Justizirrtum um Horst Arnold

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Horst Arnold (2011)

Der Justizirrtum um Horst Arnold umfasst die Verurteilung des Lehrers Horst Arnold im Jahr 2002 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen einer Vergewaltigung, die er nicht begangen hatte. Jahre nach der vollständigen Verbüßung der Haft wurde Arnold in einem Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2011 wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Das Verfahren erregte deutschlandweit hohe Aufmerksamkeit.

Horst Arnold (* 24. Mai 1959 in Aschbach, heute Ortsteil von Wald-Michelbach; † 29. Juni 2012 in Völklingen) machte am Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach Abitur, an dem er später auch seine Referendarzeit als Lehrer verbrachte. Er unterrichtete abwechselnd an der Eugen-Bachmann-Schule, einer Haupt- und Realschule in Wald-Michelbach, und am Überwald-Gymnasium, bevor er an die Georg-August-Zinn-Gesamtschule mit Oberstufe in Reichelsheim wechselte. Arnold war Gymnasiallehrer im Angestelltenverhältnis und bis zu seiner Verhaftung vor allem als Lehrer für Biologie und Sport tätig, zuletzt auch als Fachbereichsleiter für Sport.[1]

Prozess gegen Arnold

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2001 wurde Arnold von seiner Arbeitskollegin Heidi K. der Vergewaltigung bezichtigt, die er am 28. August 2001 in einem Vorbereitungsraum für Biologie in einer Pause begangen haben sollte. Arnold bestritt den Tatvorwurf. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und am 24. Juni 2002 von der 12. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt;[2] eine Revision gegen das Urteil wies der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2002 als „offensichtlich unbegründet“ zurück.[3][4]

Die physischen Beweise, die die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Arnold vorbrachte, waren bei einer gynäkologischen Untersuchung von Heidi K. im Krankenhaus am 4. September 2001 – eine Woche nach dem angeblichen Tattag – festgestellte „Kratzspuren und Hämatome am Unterbauch sowie an den Vorder- und Innenseiten beider Oberschenkel [...], ferner ein Hämatom an der linken Wade.“ Am 19. September 2001 – mittlerweile drei Wochen nach dem angeblichen Tattag – wurde von einer Ärztin zudem eine geringfügige Analfissur festgestellt, die bei der vorangegangenen Untersuchung am 4. September jedoch noch nicht vorhanden gewesen war.[5] In der Beweisaufnahme wurden „weitere objektive Indizien, die die Angaben der Nebenklägerin zu stützen in der Lage sind, […] nicht erbracht.“[6]

Arnold musste die gesamte Haftstrafe verbüßen, da er die ihm zur Last gelegte Tat weiterhin bestritt und sich weigerte, sich in einer Therapiegruppe für Sexualstraftäter damit auseinanderzusetzen.[7]

Wiederaufnahmeverfahren

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Nach seiner Haftentlassung fiel der Frauenbeauftragten der Schule, Anja Keinath (die zuvor Heidi K. im Prozess unterstützend zur Seite gestanden hatte), auf, dass sich das vermeintliche Opfer mehr und mehr in Widersprüche und Lügen verstrickte, die nicht nur den Fall Horst Arnold betrafen.[8][9]

Horst Arnold und sein Rechtsanwalt Hartmut Lierow im Wiederaufnahmeverfahren vor dem LG Kassel (2011)

Der Bruder der Frauenbeauftragten, Hartmut Lierow, Anwalt für Zivilrecht in Berlin, stellte daraufhin Nachforschungen an und recherchierte weitere Ungereimtheiten in der Biografie von Heidi K.[10] Lierow fand heraus, dass Heidi K. bereits mehrfach dadurch aufgefallen war, Lebensumstände zu schildern, die nachweislich falsch waren. Ihre Darstellungen waren so außergewöhnlich, dass sie auch in ihrem Umfeld nicht mehr ernst genommen wurde. Mit diesen Erkenntnissen erwirkte Lierow 2008 ein Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel,[11] das am 5. Juli 2011 mit einem Freispruch für Horst Arnold wegen erwiesener Unschuld endete. Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Heidi K. mit den falschen Anschuldigungen einen Konkurrenten um eine schulinterne Position hatte beseitigen wollen.[7] Es stehe „ohne jeden Zweifel“ fest, dass Arnold die Vergewaltigung nicht begangen habe.[12][13][14] Der Vorsitzende Richter stellte fest, das Landgericht Darmstadt habe im ersten Prozess dem vermeintlichen Opfer geglaubt, obwohl ein „an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert“ worden sei.[15] Bei der Urteilsfindung 2001 seien „elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung“ verletzt worden.[16] Der 2001 für die Ermittlungen zuständige Kriminalhauptkommissar Horst Plefka sagte aus, er habe von Anfang an Zweifel an dem von K. behaupteten Tatgeschehen gehabt. Ermittlungen in der Vergangenheit von K. zur Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit seien jedoch unterblieben, da man Angst vor einem „Aufschrei“ gehabt habe.[9][17] Im ersten Verfahren war Plefka nicht als Zeuge geladen gewesen.

Nach einem Revisionsantrag von Heidi K. bestätigte der Bundesgerichtshof am 9. Februar 2012 den Freispruch, indem er per Beschluss die Revision verwarf, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben habe. Der Freispruch des Landgerichts Kassel wurde damit rechtskräftig.[13]

Gescheiterte Rehabilitierung und Tod Arnolds

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Der Anwalt Arnolds erklärte im Februar 2012, dieser habe Anspruch auf eine Haftentschädigung in Höhe von rund 40.000 Euro und auf Ausgleich entgangener Versorgungsansprüche.[18] Zu einer Auszahlung kam es vor dem Tod Arnolds nicht mehr.[17] Auch eine Wiederanstellung als Lehrer erlebte er nicht mehr. Das Hessische Kultusministerium verwies ihn nach Rechtskraft des Freispruchs auf die Möglichkeit einer erneuten Bewerbung. Nach seinem Tod teilte es mit, Arnold hätte aller Voraussicht nach zum neuen Schuljahr ein Einstellungsangebot für die Fächerkombination Sport/Bio erhalten.[19] Arnold lebte bis zuletzt von ALG II.[20] Am Morgen des 29. Juni 2012 wurde Arnold unweit seiner Wohnung in Völklingen auf offener Straße tot aufgefunden; er hatte einen Herzinfarkt erlitten.[21]

Arnolds Rechtsanwalt Hartmut Lierow sieht einen Zusammenhang zwischen Arnolds Lebensgeschichte und dessen frühem Tod: Immer wieder auf Hafterleichterung, frühzeitige Entlassung und erfolgreiche Jobsuche zu hoffen und immer wieder enttäuscht zu werden, sei unvorstellbarer Stress.[22] Nach Meinung des Spiegel-Redakteurs Thomas Darnstädt hat Arnold „die Schande nicht überlebt, die Richter ihm angetan haben“.[23] 

Prozess gegen Heidi K.

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Heidi K. (sitzend, mit roter Perücke) beim Prozess in Darmstadt (2013)

Im April 2013 erhob die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Darmstadt Anklage gegen Heidi K. Der Vorwurf lautete auf Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zum Nachteil von Horst Arnold. Sie wurde bei um die Hälfte gekürzten Bezügen vom Schuldienst suspendiert und reichte Klage gegen die Gehaltskürzung ein.[24] Die Staatsanwaltschaft warf K. vor, es sei ihr darum gegangen, Arnold ins Gefängnis zu bringen, indem sie bei Vernehmungen und vor Gericht falsche Verdächtigungen gegen ihn erhob. Dabei stehe fest, „dass das Geschehen tatsächlich nicht stattgefunden hat“. Motive seien Ehrgeiz und das von K. angestrebte Beamtenverhältnis gewesen. K. wiederholte ihre Anschuldigungen gegen Arnold.[14][25][26]

Mehrere Schulleiter und schulische Funktionsträger wurden als Zeugen gehört. Der ehemalige Leiter der Ober-Ramstädter Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule, dessen kommissarische Stellvertreterin K. 2006 geworden war, sagte aus, K. habe ihre Funktion von Anfang an rigide, unbelehrbar und abgrenzend ausgeübt. Nachdem die pädagogische Leiterin sich mit ihr verbündet und gegen den Leiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben habe, seien Vorwürfe gestreut worden, der Schulleiter und der Personalratsvorsitzende, mit dem K. ebenfalls im Streit lag, hätten die beiden Frauen vergiften wollen. Nachdem Ermittlungen im Sande verlaufen waren und K. sich weiter bedroht fühlte, sei sie vom Schulamt an die Max-Planck-Schule in Groß-Umstadt abgeordnet worden und dort zunächst kompetent und engagiert aufgetreten. Der Schulleiter sei bereits über die angebliche Vergewaltigung und die vermeintliche Vergiftung informiert gewesen, habe mit K. nur unter Zeugen gesprochen und sei nie mit ihr allein geblieben. Nach sechs Monaten sei K. an die Albert-Schweitzer-Schule nach Groß-Zimmern versetzt worden. Dabei habe sie nach wie vor auf Besoldung nach A 14 bestanden, die ihr aus der Leitungsstelle in Ober-Ramstadt zustehe, was erneut zu Streit geführt habe.[26]

Eine ehemalige Tennis-Freundin sagte aus, K. habe unscharfe Andeutungen gemacht, einen Kinderpornoring aufgedeckt zu haben und deshalb in Lebensgefahr zu schweben. K.s dritter Ex-Ehemann, der ein knappes Jahr mit ihr verheiratet war, erklärte, die Ehe als körperlich, finanziell und psychisch belastende Zeit erlebt zu haben. K. sei dominant, kühl und an Geld sowie Prestige orientiert gewesen und habe ihn „klein halten“ wollen.[27] Verschiedenen Zeugen hatte K. ferner erzählt, Misshandlungen durch ihre drei Ehemänner und eine Fehlgeburt erlitten und eine Tochter bei einem Autounfall verloren zu haben sowie von einem Partner die Treppe hinuntergeschubst worden zu sein, während sie ihr Kind auf dem Arm hielt. Ein Verlobter habe nach einem Kopfschuss im Einsatz gegen die Al-Qaida erst im Koma gelegen, sei dann von ihr gepflegt worden und schließlich gestorben.[28]

Auch zwei Richter der Darmstädter Kammer, die Arnold 2002 verurteilt hatte, wurden vernommen. Der damalige Vorsitzende erklärte: „Ich habe nicht mal ein Bild ihres Gesichts vor Augen.“ Sein Kollege erinnerte sich nicht mehr, ob Arnold sich überhaupt zu den Vorwürfen geäußert habe: „Und wenn, dann nur dahingehend, dass das nicht stimmt.“ Anhaltspunkte, dass K.s Vorwürfe aus Karrieregründen erfolgt seien, habe es für die Kammer letztlich nicht gegeben.[29]

K. gab erneut an, sie sei von Arnold in Begleitung einer Frau knapp fünf Wochen nach der angeblichen Vergewaltigung auf dem Marktplatz von Michelstadt im Odenwald nochmals bedroht worden, was im Prozess 2001 von ihren Eltern bezeugt worden war. Wie rekonstruiert wurde, befand Arnold sich zu dieser Zeit jedoch in Untersuchungshaft. Die Verteidigung ließ daraufhin Horst Arnolds Bruder Steffen vorladen, der anhand alter Fotos belegte, dass die damalige Personenbeschreibung auch auf ihn nicht zutreffen könne. K. behauptete dann, Steffen Arnolds Begleiterin im Gerichtssaal sei auch die Begleiterin während der Bedrohung gewesen. Die Frau bezeugte jedoch, erst seit einem Jahr mit Steffen Arnold liiert und davor 25 Jahre mit einem anderen Mann „glücklich verheiratet“ gewesen zu sein. Zudem passte auch ihre Personenbeschreibung nicht.[12]

Gegen Ende des Verfahrens machten K. und ihre Verteidigung geltend, K. sei als Kind sexuell missbraucht worden, was sich erst kürzlich in einer Familienaufstellung und Traumatherapie herausgestellt habe. Zahlreiche Therapien hätten ergeben, dass K. „Gewalt anziehe“ und die „Energie eines Opfers“ habe. Die angebliche Vergewaltigung habe zudem eine posttraumatische Belastungsstörung verursacht. Der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf erklärte dagegen, K. habe ein „ausgeprägtes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Zuwendung“, eine Neigung zu emotionalen Ausbrüchen und wenig Empathie, was auf eine histrionische Persönlichkeitsstörung erheblichen Ausmaßes hindeute. Die Angeklagte sei dennoch schuldfähig, ihr Unrechtsbewusstsein sei nicht eingeschränkt.[12]

Das Verfahren endete am 13. September 2013 mit der Verurteilung von Heidi K. wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Laut Urteilsbegründung habe es kein klares Motiv gegeben, weder beruflich noch persönlich oder finanziell, und keinen konkreten Plan zur Tatausführung. Vielmehr habe K. ihren Vorwurf zunehmend ausgebaut, als ihr klar geworden sei, dass Arnold als Alkoholkranker mit geringem Ansehen im Kollegium das ideale Opfer war. Dabei habe sie ihre Aussagen nach und nach vertieft, sich selbst Verletzungen beigebracht und die Geschichte trotz erwiesener Widersprüche und Lügen bis zum Verfahrensende aufrechterhalten. „Nichtiger Anlass“ sei ein kurzer Streit gewesen, bei dem Arnold K. getadelt habe, kurz nachdem sie an seine Schule gewechselt war.[21]

Die Vorsitzende Richterin Barbara Bunk räumte ein, das Urteil könne keine Wiedergutmachung sein. Sie entschuldigte sich im Namen der Justiz bei Horst Arnolds Angehörigen.[28]

Im Oktober 2014 wurde die von Heidi K. eingelegte Revision[30][31] vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen und das Urteil rechtskräftig.[32][33][34] Damit endete kraft Gesetzes[35] ihr Beamtenverhältnis mit der Folge des Verlusts ihrer Pensionsansprüche[4][28], was zur Nachversicherung führt.

Schmerzensgeldklage

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Arnolds Tochter verklagte K. nach dem Urteil auf Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro.[30] Das Landgericht Osnabrück verurteilte K. in einem Versäumnisurteil am 11. Oktober 2013 zur Zahlung der geforderten Summe.[36] K. erhob fristgerecht Einspruch und machte Verjährung geltend.[37] Am 5. Februar 2014 nahm Hartmut Lierow als Anwalt von Arnolds Tochter die Zivilklage zurück. Die Entscheidung seiner Mandantin sei „besonderen Umständen geschuldet“. Sie habe ihre Ansprüche bislang nicht vollstrecken lassen können, weil K. dagegen Einspruch eingelegt[38] und ihre weiterlaufenden Beamtenbezüge rechtzeitig an Dritte abgetreten habe. Während K. im Zivilverfahren aufgrund ihrer Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe beziehe und insofern kein Kostenrisiko trage, sei zu befürchten, dass seine Mandantin auch bei Bestätigung des Urteils mangels Vollstreckbarkeit nicht nur die zugesprochene Entschädigungssumme nicht erhalten werde, sondern auch noch auf den gesamten, von ihr vorzustreckenden Verfahrenskosten sitzen bleiben werde.[39]

Der Schweizer Soziologe und Männerforscher Walter Hollstein vertrat in seinem Buch Was vom Manne übrig blieb die These, Männer würden vor allem im Bereich Missbrauch und anderer sexueller Übergriffe zunehmend kriminalisiert. Als Beispiel führte er den Fall Horst Arnold an.[40]

Der ARD-Fernsehfilm Meine fremde Freundin mit Ursula Strauss aus dem Jahr 2017 übernahm einige Handlungen aus dem Fall Arnold, spielt aber im Gesundheitsamt Hannover.[41]

Commons: Fall Horst Arnold – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikinews: Artikel zu Horst Arnold – in den Nachrichten

Einzelnachweise

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  1. Bis zum Tod ausgegrenzt (Memento vom 28. Oktober 2014 im Webarchiv archive.today). In: Weinheimer Nachrichten – Odenwälder Zeitung. 4. Juli 2012, abgerufen am 18. Juli 2012. inaktiver Link
  2. LG Darmstadt, Az. 331 Js 34092/01
  3. BGH, Az. 2 StR 444/02, nach Endrik Wilhelm: Fehlerquellen bei der Überzeugungsbildung. 38. Strafverteidigertag, Dresden 2014, Eröffnungsvortrag
  4. a b Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. In: Spiegel Online, 13. September 2013.
  5. LG Kassel, Urteil vom 5. Juli 2011, Az. 1620 Js 16973/08 1 KLs. In: OpenJur
  6. LG Kassel, Urteil vom 5. Juli 2011, Az. 1620 Js 16973/08 1 KLs. In: OpenJur
  7. a b Werner Mathes: Fehlurteil wegen angeblicher Vergewaltigung. Das Leiden des Horst Arnold. In: Stern.de, 12. Juli 2011.
  8. Jan Schmitt: Unschuldig in Haft: Wenn der Staat zum Täter wird. Gütersloher Verlagshaus, 2014, ISBN 978-3-579-07068-1.
  9. a b Claus Peter Müller, Julia Schaaf: Wie konnte es zu diesem Fehlurteil kommen? In: FAZ, 25. Juli 2011.
  10. Rechtsanwalt Hartmut Lierow: Staatsanwaltschaft Darmstadt verschleppt Ermittlungen (Memento vom 19. Juli 2012 im Internet Archive). In: Odenwald Geschichten, 17. August 2011.
  11. LG Kassel, Az. 1620 Js 16973/08
  12. a b c Hannelore Crolly: Der Missbrauch vor dem „Sex in der Schule“. In: Die Welt, 3. September 2013. Abgerufen am 9. September 2013.
  13. a b BGH, Az. 2 StR 534/11, Mitteilung der Pressestelle Nr. 26/2012, Karlsruhe, 26. Februar 2012
  14. a b David Klaubert: Das vermeintliche Opfer steht jetzt selbst vor Gericht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. April 2013. Abgerufen am 30. Mai 2013.
  15. Joachim Baier: Frau erfand Vergewaltigung. n-tv.de, 18. April 2013.
  16. Heidi Müller-Gerbes: Eine erlogene Vergewaltigung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. September 2013. Abgerufen am 15. September 2013.
  17. a b Hannelore Crolly: Die Frau, die einem Mann das Leben nahm. In: Die Welt, 8. September 2013. Abgerufen am 9. September 2013.
  18. Unschuldig verurteilter Horst Arnold will Haftentschädigung, HNA.de am 21. Februar 2012
  19. Silke Bigalke: Wie die deutsche Justiz ihre Opfer im Stich lässt. Die Folgen falscher Geständnisse, Süddeutsche Zeitung vom 1. September 2012
  20. 48-Jährige muss nach erfundener Vergewaltigung ins Gefängnis. hna.de, 13. August 2013
  21. a b Hannelore Crolly: Die erfundene Vergewaltigung. In: Die Welt, 14. September 2013. Abgerufen am 14. September 2013.
  22. Silke Bigalke: Wie die deutsche Justiz ihre Opfer im Stich lässt. Die Folgen falscher Geständnisse, Süddeutsche Zeitung vom 1. September 2012
  23. Thomas Darnstädt: Justizirrtümer: Blind vor der Wahrheit. In: Spiegel Online. 26. April 2013, abgerufen am 6. September 2017.
  24. Lehrerin klagt gegen Gehaltskürzung. In: Neue Westfälische, 31. Juli 2012, abgerufen am 27. Dezember 2012.
  25. Hans Holzhaider: Die Vergewaltigung, nur eine Geschichte. In: Süddeutsche Zeitung, 25. April 2013, abgerufen am 30: Mai 2013.
  26. a b Alexander Schneider Fall Arnold: Mobbing und Gift im Lehrerzimmer? (Memento vom 22. Juni 2013 im Internet Archive) In: Echo-Online, 3. Juni 2013, abgerufen am 17. Juni 2013.
  27. Sonja Jordans: Alle Vorwürfe scheinen an Heidi K. abzuperlen. In: Frankfurter Rundschau, 15. Mai 2013, abgerufen am 23. Juni 2013.
  28. a b c Julia Jüttner: Urteil gegen Heidi K.: Keine Wiedergutmachung möglich. In: Der Spiegel, 13. September 2013. Abgerufen am 13. September 2013
  29. Sonja Jordans: Prozess gegen Lehrerin Heidi K. aus Detmold: Richter erinnern sich nicht. In: Lippische Landes-Zeitung, 5. Juni 2013.
  30. a b Tochter von Horst Arnold fordert Schmerzensgeld. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. September 2013. Abgerufen am 20. September 2013.
  31. Revision nach Urteil wegen erfundener Vergewaltigung. In: Die Welt, 20. September 2013. Abgerufen am 20. September 2013.
  32. Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Lehrerin wegen schwerer Freiheitsberaubung nach Falschbelastung eines Kollegen wegen Vergewaltigung, Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle, Aktenzeichen: 2 StR 62/14. Abgerufen am 23. Oktober 2014.
  33. Lehrerin muss wegen Vergewaltigungslügen in Haft, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Oktober 2014. Abgerufen am 22. Oktober 2014.
  34. Erfundene Vergewaltigung: BGH bestätigt Haftstrafe für Lehrerin Heidi K., Spiegel Online, 23. Oktober 2014. Abgerufen am 23. Oktober 2014
  35. § 24 BeamtStG
  36. Urteil: Heidi K. muss Schmerzensgeld zahlen. In: Neue Osnabrücker Zeitung, 11. Oktober 2013. Abgerufen am 11. Oktober 2013.
  37. LG Osnabrück, Az. 12 O 2885/12, Pressemitteilung Nr. 4/14, 6. Februar 2014
  38. Lehrerin will kein Schmerzensgeld zahlen. In: Frankfurter Neue Presse, 22. Oktober 2013. Abgerufen am 17. Januar 2014.
  39. Gisela Friedrichsen: Erfundene Vergewaltigung: Heidi K. muss keinen Schadensersatz zahlen. In: Spiegel Online, 5. Februar 2014. Abgerufen am 5. Februar 2014.
  40. Walter Hollstein: Was vom Manne übrig blieb. opus magnum, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-939322-57-3, S. 159–161.
  41. Christian Buß: Der letzte Gorilla, Der Spiegel vom 6. November 2017