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Liste der Gerichte in Italien

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Die Liste der Gerichte in Italien umfasst die obersten staatlichen Gerichtshöfe in Rom sowie die Listen der nachgeordneten staatlichen italienischen Gerichte der ordentlichen und besonderen Gerichtsbarkeit nach Regionen.

Oberste Gerichte

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Listen nach Regionen

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Die Sprengel der Oberlandesgerichte (Corte d’appello, Appellationsgericht) richten sich grundsätzlich nach den Grenzen der Regionen. Einige Regionen haben mehr als ein Oberlandesgericht. In der Region Aostatal gibt es kein Oberlandesgericht; hier ist das Oberlandesgericht in Turin (Piemont) zuständig. Das Landesgericht in Massa im Nordwesten der Toskana gehört mit seinem Bezirk und den nachgeordneten Friedensgerichten zum Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Genua (Ligurien).

Piemont Liste der Gerichte im Piemont
Aostatal siehe Piemont
Ligurien Liste der Gerichte in Ligurien
Lombardei Liste der Gerichte in der Lombardei
Trentino-Südtirol Liste der Gerichte in Trentino-Südtirol
Venetien Liste der Gerichte in Venetien
Friaul-Julisch Venetien Liste der Gerichte in Friaul-Julisch Venetien
Emilia-Romagna Liste der Gerichte in der Emilia-Romagna
Toskana Liste der Gerichte in der Toskana
Umbrien Liste der Gerichte in Umbrien
Marken Liste der Gerichte in den Marken
Latium Liste der Gerichte in Latium
Abruzzen Liste der Gerichte in den Abruzzen
Molise Liste der Gerichte in Molise
Kampanien Liste der Gerichte in Kampanien
Apulien Liste der Gerichte in Apulien
Basilikata Liste der Gerichte in der Basilikata
Kalabrien Liste der Gerichte in Kalabrien
Sizilien Liste der Gerichte in Sizilien
Sardinien Liste der Gerichte in Sardinien

2012 beschloss die Regierung Monti eine Rationalisierung im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Von den 165 Landesgerichten und ihren 220 Zweigstellen wurden 30 Gerichte und alle 220 Zweigstellen aufgelöst. Von 848 Friedensgerichten sollten 667 aufgelöst werden, es wurde den Gebietskörperschaften jedoch freigestellt, Friedensgerichte auf eigene Kosten weiterzubetreiben. Das entsprechende Personal wurde an die verbliebenen Gerichte versetzt oder anderweitig verwendet.

Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit verbleiben somit:

  • der Kassationsgerichtshof
  • die Generalstaatsanwaltschaft und die nationale Antimafia-Staatsanwaltschaft beim Kassationsgericht
  • 26 Oberlandesgerichte (mit 3 Zweigstellen) mit dazugehörigen Generalstaatsanwaltschaften und Antimafia-Staatsanwaltschaften
  • 26 Jugendgerichte (mit 3 Zweigstellen) mit dazugehörigen Staatsanwaltschaften
  • 136 Landesgerichte mit dazugehörigen Staatsanwaltschaften (+4 Landesgerichte in den Abruzzen, die 2018 schließen)
  • rund 350 Friedensgerichte (Stand 2015)