Diskussion:Eigenkapital/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Eigenkapital
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Fehler? Nicht thesaurierte Gewinne zählen m. E. nicht zum EK

In diesem Artikel "Eigenkapital" wird beschrieben: "Eigenkapital sind dem Unternehmen zufließende Mittel, die als Leistungen der Gesellschafter zu betrachten sind (also auch der Gewinn, und zwar unabhängig davon, ob er ausgeschüttet wird oder nicht)."

Dies steht im Widerspruch zum Artikel Bilanz, darin: "Das Eigenkapital umfasst die Mittel, die keinem Rückzahlungsanspruch Dritter unterliegen, d. h. insbesondere das eingebrachte Stamm- und Grundkapital sowie aus dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Rücklagen und thesaurierte Gewinne."

Was ist richtig? Für mich macht es nur Sinn, wenn lediglich thesaurierte Gewinne zum EK zählen. Bin aber kein Profi. Was sagen die wissenden Wikipedianer? --darkmoon 12:00, 03.08.2008 (CEST)

Ob und wieviel Gewinn überhaupt entstanden ist, steht erst nach Abschluss des Geschäftsjahres und Aufstellung des Jahresabschlusses fest. Wie der Gewinn verwendet wird, entscheidet die Hauptversammlung auf Basis dieses Jahresabschlusses. Bis dahin hat das Unternehmen also keine Ahnung, welcher Teil ausgeschüttet und welcher im Unternehmen verbleibt, und kann daher auch nicht unterteilen. Der im Laufe des Jahres entstehende Gewinn wird also erstmal vollständig dem Eigenkapital zugerechnet. Abgesehen davon würdest du den Gewinn wohl nicht ernsthaft dem Fremdkapital zuordnen wollen.--Kompakt 12:31, 30. Aug. 2008 (CEST)

Wenn bekannt ist, das der Gewinn ausgeschüttet wird (z.B. durch einen entsprechenden Vermerk im Gesellschaftervertrag), dann wird der Gewinn bilanziell in der Tat nicht mehr dem Eigenkapital zugerechnet, sondern als Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern. (nicht signierter Beitrag von 132.176.134.99 (Diskussion) 22:09, 18. Nov. 2013 (CET))

zum Revert

Der Abschnitt ist meiner Ansicht nach falsch.

  • Was hat das Verhältnis von Anlagevermögen zu Verbindlichkeiten mit einer Überschuldung zu tun?
  • Der Posten "nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" wird dann bilanziert, wenn der Jahresfehlbetrag so groß ist, dass er nicht durch das EK gedeckt werden kann. Er wird nicht automatisch dann gebucht, wenn die Verbindlichkeiten größer als das Anlagevermögen sind.
  • Ein Unternehmen ist dann insolvent, wenn es seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Das ist nicht notwendigerweise bereits der Fall, wenn es den o.g. Posten in der Bilanz ausweist.--Kompakt 12:12, 6. Dez. 2006 (CET)

jetzt mal praxisbrauchbar:

Geht "Eigenkapital" bei einer AG vom Börsenkurs oder vom Nennwert der Aktie aus?
Was ist mit nennwertlosen Aktien?
Hat es rechtliche Folgen, wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist? a) in D; b) im Ausland?
(Ich als Laie dachte immer, wenn der Einsatz futsch ist, muß die Firma dichtmachen - bis ich erfuhr, dass das in den USA keineswegs so ist: da werden sogar Aktien emittiert, die - hochoffiziell - überhaupt kein Eigenkapital haben, sondern nur Schulden; jeder weiß es, trotzdem gehen die Aktien teilweise weg wie die warmen Semmeln [z. B. H & R Block]; auch GM soll zeitweise in diesem Sinne überschuldet gewesen sein, und es gibt sie noch immer. Einziges Pleitekriterium scheint dort zu sein, ob man zahlungsfähig ist. Wie ist das in D ?) - Wissenssuchender 213.102.106.47 17:34, 21. Nov. 2007 (CET)
1) Wenn ein Unternehmen Aktien emittiert, erhöht der Nennwert das Eigenkapital, das Agio geht in die Kapitalrücklage. Wie sich der Börsenkurs dann entwickelt, hat auf das Eigenkapital des Unternehmens keinen Einfluss.
2) Nix.
3) Ich denke nicht. Das Eigenkapital ist kein Geldsack, den der Unternehmer unter seinem Bett verstecken und für schlechte Zeiten aufheben muss, sondern es ist eine Möglichkeit für das Unternehmen, Investitionen zu finanzieren. Das Unternehmen kauft dafür Fabriken, Maschinen, bezahlt sonstige Rechnungen usw. Einziges Kriterium dafür, ob ein Unternehmen dicht machen muss, ist seine Zahlungsfähigkeit, also die Fähigkeit, fällige Rechnungen zu begleichen. Ob Du Aktien eines Unternehmens kaufst, das kein oder kaum EK hat, ist ja Deine Sache. Als Aktionär bist Du im Falle einer Insolvenz sowieso der letzte, der noch etwas abkriegt.--Kompakt 19:59, 22. Jul. 2008 (CEST)

Siehe auch

ist hier ziemliches Brainstorming. Eine Einbettung in den Kontext, entsprechend WP:Assoziative Verweise würde den Artikel aufwerten. --Siehe-auch-Löscher 12:00, 23. Dez. 2010 (CET)

Negatives Eigenkapital

Was ist das negative Eigenkapital eines Unternehmens? Kredite an das Unternehmen sind Fremdkapital, sind dann Kredite des Unternehmens an andere/offene Forderungen negatives Eigenkapital? --134.176.205.133 13:27, 13. Mai 2011 (CEST)

Soweit ich das verstehe schaut es so aus: Negatives Eigenkapital kann bestehen wenn die Schulden eines Unternehmens (Fremdkapital) größer sind als das Eigenkapital. Sprich selbst wenn alles Eigenkapital aufgebraucht wird um Kredite zurückzuzahlen würden noch offene Forderungen bestehen. Dies kann muß aber nicht zu größern Problemen für ein Unternehmen führen. Hab einen Lexikoneintrag und eine interessante Diskussion zum Thema gefunden: der Online Lexikoneintrag und die - nicht immer höfliche - Diskussion zum Thema. Gruß, --Kmw2700 00:09, 19. Mai 2011 (CEST)
Schulden werden nicht durch EK zurückbezahlt, sondern mit Aktiven. --Hausmatt (Diskussion) 12:45, 17. Nov. 2014 (CET)

Negatives Eigenkapital entsteht wenn der Jahresverlust im Sinne der GuV (§ 275 HGB) eines Unternehmens größer ist als das gesamte Eigenkapital. Nach § 268 Abs. 3 HGB ist dann auf der Aktivseite der Bilanz der Betrag der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist unter der Position "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen werden.-- 88.78.79.16 21:32, 30. Jul. 2011 (CEST)

Eigenkapital als Haftungskapital

Im Artikel findet sich der Satz: "Das Eigenkapital ist letztlich der Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen, das den Gläubigern der Gesellschaft haftet."

Das ist so nicht richtig. Man denke nur an Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen zusätzlich einstehen.

Auch bei Kapitalgesellschaften ist die Formulierug nicht korrekt. Sie haften ebenso wie Personengesellschaften mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen (Aktiva)(vgl. Bitz, Schneeloch, Wittstock,"Der Jahresabschluß", Vahlen Verlag, 5. Auflage 2009, S.33).

-- 88.78.79.16 18:06, 27. Jul. 2011 (CEST)

Einleitung falsch

Schon die Einleitung ist falsch. Man denke an erarbeitetes EK, man denke an Partizipationsscheine. --Hausmatt (Diskussion) 12:46, 17. Nov. 2014 (CET)

Änderungswunsch

Ich beabsichtige, den Artikel erheblich zu ändern - siehe Revert vor der Rücksetzung durch PM3. Der Artikel ist unnötig aufgeblasen, enthält in weiten Teilen Einträge, die in anderen Artikel bereits abgehandelt sind und der Artikel ist von omatauglich weit entfernt. Benutzer PM3 hat für seinen Revert ausser Redundanz keine sachlichen Gründe angegeben. Ein solches Verhalten verhindert jegliche Weiterentwicklung von Artikel und fördert diejenigen, die jeden Mist auch noch kräftig aufblasen. Wenn PM3 nicht innerhalb 8 Tagen tragfähige Gründe für seine Reverts vorbringt, werden ich erneut ändern.Este (Diskussion) 17:32, 17. Nov. 2014 (CET)

Der Artikel ist in der Tat etwas schwafelig, aber ich denke dass deine Radikalkürzung zu weit ging, es wurden auch relevante Informationen gelöscht. Weitere Erklärung mit Details folgt in Kürze, ich schaue nochmal in Ruhe drüber. --PM3 01:15, 22. Nov. 2014 (CET)
Das hier war die von dir hergestellte Artikelversion.
Zunächst zur Einleitung: Die sollte nicht aus einer Liste bestehen, sondern ausformuliert sein. Zudem enthielt deine Liste diverse Fehler:
  • "die Summe der Vermögenswerte, die ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft seinem Unternehmen zur Verfügung stellt" → stimmt nicht. Es können mehrere Gesellschafter sein, es können auch im Konzern-Eigenkapital konsolidierte Fremd-Minderheitenanteile von Tochtergesellschafte sein, zudem finde ich "zur Verfügung gestellt" irreführend, weil thesaurierte Gewinne nicht "zur Verfügung gestellt", sondern nicht ausgeschüttet wurden. Wenn das in dieser Form in der Literatur definiert sein sollte, dann braucht es eine Quelle.
  • "ein Maßstab für die Gewinnverteilung," -- Das Eigenkapital an sich ist kein Maßstab für die Gewinnverteilung. Die Gewinnverteilung richtet sich nach den Anteilen am Eigenkapital, und basiert auf dem Bilanzgewinn.
  • "eine Komponente der Finanzberichterstattung im Konzern," -- eine Trivialität, die auf jede notwenige Bilanzkomponente zutrifft und nicht in die Einleitung gehört.
  • "die Vermögenswerte, die gem. § 266 Abs.3 HGB auf der Passivseite der Bilanz Abschnitt A auszuweisen ist," -- dieses Detail halte ich für zu speziell für die Einleitung, das gehört weiter unten in den Artikel.
Zum Rest: Du hast bei deiner Radikalkürzung eine Reihe relevanter Informationen entfernt, z.B.
  • Fast den kompletten Inhalt des Abschnitts "Betriebswirtschaftslehre", unter anderem: Dass es keine einheitliche Definition gibt; dass es außerhalb eines Insolvenzverfahrens keinen Rückzahlungsnansprüchen unterliegt; dass die Bilanzierung bzw. Verbuchung von der Rechtsform abhängt; Thema "Kapitalkonten".
  • Im Abschhnitt "Arten" z.B. die Abgrenzung zum "ausstehenden Kapital".
  • Den durchaus informativen Abschnitt "Funktionen" hast du komplett entfernt.
  • Den Abschnitt "Abgrenzung zum Fremdkapital" hast du komplett entfernt, obwohl viele der dort enthaltenen Informationen in Fremdkapital fehlen. Das halte ich für Vandalismus. Redundanz löst man nicht durch Wegwerfen des einen Teils sondern durch Zusammenführen an einer Stelle. Bevor das hier gelöscht wird, ist also Fehlendes (lizenzkonform) in den Artikel Fremdkapital zu integrieren.
  • Den Abschnitt "International" zur Eigenkapitaldefinition nach IFRS hast du ebenfalls komplett entfernt. Er kann etwas gestrafft werden, aber sowas wirft man doch nicht weg!
  • Den sehr relevanten Abschnitt "Immobilienfinanzierung" zum Begriff des Eigenkapitals in diesem Bereich hast du ebenfalls vandaliert.
Generell hast du den Artikel komplett umformuliert, ohne irgendetwas an den angegebenen Literaturquellen zu ändern. Ist das, was du geschrieben hast, tatsächlich komplett durch diese Quellen gedeckt? Besonders bei der Einleitung habe ich da Bedenken, siehe oben. --PM3 17:40, 26. Nov. 2014 (CET)

Ist Eigenkapital nun rückzahlbar oder nicht?

In der Einleitung steht „ist ... ein Teil des Kapitals, das ... keiner Rückzahlungsverpflichtung unterliegt“. (Dies wäre mit dem Hintergrund der reinen Bilanzgröße, wie im oberen Abschnitt bemerkt, vollständig nachvollziehbar.)

Im Abschnitt Funktionen – Haftungsfunktionen heißt es dann aber: „Da Eigenkapital ‚in der Rangstelle der liquidiations- oder insolvenzbedingten Rückzahlbarkeit ganz am Ende‘ steht“.

Wie nun? Die beiden Aussagen widersprechen einander doch. Ist E. nun rückzahlbar oder nicht?

Oder gibt es unterschiedliche Begriffe von Eigenkapital, die wenig bis nichts miteinander zu tun haben und die sich, zumindest mir, aus unserem Artikel nicht erschließen? Passend dazu liest sich der erste Satz nach der Einleitung „In der Betriebswirtschaftslehre existiert keine einheitliche Eigenkapital-Definition, doch ist seine Abgrenzung zum Fremdkapital unerlässlich.“ wie Satire. Wie kann etwas zu etwas Anderem vernünftig abgegrenzt werden, wenn es nicht mal einheitlich definiert ist? Oder herrscht da Anarchie in der BW: „Jeder, wie er glaubt!“? --Geri, ✉ Mentor in Pause 16:39, 25. Jan. 2015 (CET)

Du hast mit diesem Einwand völlig recht. Das Lemma ist einfach falsch! Wenn Eigenkapital nicht rückzahlbar wäre, hätte ein Einzelunternehmer oder auch manche Personengesellschaft gar kein Eigenkapital. Außerdem könnte das Eigenkapital in diesem Fall nicht negativ werden. Ich versuche einmal, das Lemma geradezurücken.--Herbert81 (Diskussion) 17:47, 27. Jun. 2015 (CEST)

Der Begriff "Fremdkapital" sollte allerdings noch irgendwie in die Einleitung eingearbeitet werden. --DWI (Diskussion) 18:30, 27. Jun. 2015 (CEST)
Ok, mach ich.--Herbert81 (Diskussion) 18:51, 27. Jun. 2015 (CEST)

Konkretisieren? (done)

Zitat: Auf der linken Seite einer Bilanz, sollte hier nicht die Verbindung zur Buchhaltung hergestellt werden, sonst versteht das Otto Normal nicht. Ich will aber da nicht dran rumdoktern, da in Buchhaltung gepennt. Weiter sollte der Begriff auch eine Verbindung zur Immobilienfinanzierung herstellen. Soll ich? Grüße --Anton-Josef 15:10, 28. Jun. 2005 (CEST)

Sei mutig! --Flominator 18:59, 28. Jun. 2005 (CEST)
Ich habe das jetzt mal entrümpelt und die gruselige Aufzählung der Gesetzesstellen entfernt. --Anton-Josef 13:13, 15. Jul. 2005 (CEST)

Eigenkapital in der Buchführung (erledigt)

Meines Erachtens ist die Aussage: "Im Rechnungswesen ist das Eigenkapital eine Rechungsgröße und ist mit dem Betriebsvermögen gleichzusetzen." so nicht richtig.

Betriebsvermögen sind nach meinem Verständnis die Aktiva abzgl. Finanvermögen sowie Wertpapiere des Umlaufvermögens. Das hat jedoch nichts mit dem Eigenkapital zu tun. Eigenkapital ist die Passiva abzgl. Fremdkapital und Rückstellungen. Wobei nicht jede Rückstellung abgezogen werden sollte, sondern nur die, die auch Fremdkapitalcharakter hat.(es gibt Rückstellungen mit Eigenkapitalcharakter (z.B. RST für Sonderposten mit Rücklagenanteil) aber auch Rückstellungen mit Fremdkapitalcharakter (Pensionsrückstellungen) Oliver

So ist es. --Gratisaktie 19:11, 3. Aug. 2006 (CEST)
Habe es eingepflegt. Kleine Korrekturen vorgenommen. Gruß -- JARU 19:20, 8. Aug. 2006 (CEST)

ojeh

Dieser Artikel entält immer noch jede Menge sachliche Fehler und ist von der Art der Informationszusammenstellung - vorsichtig ausgedrückt - etwas verwirrend. Beispiele:

  • Begriff "angelegte Mittel" ist fragwürdig
  • Gewinnvortrag ist falsch, richtig: Bilanzgewinn oder -Verlust
  • Hinweis auf eventuellen Anteil Konzernfremder fehlt
  • verwirrende Darstellung einer Optionspreistheorie
  • Buchführung/Rechnungswesen → Unsinn
  • ... und so weiter und so fort.

Ich glaube, da ist wenig zu retten. Der Artikel müsste mal komplett neu geschrieben werden. --Gratisaktie 19:11, 3. Aug. 2006 (CEST)

... und zwar dringend. Das Teil ist 165mal verlinkt und steht bei Google auf Platz 1. --Gratisaktie 19:18, 3. Aug. 2006 (CEST)

überarbeitet von mir -- JARU 19:58, 8. Aug. 2006 (CEST)

Vielen Dank! Das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Gestolpert bin ich nur noch über die Unterscheidung zwischen Buchführung und Rechnungswesen. Gibt es da tatsächlich einen Unterschied in der Definition von "Eigenkapital"? Wenn ja, dann könnte man das noch etwas verständlicher formulieren. Wenn nein, dann zusammenführen.
Und diese 30% / 70% Regel müsste doch in den Abschnitt "Eigenkapital in der Wirtschaft", oder? --Gratisaktie 22:27, 8. Aug. 2006 (CEST)
Ich habe dies jetzt in den Abschnitt zur Betriebswirtschaft übernommen und noch jede Menge weitere inhaltliche Fehler korrigiert. --Gratisaktie 20:51, 14. Aug. 2006 (CEST)

Eigenkapitalkosten im Bankwesen

Dieser Abschnitt erklärt nicht den Begriff "Eigenkapital", sondern den Begriff "Eigenkapitalkosten". Hier sollte zumindest ein Bezug zum Thema hergestellt werden; besser wäre aber eine Auslagerung in einen eigenen Artikel "Eigenkapitalkosten". --Gratisaktie 20:51, 14. Aug. 2006 (CEST)

Ist Eigenkapital tatsächlich "real"?

Zumindest lese ich das aus dem hiesigen Artikel so heraus. Im Gegensatz dazu wird in diesem Vortrag ab ca. 12:35 erklärt, dass Eigenkapital lediglich eine „Bilanzgröße“ ist. Das heißt, wenn man so will, eine willkürlich eingeführte Größe, die die Bilanz rein rechnerisch ausgleicht. (Und derart die eigentliche Differenz zwischen Aktiva und Passiva, somit einen Indikator für die wirtschaftliche Situation, darstellt.) --Geri, ✉ Mentor in Pause 16:39, 25. Jan. 2015 (CET)

Richtig. Auf der Passivseite der Bilanz wird das Vermögen (in seinem Wert) kategorisiert nach der Herkunft. Eigenkapital ist lediglich der Wert jener Vermögensgegenstände, die eigenfinanziert wurden. Volkswirtschaftlich ist Kapital das, was bilanzmäßig Vermögen genannt wird. in der Bilanz wiederum wird aber zwischen Vermögen und Bilanz unterscheiden. Eigenkapital ist ein Begriff der Bilanz und keine Unterkategorie des VWL-Begriffs des Kapitals. --Arturius 12:18, 16. Jun. 2016 (CEST)

Alte Beiträge

Das Eigenkapital bezeichnet nur so lange die Finanzmittel eines Unternehmens, die von den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden, wie mit diesem Geld nicht gewirtschaftet wurde.

Das Eigenkapital ist vielmehr der Anteil der Eigentümer am Unternehmenswert. Dieser berechnet sich, indem der Gesamtwert des Unternehmens (Aktiva) hergenommen und hiervon das Fremdkapital (Kredite) und die Rückstellungen abgezogen werden:

Eigenkapital = Aktiva - (Fremdkapital + Rückstellungen)

Im Gegensatz zum Fremdkapital handelt es sich weder beim Eigenkapital noch bei den Rückstellungen um Bankguthaben oder andere Geldmittel (diese finden sich vielmehr im auf der Aktiv-Seite im Umlaufvermögen).

Hat sich m. E. erledigt. --Herbert81 (Diskussion) 17:06, 4. Feb. 2017 (CET)

Dopplung mit anderer Quelle

Teile dieses Artikels finden sich im Wortlaut unter http://www.finanzenwiki.de/Eigenkapital.asp .

Beispiel: "Eigenkapital sind dem Unternehmen zufließende Mittel, die als Leistungen der Gesellschafter zu betrachten sind (also auch der Gewinn, und zwar unabhängig davon, ob er ausgeschüttet wird oder nicht)." Wie ist hier zu verfahren? Von wem stammt der Text nun wirklich: Wikipedia oder Finanzwiki?

--darkmoon 12:24, 03.08.2008 (CEST)

"Dieser Artikel unterliegt der GNU Lizenz für freie Dokumentation und wurde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia entnommen. "--Kompakt 12:33, 30. Aug. 2008 (CEST)

Domain existiert nicht mehr und die Definition war auch Stuss, weil sie Thesaurierung übersah.--Herbert81 (Diskussion) 17:07, 4. Feb. 2017 (CET)

alles

Bezüglich der Definition "Eigenkapital" als ein Bestandteil einer betriebswirtschaftlichen Diskussion ist die hier verbreitete Vorlage gänzlich unbrauchbar. Die Entwicklung des Eigenkapitals erfolgt nach vorgeschriebenen Parametern. Grundsätzlich aber gilt immer: Eigenvermögen - Fremdvermögen = Eigenkapital.

So ist das.--Herbert81 (Diskussion) 19:01, 5. Feb. 2017 (CET)

Einleitung

Die Einleitung bezieht Eigenkapital fälschlich nur auf juristische Personen. Außerdem wird Eigenkapital als nicht rückzahlbar qualifiziert, was ebenfalls falsch ist. In den vorigen Abschnitten findet sich u. a. hierzu viel berechtigte Kritik. Ich habe die Definition deshalb erweitert.--Herbert81 (Diskussion) 17:01, 4. Feb. 2017 (CET)

Die Aussage Eigenkapital ist die Differenz von Vermögen und Schulden ist keine Definition, sondern ein Weg, wie man dessen Wert rechnerisch ermittelt. Eigenkapital ist der Wert des durch den/die Eigentümer finanzierten oder eingebrachten Vermögens. --Lucius Castus (Diskussion) 19:59, 4. Feb. 2017 (CET)
Deine Definition (von den Eigentümern finanziertes oder eingebrachtes Vermögen) ist nur zum Zeitpunkt der Gründung eines Unternehmens richtig. Durch Thesaurierung kann das Unternehmen aber Gewinnrücklagen bilden, wodurch das Eigenkapital über den Wert des eingebrachten Vermögens steigt. - Gemeinden, die das System der kommunalen Doppik verwenden, weisen ebenfalls Eigenkapital aus; dort hat aber niemand etwas eingebracht. - Schließlich verfügen auch private Haushalte über Eigenkapital, das man durch Abzug ihrer Schulden vom Vermögen berechnet. - Eine treffende Eigenkapitaldefinition muss alle diese Fälle umfassen und nicht nur die Gründung eines Unternehmens.--Herbert81 (Diskussion) 09:10, 5. Feb. 2017 (CET)
Allein aus der Tatsche, dass es sich um nicht-Schulden handelt, kann man doch (positive) Eigenschaften des Eigenkapitals ableiten. Eine Defintion (nur) ex negativo ist keine gute Defintion. --Lucius Castus (Diskussion) 12:24, 5. Feb. 2017 (CET)
Betrachte einmal § 247 Abs. 1 HGB: "In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern." Das Anlage- und Umlaufvermögen ergibt sich aus Inventaren. Die Schulden lassen sich aus Darlehensverträgen etc. ableiten, die RAP aus geleisteten Zahlungen. Alle diese nimmt man in die Bilanz auf. Das Eigenkapital ergibt sich aus keinerlei Unterlagen. Es wird als Restposten in die Bilanz eingesetzt mit der Maßgabe, dass Aktiva und Passiva übereinstimmen. Genau diesen Punkt verstehen Wirtschaftslaien nicht. Alter Wirtschaftsprüferwitz: Was prüfen wir denn zurerst? Das Eigenkapital! (Wer's noch immer nicht begriffen hat: Das Eigenkapital wird als einziger Bilanzposten gar nicht geprüft, weil es sich definitorisch aus den übrigen Ansätzen ergibt.)--Herbert81 (Diskussion) 14:58, 5. Feb. 2017 (CET)
Es geht nicht darum, wie sich der Wert des Eigenkapitals ermittlelt, sondern was das Eigankapital ist. Und wenn die Bedeutung des Eigenkapitals sich aus Vermögen abzüglich der Schulden ergibt, dann sollte es doch kein Problem sein, dessen Bedeutung in Abrenzung zum Fremdkapital anzugeben. Es ist keine Defintion anzugeben, wie dessen Wert sich ermittelt, welche Relevanz es für das Finanzamt hat oder wie sich dessen Defition ableitet. Eigenkapital ist Kapital, das ... --Lucius Castus (Diskussion) 08:41, 6. Feb. 2017 (CET)
Du willst Eigenkapital als etwas Gegenständliches definieren. Eigenkapital ist aber nichts Gegenständliches, sondern etwas Abstraktes, nämlich die Differenz von Vermögen und Schulden. Wenn etwa ein Unternehmen, das sonst nichts tut, seine Pensionsrückstellungen mit einem niedrigeren Zins abzinst, dann nehmen die Pensionsrückstellungen (als Eventualverbindlichkeiten) zu. Als Reflex sinkt das Eigenkapital, damit die Bilanz wieder ausgeglichen ist. Ein gutes Lexikon schiebt dem Leser nicht scheinbar anschauliche, in Wirklichkeit aber irreführende Definitionen unter, sondern definiert zutreffend. Der Artikel "Eigenkapital" leidet darunter, dass der Begriff umgangssprachlich gebraucht wird und jeder Wirtschaftslaie meint, er wüsste, was das ist. Schau einfach mal hier bei der Bundesbank nach: [1] oder hier: [2] oder hier: [3].--Herbert81 (Diskussion) 09:21, 6. Feb. 2017 (CET)

Zweifler könnten auch in die Wiki-Definition von Tara schauen, die Differenz von Brutto- und Nettogewicht. Dort sind Brutto- und Nettogewicht bekannt, daraus ergibt sich Tara; hier sind Vermögen und Schulden bekannt, daraus ergibt sich das Eigenkapital. Ich habe die Eigenkapitaldefinition nunmehr durch drei erstklassige Quellen unterlegt und bitte jeden, der revertieren will, dies ebenfalls durch erstklassige Quellen zu unterlegen ;-).--Herbert81 (Diskussion) 14:06, 6. Feb. 2017 (CET)

Bei Gablers Wirtschaftslexikon wird Eigenkapital in verschiedene Begriffe differenziert. Danach betrifft deine Defintion lediglich das buchungsmäßige Eigenkapital. Wenn der Begriff Eigenkapital in jedem Kontext lediglich in deiner Definition gebraucht werden würde, hätte die Begriffe Eigenkapitalbeschaffung oder Einbringung von Eigenkapital keinen Sinn. --Lucius Castus (Diskussion) 19:20, 6. Feb. 2017 (CET)
Warum hätte Eigenkapitalbeschaffung keinen Sinn? Wenn die Eigentümer z. B. 1 Mio. Euro bar einlegen, nimmt das Vermögen um 1 Mio. zu, während die Schulden unverändert bleiben. Also steigt die Differenz von Vermögen und Schulden um 1 Mio. Gabler ist übrigens keine gute Quelle, weil die dortigen Autoren und wiki gegenseitig voneinander abschreiben. Schau dir mal die Quellen an, die ich an die Definition im Artikel angefügt habe, zwei Topautoren, von den einiger das IASB zitiert, und die Bundesbank. Alle verwenden dieselbe Definition wie sie nun im Artikel steht.--Herbert81 (Diskussion) 19:39, 6. Feb. 2017 (CET)

Eigenkapital

Lieber Wowo, am 24. September 2015 hast du die Einleitung von "Eigenkapital" grundlegend verändert und dabei Verbesserungen, die ich zuvor diskutiert und eingearbeitet hatte, verworfen. Dies stört mich an deiner Einleitung:

1. Der Begriff EK ist nicht in der BWL, sondern auch in Rechnungswesen oder VWL Schlüsselbegriff; daher ist der Verweis auf die BWL irreführend.

2. EK ist nicht nur für juristische Personen definiert! Hat eine KG oder OHG kein EK?

3. EK kann rückzahlbar sein oder auch nicht. Was du hier definierst, entspricht am ehesten der Definition des Tier1-EK nach Basel.

4. In den VGR haben neben Unternehmen auch der Staat sowie die privaten Haushalte EK; bei letzteren ist sogar der größte Teil des EK angesammelt, es gibt aber keine "Gesellschafter".

Ich werde die Einleitung daher gelegentlich überarbeiten. Nichts für ungut, --Herbert81 (Diskussion) 11:15, 4. Feb. 2017 (CET)

hallo @Herbert81: die jetzige Definition „Eigenkapital ist die Differenz…“ ist unwissenschaftlich und unvollständig, weil sie einerseits den übergeordneten Gattungsbegriff vermissen lässt und andererseits nicht die eigenkapitalhaltenden Institutionen benennt. Zudem gibt's hierbei ein mathematisches Problem: Was ist denn mit der Differenz, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen? Diese Differenz ist nicht Eigenkapital, sondern Überschuldung. Deshalb lässt die Definition die in einer Formel notwendige Nichtnegativitätsbedingung vermissen. Um dem aus dem Weg zu gehen, muss der Begriff Differenz verschwinden. Der übergeordnete Gattungsbegriff war von mir mit „Rechnungswesen“ eingefügt worden, doch gebe ich zu, dass auch dieser zu eng gefasst ist. Deshalb muss es besser heißen „EK ist in der Wirtschaftswissenschaft derjenige Teil des Kapitals von Wirtschaftssubjekten…“ Wirtschaftswissenschaft erfasst alle Disziplinen (BWL, VWL, Hauswirtschaftslehre, öffentliche Betriebswirtschaftslehre), Kapital ist ebenfalls ein übergeordneter Begriff des Kompositums Eigenkapital, Wirtschaftssubjekte erfassen alle Wirtschaftsteilnehmer. Nun kommt - konsequent wissenschaftlich definiert – noch das nur für EK geltende Spezifikum hinzu: „…das zeitlich unbefristet zur Verfügung steht und somit keiner Rückzahlungsverpflichtung unterliegt.“ Eigenkapital unterscheidet sich von allen anderen Kapitalbestandteilen dadurch, dass es niemals rückzahlbar ist (IAS 3.15 ff.), also an keine vertragliche Verpflichtung zur Abgabe von flüssigen Mitteln oder sonstigen finanziellen Vermögenswerten geknüpft ist. Deshalb trifft Deine Aufzählung 3. nicht zu. Der Verweis auf BWL, VWL (VGR) sollte im allgemeinen Teil erfolgen. Etwa durch nähere Aufschlüsselung der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen mit Bilanzen, der Staat und seine Untergliederungen mit öffentlichen Haushalten und die Privathaushalte). An diesen fachlichen Mängeln muss noch gearbeitet werden, ich werde das mal selber machen. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:08, 6. Feb. 2017 (CET)
Lies dir zunächst mal die Definitionen der Deutschen Bundesbank und anderer durch, die ich auf der Diskussionsseite von "Eigenkapital" referenziert habe. - An der gängigen Definition ist nichts "unwissenschaftlich": Man definiert auch Tara als Differenz von Brutto und Netto, man braucht nicht unbedingt genus proximum und differentia specifica. - Negatives Eigenkapital ist ein eingeführter Begriff. - Unser Hauptproblem ist folgendes: Du verwendest IAS als spezielle Quelle, die nur für Kapitalgesellschaften gilt. Aber selbst hier ist deine Definition falsch, weil EK bei Kapitalabsetzung zurückgezahlt wird. Ich definiere Eigenkapital ökonomisch. - Was meinst du mit "Deine Aufzählung 3."?--Herbert81 (Diskussion) 10:49, 6. Feb. 2017 (CET)

hallo @Herbert81: Tara ist genau das falsche Beispiel, denn ein Gewicht kann niemals negativ sein. Dann darf auch von Differenz die Rede sein. Gerade bei wirtschaftswissenschaftlichen Begriffen sollten wir mathematische Grundlagen nicht ignorieren, weil sie ungenaue verbale Formulierungen angreifbar machen. Wenn mathematische Größen auch negativ ausfallen können, ist die Differenz für eine Definition ungeeignet. Negatives EK ist zwar ein eingeführter Begriff, aber ein Widerspruch in sich, denn Eigenkapital wird ja gerade als „positive“ Differenz – auch von Dir - verstanden. Auch dieser Begründungsversuch geht fehl. Deine in der EK-Disku-Seite vorgebrachten Aussagen sind ebenfalls angreifbar: „Wenn Eigenkapital nicht rückzahlbar wäre, hätte ein Einzelunternehmer oder auch manche Personengesellschaft gar kein Eigenkapital“ ist völliger Unsinn. Die von Dir gemeinten Entnahmen sind keine Rückzahlung, weil diese Unternehmer mit ihrem Privatvermögen unbegrenzt und unmittelbar haften. Entnehmen sie etwas, gelangt es in ihr haftendes Privatvermögen – an der Haftung hat sich für Gläubiger nichts geändert. Werden Entnahmen an Dritte verschenkt, greifen Anfechtungstatbestände gläubigerschützend ein. Auch die effektive Kapitalherabsetzung ist keine Rückzahlung (die nominelle sowieso nicht), weil Gesellschafter regelmäßig keinen Rückzahlungsanspruch auf ihr Eigenkapital besitzen. Um die Herabsetzung eben nicht faktisch wie eine Rückzahlung aussehen zu lassen, gibt es einen umfangreichen gesetzlichen Gläubigerschutz auf der Grundlage einer Sicherheitsleistung, die das herabsetzungsbedingte Gläubigerrisiko ausgleicht. Niemand sonst muss für „Rückzahlungen“ Sicherheit leisten, nur der herabsetzende Gesellschafter. Das zeigt, dass Du ein Problem mit der Rückzahlbarkeit hast, die es bei EK niemals geben kann. Sie ist das entscheidende Attribut für EK. Wir müssen uns im Übrigen nicht unbedingt an anderen Definitionsquellen (wie der Bundesbank) orientieren, solange wir zu besseren Formulierungen fähig sind. Die IFRS hingegen basieren auf ökonomischen Grundlagen, so dass ihre gesetzliche Beschränkung auf Kapitalgesellschaften kein Anlass ist, sie beim Allgemeinbegriff zu ignorieren. Unter 3. verstehe ich Deine obige Aufzählung, die bereits widerlegt ist. Auch die jüngeren Diskussionsbeiträge beim Artikel zeigen den Gegenwind, den Du bekommst. Ich werde die hiesige Diskussion dorthin verlagern, damit sie für alle sichtbar wird.--Wowo2008 (Diskussion) 12:31, 6. Feb. 2017 (CET)

Zitat: "Negatives EK ist zwar ein eingeführter Begriff, aber ein Widerspruch in sich, denn Eigenkapital wird ja gerade als „positive“ Differenz – auch von Dir - verstanden." So kann man nicht vernünftig diskutieren. Eigenkapital wird von mir nicht als positive Differenz verstanden.
Das IASB definiert im Framework 49(c): "Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermçgenswerte des Unternehmens." Du verwechselst Eigenkapital mit Eigenkapitalinstrumenten.--Herbert81 (Diskussion) 13:53, 6. Feb. 2017 (CET)

hallo @Herbert81: bei dieser knappen Replik bleibt mir ja nicht mehr viel Überzeugungsarbeit übrig, alles von Dir nicht mehr Erwähnte gilt damit als von Dir akzeptiert. Allerdings verlierst Du nun auch noch den Überblick über Deine Definition: „Eigenkapital ist die Differenz von Vermögen und Schulden“: was soll das denn bitte für eine Differenz sein außer der positiven? Die positive Differenz ist implizit in Deiner Definition enthalten, ansonsten würdest Du negatives Eigenkapital definieren, was nicht das Lemma ist. - Übrigens keine Sorge, ich verwechsle nichts: es geht um die ökonomische Komponente der Nichtrückzahlbarkeit des EK, die in den IAS deutlich zum Ausdruck kommt. Zudem widersprechen sich die IASB-Legaldefinition des EK und die Aussagen über EK-Instrumente nicht, sie ergänzen sich; Dein Zitat aus 49(c) bringt somit keinen Fortschritt in dieser Diskussion.--Wowo2008 (Diskussion) 14:22, 6. Feb. 2017 (CET)

Ich habe keinen Sinn für Spiele wie "gilt damit von Dir akzeptiert". Im Unterschied zur dir kann ich mir Differenzen a-b vorstellen, bei denen a kleiner ist als b und die folglich negativ sind. Aber das spielt auch keine Rolle, denn habe dokumentiert, dass die deutschen Koriphäen Kußmaul und Ballwieser, das IASB und die Deutsche Bundesbank alle dieselbe Definition verwenden wie ich.--Herbert81 (Diskussion) 14:46, 6. Feb. 2017 (CET)
Einen Standard IAS 3.15, auf den du dich beziehst, gibt es nicht.--Herbert81 (Diskussion) 14:46, 6. Feb. 2017 (CET)

hallo @Herbert81: das sind keine Spiele, sondern Diskussionsregeln, die auch hier zu beachten sind. Dir ist entgangen, dass ich Dich zuerst auf das mathematische Problem der Differenz bei negativen Größen hingewiesen habe; denn bei Deinem Tara-Beispiel hast Du bewiesen, dass Dir diese Thematik zumindest nicht bewusst – wenn nicht sogar unbekannt - war. Gleichgültig wen Du zitierst, es bleiben angreifbare ungenaue bilanzorientierte Definitionen. Wir müssen uns in WP für das Lemma nicht an solchen Definitionen orientieren, sie können in der Einführung – neben zahlreichen anderen vorhandenen Definitionsoptionen - erwähnt werden (Gabler WiLex: Kapital, das dem Eigentümer gehört; Lück: das Kapital, das dem Eigentümer gehört und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt wird). Meine Vorschläge erfordern zwar höheren Formulierungsaufwand, aber dafür sind sie genauer. Beim IAS-Standard gabs einen Typo: Es handelt sich um IAS 32.15 als Negation. Zum jetzigen Artikel: Du machst die ohnehin schwache Definition durch weitere falsche Formulierungen noch angreifbarer. „…sowohl auf Unternehmen anwendbar als auch auf Staaten, juristische Personen…“ Staaten sind als Gebietskörperschaften ebenfalls juristische Personen (des öffentlichen Rechts) wie Unternehmen (des Privatrechts): dadurch enthält die Definition die fehlerhafte Doppelnennung einer gemeinsamen Teilmenge. FK sind nicht nur Schulden, sondern auch aus der Innenfinanzierung stammende Rückstellungen. Diese Erläuterung muss hier gelöscht werden, sie hat bei EK - zumal an dieser prominenten Stelle - ohnehin nichts zu suchen. Gegenbegriff ist in diesem Kontext unglücklich: Komplementärbegriff ist besser, denn EK und FK ergänzen sich zum Gesamtkapital. Der Gegensatz zwischen beiden wird im Artikel im Abschnitt „Abgrenzung zum Fremdkapital“ herausgestellt. --Wowo2008 (Diskussion) 09:29, 7. Feb. 2017 (CET)

@Wowo2008: 1. Du hast neulich den Eintrag Jahresüberschuss bearbeitet. Dieser ist definiert als Differenz aus Erträgen und Aufwendungen. Daran hast du keinen Anstoß genommen. Der Jahresüberschuss kann aber positiv oder negativ sein. Ebenso verhält es sich mit dem Eigenkapital. Es gibt daher kein Negativitätsproblem in der allgemein anerkannten Definition. 2. IAS 32.15 bezieht sich auf Finanzinstrumente. Das allgemeine Verständnis des IASB, was Eigenkapital ist, findet sich im Rahmenkonzept unter R 49(c), wie im Artikel zitiert. 3. Dein Einwand zu den juristischen Personen ist berechtigt, daher habe ich "andere" eingefügt. 4. Schulden bzw. Fremdkapital umfasst Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten (Rückstellungen). Ich habe dies nicht weiter aufgeliedert, weil die hübsche Bilanz in dem Artikel ebenfalls nur die Oberbegriffe enthält und dies kein Artikel zur Aufgliederung der Bilanz ist. 5. Was die Gabler- und Lückdefinitionen angeht, müsstest du als Jurist wissen, dass unser Rechtssystem kein "Eigentum an Personen- und Kapitalgesellschaften" kennt, weil dies Sachinbegriffe sind. Die Gesellschaft selbst ist Eigentümer der Sachen und Rechte, und ihre Gesellschafter haben lediglich Anteilsrechte. Also sind diese Definitionen unsinnig. Ich bestreite nicht, dass es im Netz überwiegend unsinnige Definitionen von "Eigenkapital" gibt. Deshalb hatte ich mir ja die Mühe gemacht, Qualitätsquellen zu suchen, und diese liefern alle die Definition des Eigenkapitals als Differenz von Vermögen und Schulden.--Herbert81 (Diskussion) 10:11, 7. Feb. 2017 (CET)

hallo @Herbert81:

  1. Du musst genauer hinsehen: beim Jahresüberschuss beinhaltete meine Definition vom 27.5.2015 den Passus „…die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende positive Differenz aus…“ Bei Deiner Bearbeitung am 27.6.2015 hast Du unter anderem das Wort „positive“ unberechtigt gestrichen. Mit dem Wort spielt dann übrigens die Reihenfolge keine Rolle, denn Aufwand ist immer negativ und Ertrag immer positiv. Ist die "immer negative" Größe größer als die "immer positive", liegt somit keine positive Differenz vor. Zudem ist es in Deiner Bearbeitung falsch, von einem „negativen Jahresüberschuss“ zu sprechen, wie Du es dort eingebaut hast. Der Jahresfehlbetrag ist ein echter (logischer und ökonomischer) Gegensatz, wie es hier ursprünglich stand. Zudem ist der „negative Jahresüberschuss“ ein überflüssiger Euphemismus, der in WP fehl am Platze ist. Auch weitere Bearbeitungen von Dir sind hier fehlerhaft oder stark erläuterungsbedürftig. Folgerung: Halte Dich aus Themen raus, die Du nicht vollständig beherrschst! Das Negativitätsproblem bleibt also weiterhin unverändert bestehen und macht Deine Definition angreifbar.
  2. Dass IAS 32.15 sich auf Finanz- (nämlich EK-Instrumente) bezieht, ändert nichts an der Richtigkeit dieser Legaldefinition, weil sie analog auf die EK-Definition angewandt werden kann: EK-Instrumente sind EK.
  3. Auch hier zeigte sich Deine mangelnde Präzision oder sogar mangelnde Fachkenntnis.
  4. Der Blaulink zu Rückstellungen reicht aus, um hier im Artikel keine weiteren Erläuterungen mehr zu bringen.
  5. Ich bin nicht nur Jurist, sondern habe auch VWL und BWL studiert, so dass ich auch die ökonomische Thematik zum EK beherrsche. Die von mir gebrachten Zitat-Definitionen sind genauso angreifbar wie Deine, sie sollen lediglich Definitionsoptionen aufzeigen. Deine Auslegung von ihnen ist übrigens falsch, denn als Eigentümer ist der Gesellschafter gemeint, der an seinen Gesellschaftsanteilen ein Vermögensrecht hat. Deshalb muss die Thematik des Sachinbegriffs von Dir nicht bemüht werden. Mein eigener Def-Vorschlag erfasst dagegen alle Attribute, die auf EK zutreffen, genauer. Deine „Qualitätsquellen“ liefern hier keine besondere Qualität, das dürften Dir meine Argumente nun hinreichend klargemacht haben.--Wowo2008 (Diskussion) 11:38, 7. Feb. 2017 (CET)

@Wowo2008:1. Du hattest bei der Definition des Jahresüberschusses Minuend und Subtrahend verwechselt, ich habe das korrigiert. Hernach hast du in dieser Version: [[1]], wie jeder nachlesen kann, meine Definition ohne Beanstandung übernommen. Dasselbe gilt für die Seite Primärsaldo, die du ebenfalls bearbeitest hast, obwohl dieser Saldo negativ werden kann. Alle drei, Primärsaldo, Jahresüberschuss und Eigenkapital, sind einfach Salden bzw. Differenzen und als solche korrekt definiert. Ich habe Deine Version übernommen, ohne die von Dir eingebauten fachlichen Mängel zu erkennen. Dadurch bleiben es jedoch Mängel, die zu beseitigen sind. Bei Primärsaldo habe ich lediglich einen Blaulink gesetzt, deshalb übernehme keinesfalls die fachliche Verantwortung für den gesamten Artikel. Differenzen sind nicht korrekt definiert; siehe weiter oben. 2. Das Kompositum EK-Instument ist gerade kein Synonym zu EK. Du kannst deine Nichtrückzahlbarkeitsdefinition übrigens gern unter Finanzinstrument einbauen, denn dort gehört sie systematisch hin. Von Synonym spricht hier keiner. EK-Instrumente sind Bestandteile des EK, wo sie zu verbuchen sind.

3. Ich sehe keine "Argumente" von dir, sondern nur Wortgeklingel. Wo ist denn die Qualitätsquelle, die behauptet, Eigenkapital sei angeblich "nicht rückzahlbar"? Was wäre bei einer solchen Definition Eigenkapital eines privaten Haushalts, an wen darf er nicht zurückzahlen? Was wäre Eigenkapital eines Staates? Warum gehst du nicht auf meine Links zu § 147 HGB und zur Kapitalherabsetzung ein, die ausschließlich dem Thema Rückzahlung von Eigenkapital gewidmet sind? Warum negierst du die Eigenkapitaldefinition des IASB? Und was soll die Rabulistik, "EK-Instrument" so lange mit "EK" begrifflich gleichzusetzen, bis flüchtige Leser den Unterschied nicht mehr bemerken? Es gibt dutzende Quellen hierfür: die Frage offenbart erneut Deine mangelnde Fachkenntnis. Privathaushalt: EK bleibt als nicht rückzahlbar übrig, wenn alle Schulden zurückgezahlt sind, Staat: wie Du wissen solltest, sind Staatshaushalte kameralistisch aufgestellt und beinhalten deshalb keine Bestandsgrößen wie EK. Hier gilt analog das für Privathaushalte Gesagte. Bei kommunalen Jahresabschlüssen nach HGB gibt's eine EK-Position wie bei Unternehmen. Ich negiere nicht die IASB-Definition, sie muss im Artikel eine prominente Rolle spielen, aber muss für uns nicht Definitionsgrundlage sein. Es dauert mir zulange, bis Dir klar wird, dass EK hauptsächlich etwas mit Nichtrückzahlbarkeit zu tun hat. Was hat denn § 147 HGB mit dem EK-Artikel zu tun? Über Kapitalherabsetzung habe ich mich weiter oben bereits ausführlich befasst, das werde ich hier nicht wiederholen. Um Rabulistik handelt es sich hier keinesfalls, solange klar gemacht wird, dass EK-Instrumente zum EK gerechnet werden, was die IASB verlangen. Unterlasse bei dieser Diskussion Werturteile wie Rabulistik, weder trifft sie zu noch gilt sie als sachliche Kritik. 4. Selbst als Jurist müsstest du dich mit generischen Begriffen anfreunden können. Schau beispielsweise in § 4 Abs. 1 EStG, wo der Gewinn als Unterschiedsbetrag definiert wird, der positiv oder negativ sein kann. Auch dies ist hier in der Wiki verunstaltet worden. Auch hier fehlt Dir Fachwissen: Die steuerliche Legaldefinition hat ausschließlich die Besteuerung zum Ziel und kann nicht für betriebswirtschaftliche Zwecke herangezogen werden. Unter diesem Aspekt ist es keine Verunstaltung, sondern richtig.--Herbert81 (Diskussion) 13:29, 7. Feb. 2017 (CET)

@Herbert81: meine Anmerkungen stehen oben als Antwort kursiv. Deine bisherigen Diskussionsbeiträge offenbaren immer weitere fachliche Mängel, so dass ich Dir die Fachkompetenz zur Änderung dieses Artikels nicht mehr zutraue. Ich werde deshalb die betreffenden Passagen auf wissenschaftlicher Grundlage neu fassen und vor allem die unterschiedlichen EK-Interpretationsmöglichkeiten erwähnen. --Wowo2008 (Diskussion) 12:18, 8. Feb. 2017 (CET)

@Wowo2008:: Ich zitiere hier den kursiven Text, den du in meinen obigen Beitrag eingefügt hast: "Privathaushalt: EK bleibt als nicht rückzahlbar übrig, wenn alle Schulden zurückgezahlt sind". Hingegen formulieren IASB/Ballwieser/Coenenberg/Bundesbank: "Das Eigenkapital eines Privathaushalts ist die Differenz von Vermögen und Schulden des Haushalts." Deine Definition scheitert erstens bei einem überschuldeten Haushalt mit negativem Eigenkapital, wie bei Peter Zwegat, der seine Schulden nicht zurückzahlen kann. Zweitens und wichtiger: Ein Haushalt mit einem anfänglichen EK von Null, der 40.000 netto verdient und davon 30.000 ausgibt, hat nach Ballwieser etc. ein EK von 10.000, dem aktivisch ein Geldvermögen von 10.000 gegenübersteht. In welchem Sinn und an wen ist das EK denn "nicht rückzahlbar"? An die Eltern oder Erzeuger? - Für Staaten und Gebietskörperschaften werden ebenfalls Bilanzen aufgestellt, auch wenn sie daneben kameralistisch rechnen, siehe System of National Accounts. Die bilanzierenden Länder und Kommunen Deutschlands verwenden folgende Eigenkapitaldefinition: Haushaltssteuerung.de, die mit der wirtschaftswissenschaftlichen übereinstimmt.--Herbert81 (Diskussion) 18:08, 8. Feb. 2017 (CET)

@Herbert81: Du hast zu viele Fragen, in WP brauchst Du als Autor aber Antworten – und zwar die richtigen. Hier sind sie. Zu erstens beim Privathaushalt: Negatives EK ist kein EK, sondern Überschuldung (siehe oben). Du übersiehst, dass auch bei Überschuldung trotzdem eine Rückzahlungspflicht besteht, auch wenn sie nicht erfüllt werden kann. Zweitens: Wenn Geld nicht rückzahlbar ist (da EK), gibt es auch keinen Rückzahlungsadressaten: Nun fehlt es Dir auch noch an Logik. Wer nur EK hat, braucht auch niemandem etwas zurückzuzahlen. Die Frage nach Eltern usw. stellt sich dann nicht. Für Staaten werden weltweit keine Bilanzen (nach HGB, IFRS oder GAAP) erstellt, das Wissen hierüber ist Teil meines Berufs. Das US-GASB ist ein Projekt, das in Zukunft die doppische Rechnungslegung für Staaten und deren Gebietskörperschaften vorantreiben soll (ist in den USA für Bundesstaaten und „municipalities“ weitgehend umgesetzt). Gebietskörperschaften hingegen sind fortschrittlicher (in Deutschland NKF). Beim SNA-Link bist Du wieder fachlich daneben, denn hier geht’s um die einheitliche Ermittlung volksw. Kennzahlen, deren Quellen auch aus Haushalten stammen, und nicht um Doppik. Auch Eurostat soll mit dem EPSAS-Projekt die kommunale Doppik in der EU voranbringen. Zur Klarstellung: Auch Deine weiteren Beispiele wegen der Rückzahlbarkeit sind widerlegt. Du wirst mir noch eine Vielzahl von bilanzorientierten Definitionen präsentieren können, trotzdem vermag mich das nicht zu überzeugen in meiner Auffassung, dass Deine EK-Def. angreifbar ist, was Du auch nicht bestreitest. Mal sehen wie lange es noch dauert, bis sich bei Dir die Einsicht breit macht, dass Deine weiteren Antworten wieder neue fachliche Mängel offenbaren und es Dir nicht gelingen wird, trotz weiterer – meist untauglicher – Beispiele Deine angreifbare bilanzorientierte Perspektive als einzige Definitionsmethode anzusehen. Zum Schluss noch eines: Dir fehlt auch der Überblick, denn es gibt durchaus eine Argumentation, die mich beeindrucken könnte, auch wenn sie ebenfalls nicht geeignet ist, die angreifbare bilanzorientierte EK-Def als „einzige Wahrheit“ zu stützen. Wie ich Dich mittlerweile einschätze, wirst Du nicht drauf kommen…--Wowo2008 (Diskussion) 10:16, 10. Feb. 2017 (CET)

@Wowo2008: Man kann einen Wiki-Artikel auf zweierlei Art schreiben:

  • Man sucht hochwertige Quellen wie IASB, Bundesbank, Fachautoren und orientiert sich an diesen, um gesichertes Wissen weiterzugeben. Das ist die jetzige Fassung des Artikels "Eigenkapital".
  • Man hält sich selbst (ausweislich der Benutzerseite) für ein Universalgenie, hält Bundesbank & Co. für Deppen und schreibt alles so, wie es einem richtig erscheint. Das ist die von dir verfolgte Strategie.

Zu deinen obigen Einzelpunkten folgende Entgegnungen:

  • "Negatives EK ist kein EK": Du belegst diese Aussage nicht, sondern wiederholst sie immerzu und setzt dich damit in Widerspruch zur Fachliteratur. "Negatives Kapitalkonten" usw gibt es in deiner Weltsicht nicht.
  • "Für Staaten werden weltweit keine Bilanzen (nach HGB, IFRS oder GAAP) erstellt, das Wissen hierüber ist Teil meines Berufs." Wieder kein Beleg, sondern nur ein Hinweis auf die eigene Genialität. Mein Beleg: www.oecd.org -> national accounts -> financial accounts -> 710. financial balance sheets. Dort finden sich Bilanzen für Staaten und die übrigen volkswirtschaftlichen Sektoren, wird alles seit Jahrzehnten erhoben und publiziert.
  • "trotzdem vermag mich das nicht zu überzeugen in meiner Auffassung, dass Deine EK-Def. angreifbar ist, was Du auch nicht bestreitest. Mal sehen wie lange es noch dauert, bis sich bei Dir die Einsicht breit macht, dass Deine weiteren Antworten wieder neue fachliche Mängel offenbaren und es Dir nicht gelingen wird, trotz weiterer – meist untauglicher – Beispiele Deine angreifbare bilanzorientierte Perspektive ... bla bla bla" Keine Argumente, keine Quellen, bloß aggressive Worthülsen, wie ebenfalls auf deiner Benutzerseite avisiert. "Meine EK-Definition" ist nicht meine Definition, sondern die der Fachliteratur. Sie passt als abstrakte ökonomische Definition auf alle Sachverhalte, deine nur auf Eigenkapitalinstrumente.--Herbert81 (Diskussion) 14:28, 10. Feb. 2017 (CET)

@Herbert81: Dass ich spät antworte, liegt nicht an Deinen (leicht widerlegbaren) Diskussions-Beiträgen, sondern an der Tatsache, dass diese bei mir keine Priorität genießen. Bitte bewahre Contenance: Weder bin ich ein Universalgenie noch gehören Buba &. Co. zu den Deppen. (Positives) Eigenkapital setzt voraus, dass diese Kapitalteile auch tatsächlich vorhanden sind und einen Finanzierungseffekt auf das Vermögen ausüben können. Negatives EK ist bloß ein Euphemismus für die Überschuldung, die keinen derartigen Finanzierungseffekt auslöst. Negative Kapitalkonten sind bloß der - temporäre - buchhalterische Nachweis bei Personengesellschaften, bei denen ansonsten die phGs mit ihrem Privatvermögen haften (siehe oben); ihre Bezeichnung soll lediglich auf die Anomalität dieser Situation hinweisen. Für eine Einstufung als EK muss ein EK-Instrument nach IAS 32.11 vorliegen, was konzeptionell den IFRS R.49c entspricht <KPMG, Einführung, 2007, S. 89> „Nur wenn der Investor dem Unternehmen diese Finanzmittel für einen unbegrenzten Zeitraum überlässt, können diese als EK verbucht werden“.<Stephan Paul, Auswirkungen der IFRS auf die Finanzierungsstrategien von Unternehmen, in: Reinhard Heyd/Isabel von Keitz (Hrsg.), IFRS-Managemement, 2007, S. 329> Auch Gesetze gehen von der Nichtrückzahlbarkeit des Eigenkapitals aus. So schreibt § 57 Abs. 1 AktG vor, dass den Aktionären die Einlagen nicht zurückgewährt werden dürfen, für die GmbH findet sich die Parallelvorschrift in § 30 Abs. 1 GmbHG. Untauglich ist in diesem Zusammenhang wieder Dein Beispiel - diesmal der OECD. Sie versucht anhand der von der Weltbank stammenden Veröffentlichung von Aggregaten (jeweiliges Yearbook) volksw. Daten zusammenzustellen, um einige - aber nicht alle - Bilanzpositionen aufstellen zu können. Eine Bilanz ist das nicht, denn nur das Finanzanlagevermögen und Teile des Umlaufvermögens sind aufgelistet, es fehlt das Verwaltungsvermögen (Sachanlagevermögen). Genau am Letzteren scheitert (noch) die Aufstellung von „Staatsbilanzen“: Wie sollen unverkäufliche Staatsflächen (Res extra commercium mit Flüssen, Seen, Meeresanteilen, Inseln) bewertet werden? Staaten erstellen nach wie vor keine Bilanzen, schau Dir mal die Analysen bei den Ratingagenturen an (dafür brauchst Du allerdings ein kostenpflichtiges Benutzeraccount), deren Länderratings weiterhin auf Staatshaushalten beruhen. Es ist „Deine“ EK-Definition geworden, weil Du Dich für die Übernahme dieses Teils der „hochwertigen“ Quellen entschieden hast. Von mir gibt’s keine „aggressiven Worthülsen“, sondern es handelt sich um meine Erfahrungen aus Deinen nicht weiterführenden Diskussionsbeiträgen. Da Deine Beiträge mittlerweile einen Grenznutzen von Null erkennen lassen, werde ich auf etwaige weitere Antworten von Dir nicht mehr reagieren, sondern mich auf die Änderung des Artikels konzentrieren. Aus meinen ausbleibenden Reaktionen kann somit niemand schließen, dass ich etwaigen weiteren Antworten von Dir zustimme oder nichts mehr entgegenzusetzen habe; das wäre ja auch bereits dem bisherigen Diskussionsverlauf nicht zu entnehmen. Bei der bald anstehenden Änderung des EK-Artikels werde ich meine Version mit „hochwertigen“ Quellen versehen. Meine Änderungen werden auch Deine EK-Def. – die ich nicht ablehne, sondern lediglich als angreifbar bezeichnet habe - angemessen berücksichtigen und den wissenschaftlichen Diskussionsstand wiedergeben. Wenn Du eines aus dieser Diskussion gelernt hast, dann die Einsicht, dass es in den Geisteswissenschaften oft mehrere Definitionsalternativen für einen Begriff geben kann, die ihre Berechtigung nebeneinander besitzen. --Wowo2008 (Diskussion) 10:28, 6. Mär. 2017 (CET)

  1. https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Glossareintraege/E/eigenkapital.html?nn=136160
  2. https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Eigenkapital/Das-Eigenkapital.html
  3. http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Eigenkapital