Wikipedia:Auskunft/Archiv/2024/Woche 26

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Dies ist ein Archiv der Seite Wikipedia:Auskunft. Es enthält alle Abschnitte, die in der Kalender-Woche 26 im Jahr 2024 begonnen wurden.

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Ich Suche den Nachfolger Firma Hydraulikland Beimler Berlin-Rummelsberg

Sie existierte bis etwa 1998 und ich möchte Ersatzteile kaufen für das Regelventil HB-540a BJ 1995

--91.115.25.189 01:29, 24. Jun. 2024 (CEST)

Waren das die Hersteller? --2A02:8108:2600:2010:97D:714:773A:4040 07:56, 24. Jun. 2024 (CEST)
BJ 1995 wird das Baujahr sein. Du wirst das Ventil nehmen müssen und zu einem Hydrualikzubehörhändler gehen müssen. Findet man im Branchentelefonbuch. Oder im Internet. Nicht in Wikipedia. Hast du zu dem Teil eine Zubehörliste? --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 21:25, 24. Jun. 2024 (CEST)

Passiv-High durch Grasgenuss nach Marihuana-Legalisierung

Moin. Wobei es mir weniger um gefühlte Folgen geht als um einen eventuellen THC-Gehalt im Blut nach passivem Grasrauchen? Anders formuliert, könnte es bei einer Blutuntersuchung zu negativen Konsequenzen kommen, obwohl mein Konsum ausschliesslich passiv und unfreiwillig ist? Gruß, --G-41614 (Diskussion) 15:17, 24. Jun. 2024 (CEST)

Ja, es ist zumindest im Blut nachweisbar: [1] -- 176.165.101.23 16:01, 24. Jun. 2024 (CEST)
Wurde in dieser Studie, oder in anderen, geprüft, ob man zwischen aktiven und passiven Genuss unterscheiden kann, weil ein aktiver Raucher andere oder weitere Metabolite oder Nebenbestandteile im Blut und/oder Urin hat?! --Elrond (Diskussion) 16:07, 24. Jun. 2024 (CEST)
Dieser Abstract deutet zumindest die Möglichkeit der Unterscheidung an. -- 176.165.101.23 16:17, 24. Jun. 2024 (CEST)
Vielen Dank so weit, das beantwortet die Frage. Interessant für Leute, die ihren Führerschein zum Lebenserhalt brauchen. Gruß, --G-41614 (Diskussion) 17:14, 24. Jun. 2024 (CEST)

Das Währungssymbol ℳ ist eine Weiterleitung auf Mark (1871). Wie gibt man das ein? Sollte das dann nicht zumindest im Mark-Artikel stehen? Etwa in der Art Pfennig#Pfennigzeichen? --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 18:05, 24. Jun. 2024 (CEST)

In Unicode ist das das Zeichen SCRIPT CAPITAL M (U+2133), in HTML &#8499. Steht nicht im Block „Currency Symbols (33)", sondern im Block "Letterlike Symbols (80)" und wird eingegeben wie jedes andere Unicode-Zeichen auch. --Jossi (Diskussion) 18:50, 24. Jun. 2024 (CEST)
Danke, habe es in den Mark-Artikel und auf Wikidata eingebaut. Hier also erledigt. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 20:59, 24. Jun. 2024 (CEST)

Wo ist das?

In diesem Stammbucheintrag von 1742 identifiziert sich der Einträger Jacob Rodde rechts unten als Russus .... Da sein Geburtsort in der Literatur eher unklar ist (Moskau bzw. Ugodka? Narva? Nowgorod?), wäre es hilfreich, die Herkunftsbezeichnung lesen und identifizieren zu können. Ich lese Choskonkasis? Aber welcher Ort verbirgt sich dahinter? Vielleicht kann jemand helfen. --Concord (Diskussion) 14:41, 26. Jun. 2024 (CEST)

Vergleich den ersten Buchstaben mal mit dem M von Martii (links unten). Man kann auch Mosco..asis lesen. 62.157.8.35 15:16, 26. Jun. 2024 (CEST)
Moscouiensis? Zum u siehe "ejusque" etwas höher. Das n müßte man im Original prüfen. 62.157.8.35 15:28, 26. Jun. 2024 (CEST)
Danke! Das sind sehr gute Hinweise! Gut, dass ich die ganze Seite hier gepostet habe. Also Moscouiensis. --Concord (Diskussion) 16:51, 26. Jun. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Concord (Diskussion) 14:19, 27. Jun. 2024 (CEST)

Epische Geräusche in Die Weiße Rose (1982)

Michael Verhoevens "Die Weiße Rose" (1982). Ich finde die Geräusche in dem Film episch. "Es knarrt richtig wenn über Böden und Treppen gelaufen wird", "als Sophie Scholl (Lena Stolze) einen Wasch/Toilettenraum betritt, hört man richtig Dusch/Wassergeräusche", "lautes Kaffeegeschirr", "laute quitschende alte Straßenbahn", "Die Schreib/Druckmaschienen", "Hans Scholl (Wulf Kessler) beißt in einen Apfel" usw. Warum sind alltägliche Geräusche in den Film so intensiv zu hören?, war es damals normal das die Geräusche nicht mit O-Ton oder so nachbearbeitet wurden?.

--2A00:20:B052:119F:FB70:1D5B:EABF:A49E 15:05, 24. Jun. 2024 (CEST)

Zu Frage 1: Weil der Aufnahmeleiter / Tongestalter / Tonmeister das so haben wollte. Frage 2 verstehe ich nicht. Was heißt „mit O-Ton nachbearbeiten“? Ein O-Ton ist eben nicht (über reine Optimierungen hinweg) nachbearbeitet, sonst ist der Ton nicht mehr O. --Kreuzschnabel 15:32, 24. Jun. 2024 (CEST)
Was sind denn „Epische“ Geräusche, bitte sehr? --Heletz (Diskussion) 06:52, 25. Jun. 2024 (CEST)
Laut Epik gilt: --Kreuzschnabel 12:47, 25. Jun. 2024 (CEST)
FrüherTM, d.h. zu Zeiten des 35-mm-Film-Kinefilms wurde nicht selten im "Stummfilm"-Verfahren aufgenommen und dann beim Nachvertonen die Mischung aus O-Ton, Atmo, nachträglich eingesprochenen Stimmen der Darsteller und erzeugten Geräuschen hergestellt. --Chianti (Diskussion) 14:03, 25. Jun. 2024 (CEST)
Siehe auch Geräuschemacher. --Jossi (Diskussion) 22:37, 25. Jun. 2024 (CEST)
Die Filmkameras von damals haben so einen Lärm gemacht, dass synchrone O-Ton-Aufnahme nur bei sehr gut gekapselter Kamera (Blimp (Kamera)) möglich war. Wo das nicht praktikabel war, musste die Tonspur separat erstellt werden, was bei frühen Tonfilmen dann teilweise sehr merkwürdig klang. --Rôtkæppchen₆₈ 23:26, 25. Jun. 2024 (CEST)

Interaktion von Empagliflozin und Diclofenac

Was ist über eine Interaktion von Empagliflozin und Diclofenac bei der renalen Clearance und Ausscheidung des Medikaments bekannt? (Die Servicenummer des Herstellers von E. – wie im Beipackzettel angegeben – verspricht Literatur, antwortet dann aber nicht.) Ich versuch's mal hier. Vielen Dank, --88.78.103.108 09:09, 25. Jun. 2024 (CEST)

Versuchs auch mal mit dem da --Gruenschuh (Diskussion) 11:47, 25. Jun. 2024 (CEST)
Vier verschiedene englischsprachige Webangebote (WebMD, Medscape, drugs.com, DrugBank online) ergeben jeweils "kein Treffer" als Resultat. Also ein Hinweis, dass hierzu keine Forschungsergebnisse existieren (was wiederum bedeuten könnte aber nicht muss, dass keine speziellen Hinweise darauf existieren, dass diese sich an die gleichen Rezeptoren binden etc.). -- 176.173.217.230 12:28, 25. Jun. 2024 (CEST)
Interessantes Ergebnis, danke. Grund für die Frage war: Jemand hatte über Jahre wegen rez. Bursitidien u.ä. sporadisch Diclo eingenommen. Unter einer einmaligen Einnahme von 100 mg Diclo ret. wurde eine ungewöhnliche und sehr gute Wirkung über fast eine Woche erreicht (deshalb der Verdacht auf ein Clearance-Problem). Bei der nächsten Kapsel 100 mg Diclo trat Darmbluten auf (sonst immer gut vertragen – wird berichtet). Ideen, was war da los? --Edward Steintain (Diskussion) 16:58, 25. Jun. 2024 (CEST)

Novaminsulfon / Metamizol

Wirkt Novaminsulfon bzw. Metamizol bei oder gegen alkoholischen Kater? Ist es dabei besser oder schlechter als Acetylsalicylsäure oder Ibuprofen? Ist es hepatotoxisch? All diese Fragen konnte mir die allwissende Müllhalde nicht beantworten. --2003:F7:DF2F:1A00:486:AEDD:DFE0:5BA8 10:29, 25. Jun. 2024 (CEST)

In zahlreichen Ländern gibt es sehr großen, kritischen Respekt vor den Nebenwirkungen des Meds. „Metamizol nach Alkoholabusus“ wäre den Teufel mit dem
Wiktionary: Beelzebub – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
austreiben, so meine Sicht. --Edward Steintain (Diskussion) 17:27, 25. Jun. 2024 (CEST)
Hier etwas Lesestoff:
[2] --Doc Schneyder Disk. 19:15, 25. Jun. 2024 (CEST)

Weiße Spinne?

Moin. Sieht zumindest für den Laien nach einer weißen, ganz schwach grünstichigen Spinne aus, Körper ca. 5 mm. Wurde auf einer Rose gesichtet und hatte eine leblose Hummel am Nacken. Findet sich das Tierchen in der WP, und wenn nicht, wie heißt es? Gruß, --G-41614 (Diskussion) 14:11, 27. Jun. 2024 (CEST)

Versuchs in Wikipedia:Redaktion_Biologie/Bestimmung. Foto hast du keins? --Kreuzschnabel 14:20, 27. Jun. 2024 (CEST)
Die Fachleute sind hier: Wikipedia:Redaktion_Biologie/Bestimmung (siehe "Bestimmungsseiten" oben auf dieser Seite rechts). --Chianti (Diskussion) 14:20, 27. Jun. 2024 (CEST)
Danke. Nee, Foto ist leider nicht. Gruß, --G-41614 (Diskussion) 14:45, 27. Jun. 2024 (CEST)
Der erste Treffer bei der Suche nach "grün-weiße Spinne" führt hier her. Und damit da hin: Veränderliche Krabbenspinne --2.175.130.239 16:45, 27. Jun. 2024 (CEST)
Wär auch meine erste Vermutung gewesen, paßt zu 100% auf die Beschreibung --Mravunac (Diskussion) 20:15, 27. Jun. 2024 (CEST)

Danke an alle für zielführende Hinweise - natürlich den dezenten Kasten oben rechts übersehen - und Antworten. Finde auch, dass das passt, auch wenn ich keine roten Streifen gesehen habe, aber das muss nicht sein. Gruß, --G-41614 (Diskussion) 06:59, 28. Jun. 2024 (CEST)

"Sie können zur Tarnung ihre Körperfarbe aktiv wechseln." --Mravunac (Diskussion) 08:11, 28. Jun. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --G-41614 (Diskussion) 06:59, 28. Jun. 2024 (CEST)

Lebenshilfe

Was gibt es für Lebenshilfe in der Schweiz?

--Innere Stimme (Diskussion) 10:08, 26. Jun. 2024 (CEST)

Siehe Die Dargebotene Hand
Viele Grüße
--2003:C6:1739:45E4:AD99:DA9A:BE0C:AC0A 11:14, 26. Jun. 2024 (CEST)
Wenn es hingegen um die Betreuung von Menschen mit (körperlicher, geistiger, psychischer) Behinderung geht, so scheint es keine so weitreichende Vereinigung zu geben wie die Lebenshilfe in Deutschland. Die Werkstätten für Behinderte sind beispielsweise wohl lediglich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen: [3]. -- 79.91.113.116 11:28, 26. Jun. 2024 (CEST)

Definition von "Village" in den USA, speziell Neuengland/New Hampshire.

Moin, zusammen. Die Statuten von New Hampshire wie auch der Census benutzen den Begriff "Village" und setzen dabei voraus, das die Bedeutung bekannt ist, was ich für die deWP nicht übernehmen möchte. Ebenso wenig möchte ich das einfach übersetzen. Alternativ könnte man vllt. Siedlung schreiben, aber auch das wäre imho TF. Im Webster findet sich natürlich eine Defintion als Siedlung zwischen hamlet und town, aber wer sich mal mit US-amerikanischen Towns befasst hat weiß, das diese sehr klein ausfallen können. Die enWP weiß, das "Village" in den meisten Neuenglandstaaten ein Siedlungs-oder Geschäftszentrum in einer ansonsten dünn besiedelten Town ist, natürlich ohne zu sagen, für welche Staaten das gilt, und in bewährter enWP-Manier ohne Beleg. Falls da jemand etwas online Verfügbares weiß, das mit weiter hilft, vulgo deWP-belegtauglich, wäre es sehr erfreulich, wenn man mir weiterhelfen könnte. Der 2017er Census of Governments liegt mir vor, benutzt den Begriff, trifft aber keine Aussage darüber, was er bedeutet. Gruß, --G-41614 (Diskussion) 13:13, 24. Jun. 2024 (CEST)

Wir haben dafür Village (Vereinigte Staaten) vorbereitet, was der Komplexität halber keine Übersetzung liefert, aber eine Erklärung. Wenn das in einem deutschen Wikipedia-Artikel erklärungsbedürftig ist, könntest Du Village verwenden und dorthin verlinken. --Windharp (Diskussion) 13:31, 24. Jun. 2024 (CEST)Mcke
Danke, hätte wohl doch noch erwähnen sollen, das ich die einschlägigen WP-Artikel schon zu Rate gezogen habe. Kugeln habe ich auch eifrig gerollt. Aber nein, das genügt mir nicht. Hintergrund zu dieser Macke: Ein Village District in New Hampshire kann eingerichtet werden auf Antrag von zehn Einwohnern des Villages, das ergo irgendwie bereits vorhanden sein muß. Wie ...? Bis jetzt habe ich jedenfalls nichts gefunden, das mir weiterhilft. Irgendwie muß das Gebiet definiert sein, in dem besagte Einwohner einwohnen. Könnte zwar nach meinem derzeitigen Stand so sein das als Einwohner gilt, wer in dem beantragten Gebiet wohnt, aber als eigene Folgerung kann ich das so schlecht in die WP setzen. Gruß, --G-41614 (Diskussion) 15:10, 24. Jun. 2024 (CEST)
Hülfe denn en:Village_(United_States) weiter?! --Elrond (Diskussion) 15:58, 24. Jun. 2024 (CEST)
Danke, aber die behandeln nur das Ergebnis, den auf Antrag enstandenen Village District mit eingeschränkten Verwaltungsfunktionen. Nicht die Frage nach dem "Ausgangsvillage". Wobei ich inzwischen explizit auf der Suche nach einer Antwort für New Hampshire bin. Für den Rest der USA hat sich die Antowrt so weit ergeben, als ich ihrer für den Moment bedarf. Gruß, --G-41614 (Diskussion) 17:07, 24. Jun. 2024 (CEST)
Hast du es schon einmal über den Help Desk in EN versucht? --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 21:07, 24. Jun. 2024 (CEST)
RSA 52:1. Upon the petition of 10 or more voters, persons domiciled in any village situated in one or more towns, the selectmen of the town or towns shall fix, by suitable boundaries, a district including such parts of the town or towns as may seem convenient. Das legt nahe, dass die Grenzen des Village Districts im Gründungsbeschluss zu definieren sind. Die Gesetze sind ja offensichtlich sehr flexibel, der Village District kann für verschiedene infrastrukturelle Zwecke eingerichtet werden. Ich frage mich, ob ein Gebiet gleichzeitig zu mehreren Village Districts gehören kann. Also einem für die Feuerwehr; einem anderen, mit unterschiedlichen Grenzen, für die Kanalisierung und das Abwasser, usw. 52:5 beschreibt dann die Regeln für die Änderung der Grenzen. Man sehe auch [4]. Daneben gibt es die per Special Legislative Act geschaffenen Village Districts; und auch hier werden die Grenzen wohl Teil des Schaffungsbeschlusses sein. -- 176.165.101.23 08:25, 25. Jun. 2024 (CEST) PS: Ein Town District, der mehrere Ortschaften umfasst, ist vielleicht in etwa mit einem deutschen Zweckverband vergleichbar, auch wenn dieser wohl keine eigene Gebietsdefinition hat.

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Als erstes sollte ich mich wohl entschuldigen, das ich mehreren Leuten Arbeit gemacht habe. Bei der nächsten Anfrage dieser Art sollte ich daran denken eine Liste der bereits konsultierten Materialien beizufügen. Du hast das vermutlich sauberer formuliert - ich glaube, die Grenzen im Gründungsbeschluss zu formulieren entspricht dem von mir gewonnenen Eindruck des Verfahrens. Dummerweise sind gewonnene Eindrücke oder nahe gelegte Interpretationen, wenn ich das mal so sagen darf, nicht WP-belegfähig. Überschneidungen von Village Districts sind mir noch nicht untergekommen, ebenso wenig Karten, aus denen der Zuschnitt ersichtlich ist. Es wäre ebenfalls nur eine Annahme, das die einzigen beiden Village Districts, die mir bis jetzt wissentlich untergekommen sind, mit dem jeweiligen CDP über einstimmen. Der eine, Mountain Lakes, tut das nur teilweise, indem er sich auf den Bereich des CDP beschränkt, der in der einen Town liegt. Der ganze CDP erstreckt sich in das Gebiet der Nachbartown hinein. Für den Moment sieht es so aus, als müsste ich mich im Falle des Falles auf die Wiedergabe der Regelung in RSA 52:1 beschränken und dem Leser den Rest überlassen. Für den Moment bin ich so frei, hier noch keine Erle zu setzen. Vielen Dank so weit an alle Antwortenden, --G-41614 (Diskussion) 09:29, 25. Jun. 2024 (CEST)
Dieses Dokument macht die Formulierung noch ein bisschen expliziter: ... the selectmen of the town or towns; who must then fix, by suitable boundaries, a district for any of the purposes stated above. Ich denke, das ist nicht nur "nahelegen", sondern eine klare Aussage, dass die Grenzen Teil der Verwantwortung der Selectmen (Gemeinderäte) der Gemeinde(n) sind, die den neuen Village District beschließt oder beschließen. -- 176.173.217.230 09:43, 25. Jun. 2024 (CEST)
"Page not found" ... danke, wenn sich das nicht ändert, versuche ich es bei justice oder economynh oder etwas in der Art, die hatten eigentlich die meisten dieser Texte auch. Danke für den Hinweis. Das passt in der Tat zusammen. Gruß soweit, --G-41614 (Diskussion) 17:24, 25. Jun. 2024 (CEST)
Oh sorry - da habe ich wohl das Auseinanderpfriemeln des von Wikipedia blockierten Google-Verweises vermasselt. Du kannst aber mein Zitat oben (auch ohne Anführungsstriche) direkt nach Google copypasten, bei mir kommt dann das Dokument als erster Link. -- 176.173.217.230 17:31, 25. Jun. 2024 (CEST)
Bei mir auch - gefolgt von obigem Hinweis, und der Bemerkung "page has been moved"!? Seeehr drollig, aber na ja. Bei mun-prop/municipal habe ich noch keine documents gefunden, aber schaun mer mal. Gruß zum Abend, --G-41614 (Diskussion) 20:14, 25. Jun. 2024 (CEST)

Danke an alle.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --G-41614 (Diskussion) 18:16, 28. Jun. 2024 (CEST)

Grund für Willenserforschung bei Organ"spenden"

These: Eine postmortale Organspende ist logisch nicht möglich, weil ein Toter nichts spenden kann. Ein Toter hat keine Rechtsfähigkeit und keine Persönlichkeit mehr und kann nichts verfügen. Seine Willenserklärungen zu Lebzeiten haben keine Bedeutung mehr, einzige Ausnahme: Erbangelegenheiten - Testamente gelten gerade über den Tod hinaus. Was also ist der Grund, warum bei postmortalen Organentnahmen der erklärte oder gemutmaßte diesbezügliche Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden soll? Die deutsche Bischofskonferenz, die Organentnahmen an sich nicht ablehnt, kritisiert an der Widerspruchslösung, daß sie die Willensfreiheit des Spenders verletze (jedenfalls habe ich keine andere Begründung dafür gefunden). Verstehe ich nicht: Bei der Organentnahmen ist der Spender klinisch tot und hat keinen Willen mehr. Ein Glaubensgrund kommt auch nicht in Frage: Zumindest die christliche Religion verlangt keine Integrität des Körpers bei der Bestattung - wäre auch irgendwie seltsam, wenn der sowieso verbrannt wird oder verwest. (Das mit der Auferstehung des Fleisches kriegt der liebe Gott am Jüngsten Tag auch dann bin, wenn da ein Stück oder auch alles gefehlt hat. Glauben jedenfalls die Christen oder sollen sie glauben.) Bliebe höchstens noch der Wille der hinterbliebenen Angehörigen als Kriterium. Ausgerechnet der ist aber rechtlich unbeachtlich: Wir möchten Opa am Stück beerdigen zählt nicht, wenn Opa (oder Tochter/Sohn...) sich mit postmortalen Organspenden einverstanden erklärt hat. (Ein Zeitungskommentator - Reutlinger General-Anzeiger - verstieg sich zu der Aussage, eine - postmortale - Organentnahme ohne Zustimmung des, ähm, "Spenders" erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sorry: Nicht wirklich...) --77.10.182.125 11:08, 25. Jun. 2024 (CEST)

Und wo ist die Frage? Bitte löschen. --195.200.70.39 11:24, 25. Jun. 2024 (CEST)
Siehe dritten Satz des Fragestellers. Für mich ist dies eine Frage, auch erkennbar an dem abschließenden Satzzeichen. --Gruenschuh (Diskussion) 11:44, 25. Jun. 2024 (CEST)
Voraussetzung für Organentnahme ist auf der einen Seite der Hirntod, auf der anderen Seite ein Funktionieren des Herz-Kreislauf-System im Zeitpunkt der Organentnahme [5]. Also wohl gar nicht der "klinische Tod". Man korrigiere mich, falls ich etwas missverstehe. Aber auf dieser Basis kann ich verstehen, dass mancher ein Problem damit haben könnte, dem teilweise noch funktionierenden Körper Organe zu entnehmen, selbst wenn keine nachweisbare Wahrnehmung mehr existiert. (Persönlich wäre ich hingegen mit einer solchen Organspende einverstanden). -- 176.173.217.230 11:30, 25. Jun. 2024 (CEST)
Ich halte die Weiterleitung für falsch. Das mit dem Hirntod nennt man klinischer Tod. Der Begriff wurde doch gerade zu dem Zweck erfunden, einen Tod feststellen zu können, mit der Folge der Möglichkeit der Einstellung lebensverlängernder oder palliativer Behandlungen und der Durchführung von Organentnahmen zwecks Transplantation, ohne daß der betreffende Körper wirklich "richtig tot" ist, mit untrüglichen Todeszeichen wie eintretender Verwesung etc. --77.10.182.125 17:57, 25. Jun. 2024 (CEST)
Bevor Du eigenes falsches Halbwissen gegen Wikipedia-Informationen ins Spiel bringst, würde ich zumindest einmal Googlen raten ... Was ist klinischer Tod? Siehe z.B. hier und sehr viele andere Treffer, die Dir das gleiche sagen werden. -- 2A04:CEC0:F069:8219:FEB9:E593:1841:D27E 19:01, 25. Jun. 2024 (CEST)
"Eine postmortale Organspende ist logisch nicht möglich, weil ein Toter nichts spenden kann. Ein Toter hat keine Rechtsfähigkeit und keine Persönlichkeit mehr und kann nichts verfügen. Seine Willenserklärungen zu Lebzeiten haben keine Bedeutung mehr."
Drei Sätze. Alle drei falsch. --Doc Schneyder Disk. 17:21, 25. Jun. 2024 (CEST)
Ja, wenn Du das sagst... --77.10.182.125 18:13, 25. Jun. 2024 (CEST)
@IP 77.10... Sagen mir mal so: Einer von euch beiden hat recht - und du bist es nicht. ;)--77.177.1.149 21:55, 25. Jun. 2024 (CEST)

Das entscheidende Stichwort ist vermutlich Störung der Totenruhe. Es gibt einen rechtlichen Rahmen, was mit einem Leichnam passieren darf. Die Organentnahme ist in dieser Hinsicht nicht unkritisch. Die Aussage "der Tote hat keinen Willen mehr" ist m.E. falsch. Der Wille des Toten gilt weiter, ein Verstorbener kann den zuvor geäußerten Willen jedoch nicht mehr ändern. Auch deshalb ist wichtig, was vor dem Tod der Wille des Verstorbenen war.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 13:14, 25. Jun. 2024 (CEST)

Störung der Totenruhe ist ein Straftatbestand. Es geht hier um postmortales Persönlichkeitsrecht, das Menschen bestimmte Rechte über den Tod hinaus zugesteht. 62.157.8.35 13:38, 25. Jun. 2024 (CEST)
Zitat: „Störung der Totenruhe ist ein Straftatbestand.“ Das ist kein Widerspruch, sondern Teil des Problems. Ohne gesetzliche Regelung wäre jede Organentnahme eine strafbare Handlung.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 14:22, 25. Jun. 2024 (CEST)
Aus dem Artikel geht ja nun gerade hervor, daß dieses Recht nicht gesetzlich kodifiziert ist und seine Wirkungen, sagen wir, "recht übersichtlich" sind und der Normalfall gerade der Wegfall der Persönlichkeitsrechte des Lebenden mit dem Tod ist. (Das ist durchaus ein Problem, daß die Geltung der Grundrechte auf die Lebenszeit beschränkt und diese als die Zeitspanne zwischen Geburt und Tod definiert ist. Deshalb ist z. B. die Tötung eines ungeborenen Embryos, auch bis ganz kurz vor der Geburt, juristisch kein Mord oder Totschlag, sondern "nur" ein Schwangerschaftsabbruch. Wobei sich hier die interessante Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit der Verwendung embryonaler Organe als mögliche Spenderorgane stellt. Das ungeborene Kind kann diesbezüglich keine Willenserklärung abgegeben haben. Die analoge Frage könnte sich bei nicht geschäftsfähigen Verstorbenen stellen. Ich weiß es nicht hundertprozentig, aber gestorbene Embryos werden z. B. wohl auch nicht getauft. Im (christlichen) religiösen Sinn waren das einfach keine Menschen.) --77.10.182.125 18:32, 25. Jun. 2024 (CEST)
Ist es nicht eher so, dass man Tote nicht taufen kann. (Außer bei den Mormonen oder so, wo es eine Stellvertretertaufe gibt.) --2A0A:A541:B956:0:A90F:C4DA:E8F7:AACE 22:25, 25. Jun. 2024 (CEST)
Ist das so? Gibt es da nicht so eine Formel bei der Auffindung unbekannter Toter: "Wenn du noch nicht getauft sein solltest, so taufe ich dich...?" Aber der Punkt ist doch ein anderer: Um tot zu sein, muß der Betreffende zuvor gelebt haben. Das Leben beginnt auch nach kirchlicher Auffassung erst mit der Geburt - eine Totgeburt war in christlichem Sinn kein Mensch, also gibt es da auch nichts zum Taufen. (Wie die das inzwischen mit den Beerdigungen machen, weiß ich nicht - eine Totgeburt über 500 g kann bürgerlich einen Namen bekommen, wird standesamtlich als Totgeburt registriert und ist bestattungspflichtig - ob sie auch ein christliches Begräbnis bekommen kann und am Jüngsten Tag von den Toten wiederauferstehen wird zum Ewigen Leben, weiß ich auch nicht. Das ist auch ein Problem der Grenzziehung: zwei Drittel der befruchteten Eizellen geht in einem frühen Stadium, oft unbemerkt, d. h. die Frau weiß nichts von einer beginnenden Gravidität, unter - ab dem wievielten Tag nach der Befruchtung/Einnistung soll denn das zeremonielle Brimborium losgehen, und was ist die Begründung für eine solche Grenzziehung, die den "symptomlosen" Frühabort zu einer bloßen, belanglosen Befindlichkeitsstörung macht? ("Sternenkind" ist jetzt auch nicht sehr erhellend. Das lebend geborene Kind muß natürlich getauft werden und darf Kirchensteuern bezahlen. Was aber ist, wenn es zu schnell stirbt und versäumt wurde, es vor dem Exitus noch zu taufen? Wird es dann nochmal aus dem Kühlschrank rausgeholt und getauft, wenn der Pfarrer eingetroffen ist?) --77.8.167.100 20:04, 28. Jun. 2024 (CEST)
Das führt zu der Ausgangsfrage zurück: Warum ist der zu Lebzeiten anzunehmende Wille des Toten für die Frage der postmortalen Organentnahmen von Bedeutung, welche konstitutionelle Wirkung kommt ihm zu? (Organe sind keine "Sachen", an ihnen entsteht kein Eigentum und sie können nicht vererbt werden, und eben weil sie keine Sachen sind, können sie auch nicht "gespendet" werden. Die Entfernung von Körperteilen Lebender ist nicht Raub oder Diebstahl, sondern Körperverletzung (in die auch wirksam eingewilligt werden kann).) Was wäre die Alternative zur Willenserforschung? Das wäre zum einen gar keine Regelung: Ärzte können Verstorbenen Organe entnehmen, wenn und wie sie das für richtig halten. (Das postmortale Persönlichkeitsrechte wird dabei dadurch gewahrt, daß das nur zu "anerkannten, ethisch respektablen Zwecken" wie z. B. medizinische Aus- und Weiterbildung (Sektionssaal), rechtsmedizinischen Untersuchungen, für Forschungszwecke oder eben zu Organentnahmen für Transplantationszwecke geschehen darf, nicht mutwillig oder böswillig.) Die andere Möglichkeit wäre ein Entscheidungsrecht Angehöriger oder benannter Vertreter ("Testamentsvollstrecker") des Verstorbenen. --77.10.182.125 18:52, 25. Jun. 2024 (CEST)
(Nach BK) Ich zitiere mal aus §168 StGB: „(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unabhängig von der Frage, was das „Gewahrsam des Berechtigten“ im Einzelfall bedeutet, ist klar, dass es hier Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat gibt. Die Organentnahme einfach nicht zu regeln, schafft also andere Probleme. Es muss also definiert werden, was unter welchen Umständen zulässig ist. Bei dieserRegelung sind sowohl der (vermutete) Wille des Verstorbenen als auch die Interessen der Angehörigen zu berücksichtigen. Das ist auch eine Frage der Pietät. Nur am Rande: Sofern eine Obduktion nicht gerichtlich angeordnet wird, müssen die Angehörigen auch hier zustimmen.
Hier befasst sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit den Rechten Verstorbener.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 19:18, 25. Jun. 2024 (CEST)
Es dreht sich im Kreis: Wieso sollte der "Wille des Verstorbenen" zu berücksichtigen sein? (Und "keine Regelung" bedeutet ja nicht "unbefugt", sondern nur "der Wille des Verstorbenen sowie der Angehörigen ist unbeachtlich". Und dafür kann es gute, ethisch hochstehende Gründe geben: Soll ein Schwerkranker, der dringend ein Spenderorgan benötigt, etwa sterben, weil ein potentieller Spender der Organentnahmen widersprochen hat oder hätte bzw. die Angehörigen das behaupten?) --77.10.182.125 02:23, 26. Jun. 2024 (CEST)
@Vertigo Man-iac: Ein hilfreicher Link. Es geht also um die von der Verfassung garantierte Menschenwürde. Diese gilt über den Tod hinaus als schützenswert, nimmt aber im Verlauf der Jahre und Jahrzehnte ab (Beispiel: Einebnung eines Grabes). Dies ist also „der Grund, warum bei postmortalen Organentnahmen der erklärte oder gemutmaßte diesbezügliche Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden soll“ (wie der Fragesteller formuliert). Nun gibt es grob gesehen drei Fallsituationen: 1.) Der Verstorbene war mit Organentnahme einverstanden und hat seinen Willen aktiv durch einen Organspendeausweis bekundet. Eine klare Situation, in der auch Angehörige nicht dazwischenreden können (sollten). 2.) Der Verstorbene war gegen eine Organentnahme und das ist in irgendeiner Form in seinen Lebensäußerungen unzweifelhaft bezeugt. Beispielsweise könnte er ja die Organentnahme als ein unwürdiges Ausschlachten seines Körpers angesehen haben oder wie einige andere auch die Vermutung hegen, dass über den gesetzlich definierten Todeszeitpunkt hinaus sein Körper noch empfindungsfähig sein könnte. [6] [7] Hier haben, wenn es auch nur den geringsten Anschein an Zweifel dafür gibt, dass er eine Organentnahme nicht befürwortete, nicht nur die Angehörigen sondern auch alle anderen, insbesondere der Staat und die Wirtschaftsbetriebe der medizinischen Versorgung sich herauszuhalten. Dies gilt umso mehr in dem nur scheinbar problematischsten Fall 3.) Der Wille des Verstorbenen bezüglich einer Organentnahme ist nicht eindeutig zu ermitteln. Hier entsteht in beide Richtungen ein fragwürdiger Interpretationsspielraum. Ich sehe es jedoch so, dass das Fehlen einer Zustimmung entscheidender ist als das Fehlen der Dokumentation einer Ablehnung. Wäre dem Verstorbenen eine Zustimmung wichtig gewesen, dann hätte er dafür etwas unternehmen können. Umgekehrt konnte ein Verstorbener sich in den meisten Fällen - zumindest bisher - auf seine körperliche Unantastbarkeit und die Unantastbarkeit seiner posthumen Würde mehr oder weniger verlassen. Nichts zu entscheiden bedeutet nicht, die Entscheidungsbefugnis auf andere zu übertragen sondern eindeutig nichts für eine Organentnahme zu entscheiden. Jede andere Interpretation entbehrt einer faktischen Grundlage und jede Entscheidung der noch Lebenden für eine Organentnahme bei dem Verstorbenen birgt die Gefahr über den Willen des Verstorbenen hinwegzugehen. Das ist imho inakzeptabel. Etwas nicht zu regeln bedeutet nicht, dass beliebig an dir vorbei geregelt werden darf. Die Grenzen zieht hier das Gesetz, beispielsweise in dem Pflichtteil der Erbschaft. Weil es auch Verstorbene gibt, die keine gesetzlichen oder testamentarisch erklärte Erben haben, darf der Staat auch nicht mehr, als die Hinterlassenschaft einzuziehen und daraus (und notfalls mit Steuermitteln) die kostengünstigste Form der Beerdigung zu begleichen. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche auf den Verstorbenen. Und so sollte es bleiben. Ich besitze das Recht der Menschenwürde auch, wenn ich es nicht wortreich einfordere.
Zu IP 77.10.182.125: Jemandem etwas wegzunehmen, um es jemand anderem (Bedürftigen) zu geben, beschränkt den Staat auf das Recht der Besteuerung (und in sehr seltenen Fällen auf die mit Entschädigung verbundene Enteignung). Nicht wir sind für den Staat da sondern der Staat ist für uns da. Benötigte Spenderorgane können im ethischen gesellschaflichen Diskurs kontrovers diskutiert werden. Aber die Entscheidung darüber und über sich selbst trifft mit dem Recht der Verfassung (insbesondere Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 GG) auf seiner Seite jeder, auch über den Tod hinaus, für sich selbst und muss das nicht und niemandem begründen. Die persönliche Freiheit beinhaltet auch das Recht der unethischen Haltung, sofern sie nicht gegen ein Gesetz verstösst. Wenn wir das kippen öffnen wir die Tür für ein diktatorisches System. Und der wirkliche Wert unserer Rechte erweist sich nicht, wo wir ohnehin zustimmend oder schulterzuckend mit dem Kopf nicken sondern erst da, wo wir mit zusammengebissen Zähnen, der Faust in der Tasche, einem Stich durch das Herz und einem Würgereiz im Hals das wie auch immer geartete Andere, Dissidente, von uns abgelehnte Deviante hinnehmen und ertragen müssen, weil wir eben gleich sind vor dem Gesetz und frei und unsere Freiheit erst dort endet, wo die Freiheit des anderen (nach dem Gesetz) beginnt. Den Wert dieser Freiheit erkennen wir leicht, wenn wir uns etwas genauer im Rest der Welt umschauen und dort nach dieser Freiheit suchen. --88.72.111.207 03:47, 26. Jun. 2024 (CEST)
Die Ausarbeitung des WD gibt das überhaupt nicht her. Die befaßt sich im wesentlichen mit der Totenruhe und damit, daß Leichen nicht unwürdig behandelt werden sollen. Zudem wird festgestellt, daß die Schutzreichweite u. a. zeitlich befristet und inhaltlich beschränkt ist. Ferner wird korrekt festgestellt, daß es zu den postmortalen Rechten unterschiedliche Auffassungen gibt. Für die hier in Rede stehende Frage gibt das überhaupt nichts her, die Frage der Organentnahmen wurde nicht einmal angesprochen. Alles andere, was Du da schreibst, folgt nicht aus einer Rechtslage, auch nicht aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, sondern sind vom Ende her, also von einem gewünschten Ergebnis aus konstruierte Postulate. Das ist nicht "das ist so", sondern "ich will, daß das so ist". Es gibt nicht einmal einen gesellschaftlichen Konsens über die postmortale Organentnahme. Daß die grundsätzlich als Verletzung der Menschenwürde anzusehen ist, ist eine absolute Minderheitenposition. Auch aus der Stellungnahme der Bischofskonferenz ergibt sich nicht, daß sie als Schutzgut die Integrität des Leichnam ansieht - im Gegenteil, sie befürwortet Transplantationen und also Organentnahmen - sondern sie sieht die "postmortale Willensfreiheit" des Verstorbenen als das ethische Schutzgut an. Da wäre ich aber mal sehr gespannt auf die theologische Argumentation. Dieses ganze empörte moralisierende Gehampel um die Widerspruchslösung pulverisiert sich doch bei einer einfachen Abwägung kollidierenden Grundrechte: Grundrecht auf Willensfreiheit der Toten? Gibt es nicht, wo soll das stehen, aus welchen ethischen Grundprinzipien ergibt sich das? Aus der Menschenwürde? Die wird durch die Mißachtung des Willens des Toten nicht beeinträchtigt, punctum. Menschenwürde? Kann er haben: Begräbnis, befristete Totenruhe, kein beschimpfender Unfug, keine Herabwürdigung, Anerkennung der Kunsturheberrechte und - weitgehend, die Pflichtteilregelung widerspricht dem - der letztwilligen Verfügung über sein Vermögen, das war's. (Was vergessen?) Demgegenüber das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines Kranken, dem mit einem Organ des Toten vielleicht geholfen werden kann. Muß man auch nur eine Sekunde darüber nachdenken, wie die Abwägung ausfällt? Wer sich auf die Bibel und christliche Werte beruft, dem rate ich zur Lektüre von Mt 22:32. --95.112.77.16 07:21, 26. Jun. 2024 (CEST)
Oha. Das Recht eines Kranken auf die Körperteile eines Toten. Wo hast du das denn her? Warum dann nicht auch ein Recht auf die Körperteile eines Lebenden, wenn das möglich ist und zumutbar? Entnehmen wir doch dann konsequent allen gesunden Menschen bei Bedarf eine Niere. Man kann doch auch ganz gut mit nur einer Niere leben. Viele verkaufen ja auch schon eine Niere oder was anderes aus ihrem Körper an die Reichen. [8] [9]
Ich möchte, obwohl ich guten Grund zur einiger Gegenrede sehe, auf einige Behauptungen und Argumente doch nicht eingehen, weil hier kein Forum ist.
Kern ist aus meiner Sicht die Frage der - auch postmortalen - Würde. Dass die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes auf Organspenden nicht eingeht beweist nichts, denn das war dort auch nicht ihr Auftrag. Sie hatten über die Die postmortale Schutzwirkung der Menschenwürdegarantie und ihre Auswirkung auf die Totenruhe zu arbeiten. Ergebnis: Es gibt eine (im Laufe der Jahre abnehmende) postmortale Schutzwirkung und diese leitet sich von der Menschenwürdegarantie ab, denn diese sehen sie als Mittelpunkt des grundgesetzlichen Wertesystems. Die Ausarbeitung sieht zwar dazu auch die uneinheitliche Sichtweise im juristischen Diskurs, verweist dann aber darauf, dass nach Ansicht des BVerfG der Mensch, dem Würde kraft seines Personseins zukommt, in diesem allgemeinen Achtungsanspruch auch nach seinem Tode herabgewürdigt oder erniedrigt werden kann. Daraus folgt, dass die postmortale Schutzwirkung nicht nur die Totenruhe berührt sondern auch alle anderen Aspekte einer postmortalen Würde. Es geht dabei, wie die Ausarbeitung referenziert, um das Lebensbild des Verstorbenen in der Wahrnehmung der Nachwelt, das vor Erniedrigung oder diffamierender Darstellung durch Dritte zu schützen sei.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Menschen gibt, die es für sich als erniedrigend begreifen, wenn ihr Körper (hoffentlich) postmortal ausgenommen wird wie ein Stück Schlachtvieh. (Tatsächlich ist auch in der realen Umsetzung der Unterschied nicht besonders groß.) Hier wird also das Verständnis von eigener - auch postmortaler - Würde individuell (und nicht von mir, wie du mich zuzuordnen versuchst, generalisierend) berührt. Dass postmortal nicht nur aus Sicht des Wissenschaftlichen Dienstes sondern auch von anderer Seite die Frage der Würde im Mittelpunkt steht ist aus dem Artikel Störung der Totenruhe ablesbar. Hier wird zwar ebenfalls auf einen kontroversen juristischen Diskurs hingewiesen. Aber es wird auch vertreten, dass (mit Referenz auf Stephan Stübinger: Strafgesetzbuch. Hrsg.: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen. 5. Auflage. Band 2. Nomos, 2017, § 168, 2.) der Achtungsanspruch des Verstorbenen geschützt werden soll. Und wo soll dieser Achtungsanspruch denn wohl herkommen, wenn nicht aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG? Nicht ohne Grund steht das bei den legendären ersten 20 Artikeln wertend an erster Stelle. --88.72.111.207 19:41, 26. Jun. 2024 (CEST)
Polemischer Unsinn, Spiegelfechterei und Strohmannargumente. Das Lebensrecht Kranker überwiegt das postmortale Persönlichkeitsrechte auf jeden Fall, da braucht man nicht einmal zu prüfen, ob letzteres durch eine Organentnahmen überhaupt eingeschränkt ist. (Und die Tatsache, daß ich ein Schweineschnitzel essen darf, wirft in keiner Weise die Frage auf, ob ich das Schnitzel auch aus einem lebenden Menschen herausschneiden darf; das ist genau das dümmliche Gekreische, das diesen ganzen Nonsens entlarvt.) "Folgt schon aus der Menschenwürde" bedeutet nichts anderes als "es gibt keine rechtlichen Grundsätze, nach denen eine Organentnahme unzulässig wäre", deshalb versuche ich es mal mit einer "Petitio Principii" und hoffe mal, daß schon keiner was merkt; das ganze Geschwurbel mit Rekursen auf völlig anders gelagerte Sachverhalte ist eine komplette Bankrotterklärung - diese ganze Pseudoargumentation ist nichts anderes, als zu einem gewünschten Ergebnis eine nicht fundierte Deduktion zu erfinden. Offensichtlich wird von der Gesellschaft eine postmortale Organentnahmen nicht als entwürdigend, Verunglimpfung Verstorbener oder Störung der Totenruhe angesehen. Die ist damit so zulässig wie eine allgemeine Impfpflicht. Der einzige Punkt, um dem es geht, ist nicht "ob oder nicht", sondern ganz allein, ob das mutmaßliche Einverständnis des Toten dafür von Belang sein soll. Und dafür gibt es keinen Anhaltspunkt und liefert die ganze Gebetsmühle keinerlei Beleg. Insbesondere ist nicht erkennbar, inwiefern das aus der christlichen Religion abzuleiten wäre; umso verwunderlicher ist die Stellungnahme der Bischofskonferenz. (Haben die Evangelen sich eigentlich auch geäußert?) Die wirkt doch arg populistisch motiviert - wir sind dann einfach mal gegen alles, was von dieser grünlinksliberal gestrickten heidnischen Mehrheit kommt. --77.8.167.100 05:47, 28. Jun. 2024 (CEST)
Das ist jetzt aber kein Thema mehr für die Auskunft, sondern gehört ins Café. Die Rechtslage wurde erklärt, Deine Einschätzung ist eine widerspricht der Rechtslage. Tja.--Vertigo Man-iac (Diskussion) 08:51, 28. Jun. 2024 (CEST)
An der Fragestellung hat sich nichts geändert. Die Rechtslage gibt darauf keine Antwort. "Was also ist der Grund" ist aber vielleicht insofern keine Wissensfrage, weil es darauf keine objektive Antwort iS belegten Wissens gibt. (Und natürlich gehört nicht alles, was Leuten nicht in den Kram paßt, ins Café.) --77.8.167.100 09:04, 28. Jun. 2024 (CEST)
Evangelen: Haben sie, vor fünf Jahren, gemeinsam mit den katholischen Kollegen. Ein Argument ist, daß die Widerspruchslösung auch nichts bringt: Es gibt ohnehin zu wenig potentielle Organspender (=Sterbende, bei denen der Hirntod eingetreten ist, bevor die Kreislauffunktion ausgesetzt hat), und von denen spenden zwei Drittel, die WL würde max. ein weiteres Viertel erreichen, aber sie sehen die Gefahr, daß eine WL diese zu einem Widerspruch veranlaßt. (Und den Rest bitte selbst nachlesen.) --77.8.167.100 08:58, 28. Jun. 2024 (CEST)
Naja, juristisch halt komplett daneben. Verfügungen, Vollmachten und Verträge über den Tod hinaus sind etwas ganz normales. Jedes simple Vermächtnis ist z.B. so etwas. Jede Lebensversicherung ist an die Verträge auch dann gebunden, wenn der Versicherungsnehmer tot ist und es keine Erben gibt. --2001:16B8:B8A5:5F00:D714:F1A5:91C5:216D 20:57, 26. Jun. 2024 (CEST)
An wen kann und muss denn dann die Auszahlung erfolgen? --2A0A:A541:8CD8:0:A90F:C4DA:E8F7:AACE 21:54, 26. Jun. 2024 (CEST)
Das regeln die Versicherungsvereinbarungen. --2A01:599:925:AD2E:7220:6B45:14B4:DC5F 22:19, 26. Jun. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Die Gründe für die Willensbefragung wurden genannt. Die Diskussion, welches Recht höher zu werten ist, gehört ins Café --Vertigo Man-iac (Diskussion) 08:51, 28. Jun. 2024 (CEST)

Fleischrassen vs. Milchrassen auf der Alm, und ihre Gefährlichkeit

Angesichts des aktuellen tödlichen Unfalls mit Almkühen: In einem Fernsehinterview hat jemand gesagt, dass Almwirtschaft zunehmend von Milch- auf Fleischrassen mit mehr Kalbungen umgestellt wird und dadurch die Gefährlichkeit der Kühe zunimmt. Ich fand dazu keine schriftliche Quelle - kennt jemand welche hierzu? --KnightMove (Diskussion) 13:39, 27. Jun. 2024 (CEST)

Der Unterschied in der Zwischenkalbezeit ist nicht maßgeblich: es ist bei beiden etwa ein Jahr [10]. Richtig ist jedoch, dass in den Bergen Fleischrassen zunehmen und Milchrassen abnehmen [11]. Hier werden als wesentliche Risikofaktoren die Mutterkuhhaltung (früher seltener) und das Mitnehmen von Hunden genannt (meiner persönlichen Einschätzung nach waren früher eher Wanderer und Bergsteiger auf Almen unterwegs (ohne Hunde), heute "dank" besserer Zugänglichkeit auch Spaziergänger mit Hunden). --Chianti (Diskussion) 14:19, 27. Jun. 2024 (CEST)
Ich habe vor allem den Verdacht, dass viele Leute ein bisschen sehr von der Natur entfremdet sind und sich gar nicht mehr darüber im Klaren sind, dass so eine Kuh, gar eine Mutterkuh, einen ohne weiteres töten kann, wenn man auf sie bedrohlich wirkt. Es ist doch eigentlich selbstverständlich, dass man nicht einfach so über ihre Weide latscht, womöglich noch mit Hund (Alarm!) oder Mountainbike. --Rainer Z ... 15:17, 27. Jun. 2024 (CEST)
Vielerorts führen selbst hochoffiziell ausgeschilderte Wanderwege über Kuhweiden. Dann gerne auch mit Warnschuildern, die einen darauf hinweisen, z.B. Hunde von Kühen fernzuhalten.
(Bk)Der Punkt mit dem "der Natur entfremden" würde ich jetz auch zustimmen. Aber eben Wissen ist genau so wichtig, denn Kühe mögen keine Hunde. Ich hab es schon paarmal geschrieben, ein nicht mal böse gemeiter Rempler einer Kuh, also +-600 Kilo, sorgt grundsätzlich schon für grössere Unfallrisiken. Wen die dich an die Wand drückt bleibt dir im wahrsten Sinn des Spruch, wirklich die Luft weg. Einfach mal nach Statitiken betreffen Unfällen mit Tieren in der Landwirschaft anschauen. Wenn gutmütige 600 Kilo scho. tödlich sein können, sind es wütende 600 Kilo erst recht. --Bobo11 (Diskussion) 16:05, 27. Jun. 2024 (CEST)
Danke an alle soweit.
Ein Hauptproblem aus meiner Sicht: Den Opfern wird von den meisten Lesern quasi per Beißreflex die Schuld gegeben (wie auch in anderen Zusammenhängen die üblichste Reaktion...) und verkündet "Weiß doch jedes Kind, dass man nicht mit Hund auf die Alm geht!"
Das ist aber Unsinn und im Kontext sogar zynisch, denn Almwandern mit Hund wird seit Jahren aktiv als sicher beworben, wenn denn nur ein paar Sicherheitsratschläge eingehalten werden. Ob die Opfer hier aber irgendetwas missachtet und provoziert haben - oder an sich alles richtig gemacht und Opfer von aggressiveren Kühen geworden sind, die es früher so nicht gab, ist völlig offen.
Es gibt genug Indizien, dass die Vorsichtsmaßnahmen verschärft werden müssen, und dafür auch die Viehhalter in die Pflicht genommen. Drum sind diese Beißreflexe gegen die Opfer auch gefährlich. --KnightMove (Diskussion) 20:32, 27. Jun. 2024 (CEST)
Tut mir leid aber da waren wiedermal Hunde mit involviert. Da hab ich Null Verständniss, wenn man sich mit Hunden Rinderherden nähert. Da hat der Hundehalter seine Aufgabe nicht war genommen, Hunde gehören da nicht hin. Lies deine verlinkten Website noch mal fenau KnightMove. Gerdae die Punkte unter "Untsrwegs mit Hund", da wird deutlich darauf hingewiexen das Rinder Hunde als potenzielle Feinde wahrnehmen. Und "zwei kleine Hunde" tönt für mich verdächtig danach, dass die hochgenommen oder sonstwie versucht wurde sie xu schützen, statt sie wegrennen zu lassen.--Bobo11 (Diskussion) 22:27, 27. Jun. 2024 (CEST)
So mag es für dich tönen, und vielleicht stimmt das auch, aber noch wissen wir es nicht. Der Widerspruch zwischen "Auch mit Hunden ist es sicher, wenn man sich richtig verhält - also kommt zu uns Almwandern und lasst euer Geld da." und "Wer mit Hund auf die Alm geht, ist dumm und immer selber schuld, wenn etwas passiert!" sollte aber jedenfalls leicht verständlich sein - ganz unabhängig davon, ob sich die aktuellen Opfer tatsächlich falsch verhalten haben oder nicht. --KnightMove (Diskussion) 07:26, 28. Jun. 2024 (CEST)
Genau sowas wird nur leider dazu führen, dass immer mehr Wege gesperrt werden, weil sich niemand mehr dem Haftungsrisiko aussetzen will. Das gilt genauso für Wege in öffentlicher Hand, wo eventuell ein Ast herunterfallen könnte. --Magnus (Diskussion) 07:20, 28. Jun. 2024 (CEST)
Warum sperren? Ohne Hund besteht kaum Gefahr. Solche Warnungen sind sicher ausreichend. --KnightMove (Diskussion) 07:30, 28. Jun. 2024 (CEST)
Als Hundehalter sollte man sich über so was schon schlau machen. Da bin ich tatsächlich wieder für einen Hundeführerschein :-/ – Mit dem besten Hund der Welt bin ich auch schon über bekuhte Weiden gelaufen (solcher Wegeverlauf ist in Nordengland das Normalste der Welt), habe dabei aber sehr genau auf seine Körpersprache (er respektiert Rindviecher deutlich und macht sich klein) sowie die der Rinder geachtet. Einmal ließen sie uns zwar durch, schlossen dann aber hinter uns demonstrativ die Front – „seht zu, dass ihr rauskommt, dann passiert euch nix“. Keine Aggression, aber mir war doch sehr viel wohler, als wir das Tor hinter uns schlossen. --Kreuzschnabel 08:36, 28. Jun. 2024 (CEST)
Das Thema hatten wir doch neulich im Café, oder? --2A0A:A541:8CD8:0:CF2:39D4:6187:E48 08:49, 28. Jun. 2024 (CEST)
Es ist nicht nur, dass da Hunde beteiligt sind. Es passiert immer auch in Österreich, wo Bauern massiven politischen Schutz durch die ÖVP haben und für nix verantwortlich sind.
Die einzige Maßnahme, die im Konfliktfall helfen kann, erscheint aus Sicht von Hundehaltern ausgesprochen zynisch: Den Hund laufenlassen und sich selbst überlassen. Dann wird nur der Hund totgetrampelt. MBxd1 (Diskussion) 08:54, 28. Jun. 2024 (CEST)
Hier im NGP ist genau das die Handlungsempfehlung: Verhaltensregeln in den Weidegattern. --Magnus (Diskussion) 09:27, 28. Jun. 2024 (CEST)
Rindviecher können zwar erstaunlich schnell rennen, aber Hunde sind im gestreckten Galopp dann doch schneller. In der Regel kommt der Hund davon und steht dann nur vor der Aufgabe, seinen Menschen wiederzufinden. --Kreuzschnabel 10:24, 28. Jun. 2024 (CEST)

Da außer der ersten Antwort kein weiterer Beitrag sich auf die gestellte Wissensfrage bezog, sondern eine allgemeine Meinungsdiskussion stattfindet, sollte das Thema rasch ins WP:Café verschoben werden.--Chianti (Diskussion) 17:52, 28. Jun. 2024 (CEST)

Zwar richtig, aber nicht den Aufwand wert. Danke nochmal für deine Informationen. --KnightMove (Diskussion) 18:57, 28. Jun. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gern geschehen.--Chianti (Diskussion) 22:39, 28. Jun. 2024 (CEST)

.dat-Dateien

Wenn ich von meinem (beruflichen) Outlook-Konto (MS 365) eine Mail mit Anlagen an ein bestimmtes Freemail-Konto (web.de) sende, kommen die Anlagen nicht an, sondern lediglich eine winmail.dat-Datei, mit der nichts anzufangen ist. Das ist deshalb besonders seltsam, weil ich an ein anderes Freemail-Konto bei web.de ohne weiteres Anlagen senden kann, die dann auch ankommen und geöffnet werden können. Die Ratschläge bei Microsoft helfen nichts. Es war global und speziell bei diesen Mails nie ein anderes Format als HTML eingestellt (insbesondere kein RTF). Ich habe das noch einmal bestätigt (ohne Erfolg). In einer weiteren Mail habe ich das Format auf "Nur Text" geändert, das hatte aber gar keinen Effekt.

Momentan muss ich alle Mails an dieses Konto von meinem web.de-Account versenden. Das ist ziemlich lästig. Woran kann das liegen? --Mautpreller (Diskussion) 18:12, 25. Jun. 2024 (CEST)

Es könnte helfen, als Format "Nur-Text" oder HTML auszuwählen, statt rtf.
(Sehe gerade, dass das auch im verlinkten Dokument empfohlen wird, die Abschnitte nach "Steuern von TNEF in Nachrichten" geben Hinweise, wie man Outlook konfiguriert, um in HTML oder Nur-Text zu senden.) Hund96 (Diskussion) 19:28, 25. Jun. 2024 (CEST)
Ja, das habe ich gemacht, d.h. in den E-Mail-Optionen HTML ausgewählt (was eh schon ausgewählt war). Es hat aber nichts geholfen. Dann habe ich dasselbe noch mal konkret in einer Mail an diese Adresse gemacht (Text formatieren: HTML oder auch Nur Text), das hat auch nichts geholfen. Mir ist das deshalb so rätselhaft, weil es ja bei der anderen web.de-Adresse mit denselben Einstellungen funktioniert.--Mautpreller (Diskussion) 19:34, 25. Jun. 2024 (CEST)
Das fragliche winmail.dat hier in die Wikipädie einwerfen hätte dich directamente bei TNEF aufschlagen lassen. Da steht die gefragte Erklärung. Kurzform: Microsoft musste unbedingt das Rad neu erfinden, obwohl es perfekt funktionierende Lösungen gab, und schenkte der Welt freudestrahlend ein Rad, das mit keiner Nicht-MS-Straße kompatibel war. --Kreuzschnabel 20:59, 25. Jun. 2024 (CEST)
Jaja. Bloß steht da eben: Outlook lässt sich so konfigurieren, dass es E-Mails ohne TNEF verschickt. Das führt zu obigem Link. Hab ich so gemacht, wie es da steht. Funktioniert aber trotzdem nicht. Das hab ich doch alles schon in dem ersten Post geschrieben. Ich dachte eben, vielleicht hat jemand eine Idee, warum nicht. Natürlich hab ich keine Adminfunktionen, weil es ein berufliches Konto ist, aber das Format HTML bzw. Nur Text kann ich über Optionen oder auch direkt in der Mail einstellen. Laut MS Support sollte es dann gehen. Ist aber nicht so. An alle Freemail-Konten kann ich Anhänge schicken, nur an dieses nicht. Dafür muss es doch einen Grund geben. --Mautpreller (Diskussion) 22:02, 25. Jun. 2024 (CEST)
Das kann auch daran liegen, wie der empfangende Web.de-Kunde sein Email-Konto konfiguriert hat und welchen Client er verwendet. Wenn er Outlook und/oder Windows Mail und Kalender verwendet, sollte TNEF kein Problem sein, bei anderen Clients wie Thunderbird oder web.de-Webmail ist es denkbar, dass TNEF nicht verstanden wird. Welche Clients verwenden Deine beiden Web.de-Kontakte? --Rôtkæppchen₆₈ 23:42, 25. Jun. 2024 (CEST)
Das sind (beides) ganz normale Freemail-Konten ohne irgendwas, auch ohne Outlook- oder Windows-Kalender. --Mautpreller (Diskussion) 08:32, 26. Jun. 2024 (CEST)
Mit welchem Client? --Rôtkæppchen₆₈ 09:48, 26. Jun. 2024 (CEST)
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was das ist. Die Konten werden über den Browser (meist Firefox) geöffnet und dann die Mails angeklickt. Vermutlich ist das dann web.de-Webmail? Es ist nichts Spezielles installiert. --Mautpreller (Diskussion) 10:09, 26. Jun. 2024 (CEST)
United Internet (web.de, GMX, etc.) bietet auch die gängigen Email-Dienste POP3, SMTP und IMAP an. Ich nutze z.B. GMX mit Thunderbird über IMAP. Früher hab ich Outlook benutzt. --Rôtkæppchen₆₈ 13:59, 26. Jun. 2024 (CEST)
Woran müsste man das sehen? Ich kann in den Einstellungen nachschauen. --Mautpreller (Diskussion) 21:09, 26. Jun. 2024 (CEST)
Die steinalte Satire Wenn Microsoft Autos bauen würde trifft offenbar immer noch ins Schwarze. Da M$ sich für diese Software gut bezahlen lässt, verstehe ich nicht, wieso ihre Nutzer sich so billig abspeisen lassen. Warum besteht man nicht darauf, dass die ihren teuren Krempel zum Laufen kriegen? Es gibt doch haufenweise kostenlose (nicht geklaute, sondern legal kostenlose) Software, die dieses Problem nicht hat. --Kreuzschnabel 00:16, 26. Jun. 2024 (CEST)
Der TO schrub von µ$ 365. Das ist leider in Unternehmen weit verbreitet und der Arbeitnehmer kann nichts dagegen tun. Ich bin von seiten meines Arbeitgebers auch gezwungen, µ$ 365, Teams, Outlook, Planner und den ganzen anderen Mist zu verwenden. Aber wenigstens konnte ich mich gegen die Fremdadministration meines Büro-PC zur Wehr setzen und verwende jetzt ein selbstadministriertes lokales Benutzerkonto und darauf dann den µ$365-Account, den mein Arbeitgeber mir vorschreibt. --Rôtkæppchen₆₈ 00:43, 26. Jun. 2024 (CEST)
Ich meinte mit „man“ in meiner Frage auch nicht den TS oder irnkjemanden sonst persönlich, sondern kollektiv die Microsoft-Kundschaft, die es – daher mein Verweis auf die GM-Satire – offenbar 2024 immer noch vollkommen normal findet, viel Geld für fehlerhafte Produkte zu bezahlen, ohne auf Nachbesserung zu bestehen. Solche Kunden wünsche ich mir mal … oder nein, eher nicht, ich will ordentliche Produkte abliefern, schon für die Selbstachtung. Aber lassen wir das, das gehört nicht mehr in die WP:Auskunft. Unbeantwortbar :) --Kreuzschnabel 08:04, 26. Jun. 2024 (CEST)
Unser IT-Dienstleister erkärte uns, MS habe es geschafft, den Service völlig loszuwerden, indem sie unansprechbar sind. Es sei aussichtslos und eine Verschwendung von Lebenszeit, sich von MS was zu versprechen. (Ich hatte mich über die Silbentrennungsalgorithmen von MS Word geärgert, die immer schlechter werden und gelegentlich sogar zum Absturz führen.) --Mautpreller (Diskussion) 09:37, 26. Jun. 2024 (CEST)
Und trotzdem: Shut up and take my money. Dass sich solcher Müll auch noch verkaufen lässt, ist nur mit der angeborenen Bequemlichkeit der Leute zu erklären, ernsthaft über Alternativen nachzudenken. Mit einem Minimum an Wettbewerb würde kein Anbieter mit einem solchen Kundenservice auch nur zwei Wochen überleben. --Kreuzschnabel 13:15, 26. Jun. 2024 (CEST)
µ$ Office hat sich nunmal durchgesetzt und Excel ist sogar Microsofts meistverkaufte Software. Das läuft auch mit Servicewüste. Mit µ$ 365 versucht µ$ dann auch noch den Rest per lock-in an sich zu binden. --Rôtkæppchen₆₈ 15:42, 26. Jun. 2024 (CEST)