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Liste der Gerichte in der Toskana

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Die Liste der Gerichte in der Toskana dient der Aufnahme der staatlichen italienischen Gerichte der ordentlichen und besonderen Gerichtsbarkeit in der Region Toskana. Bis auf Weiteres sind nur Gerichtsorte angegeben.

Ordentliche Gerichtsbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Oberlandesgerichte Nachgeordnete (Landes-)Gerichte Friedensgerichte
Florenz Arezzo Arezzo
Florenz Florenz
Grosseto Arcidosso, Grosseto
Livorno Cecina, Livorno, Piombino, Portoferraio
Lucca Lucca
Pisa Pisa, Pontedera, San Miniato, Volterra
Pistoia Pistoia
Prato Prato
Siena Montepulciano, Siena
Jugendgericht Florenz
Strafvollstreckungsgericht Florenz (Strafvollstreckungsstellen in Florenz, Livorno, Pisa und Siena)
(Genua, Ligurien) Massa Carrara, Massa, Pontremoli
(Strafvollstreckungsgericht Genua) (Strafvollstreckungsstelle Massa)

Im Allgemeinen richten sich die Sprengel der Oberlandesgerichte nach den politischen Grenzen der Regionen. Eine Ausnahme bildet die Toskana mit ihrem Oberlandesgericht in Florenz. Das ganz im Nordwesten der Toskana gelegene Landesgericht Massa mit seinen nachgeordneten Friedensgerichten gehört zum Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Genua im benachbarten Ligurien. Dies gilt auch für die Strafvollstreckungsstelle Massa.

Bei den Oberlandesgerichten (Corte d’appello) wird ein Schwurgericht zweiter Instanz eingerichtet, bei den Landesgerichten Schwurgerichte. Bei den Oberlandesgerichten gibt es Generalstaatsanwaltschaften, bei den Landesgerichten und Jugendgerichten Staatsanwaltschaften.

Beim Oberlandesgericht Florenz und beim Landesgericht Florenz bestehen Kammern für Unternehmens-, Urheberrechts- oder Handelssachen.

Besondere Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]