Quelle" für ein Buch angeben kann? Ich habe zwar gesehen, dass andere Bearbeiter Downloads zu dieser Seite verlinkt haben. (Einfach mal nach den folgenden Domains hier in Wikipedia-Artikeln suchen.) Ich habe aber die Vermutung dass sich diese Internetseite im rechtlichen Graubereich bewegt. Den Namen der Internetseite und Alternativnamen habe ich in der Wikipedia bis jetzt in keiner Diskussion gefunden. Gemeint ist diese Internetseite hier: https://de.z-lib.org/ oder alternativ, bzw. direkter Link zum Download, den ich meine, wäre: https://de1lib.org/book/2870199/36dfbb Die Frage ist Download-Link bzw. Internetseite als "Weblink im Artikel" angeben oder nicht? Wenn man den Link mit einbindet, können ja auch Bearbeiter/Diskutierer darauf zugreifen. Ich würde das Lehrbuch gerne als Weblink angeben. Das Standardwerk wird auch in der Wikipedia bei dem Autor Hartmut Ernst erwähnt. Die verlinkte Seite verrät mir aber nicht, ob man (der Autor) irgendwo das Buch auch "umsonst" zum Download anbietet. Sondern die "Buchseite" bietet nur irgendwelche grundsätzlichen Informationen, siehe hier. Kann mir jemand weiter helfen? Grüße --Eneliting (Diskussion) 15:12, 24. Feb. 2022 (CET)

Ergänzung: In diesem Artikel hat jemand beispielsweise eine seltsame Konstruktion gebaut - eine "ordentlich zitierte Literaturangabe" und darunter eine Anmerkung eingefügt, die zu der Seite führt auf der man das Werk direkt als PDF herunterladen kann. Das Werk ist aber geschützt - das erfährt man aber erst nach dem Download. Auf der Internetseite steht das aber nicht, Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_am_Hydaspes#cite_ref-1

Sollte/Kann man so etwas in einen Artikel einbinden oder sollte man so etwas eher vermeiden?

Eneliting (Diskussion) 20:36, 24. Feb. 2022 (CET)

@Eneliting, ich glaube, Du bist hier eher verkehrt. Etwas zu verlinken ist ja keine URV. Wenn das verlinkte Werk eine URV darstellen sollte, ist WP dafür nicht haftbar, sondern die verlinkende Website. Besser wäre es IMHO allerdings, wenn Du es nicht als "Download-Quelle" betitelst, sondern einen Literatur-Baustein setzt wie es wohl schon jemand so ähnlich gemacht hat.
({{Literatur |Autor= |Titel= |TitelErg= |Hrsg= |Auflage= |Verlag= |Ort= |Datum= |ISBN= |Seiten= |Kommentar= |Online= }}
und den Link dann bei "Online=" einträgst. Davon abgesehen ist der Copyright-Vermerk vielleicht aus irgendwelchen Gründen inzwischen schon überholt, was den Anbieter aber nicht veranlasst hat sich die Arbeit zu machen, nochmal eine neue Datei zu erstellen.--Ciao • Bestoernesto 05:03, 27. Feb. 2022 (CET)
PS: Regelrecht unseriös kommt mir diese Website eigentlich nicht vor, bietet sie doch alles, von einer Telefonnummer mal abgesehen, was das EU-Recht an Ansprüchen an eine Website stellt, obwohl der*die Anbieter*in in Hongkong sitzt. Da habe ich schon ganz andere Erfahrungen gesammelt.--Ciao • Bestoernesto 05:47, 27. Feb. 2022 (CET)
Ich halte die Seite, Z-Lib.org, für eine Schattenbibliothek, vergleichbar mit Library Genesis, und würde vom Verlinken eher abraten. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 11:20, 27. Feb. 2022 (CET)
Da bin ich mir nicht so ganz sicher Springer Science+Business Media ist riesengroß - die Muttergesellschaft noch grösser. Die sitzen zum Beispiel auch in Indien. Die publizieren weltweit. Mit einem "bezahlten Buch" das zwei-drei Jahre alt ist, kann man auch Werbung für die eigenen nächsten Auflagen machen. Etwas ganz aktuelles habe ich dort noch nicht gesehen.
Ich habe eine Vermutung. Ich weiß aber nicht, wie ich sie überprüfen kann. Ich weiß, dass PDFs auch irgendwann nicht mehr sichtbar sein können. Bei Zeitschriften (PDFs) aus einer Stadtbibliothek habe ich nach drei Tagen plötzlich nichts mehr gesehen.
Ich habe keinen Adobe Writer/Reader, sondern nur ein Mozilla-Plug-in. Ich weiß nicht, wo ich in welchen Einstellungen nachschauen könnte, ob es eine zeitliche „Leselimitierung“ oder so etwas gibt.Ich habe mir noch ein Buch heruntergeladen. Dort steht wieder etwas von Copyrights, aber es gibt darüber direkt zwei Links. Der eine führt in die Deutsche Nationalbibliothek, der andere nach Springer. Dort soll das Buch 80 € kosten. Wenn das so eine Art limitierte Leseprobe ist, kann sich das für Springer auch rentieren. Im Buch steht Folgendes:
ISBN 978-3-658-26999-9 ISBN 978-3-658-27000-1 (eBook)
https://doi.org/10.1007/978-3-658-27000-1
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Springer Vieweg
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2019
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Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Wiedergabe von allgemein beschreibenden Bezeichnungen, Marken, Unternehmensnamen etc. in diesem Werk bedeutet nicht, dass diese frei durch jedermann benutzt werden dürfen. Die Berechtigung zur Benutzung unterliegt, auch ohne gesonderten Hinweis hierzu, den Regeln des Markenrechts. Die Rechte des jeweiligen Zeicheninhabers sind zu beachten.
Ich denke, dass nur derjenige sich illegal verhalten kann, der ohne Rechte hochlädt. Diese Internetseite existiert direkt vor den Augen von Axel Springer SE. Die haben 16.000 Mitarbeiter. Ich denke, die können sich (weltweit) schon wehren.
Aber warum ich wegen der Verlinkung gefragt habe, ist folgendes: Die eine Website sagt mir der „z-lib.org -URL-Provider“ sitzt in Urugay: https://site-stats.org/z-lib.org/ Die Server sollen in Latein-Amerika/Karibik stehen.
Eine andere Webseite sagt mir „Kolumbien“ via „Indien“ bei: „de.z-lib.org“: https://urlscan.io/result/252e698c-d5e4-47a4-9e44-2cf4fca09e31/
Die Server von denen ich eben das Buch heruntergeladen habe, stehen offenbar in der Schweiz: https://site-stats.org/booksc.org/
Wenn ich die URL hier suche, finde ich nur Hosting Provider aus https://urlscan.io/search/#Booksc.org Kolumbien oder Schweiz – und Holland.
Ich habe in meinem ganzen Leben bis jetzt immer nur von guten Sachen gehört, die aus Kolumbien über Schweiz oder Holland nach Europa gekommen sind. ;-) Deswegen dachte ich, ich frag mal lieber nach....die können ja Daten zählen/erheben wie sie wollen. Kolumbien, Indien hat ja mit den europäischen Datenschutzauflagen nichts zu tun haben. Die Daten kann man ja auch schon wieder verkaufen.
Es würde mich auch nicht wundern, wenn die Seite von Springer selbst betrieben wird. Die Up- und Downloader sagen einem Unternehmen ja auch etwas über regionale Märkte für bestimmte Medien und Interessen vor Ort.
Kann mir jemand sagen wie ich eine zeitliche Limitierung in einem PDF in dem Mozilla-Plugin einsehen kann? Unter Eigenschaften finde ich dazu nichts.
Danke für die Antworten --Eneliting (Diskussion) 11:35, 27. Feb. 2022 (CET)
In LibGen und Z-Lib findet man aktuelle Belletristik von unterschiedlichsten Autoren in unterschiedlichsten Sprachen von allen möglichen Verlagen (probier es doch einfach mal mit ein paar Namen aus...). Insofern ist die Theorie, dass das eine verlagseigene Seite wäre, mit Sicherheit hinfällig. Anderes Beispiel: Share-Online.biz war ein in der Warez-Szene sehr beliebter One-Click-Hoster, dessen TLD in Belize registriert war. Aber IIRC lagen große Teile des Datenbestandes im Cyberbunker in Rheinland-Pfalz - als einfacher Internetnutzer ist das rmitteln echter Serverstandorte verlorene Liebesmüh. Ich bleibe dabei: Schattenbibliotheken in der Wikipedia zum Zwecke der Quellen- oder Literaturangabe zu verlinken, ist eine schlechte Idee. Was Du privat machst, ist wie bei allen Raubkopien unter Bittorrent-Vermeidung ziemlich sicher ausschließlich dein Vergnügen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 11:49, 27. Feb. 2022 (CET)
Ich benutze kein Bittorent etc. Bei mir steht noch Tipler's Physik, Brostein's Mathematik, Atlanten und Fachbücher im Buchregal. "Wechselrichter im Solaranlagenbau" für 50,- DM von Conrad - Fachliteratur war alles Mal fast unbezahlbar!
Die Bücher sind mehr als 25 Jahre alt. Die kann ich zwar zitieren, aber nicht benutzen um mit Wikipedia-Bearbeiter über Themen zu diskutieren. "Die noch Älteren" haben noch ältere Bücher, die ich nicht einsehen kann. Meine Buchzitate können die auch nicht kontrollieren.
Wie sahen denn die von dir zitierten Seiten aus - hatten die auch E-Mail-Adressen? Konntest du auch dort mit unterschiedlichen Bezahlverfahren "spenden". Kontobuchungen sind für die Amis sichtbar. Axel Springer gehört einem US-Investor.
Bei jeder Firma, bei der ich gearbeitet habe, war man scharf darauf, etwas von der Konkurrenz zu sehen - am besten digitalisiert. Wenn du eine eigene Upload-Seite baust, und "Laien"-Paperscans durchführen lässt oder PDFs hochladen lässt, musst du dir die Mühe nicht mehr machen. Den Aufwand, die Werke der Konkurrenz in digitaler Form zu haben, haben schon andere für dich gemacht. Wenn man viel Geld verdienen möchte, muss man andere für sich arbeiten lassen - am besten den eigenen Kunden.
Ich habe hier viele Übernahmen von Unternehmen recherchiert und versucht zu rekonstruieren - z.B. die von Tabakfirmen. Die Internetseite spektrum.de ist ja auch Springer Spektrum.
Nach den Recherchen wurden mir ich an einem Tag bei spektrum plötzlich fast zu 90% Artikel-Empfehlungen angezeigt, die nur über Artikel handelten, die sich mit dem Tabakkonsum beschäftigen.
Wenn ich da heute drauf gehe, sehe ich einen Mix an Themen - aber die Themen meiner letzten Recherche sehe ich dort auch.
Wer nach Fachbüchern zu Hydrologie oder Informatik sucht, der sucht schon gezielt zu etwas speziellem und gibt Informationen preis.
Soll ich als Weblink spektrum (Springer) angeben? Die sind ja nur kommerziell...
Mir sind Links zu Uni-PDFs am liebsten. Die habe ich hier ja auch bevorzugt eingebunden, aber mannchmal findet sich einfach nichts. --Eneliting (Diskussion) 12:22, 27. Feb. 2022 (CET)
@Eneliting: das ist eine der bekannten Schattenbibliotheken und sollte daher unter keinen Umständen verlinkt werden. --Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 10:32, 11. Mär. 2022 (CET)
@Scantasyundfiencefiction: Ich habe diese Intenetseite hier noch nirgendwo eingebunden, aber gibt es zu der Behauptung irgendeine Quelle? Welcher Publisher hat z.B. gegen die geklagt? Irgendein Beleg? --Eneliting (Diskussion) 18:58, 11. Mär. 2022 (CET)
@Eneliting: die en.wp hat einen Artikel dazu: en:Z-Library. --Scantasyundfiencefiction

Benutzer:Mr.Lovecraft/Baustelle/Marvel und Benutzer:Mr.Lovecraft/Baustelle/Orte ‎

Hallo erst mal. Es geht um diese 2, im BNR liegende, Aritkel, Benutzer:Mr.Lovecraft/Baustelle/Marvel und Benutzer:Mr.Lovecraft/Baustelle/Orte. Es geht darum, das sehr grosse Teile der Texte von marvel seiten, marvel Fan wiki übersetzt und übernommen worden sind. Ich verweise auf diese Diskution Benutzer_Diskussion:Mr.Lovecraft/Baustelle/Marvel#Woher_die_übersetztungen? der ersteller sagt, er würde die texte von den seiten nur "paraphrasiere" und läst bewust die verlinungen zur marvel wiki weg. wie kann man da weiter vorgehen?--Conan (Eine private Nachricht an mich? Bitte hier lang.) 14:58, 24. Feb. 2022 (CET)

Bin im Besitz/Eigentum eines Bildes von Otto Engelhardt-Kyffhäuser verst. 1965

Bild: Moschee/Kairo (Monotypie) gemalt etwa 1955. Darf ich, auch wenn ich Besitzer/Eigentümer bin, das Bild bei WP im Artikel nicht hochladen? Danke.--Hopman44 (Diskussion) 15:27, 24. Feb. 2022 (CET)

Das geht wohl nicht. Das Urheberrecht ist unabhängig vom Eigentum an dem physischen Bild. Es verbleibt beim Urheber und kann (bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) auch nicht weggegeben oder verkauft werden. Wenn Du also bei dem Bild nicht noch einen zusätzlichen Vertrag hast, der z.B. die beliebige Vervielfältigung zu beliebigen Zwecken einschließlich der kommerziellen Nutzung und der Herstellung von Abwandlungen des ursprünglichen Werks ausdrücklich erlaubt, dann ist das nichts für Commons oder Wikipedia. Du kannst es Dir aber vormerken für den 1. Januar 2035. Hinweis: Bin kein Rechtsanwalt und kann daher keine rechtsverbindliche Auskunft geben, sondern nur nachplappern, was ich hier ganz oft gelesen habe. --2003:E4:5F11:A600:42B0:76FF:FE7B:15B2 18:05, 24. Feb. 2022 (CET)
Das hat die IP richtig eingeschätzt und erklärt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:02, 24. Feb. 2022 (CET)
Vielen Dank für die Auskunft, dann muß ich wohl bis zum 1. Januar 2035 warten, wenn ich bis dahin noch lebe!--Hopman44 (Diskussion) 20:46, 24. Feb. 2022 (CET)

p.s. sogar bis zum 7. Juni 2035!--Hopman44 (Diskussion) 20:47, 24. Feb. 2022 (CET)

1. Januar 2036. --Magnus (Diskussion) 20:50, 24. Feb. 2022 (CET)
Stimmt, 2036. Da hatte ich mich vertippt, sorry. Es gilt der Jahreswechsel nach dem 70. Todestag. --2003:E4:5F11:A600:42B0:76FF:FE7B:15B2 23:13, 24. Feb. 2022 (CET)
Lieber Hopman44, aufgrund Deines letzten Nebensatzes möchte ich Dir eine Möglichkeit aufzeigen, wie Du das Bild bereits jetzt hochladen kannst. Wir haben auf den Commons ein eigenes Procedere für solche Fälle, die c:Category:Undeletion requests. Das läuft so, dass die Datei hochgeladen und dann wieder (zeritlich befristet) gelöscht wird. An jedem Jahresanfang werden die - dann gemeinfreien - Dateien wieder hergestellt. Natürlich gibt es auch für das Jahr 2036 eine solche Kategorie: c:Category:Undelete in 2036 mit zahlreichen Inhalten. Wenn Du an dieser Lösung interessiert bist, dann lade bitte die Datei auf die Commons hoch und sag mir (entweder hier oder auf meiner Disk.) Bescheid, ich kümmere mich dann um die Löschung und Einkategorisierung. Viele Grüße, --emha db 11:19, 25. Feb. 2022 (CET)
Zufällig mitgelesen, stellt sich mir hier dann doch eine grundsätzliche Zwischenfrage. Die IP schreibt (und wird bestätigt): "Das Urheberrecht ist unabhängig vom Eigentum an dem physischen Bild. Es verbleibt beim Urheber und kann (bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) auch nicht weggegeben oder verkauft werden." Nun solange der Urheber noch lebt, leuchtet mir das ein. Aber wenn der mal nicht mehr lebt, was hat er dann noch davon? Seine Erben können es ja dann wohl auch nicht nutzen, denn etwas vererben wäre dann ja auch eine Form von "Weggabe" Bitte um Aufklärung, Danke im Voraus.--Ciao • Bestoernesto 07:02, 27. Feb. 2022 (CET)
Vererbt werden kann das Urheberrecht schon. -- Chaddy · D 07:44, 27. Feb. 2022 (CET)
Der Urheber bleibt immer der Urheber, auch nach dem Tod aber das exklusive Nutzungsrecht existiert weiter und wird weiter vererbt. Wenn es nicht testamentarisch an eine bestimmte Person vererbt wird oder durch andere Verträge an dritte abgetreten wurde, dann wird es automatisch auf alle gesetzlichen Erben übertragen und die Nutzung wird kompliziert, da nun bei all diesen Personen angefragt werden muss. Mit jeder Generation können es daher auch noch mehr werden. Aber nach 70 Jahren ist es auf jedem Fall vorbei mit dem gesetzlich gewährten Nutzungsmonopol. -- Herby 21:09, 27. Feb. 2022 (CET)
Die Erben können es sehr wohl nutzen, wie man bei Picasso, Loriot und zahlreichen anderen Beispielen sieht. Die 70 Jahre pma sind weltweit verbreitet und das ist auch gut so. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:54, 27. Feb. 2022 (CET)

Danke, Herby. Da kann es also Erbengemeinschaften mit 30 Personen aus drei Generationen geben. Die, als ungeteilte Erbengemeinschaft, müßten dann jeder für sich wegen des exclusiven Nutzungsrechtes einer Veröffentlichung des Bildes (vor Ablauf des 70. Todestages des Urhebers) bei WP zustimmen. Das kann dann natürlich sehr unübersichtlich werden.--Hopman44 (Diskussion) 07:43, 4. Mär. 2022 (CET)

@Hopman44: willst Du mein o.g. Angebot annehmen? Viele Grüße, --emha db 15:48, 4. Mär. 2022 (CET)
Vielen, vielen Dank, emha! Ich kriege das technisch sowieso nicht gebacken. Das Bild hat mein Freund Vattigustav auf dem Schirm und er hat es bei OEK "eingepflegt", was nach einer halben Stunde wieder entfernt wurde. Würde das so laufen, dass das Bild unter Commons dauerhaft ? erscheinen würde bei OEK oder nur jedes Jahr (bis 2036) vorgemerkt werden würde? Das wäre zwar nicht schlecht, aber bis 2036 immer nur ein Auf und Ab ist mMn auch nicht so prickelnd. Ich weiß auch nicht, ob mein Freund dazu noch Lust und Laune oder auch Zeit hätte. Danke für Deine Hilfe. mfG--Hopman44 (Diskussion) 18:09, 4. Mär. 2022 (CET)
Lieber @Hopman44, leider weiß icht, was Du mit "OEK" meinst, kannst Du das bitte ausführen? Das Bild wird auf die Commons einmalig hochgeladen und verschwindet dann (gelöscht) bis zum Jahr 2036. Am 1. Januar wird es wieder hergestellt und ist dann verfügbar. Es gibt also kein Auf und Ab. Viele Grüße, --emha db 11:39, 7. Mär. 2022 (CET)
Danke, Emha. OEK ist Otto Engelhardt-Kyffhäuser (s. Überschrift). Das Bild der Moschee von Kairo hat mein WP-Freund Vattigustav dort "eingepflegt" und nach einer halben Stunde hat das julius1990 brutal gelöscht, da Urheberrechte verletzt worden seien. Ich weiß garnicht, warum er so blitzschnell reagiert hat, eigentlich hatte er OEK garnicht auf seinem Radar oder Beo. Und wie er überhaupt wußte, dass (evtl.) nicht doch die Zustimmung (des Urhebers) oder auch der Erben mir oder Vattigustav nicht doch vorliegen würde? War alles ganz schön mysteriös, zumal ich mich mit ihm vorher "schwer in der Wolle" hatte!! Und kurz danach hat er auch noch das seit ewigen Zeiten vorhandene Bild des OEK von Richard Jecht aus 1915, was ein anderer User "eingepflegt" hatte, ebenfalls mit dem Bemerken der Urheberrechtsverletzung gleichfalls rausgeschmissen. Auch Richard Jecht hatte er mMn nicht auf der Beo. Und wie kann er definitiv wissen, dass der User (Achwas?), der das Bild von Jecht dort vor Jahren (2013) hinzugefügt hat, keine ! Zustimmung der Erben zur Veröffentlichung des Bildes habe, obwohl sicherlich, wie bei vielen anderen Bildern überall, die Bemerkung der Lizenzfreiheit/Gemeinfreiheit stehen muß und stand ? Einfach nur ein brutaler Rundumschlag von julius1990? Würde mich freuen, wenn Du mal bei Jecht die Historie des Bildes mal prüfen könntest, ob nicht doch dort die Löschung unrechtmäßig erfolgte! Danke für Deine Mithilfe und Deine Antwort. Irgendwie ist das Ganze für mich unglaublich.mfG----Hopman44 (Diskussion) 13:18, 7. Mär. 2022 (CET)Hopman44 (Diskussion) 13:11, 7. Mär. 2022 (CET)
Hallo Hopmann44, wenn etwas nicht in der Dateibeschreibung steht, dann ist es nicht vorhanden. Man muss also, wenn man eine solche Urheberrechtsverletzung entdeckt nicht spekulieren, was sein könnte, sondern der Hochlader hätte das schon selbst richtig deklarieren müssen. Als bekennender Inklusionist übersehe ich solche Urheberrechtsverletzungen gerne erst einmal, wenn sie dann aber, wie in einem solchem Fall auffällig werden, dann beteilige ich mich durchaus auch schon mal an Aufräumaktionen. Ich denke, das ist bei Julius1990 nicht anders. Persönliche Anymositäten muss man hinter so etwas nicht vermuten. --Wuselig (Diskussion) 13:48, 7. Mär. 2022 (CET)
Senf (= meine unmaßgebliche Meinung).
1. OEK = Otto Engelhardt-Kyffhäuser (ob das eine offiziöse Abkürzung ist, weiß ich nicht)
2. Wenn ich mir heute die Mühe (eher gering und halbwegs überschaubar, aber doch Mühe) machen würde, sagen wir mal 50 Bilder von Pablo Picasso einzuscannen und bei Commons hochzuladen, dann müssten diese nach der Methode-Emha von einem Commons-Freiwilligen und Commons-Befugten sofort versteckt werden und könnten 1973+71 = 2044 von einem Commons-Freiwilligen und Commons-Befugten aktiviert werden.
Im Ernst, warum sollte ich das machen? Der Nutzen für Commons wäre sehr gering. Der Aufwand, diesen Speicher durch den life-cicle der Commons-Software und der Commons-Datenbanken mitzuschleppen wäre möglicherweise nicht gering, weil die Datenbankstruktur in 20 Jahren etwas anders aussehen könnte.
Bei OEK mit dem Public Domain Day = 1.1.2036 wäre diese Bilanz nicht viel besser.
--Goesseln (Diskussion) 14:16, 7. Mär. 2022 (CET)

Danke, Wuselig. Aber hier wurde aber umgehend abgeräumt, ohne evtl. mal auch zu diskutieren. Es kann ja sein, dass der Bildeinsteller sowas wie eine schriftliche Zustimmung der Erben vorliegen hat, wie z.B. bei Rolf-Dietrich Ratzmann, von der Ehefrau, die per Post (sowas soll es heute auch noch geben!) an wiki...nach Berlin geschickt hat und zunächst er es nur vergessen hat, beim Bild nicht ausdrücklich zu erwähnen. Kann ja meines Erachtens auch mal vorkommen. Und da der Entferner des Bildes einen Bearbeiter "Hopman44" entdeckt hat, mußte natürlich das Bild von Richard Jecht von 1915 auch dran glauben! Soweit, so gut. Habe jedoch gerade bei meinen Recherchen festgestellt, dass Achwas am 2.11.2013 nur den File von Jecht geändert hat (Prof.Dr.Dr.entfernt). Ansonsten hat Achwas sich wohl nicht mit Aktivitäten besonders hervorgetan. Eingestellt hat das Porträt von 1915 wohl Jenne1504 am 2.11.2013, der einiges bei WP verzapft hat. Ergo war das Bild fast neun Jahre verbotenerweise beim Artikel Jecht abgebildet...Da wurde es ja nun höchste Zeit, dass das Bild von höchster Stelle umgehend entfernt werden mußte, zumal beim edit Jecht natürlich auch Hopman44 mal seinen Senf (zwei Buchstaben) dazugegeben hatte.--Hopman44 (Diskussion) 15:04, 7. Mär. 2022 (CET)

p.s.: Ein Glück, dass man mir das Bild nicht (so schnell) von meiner Wohnzimmerwand wegnehmen kann...Obwohl, man weiß ja nie!--Hopman44 (Diskussion) 18:19, 7. Mär. 2022 (CET)

Vielleicht hilft diese Anleitung in der Zukunft weiter, statt "Kontakt mit der Post". Und selbst dann, sollte man bereits das Template {{OTRS pending}} setzen. --Wuselig (Diskussion) 09:44, 8. Mär. 2022 (CET)

 Info: Siehe c:Commons:Deletion requests/File:"Kairo, Moschee", 1955, Druckgraphik-Monotypie.jpg, die Datei ist gelöscht und für die Wiederherstellung 2036 vorgemerkt. --Rosenzweig δ 13:04, 8. Mär. 2022 (CET)

Danke, nochmal Wuselig für Deine Hinweise! Besonderer Dank aber an Rosenzweig! Er hat das entfernte Bild Moschee/Kairo von 1955 wirklich für den 1.1.2036 vorgemerkt! Wunderbar! Dass ich das (vielleicht!) noch erleben darf...Rosenzweig, könntest Du das evtl. auch für das entfernte Porträt von 1915 von Richard Jecht auch noch bewerkstelligen? Auch wenn OEK der NSDAP nahestand, hat er mMn auch seine Würdigung verdient, zumal er nach dem 3. Reich weitere beachtenswerte Werke geschaffen hat. s. auch die erfolgten Ausstellungen in Osnabrück und Göttingen, initiiert von seiner Tochter Ursula Wawersik, die nicht aufgrund seiner Vergangenheit (OEK's) abgelehnt wurden. (Und seien wir mal ehrlich, hätten wir wie unsere Vorfahren in der damaligen Zeit gelebt, die überwiegende Mehrheit waren Anhänger, zumindest Mitläufer. Da bin ich mir ganz sicher. Um zu Überleben, mußten sie ja, salopp gesagt, "den Arsch an der Wand halten", Stichwort: Arbeitslose pp.) p.s. Und die Abkürzung OEK habe ich kreiert...--Hopman44 (Diskussion) 19:43, 8. Mär. 2022 (CET)

Das Jecht-Bild ist jetzt auch für Wiederherstellung 2036 vorgemerkt, siehe c:Commons:Deletion requests/File:JECHT.JPG. --Rosenzweig δ 23:58, 12. Mär. 2022 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Rosenzweig δ 01:28, 19. Apr. 2022 (CEST)

Bilder anonymer deutscher Urheber auf Commons

Auf Commons läuft gerade eine Debatte über urheberrechtliche anonyme Bilder aus Deutschland (§ 66 UrhG). Hier in der de.wp werden Bilder unter Berufung auf § 66 UrhG bekanntlich nicht akzeptiert. Commons hingegen hat die ziemlich unglücklichen Vorlagen {{PD-EU-no author disclosure}} und {{PD-anon-70-EU}}, die so ziemlich alle EU-Länder in einen Topf werfen und Besonderheiten wie die alte Rechtslage hierzulande weitgehend ignorieren. Bei beiden Vorlagen gibt es deshalb Warnhinweise, dass sie für deutsche Werke vor Mitte 1995 de facto kaum (oder gar nicht) verwendbar sind, und das wird jetzt (zunächst) bei einer Vorlage angegriffen. Ich habe argumentiert, dass bei solchen Werken u. a. das Risiko für Nachnutzer zu groß sei und man sie deshalb nicht akzeptieren solle. Jetzt werde ich von einem anderen Commons-Admin gefragt, ob ich das denn beweisen ("prove") könne, denn mögliche striktere Voraussetzungen ("stricter requirements") sollten doch bitte schön auf klaren und präzisen Problemen beruhen ("clear and precise issues"), nicht auf vagen Ängsten ("vague fears").

Ad hoc habe ich keine Beispiele, daher wollte ich hier auf die Diskussion hinweisen, vielleicht kann ja jemand etwas Diesbezügliches beitragen oder ganz generell etwas dazu schreiben. Die Diskussion findet sich auf der Vorlagendiskussionsseite c:Template talk:PD-EU-no author disclosure#Germany. Gruß --Rosenzweig δ 09:59, 24. Feb. 2022 (CET)

Benutzer:Rosenzweig, wieso willst Du eigentlich päpstlicher sein als der Papst? WM-Foundation ist verantwortlich für alles was auf Commons passiert. Deine vagen Ängste und Bauchgefühle sind da juristisch völlig unerheblich und auch kontraproduktiv. Wieso versuchst Du krampfhaft der WP Bilder zur Nutzung vorzuenthalten, die der Wissensvermittlung dienlich sein können.--Ciao • Bestoernesto 13:16, 7. Jul. 2022 (CEST)
Die WMF ist nicht verantwortlich für das, was gutgläubigen Nachnutzern der Medien auf Commons passiert. Und das Ziel von Commons ist es eben, Medien bereitzuhalten, die für jeden Zweck wirklich frei sind. Das sicherzustellen ist Sinn und Zweck der Bemühungen. Hier in der de.wp übrigens auch, hier wird deswegen komplett auf entsprechende Dateien verzichtet: „Aufgrund der oben beschriebenen praktischen Schwierigkeiten verzichtet die deutschsprachige Wikipedia auf Bilder unter Berufung auf anonyme Werke“ (Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist; die dort im Anschluss beschriebenen pragmatischen Regelungen gibt es in ähnlicher, wenn auch nicht identischer Form auch auf Commons). Deine Formulierung „Bilder zur Nutzung vorzuenthalten, die der Wissensvermittlung dienlich sein können“ könnte man auch zur Rechtfertigung der Benutzung aller möglicher urheberrechtlich geschützter Medien heranziehen. Dem stehen aber Grundsatzentscheidungen der WMF (für Commons) bzw. der Benutzer (de.wp) entgegen, dass eben nur freie Medien genutzt werden sollen. Wenn dir das nicht passt, solltest du dir überlegen, ob du hier richtig bist. --Rosenzweig δ 13:52, 7. Jul. 2022 (CEST)
§ 72 UrhG betrachtet Bildwerke nach 50 Jahren Laufzeit als gemeinfrei. --Fibe101 (Diskussion) 10:28, 16. Aug. 2022 (CEST)
Da geht es um Lichtbilder. Das hat also mit dieser Thematik nichts zu tun. --Rosenzweig δ 11:24, 15. Sep. 2022 (CEST)