Wikipedia Diskussion:Artikel über lebende Personen/Archiv/2019

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Im Handelsregister veröffentlichtes Geburtsdatum

Zuweilen wünschen ja Personen, dass ihr Geburtsdatum nicht veröffentlicht wird. Dem ist grundsätzlich Rechnung zu tragen. Eine Ausnahme besteht aber meines Erachtens, wenn die betreffende Person mit Geburtsdatum aktuell im Handelsregister eingetragen ist. Abgesehen davon, dass jeder, der sich dort eintragen lässt, ganz genau weiß, dass diese Daten öffentlich bekannt gemacht werden und für jedermann einsehbar sind, ist das Handelsregister der Natur der Sache nach als öffentliches Register von der DSGVO ausgenommen. Siehe dazu auch dieses Urteil des EuGH, wo selbst bei Insolvenz die personenbezogenen Daten nicht zu löschen sind. Hinzu kommt die Qualität der Daten: Das Geburtsdatum wird von einem Notar beim Erstellen des Beglaubigungsvermerkes anhand des Personalausweises/Reisepasses geprüft - also weitaus besser als andere Belege. --Feliks (Diskussion) 13:40, 7. Jan. 2019 (CET)

Wir müssen uns fragen, ob wir ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung des Geburtsdatums haben, welches das berechtigte Interesse der betroffenen Person, ihr Geburtsdatum geheim zu halten, übersteigt – oder nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:13, 7. Jan. 2019 (CET)
+1, zumal das hr nur beschränkt einsehbar ist und die Eintragungen oft nicht freiwillig sind. Grüsse Okmijnuhb (Diskussion) 08:30, 9. Jan. 2019 (CET)

mylife.com als Geburtsdatumsquelle

Zur Vermeidung eines Crossposts sei auf meine Frage Wikipedia Diskussion:Weblinks#mylife.com verwiesen mit der Bitte um Beteiligung. -- Gut informiert (Diskussion) 10:20, 28. Jan. 2019 (CET)

Weitere Namensbestandteile (Titel, Zweitnamen, Künstlernamen, Post-Nominals etc.)

Liebe Kollegen,

ich würde gerne mal eine abschließende Debatte darüber führen, welche Namensbestandteile in der Einleitung (ggfs. fett geschrieben) genannt werden sollten, darunter:

  • Vor- und Nachname (offensichtlich)
  • Weitere Vornamen (werden aktuell meist ebenfalls aufgeführt, jedoch teilweise auch nur kursiv in Klammern als "mit vollem Namen: ..." aufgeführt (z.B. Braian Samudio)
  • Spitz- und Künstlernamen (aktuell in der Regel in "Anführungszeichen" (z.B. Bill Clinton) oder sogar als Lemma (z.B. Loriot), wenn öffentlich darunter bekannt)
  • Geburtsnamen (in Klammern "geb.")
  • Titel (hier wird es jetzt spannend)
    • Akademische Titel (z.B. "Dr" / "Prof"; werden aktuell nicht in der Einleitung aufgeführt)
    • Adelstitel (z.B. "Baron" / "Prince"; werden aktuell aufgeführt)
    • Adelsprädikat / Anreden (z.B. "HRH" / "Sir"; werden aktuell - v.a. im britischen Adel - aufgeführt)
    • Post-nominals (z.B. "CBE"; wird teilweise direkt im Namen aufgeführt (z.B. Elton John), teilweise später in der Einleitung (z.B. Prince William), teilweise gar nicht (z.B. Prince Philip).
    • Dienstgrade und Amtsbezeichnungen (werden nicht aufgeführt)

Insbesondere hinsichtlich der akademischen Titel sind wir meiner Meinung nach etwas inkonsistent. Diese sind genauso (wenig) wie Adels- und Prädikatstitel oder Post-nominals Teil des Namens, werden jedoch im Gegensatz zu den Titeln des Adels nicht aufgeführt. Wieso sind wir da so aristokratisch? Ich würde sagen: Entweder alle Titel oder keine. Insbesondere Adelsprädikat und Post-nominals bewerte ich da wirklich nicht anders als akademische Titel. Meine Meinung: Alles, was Teil des Namens ist (s.o.) aufführen. Das ist am klarsten definiert. Aber verstehe auch, wenn man nicht so "elitär" klingen will (dann müssen IMO aber auch die Adelstitel weg). Was meint ihr? 111Alpha (Diskussion) 20:25, 9. Feb. 2019 (CET)

Kurz: eine abschließende Debatte wirst du nicht erreichen. Es gab schon hinreichend viele Diskussionen insbesondere über "akademische Bezeichnungen". In Enzyklopädien ist es nicht üblich, solche Zusätze zu verwenden, natürlich wird die Erreichung akademischer Grade und die Verleihung akademischer Titel im Artikel beschrieben. Zum Problem der Adelstitel usw. kann ich nichts sagen. -- Jesi (Diskussion) 15:27, 10. Feb. 2019 (CET)
Adels-"Titel" sind zumindest in DE inzwischen Namensbestandteil, so dass sie zwingend erforderlich sind. Weglassen ist keine Option. Akademische Grade werden zu recht nicht aufgeführt. Schau dir mal die Liste der Ehrendoktorwürden an, die zB Helmut Kohl angesammelt hat. Und nein, eine Unterscheidung nach h.c. können wir nicht machen. Bei den Postnomminals bin ich ganz bei dir, deren Verwendung ist inkonsequent, logisch wäre es, sie immer weg zu lassen, dann sie sind keine Namensbestandteile. Wenn wir mal die Encyclopedia Brittannica als Vorbild aus dem angelsächsischen Raum betrachten, so wurden in der letzten gedrukcten Auflage, die ich gerade überprüft habe, keine Postnomminals genutzt (so hätte ich es auch erwartet). Deshalb unterstütze ich jede Aktion, die sich gegen die Dinger ausspricht. Grüße --h-stt !? 14:44, 11. Feb. 2019 (CET)

Zustimmung, Prüfung durch den Beschriebenen?

Kann man dem Beschriebenen einfach z.B. seine Geburtsdaten glauben und den Eintrag von ihm gegenlesen lassen? Besonders Daten über Schulen, Ausbildung, Werdegang sind ja eben mangels eines Wikipediaeintrags meist noch nicht dokumentiert. Wenn stets Sekundärquellen ("Belege") vorgelegt werden müssen, kann ich’s gleich sein lassen bevor ich überhaupt anfange. Da bitte ich um kurzen Rat. Danke! – Fritz Jörn (Diskussion) 09:11, 23. Jun. 2019 (CEST)

Ganz einfach: Was nicht per WP:Q belegbar ist, gehört nicht in den Artikel. --Rudolph Buch (Diskussion) 13:27, 23. Jun. 2019 (CEST)
Und wenn besonders Daten über Schulen, Ausbildung, Werdegang ... mangels eines Wikipediaeintrags meist noch nicht dokumentiert sind, könnte es mit der Relevanz problematisch sein. -- Jesi (Diskussion) 11:29, 24. Jun. 2019 (CEST)

Wenn sicher ist, dass derjenige, der behauptet er zu sein, auch wirlklich er ist, würde ich ihm sein Geburtsdatum sogar glauben. Aber brauchen wir überhauüt das Geburtsdatum, wenn es nicht wirklich darauf ankommt? Siehe Gnom 3 Topics drüber zum Handelsregister. Grüße Okmijnuhb (Diskussion) 16:45, 25. Jun. 2019 (CEST)

Natürlich »brauchen« wir (wer ist wir?) das Geburtsdatum nicht. Man mag Goethe schätzen und Trump nicht, ohne es zu kennen. Dennoch sind in unserer Zivilisation Geburts- und Sterbedaten die wichtigsten Ordnungskriterien für eine Person. Aber ich will mich hier nicht streiten. – Fritz Jörn (Diskussion)
Goethe ist im ausgehenden 18. Jh. geboren und Trump kurz nach dem 2. Weltkrieg. Das ist relevant um einordnen zu können, welche Methoden und Werkzeuge den beiden für die Ausbildung und zur Ausübung ihres Berufs zur Verfügung standen und wie die gesamtgesellschaftliche Situation so war. Tag und genaue Stunde sind nur für Astrologen relevant (und damit nicht). Grüße −Sargoth 11:09, 30. Jun. 2019 (CEST)

Zitate in biografischen Artikeln

In biografischen Artikeln gibt es manchmal einen Abschnit "Zitate", die charakteristische Äußerungen oder Textstellen aus Publikationen wiedergeben, oft aus der Sekundärliteratur. Dieser Abschnitt wird manchmal gelöscht, da WP keine Zitatensammlung sei, dafür gebe es Wikiquote. Ich bin der Meinung, dass zwei oder drei Zitate als kleiner Teil eines biografischen Artikels keine Zitatensammlung darstellen und dass die Tatsache, dass andernorts Zitate systematische gesammelt und zusammengestellt werden kein Grund sind, in einem biografischen Artikel Zitate auszuschließen. Das längere charakteristische Zitat macht den Artikel lebendiger und abwechslungsreicher. Speziell im Artikel Markus Krall hatte ich aus Sekundärquellen zwei Zitate ausgewählt, die Haltung und Meinung des Autors treffend wiedergeben. Gruß -Gabel1960 (Diskussion) 04:33, 25. Aug. 2019 (CEST)

Meinung: Ich halte die Entfernung dieser Zitate für durchaus gerechtfertigt. Prägnante Zitate geschichtlich bedeutender Personen werden hier sicher nicht gelöscht, aber (recht lange) Zitate eines Finanzmanagers und Vortragsredners sind nun wirklich nicht von enzyklopädischer Bedeutung. Und die Haltung der Person zu den Problemen ist ja insgesamt im Artikel behandelt. Die Zitate bringen eigentlich nichts Neues und es sind auch keine Bonmots. -- Jesi (Diskussion) 14:28, 25. Aug. 2019 (CEST)
Moin @Gabel1960. Du schreibst in vielen Biographien Zitate der betroffenen Personen rein, die da m.E. absolut nicht hingehören. Dafür haben wir zum einen explizit Wikiquote und zum anderen ist es Theoriefindung, wenn du dir willkürlich Zitate rauspickst. Wörtliche Zitate sollten im Artikel nur aufgenommen werden, wenn es dafür breite Sekundärliteratur gibt, welche dieses Zitat als besonders darstellen. Beispielsweise ist das Zitat "Wenn Sie möchten, dass jemand etwas [über Sie] nicht erfährt, dann sollten Sie es besser überhaupt nicht [online] tun." von Eric Schmidt legendär und wird deshalb m.E. zurecht aufgenommen. So was ist aber eher selten. Ich würde dich deshalb darum bitten, in Zukunft damit deutlich sparsamer umzugehen. --EH (Diskussion) 14:54, 25. Aug. 2019 (CEST)
+1. Es ist die Frage der Auswahl. Wenn ein Zitat in Sekundärquellen thematisiert wird, kann man es natürlich auch bei uns bringen (allerdings sinnvollerweise im Zusammenhang und nicht frei schwebend in einem "Zitate"-Abschnitt) Bei selbst herausgepickten Zitaten, die außerhalb der WP nicht groß thematisiert wurden, besteht immer die Gefahr, dass sie eigentlich vor allem demjenigen aus dem Herz sprechen, der sie ausgewählt hat, als dass sie charakteristisch für die Artikelperson sind. Gerade lebenden Personen, die sich in Interviews zu Gott und der Welt äußern, wird es nicht gerecht, wenn man sie in einem Enzyklopädieartikel nun für alle Zeiten mit zwei, drei Zitaten zu Themen außerhalb ihrer Kernkompetenz festnagelt. Übrigens mal ein kleines Beispiel, wie die Entfernung eines solchen selektiven Zitats vom Betroffenen aufgenommen wurde: [1]. --Magiers (Diskussion) 16:51, 25. Aug. 2019 (CEST)
Wie ich oben schon schrieb: "aus Sekundärquellen": Damit wollte ich sagen, dass nicht ich die Wichtigkeit der Zitate allein bewerte, so dass "herausgepickt" wohl nicht der passende Ausdruck ist. Auch von der Sache her wird wohl niemand behaupten, dass es viele charakteristischere Zitate von Krall gibt als die ausgewählten. Ein Zitat lässt den gedanklichen und sprachlichen Stil der behandelten Persönlichkeit leichter erkennen, das ist leserorientiert und erhöht die Aussagekraft des Artikels. Der Zweck sollte im Vordergrund stehen: Der Leser soll sich in einem biografischen Artikel ein möglichst genaues und lebendiges Bild von der Persönlichkeit machen können. Von einem Festnageln auf Zitate kann auch nicht die Rede sein: Wenn Krall sich in Zukunft völlig anders äußert, muss sich das natürlich auch im Artikel niederschlagen. Ich denke, es kommt sehr auf den Einzelfall an, den Zusammenhang und auf das Verständnis des Artikelgegenstands. Für jemanden, der die dargestellte Person kaum kennt, erscheint jedes Zitat "willkürlich". Krall ist in erster Linie als Kritiker der Geldpolitik der EZB bekannt geworden, daher wird natürlich kein Bonmot gewählt, das er morgens zum Frühstück seiner Frau gesagt haben soll, sondern eines, das seinen Standpunkt gegenüber Draghi präzise auf den Punkt bringt und dabei seine ganze Persönlichkeit durchscheinen lässt. Man kann das naürlich auch im Artikeltext anders unterbringen, etwa als Zitat im Zusammenhang der Rezensionen, aber das hat einen anderen Stellenwert als die auch stilistische Herausstellung einer sprachlichen Äußerung (Le style est l'homme même). Ich kann natürlich alle Bedenken nachvollziehen und teile sie in einem bestimmten Sinn (Personenartikel sollen keine Zitatensammlung sein, schon gar nicht in Listenform, Zitate sollen nicht willkürlich herausgepickt werden, um den POV und die TF des Autors zu verschleiern etc.), aber ich bitte, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten: Es geht mir um eine oder zwei "reputabel" rezipierte relevante, charakteristische, prägnante, stilistisch typische Äußerungen einer Person, meist aus den Rezensionen ihrer Schriften oder einem Interview. Gruß, Gabel1960 (Diskussion) 02:44, 26. Aug. 2019 (CEST)
Eigentlich ist ja durch drei andere Autoren schon alles gesagt worden. -- Jesi (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Jesi (Diskussion | Beiträge) 13:10, 26. Aug. 2019 (CEST))

Urteil des BVerfG zum Thema Recht auf Vergessen

Bei dem aktuellen Urteil ([2]) geht es ja um die Auffindbarkeit der Artikel. Wenn ich mir unseren Artikel Apollonia (Kriminalfall) ansehe, dann verlinkt gleich der erste Weblink auf genau den Spiegel-Artikel, der Klagegegenstand ist. Besteht für uns Grund, diese Richtlinie anzupassen?--Karsten11 (Diskussion) 17:34, 27. Nov. 2019 (CET)

Ja, aber noch nicht jetzt. Das BVerfG hat den Fall ja an den BGH zurückverwiesen und ihm aufgetragen, eine inhaltliche Anwendung der Grundsätze zu finden. So lange müssen auch wir warten. Grüße --h-stt !? 18:38, 27. Nov. 2019 (CET)
@Karsten11: @H-stt: Ist hier für uns überhaupt etwas zu tun? So wie ich das sehe: Wenn es ein rechtskräftiges Urteil in diese Richtung gibt, muss der Spiegel den Namen aus dem Online-Artikel entfernen. Für uns ändert sich dann gar nichts. Oder nicht? --KnightMove (Diskussion) 13:32, 12. Mai 2020 (CEST)
Ich verstehe die Frage nicht: Meinst du, ob im ober verlinkten konkreten Artikel etwas zu ändern wäre, wenn der BGH entscheidet, dass der Spiegel zu irgend einer Änderung seiner Archiv-Praxis verpflichtet wird? Das hinge von der Entscheidung und deren Begründung ab. Je nach dem könnte aber auch eine Änderungen unserer gesamten WP:BIO-Praxis verlangt werden, wenn deutlich engere Grenzen gezogen würden, welche Informationen über ehemalige Straftäter in der einen oder anderen Form verbreitet werden dürfen. Grüße --h-stt !? 21:32, 12. Mai 2020 (CEST)