Diskussion:Gesetze zur Homosexualität/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von A bougainvillea preguiçosa in Abschnitt Abschnitt Österreich
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Zusammenfassung

(Hinweis bitte nicht löschen!!!) In diesen Artikel wurde der Artikel Gesetzeslage zur Homosexualität integriert, der im Wesentlichen von Benutzer:Liang erarbeitet wurde. --Hansele (Diskussion) 03:51, 19. Mär 2006 (CET)

Sansibar, das vorher in der Liste mit einzelnen Ländern stand, hat die gleichen Gesetze und wurde in der Tabelle unter Tansania gelistet. Jamaica wurde dort auch aufgeführt und Information ergänzt. Somit stehen nur noch D, USA und UK in der Geschichtsliste, könnte aber gut ergänzt werden, wenn es wissenswertes aus der Geschichte gibt. 08:04, 19. Mär 2006 (CET)


In der Zusammenfassung wird ausser acht gelassen, dass homosexualität nicht nur Beziehungen zwischen zwei Männern beinhaltet, sondern genauso auch Partnerschaften zwischen Frauen betrifft. Sowie Transgender-Personen. (nicht signierter Beitrag von 84.112.206.245 (Diskussion) 13:22, 23. Nov. 2011 (CET))

Schutzalter

Es heißt: »Daher entschied er [der Bundestag] sich, das unterschiedliche Schutzalter, das für Beischlaf zwischen Männern bei 18 Jahren lag und für heterosexuellen wie lesbischen Geschlechtsverkehr bei 14 Jahren, auf 16 Jahre anzugleichen.«

Das mit 16 höre ich immer wieder, aber wo steht das? Meine Recherchen im StGB (§§ 170 bis 190) ergaben als generelle Grenze 14 (weil man ab da kein Kind mehr ist) und nur in bestimmten Fällen 16 (sexuelle Unreife, ausgenutzt durch Überlegenheit; Ausbildungsverhältnis) oder 18 (gegen Geld vor Dritten). Diesbezüglich fände ich eine Aufklärung sehr hilfreich.

Die Schutzaltersgrenzen rund um die Welt biete ich übrigens hier im Web an: GayLaw – Schwule und Lesben in Recht und Gesetz Infos zu Fehlern sind natürlich willkommen!

Liebe Grüße, --Keks 04:02, 4. Jul 2004 (CEST)

Ja, also da müsste man wirklich nochmal anfangen zu recherchieren. Vielleicht ist es in der Zwischenzeit wieder auf 14 Jahre herabgesetzt worden? Hier [1] findet sich ein Überblick über das Schutzalter in verschiedenen Ländern. Deutschland ist aber nach wie vor mit 16 Jahren eingetragen. --Lysis 13:58, 4. Jul 2004 (CEST)
Na, welch Ähnlichkeit. Gerade beim Eintrag "Türkei" fällt das auf. Nur leicht abgeändert, damit es auch ja nicht auffällt. :( Ständig finden wir unsere GayLaw-Liste (s. Link oben) im Netz woanders wieder... Es bleibt daher die Frage, woher Wolfgay (mit dem ich schonmal gemailt habe) seine Infos hat. Auch unsere Liste ist nicht perfekt. Aber bei Deutschland habe ich das StGB studiert (siehe oben). Liebe Grüße, --Keks 11:43, 11. Jul 2004 (CEST)
P.S.: Und vor einem Jahr stand bei uns auch noch "16" bei Deutschland. Evtl. hat er die Info ja von unserer alten Fassung. Darauf deutet auch seine Angabe bei Rumänien hin: "bis zu 5 Jahren Haft". Das stand bei uns früher [2] auch, stimmt aber inzwischen (dank Druck von der EU) nicht mehr.

OK, also ich weiß nicht, was das momentan geltende Recht ist. Eins ist aber sicher: 1994 wurde das Schutzalter auf 16 Jahre angeglichen:

"So einigte man sich 1994 darauf, das Schutzalter für jegliche sexuelle Betätigung auf 16 Jahre festzusetzen. Damit war das Ende des § 175 besiegelt." [3]

Und die Kritik daran ist nicht "Blödsinn", sondern entspricht dem, was die Schwulenbewegung daran auszusetzen hatte. Falls sich die Rechtslage seit 1994 nochmal verändert hat, ist aber natürlich eine Ergänzung sinnvoll. --Lysis 01:50, 15. Aug 2004 (CEST)

Erstens sind die §§ im Internet an diversen Stellen nachzulesen, wer also hier rumschreibt, ohne zu wissen, wie diese §§ im Moment aussehen, macht da einen kleinen Fehler. Das generelle Schutzalter liegt bei 14. Und genau da wurde es auch 1994 hingelegt. Ob bei Gaystation etwas anderes steht, ist nun wirklich irrelevant. -- AlexR 09:54, 15. Aug 2004 (CEST)

Vgl. auch den folgenden Artikel:

"Selten einmütig gaben sich CDU, FDP und SPD in der Bundestagsdebatte, in der man beschloss, was am 11. Juni 1994 dann gültiges Gesetz wurde. Statt des Sondergesetzes für Homosexuelle sollte es einen einheitlichen Paragraphen geben, der Vorgaben macht, was an sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen erlaubt ist und was mit Strafe bedroht wird. Der neue § 182 entstand. Allein Christina Schenk (parteilos) und für die PDS im Bundestag war mit der Neuregelung nicht einverstanden. Sie beklagte zum einen das Schutzalter, das bei 16 Jahren festgelegt wurde. Zum anderen waren mit dem neuen Paragraphen erstmals auch lesbische Kontakte unter bestimmten Konstellationen von Strafe bedroht. Bis dato wurde lesbische Sexualität im Strafgesetzbuch überhaupt nicht erwähnt. Die FDP versuchte in der Sitzung noch, ihr besonderes Engagement bei der Abschaffung zu betonen. Dabei war allein der Fall der Mauer 'schuld' am Sturz des 175. In der DDR war dieses Gesetz schon lange abgeschafft. Die schwarz-gelbe Koalition musste wegen der notwenigen Rechtsangleichung handeln." [4]
Ich habe den Artikel gelesen -- und? Auch das wird nicht richtiger vom Widerkäuen. Und ob man es der Frau Schenk unbedingt antun muß, ihre Kritik zu erwähnen, sei mal dahingestellt, aber das ist eine Einzelnmeinung, die wenn in den Artikel über Frau Schenk gehört, oder sonstwohin, aber bestimmt nicht in diesen Artikel. Davon abgesehen, daß eine Kritik an einem *gleichen* Schutzalter für alle sexuellen Kontakte doch irgendwie vollkommener Schwachfug ist. Also mal wieder Revert, und schreibe bitte erst wieder etwas dazu, wenn du dich mit sowas banalem wie den Fakten vertraut gemacht hast. -- AlexR 09:54, 15. Aug 2004 (CEST)
Oh Gott, jetzt geht das schon wieder los!
Übrigens: Wenn du das nächste Mal revertest, dann lösche bitte nicht gleich ein ganzes Kapitel heraus, das zwischendurch neu angelegt wurde! --Lysis 17:21, 15. Aug 2004 (CEST)
Da du immer noch nicht in der Lage bist, mit einer angemessenen Anzahl von Edits etwas zu machen, kannst du wohl kaum erwarten, daß jemand, der deine "Beiträge" wieder zu Informationen macht, sich durch sämtliche Revisionen durchwühlt. Lerne erstmal ordentlich editieren, dann passiert sowas auch nicht. Und brüll nicht immer gleich Zensur, und werde vor allem gefälligst nicht persönlich. -- AlexR 19:08, 15. Aug 2004 (CEST)
OK, ich hab zwar keine große Hoffnung, dass man mit inhaltlicher Argumentation bei AlexR viel erreicht. Trotzdem hier ein kurzer inhaltlicher Reply: Es ist ein Gemeinplatz, dass Gesetze auf unterschiedliche Personengruppen unterschiedliche Wirkungen haben. Homosexuelle Beziehungen sind gesellschaftlich nicht erwünscht. Deshalb ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass Eltern eine homosexuelle Beziehung zur Anzeige bringen als eine heterosexuelle. Ich persönlich kenne noch Jugendliche, die 1993 mit dem Paragraph 175 von ihren Eltern zur Aufgabe ihrer Beziehung mit einem Über-21-jährigen epresst wurden. Der Umstand, dass die Streichung des Paragraphen 175 mit einer Anhebung des allgemeinen Schutzalters einherging, legt den wohlbegründeten Verdacht nahe, dass zwischen beidem ein Zusammenhang besteht. Da dieser Zusammenhang nicht als Tatsache, sondern als Meinung von Kritikern dargestellt wird, halte ich den Versuch, diese Meinung zu löschen, für einen willkürlichen Akt der Zensur. AlexR versucht jetzt wieder mal seine Masche durchzuziehen und alles als abwegige "Einzelmeinung" darzustellen, was ihm nicht in den Kram passt. Diese "Einzelmeinung" wurde aber damals von großen Teilen der Schwulenbewegung vertreten. Christina Schenk ist lediglich ein Beispiel. Da sie zu dieser Zeit als einzige offen lesbische Abgeordnete im Bundestag saß, halte ich dieses Beispiel aber durchaus für erwähnenswert. Im Übrigen – ich sag es gleich –: nochmal mach ich so ein Theater wie beim Artikel über Intersexualität nicht mit. Wenn AlexR hier das gleiche autoritäre, selbstgerechte und kompromisslose Verhalten an den Tag legt wie dort, werde ich mich gleich an den Vermittlungsausschuss wenden. --Lysis 17:49, 15. Aug 2004 (CEST)

Fassung vom 13. November 1998

StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen


(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen

   an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder2.  diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen    an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu    lassen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt

   oder2.  diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder    von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.



Ruhe jetzt!

aaalso eine detailierte erörterung der beiden Versionen:

Lysis: Eine Verhaftungs- und Prozesswelle in Frankfurt zeitigt 1950/51 erschütternde Folgen
Alex: Eine Verhaftungs- und Prozesswelle in Frankfurt zeigt 1950/51 erschütternde Folgen

..grundlose entfernung eines Links und das benutzen eines hier falschen Wortes. Inhalt des Satzes ident.

Der Linktarget existiert überhaupt nicht. Und ich bezweifle, dass jemals ein Link mit dem Titel "Frankfurter Prozeßwelle gegen Homosexuelle" angelegt wird. Wenn ja, kann man den Link immer noch einfügen. --Lysis 19:58, 15. Aug 2004 (CEST)
L: Paragraph 175
A: $ 175

..scheißegal

Hier geht es um Kohärenz. Dies wäre die einzige Stelle im Artikel, an der das Paragraphen-Zeichen benutzt wird.
Entschädigung

..absurd - niemand wird entschädigt, weil sich Gesetze zu seinen gunsten Ändern.

Kategorie:StGB

..wieso raus?

Weil der Paragraph nicht mehr Bestandteil des StGB ist. Er gehört in die Kategorie Rechtsgeschichte. Unter StGB finden sich nur noch aktuelle Straftaten, aber zum Beispiel nicht mehr der Kuppelei-Paragraph. --Lysis 19:58, 15. Aug 2004 (CEST)
Vergleich alte Fassung/neue Fassung

..da widerspricht sich inhaltlich was. Gesetze kann man überprüfen. Also tu das! Und Mutmaßungen über Absichten von Politikern sind reichlich POV, da denkt jeder böses von der "anderen Seite"! TheK(?!) 19:20, 15. Aug 2004 (CEST)

Hier geht es nicht um eine Kritik eines Politikers an einen anderen, sondern um den Vorwurf der Schwulenbewegung, dass der Paragraph 175 nicht ersatzlos gestrichen wurde. --Lysis 19:58, 15. Aug 2004 (CEST)

Rehabilitierung

"Am symbolhaften 17. 5. 2002 hat der Bundestag gegen die Stimmen von CDU und FDP eine Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes beschlossen. Damit wurden die Urteile gegen Homosexuelle und Wehrmachts-Deserteure in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Der rechtskonservative CSU-Politiker Norbert Geis bezeichnete die generelle Aufhebung als "Schande". Kritik wurde jedoch auch von linker Seite laut, da der Bundestag die Urteile nach 1945 unangetastet ließ, obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war."

Dieser Absatz erscheint mir deutlich unsinnig. Erstens hätte ich gerne einen Beleg dafür, das die FDP dagegen gestimmt hat, meine Erinnerung ist anders. Zweitens erscheint mir nicht die Kritik von links so nicht zu stimmen. Wenn nur CDU (hat die CSU denn zugestimmt) und FDP (was zu belegen wäre) gegen den Antrag gestimmt haben, haben die linken Parteien (SPD, Grüne, PDS) zugestimmt, wieso stimmen sie zu, wenn sie es kritisieren bzw. umgekehrt? Also: Konkretisieren oder streichen!!! --Mogelzahn 19:45, 15. Aug 2004 (CEST)

Mit Kritik von links meinte ich natürlich die außerparlamentarische Linke bzw. auch die Schwulenbewegung. Wie sich die PDS dazu verhielt, ist mir nicht bekannt. Aber natürlich kann man für die Aufhebung der Urteile stimmen und trotzdem kritisieren, dass die Urteile nach 1945 unangetastet geblieben sind. Wo ist hier der Widerspruch? --Lysis 19:53, 15. Aug 2004 (CEST)
Erstens ist die Schwulenbewegung nicht zwingend links (ich kenne durchaus CDU-Mitglieder, die dem LSVD (? oder SLVD, hm wierum hieß er jetzt). Also schreibe "Schwulenbewegung" statt "von links", damit es stimmig ist. Zweitens schriebst Du CDU und FDP hätten dagegen gestimmt, daraus muß ich schließen, daß zumindest SPD, Grüne und PDS (die damals ja Fraktionsstärke hatten) zugestimmt haben. Die CSU hast Du wahrscheinlich ungenauer Weise vergessen, bei der FDP habe ich wie gesagt eine andere Erinnerung. Also immer noch den Hinweis: Konkretisiere den Absatz bitte deutlich, so ist er aus meiner Sicht unbrauchbar!::Erstens ist die Schwulenbewegung nicht zwingend links (ich kenne durchaus CDU-Mitglieder, die dem LSVD (? oder SLVD, hm wierum hieß er jetzt). Also schreibe "Schwulenbewegung" statt "von links", damit es stimmig ist. Zweitens schriebst Du CDU und FDP hätten dagegen gestimmt, daraus muß ich schließen, daß zumindest SPD, Grüne und PDS (die damals ja Fraktionsstärke hatten) zugestimmt haben. Die CSU hast Du wahrscheinlich ungenauer Weise vergessen, bei der FDP habe ich wie gesagt eine andere Erinnerung. Also immer noch den Hinweis: Konkretisiere den Absatz bitte deutlich, so ist er aus meiner Sicht unbrauchbar! --Mogelzahn 20:10, 15. Aug 2004 (CEST)
Ich hab deine Änderungsvorschläge bereits berücksichtigt. Die CSU kommt natürlich noch rein, kein Problem! Zum Abstimmungsverhalten vgl. [5]:
"Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP"
Gruß Lysis 20:20, 15. Aug 2004 (CEST)
Danke für die Änderung, aber es fehlen noch die Hinweise (gerne auch auf dieser Diskussionsseite) wer nun wie abgestimmt hat. Gib doch mal bitte einen entsprechenden politisch neutralen Weblink. --Mogelzahn 20:19, 15. Aug 2004 (CEST)

Lieber Thek, du forderst mich auf, auch die Änderungen anderer leben zu lassen. Die Änderungen von AlexR beziehen sich jedoch ausschließlich auf die Löschung eines Großteils meines Textes. Ich finde daher deinen Kommentar grotesk! Ich habe mittlerweile eine Seite Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem mit AlexR angelegt. Dort ist auch über mein Problem mit Alex' Änderung an diesem Artikel die Rede. Da du ja Admin bist, möchte ich dich bitten, diese Seite im Vermittlungsausschuss unter "Aktuelle Konflikte" einzutragen. Die Seite ist gerade gesperrt. --Lysis 20:05, 15. Aug 2004 (CEST)

sind die Änderungen anderer Leute, etwa zu den Kategorien aufgefallen? Wohl nicht. Außerdem steht da oben noch etwas zu deinem Rehabilitierungs-Absatz.
Zu dem Absatz über den Vergleich zwischen alter und neuer Rechtssituation kann ich nur sagen, dass einer von euch beiden keine Ahnung hat, sonst würden sich die Texte nicht widersprechen. Und irgendwas läßt mich befürchten, das bist du. TheK(?!) 20:16, 15. Aug 2004 (CEST)
Lieber Thek, du willst doch nicht ernsthaft, Befürchtungen und Intuitionen als Argument einführen, oder? --Lysis 20:29, 15. Aug 2004 (CEST)

Strukturierung

Habe jetzt mal den Artikel etwas strukturiert. Ganz bewusst zuerst die rein sachliche Entwicklung des Paragraphen - alle Bewertungen wie auch die Auswirkungen des §175 kommen dann im unteren Teil. In dem Zusammenhang auch das Bild in seinem Zusammenhang mit nach unten gestellt. So sollte eine neutrale Darstellung (NPOV) deutlich besser gewahrt sein. --Hansele 02:07, 16. Aug 2004 (CEST)

Ehrlich gesagt halte ich die neue Strukturierung für eine Katastrophe, weil der letzte Abschnitt nur noch ein Sammelsurium von Absätzen ist, die anderswo herausgefallen sind. --Lysis 03:00, 16. Aug 2004 (CEST)
Ich hab den Schlussabschnitt über die Auswirkungen des § 175 wieder aufgelöst und die einzelnen Absätze in die jeweiligen Zeitepochen zurückverschoben. Die Trennung zwischen Rechtsentwicklung und Folgen dieser Rechtsentwicklung halte ich für künstlich. Alle anderen Änderungen habe ich jedoch sorgfältig überprüft und fast alles davon übernommen. Nur eine Doppelung bezüglich der Reform von 1929 habe ich komplett rausgestrichen. Den umstrittenen Absatz über den § 182 habe ich rausgenommen, weil ich keine Lust habe, mich eine Woche lang mit AlexR darüber zu streiten. Damit scheint mir der Artikel weitgehend wertungsfrei. --Lysis 04:07, 16. Aug 2004 (CEST)
Zuerst einmal zu der 1929-Sache: Irgendwie erschien mir das nicht ganz logisch, so daß ich das beides habe stehen lassen: in der 1925er Entwicklung wurde ja eine Verschärfung des Paragraphen gefordert, im 1929er Entwurf hingegen eine deutliche Abmilderung. So gesehen passt das für mich irgendwie nicht ganz so zusammen, wie es jetzt da steht.
Was die Wertungsfreiheit angeht: Schon der im Anfangsabsatz von dir wieder eingefügte Schlußsatz (die Zahl der verurteilten Männer) bringt in meinen Augen eine Wertung rein. Klar - man kann zu Sinn und Unsinn des 175 stehen wie man will. Er war aber lange Zeit geltendes Recht - und jede Aussage: schau mal, was der Paragraph kaputt gemacht hat, falsch gemacht hat, ist parteiisch und widerspricht der parlamentarischen Legitimation, die er nunmal hatte. Das ist alles nur Bewertung in irgendeiner Form. Daß diese bei so einem Thema sicher auch ihren Stellenwert haben mag, bestreite ich gar nicht - deshalb hatte ich dafür bewusst den ganzen Schlußabsatz eingeräumt. Das alles auszuklamüsern und zurechtzuschreiben hat mich hier ca. ne Stunde Arbeit gekostet (aber das interessiert dich sicher nicht.... ) ;-)) Aber weiter: Interessant fand ich den Aspekt, daß ein Großteil der "Nazi-Änderungen" bereits 1925 vorweggenommen war. Das nimmt (abgesehen von aller berechtigten Wertung dieser Änderungen) der Beurteilung der Situation nach 1945 ein bisschen die Legitimation für das Totschlag-Argument "Beibehaltung der Nazi-Gesetze".
Und auch die Todesfälle in der Verurteilungsschwemme nach 1945 sind selbstverständlich eine fürchterlich tragische Sache - aber doch ausschließlich die (wenn auch sehr strikte und radikale) Umsetzung geltenden Rechts. So gesehen ist die breite Darstellung dieser Auswirkungen doch immer nur Parteinahme. Stell dir vor, in einem Artikel über Raub würde weit und breit berichtet, wieviele Menschen sich aufgrund ihrer erfolgten Verhaftungen das Leben nahmen, etc. Ist zwar inhaltlich alles richtig - aber dennoch recht parteilich berichtet.
Soweit einfach ein paar Gedanken dazu von meiner Seite - vielleicht läßt auch du dir das noch einmal durch den Kopf gehen. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß daß diese Dinge gesondert in den Artikel gehören. Mein Wunsch wäre übrigens noch (aber ich hab da bisher (noch) nichts gefunden), noch mehr Originalwortlaute des Gesetzestextes in den verschiedenen Perioden in den Artikeltext zu übernehmen. Hast du da mehr?
Herzlichen Gruß

--Hansele 09:00, 16. Aug 2004 (CEST)

Die Aufzählung von Fakten ist keine Wertung, wohl aber deren Verschweigen. Die Nennung der Zahl der verurteilten Männer macht gleich am Anfang die Relevanz dieses Artikels deutlich und ist für mich ein "Teaser" zum Weiterlesen. Dass der Paragraph 175 ein großes Unrecht war (auch wenn er im positivistischen Sinne "Recht" war), wird heute nicht einmal mehr von der CDU in Frage gestellt. Ich glaube, dabei handelt es sich um einen weitgehenden gesellschaftlichen Konsens, der nicht künstlich suspendiert werden muss. Den Vergleich zwischen homosexuellen Handlungen und Raubdelikten halte ich für abwegig, da homosexuelle Handlungen ein "Verbrechen ohne Opfer" waren.

Was die Umarbeitung angeht, möchte ich nur sagen, dass ich mir sehr viel mehr als nur eine Stunde Zeit genommen habe. Mit dem Ergebnis kannst du eigentlich ganz zufrieden sein, weil ich fast alle deiner inhaltlichen Änderungen übernommen habe. Nur habe ich das Schlusskapitel aufgelöst, weil es nur ein inkohärentes Sammelsurium von Absätzen war, die du aus den anderen Abschnitten herausgenommen hast. Es war kein zusammenhängender logischer Text.

Was die Sache mit 1929 angeht: eine teilweise Abmilderung wäre es gewesen, wenn der Beschluss des Rechtsausschusses zur Streichung des § 296 aufrecht erhalten worden wäre. Dieser Beschluss wurde aber bereits im März 1930 vom "Interparlamentarischen Ausschuss für die Rechtsangleichung zwischen Deutschland und Österreich" revidiert, so dass die Umsetzung dieser Reform eine Strafverschärfung bedeutet hätte. Ich glaube, das wird aus dem Text hinreichend deutlich. Doppelt kann man das Ganze aber nicht aufschreiben. Da denkt man ja, es hätte sich um zwei unterschiedliche Vorgänge gehandelt.

Die unterschiedlichen Formulierungen des § 175 finden sich u.a. hier. --Lysis 16:41, 16. Aug 2004 (CEST)

Laß gefälligst die Kategorie in Ruhe, auch wenn andere dir beim Leeren behilflich sind, denn die Kat Sexualstraftaten ersetzt diese nicht; die Artikel, die nur nach §§ benannt sind, sind anderswo ja schlecht zu finden. Oder revertest du jetzt schon aus Prinzip? AlexR 16:33, 16. Aug 2004 (CEST)

Diese Kategorie ist völlig leer (oder war es jedenfalls, bis du den § 176 dort hinein verschoben hast). Sie kommt auch nirgendwo in der Systematik vor, d.h. sie ist nirgendwo eingehängt. In funktioneller Hinsicht wäre "Sexualstraftat" eine Unterkategorie von StGB und bräuchte also, selbst wenn diese Kategorie einmal gefüllt und eingeordnet sein sollte, dort nicht mehr eigens aufgeführt werden. Es würde reichen, die gesamte Kategorie "Sexualstraftat" nach StGB zu verschieben. --Lysis 16:46, 16. Aug 2004 (CEST)
AlexR macht seine Änderungen aus bloßer Rechthaberei. Die Kategorie StGB ist praktisch gar nicht existent, weil sie in der Systematik nicht vorkommt. Die Kategorisierung läuft vielmehr so:
Recht - Rechtssystem - Strafrecht - Straftatbestand - Sexualstraftat
StGB schwebt in dieser Systematik im luftleeren Raum. Sie ist deshalb auch nirgendwo eingehängt. Aber AlexR geht es sowieso nur darum, Recht zu haben und meine Versionen reverten zu dürfen! --Lysis 16:57, 16. Aug 2004 (CEST)

Das wäre logischer, ich hatte die Kat angelegt (mit dem 176er drinne) um es zu ermöglichen, Artikel zu finden, die nur unter §irgendwas eingetragen sind, denn diese sind nicht ganz einfach zu finden. (Paragraph 175 aber §176). Um nix anderes geht es, insofern ist die doppelte Aufführung unter den Titeln durchaus sinnvoll. Eine weitere Alternative wäre es, die Namen der Artikel entsprechend zu ändern, grade in Sexualstraftat (und allen ähnlichen Kategorien), wo man, wenn man einen bestimmten § sucht, der irgendwo referenziert ist, auch finden kann. Schlichtes Löschen der Artikel allerdings ist Vandalismus, sonst nix. AlexR 16:59, 16. Aug 2004 (CEST) P.S. Wie typisch Lysis, daß er an Sachdebatten mal wieder keinerlei Interesse zeigt, sondern gleich ad personam argumentiert.

Ja, das ist doch eine Grunsatzdebatte: Wollen wir verwaiste Kategorien anlegen, weil sie einer einzelnen Person "sinnvoll" erscheinen. Oder wollen wir uns an die Systematik halten, damit Leute innerhalb der Kategorien nach "oben" und nach "unten" weitersurfen können. Ich bezweifle, dass jemand diese Kategorie weiterpflegen wird. Sie ist schließlich eine unnötige Verdopplung. – So werden wir nie eine Konkurrenz für den Brockhaus. ;-) --Lysis 17:09, 16. Aug 2004 (CEST)
Abgesehen davon ist auch die Kategorie "Sexualstraftat" reiner Humbug. Die "Unzucht zwischen Männern" ist nämlich kein Straftatbestand mehr. Sie gehört in die Kategorie "Rechtsgeschichte" und nicht in die Sytematik des heute gültigen Rechtssystems. Aber es ist sowieso sinnlos, wenn ich gegen Alex weiterargumentiere. Vielleicht kann es ihm ja jemand anders erklären...? (Meine Argumente werden von Alex aus persönlicher Antipathie grundsätzlich abgewiesen.) --Lysis 17:24, 16. Aug 2004 (CEST)
Ich habe diese Kategorie nicht eingerichtet, und diesen Artikel auch nicht dahin verlegt. Kann es sein, daß mich deine persönliche Paranoia bezüglich meiner Person dafür verantwortlich ist, daß ich von dir grundsätzlich für alles verantwortlich gemacht werde, auch wenn ich gar nix dazu kann? Aber ist insofern ohnehin nicht relevant, da ich es in Zukunft ablehnen werden, mit dir überhaupt über irgend etwas zu diskutieren, jedenfalls so lange, bis du mal raffst, daß eine Diskussion nicht aus persönlichen Beleidigungen besteht, sondern dem Besprechen von Tatsachen. Welche du auch noch lernen mußt, von deiner Privatmeinung zu unterscheiden. Für den unwahrscheinlichen Fall, daß du das irgendwann mal begreifst, können wir gerne diskutieren. Bis dahin ist das ohnehin Zeitverschwendung. -- AlexR 19:44, 16. Aug 2004 (CEST)
"Ich hatte die Kat angelegt, um..." (AlexR 1), "Ich habe diese Kategorie nicht eingerichtet..." (AlexR 2) *Verwirrtguck* Nach der Versionsgeschichte zu urteilen, hast du die Kat angelegt. Muss dir jetzt doch nicht peinlich sein! Jeder kann sich mal täuschen. Aber man sollte nicht halsstarrig an seinen Fehlern festhalten. ;-) --Lysis 23:03, 16. Aug 2004 (CEST)

Stand vor 1994

An die alten Fassungen der §§ komme ich heute nicht ran, aber folgendes sagte mir eine Frau, die damals Erzieherin war:

  • Das Schutzalter für alle sexuellen Beziehungen lag damals bei 16 Jahren, das schloß auch lesbische Beziehungen ein. Ob Beziehungen mit über-14-jährigen unter Umständen nicht verfolgt wurden, müßte ein Blick in die entsprechenden §§ klären.
  • Zwischen 16 und 18 war es hetero nur strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis o.ä. bestand, ähnlich dem heutigen §182.
  • Schwuler Sex zwischen jemandem über 18 und jemandem unter 18 war strafbar, wenn jedoch der ältere unter 21 war, war es möglich, daß auf die Verfolgung verzichtet wurde.
  • Lesbischer Sex zwischen 16 und 18 war in der Tat nicht strafbar, auch nicht, wenn dabei Abhängigkeiten ausgenutzt wurden, weil als "Sex" nur Schniedel-in-Muschi galt. (Dito bei Vergewaltigungen, was auch 94 oder nahe dran geändert wurde.)

Dies nur zur Info. -- AlexR 19:44, 16. Aug 2004 (CEST)

"...sagte mir eine Frau, die damals Erzieherin war..." (*grin*) --Lysis 19:59, 16. Aug 2004 (CEST)

Hallo Alex, deine letzte Änderung war leider nicht korrekt. Man mag zwar angesichts des abstrusen Wortlauts dieses Gesetzes stutzen. Aber tatsächlich stellte der § 175 in der Fassung von 1969 unter Strafe, wenn "ein Mann über achtzehn Jahre (!) [...] mit einem anderen Mann unter einundzwanzig Jahren (!) Unzucht" trieb. [6] --Lysis 21:25, 20. Aug 2004 (CEST)

Ich bin sicher, in deiner ach so umfangreichen Bibliothek findet sich auch der tatsächliche Wortlaut des Gesetzes, ohne daß du auf irgendwelche Webseiten zugreifen mußt. Diese Fassung erscheint mir nämlich äußerst zweifelhaft, da wirklich sinnfrei. Ebenso fehlt, sollte das so stimmen, bei der 73er Reform der Hinweis, daß die Altersbestimmungen etwas sinnvoller gelöst wurden. Denn deutlich wird das nicht grade. AlexR 22:19, 20. Aug 2004 (CEST)
Denselben Wortlaut findest du hier. --Lysis 23:41, 20. Aug 2004 (CEST).

Ausführliche Vorgeschichte etc.

Bei dem derzeitigen Anwachsen des Artikels habe ich ein ungutes Gefühl. Inzwischen ist da genausoviel Vorgeschichte und Drumherum reingekommen wie Sachen drinstehen, die sich direkt auf den Paragraphen 175 beziehen. So langsam dürfte es doch sinnvoller sein, da eine ganze Abhandlung unter dem Titel "Homosexualität und Recht" draus zu machen (was ja, wenn ich das so betrachte, sowieso die Intention mancher Beteiligten zu sein scheint). Unter Paragraph 175 hat das so irgendwann nichts mehr zu suchen. Dann lieber nen neuen Artikel "Homo und Recht" - und hier ne sachliche Übersicht zur echten Rechtsentwicklung des Paragraphen. --Hansele 19:52, 21. Aug 2004 (CEST)

Ich muss sagen, dass ich kursive Zitate nicht mag, weil man die (zumindest auf meinem Rechner) nur schwer lesen kann. Was die Vorgeschichte angeht, finde ich die sehr wichtig. Sie erklärt nämlich, warum es den § 175 überhaupt gab und in welchem Verhältnis er zur allgemeinen Rechtsentwicklung in Europa stand (etwa im Vergleich zu Frankreich, das den gleichgeschlechtlichen Verkehr zwischen Männern zu dieser Zeit bereits legalisiert hatte). --Lysis 22:03, 21. Aug 2004 (CEST)
PS: Vielleicht sollte man den Wortlaut der verschiedenen Fassungen des Paragraphen 175 als Dokumentation in einen Anhang bzw. in ein eigenes Kapitel packen, damit der Textzusammenhang nicht gestört wird. --Lysis 22:07, 21. Aug 2004 (CEST)
Ich hab das jetzt mal gemacht. Allerdings fehlen noch die Fassungen des § 175b. Vielleicht kann die noch jemand ergänzen. --Lysis 23:17, 21. Aug 2004 (CEST)

Was noch fehlt, ist die Geschichte des § 175 im Deutschen Kaiserreich. Hier klafft noch eine große Lücke (vgl. Karl Heinrich Ulrichs, Karl-Maria Kertbeny usw.), die ich bei Gelegenheit zu füllen versuche, wenn das bis dahin nicht schon jemand anders gemacht hat. --Lysis 23:24, 21. Aug 2004 (CEST)

Im Deutschen Kaiserreich gab es noch keinen Paragraphen 175 - ganz einfach. Gehört also - wie so vieles aus der Vorgeschichte - nicht in DIESEN Artikel. Und auch hier im Artikel ist noch manches etwas merkwürdig - ich hab da nochmal ein klein bisschen korrigiert. Die Probleme, die Menschen mit homosexuellen Handlungen haben (um das mal so kurz zu umschreiben) gehen nicht nur auf die Ursprünge des Christentums zurück - das ist deutlich zu kurz gefasst. Der Römerbrief ist eine frühe Quelle, die davon berichtet - und stammt aus seiner Zeit. Die (deutlich spätere) Bildung einer christlichen Ethik greift darauf zurück. Von einer tatsächlichen "Christlichen Sexuallehre" weiß ich zu dieser frühen Zeit noch überhaupt nichts. Woher kommen die Kreuzzugsberichte - hat da irgendwer Quellen? Davon hab ich noch nie gehört, so ohne Belege empfinde ich das im Artikel in der angegebenen Form auch nicht als sehr sachlich. WO steht da WAS seit WANN im kanonischen Recht? Gehört alles nicht in diesen Artikel, aber wenn, dann bitte deutlich nachvollziehbarer - in so einer Kurzform klingt das mehr nach pauschaler Kirchenschelte. Die Preußen waren die ersten, die das vorherige Recht abgemildert haben - warum dann nicht gleich in der richtigen Reihenfolge? Und so weiter. Das alles hab ich mal soweit versucht zu glätten und einzubauen. --Hansele 00:13, 22. Aug 2004 (CEST)

Hallo Hansele, du findest die Infos in den Artikeln, auf die verwiesen wurde, z.B. unter Sodomiterverfolgung. Im Übrigen hatte das Christentum kein Problem mit "Homosexualität", sondern mit "widernatürlicher Unzucht". Dies ist ein kleiner Unterschied. Mit dem Tode bestraft wurde im Mittelalter so auch der Analverkehr zwischen Mann und Frau. --Lysis 00:28, 22. Aug 2004 (CEST)
PS: Wieso gab's im Deutschen Kaiserreich (1871-1918) den Paragraphen 175 noch nicht? Ich glaub, du verwechselst da was. --Lysis 01:05, 22. Aug 2004 (CEST)
Sorry, das war ein Mißverständnis. Ich dachte, du wolltest jetzt in der Vorgeschichte noch den gesamten Zeitraum des Heiligen röm.Reiches deutscher Nation aufwälzen. Bisher allerdings wohl nur zum Teil so geschehen.

Daß du die Neutralitätsanfrage einfach wieder löschst, finde ich dennoch nicht in Ordnung. Das hatte seinen Sinn - und sei es nur, daß die Seite in der Liste auftaucht und noch mal ein paar mehr Leute mit drüberschauen, was die Neutralität angeht. Deswegen kommt die erstmal wieder rein. --Hansele 03:16, 22. Aug 2004 (CEST)

Ja, weil ich das blödsinnig finde. Wenn du eine konkrete Kritik hast, dann kann man die hier diskutieren. Aber ich hab natürlich auch nichts dagegen, wenn andere über den Artikel schauen. Auch wenn ich die Neutralitätswarnung für lächerlich halte. Mal 'ne persönliche Frage: Was ist eigentlich deine Motivation, staatliche Verfolgung zu verharmlosen? Was würdest du wohl sagen, wenn du jahrzehntelang im Zuchthaus sitzen müsstest wie der ehemalige KZ-Häftling Heinz Dörmer, nur weil dem Staat deine sexuelle Präferenz nicht passt?! --Lysis 03:46, 22. Aug 2004 (CEST)

Tut mir leid - du interpretierst mich hier völlig falsch. Ich habe absolut KEINE Motivation, staatliche Verfolgung zu verharmlosen. Ich habe noch in keinem Satz gefordert, deine ganzen Aussagen nicht in irgendeiner Form in Wikipedia zu publizieren, finde vieles davon ganz ausgezeichnet. Ich stelle nur mehr und mehr fest, daß das Problem eben die Einordnung ist. --Hansele 19:38, 22. Aug 2004 (CEST)

Virchow-Zitat

Ich hab mir gerade mal die Sache mit dem Virchow-Zitat durchgelesen, begreife aber noch nicht so ganz, was du damit aussagen willst. Ich verstehe die Sachlage so: da hat man bei den Medizinern angefragt, was sie von der sittlichen Gefährdung durch die Homosexualität etc. halten. Geantwortet haben sie, daß das keine medizinische Frage sei, es also nicht zu ihrer Kompetenz gehöre, und sie DESHALB nichts über daraus resultierende Gefahren aussagen könnten. Das sagt doch jetzt absolut gar nichts aus: da wird jemand befragt, und gibt keine sinnvolle Auskunft, weil er sich nicht für kompetent hält.... Das kann man dann doch gleich weglassen, oder habe ich da einen Aspekt übersehen? --Hansele 19:14, 22. Aug 2004 (CEST)

"Hiernach sind wir nicht in der Lage, irgend welche Gründe dafür beizubringen, dass, während andere Arten der Unzucht vom Strafgesetze unberücksichtigt gelassen werden, gerade die Unzucht mit Thieren oder zwischen Personen männlichen Geschlechts mit Strafe bedroht werden sollte." Dies ist ja wohl eine kaum verhüllte Kritik an diesem Strafgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass andere Formen der Unzucht straffrei bleiben, während die "Unzucht" zwischen Männern und zwischen Mensch und Tier vom Staat verfolgt werde, ohne dass es dafür einsichtige Gründe gebe. --Lysis 19:18, 22. Aug 2004 (CEST)
PS: Außerdem macht die Passage deutlich, wie die Existenz des Paragraphen 143 (und damit auch des späteren Paragraphen 175) offiziell begründet wurde. --Lysis 19:21, 22. Aug 2004 (CEST)

Seh ich nicht ganz so. "Hiernach" bezieht sich eindeutig auf die ausschließlich medizinische Kompetenz, und deren für diese Thematik nicht vorhandene Zuständigkeit des Gremiums. --Hansele 19:30, 22. Aug 2004 (CEST)

Ja natürlich ist die Kritik an Ihrer Majestät "zwischen den Zeilen" formuliert! Was denkst du denn? --Lysis 19:38, 22. Aug 2004 (CEST)

Kaiserreich und Weimarer Republik

Zitat aus dem Text: "Eine Petition des Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld von 1897 versammelte 6.000 Unterschriften unter der Forderung nach Streichung des Paragraphen 175. Ein Jahr später brachte sie der SPD-Vorsitzende August Bebel in den Reichstag ein." Meine Verständnisfrage: WAS brachte Bebel in den Reichstag ein? Die Unterschriftenliste oder die Forderung? Sollte man vielleicht etwas klarer formulieren. --Hansele 19:27, 22. Aug 2004 (CEST)

Noch einmal Anordnung

Ich möchte noch einmal auf die Anordnung zu sprechen kommen. Du hast ja die Gesetzestexte ganz nach hinten gestellt - was ich für äußerst ungünstig halte. So wird die ganze Zeit über Inhalte gesprochen ohne daß man weiß, was da jetzt wirklich drinsteht. Erst muß man ganz nach hinten blättern, um manche Inhalte (die dir vielleicht 100%ig geläufig sind) zu verstehen. Ganz konkret ist es mir so gegangen, als ich über E1909 las, mit der Absicht, den Paragraphen auch auf Frauen auszudehnen. Ich hab mich spontan gefragt - und erst wieder blättern müssen - ob die Frauen nicht schon inbegriffen waren. Aus diesem Grund und aufgrund der logischen Abfolge möchte ich deshalb doch dazu raten, die Fassungen ganz nach vorne zu nehmen, um danach, in den Auswirkungen etc. zu begreifen, wovon überhaupt die Rede ist. --Hansele 19:27, 22. Aug 2004 (CEST)

Quellen gehören immer in den Anhang. Sie an den Beginn eines Artikels zu stellen, ist m.E. unsinnig. Du liest dir ja nicht erst alle Fassungen durch, um dann, gewappnet, an den Text zu gehen. Auch wenn die Gesetzestexte am Anfang stehen würden, müssten die Leser bei entstehenden Fragen nach oben blättern. Das Problem wird damit nicht behoben. --Lysis 19:42, 22. Aug 2004 (CEST)

Zum einen wären es in diesem Fall nicht Quellen sondern der Hauptinhalt des Artikels. Zum anderen müsste man nicht nach oben blättern, sondern hätte sie bereits durchgelesen. --Hansele 22:48, 22. Aug 2004 (CEST)

Gestapo

Die Gestapo-Teile sehe ich ehrlich gesagt als nicht wirklich zum Paragraph 175 zugehörig an. Das Problem ist (war) hier meines Erachtens eher die nationalsozialistische Problematik, daß die Gestapo eben - unabhängig von der geltenden Gesetzeslage - weitergehende Befugnisse hatte. Diese hängen aber nicht vom Par.175 und seiner Fassung ab, sondern eben von der Gestapo-Problematik. --Hansele 19:27, 22. Aug 2004 (CEST)

Dieser Abschnitt ist schon allein deshalb notwendig, um die Verfolgungspraxis während des sog. Dritten Reichs von der der Bundesrepublik abzugrenzen. Es handelt sich übrigens lediglich um einen Abschnitt. Außerdem steht diese Verfolgungspraxis sehr wohl mit dem Paragraphen 175 in Verbindung. So wurde die Inhaftierung von "Wiederholungstätern" in einem KZ als Form der Strafergänzung betrachtet. Auch die Denunziationen aus der Bevölkerung verweisen auf den Tatbestand der "Unzucht zwischen Männern" und lassen sich ohne den Paragraphen nicht erklären. --Lysis 19:34, 22. Aug 2004 (CEST)

Aber gerade eine StrafERGÄNZUNG geht doch in keiner Weise aus dem Paragraphen hervor und hat mit diesem überhaupt nichts zu tun. Das ist vielmehr die Problematik der Rechtsauffassung und Rechtsumsetzung im Dritten Reich. Im Prinzip mal wieder ein Argument dafür, daß der insgesamt gute Artikel unter diesem Titel nicht richtig ist.... --Hansele 19:36, 22. Aug 2004 (CEST)

Ketzer = Sodomiter ist nicht haltbar

Die Gleichsetzung des Begriffs Ketzer mit dem Begriff Sodomiter ist nicht haltbar. Beide Begriffe haben andere Wurzeln und Bedeutung. Sodomiter mögen als Ketzer behandelt worden sein, aber nicht alle Ketzer waren Sodomiter. --Hans-Peter Scholz 14:20, 23. Sep 2004 (CEST)

Ja, das kommt davon, wenn man sicht nicht auskennt. Im Spätmittelalter ist Ketzer zu einem Synonym für Sodomiter geworden. Bei religiöser Häresie musste ergänzend von der "ketzerey umb glauben" gesprochen werden. --Lysis 17:41, 23. Sep 2004 (CEST)

Dann aber flux den Artikel Ketzer ändern! --Hans-Peter Scholz 17:49, 23. Sep 2004 (CEST)

Ja, mach! --Lysis 17:52, 23. Sep 2004 (CEST)

Ändern tut der, der umdefinieren will, Wikipedia:Sei mutig beim Ändern der Seiten --Hans-Peter Scholz 18:15, 23. Sep 2004 (CEST)

Ich bin nicht dafür verantwortlich, sämtliche Lücken in der Wikipedia zu beheben. --Lysis 18:21, 23. Sep 2004 (CEST)

Karte

Die Karte ist leider nicht editierbar. Ich bin nicht sicher, wie mit z.B. Kalifornien umgegangen werden soll. Nicht alle "Partnerschaften" sind gleich. Auch die "Ehe", die in Massachusetts angeboten wird, wird nicht von der US-Bundesregierung anerkannt. Dann soll es nicht die gleiche Farbe wie Spanien haben, oder? --Bhuck 16:04, 8. Aug 2005 (CEST)

Die europäische Karte soll aktualisiert werden, nachdem in Tschechien ein Gesetz zur Partnerschaft verabschiedet wurde. In der nordamerikanischen Karte finde ich es schwierig mit der gelben Farbe, die bezeichnen soll, wo Landesparlamente bzw. Gerichte sich mit dem Thema befasst haben, weil es nicht klar macht, ob das Ergebnis ein Verbot oder eine Zulassung war.--Bhuck 09:33, 22. Mär 2006 (CET)

CZ: Man kann es schon vorbereiten. Hineinstellen würde ich es erst bei Inkrafttreten. In der Tabelle kann man es schon anmerken. --Fg68at Disk 16:58, 22. Mär 2006 (CET)
In der Schweiz ist es aber auch noch nicht in Kraft getreten.--Bhuck 21:57, 22. Mär 2006 (CET)
Thx, hatt ich doch glatt übersehen :-). Da ein konkreter Termin vorhanden ist, hab ich es anders eingearbeitet. In Grafiken könnte man das durch eine hellere Farbe oder schraffiert darstellen. (Simulation der 2 blinkenden grünen Lichter am Flughafen, Pending). Auch in CZ. --Fg68at Disk 08:26, 23. Mär 2006 (CET)
Viel wichtiger ist meiner Meinung nach, dass Österreich fälschlich als Land ausgewiesen wird, das gleichgeschlechtliche Partnerschaften legalisiert hat. Es gibt einzelne Gleichstellungsparagraphen und Antidiskriminierungsgesetze aber keine offiziellen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. (Wie denn auch mit einer rechtskonservativen Regierung?)
--Susu the Puschel 14:50, 9. Apr 2006 (CEST)

Wenn einer eine neue Karte macht wäre eine etwas bessere Differenzierung gut, so wie zB hier: [7]. In der Tabelle werde ich es demnächst einarbeiten. (natürlich schaun ob sich etwas geändert hat. --Fg68at Disk 17:26, 22. Mär 2006 (CET)

Kennt jemand eine gute Software um so etwas zu erstellen? Interessant wäre auch in Europa eine möglichkeit Staatsteile zu markieren (etwa England). --Fg68at Disk 08:26, 23. Mär 2006 (CET)

Die Karte muss dringend aktualisiert werden. Eheöffnung in Spanien/Civil Union in Slowenien/Kroatien/Ungarn vielen Regionen in Italien: auf der englischen Seite der wikipedia ist eine aktuellere Version, die besser ist ! GLGerman 22:12, 18. Jun 2006 (CEST)GLGERMAN

Tabellengestaltung

Ich wäre für Gitternetzlinien. Besonders bei den Bemerkungen ist es schwierig die Länder gut auseinanderzuhalten. Spricht was dagegen? --Fg68at Disk 11:30, 19. Mär 2006 (CET)

Im Gegenteil, ich hatte sie mir auch gewünscht. In der Annahme, dass Du mit grafischen Dingen besser umgehen kannst als ich, überlasse ich Dir die Einfügung... :-) --Bhuck 14:32, 19. Mär 2006 (CET)

Die Überschrift "Gesetze gegen Homosexuelle" finde ich etwas problematisch, da die meisten Gesetze nicht gegen keusche Homosexuelle gerichtet sind (gibt es da Ausnahmen, etwa Gesinnungsüberprüfungen?), sondern gegen homosexuelle Handlungen. Es wäre ggf. interessant zu überprüfen, ob Gesetze gegen Analverkehr auf homo- und heterosexuelle Varianten anzuwenden sind oder nicht, bzw. wo es Gummiklauseln gibt, wo ggf. schon Umarmung als "indecency" oder sowas gewertet wird.--Bhuck 10:16, 20. Mär 2006 (CET)

Fiel mir auch schon unangenehm ins Auge. Hab mich jetzt an die englische Version gehalten. HomoSEXUALITÄT umfasst wissenschaftlich alles, vom Umarmen über gegenseitige Masturbation bis zur sexuellen Identität. Von Gesinnungsüberprüfungen oder Gottesbeweisen habe ich im Strafrechtlichen Zusammenhang zum Glück schon lange nichts mehr gehört.
In zB Ägypten sind die Gummiklauseln angemerkt. In anderen Staaten wird es möglicherweise auch so etwas geben, das ist dann von Fall zu Fall, wenn es jemanden auffällt, einzutragen.
Wenn Gesetze gegen allen Analverkehr gerichtet sind, ist das in dieser Tabelle primär egal. Könnte höchstens in der Bemerkung hineingeschrieben werden. --Fg68at Disk 11:30, 20. Mär 2006 (CET)
Bei der Kategorie Antidiskriminierungsgesetz wäre es vielleicht sinnvoll zu unterscheiden, ob es "nur" ein arbeitsrechtliches Gesetz sei, oder ob es auch zivilrechtliche Wirkung hat. Die EU-Richtlinie z.B. schreibt ein ADG nur im arbeitsrechtlichen Bereich vor, was das Diskriminierungsmerkmal sexuelle Identität betrifft; einige der US-Gesetze (sowie der Gesetzentwurf, der den Bundestag 2004 passierte) sehen einen zivilrechtlichen Schutz vor.--Bhuck 08:49, 23. Mär 2006 (CET)
In Österreich einmal eingearbeitet. (Wir haben das mindestnotwendige bekommen und es gibt 3 unterschiedliche Gruppen, welche unterschiedlich stark geschütz werden.) Bei einigen Ländern wird es wahrscheinlich schwierig, da muß man halt immer die aktuellen Meldungen verfolgen. Werde in Zukunft darauf achten. --Fg68at Disk 14:05, 23. Mär 2006 (CET)

Wie wäre es Max-und Mundeststrafe in eine Spalte zu legen, wie in Ungarn? Und ein großer Unterschiedungspunkt der Länder wäre noch die Adoption. Wär vielleicht eine eigene Spalte wert. Und bei den USA ist durch die Art der Verwaltung und der dadurch unterschiedlichen Gesetzgebungen eigentlich eine eigene Tabelle wert. Teilweise ist ja ein Sodomieverbot zumindest theoretisch noch in Kraft (Niederländische Seite) --Fg68at Disk 14:05, 23. Mär 2006 (CET)

Ich verstehe nicht, was Du mit Ungarn meinst. Adoption wäre schon interessant, wenn es noch räumlich passt. Mit den USA ist das so eine Sache--eigentlich ist das Recht für jeden Staat anders, und dann ist die Frage, ob das Bundesrecht das berücksichtigt (z.B. die Bundesregierung, die für Einwanderung zuständig ist, erkennt nicht alle Ehen aus Massachusetts an). Was Sodomieverbot angeht, so ist das in den USA aber eindeutig verfassungswidrig, auch wenn die Parlamente in den Ländern die entsprechende Gesetze noch nicht gestrichen haben--das muss man aber nicht vermerken, da es keine Rechtskraft entfaltet.--Bhuck 16:54, 23. Mär 2006 (CET)
Mecht scheee bittn, wenn der Herr noch nicht weiß, oober in Ungarn wir sprechen Magyar. ;-) hu:LMBT_törvények. Jeder Staat mit Strafe braucht mindestens 2 Zeilen, aber nur 1 Spalte. --Fg68at Disk 18:56, 23. Mär 2006 (CET) PS: I Weana oba net. Hächstns Film-Ungarn-Deutsch. (Liebe es!)

Die Kriterien, anhand derer die einzelnen Länder einem jeweiligen Kontinent zugeordnet werden, sind nicht transparent und scheinen auch nicht schlüssig zu sein. Armenien, Georgien und die Türkei sollten als Mitglieder des Europarates und ihrer daraus resultierenden Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention der Kategorie Europa (und nicht Asien) zugeordnet werden. --Eflaton 22:21, 19. Jan. 2011 (CET)

Griechen - Kreta und Sparta

Die ersten Gesetze dazu gab es wohl um 600 v. Chr. im alten Kreta und Sparta, die jedem Mann eine päderastielle homoerotische Freundschaft auflagen.
Dass es je nach Zeit und Polis teilweise nichts ungewöhnliches war und dort dann auch gesellschaftlich angesehen war ist mir bekannt. Auch eine eigene Kampftruppe der Liebenden in Sparta. Aber extra Gesetzte oder Regelwerke, die Päderastie fördern sind mir unbekannt. In den letzten 10 Jahren hat sich zur Erforschung dieser Epoche viel getan. Im Artikel zur Päderastie hab ich auch nichts dazu gefunden. Hat jemand nähere Infos? (ausser dem englischen Artikel) --Fg68at Disk 20:10, 20. Mär 2006 (CET)

Kopiert aus der englischen Seite, wo ich dieselbe Frage gestellt habe:
I have been scouring primary sources to find evidence of this. It is clearly a generalization, probably based on secondary sources. I am waiting to consult en:Aelian, Various Histories (III 12?). Other than that, we have that the quasi-legendary lawmakers instituted the practice: en:Lycourgos in Sparta, who mandated a chaste pederasty (Xenophon, Constitution of the Lacedaemeonians, 13); en:Minos in Crete, who "devised intercourse with males" (Aristotle, Politics, 2.10); en:Solon in Athens, who was held to have promoted love between free men and boys by forbidding slaves that right (Aeschines, Against Timarchus, 139). Haiduc 03:45, 25 March 2006 (UTC)
Werde einmal schauen ob ich die Quellen auf Deutsch finde.
--Fg68at Disk 18:55, 31. Mär 2006 (CEST)

Kam auf meiner Userpage an:

I can provide this: "Any man of good appearance and character who did not fall in love with someone well bred was also fined, because despite his excellence he did not love anyone." (Aelian, Var. Hist. 3.10) Nota bene - Aelian is ONLY talking about relationships with males here, women are excluded from the discussion. Haiduc

Irgendwie habe ich noch das Problem die Quellen einzuschätzen, inwiefern sie nur "Knigge" oder Gesetze sind. --Fg68at Disk 18:44, 19. Apr 2006 (CEST)

Eine "fine" (=Geldstrafe) kann man nur strafrechtlich erheben--geht also über gute Manieren (Knigge) hinaus.--Bhuck 20:35, 19. Apr 2006 (CEST)

Bild

Man sollte sich entscheiden, ob man die englische Variante Bild:Laws on homosexuality.PNG nimmt, die öfters aktualisiert wird, oder die auch in Homosexualität verwendete Bild:Rechtsstatus-Homosexualitaet-Welt.png. --Phrood 13:28, 29. Apr 2006 (CEST)

thx für die Info. Das große habe ich jetzt auf die deutsche Version geändert. --Fg68at Disk 18:37, 29. Apr 2006 (CEST)

Warum wird eine alte Version zum Bild verwendet ? Halte ich für falsch, denn das englische Bild ist aktueller: Spanien: Eheöffnung-violett Slowenien: Civil Union_rosa Ungarn/Kroatien ebenso

Aktuelle Version ist daher empfehlenswert: schliesslich sollte Wikipedia auf dem aktuellsten Stand sein: GLGerman 22:09, 18. Jun 2006 (CEST)GLGERMAN

Malediven

Die Malediven gehören nicht zu Ozeanien, sondern zu Asien. Gruß, Krankman 12:37, 15. Mai 2006 (CEST)

Formulierung

Hallo zusammen, ich versuche gerade die Formulierung des Artikels weiter zu verbessern. Dabei verstehe ich folgenden Satz nicht (erster Absatz bei Geschichte):
Die ersten Gesetze dazu gab es wohl um 600 v. Chr. im alten Kreta und Sparta, die jedem Mann eine päderastielle homoerotische Freundschaft auflagen.
Kann mir das jemnand erklären? --rayx Diskussion 16:28, 25. Mai 2006 (CEST)

Sie auch 3 Abschnitte weiter oben und englische Version. Zu gewissen Zeiten mußten anscheinend freie Männer einen jungen Freund / Lehrling haben. Sie hatten die Auflage es zu tun. --Franz (Fg68at) 00:14, 26. Mai 2006 (CEST)

Pederaste sind ältere Männer, die junge Männer unter Ihre Obhut nehmen. Der pederatische Junge war meist unter 18, nach seiner Volljährigkeit hatte er meisten einen eigenen Jungen unter seine Fittiche genommen. Es war keine reine sexualbeziehung, sondern es spielte auch Lebenserfahrung und andere Dinge eine große Rolle, es wurde auch finanzielle Unterstützen gewährt. --CrazyForce 23:34, 16. Jun 2006 (CEST)

Neuer Artikel?

Siehe Benutzer:Bhuck/Gesetze zur Heterosexualität. Da wäre mal was zu machen, oder?--Bhuck 16:11, 10. Jul 2006 (CEST)

Interessieren sich andere Leute nicht für Heterosexualität?--Bhuck 09:08, 30. Apr. 2008 (CEST)

Tschad ?

Ist HS dort strafbar ? Mir unbekannt..GLGerman 22:30, 12. Aug 2006 (CEST)GLGerman

Geändert, Quelle dazugetragen --Franz (Fg68at) 00:10, 13. Aug 2006 (CEST)

Spalte "Antidiskriminierungsgesetz"

Mir scheint, dass bei der Spalte "Antidiskriminierungsgesetz" zweierlei Maßstäbe angesetzt werden. So ist mir durch den Edit gerade eben aufgefallen, dass dort für D bislang ein "Nein" stand, für die meisten anderen Länder aber ein "Ja"; auch für z. B. Polen, obwohl es weiter oben im Text heißt 2003 wurde das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Die Polnische Verfassung garantiert somit in jeder Beziehung Gleichbehandlung vor dem Gesetz ... Das ist aber für mein Verständnis kein Antidiskrimierungsgesetz wie das in D jetzt geschaffene.

Man muss hier doch klar herausstellen, was das Kriterium für das "Ja" oder "Nein" ist. Reicht ein Gesetz gegen die Diskriminierung durch den Staat, wie es fast alle modernen Demokratien haben? Oder steht dort nur ja, wenn es auch die privatrechtliche Diskriminierung verbietet? Das ist ja ein himmelweiter Unterschied. Wir sollten uns hier für eine Variante entscheiden - und dann muss die ganze Liste nochmal verifiziert werden ... -- H005 22:32, 17. Aug 2006 (CEST)

Die Spalte ist richtig, soweit es um Länder in der EU geht: massgeblich dürfte sein, ob die europäischen Richtlinien zum Diskriminierungsschutz umgesetz wurden und die sexuelle Identiät erfassen. Dies ist mittlerweile in fast allen Ländern der EU geschehen...was sehr erfreulich ist, denn Deutschland war eines der letzten Länder in der EU, wo bereits Strafzahlungen drohtenGLGerman 12:29, 18. Aug 2006 (CEST)GLGerman

Türkei

Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar aber "Schwule in der Türkei hoffen auf Besserung durch einen EU-Beitritt." DDas wohl irgentwie widersinnig. Ungerechtfertigten revert unserem Trotzköpfchen Benutzer:Enten revertiert Harte Wahrheit 19:27, 27. Aug 2006 (CEST)

Dieser Satz ist richtig und angebracht da die Homosexualität in der Türkei zwar nicht strafbar ist aber unter der Bevölkerung eine große Abneigung herrscht, das resulitert in Diskriminierungen, Gewaltübergriffe usw.Enten 19:34, 27. Aug 2006 (CEST)

Guter Enten, auch wenn es schwer in deinen Kopf geht: in dem Artikel geht es um die Rechtliche Situation. Darübber hinaus sind gehören "Hoffnungen" ohne Belege wohl nicht hier her! Harte Wahrheit 19:41, 27. Aug 2006 (CEST)

Genauigkeit, war anscheinend noch nie deine Stärke.Enten 19:41, 27. Aug 2006 (CEST)

Benutzer:Enten hat aber recht. Es geht zwar über die rechtlichte Situation, aber wenn diese von der gesellschaftlichen erheblich abweicht, wie z. B. in Polen oder der Türkei gehört auch das in den Artikel. --CrazyFORCE I ?!? I bewerte mich 08:16, 6. Sep 2006 (CEST)

Es wäre ja auch vielleicht zu hoffen, dass durch einen EU-Beitritt es zu einem Antidiskriminierungsgesetz kommen würde. Und vielleicht bis dahin ist es auch so, dass (auch wenn es der Türkei freistehen würde, keine Öffnung der Ehe zu haben) ein Türke, der für seinen syrischen Partner einen Aufenthaltsrecht wünscht, vielleicht durch einen Aufenthalt in Deutschland, die Eingehung einer Lebenspartnerschaft hier, und dann Rückkehr in die Türkei (Freizügigkeit) dann einen Aufenthaltsrecht für seinen Partner bekäme (noch ist das leider auch für Deutsche, die mit einem US-amerikanischen Lebenspartner nach Österreich ziehen wollen, nicht der Fall, aber die Abstimmung der EU-Innenminister fiel recht knapp aus, und das könnte sich in den nächsten Jahren auch verbessern). Man merke...es gibt mehr Verbesserungen, die zu wünschen wären, als die blosse Entkriminalisierung.--Bhuck 10:54, 6. Sep 2006 (CEST)

Äthiopien und andere Staaten

Äthiopien

Das Auswärtige Amt sagt hierzu: "Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden." Im Text steht bis zu 3 Jahre.... --CrazyFORCE I ?!? I bewerte mich 12:12, 6. Sep 2006 (CEST)


Keine Berichte über irgendwelche Verschärfungen. Also 10 Tage bis 3 Jahre. Und im Kommentarfeld kommt das mit den 3 Gesetzen dazu.

Lesotho

Lesotho: Ja? In der Grafik steht Nein...... (sopwohl bei der deutschen, als auch bei der englischen. --CrazyFORCE I ?!? I bewerte mich 12:12, 6. Sep 2006 (CEST)

Iran

Zum Thema Geschlechtsumwandlung. Darf man dann als "Frau" bzw "Mann" dann eine Beziehung mit dem anderen Geschlcht haben, was einem vorher ja wegen homosexuellen Handlungen mit dem Tod geahndet hätte? --Japan01 04:37, 9. Sep 2006 (CEST)

Ich schätze ja, weil ein M2F-Trans dann ja eine Frau ist. --Franz (Fg68at) 13:50, 9. Sep 2006 (CEST)

Slowenien

Namibia

Diese Quelle [8] sagt Homosexualltät sei in Namibia nicht strafbar. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 147.142.186.54 (DiskussionBeiträge) 12:52, 26. Okt 2006 (CEST)) -- Franz (Fg68at) 23:04, 26. Okt. 2006 (CEST)

steht eh so in der Tabelle --Franz (Fg68at) 23:04, 26. Okt. 2006 (CEST)

türkische Republik Nordzypern

Warum taucht sie nicht in der Liste auf? Weil sie nicht anerkannt ist? Naja, egal: Sie will auf jeden Fall Homosexualität legalisieren. --CrazyFORCE I ?!? I Bewertung 18:16, 17. Okt. 2006 (CEST)

Wird als Unterpunkt bei Zypern aufgelistet 亮 Liang 23:16, 29. Nov. 2006 (CET)

Südafrika

Südafrika hat als 5. Land auf der Welt (nach Belgien, Canada, Niederlande und Spanien) die Ehe geöffnet. Mit 230 zu 41 Stimmen wurde das Gesetz im Parlament verabschiedet.GLGerman 13:21, 20. Nov. 2006 (CET)

--Franz (Fg68at) 15:27, 20. Nov. 2006 (CET)

Quelle zum Irak??

Zum Irak ist in der Liste angegeben: "Todesstrafe sollte 2001 eingesetzt werden. Die US-Besatzung setzte ein Gesetz von 1969 wieder in Kraft. Nach diesem STGB wird gem. § 393 ( 1) bestraft, wer mit einem Mann oder einer Frau mit oder ohne deren Zustimmung Analverkehr hat." Gibt es dafür eine Quelle? Grüße, Egyptian boy 12:06, 26. Nov. 2006 (CET)

Der Eintrag stammt aus der Übersetzung der englischen Liste und dort geibt es auch en:Gay rights in Iraq --Franz (Fg68at) 00:26, 27. Nov. 2006 (CET)

"Situation und geschichtliche Entwicklung in einigen Ländern "

Eigentlich müsste die völlig richtungslose Auswahl von spezifischer Behandlung von einzelnen Ländern unter dem Punk "1.1 Situation und geschichtliche Entwicklung in einigen Ländern " in die Spezifischen Länderseiten, also "Homosexualität in XXX" (wie schon für China und Japan, auch sehr umfangreich mit vielen Ländern im englischem Wikipedia ausgeprägt) übertragen werden. Wie ich beobachte, werden es auch immer mehr. Also wenn keine Gegenargumente kommen, mach ich mich demnächst an die Arbeit. 亮 Liang 23:15, 29. Nov. 2006 (CET)

Das habe ich auch bereits in Betracht gezogen. Allerdings sollten die Lemma nicht "Gesetze zur Homosexualität (Land)" benannt werden, sondern eher "Homosexualität in Land", damit neben der gesetzlichen Situation auch gesellschaftliche Aspekte wie allgemeine Akzeptanz, homosexuelle Infrastruktur usw. erläutert werden können die schliesslich in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. ---Nicor 01:55, 1. Dez. 2006 (CET)
Ich werde mich jetzt an diese Aufgabe setzen und zunächst nur Deutschland, die Schweiz und Österreich mit einem Überblick dort belassen ^^ 亮 Liang 14:34, 3. Mär. 2007 (CET)
Dann würde ich doch eher empfehlen hierzu einen eigenen Hauptartikel zu schreiben, wie es in der englischen Wikipedia der Fall ist. GLGerman 14:36, 3. Mär. 2007 (CET)
Ah ich sehe gerade, dass du genau dies auch machst, wie bei Jamaica...volllkommen recht hast du und ich unterstütze dieses Vorhaben sehr, die Situation der einzelnen Länder darzustellen. GLGerman 14:40, 3. Mär. 2007 (CET)

Für eine zukünftige Spalte Adoption

Hier mal abgelegt:

Dafür: Um die Tabelle nicht zu dick zu machen, würde ich "Höchststafe" und "Mindeststrafe" zusammenlegen. Dann sieht eine Spalte etwa so aus: "Bußgeld - 30 Jahre". Wenn da wiedermal keiner was zu sagt, mach ich es einfach. Ich hab auch grad festgestellt, dass ich eigentlich der Gründer dieses Artikels bin... genieße ich eigentlich damit gesonderte Entscheidungsrechte hierüber? Hehehe... kleiner Selbstlob am Rande.LiangHH 23:19, 15. Mär. 2007 (CET)
Lob hast du sowieso für die Erarbeitung der Artikel zu den Einzelstaaten verdient. GLGerman 01:24, 16. Mär. 2007 (CET)

Auskunft der dt. Bundesregierung zur Strafbarkeit -Afrikanische Staaten

Es fällt auf, dass im Kontinent Afrika unterschiedliche Angaben zur Strafbarkeit bei einigen Ländern bestehen, wenn man die Tabelle hier mit der Auskunft der Bundesregierung vergleicht:

  • Angola, Mocambique, Burkina Faso, Liberia, Komoren, Zentralafrikanische Republik, Namibia

werden dort verschieden eingestuft. GLGerman 21:36, 9. Jan. 2007 (CET)

Ich hoffe, dass ich balddazukomme alles durchzugehen. Aber auch bei den angaben in diesem Dokument sind mit Vorsicht zu geniessen und mit anderen Quellen zu vergleichen. --Franz (Fg68at) 01:52, 11. Jan. 2007 (CET)
Da hast du natürlich vollkommen recht (Angaben zu Afrika sind schwierig): Südafrika ist klar (Eheeinführung) und islamisch geprägte Staaten in Nordafrika ist auch klar, aber was ist beispielsweise mit den ehemals portugiesischen Staaten Angola, Mocambique oder dem mit eigener unabhängiger Geschichte geprägten Liberia ?GLGerman 10:45, 11. Jan. 2007 (CET)
Behind the mask ist da m.W. eine relativ verläßliche Quelle ... Sirdon 11:39, 11. Jan. 2007 (CET)

Just Info fürdie Mitleser: Haftungsausschluss der Anfrage: Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen jedoch einschränkend darauf hin, die Informationen beruhten auf den ihr vorliegenden, aktuellen und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit könne aber von ihr nicht übernommen werden. [9] --Franz (Fg68at) 05:02, 12. Jan. 2007 (CET)

Ich beziehe mich auf diesen Edit. Die Frage der Verweise auf Portale wird ja gerade an anderer Stelle geklärt, aber warum soll man in einem Artikel "Gesetze zur Homosexualität" Verweise auf Artikel über einzelne Gesetze zur Homosexualität löschen? Ich finde die gelöschten Links sinnvoll, da sie auf weitere Details zum Thema verweisen. --Peter F. H. 15:20, 2. Mär. 2007 (CET)

Hab noch nicht alles kontrolliert. Aber wahrscheinlich ist ein Link zu diesen Artikeln schon irgendwo in dem Artikel untergebracht und lt. WP-Regelwerk ist maximal ein Link auf einen Artikel erlaubt und "Siehe auch" möglichst zu vermeiden,auch wenn man sich dann zum Trottel sucht. Siehe auch meine Meldung mit dem Timestamp "Fg68at Disk 20:05, 1. Mai 2006 (CEST)" an Hansele. --Franz (Fg68at) 00:27, 4. Mär. 2007 (CET)

Bundesstaaten in den Vereinigten Staaten

  1. Gleichgeschlechtliche Ehe in Massachusetts
  2. Civil Union in Connecticut, Vermont, New Jersey, Kalifornien, New Hampshire
  3. Unreg. Domestic Partnership in Maine, Hawaii, District of Columbia, Washington, Oregon

Als nächstes dürften im Bundesstaat Oregon die civil union kommen:

Mittlerweile durchgesetzt. 85.8.66.25 02:15, 23. Jun. 2007 (CEST)

Und im Bundestaat Washington: http://www.365gay.com/Newscon07/04/041107wapartner.htm GLGerman 06:19, 11. Apr. 2007 (CEST)

Mittlerweile parlamentarisch durchgesetzt. 85.8.66.25 02:15, 23. Jun. 2007 (CEST)
Jetzt sind in den Vereinigten Staaten auf dem parlamentarischen Weg die Bundesstaaten Rhode Island, Illinois, New York und Maryland 85.8.66.25 02:15, 23. Jun. 2007 (CEST)

Situation Österreich

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass statt Punktuelle Gleichstellungen zur unregistr. Partnerschaft dort weitgehende Gleichstellung stehen sollte. Das als Beleg fuer Diskriminierungen angefuehrte [10] ist zuletzt 2003 aktualisiert worden. Inzwischen ist die EU-Richtlinie 78/2000 seit 1. Juli 2004 mit einen neuen Gleichbehandlungsgesetz umgesetz worden.

Zitat des Resümees des HOSI-Wien: Es bleiben also nur mehr sehr wenige und relativ unbedeutende Rechtsbereiche übrig, in denen es rechtliche Ungleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen LebensgefährtInnen gibt. – Und wie gesagt: „Theoretisch“ sind auch diese schon durch die EGMR-Entscheidung in der Beschwerde Karner gegen Österreich „erledigt“. Der Status quo in Österreich --Hetzi 18:54, 4. Mai 2007 (CEST)

Bin jezt alles durchgegangen was ich im HOSI und im RKL-Dokument gefunden habe. Wo ich Ausslegungssache dazuschreibe schreibt die HOSI: Und wie gesagt: "Theoretisch" sind auch diese schon durch die EGMR-Entscheidung in der Beschwerde Karner gegen Österreich "erledigt".
  1. Landesgesetze Wohnbauförderung
  2. Landesgesetze Sozialhilfe, ebenfalls hilfsbedürftiger Partner
    • Mietrecht (Eintrittsrecht bei Todesfall) erledigt durch Gerichtsentscheid. (Karner gg Österreich)
    • § 72 (2) StGB + § 152 StPO (Zeugnisentschlagungsrecht im Strafprozess) // 1998 Parlament
    • WEG (Wohnungseigentumsgesetz) Begründungvon Gemeinsamen Wohnungseigentum // 2002 Parlament // warvorher auf Ehe beschränkt
    2005: Mitversicherung VerfGH aufgehoben: 2006-Parlament beschließt neu, aber nicht für bestehende Arbeitsverhältnisse, worum es bei der Aufhebung ging / Nur halbe Sache, weitere Beschwerde ist anhängig.
    • § 123 [8] ASVG (Mitversicherung) VerfGH aufgehoben für alle
  3. § 83 [8] GSVG (Mitversicherung) VerfGH aufgehoben, Nationalrat geändert
    • § 10 [1] Z. 3 GSVG (Mitversicherung) // erledigt
    • § 3 FSVG i.V.m. § 83 [8] GSVG (Mitversicherung) // erledigt
  4. § 78 [7] BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz) "andersgeschlechtlich"
  5. § 56 [6] B-KUVG (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) "andersgeschlechtlich"
    • § 382b EO (Exekutionsordnung, Wegweisung) // Parlament 2003
    • § 250 EO (Exekutionsordnung, Unpfändbare Sachen) // lt. HOSI Parlement 2002
    2004 Gleichbehandlungsgesetz Arbeitswelt
    • § 16 (1) Urlaubsgesetz (Pflegefreistellung) // lt. HOSI Gleichbehandlungsgesetz
    • § 24 Abs. 2 Angestelltengesetz (Werkwohnung) // lt HOSI Gleichbehandlungsgesetz
  6. § 28 UbG (Unterbringungsgesetz, Einspruch psychiatrische Einweisung) // lt. HOSI ja, aber nicht sicher, Auslegung
  7. § 32 (1) i. V. m. § 5 (4) Konkursordnung ("unentbehrliche Wohnräume") // lt. HOSI ja, aber nicht sicher, Auslegung
  8. § 4 (1) Anfechtungsordnung // lt. HOSI ja, nicht sicher, Auslegung
  9. § 20 [2] AlVG (Arbeitslosenversicherung, Familienzuschlag) // theoretisch ja, praktisch nein, Auslegungssache
  10. § 36 [2] AlVG (Arbeitslosenversicherung, Höhe der Notstandsbeihilfe, Einberechnung) // Da es hier etwas kostet, wird hier Gleichstellung versucht
  11. erhöhte Karenzgeld für alleinstehende Mütter // Da es hier etwas kostet, wird hier Gleichstellung versucht
  12. § 106 (3) EStG (Einkommenssteuergesetz) // theoretisch ja, praktisch nein, Auslegungssache
    Damit auch angehängt:
    § 33 [4] Z. 1 EStG (Alleinverdienerabsetzbetrag)
    § 18 [1] Z. 2, 3 und 5 iVm § 18 [3] Z. 1 EStG (Absetzbarkeit von Sonderausgaben für den Partner)
    § 33 [4] Z. 3 lit. b EStG (Unterhaltsabsetzbetrag)
    § 26 Z. 6 EStG (Qualifikation von Umzugskostenvergütungen als nicht versteuerbare Einnahmen)
    § 34 [4] EStG (Verminderung des Selbstbehalts bei der außergewöhnlichen Belastung)
    § 35 EStG (Freibetrag bei Behinderung des Partners)
    § 108 [2] EStG (bei Bausparen Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Erstattung der Einkommenssteuer)
    § 33 [4] Z. 2 EStG (Andererseits gebührt der Alleinerzieherabsetzbetrag bei Vorliegen einer Familie im obigen Sinn nicht)
  13. §§ 1 [3] lit. b; 11 [3], [5], [6], [7]; 13a [2], [3]; 14b [2] Opferfürsorgegesetz //
  14. § 67 [2] VersVG (Versicherungsgesetz, Regressschutz)
  15. Art. 4 [7] PersFrG (Verständigung von Angehörigen bei Festnahme oder Anhaltung)
  16. § 3 [1] UdSchG (Unterbringungsdatenschutz-Gesetz, Verständigung)
  17. § 37 [2] JGG (Jugendgerichtsgesetz, Beiziehung einer Person des Vertrauens) // Ungeklärt

Macht 10 sicher erledigt und 17 noch zu tun oder ungewiss. Notfalls muss man nochmals durch die Instanzen. Wenn der Gesetzgeber ein Machtwort sprechen würde, dann wäre alles gleich erledigt. --Franz (Fg68at) 05:40, 5. Mai 2007 (CEST)

zu 1. Landesgesetze Wohnbauförderung: Die Gesetzestexte sind dort geschlechtsneutral. Dort wo sie es nicht waren wurden sie geändert, wie in Salzburg. [11] Einzig kritisch bleibt, ob in anderen Bundesländern, in denen es "nur" eine diskriminierende Auslegung (aber korrekt formuliertes Gesetz) gegeben hat, diese Auslegung in der Praxis auch angepasst wurde.

zu 2. Landesgesetze Sozialhilfe, ebenfalls hilfsbedürftiger Partner: Da habe ich nichts konkretes an diskriminierenden Gesetzen finden können. Die im RKL-Dokument angeführte strittige Auslegung sollte eigentlich mit den Urteilen/Gesetzen in seit 2004 obsolet sein.

zu 3. § 83 [8] GSVG: ist geändert worden und somit erledigt.

zu 4/5. § 78 [7] BSVG / § 56 [6] B-KUVG: Da wurden tatsächlich noch zwei Gesetze nicht angepasst!

zu 6., 7., 8., & 9.: Die Gesetze sind nicht diskriminierend, nur die Auslegung anhand des alten, mitlerweile gekippten OGH Entscheids, war es.

zu 10. & 11.: Sind nicht diskriminierend, nur Punkt 9 war es

zu 12.: Nur die Auslegung war diskriminierend, diese hat sich aber geändert

zu 13.: Ich kann im Opferfuersorgegesetz nirgends den im RKL-dokument angeführten Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebensgefährten entdecken. Das Gesetz ist in der Hinsicht imho korrekt formuliert.

zu 14., 15., 16. & 17.: Soweit ich es nachvollziehen kann, gibt es bei den Gesetzen keine unterschiedliche Behandlung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften.

Es bleiben 2 diskriminierende Gesetze über, wobei unverständlicher Weise diese 2 ausgelassen wurden und die 4 anderen, die Mitversicherung betreffenden Gesetze abgeändert wurden. Die frühere diskriminierende Auslegung von "Lebensgefährten" in diversen Gesetzen als nur andersgeschlechtliche Partner ist mit Gleichbehandlungsgesetz erledigt. Dass ein Beamte irgendwo deswegen dennoch einen Fehler machen kann, wird man nie verhindern können. Ein wie auch immer geartetes Machtwort des Gesetzgebers wird das auch nie ausschließen können, bzw. ist es mit dem Gleichbehandlungsgesetz eigentlich schon ergangen.

Ich halte die Formulierung mit weitgehend für sehr gerechtfertigt! --Hetzi 12:10, 5. Mai 2007 (CEST)

Mitversicherung: Ist nur halb umgesetzt. Ich weiß jetzt nicht ob GSVG oder ASVG oder beide. Denn es gilt nicht für zum Zeitpunkt des Inkrafttreten schon bestehende Beziehungen. Da sind gleichgeschlechtliche Beziehungen noch immer ausgeschlossen. Nicht umsonst geht Graupner erneut durch die Instanzen. Weil der VfGH hat es ja gerade für eine bestehende Beziehung gefordert.
"Theoretisch erledigt": Was hilft es mir, wenn es theoretisch erledigt ist, aber in der Praxis nicht so gehandhabt wird? Das ist ein Recht, das ich noch nicht in der Hand habe, das mir erst einmal nichts bringt. Also gilt es nicht als erledigt.

„"Das Eintrittsrecht in Mietverträge wird inzwischen entsprechend gehandhabt. Beim Pflegeurlaub steht das noch aus" [...] Uneinheitlich sei der Gleichstellungsgrad auch beim Bezug von Sozialgeldern. Während die Stadt Wien - die Homo-Paare rechtlich anerkennt - Sozialhilfe streicht, wenn ein verdienender lesbischer oder schwuler Partner in Sicht ist, heißt es beim Arbeitsmarktservice: "Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder zum Nutzen noch Schaden der Betroffenen berücksichtigt."“

Kurt Krickler, Generalsekretär HOSI Wien: Der Standard 4. Mai 2007
[12]
Das Gleichbehandlungsgesetz gilt nur für die Arbeitswelt. Und Kurt sagt dass sogar "§ 16 (1) Urlaubsgesetz (Pflegefreistellung)" auch noch nicht richtig gehandhabt wird.
Man bräuchte bei vielem wahrscheinlich nicht einmal ein neues Gesetz, sondern nur eine Ministerielle Verordnung oder gar nur Anweisung.
Zu Karner gg. Österreich: Wenn gezeigt werden kann, dass es notwendig ist die ursprüngliche Bedeutung von Lebenspartner damit der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Beziehungen notwendig ist um den Schutz der Familie im traditionellen Sinne zu gewährleisten dann ist dies auch für den EMRG ein gewichtiger und legitimer Grund für die Ungleichbehandlung. Bei Karner konnte es die Regierung nicht darlegen und § 14 MRG war nur dafür gedacht den Partner vor der Obdachlosigkeit zu schützen. Beim nächsten Fall mit einem anderen §§ kann es mMn anders aussehen. Werde noch den Spezialexperten befragen. Jetzt geht mein eMail wieder. --Franz (Fg68at) 03:00, 7. Mai 2007 (CEST)

England -> Spanner Case

Der Fall betrifft die Situation englischer Ledermänner und ihrer Verurteilung wegen homosexuellen sadomasochistischen Aktivitäten. Er führte zu einem Urteil des Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der es letztendlich für statthaft erklärte, dass Mitgliedsstaaten entsprechende Grenzen erlassen dürfen.--Nemissimo 酒?!? RSX 12:04, 18. Sep. 2007 (CEST)

Falls hier keine Einwände geäußert werden, werde ich den entsprechenden Abschnitt demnächst einfügen.--Nemissimo 酒?!? RSX 17:54, 28. Nov. 2007 (CET)

UNO-Deklaration gegen Diskriminierung und Strafbarkeit

Auf der Ebene der UNO wurde 2008 eine UNO-Deklaration gegen die Diskriminierung von Homosexuellen und gegen die Strafbarkeit von Homosexualität in der Dritten Welt gestartet. Zu den Unterzeichnern gehören alle 27 EU-Staaten, alle südamerikanischen Staaten der Mercosur sowie unter anderem Kanada, Israel, Australien, Neuseeland und Japan. Im März 2009 erklärten die Vereinigten Staaten diese UNO-Deklaration zu unterzeichnen.212.95.108.35 09:29, 19. Mär. 2009 (CET)

Jersey und Isle of Man

Eingetragene Partnerschaften sind auf der Isle of Man und seit Oktober 2009 auf Jersey erlaubt. GLGermann 00:51, 26. Okt. 2009 (CET)

Nepal

Im Dezember 2007 hob das Supreme Court von Nepal die Illegalität auf. 92.252.95.196 01:56, 20. Jan. 2010 (CET)

Salomonen

Auf den Salomonen wird im Parlament seit 2009 die Legalisierung debatiert.

Eingetragene Lebenspartnerschaft in Liechtenstein erlaubt

Queer:Liechtenstein bekommt Homo-Ehe

Liechtenstein ermöglicht Eingetragene Lebenspartnerschaften. 82.149.173.189 19:53, 18. Mär. 2011 (CET)

Tacitus und die Germanan

Die Aussage über Tacitus und die Germanen war in der alten Fassung auf dem Forschungsstand von etwa 1980, also zu dem Zeitpunkt, als das zitierte Buch von Bleibtreu-Ehrenberg erschienen ist. Inzwischen ist die internationale Forschung aufgrund intensiver Quellenauswertung zu einer modifizierten Interpretation gelangt. Dies sollte sich auch in diesem Wikipedia-Artikel wiederspiegeln. (nicht signierter Beitrag von 88.68.184.193 (Diskussion) 16:24, 20. Mär. 2011 (CET))

Abschnitt Österreich

" Außerdem erwähnte es heterosexuelle Unzucht wider die Natur nicht." wie ist denn DAS gemeint?! heterosexuelle Unzucht wider die Natur`??? 88.117.114.227 10:02, 12. Apr. 2015 (CEST)

Echt? So schwer? - Analverkehr, Oralverkehr und überhaupt alles was der von den Missionaren festgelegten Ordnung der Natur widerspricht. Got it? --A bougainvillea preguiçosa (Diskussion) 14:09, 12. Apr. 2015 (CEST)

Nauru

Neben dem afrikanischen Inselstaat Sao Tome und Principe ist die Legalisierung auf dem Pazifikinselstaat Nauru in 2011 geplant. 85.8.123.193 21:28, 5. Apr. 2011 (CEST)

Situation in Mosambik

Die Justizministerin von Mozambik erklärte 2011, das in ihrem Lande homosexuelle Handlungen legal seien.

Karte II

Schade, dass es bei den Karten die Farbe Grün (wie die Hoffnung) nicht gibt, statt dessen (4. Karte) dunkelbraun für Todesstrafe und schwarz für Gleichgeschlechtliche Ehen - homophob: "es wird immer finsterer"; aber mal im Ernst, kaum zu unterscheiden. - Noch schwieriger finde ich es in der 2. Karte: schwarz(blau) für Gleichgeschlechtliche Ehe und schwarz für Homosexualität ist illegal - natürlich würde ich auch hier ein freundliches grün statt fast schwarz für Gleichgeschlechtliche Ehen bevorzugen, aber wozu dient hier überhaupt der schwarze Baustein? - In welcher Region Nordamerikas ist Homosexualität denn illegal? --Adelfrank (Diskussion) 20:24, 22. Apr. 2012 (CEST)