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Datei:DEU Erkelenz COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Stadt Erkelenz
English: City of Erkelenz
Français : Ville d` Erkelenz
Blasonierung
InfoField
Deutsch: Der Stadt Erkelenz ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten vom 27.10.1972 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden. „Das Wappen der Stadt Erkelenz ist zweigeteilt und zeigt im oberen blauen Feld einen schreitenden goldenen, in Zunge und Klauen rot bewehrten doppelschwänzigen Löwen, im unteren silbernen (weißen) Feld eine rote Mispelblüte mit goldenem (gelbem), grünbetupften Butzen und grünen Kelchblättern.“ Das Stadtwappen hat in der jetzigen Form seinen Ursprung im 17. Jahrhundert. Aber schon viel früher hatte Erkelenz ein Wappen. Die Verleihung des Wappens geht auf die Herzöge von Geldern zurück. Das älteste Wappenschild ist auf einem Schöffensiegel aus dem Jahre 1331 zu finden. Im 16. Jahrhundert begleiten zwei heraldische Lilien die Mispelblüte. Sie weisen auf die damalige Zugehörigkeit zum Aachener Marienstift hin. Im 17. Jahrhundert wurden die Lilien weggelassen. Löwe und Mispelblüte "Geldernsche Rose" deuten auf die Zugehörigkeit zum alten Herzogtum Geldern.
English: „Erkelenz received city rights in 1326 from Count Reinald III of Geldern, to be a fortified town against Jülich. The oldest seal, known from 1331 already shows the symbols of Geldern, lion and flower. All later seals and images show the same composition. The arms thus have never changed since. The arms were formally granted after the merger of 1971, on October 27, 1972.“
Referenzen
InfoField
Datum 17th century - confirmed 1972-10-27
Künstler
InfoField
Walther Bergmann - Neubearbeitung des Wappens für die Stadt Erkelenz durch Jürgen Krause.
Quelle
This image is taken from www.ngw.nl Heraldry of the World
an international civic heraldry site by Ralf Hartemink. ngw.nl/heraldrywiki/index.php?title=Erkelenz
Genehmigung
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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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