„Erziehung“ – Versionsunterschied

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Eine Unterscheidung zwischen Erziehung und [[Sozialisation]] hat [[Friedhelm Neidhardt]] vorgenommen, für den Erstere ein normatives Konzept ist, in dem bestimmte ideale pädagogische Vorstellungen umgesetzt werden, während Letztere als Sammelbegriff alle faktischen Bedingungen des Hineinwachsens in eine Gesellschaft bezeichnet.<ref>Hörner, Drinck, Jobst (2008), S. 73; Friedhelm Neidhardt: ''„Modernisierung“ der Erziehung: Ansätze und Thesen zu einer Sozialisation.'' In: Franz Ronneberger (Hrsg.): ''Sozialisation durch Massenkommunikation.'' Enke, Stuttgart 1971, S. 1–20.</ref>
Eine Unterscheidung zwischen Erziehung und [[Sozialisation]] hat [[Friedhelm Neidhardt]] vorgenommen, für den Erstere ein normatives Konzept ist, in dem bestimmte ideale pädagogische Vorstellungen umgesetzt werden, während Letztere als Sammelbegriff alle faktischen Bedingungen des Hineinwachsens in eine Gesellschaft bezeichnet.<ref>Hörner, Drinck, Jobst (2008), S. 73; Friedhelm Neidhardt: ''„Modernisierung“ der Erziehung: Ansätze und Thesen zu einer Sozialisation.'' In: Franz Ronneberger (Hrsg.): ''Sozialisation durch Massenkommunikation.'' Enke, Stuttgart 1971, S. 1–20.</ref>

Matthias Grundmann ([[Universität Münster]]) definierte Erziehung 2009 als „die Etablierung sozial erwünschter Eigenschaften von Personen durch Bezugspersonen“, während mit ''Bildung'' „die Kultivierung von Handlungswissen einzelner Individuen“ und mit ''Sozialisation'' „der ganz allgemeine, anthropologisch fundierte Sachverhalt der sozialen Gestaltung von verlässlichen Sozialbeziehungen und der intergenerationalen Tradierung von sozialem Handlungswissen“ umschrieben werde.<ref>{{Literatur |Autor=Matthias Grundmann |Titel=Sozialisation – Erziehung – Bildung: Eine kritische Begriffsbestimmung |Herausgeber=Rolf Becker |Sammelwerk=Lehrbuch der Bildungssoziologie |Ort=Wiesbaden |Verlag=Springer |Jahr=2009 |ISBN= 978-3-531-14794-9 |Seiten=61 }}</ref>


=== Erziehung vs. Pädagogik ===
=== Erziehung vs. Pädagogik ===

Version vom 8. Januar 2017, 16:35 Uhr

Der erste Schritt. Burmesische Familie

„Unter Erziehung versteht man die pädagogische Einflußnahme auf die Entwicklung und das Verhalten Heranwachsender. Dabei beinhaltet der Begriff sowohl den Prozeß als auch das Resultat dieser Einflußnahme.“[1] Bei Erwachsenen spricht man eher von Belehrung oder Unterricht (vgl. Verkehrsunterricht). Die von Erziehung betroffenen Kinder und Jugendlichen werden historisch auch als Zöglinge, fachsprachlich als Edukanden (= die zu Erziehenden) bezeichnet.

Der Ausdruck „Erziehung“ bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch sowohl die Gesamtheit allen erzieherischen Handelns, das die Personalisation, Sozialisation und Enkulturation eines Menschen steuert, als auch einzelne Teile dieses Gesamtprozesses, wie z. B. die Sexualerziehung, Gesundheitserziehung oder Verkehrserziehung.

Der Erziehungswissenschaftler Wolfgang Brezinka formuliert:

„Unter Erziehung werden Handlungen verstanden, durch die Menschen versuchen, das Gefüge der psychischen Dispositionen anderer Menschen in irgendeiner Hinsicht dauerhaft zu verbessern oder seine als wertvoll beurteilten Bestandteile zu erhalten oder die Entstehung von Dispositionen, die als schlecht bewertet werden, zu verhüten.“[2]

Während die Erziehung junger Menschen darauf zielt, Kompetenzen herzustellen, geht es in der Betreuung alter Menschen vor allem darum, Kompetenzen zu erhalten. Die Wissenschaft, die sich mit diesem Aufgabenfeld befasst, heißt Geragogik. Der Ausdruck "Erziehung" wird in der heutigen Gesellschaft für ältere Menschen als diffamierend und entsprechend unpassend gesehen. Man spricht in diesem Bereich daher heute von "Betreuung" oder "Seniorenbildung". Hierzu machen etwa Volkshochschulen und Hochschulen spezielle Angebote.

Wortgeschichte

Das Wort erziehen geht auf ahd. irziohan (herausziehen) zurück und nimmt unter dem Vorbild des Wortes educare (lateinisch für großziehen, ernähren, erziehen) bald die Lehnbedeutung jemandes Geist und Charakter bilden und seine Entwicklung fördern an.[3]

Angesichts der Spannweite unterschiedlicher Erziehungsvorstellungen und Erziehungspraktiken hat die Sprachgebung aus dem Ursprungsbegriff ein differenziertes Vokabular geschaffen, das die Nuancen genauer zu erfassen geeignet ist: So beschränkt sich Erziehung in einfach strukturierten Gesellschaften und bildungsfernen Familien weitestgehend auf ein Großziehen oder Aufziehen, das lediglich die elementaren Lebensbedürfnisse und die benötigten Handlungstechniken abdeckt. In den hoch entwickelten Kulturen wird Erziehung darüber hinaus zu einer komplizierten anspruchsvollen Aufgabe, die entsprechend qualifizierter Erzieher bedarf und wissenschaftlich und gesellschaftspolitisch intensiv reflektiert und diskutiert wird. Ein Mensch mit Erziehung gilt hier als eine reife Persönlichkeit mit einem den gesellschaftlichen Normen entsprechenden gewissen Bildungsstand und guten Umgangsformen.

Begriffsabgrenzung

Erziehung vs. Sozialisation und Bildung

Die Begriffe Erziehung, Bildung und Sozialisation liegen eng benachbart. Sie klar voneinander zu unterscheiden, ist nicht einfach. Eine genaue Bestandsaufnahme aller Bedeutungen der drei Begriffe haben 2008 Wolfgang Hörner, Barbara Drinck und Solvejg Jobst versucht.[4] Der vom deutschen Idealismus geprägte Begriff Bildung bezieht sich danach stärker als Erziehung auf die Kognition. Die ausdrücklich normativen Komponenten von Erziehung fehlen und die Eigentätigkeit des sich bildenden Individuums steht im Vordergrund, wodurch der Begriff ein Element von Emanzipation erhält.[5]

Eine Unterscheidung zwischen Erziehung und Sozialisation hat Friedhelm Neidhardt vorgenommen, für den Erstere ein normatives Konzept ist, in dem bestimmte ideale pädagogische Vorstellungen umgesetzt werden, während Letztere als Sammelbegriff alle faktischen Bedingungen des Hineinwachsens in eine Gesellschaft bezeichnet.[6]

Matthias Grundmann (Universität Münster) definierte Erziehung 2009 als „die Etablierung sozial erwünschter Eigenschaften von Personen durch Bezugspersonen“, während mit Bildung „die Kultivierung von Handlungswissen einzelner Individuen“ und mit Sozialisation „der ganz allgemeine, anthropologisch fundierte Sachverhalt der sozialen Gestaltung von verlässlichen Sozialbeziehungen und der intergenerationalen Tradierung von sozialem Handlungswissen“ umschrieben werde.[7]

Erziehung vs. Pädagogik

Nicht selbstverständlich ist weiterhin die Unterscheidung von Erziehung und Pädagogik. Noch Kant hat beide Ausdrücke meist synonym verwendet, und manche Autoren folgen ihm darin bis heute.[8] Die Mehrzahl der Autoren versteht unter Pädagogik jedoch nicht die Erziehung selbst, sondern das Nachdenken über Erziehung.

Erziehung vs. Unterwerfung

Umgangssprachlich oder vor dem Hintergrund bestimmter Ideologien wird bisweilen auch die Anwendung von extremen Zwangsmaßnahmen zu einer gewünschten Verhaltensänderung als „Erziehung“ bezeichnet: Sachfremd sind so etwa Zerrbezeichnungen, wie sie in autoritär regierten Gesellschaften oder prügelnden Familien üblich sind: Das Wort Umerziehung wird hier als euphemistische Bezeichnung für Indoktrination bzw. Gehirnwäsche verwendet. Von Gewaltanwendung begleitete (blinde) Gehorsamseinforderung ist in allen Gesellschaften eher als Dressur, als Abrichten, denn als Erziehung zu verstehen.

Geschichte der Erziehung

Hauptartikel: Geschichte der Pädagogik

Die Erziehung war in der westlichen Welt bis ins 20. Jahrhundert hinein vor allem vom Christentum geprägt, wobei das Ideal der christlichen Erziehung der gläubige Mensch war. Der mittelalterlichen Scholastik ist es zu verdanken, dass in die christliche Pädagogik auch aristotelisches Gedankengut einging. Die Aufklärung, der Neuhumanismus und der deutsche Idealismus führten vom 17. Jahrhundert an zur Entstehung einer säkularisierten bürgerlichen Erziehungsphilosophie, deren Ideal der gebildete, aufgeklärte Mensch war, der gleichzeitig ein nützliches Mitglied der Gesellschaft ist. In einer zweiten, von Jean-Jacques Rousseau ausgehenden Traditionslinie entstanden seit dem 19. Jahrhundert verschiedene Strömungen der Reformpädagogik, die sich gegen Lebensfremdheit und Autoritarismus wandten und ihre Pädagogik vom Kinde her zu entwickeln versuchten. Das bewusste, reflektierte, später auch von Ratgeberliteratur beeinflusste Erziehen im Elternhaus setzte mit der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft im 17./18. Jahrhundert ein, die die Erziehung zum zentralen Zweck der Institution Familie machte.

Der Nationalsozialismus brachte im 20. Jahrhundert keine eigenständige Erziehungsphilosophie hervor, der systematische Missbrauch, den dieses Regime mit Erziehung trieb, hatte im deutschen Sprachraum nach 1945 jedoch eine langwierige Diskreditierung von Autorität zur Folge. Diese kam insbesondere in den pädagogischen Diskursen der 68er-Bewegung und der Außerparlamentarischen Opposition zum Ausdruck, prägt den gesellschaftlichen Erziehungsdiskurs in Deutschland und Österreich jedoch bis heute. In den Vereinigten Staaten dagegen, wo für einen vergleichbaren Autoritätsdiskurs die historischen Voraussetzungen fehlten, entstanden in den 1990er Jahren Ansätze zu einer modernen Charaktererziehung, die die Ideale der bürgerlichen Erziehung mit Einsichten der aktuellen psychologischen Forschung und den gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu vereinbaren sucht.

Erziehungsinstanzen und -kompetenzen

Der geborene Erzieher ist eine zum Schlagwort gewordene Begriffsschöpfung des Reformpädagogen Eduard Spranger aus dem Jahre 1958.[9] Die als Denkbild erfundene Redewendung findet auch heute noch im Sinne einer bewundernden Kennzeichnung eines Ausnahmepädagogen Verwendung, dem ein besonderes Talent zum Erziehen zugeschrieben wird.[10]

Eltern

Eltern sind weder von Natur aus prädestinierte noch gelernte Erzieher, sondern durch Zeugung und Geburt rechtlich in die Rolle der Fürsorgenden und Erziehenden ihres Nachwuchses gelangt. Sie müssen sich darin zurechtfinden und werden bei gravierendem Fehlverhalten sogar in die Pflicht genommen.[11] Ihr Erzieherwissen resultiert jedoch in aller Regel nur aus Erinnerungen an die eigene Erziehung bzw. aus den in ihrem gesellschaftlichen Umfeld üblichen Praktiken. In der verstärkten Selbstfindungsphase der Pubertät entgleiten viele Jugendliche den elterlichen Erziehungsvorstellungen und lassen ihre Eltern oft hilflos zurück. Bei den dann häufigeren Erziehungsproblemen versucht eine stetig anwachsende sogenannte Ratgeberliteratur, oft von Eltern für Eltern geschrieben, zu helfen.[12] Vergleichbar den Patientenratgebern im Medizinbereich, vermitteln die erzieherischen Ratgeber Eltern eine leicht verständliche, von der Fachterminologie weitestgehend unbelastete, vereinfachte Darstellung der für sie wichtigen Informationen.[13] Chance wie Problematik der elterlichen Erziehung ist nach Felix von Cube die emotionale Nähe und enge Lebensbeziehung, die die notwendige Objektivität bzw. das Handeln, etwa nach der pädagogischen Leitlinie „Fordern statt Verwöhnen“, trüben können.[14]

Peergroups

Peergroups, die sozialen Gruppierungen der Ähnlichaltrigen, beeinflussen ab der Pubertät zunehmend sowohl funktional als auch intentional das Erziehungsgeschehen. Sie haben oft einen größeren Einfluss auf die Entwicklung der Jugendlichen als die Elterngeneration und sind daher in Form sogenannter Peergroup-Education in besonders schwierigen Erziehungsfeldern wie etwa der Gesundheitserziehung, der Verkehrserziehung oder der Sexualerziehung von großer Bedeutung.

Funktional wirken sie, indem sie das Zusammenleben und die Gewohnheiten, die Interessen, Verhaltensweisen und Wertvorstellungen der Jugendlichen wesentlich bestimmen. Intentional wirken sie, indem sie – etwa durch Initiationsrituale wie Mutproben – auf die Charakterbildung und den Verhaltenskodex der Gruppenmitglieder gezielt Einfluss nehmen. Ab der Pubertät gerät der Einfluss der Peergroup zunehmend in Konkurrenz zu der bis dahin meist widerspruchslos hingenommenen elterlichen Erziehung.

Die Einfluss der Peergroup erwächst aus der ähnlichen Mentalität und der freiwilligen Zuwendung der Jugendlichen zu ihren jeweiligen Cliquen. Die Gefahren resultieren aus ihrer eigenständigen, oft unkontrollierten Wertausrichtung.[15]

Professionelle Erzieher

Professionelle Erzieher wie Kindheitspädagogen oder Lehrer haben das Lehren und Erziehen zu ihrem Beruf gemacht. Sie durchlaufen dazu in einer mehrphasigen Lehrerbildung eine jahrelange Ausbildung in Theorie und Praxis, wobei sie sich durch staatlich vorgeschriebene Prüfungen, sogenannte Staatsexamina, qualifizieren und ausweisen müssen. Im Unterschied zu den Eltern sammeln sie dabei Erfahrungen mit zahlreichen Kindern und Jugendlichen verschiedenen Alters, auch in gruppendynamisch funktionierenden Erziehungsverbänden wie Klassengemeinschaften. Da sie nicht auf eigene Kinder fokussiert und dadurch von persönlicher Betroffenheit und Wunschdenken relativ unabhängig sind und einen größeren Überblick über die unterschiedlichen Entwicklungen und Lernzustände der ihnen anvertrauten Kinder haben, können sie objektivere Vergleichsmaßstäbe entwickeln. Professionelle Erzieher müssen dazu in der Lage sein, die anspruchsvolle wissenschaftliche Fachliteratur aufzuarbeiten und die erlernten didaktischen Alternativen in der praktischen Erziehung umzusetzen.[16] Sie erreichen damit den bestmöglichen Kompetenzstand im Erziehungsbereich. Kontraproduktiv sind auch für den kompetenten Erzieher zu große und zu inhomogene Klassenverbände, die eine qualitativ hochwertige, individualitätsgerechte Erziehung trotz besseren Wissens erschweren oder sogar verhindern können. Kontraproduktiv ist auch eine mangelnde Compliance, wenn Eltern bei den schulischen Erziehungsmaßnahmen nicht kooperieren oder sie sogar konterkarieren.[17][18]

Didaktik der Erziehung

Erziehung findet im Rahmen der unterschiedlichen Werteordnungen der jeweiligen Gesellschaften statt. Die Zielsetzungen bestimmen sich in westlichen Kulturen zunächst durch weitestgehend konsensfähige formale Tugenden wie Toleranz, Gewaltlosigkeit, Dialogbereitschaft, Kompromissfähigkeit, Mut, Zivilcourage oder Leistungsbereitschaft. Sie werden in Teilen der Gesellschaft ergänzt durch inhaltliche oder weltanschauliche Wertvorstellungen wie eine humanistische oder eine Christliche Erziehung.

Bei Erwachsenen wird der Begriff Erziehung im Sinne einer Fremderziehung in neueren Publikationen vermieden und nur noch als Selbsterziehung allgemein akzeptiert. So spricht man etwa im Verkehrsleben bei der Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche von Verkehrserziehung, bei erwachsenen Verkehrsdelinquenten dagegen von Belehrung oder Verkehrsunterricht. Angemessenes Handeln wird dabei nicht andressiert, sondern miteinander erarbeitet. Es muss einerseits den gesellschaftlichen Normen, andererseits der Persönlichkeitsstruktur des Heranwachsenden entsprechen. Das schließt bei unsozialem, uneinsichtigem Verhalten Sanktionen nicht aus. Was allgemein als angemessen erscheint, bestimmt sich aus den Wertsetzungen und Verhaltensregeln der jeweiligen Gesellschaft.

Zeitgemäße Erziehung folgt angesichts des sehr komplexen Phänomens und der anspruchsvollen Aufgabenstellung, Jugendliche auf dem Weg zu kritischen, kreativen, eigenverantwortlichen, mündigen Persönlichkeiten zu fördern, methodisch dem Prinzip des Mehrdimensionalen Lernens, d. h. der Erziehungsansatz ist ganzheitlich ausgerichtet. Das bedeutet: Er beschränkt sich nicht nur auf Einzelaspekte des menschlichen Eigenschaftsspektrums wie die körperlichen, emotionalen, volitiven, sozialen, intellektuellen und lebenspraktischen Dispositionen, sondern nimmt das Gesamtprofil der werdenden Persönlichkeit in den Blick. Er orientiert sich dabei einerseits an den Gegebenheiten des einzelnen Heranwachsenden und andererseits an den Erfordernissen der sozialen Gemeinschaft, in die sich der Einzelne integrieren muss.

Wagniserziehung im Kindergarten (Thüringen 1955)

Zeitgemäße Erziehung vollzieht sich nicht in abstrakten Räumen (das tut man, das tut man nicht), sondern in konkreten Bewährungssituationen. Dazu dienen spezielle Erziehungsbereiche, die für sich wiederum didaktisch und methodisch spezialisierte Aufgabenfelder und Vorgehensweisen entwickeln. Als solche haben sich in den hoch entwickelten Gesellschaften Unterformen wie beispielsweise die Bewegungserziehung, die Persönlichkeitserziehung, die Gesundheitserziehung, die Sexualerziehung, die Sozialerziehung, die Medienerziehung, die Spracherziehung, die Spielerziehung, die Umwelterziehung, die Verkehrserziehung oder die Wagniserziehung im Erziehungswesen etabliert.

Die Aufgabe der Erziehung in diesen Erziehungsfeldern obliegt zunächst den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.[19] Ihr folgt auf institutioneller Ebene als staatlicher Erziehungsauftrag[20] die in der Regel mit Unterricht und der sachkundigen Einführung in die benötigten Kulturtechniken der Gesellschaft verbundene Erziehung durch dafür professionell ausgebildete Erzieher und Lehrer, die im optimalen Fall auf wissenschaftlicher Basis und mit fundierten didaktischen Kenntnissen dafür qualifiziert sind.

Erziehungsverantwortung

Unmittelbar erziehungsverantwortlich können – kulturabhängig – Eltern, weitere Familienangehörige, Stammesmitglieder oder professionelle Erzieher und Lehrer sein. Erziehung wird von Erziehungsnormen geleitet. Sie erfolgt im Rahmen von Erziehungskonzepten, die auf Erziehungsziele ausgerichtet sind, und greift auf Erziehungsmittel und Erziehungsmethoden zu.

Die wissenschaftliche Disziplin, die sich in erster Linie und schwerpunktmäßig mit der Theorie und Praxis von Erziehung befasst, ist die Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft. Mit den gesellschaftlichen Strukturen des Erziehungssystems beschäftigt sich die Erziehungssoziologie, während die Pädagogische Psychologie und die Schulpsychologie die psychologischen Dimensionen der Erziehung im Blickfeld haben. Weitere Wissenschaften machen Erziehung im Rahmen ihres fachlichen Zuständigkeitsbereichs ebenfalls zum Gegenstand der Betrachtung, wie etwa die Philosophie, die Religionswissenschaft, die Rechtswissenschaft, die Politikwissenschaft, die Sportwissenschaft, die Psychologie, die Soziologie, die Sozialgeschichte oder die Kulturgeschichte. Sie tragen jeweils eine Verantwortung für einen essentiellen Beitrag aus ihren Fachgebieten zu der lebendigen Reflexion und Weiterentwicklung der Erziehungsnotwendigkeiten.

Da Eltern ohne eine entsprechende Vorbildung angesichts der komplizierten und komplexen Anforderungen und Gefahren der modernen Gesellschaft schnell an die Grenzen ihrer Kompetenzen im Erziehungsbereich stoßen, beschränkt sich ihr Erziehungsbeitrag heute in der Regel auf eine elementare Erziehung. Das weitere anspruchsvollere Erziehungs- und Bildungsgeschehen wird dann entscheidend von durch Ausbildung und Prüfungen dafür qualifizierte Fachleute der staatlichen Bildungseinrichtungen bestimmt. So wurde bereits 1919 mit der Weimarer Verfassung eine allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland festgeschrieben, die für alle Kinder und Jugendliche eine angemessene Erziehung und Bildung gewährleisten sollte.[21] Als oberste Instanzen wurden dazu Verwaltungseinrichtungen geschaffen, die, je nach Zeit und Bundesland, als Erziehungsministerium, Reichserziehungsministerium, Kultusministerium oder Wissenschaftsministerium bezeichnet wurden. Sie tragen bis heute die Hauptverantwortung für eine allen Kindern und Jugendlichen entsprechend ihren Fähigkeiten zugängliche optimale Erziehung und Bildung.

Pädagogische Perspektive

Der Mensch kommt als ein hilfloses Wesen zur Welt, das ohne fremde Fürsorge nicht einmal Tage überleben könnte. Er wird außerdem nur mit rudimentären körperlichen, geistigen und seelischen Anlagen geboren, die es im Laufe des Lebens so zu entwickeln gilt, dass aus dem hilfsbedürftigen Geschöpf ein vollwertiges Mitglied der menschlichen Gemeinschaft werden kann. Die Pädagogik charakterisiert den jungen Menschen insofern mit einem Fachbegriff als Educandus, als ein Wesen, das der Erziehung bedarf. Diese Erziehung beginnt mit einer Fremderziehung des Heranwachsenden, die in eine Selbsterziehung des Erwachsenen münden sollte.

Als Pädagogen (= Kindesführer) wirkten in den begüterten Schichten des antiken Griechenland ursprünglich gebildete Sklaven, denen man die Aufgabe der Lebensbegleitung und Erziehung übertrug. Der Makedonenkönig Philipp II. berief den damals berühmtesten Erzieher Griechenlands, den Philosophen und Schulgründer Aristoteles, zum Erzieher seines Sohnes Alexander an den Hof nach Pella, um aus ihm einen gebildeten Menschen zu machen.

Wer erzieht, erzieht nicht automatisch schon förderlich. Falsche Erziehung kann zu Fehlentwicklungen führen. So warnt der Verhaltensforscher Felix von Cube etwa vor einer Verwöhnpädagogik, die zu wenig fordert.[22] In gleichem Sinne spricht der Didaktiker Siegbert A. Warwitz von einer Bewährpädagogik, die die veraltete Bewahrpädagogik ablösen müsse:[23] Erziehung benötigt sachkundige Helfer, die das Potenzial ihres Zöglings nicht unter-, aber auch nicht überschätzen. Beides kann gravierende negative Folgen für die Entwicklung haben. Mit seiner viel beachteten Streitschrift Lob der Disziplin hat der Pädagoge und Schulleiter Bernhard Bueb wieder mehr Mut zur Erziehung eingefordert, Grundtugenden wie Disziplin und Fleiß wieder in die pädagogische Diskussion eingebracht und sie der verbreiteten Resignation und dem Laissez-Faire-Verhalten im Erziehungsbereich entgegengestellt.[24]

Nach Warwitz vollzieht sich Erziehung mit dem Bild des Dichters Rilke in wachsenden Ringen, die sich über die Dinge ziehn: Der junge Mensch erweitert mit jeder Erfahrung und jeder neuen Erkenntnis seinen Horizont. Er muss für sich eine fortgesetzte Welterweiterung leisten, die in der Regel mit Wagnis verbunden ist, weil sie auch scheitern kann. Der Heranwachsende muss es wagen, sich ständig auf Neues, Unbekanntes einzulassen, um innerlich und äußerlich wachsen zu können. Der Erzieher muss es einerseits wagen, die Verantwortung des Erziehens auf sich zu nehmen und andererseits auch, seinen Zögling in die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu entlassen.[25]

Psychologische Perspektive

Die psychologische Komponente im Erziehungsprozess betrifft vor allem das Erziehungsklima zwischen Zögling und Erzieher. Die Akzeptanz von Erziehung durch den Heranwachsenden und die dauerhafte Wirkung auf seine Entwicklung hängen entscheidend von der Überzeugungskraft des Erziehers ab. Diese wiederum ergibt sich wesentlich aus dessen Vertrauenswürdigkeit, Dialogfähigkeit und positiver Vorbildwirkung:

Redensarten wie Quod licet jovi, non licet bovi oder Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, bestimme ich, was du tust zerstören das notwendige Vertrauen, weil sie das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen und statt über Argumente und Überzeugungskraft ihre Autorität aus der Macht des Stärkeren herleiten, was als unfair erkannt wird und verbittert. Das Einfordern von blindem Gehorsam dokumentiert eine Hilflosigkeit des Erziehers.[26]

Der Erzieher darf keine Diskrepanz entstehen lassen zwischen den Forderungen an den Jugendlichen und dem eigenen Verhalten. Er muss einen sachlichen, von Respekt getragenen Umgang pflegen, der sich auch bei Kritik an Verfehlungen nicht von Emotionen und Beschimpfungen leiten lässt, sondern mit Selbstbeherrschung und Ruhe selbst bei Provokationen des Jüngeren zur Deeskalation beiträgt. Strafmaßnahmen werden nur als gerecht empfunden, wenn sie angemessen sind und aus der Sache erwachsen, wie etwa das Wiedergutmachen eines angerichteten Schadens.

Die Autoren Heinz Walter Krohne und Michael Hock unterscheiden zwischen Erziehungskonzepten und Erziehungsstilen. Während Erziehungskonzepte Bündel von Einstellungen, Zielen und Überzeugungen sind, bezeichnet der Ausdruck Erziehungsstil die individuellen Verhaltenstendenzen von Eltern und Erziehern. Beispiele für Erziehungskonzepte sind eine leistungs- oder bildungsorientierte, emanzipatorische, antiautoritäre oder christliche Erziehung. Unterschiedliche Erziehungsstile dagegen zeichnen sich durch ein unterschiedlich hohes Niveau von Autorität, Responsivität und Empathie aus. Der Erziehungsstil kann sich ‒ der individuellen emotionalen und sozialen Kompetenz und dem Temperament des Erziehenden entsprechend ‒ von Person zu Person stark unterscheiden, ist beim Einzelnen aber meist recht stabil.[27]

Soziologische Perspektive

In seiner pädagogischen Hauptschrift, L’éducation morale (postum, 1923), hat der französische Soziologe Émile Durkheim Erziehung als methodische Sozialisation bestimmt. Erziehung sei diejenige Teilmenge der Sozialisationsvorgänge, die das Kompetenzgefälle zwischen den Erwachsenen und der jüngeren Generation aufheben soll. Erziehung mache den Menschen zum sozialen Geschöpf und diene der Bestandssicherung des sozialen Systems, in dem sie stattfindet. Als eine Tätigkeit, die von pädagogischen Normen geleitet wird, sei sie allerdings keine urmenschliche Gegebenheit, sondern setze historisch erst zu einem Zeitpunkt ein, an dem die Erziehung über Religion und Familie allein nicht mehr ausgereicht habe.[28]

Niklas Luhmann, der als Soziologe und Systemtheoretiker ebenfalls eine Reihe von Schriften zur Pädagogik veröffentlicht hat, begriff Erziehung als selbstreferenzielles System und gelangte über diesen systemtheoretischen Ansatz zu der für Pädagogen irritierenden Einsicht, dass absichtsvolles Erziehen eher Glückssache als eine Selbstverständlichkeit sei.[29] Er übersieht hierbei allerdings, dass Erziehung auch von der Erziehungswissenschaft nicht als Nürnberger Trichter mit Erfolgsgarantie, sondern als Hilfe zur Selbstgestaltung der Persönlichkeit verstanden wird, wobei die tatsächliche Umsetzung letztendlich bei dem zu Erziehenden liegt, seitens des Erziehers also mit dem Prinzip Hoffnung verbunden ist. Der Didaktiker Siegbert A. Warwitz formuliert zu der Frage des Lerntransfers: Der Charakter der Freiheit menschlicher Entscheidungen bestimmt jedoch, dass jedes Lernen letztlich mit Transferhoffnung verbunden bleibt und die Auswirkungen von Lernprozessen nicht programmiert werden können.[30]

Rechtliche Perspektive

Hauptartikel: Erziehungsauftrag

Deutschland

Erziehungsrecht und Erziehungspflicht

Das Erziehungsrecht, aber auch die Erziehungspflicht der Eltern für ihre Kinder ist in Deutschland in Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz festgeschrieben: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Eltern, die sich dieser Verantwortung entziehen, können sich gegenüber staatlichen Eingriffen zum Wohle des Kindes nicht auf das Elternrecht berufen. Bei eklatanten Verstößen, beispielsweise bei Verwahrlosung oder körperlicher Züchtigung, kann den Eltern das Erziehungsrecht entzogen und etwa Fürsorgeeinrichtungen übertragen werden. Das Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) beruht in erster Linie auf dem Schutzbedürfnis des Kindes, dem als Grundrechtsträger eigene Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit zukommt.

Überforderten Eltern stellt der Gesetzgeber gewisse staatliche Hilfen zur Verfügung: So bietet das Jugendhilferecht von 1990 im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)) den Sorgeberechtigten in der Regel (freiwillige) Leistungen als Rechtsanspruch an. Das sind die Hilfen zur Erziehung gemäß der §§ 27 bis 41 SGB VIII.

Der staatliche Erziehungsauftrag geht aus Artikel 7 (1) GG hervor, der das Schulwesen unter die Aufsicht des Staates stellt. Der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule ist dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet. Weder dem Elternrecht noch dem Erziehungsauftrag des Staates kommt ein absoluter Vorrang zu. Die gesetzliche Schulpflicht dient dem Ziel der Durchsetzung dieses staatlichen Erziehungsauftrags (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2003 – 1 BvR 436/03 – DVBl 2003, 999). Dabei beschränkt sich der Auftrag des Staates, den Art. 7 Abs. 1 GG voraussetzt, nicht auf die Vermittlung von Wissensstoff, sondern hat auch zum Inhalt, das einzelne Kind zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden (BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 – 1 BvR 230/70 u.a. – BVerfGE 34, 165 <183>; Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 – 1 BvL 1/75 u.a. – BVerfGE 47, 46 <71 f.> und vom 16. Mai 1995 – 1 BvR 1087/91 – BVerfGE 93, 1 <21>).

Im Juli 2000 wurde vom deutschen Bundestag das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung verabschiedet. (Siehe hierzu auch: Körperstrafe im heutigen Familienrecht.)

Verletzung der Erziehungspflichten

Das Recht auf Erziehung ist im Gegenzug mit Pflichten verbunden. Heranwachsende haben ein Recht auf Unversehrtheit und eine angemessene körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Verletzungen der Fürsorge- und Erziehungspflichten gegenüber den Schutzbefohlenen sind nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden kann. Die gesonderte Schutzpflicht gilt bis zum 16. Lebensjahr.[31]

Als schwerwiegende Tatbestände gelten nach dem Strafrecht das Abgleiten des Schutzbefohlenen in einen kriminellen Lebenswandel (Prostitution etc.), seine körperliche Misshandlung oder Verwahrlosung bzw. schwerwiegende Eingriffe in seine Entwicklung wie das Anleiten zum Betteln oder das Verhindern des regelmäßigen Schulbesuchs.[32]

Literatur

Fachliteratur

  • Wolfgang Brezinka: Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft, 5. Auflage, Ernst Reinhardt Verlag, München 1990.
  • Bernahrd Bueb: Lob der Disziplin. Eine Streitschrift. List, Ullstein Taschenbuch, Berlin 2008 ISBN 978-3-548-36930-3.
  • Felix von Cube: Fordern statt Verwöhnen – Die Erkenntnisse der Verhaltensbiologie in der Erziehung. Piper, München 1986.
  • Urs Fuhrer: Lehrbuch Erziehungspsychologie. 2., überarbeitete Auflage. Huber, Bern 2009, ISBN 978-3-456-84360-5.
  • Erich E. Geissler: Die Erziehung. Ihre Bedeutung, ihre Grundlagen und ihre Mittel. Ergon, Würzburg 2006, ISBN 3-89913-535-0.
  • Marius Harring, Oliver Böhm-Kasper, Carsten Rohlfs und Christian Palentien: Peers als Bildungs- und Sozialisationsinstanzen – eine Einführung in die Thematik, In: Mariua Harring u. a.: (Hrsg.): Freundschaften, Cliquen und Jugendkulturen Peers als Bildungs- und Sozialisationsinstanzen, VS-Verlag, Wiesbaden 2010.
  • Timo Hoyer: Sozialgeschichte der Erziehung. Von der Antike bis in die Moderne. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015, ISBN 978-3-534-17517-8.
  • Georg Köpferl: Zu Rechtsgut und Tatbestandsvoraussetzungen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB), [2]
  • Jürgen Oelkers: Einführung in die Theorie der Erziehung. Beltz, Weinheim 2001, ISBN 3-407-25519-5.
  • Heribert Ostendorf: Die strafrechtliche Inpflichtnahme von Eltern wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht – Eine kriminalpräventive Studie, Nomos-Verlag, Baden-Baden 1999, ISBN 978-3-7890-6007-6.
  • Eduard Spranger: Der geborene Erzieher. Quelle & Meyer, Heidelberg 1958.
  • Siegbert A. Warwitz: Die Frage des Lerntransfers, In: Ders.: Verkehrserziehung vom Kinde aus. Wahrnehmen–Spielen–Denken–Handeln, Schneider Verlag, 6. Auflage, Baltmannsweiler 2009, S. 280–281, ISBN 978-3-8340-0563-2.
  • Siegbert A. Warwitz: Wenn Wagnis den Weg weist des Werdens, In: Ders.: Sinnsuche im Wagnis. Leben in wachsenden Ringen. 2. erweiterte Auflage, Verlag Schneider, Baltmannsweiler 2016, ISBN 978-3-8340-1620-1, S. 260–295.

Ratgeberliteratur

  • Po Bronson, Ashley Merryman: 10 schockierende Wahrheiten über Erziehung. Was eine Stunde Schlaf mit ADS zu tun hat, warum Sie Ihr Kind besser nicht loben sollten und warum besonders gut gemeinte Erziehung keine 'Engel' produziert. (Originaltitel: Nurture Shock). Riemann Verlag, 2010, ISBN 978-3-570-50119-1.
  • Andreas Dutschmann: Das Konfliktlösungstraining für Eltern und Pädagogen (KLT). verlag modernes lernen, Dortmund 2005, ISBN 3-938187-06-9.
  • Urs Fuhrer: Erziehungskompetenz. Was Eltern und Familien stark macht. Huber, Bern 2007, ISBN 978-3-456-84370-4.
  • Britta Hahn: Ich will anders, als du willst, Mama! Junfermann, Paderborn 2007, ISBN 978-3-87387-665-1.
  • Michael Köditz: Wenn Kinder schwierig sind. Eine Hilfestellung für Eltern, Lehrer und Erzieher. dtv Verlag, München 2004, ISBN 3-423-34117-3.
  • Norbert Kühne: Erziehen und Fördern – die 100 wichtigsten Fragen (FAQ). Bildungsverlag EINS, Troisdorf 2004, ISBN 3-427-19372-1.
  • Monika Löhle: Wie Kinder ticken. Vom Verstehen zum Erziehen. Huber Verlag, Bern 2007, ISBN 978-3-456-84496-1.
  • Walter Schmidt: Solange du deine Füße ... – Was Erziehungsfloskeln über uns verraten. Eichborn, Köln 2014, ISBN 978-3-8479-0563-9.
  • Bernd Seemann, Anna Seemann: Bedienungsanleitung Kind. LOBmedia-Lehmanns, Berlin 2007, ISBN 978-3-86541-210-2.

Spezialthemen

  • Ulrike Prokop (Hrsg.): Erziehung als Unterhaltung in den populären TV-Ratgebern „Super Nanny“ und „S.O.S. Schule“. Tectum Verlag, Marburg 2008, ISBN 978-3-8288-9652-9.

Siehe auch

Commons: Erziehung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Erziehung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Ratgeberseiten

Rechtliche Gesichtspunkte

Redewendungen

  • für mangelhafte Erziehung/Umgangsformen: Er/sie hat die Kinderstube im Schnellzug durcheilt oder er/sie ist im Galopp durch die Kinderstube geritten
  • für gehobene Erziehung: Er/sie ist ein Mensch mit (von) Erziehung.

Einzelnachweise

  1. Brockhaus Enzyklopädie, Stichwort Erziehung, Bd. 5, 17. Auflage, Wiesbaden 1968, S. 707
  2. Wolfgang Brezinka: Grundbegriffe der Erziehungswissenschaft, 5. Auflage, Ernst Reinhardt Verlag, München 1990, S. 95
  3. Duden: das Herkunftswörterbuch: Etymologie der deutschen Sprache. 4. Auflage. 2007.
  4. Wolfgang Hörner, Barbara Drinck, Solvejg Jobst: Bildung, Erziehung, Sozialisation. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2008, ISBN 978-3-8252-3089-0.
  5. Hörner, Drinck, Jobst (2008), S. 10.
  6. Hörner, Drinck, Jobst (2008), S. 73; Friedhelm Neidhardt: „Modernisierung“ der Erziehung: Ansätze und Thesen zu einer Sozialisation. In: Franz Ronneberger (Hrsg.): Sozialisation durch Massenkommunikation. Enke, Stuttgart 1971, S. 1–20.
  7. Matthias Grundmann: Sozialisation – Erziehung – Bildung: Eine kritische Begriffsbestimmung. In: Rolf Becker (Hrsg.): Lehrbuch der Bildungssoziologie. Springer, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-14794-9, S. 61.
  8. Immanuel Kant: Über Pädagogik. Robinson dos Santos: Moralität und Erziehung bei Immanuel Kant. Diss. Kassel University Press, Kassel 2007, ISBN 978-3-89958-344-1, S. 22; vgl. z. B. Albert Wunsch: Abschied von der Spaßpädagogik.
  9. Eduard Spranger: Der geborene Erzieher. Quelle & Meyer, Heidelberg 1958
  10. Rita Klussmann: Die Idee des Erziehers bei Eduard Spranger vor dem Hintergrund seiner Bildungs- und Kulturauffassung (= Europäische Hochschulschriften. Reihe 11: Pädagogik. Bd. 217), Frankfurt am Main 1984
  11. Heribert Ostendorf: Die strafrechtliche Inpflichtnahme von Eltern wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht – Eine kriminalpräventive Studie, Nomos-Verlag, Baden-Baden 1999
  12. siehe Liste erfolgreicher Elternratgeber und Erziehungsbücher
  13. vgl. z.B. Andreas Dutschmann: Das Konfliktlösungstraining für Eltern und Pädagogen (KLT). verlag modernes lernen, Dortmund 2005
  14. Felix von Cube: Fordern statt Verwöhnen – Die Erkenntnisse der Verhaltensbiologie in der Erziehung. Piper, München 1986
  15. Marius Harring, Oliver Böhm-Kasper, Carsten Rohlfs und Christian Palentien: Peers als Bildungs- und Sozialisationsinstanzen – eine Einführung in die Thematik, In: Mariua Harring u. a.: (Hrsg.): Freundschaften, Cliquen und Jugendkulturen Peers als Bildungs- und Sozialisationsinstanzen, VS-Verlag, Wiesbaden 2010
  16. Christine Freitag: Lehrerbildung zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Allgemeiner Didaktik. In: H. Macha/C. Solzbacher (Hrsg.): Welches Wissen brauchen Lehrer? Lehrerbildung aus dem Blickwinkel der Pädagogik, Bad Heilbrunn 2002, S. 205–214
  17. Christine Freitag: Lehrerbildung zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Allgemeiner Didaktik. In: H. Macha/C. Solzbacher (Hrsg.): Welches Wissen brauchen Lehrer? Lehrerbildung aus dem Blickwinkel der Pädagogik, Bad Heilbrunn 2002, S. 205–214
  18. siehe auch: Po Bronson, Ashley Merryman: 10 schockierende Wahrheiten über Erziehung. Was eine Stunde Schlaf mit ADS zu tun hat, warum Sie Ihr Kind besser nicht loben sollten und warum besonders gut gemeinte Erziehung keine 'Engel' produziert. (Originaltitel: Nurture Shock). Riemann Verlag, 2010
  19. Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz
  20. Artikel 7 (1) GG
  21. Artikel 145 ff der Weimarer Reichsverfassung
  22. Felix von Cube: Fordern statt Verwöhnen – Die Erkenntnisse der Verhaltensbiologie in der Erziehung. Piper, München 1986
  23. Siegbert A. Warwitz: Wenn Wagnis den Weg weist des Werdens, In: Ders.: Sinnsuche im Wagnis. Leben in wachsenden Ringen. 2. erw. Aufl., Verlag Schneider, Baltmannsweiler 2016, ISBN 978-3-8340-1620-1, S. 260–295
  24. Bernahrd Bueb: Lob der Disziplin. Eine Streitschrift. List, Ullstein Taschenbuch, Berlin 2008
  25. Siegbert A. Warwitz: Wenn Wagnis den Weg weist des Werdens, In: Ders.: Sinnsuche im Wagnis. Leben in wachsenden Ringen. 2. erw. Aufl., Verlag Schneider, Baltmannsweiler 2016, ISBN 978-3-8340-1620-1, S. 260–295
  26. Walter Schmidt: Solange du deine Füße ... – Was Erziehungsfloskeln über uns verraten. Eichborn, Köln 2014
  27. Heinz Walter Krohne, Michael Hock: Elterliche Erziehung und Angstentwicklung des Kindes: Untersuchung über die Entwicklungsbedingungen von Ängstlichkeit und Angstbewältigung. Huber, Bern 1994; Heinz Walter Krohne, Michael Hock: Erziehungsstil. In: D. H. Rost (Hrsg.): Handwörterbuch pädagogischer Psychologie. Beltz, Weinheim 1998.
  28. Klaus Prange: Schlüsselwerke der Pädagogik. Band 2: Von Fröbel bis Luhmann. Kohlhammer, 2009, ISBN 978-3-17-019607-0, S. 118–130.
  29. Bruno Hildenbrand: Rezension zu Niklas Luhmann: Schriften zur Pädagogik. Suhrkamp 2004. (Rezension)
  30. Siegbert A. Warwitz: Die Frage des Lerntransfers, In: Ders.: Verkehrserziehung vom Kinde aus. Wahrnehmen-Spielen-Denken-Handeln, Baltmannsweiler (Schneider-Verlag). 6. Auflage 2009, S. 281
  31. Georg Köpferl: Zu Rechtsgut und Tatbestandsvoraussetzungen der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB), [1]
  32. Heribert Ostendorf: Die strafrechtliche Inpflichtnahme von Eltern wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht – Eine kriminalpräventive Studie. Nomos-Verlag, Baden-Baden 1999