Diskussion:Niels Högel

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Jack User in Abschnitt Zu Kapitel 6.3 Prozessauftakt Landgericht Oldenburg
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"200 Verdachtsfälle"[Quelltext bearbeiten]

Die Angabe ohne weitere Angaben war irreführend, weil der Eindruck enstehen kann, dass 200 weitere Morde vermutet werden. --92.73.24.235 01:56, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Da hast du völlig Recht, vielen Dank für die Änderung! --Exoport (disk.) 09:07, 21. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Mittlerweile scheinen zu den bisher bekannten Fällen rund 84 weitere hinzugekommen zu sein, die auf dsas Konto von Herrn Högel gehen, siehe hier. --H.A. (Diskussion) 10:17, 28. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Die Zahlen sind verwirrend. Man muß wohl unterscheiden zwischen nachweisbaren Tötungen und Tötungsversuchen (wozu z. B. die kremierten Verstorbenen nicht zählen) und der wahrscheinlichen Opferzahl. Letztere läßt sich schätzen, indem statistisch die erhöhte Sterberate während der Dienstzeiten des Tatverdächtigen mit der "normalen" außerhalb verglichen wird. Was kommt denn da raus, welcher durchschnittliche Zeitabstand zwischen den Einzeltaten ergibt sich daraus? Bitte omA-tauglich einarbeiten. --78.50.149.46 22:07, 29. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Abschätzung lt. Daten im Artikel: Da sich während seiner Anwesenheit die Todesrate verdoppelte, diese in seiner Abwesenheit bei 2 † in 3 Wochen lag, ergäbe sich bei 6 Jahren (≈300 Wochen) "Dienst" am Patienten eine Größenördnung von ca. 200 †. Die offizielle reale Zahl wird immer systemisch immer zu niedrig sein, da nie alle Taten nachgewiesen werden können. --2.247.249.174 14:43, 5. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Beweisstück[Quelltext bearbeiten]

"2001 wurden erstmals auf drei DIN-A4-Seiten, einem heutigen Beweisstück mit unvollständigen und unsystematischen Aufzeichnungen, Todesfälle und Namen von Pflegern und Krankenschwestern gegenübergestellt."

Wer hat dieses Dokument erstellt? Högel selbst? Ein aufmerksamer Mitarbeiter? Die Polizei? Gibt es eine Ref dazu? (nicht signierter Beitrag von 82squaremetres (Diskussion | Beiträge) 29. August 2017, 08:43:20 Uhr)

Der Abschnitt wurde am 26. November 2016 eingefügt [1]. Die Quelle [2] sagt: „Bereits im Jahr 2001 gab es im Klinikum interne Untersuchungen, ob ein Zusammenhang zwischen Todesfällen und der Anwesenheit von Högel hergestellt werden kann. Das belegen Unterlagen, die der Polizei vorliegen.“ Ähnlich dazu die aktuelle Quelle [3]. --Kuebi [ · Δ] 10:38, 29. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Der Name des Angeklagten[Quelltext bearbeiten]

Wäre sein Name auch dann vollständig ausgeschrieben, wenn er nicht-deutsch oder gar moslem gewesen wäre? Irgendwie komisch das Ganze hier. 188.101.209.216 22:30, 29. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Hä? WTF meinst du? Gibt es denn irgendeinen Serienmörder mit einer womöglich dreistelligen Zahl an Morden, dessen Namen nicht ausgeschrieben wird? --92.229.91.229 09:30, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Niels Högel ist zunächst einmal kein "Angeklagter" sondern ein rechtskräftig verurteilter Serienmörder. Schon vor dem Bekanntwerden der neuen Tatvorwürfe war er eine Person der Zeitgeschichte. Die Frage der vollständigen Namensnennung ist für Högel bereits vor Jahren von den Medien entschieden worden. Ich persönlich halte bei Namensnennungen von Straftätern größte Zurückhaltung für angebracht, aber Högel ist allemal qualifiziert. Zur Nationalität: die ist belanglos. Wir haben in der Wikipedia genug Autoren, die dafür sorgen dass Artikel vor der Einflussnahme kleingeistiger nationalistischer oder internationalistischer Idioten geschützt werden. -- Cimbail - (Kläffen) 11:46, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ja, es gibt mindestens einen Serienmörder (ist "dreistellige Zahl" zur Qualifizierung geworden?), dessen Name auf deutscher Wiki nicht vollständig ausgeschrieben wird: Ali Dawoud (ala "David") Sonboly. Soviel zu Cimbails "...genug Autoren, die dafür sorgen, dass Artikel vor der Einflussnahme kleingeistiger nationalistischer oder internationalistischer Idioten geschützt werden". 188.101.209.216 18:16, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
In der Tat sind alle Artikel über Serienmörder mit deren vollem Namen benannt. Bei Schülern, die Amokläufe veranstaltet haben, gibt es auch noch andere Aspekte, aber das muss jetzt hier nicht (nochmal) diskutiert werden. --Janjonas (Diskussion) 19:16, 30. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ali Sonboly war volljährig, ob er Schüler, Lehrer, Akademiker oder Pornostar war sollte keine Rolle spielen. Und ich würde darüber gerne (nochmal) diskutieren, weil eine Diskussion voraussetzt, dass ALLE beteiligten Parteien gehört werden, und bis dahin gab es aus dieser Sicht gesehen noch keine Diskussion. 188.101.209.216 00:34, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ich dachte, es sei in deinem Sinne, dass der Familienname bei ihm nicht genannt wird. Die direkt Betroffenen, und das sind vor allem die Familienmitglieder der Täter, wirst du wohl kaum zu Statements in der WP veranlassen können. --Janjonas (Diskussion) 06:35, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Es ist in meinem Sinne, dass ALLE volljährige Personen auf deutscher Wiki gleich behandelt werden müssen. Soweit scheint es zu sein, dass die Regeln hier größtenteils durch die Rasse, Nationalität und/oder Religion des Betroffenen geprägt werden. Muss es so sein? 188.101.209.216 10:18, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Die Fragen wurden beantwortet; der Thread hat mit dem Lemma nichts mehr zu tun. --Logo 10:23, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
"Die Fragen wurden beantwortet; der Thread hat mit dem Lemma nichts mehr zu tun." Da sag ich doch erst mal: "Nu langsam mit de junge Ferde!" Heißt: Ich mag solche diktatorisch-dekretierenden Tonfälle bei der WP nicht. Sie haben keinen argumentativen Mehrwert, und die Sache kann immer auch freundlicher ausgedrückt werden. -- Ansonsten: Bei Marcel H. bleibt es wohl bei dem H., verurteilt oder nicht. Was ich -- WP-Regelungen sind ja kein Grundgesetz und sollten hin und wieder auf den Prüfstand -- gerne generalisieren würde. Einfach um Namensvettern und -basen und die reale Verwandschaft von verurteilten Verbrechern rauszuhalten. --Delabarquera (Diskussion) 13:26, 3. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Alter der Mordopfer[Quelltext bearbeiten]

Welchen Alters waren seine Mordopfer? (nicht signierter Beitrag von 94.220.88.113 (Diskussion) 20:56, 30. Aug. 2017)

Da noch nicht völlig klar ist, welche Todesfälle tatsächlich auf Högels Konto gehen, gibt es eine vollständige Liste nicht und wird es wohl auch nie geben. Hier stehen aber die Alter einiger gesicherter Högel-Opfer drin: [4] --Jacek79✇✇ 12:18, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Beleg 25[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich blicke da bei dem Bearbeiten nicht ganz durch, aber der Archivlink für den FAZ-Beleg (Nummer 25) ist kaputt. Dieser hier müsste funktionieren: https://web.archive.org/web/20180126234422/http://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/ex-pfleger-nun-wegen-97-morden-an-patienten-angeklagt-15411330.html - --85.16.46.213 17:41, 20. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Erledigt. --Janjonas (Diskussion) 14:22, 21. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Aus der NWZ einheitlich zitieren[Quelltext bearbeiten]

Bei den Nachweisen aus dem Online-Auftritt der Nordwest-Zeitung erscheint „In: Nordwest-Zeitung“ (gemäß {{Internetquelle}} ist die NWZ eigentlich |hrsg, nicht |werk), „In: NWZ Online“ und manches mehr dieser Art. Ich habe nun die Weiterleitungen NWZonline.de und NWZonline eingerichtet, diese Bezeichnungen werden auf den NWZ-Seiten verwendet und kommen ebenfalls hier in den ENs vor. Wäre nett, jemand würde alle durch eines ersetzen. Das Unternehmen scheint das .de zu wollen, in der Praxis wird das ungefähr 1× auf einer Seite ausgeschrieben und dann aus Faulheit immer weggelassen. Ich tendiere zu letzterem. --Lückenloswecken! 20:35, 6. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Er hat gestanden[Quelltext bearbeiten]

„Der wegen 100 Morden an Patienten angeklagte Ex-Krankenpfleger Niels Högel hat die Vorwürfe vor Gericht gestanden. Diese träfen weitgehend zu, sagte er am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg.“[1]--Albin Schmitt (Diskussion) 12:20, 30. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

  1. Längste Mord-Serie Deutschlands: Pfleger gesteht Tötung von 100 Patienten. In: HuffPost Deutschland. 30. Oktober 2018 (huffingtonpost.de [abgerufen am 30. Oktober 2018]).

Fehler[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält eine Menge Fehler. Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg wusste 2012/2013 schon von ca. 200 weiteren Morden/versuchten Morden. Niels Högel hat einem Mithäftling in der JVA Oldenburg seine Geschichte erzählt und dann noch einem anderen Mithäftling. Die beiden Häftlinge sind damit zur JVA Oldenburg gegangen und wurden aus Sicherheitsgründen zwangsverlegt in die JVA Lingen.

Auch die BILD Zeitung wusste davon, da einer der besagten Häftlingen durch einen Mittelsmann Kontakt zu der BILD Bremen aufgenommen hat, lange lange bevor das wieder in den Medien war. Die BILD war erst ganz heiß auf die Story und hat sich dann einfach nicht mehr gemeldet.

Die beiden besagten Häftlinge mussten bei dem Prozess in Oldenburg als sogenannte Kronzeugen Aussagen und haben dem Stern ein Interwiev gegeben. Ohne diese beiden Aussagen wäre es nie zu einer Verurteilung gekommen.(nicht signierter Beitrag von 217.87.44.101 (Diskussion) 19:25, 29. Nov. 2018 (CET))Beantworten

WP:Quellen dafür? --Logo 19:27, 29. Nov. 2018 (CET)Beantworten
"Doch bevor es wegen der fünf Taten zu Prozess und Urteil kommt, geraten die Ermittlungen immer wieder ins Stocken. Zum Beispiel, als 2012 Mitgefangene von Högel neue Hinweise zu Taten geben. Es dauert über ein Jahr, bis dem nachgegangen wird." https://www.nwzonline.de/region/oldenburg-die-akte-hoegel-die-justiz-das-zoegern-des-staatsanwalts_a_50,0,3985548842.html
"Die Mithäftlinge sagen fast übereinstimmend aus, dass Niels Högel ihnen gegenüber die Morde an den Patienten zugegeben habe. „Ja, ich war es“, habe der Ex-Krankenpfleger gesagt, berichtet der erste. „Er hat mir die Tötung von fünf gestanden.“ Niels Högel habe erzählt, dass er acht Menschen getötet habe, sagt der nächste Zeuge. „Ich habe bei 50 aufgehört zu zählen“, zitiert Nummer drei den Angeklagten. Die Gründe hat Niels Högel seinen Mithäftlingen angeblich auch genannt: Erst habe er Leute von ihren Leiden erlösen wollen, dann aus Langeweile Patienten der Intensivstation nachts totgespritzt. Er habe ihnen gezeigt, wie die Menschen vor ihrem Tod gezittert hätten, erzählen zwei der Ex-Mithäftlinge. „Dann bin ich ja der größte Serienmörder der Nachkriegsgeschichte“, soll Niels Högel einem gesagt haben." http://live.nwzonline.de/Article/874900-Krankenhaus-Morde-Warum-stoppte-niemand-Niels-H --2A02:8108:9640:1884:850C:269:8C02:5BE7 09:59, 28. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Hol- und Bringdienst[Quelltext bearbeiten]

Erklärung? Link? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 22:39, 1. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Fehlanzeigen[Quelltext bearbeiten]

Wieder mal ein totaler Lückenartikel. Zeitpunkt: - erste Festnahme? / erster Prozessbeginn? / erster(?) Haftantritt? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 22:46, 1. Feb. 2019 (CET)Beantworten

It's a wiki. Wenn es dich stört, bau den Artikel aus. --Exoport (disk.) 09:57, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Egal wer es vervollständigt, ich MUSS in jedem Fall hoffen dass ich nicht der einzige bin den es stört. Das würde nämlich bedeuten dass Wikipedia nahezu sinnlos ist. Natürlich hat man immer wieder Zweifel.... --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 12:43, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten


Etwa so als Zeitlinie einfügen?

Daten seiner Tätigkeit, bisherige Verfahrensdaten[Quelltext bearbeiten]

> 1994–1997: Ausbildung zum Krankenpfleger in Wilhelmshaven.

> 1997–1999: dort Übernahme als Pfleger auf der gefäßchirurgischen Station

> 1999-2002: Niels H. arbeitet im Klinikum Oldenburg.

> Feb. 2000 Die Ermittler gehen davon aus, dass Niels H. erstmals im Februar 2000 einen Patienten am Klinikum Oldenburg ermordete.

> 2003-2005: Der Pfleger arbeitet auf der Intensivstation im Klinikum Delmenhorst.

> Juni 2005: Eine Krankenschwester ertappt den Mann im Klinikum Delmenhorst auf frischer Tat, als er einem Patienten ein Mittel verabreichen will, das dieser gar nicht bekommen soll.

> 2006: Das Landgericht Oldenburg verurteilt Niels H. wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof kippt das Urteil.

> Juni 2008: Im Revisionsprozess verurteilt das Landgericht Oldenburg den Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Mordversuchs.

> Januar 2014: Die Staatsanwaltschaft erhebt erneut Anklage gegen den Mann, der Prozess beginnt im September.

> November 2014: Eine Sonderkommission der Polizei ermittelt. Sie geht inzwischen mehr als 200 Verdachtsfällen nach.

> Januar 2015: Niels H. gesteht vor Gericht etwa 90 Taten. Bis zu 30 Patienten sollen gestorben sein.

> Februar 2015: Das Landgericht Oldenburg verurteilt Niels H. wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung an Patienten in Delmenhorst zu lebenslanger Haft.

> Juni 2016: Die Ermittler geben bekannt, dass Niels H. für mindestes 33 Todesfälle am Klinikum Delmenhorst verantwortlich ist. Niels H. habe gestanden, auch am Klinikum Oldenburg Patienten getötet zu haben.

> August 2017: Niels H. hat nach neuen Angaben der Ermittler 84 weitere Menschen getötet. Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres will die Staatsanwaltschaft erneut Anklage erheben.

> Oktober 2018: Vor dem Landgericht Oldenburg hat ein 3. Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel begonnen. Der bereits wegen Mordes an Patienten zu lebenslanger Haft Verurteilte ist wegen 100 weiterer Taten angeklagt - die er am ersten Verhandlungstag auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters mehrheitlich zugab.

Wurde so in dem Pflegwiki PflegeABC publiziert. --bios14, 20:00, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Im Artikel verwendete Begriffe[Quelltext bearbeiten]

zu Urteil wegen Serienmords: die Wahrnehmung von Serienmorden und das strafrechtliche Urteil bei mehreren Mordtaten sind hier vermengt. Es wäre m. E. besser die Urteilsformulierung zu verwenden. Das schließt ja nicht aus, im Weiteren auf deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit als Serienmorde einzugehen. Außerdem fehlt der Hinweis auf die noch nicht bestehende Rechtskraft des LG-Urteils. --bios14, 09:19, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Zu Kapitel 6.3 Prozessauftakt Landgericht Oldenburg[Quelltext bearbeiten]

Es gibt eine aktuelle Berichterstattung über den Prozessauftakt beim Landgericht Oldenburg wegen Tötung, versuchter Tötung oder Beihilfe zur Tötung jeweils durch Unterlassen. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_91662194/prozessauftakt-haette-man-patientenmoerder-niels-hoegel-stoppen-koennen-.html--H.F.Bär (Diskussion) 08:19, 17. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Siehe auch Gericht spricht Niels Högels Ex-Vorgesetzte frei --Jack User (Diskussion) 15:26, 13. Okt. 2022 (CEST)Beantworten