„ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – Versionsunterschied

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Der '''ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice''' ist die von den neun [[öffentlich-rechtlich]]en [[Landesrundfunkanstalt]]en der Bundesrepublik [[Deutschland]], dem [[ZDF|Zweiten Deutschen Fernsehen]] (ZDF) und dem [[Deutschlandradio]] zum Zweck des Einzugs des seit 2013 erhobenen [[Rundfunkbeitrag]]s gemeinsam betriebene Stelle. Der Beitragsservice besteht seit dem 1. Januar 2013 und ging aus der bis zum 31. Dezember 2012 bestehenden '''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)''' hervor, die seit 1976 entsprechend dem im [[Rundfunkstaatsvertrag]] der [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]] festgelegten Finanzierungsmodell des [[öffentlich-rechtlicher Rundfunk|öffentlich-rechtlichen Rundfunks]] die bis Ende 2012 als [[Rundfunkgebühr]]en anfallenden [[Abgabe]]n einzog. Die gemeinsame Einrichtung leitet die eingezogenen Gelder an die Landesrundfunkanstalten der [[ARD]], das ZDF, das Deutschlandradio sowie an die 14 für die Aufsicht des [[Privater Rundfunk|privaten Rundfunks]] zuständigen [[Landesmedienanstalt]]en weiter.
Der '''ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice''' ist die von den neun [[öffentlich-rechtlich]]en [[Landesrundfunkanstalt]]en der Bundesrepublik [[Deutschland]], dem [[ZDF|Zweiten Deutschen Fernsehen]] (ZDF) und dem [[Deutschlandradio]] zum Zweck des Einzugs des seit 2013 erhobenen [[Rundfunkbeitrag]]s gemeinsam betriebene Stelle. Der Beitragsservice besteht seit dem 1. Januar 2013 und ging aus der bis zum 31. Dezember 2012 bestehenden '''GEheimen Ztaatspolizei (GEZ)''' hervor, die seit 1976 entsprechend dem im [[Rundfunkstaatsvertrag]] der [[Bundesland (Deutschland)|Bundesländer]] festgelegten Finanzierungsmodell des [[öffentlich-rechtlicher Rundfunk|öffentlich-rechtlichen Rundfunks]] die bis Ende 2012 als [[Rundfunkgebühr]]en anfallenden [[Abgabe]]n einzog. Die gemeinsame Einrichtung leitet die eingezogenen Gelder an die Landesrundfunkanstalten der [[ARD]], das ZDF, das Deutschlandradio sowie an die 14 für die Aufsicht des [[Privater Rundfunk|privaten Rundfunks]] zuständigen [[Landesmedienanstalt]]en weiter.


== Geschichte ==
== Geschichte ==

Version vom 13. Januar 2013, 02:39 Uhr

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Rechtsform öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft
Gründung 1976 (Arbeitsaufnahme)[1]
Hauptsitz Köln
Behördenleitung Stefan Wolf[2]
Bedienstete 1235 (2011)[3]
Haushaltsvolumen 163.039.388 Euro (2011)[3]
Netzauftritt www.rundfunkbeitrag.de (vor 2013: www.gez.de)

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio zum Zweck des Einzugs des seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrags gemeinsam betriebene Stelle. Der Beitragsservice besteht seit dem 1. Januar 2013 und ging aus der bis zum 31. Dezember 2012 bestehenden GEheimen Ztaatspolizei (GEZ) hervor, die seit 1976 entsprechend dem im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer festgelegten Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die bis Ende 2012 als Rundfunkgebühren anfallenden Abgaben einzog. Die gemeinsame Einrichtung leitet die eingezogenen Gelder an die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF, das Deutschlandradio sowie an die 14 für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständigen Landesmedienanstalten weiter.

Geschichte

Logo bis Februar 2010

Die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln wurde 1973 gegründet und nahm am 1. Januar 1976 ihre Arbeit auf. Damit ging der seit 1923 zunächst in den Händen der Reichspost, später der Bundespost liegende Gebühreneinzug in den Aufgabenbereichs des Rundfunks über. Grundlegend waren zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts von 1968, die klarstellten, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post sei.

Im Zuge der gleichzeitig wirksam gewodenen Umstellung der Rundfunkfinanzierung vom bisherigen Gebühren- auf das neue Beitragsmodell wurde die GEZ am 1. Januar 2013 in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice[4] umbenannt.[5]

Organisation

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Motiv: Hauptsitz am Freimersdorfer Weg 6 (dieser hier)

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BW

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Die Mitarbeiterzahl der Vorgängerorganisation GEZ betrug Ende 2005 1070 und solle nach ARD-Angaben bis Ende 2016 auf 930 reduziert werden. Bedingt durch den Umstellungsprozess vom Gebühren- auf das Beitragsmodell wurden zwischenzeitlich 250 zusätzliche Mitarbeiter befristet eingestellt, deren Verträge bis Ende 2015 auslaufen.[6] Der Beitragsservice besteht neben der sitzenden Zentrale in Köln aus regionalen Niederlassungen bei sieben Landesrundfunkanstalten der ARD (im Zuständigkeitsgebiet des Saarländischen Rundfunks und von Radio Bremen gibt es keine eigenen Niederlassungen).[7]

Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften wurden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt bis Ende 2012 so genannte Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese konnten u. a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, welche dann an die GEZ weitergeleitet wurden. Mit der Umstellung auf das zum 1. Januar 2013 gültige, veränderte Beitragsmodell wurde der Beauftragtendienst abgewickelt.

Tätigkeit

Von 1976 bis 2012 zog die Vorgängerorganisation GEZ die Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (auf Basis des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) ein. Ihre Aufgaben waren dabei im Einzelnen:

  • Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
  • Gebührenbefreiungen
  • Gebührenplanung
  • Teilnehmerbetreuung

Gebührenplanung

Logo der GEZ
Logo der GEZ

Der ehemaligen GEZ oblag die Federführung für die Planung der Gebührenerträge aus dem Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bundesrepublik Deutschland. Auf der Basis von Vorarbeiten der GEZ wurden sie von der Arbeitsgruppe Gebührenplanung, einer Unterkommission der Finanzkommission der Rundfunkanstalten – grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren oder der aktuellen Gebührenperiode (31. Dezember 2009, Stand: Juni 2007) geplant. Der Geschäftsführer der GEZ war gleichzeitig Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gebührenplanung.

Erhebung der Abgabe

Ab dem 1. Januar 2009 betrug die monatliche Rundfunkgebühr 5,76 €, bei Nutzung des Fernsehempfangs 17,98 €. Diese Gebühren waren jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten zu zahlen. Empfangsgeräte in gewerblich genutzten Räumen und Fahrzeugen waren einzeln anmelde- und gebührenpflichtig. Die Rundfunkgebühr galt dabei sowohl für herkömmliche Hörfunkempfänger als auch ausdrücklich für sogenannte „neuartige Rundfunkgeräte“, was internetfähige Computer umfasst. Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer seine Gebührenpflicht nicht innerhalb eines Monats anzeigt oder fällige Beiträge nicht vollständig innerhalb von sechs Monaten zahlt.[8]

Änderung ab 2013

Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von Paul Kirchhof erarbeitete Beitragsmodell einer Wohnungspauschale ab 1. Januar 2013 einzuführen. Der in der Folge von den Parlamenten der Bundesländer ratifizierte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, die Rundfunkgebühr als Wohnungsbeitrag pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten. Der monatliche Beitrag pro Wohnung beträgt zunächst 17,98 €, wie bisher bei Fernsehnutzern. Damit hat sich die Gebühr für Nutzer, die nur über ein Radio oder PC und kein Fernsehgerät verfügen, um ca. 212 % (von 5,76 € auf 17,98 €) erhöht und für Haushalte, die nach bisheriger Regelung mehrere Gebührensätze zahlen mussten, verringert. Ab 2013 müssen auch Behinderte, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, Gebühren zahlen.[9] Demnach sollen solche Schwerbehinderte ein Drittel der monatlichen Gebühr (also 5,99 € pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose und Blinde von der Gebühr befreit. Künftig werden nur Taubblinde sowie Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII vollständig von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit.[10]

Datenerhebung und Datenspeicherung

Die Landesrundfunkanstalten bzw. die ehemalige GEZ durften alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Das Statistische Bundesamt zählte 39 Mio. Privathaushalte, während die GEZ einen Datenbestand von 41,2 Mio. Teilnehmerkonten hat (Stand 2004, einschließlich 2,2 Mio. Konten abgemeldeter Teilnehmer). Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland.

Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnermeldeämter. Diese leiteten An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter, auch wenn beim Einwohnermeldeamt eine Auskunfts- und Übermittlungssperre eingerichtet wurde. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt.

Die GEZ-Sprecherin Nicole Hurst sagte: „Wir sind jetzt schon gesetzlich berechtigt, Änderungsdaten von den Einwohnermeldeämtern zu bekommen. Zu bestimmten Stichtagen erhalten wir die Daten der Einwohnermeldeämter. Das sind dann die aktuellsten Daten.“[11]

Änderung ab 2013

Am 1. Januar stellte der Beitragsservice die bestehenden Datensätze vom bisherigen auf das neue Beitragsmodell um. Für die meisten Privatpersonen sei keine wesentliche Änderung der Datensätze erforderlich, da sie die bisher für Fernsehgeräte in ihrem Haushalt fällige Rundfunkgebühr in Zukunft als sich an der Wohnung bemessenden Rundfunkbeitrag in gleicher Höhe entrichten. Seit 2013 erhebt und speichert der Beitragsservice somit keine Informationen mehr über die Art und Anzahl der in einer Wohnung oder in einem Fahrzeug vorhandenen, nach amtlicher Definition zum Rundfunkempfang geeigneten Geräte. An die aufgrund der Art der angemeldeten Geräte bisher nur die Grundgebühr zahlenden Rundfunkteilnehmer schickt der Beitragsservice seit 2012 Bescheide über die nach neuer Gesetzgebung fällige volle Beitragshöhe. Gleiches gilt für vormals aus anderen Gründen von der Gebührenpflicht befreite, deren Befreiungsgrund nach dem neuen Modell entfällt, beispielsweise die meisten Schwerbehinderten. Nach dem geänderten Beitragsmodell nicht mehr beitragspflichtige bisherige Gebührenzahler müssen sich mit Angabe des Befreiungsgrundes beim Beitragsservice abmelden und erhalten etwaige ab dem 1. Januar 2013 zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Dies betrifft beispielsweise in gemeinsamer Wohnung mit anderen Familienmitgliedern lebende volljährige Arbeitnehmer oder Auszubildende mit eigenem Einkommen oder bisher einzeln gebührenpflichtige Bewohner von Wohngemeinschaften.

Ab dem 1. März 2013 soll es einen einmaligen Abgleich der Teilnehmerdaten des Beitragsservice mit den bei den Einwohnermeldebehörden gespeicherten relevanten Daten von rund 70 Millionen volljährigen Bewohnern Deutschlands (Name, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Anschrift) geben, um bisher nicht vom Beitragsservice erfasste Personen ermitteln zu können, die ihrer Meldepflicht bei der GEZ oder dem Beitragsservice bisher nicht nachgekommen sind (sogenannte „Schwarzseher“).[12] Bisher nicht gezahlte Rundfunkgebühren oder -beiträge werden ab 2013 jedoch bei neuen Forderungen nur rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Rechnung gestellt.[13]

Die Erfassung der neben den Privatwohnungen ebenfalls beitragspflichtigen Betriebsstätten ist wesentlich komplexer, da sich die jeweilige Beitragshöhe nach einer Kombination aus verschiedenen Faktoren richtet, wie vor allem: Art der Betriebsstätte, Anzahl der Niederlassungen, Anzahl der Fahrzeuge und Anzahl der Mitarbeiter. Einrichtungen des Gemeinwohls (Schulen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen etc.) zahlen maximal einen vollen Beitragssatz (17,98 €) pro Betriebsstätte, bei bis zu acht Mitarbeitern nur ein Drittel (5,99 €). Letztere Regel gilt auch für Betriebsstätten von Privatunternehmen, für die ab neun und bis 19 Mitarbeiter der volle Beitragssatz anfällt, womit laut Beitragsservice 90 Prozent der Betriebsstätten abgedeckt sind. Bei höheren Mitarbeiterzahlen findet eine Staffelung mit insgesamt zehn Schritten Anwendung, bei der der Höchstsatz des 180-fachen Beitragssatzes (3.236,40 €) für Betriebsstätten ab 20.000 Mitarbeitern fällig wird. Bei mehr als einem genutzten Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte ist für jedes Fahrzeug 5,99 € zu zahlen. Für vermietete Zimmer oder Ferienwohnungen fallen zusätzlich zum Beitrag für die Betriebsstätte ab dem zweiten Zimmer oder der zweiten Wohnung 5,99 € an.

Ermittlung und Überwachung

Die ehemalige GEZ unterhielt keinen eigenen Außendienst, sie erfasste neue Teilnehmer ausschließlich aufgrund freiwilliger Meldung, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltenen Daten.

Bei ausbleibender Antwort auf ihr erstes Anschreiben verfasste die GEZ die nachfolgenden zwei Schreiben in immer strengeren Formulierungen, die häufig den Eindruck erwecken, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Da diese an alle angeschriebenen Personen gehen, werden daher auch eigentlich nicht auskunftspflichtige Personen zur Auskunft aufgefordert.[14]

Darüber hinaus ließ sich die GEZ unter anderem von den Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten.[15] Die vermeintlichen „GEZ-Kontrolleure“ (als Gesamtheit auch Beauftragtendienst genannt) waren selbstständig tätige Außendienstmitarbeiter der Landesrundfunkanstalten (bzw. deren Angestellte) ohne hoheitliche Befugnisse (wie beispielsweise den Zutritt zu Privaträumen). So etwa hatte 2006 der MDR 141 freiberufliche Gebührenfahnder, die im Schnitt ca. 30.000 € Provision pro Jahr bekamen. Die Gebührenbeauftragten arbeiten auf der Basis von Erfolgsprovisionen und haben sich durch einen Dienstausweis der Landesrundfunkanstalt auszuweisen.

Die GEZ durfte von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur in einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher kommt es vor, dass die GEZ Personen erneut anschreibt, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden. Falls auf eines der Anschreiben zur Teilnehmererfassung reagiert wird, erfolgt eine Speicherung der Personendaten und man erhält fortan regelmäßig Post oder bekommt ggf. auch Besuch, da die GEZ nun weiß, dass sich hinter der Adresse ein potenzieller Nutzer verbirgt.

Änderung seit 2013

Mit Inkrafttreten der Neuregelung des Beitragsmodells fällt der Beauftragtendienst weg, die Landesrundfunkanstalten haben die Verträge mit den entsprechenden Mitarbeitern gekündigt. Der Beitragsservice wird im Gegensatz zur Vergangenheit zumindest bis 2013 und 2014 keine Daten mehr von kommerziellen Adresshändlern erwerben, was die GEZ bisher tat, um sie mit eigenen Daten abzugleichen.[16] Wie bisher sind volljährige Einwohner Deutschlands, die bisher weder beitragsbefreit noch beitragszahlend sind, zur unverzüglichen Anmeldung beim Beitragsservice verpflichtet.[17] Um diejenigen ermitteln zu können, die sich dieser Pflicht entziehen, ist dem Beitragsservice nur die Möglichkeit des einmaligen Datenabgleichs mit den Datensätzen der Einwohnermeldeämter gegeben (siehe oben, Abschnitt Datenerhebung und Datenspeicherung).

Gebührenerträge und Verwaltungskosten

Im Jahr 2011 nahm die GEZ für die Rundfunkanstalten 7,533 Mrd. € ein, erzeugte dabei eigene Kosten von 163 Mio. €, das sind 2,16 % des Gesamtertrags bzw. 3,90 € pro Teilnehmerkonto.[3] Zusätzliche Kosten entstehen in den ARD-Anstalten durch die sogenannten Beauftragtendienste, die direkt bei den ARD-Anstalten verbuchten „Aufwendungen für den Gebühreneinzug“ beliefen sich so z. B. im Jahr 2011 laut Finanzbericht der ARD auf 177,2 Mio. €.[18]

Zahlen zur GEZ laut Geschäftsbericht
Jahr Gesamtertrag
in Milliarden Euro
Aufwendungen der GEZ Teilnehmerkonten
in Millionen
Änderung der
Teilnehmerzahl
Quelle
gesamt in Euro Euro pro Teilnehmer
1999 5,80 2,76
2000 5,92 2,82
2001 6,65 2,95
2002 6,75 3,03
2003 6,79 1,97 % 3,29
2004 6,85 2,08 % 142.480.000 3,45 41,2 +600.000
2005 7,123 2,27 % 161.692.100 3,89 41,7 +400.000
2006 7,286 2,23 % 162.477.800 3,87 42,0 +300.000
2007 7,298 2,18 % 159.096.400 3,77 42,3 +300.000 [19]
2008 7,2605 2,26 % 164.087.300 3,87 42,5 +200.000 [20]
2009 7,604 2,13 % 161.593.542 3,85 41,9 –600.000 [21]
2010 7,545 2,13 % 160.494.698 3,83 41,9 ±0 [22]
2011 7,533 2,16 % 163.039.388 3,90 41,8 –100.000 [3]

Rechtsgrundlagen

Für die Rundfunkteilnehmer gelten primär die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren der einzelnen Landesrundfunkanstalten.[23] Grundlage hierfür ist u. a. der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Satzungen regeln insbesondere, dass für die Durchführung der rundfunkgebührenrechtlichen Vorgänge (z. B. die Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten) die GEZ zuständig ist und nicht die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Adressaten für jegliche Beschwerden über die Tätigkeit der GEZ sind wegen deren fehlender Rechtsfähigkeit die Intendanten der jeweiligen regional zuständigen Rundfunkanstalten.

Aufsichtsgremien

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat, der das Kontrollgremium des Beitragsservice (wie auch bereits der GEZ) darstellt, besteht aus je einem Vertreter der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehens.

  • Vorsitzender: Hans W. Färber, Verwaltungsdirektor (WDR)
  • Stellvertretende Vorsitzende: Hans Joachim Suchan, Verwaltungsdirektor (ZDF), Jürgen Betz, Justiziar (HR), und Karin Brieden, Verwaltungs- und Betriebsdirektorin (Deutschlandradio)
  • Mitglieder: Petra Birkenbeil, Hauptabteilungsleiterin Finanzen (ZDF), Hagen Brandstäter, Verwaltungsdirektor (RBB), Hermann Eicher, Justiziar (SWR), Albrecht Frenzel, Verwaltungsdirektor (NDR), Astrid Göbel, Verwaltungsdirektorin (MDR), Martin Karren, Verwaltungs- und Betriebsdirektor (SR), Jan Schrader, Abteilungsleiter Finanzen (RB), Peter Weber, Justiziar (ZDF) und Lorenz Zehetbauer, Verwaltungsdirektor (BR).[24]

Fachbeirat

Der Verwaltungsrat bestellt einen Fachbeirat. Dieser berät den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung in Fachfragen.

  • Vorsitzender: Albrecht Frenzel, Verwaltungsdirektor (NDR)
  • Mitglieder: Thomas Becker, Leiter IT-Strategie (ZDF), Wolfgang Hecker, Abteilungsleiter Rundfunkgebühren (NDR), Armin Herb, Rundfunkbeauftragter für Datenschutz (SWR), Markus Holzporz, Verwaltungs- und Betriebsdirektion (Deutschlandradio), Rainer Kampmann, Hauptabteilungsleiter Finanzen (WDR) und Thomas Schmieden, Hauptabteilungsleiter IKS (SWR)

Als Fachberater dienen:

  • für Haushalts- und Finanzfragen
    • Thomas Bücker, Abteilungsleiter Haushalt (ZDF)
    • Jürgen Weber, Abteilungsleiter Zentrales Controlling (HR)
  • für das Cash-Marketing
    • Thomas Grimm, Abteilungsleiter Marketing (ZDF)
    • Dietmar Pretzsch, Abteilung Marketing (DFS)[24]

Ombudsmann

Nachdem es wegen Korruptionsvorwürfen zu (später eingestellten) Ermittlungsverfahren gegen mehrere GEZ-Mitarbeiter gekommen war,[25] richtete die GEZ 2007 die Funktion eines externen Ombudsmannes ein, der seitdem als Ansprechpartner der Allgemeinheit für Verdachtsfälle auf wirtschaftskriminelle Handlungen im Zusammenhang mit der Beitragserhebung zur Verfügung steht.[26][24]

Datenschutz

Die frühere GEZ speicherte seit 2004 mehr als 41,2 Mio. Teilnehmerdatensätze, zu denen sowohl Privathaushalte – laut statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland davon 39 Millionen – als auch nicht-private Betriebsstätten gehören. Zum Datenbestand gehören 2,2 Mio. Datensätze von abgemeldeten Teilnehmern. Die GEZ hält somit eine der umfangreichsten Datenbanken über die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland bereit.

Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der Rundfunkbeauftragten sind die Datenschutzbeauftragten der zuständigen Landesrundfunkanstalten zuständig. Auch die GEZ beschäftigt eigene betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Es gibt jedoch häufig keine Kontrolle durch eine eigenständige unabhängige Instanz, wie sie für andere staatliche und private Stellen besteht. Ausnahmen bilden lediglich die Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg und Hessen. Die Rundfunkanstalten berufen sich auf ihr verfassungsrechtliches Privileg der Rundfunkfreiheit. Sie interpretieren dies so, dass eine Kontrolle durch die Landesdatenschutzbeauftragten nicht zulässig sei – auch nicht bei der Verarbeitung der Daten Gebührenpflichtiger, also außerhalb des journalistisch-publizistischen Bereichs.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vertreten dagegen die Auffassung, dass die nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollinstanzen auch für den Bereich der Rundfunkgebühren gilt und nur dann gewahrt ist, wenn die von den Rundfunkanstalten unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten für die Kontrolle der Verarbeitung der Gebührendaten bei den Rundfunkanstalten bzw. der GEZ zuständig sind. Die Datenschutzbeauftragten haben einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages unterbreitet.

Werbung

Die GEZ betrieb in Print- und elektronischen Medien Werbekampagnen, um auf die gesetzliche Pflicht zur Gebührenzahlung aufmerksam zu machen. Bis 2005 war „Schon GEZahlt?“ der Slogan der Kampagnen, von 2006 bis 2012 wurde unter dem Motto „Natürlich zahl’ ich.“ bei den Medienkonsumenten für die Anmeldung geworben. Die GEZ gab im Jahre 2006 etwa 6 Mio. € für Werbung aus, die über die Rundfunkanstalten bilanziert werden. Zur Einführung des geänderten, wohnungsbasierten Rundfunkbeitrags wurde ab 2012 der Slogan „Einfach. Für alle. Der neue Rundfunkbeitrag“ verwendet.

Kritik

Die GEZ stieß in der Öffentlichkeit häufig auf Ablehnung. Ein Grund war dabei teilweise die in den Medien mitunter falsch dargestellte Zuständigkeit, da diverse Kritiken am Gesamtsystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter dem griffigen Kürzel GEZ formuliert werden, ohne dass die Einzugszentrale tatsächlich zuständig wäre. Dabei wurden Begriffe wie GEZ-Gebühr (Rundfunkgebühr) oder GEZ-Kontrolleur (Rundfunkgebührenbeauftragter der Landesrundfunkanstalten) geprägt.[27][28] Tatsächlich mahnte die GEZ Medien ab, von denen sie falsch oder vereinfacht dargestellt wurde.[29] So wollte sie durchsetzen, dass statt der „griffigeren“ Bezeichnung GEZ-Gebühr der korrekte Begriff Rundfunkgebühr beziehungsweise statt GEZ-Fahnder richtigerweise Rundfunkgebührenbeauftragter verwendet wird.

Davon zu trennen war die Kritik an der Arbeitspraxis der GEZ selbst. Dabei wurde speziell der Umgang mit Kundendaten bemängelt; es wurden auch von Landesdatenschutzbeauftragten Verstöße gegen die Bestimmungen dokumentiert.[30] Weiterhin wurde in Abständen über unzutreffende Anschreiben auf Grund fehlerhafter Daten berichtet.

Die ehemalige GEZ erhielt einige symbolische „Würdigungen“ kritischer Institutionen, beispielsweise den Big Brother Award 2003: Lifetime-Award für das Lebenswerk.[31] Dieser bezog sich auf den Umgang der GEZ mit Kunden und Kundendaten. Die Auszeichnung Bremse des Jahres 2006 des Computermagazins Chip[32] kritisierte die Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige Geräte und Mobiltelefone. Die GEZ war dabei das in der Öffentlichkeit stehende Symbol für die von den Bundesländern gesetzlich festgelegte Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.[33]

Vergleichbare Einrichtungen in anderen Ländern

In anderen europäischen Staaten mit gebührenfinanziertem öffentlich-rechtlichem Rundfunk sind für Gebühreneinzug und Verwaltung der Teilnehmer oft ähnliche Organisationen zuständig. Diese können allerdings auch in privater Rechtsform organisiert sein. Zuständig sind für den entsprechenden Gebühreneinzug z. B. in Österreich die GIS, in Großbritannien die TV Licensing, in Schweden der Radiotjänst und in der Schweiz die Billag.

Die GEZ war 2006 Gründungsmitglied der internationalen Broadcasting Fee Association („Rundfunkgebührenverband“), in der sich 13 für den Einzug von Rundfunkgebühren zuständige Einrichtungen aus 13 verschiedenen Ländern zusammenschlossen.[34]

Siehe auch

 Wikinews: GEZ – in den Nachrichten

Einzelnachweise

  1. GEZ. Geschichte des Rundfunks in Deutschland. Abgerufen am 31. Mai 2011.
  2. Beitragsservice, Webseite des Beitragsservice, abgerufen am 5. Januar 2013
  3. a b c d GEZ-Geschäftsbericht 2011 als PDF
  4. Kurzbezeichnung; vollständige Bezeichnung: Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (DR), siehe Impressum der neuen Homepage, abgerufen am 1. Dezember 2012.
  5. Zwang heißt jetzt Service, Spiegel-online vom 31. Mai 2012, abgerufen am 29. Oktober 2012
  6. In eigener Sache: Warum wir uns mit der GEZ streiten, in: Welt Online vom 13. Oktober 2012, abgerufen am 5. Januar 2013
  7. Ansprechpartner vor Ort, Webseite des Beitragsservice, abgerufen am 5. Januar 2012
  8. Text Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) vom 7. Juni 2011 auf Verkündungsplattform Bayern
  9. Ronny Janke: GEZ nimmt auch von Behinderten. news.de, 6. September 2010, abgerufen am 28. Juni 2012.
  10. Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. 19. März 2012, abgerufen am 28. Juni 2012.
  11. http://www.golem.de/news/meldegesetz-gez-bekommt-bereits-die-daten-der-einwohnermeldeaemter-1207-93071.html
  12. Anne Burgmer: Rundfunkgebühren: Schwere Zeiten für Schwarzseher, in: Kölner Stadt-Anzeiger vom 17. Dezember 2012
  13. Daniel Bouhs: Verzicht auf Rückforderungen: GEZ will langjährige Schwarzseher verschonen, in: Spiegel Online vom 29. Oktober 2012, abgerufen am 22. Dezember 2013
  14. Tätigkeitsbericht der [brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2005 (13. Tätigkeitsbericht 2004/2005)], S. 70 ff., pdf-Dok. 1,04 MB, abgerufen am 1. Dezember 2012.
  15. GEZ-Geschäftsbericht 2005. Archiviert vom Original am 2. Februar 2010; abgerufen am 9. September 2012 (Originalabruf am 31. Mai 2011).
  16. Ulli Tückmantel: Zwangsgebühren für ARD und ZDF GEZ nennt sich jetzt "Beitragsservice", In: RP Online vom 1. Dezember 2012
  17. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, hier § 8 Anzeigepflicht, auf: Schule und Recht in Niedersachsen, abgerufen am 22. Dezember 2012
  18. Rundfunkfinanzen 2011 (PDF, 377 KB), ARD-Finanzbericht S. 5, abgerufen am 5. Januar 2013
  19. GEZ-Geschäftsbericht 2007 als PDF
  20. GEZ-Geschäftsbericht 2008 als PDF
  21. GEZ-Geschäftsbericht 2009 als PDF
  22. GEZ-Geschäftsbericht 2010 als PDF
  23. Exemplarisch für Personen, die im Anstaltsbereich des Westdeutschen Rundfunks wohnen: Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren des Westdeutschen Rundfunks Köln, abgerufen am 22. September 2012.
  24. a b c Organisation, Übersicht auf der Webseite des Beitragsservice, abgerufen am 5. Januar 2012
  25. Korruptionsvorwürfe: Ermittlungen gegen GEZ-Chef eingestellt, in: Handelsblatt vom 25. April 2007, abgerufen am 5. Januar 2013
  26. Simon Feldmer: GEZ und Rundfunkgebühren: Der große Frust, in: Süddeutsche Zeitung vom 20. Oktober 2007, abgerufen am 5. Januar 2013
  27. Gericht bezweifelt Rechtsgrundlage für Internet-GEZ-Gebühr. Abgerufen am 26. April 2009.
  28. Oberverwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC. Abgerufen am 26. April 2009.
  29. Konrad Lischka: GEZ mahnt Webseite wegen Begriff „GEZ-Gebühr“ ab. Spiegel Online, 24. August 2007, abgerufen am 31. Mai 2011.
  30. Tätigkeitsbericht der [brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2005 (13. Tätigkeitsbericht 2004/2005)], S. 71 ff., pdf-Dok. 1,04 MB, abgerufen am 1. Dezember 2012.
  31. Kategorie Lifetime. Abgerufen am 31. Mai 2011 (Die Laudatio von Thilo Weichert bei BigBrotherAwards – Lifetime-Award 2003).
  32. GEZ ist „Bremse des Jahres“. 10. März 2006, abgerufen am 31. Mai 2011.
  33. Melanie Amann: Die schwarzen Kanäle. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Nr. 50. Frankfurt am Main 16. Dezember 2012, S. 37.
  34. Broadcasting Fee Association, offizielle Webseite, abgerufen am 11. Januar 2013 (englisch)

Koordinaten: 50° 58′ 13,8″ N, 6° 51′ 18,6″ O