Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gerichtsbezirk
Waidhofen an der Ybbs
Waidhofen an der Ybbs
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs
 Landesgericht St. Pölten
Basisdaten
Bundesland Niederösterreich
Bezirke
Sitz des Gerichts Waidhofen an der Ybbs
Kennziffer 3031
zuständiges Landesgericht  St. Pölten
Fläche 572,66 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 33.289
(1. Jänner 2023)
Bezirksgericht Waidhofen an der Ybbs

Der Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs ist ein Gerichtsbezirk in Niederösterreich.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs existierte bereits 1910, in seiner heutigen Form jedoch erst seit dem 1. Juli 2002. Damals wurde der ehemalige Gerichtsbezirk St. Peter in der Au aufgelöst und die Gemeinden Biberbach, Ertl und Seitenstetten dem Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs angeschlossen.

Am 1. Jänner 2014 wurde der Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Amstetten zugewiesen.[2] Am 1. September 2017 wurde der Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs wiedererrichtet.[3]

Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Instanzenzug übergeordnet ist das Landesgericht St. Pölten, das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof in Wien.

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtsbezirk umfasst neben der Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs Teile des Bezirks Amstetten und erstreckt sich somit über zwei politische Bezirke. Zum Gerichtsbezirk gehören:

Einwohner: Stand 1. Jänner 2023

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Posse um neue Bezirksgerichte - noe.ORF.at. Abgerufen am 1. September 2017.
  2. BGBl. II Nr. 204/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Niederösterreich 2012
  3. BGBl. II Nr. 80/2017: Verordnung der Bundesregierung über die Sprengel der Bezirksgerichte in Niederösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Niederösterreich 2017).