Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Einführung eines selektiven Editierverbotes für Themenbereiche – Topic ban

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Indoor-Fanatiker in Abschnitt Zur Erstellung dieses Meinungsbildes
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Zur Erstellung dieses Meinungsbildes

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Hallo, Ich habe dieses Meinungsbild erstellt, um einen in der englischsprachigen Wikipedia bestehende, aus meiner Sicht interessante, Zwischenlösung bezüglich Benutzersperren zur Diskussion zu stellen. Ich bin der Meinung, dass so auf schnellem, unbürokratischem Weg Entscheidungen getroffen werden können, welche den „Druck aus dem Kessel“ bei Meinungsverschiedenheiten nehmen könnten. Ich hoffe mich nicht zu weit vorgewagt zu haben und würde mich über jede Unterstützung sowie eine anregende Diskussion freuen. Gruß --KKpt (Diskussion) 23:44, 5. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Minderbinder hatte das schonmal vorgeschlagen und kann vll Expertise beibringen. Grüße −Sargoth 00:04, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Jo, ich habe es in seinen Unterseiten auf Anhieb nicht gefunden, aber vielleicht meldet er sich. -jkb- 00:10, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ich habe den Vorschlag aus der Diskussion im Kurier. Ich fand die Idee gut. Wenn da jemand ist der mehr Ahnung hat, spitze. Ansonsten hoffe ich keine Fehler gemacht zu haben. Gruß --KKpt (Diskussion) 00:13, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Schon einmal danke an alle die meinen heutigen Mist ausbügel. What a Pity ... --KKpt (Diskussion) 00:33, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo Sargoth! Schön, dass du an mich gedacht hast. Jedoch kann ich mich an einen solchen Vorschlag aus meiner aktiven WP-Zeit nicht erinnern. Wie dem auch sei, das MB scheint mir in seiner jetzigen Form nicht notwendig. Wie in der Kurier-Diskussion von h-stt bzw. Matthiasb erwähnt, besteht bereits jetzt die Möglichkeit eines Topic-Ban per SG-Beschluss bzw. BSV. Das MB würde also einzig die Möglichkeit der "freihändigen" Admin-Topic-Sperre hinzufügen, vermutlich nach VM. Hilft das? Und wäre die VM der richtige Ort für die Besprechung der "räumlichen" Grenzen einer solchen Sperre? Wer an der Ausarbeitung dieses MB interessiert ist, könnte konkrete Beispiele aus der VM-Praxis zusammentragen, und die Meinung der dort tätigen Admins einholen. --Minderbinder 14:44, 14. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Auch "normale" Admins können heute schon ohne SG-Entscheidung eine Teil-Sperre auf bestimmte Namensräume aussprechen. Z.B. können Nutzer dann nur noch den BNR bearbeiten. Das ist mEn ausreichend. -- Indoor-Fanatiker (Diskussion) 06:09, 15. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Sockenpuppen und IP-Edits - Definition

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Selbst wenn das MB von der Community angenommen wird dann würde das nur zu Socken/IP-Aufläufen in den Themengebieten geben sagt mir meine WP-Erfahrung. Die wirklich hartumkämpften Schauplätze sind so sicher nicht freizuhalten - jedenfalls nicht mit solchen Methoden. Der Bereich Studentenverbindungen ist ein super Beispiel für die Unwirksamkeit solcher Ideen. --codc Disk 03:28, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ein zweites Problem ergibt sich aus der Definition des Themenbereichs. Das Schiedsgericht hat sich immer schwer getan mit solchen Definitionen da sich das Kategoriesystem bei genauerem betrachten als völlig untauglich für so etwas erwiesen hat und ein bösartiger Benutzer durch Umkategorisierung beispielsweise einen Artikel aus dem ban ziehen könnte. --codc Disk 03:34, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Die intensive Nutzung von IPs wird auch heute schon praktiziert, um seinen „Hauptaccount“ zu schützen sowie Sockenpuppen. Von daher, so denke ich, würde kein Unterschied bestehen. Mit einer CUA, wäre es möglich dies aufzudecken. Als Richtschnur für mögliche Eingrenzungen würde ich nicht die Kategorien verwenden wollen, sondern eher die Portale, da dort auch diejenigen Personen anzutreffen sind, die es zum einen selbst betrifft und zu anderen die Sachlage beurteilen können. Des Weiteren könnte man vielleicht in einer gesonderten Liste als Handreichung, die nur nach Konsens, wie immer der auch zustande gebracht werden muss, näheres spezifizieren. Einen schönen guten Morgen. --KKpt (Diskussion) 09:55, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
PS: Man könnte auch sagen, wenn innerhalb eines Portales der eines Projektes (Themengebiet) destruktives Verhalten festzustellen ist, kann gegen einen Benutzer für diesen Bereich eine zeitlich begrenzte (unbegrenzte?) Themen- oder Bereichssperre ausgesprochen werden, die auf der Seite der Vandalismusmeldung zu beantragen wäre. Alle nachrangigen Verfahren zur Überprüfung der Entscheidung bleiben in ihrer jetzigen Form bestehen. Die Sperre wird neben einem Eintrag in das entsprechende Logbuch auch in einer für alle erkennbaren Liste vermerkt. (Thema Liste, ein Idee am Rande, die auch wegfallen kann?) Gruß --KKpt (Diskussion) 10:14, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Erst mal die Grundlagen klären

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Hier fehlt noch so ziemlich alles. Vor allem muss ein Vorschlag enthalten, wer diesen Topic ban aufgrund welcher Fakten und wie aussprechen kann. Schon heute kann das Schiedsgericht Benutzern untersagen, Artikel zu einem oder mehreren Themen zu bearbeiten. Diesen topic ban gibt es in der de-WP also schon. Dieses MB müsste also einen konkreten Vorschlag machen, wie dies auszuweiten oder zu ergänzen wäre. Grüße --h-stt !? 20:38, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Danke. Werde mich mal daranmachen und meine Gedankengänge umseitig in den entsprechenden Abschnitt einbringen. Einen schonen Abend. --KKpt (Diskussion) 22:24, 6. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
ich gebe zu bedenken, dass eine Person, die offensiv gegen Regeln der Wikipedia verstößt, und zwar in dem Themengebiet wo Interesse an diesen Verstößen besteht, generell wenig Bereitschaft zu einer Bereitschaft "anderweit" haben. Daher ist nicht eine feinere Abstufung von Sperrmöglichkeiten, sondern eher eine radikale Sperrung und Ausschließen von Störenfrieden von jeder Bearbeitung - und zwar als Mensch nicht als "Account" - soweit erkennbar. Dazu gehört meiner Meinung nach das Abschaffen anonymer Bearbeitungen. andy_king50 (Diskussion) 19:48, 10. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Möglicherweise wäre es erst einmal gut, den Engwikitext zum Topic-Ban zu übersetzen, damit man hier nachlesen kann, wie die das machen. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:53, 10. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Wie funktioniert die Umsetzung?

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"Eine Themensperre umfasst dabei alle Seiten, Listen, Kategorien, Portale und Projekte, die weitestgehend mit dem Themenbereich verbunden sind, für den die Sanktion ausgesprochen wurde. Gleiches gilt für Abschnitte in Artikeln, die den Themenbereich berühren."
Ich habe mich (naiv) gefragt, wie das praktisch umgesetzt wird. Gibt es dazu die technischen Hilfsmittel bereits? Oder wird das Thema mit den zugehörigen Seiten benannt und die Betroffenen müssen sich daran halten?
In der englischen Wikipedia gibt es den Topic ban bereits. Schauen wir doch mal, wie die das lösen. Die Auflösung ist hier:
"The standard distinction is that a ban is a social decision about the right to edit; a block is a technically imposed enforcement setting.
The MediaWiki software does not have the capability to prevent editing selectively."
Also keine technische Lösung. Ich glaube, die sonst üblichen Sperren in der deutschen WP sind technische Sperren. Aus meiner Sicht sollte der Unterschied beim Vorschlag klar gestellt werden und auch der Umgang damit diskutiert (wie im oben aufgeführten Abschnitt).
--Leserättin (Diskussion) 08:22, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Danke für die Anregung, werde diese in den Vorschlag einarbeiten. Gruß --KKpt (Diskussion) 13:39, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Bisherige Vorgänge und Erfahrungen mit Topic-Ban in der de:WP

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So weit ich mich erinnere (und anhand des Archivs kursorisch überprüft habe - gern ergänzen), gab es bisher 2 Topic-Bans entspr. der von Matthiasb auf der Kurier-Disk erwähnten Vorgehensweise in Community-Benutzersperrverfahren (zit: "Erwäge, ob eine Sperre für die gesamte deutschsprachige Wikipedia notwendig ist oder eine Einschränkung auf Teilbereiche – etwa bestimmte Themengruppen oder Löschkandidaten – ausreicht."), in beiden Fällen wurden die Anträge angenommen (das ist allerdings schon ein paar Jahre her, weil die BS-Verfahren insgesamt sich überlebt haben):

Durch das Schiedsgericht (kursorisch überprüft anhand Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen; dazu auch Versionsgeschichte beachten, da abgelaufene Festsetzungen dort entfernt werden) wurden bisher 8 Topic-Bans festgelegt entspr. der von h-stt auf der Kurier-Disk erwähnten Richtlinien des SG (zit: "Maßnahmen können Benutzersperren, Auflagen bezüglich der Arbeit von Benutzern oder der Bearbeitbarkeit von Artikeln sowie Artikelsperren sein").

Bei der Prüfung der SG-Auflagen bin ich außerdem zufällig (für solche Admin-Auflagen gibt es kein Pseudolog, es mag also weitere Beispiele geben) auf zwei Fälle gestoßen, in denen es (via Sperrprüfungsverfahren) Auflagen nur per Adminentscheidung gab, die in Richtung Topic-Ban gingen (diesen, 11/2013 und diesen, 10/2015); die Auflage von 2013 wurde per SG-Verfahren aufgehoben (1/2014), jene von 2015 hatte keinen langen Bestand, weil der User sehr schnell dagegen verstieß.
Abschließend: Ähnlich wie Minderbinder (ganz oben, Abschnitt #Zur Erstellung dieses Meinungsbildes) bin ich der Meinung, dass dieses Meinungsbild unnötig/überflüssig ist, weil es von der falschen Voraussetzung ausgeht, dass in der de:WP ein Topic-Ban (anders als in der en:WP) nicht existiere. Er existiert durchaus und wurde in der Vergangenheit auch angewendet, allerdings weniger durch Admins (nach VM oder SP), sondern durch das Schiedsgericht und (früher) per Community-Sperrverfahren. Die deutschsprachige Community hat ihre Entscheidungsstrukturen anders organisiert als die englischsprachige, hier spielen Wahlen und Abstimmungen einerseits und Schiedssprüche gewählter User andererseits eine stärkere Rolle gegenüber Konsensfindungsdiskussionen, wie sie für eine Adaptation des en:WP-Modell notwendigerweise zu übernehmen wären. (KKpt z.K.) Grüße --Rax post 01:01, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Es gibt auch mindestens einen Fall, in dem ein Benutzer entsperrt wurde, nachdem er zugesichert hat, in einem Kategorienzweig nicht mehr zu editieren. Auch das könnte man als topic ban ansehen, in dem Fall als Auflage für eine Entsperrung. Auch ich halte dieses MB (wie auch schon oben geschrieben) für überflüssig. Wünschenswert wäre IMHO, dass das SG häufiger an das Instrument topic ban denkt, da damit bestimmte Konflikte vermieden werden können, aber kein genereller Auschluss damit verbunden ist. Grüße --h-stt !? 17:27, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ankündigung Verschiebung nach eingeschlafene Meinungsbilder

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Da die Diskussion seit Ende August eingeschlafen ist und das MB auch keine hohe Zahl an Unterstützer fand (1), werde ich das MB nach eingeschlafene Meinungsbilder verschieben wenn in den nächsten 7 Tagen die Ausarbeitung / Diskussion nicht wieder aufgenommen wird. Groetjes --Neozoon (Diskussion) 22:15, 20. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Verschoben nach eingeschlafene Meinungsbilder wie angekündigt Groetjes --Neozoon (Diskussion) 20:54, 27. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Interessant

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Der Abschnitt oben war sehr interessant: Es wird ungefähr so wie bei der actio libera in causa behandelt. Wir haben diese "Rechtsfolge" einer Themensperre durchaus schon verhängt, obwohl sie nicht ausdrücklich im Regelwerk drinsteht. Und zwar, genau wie bei der alic, durch Auslegung und evtl. Analogie. Dann können wir das doch weiter so machen und vielleicht noch viel häufiger zur Deeskalation von Konflikten solche Auflagen verhängen. Auch die oben angeführte "Sperre auf Bewährung" ist interessant, praktisch genauso funktionierend wie die §56ff. StGB. Daher könnten sich einfach die Admins (und das SG?) darauf einigen, eine solche Auflage häufiger zu verteilen, ganz ohne MB. --ObersterGenosse (Diskussion) 22:38, 30. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Wiederbeleben im Lichte der aktuellen Praxis?

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Wenn ich es richtig sehe, wurde das Instrument des "Topic ban" (durch einzelne Administratoren) in der deutschsprachigen Wikipedia zwar nie formell eingeführt, wird aber neuerdings trotzdem praktiziert, wie den "Administrativen Notizen zu Konflikten" zu entnehmen ist, z.T. sogar explizit mit dieser Bezeichnung ("... bekommt einen Topic-Ban für Artikel, die sich mit dem Thema „Berchtesgadener Land“ beschäftigen"). Ich frage mich daher, ob es sinnvoll wäre, dieses eingeschlafene MB wiederzubeleben, damit die Community doch mal darüber abstimmen kann, ob sie diese von Administratoren "einfach so" gepflegte Praxis bestätigen will - oder nicht. Selber stehe ich der Sache relativ neutral gegenüber, da der Schwerpunkt meiner administrativen Aktivität nicht bei problematischen Benutzern liegt; mir scheint, dass Topic bans in dieser Form durchaus sinnvoll sein können, finde es aber etwas seltsam, dass sie seit etwa 2 Jahren(?) ohne Community-Entscheidung dazu praktiziert werden. Gestumblindi 19:26, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

PS: Minderbinder hat hier 2017 geschrieben: "Wie in der Kurier-Diskussion von h-stt bzw. Matthiasb erwähnt, besteht bereits jetzt die Möglichkeit eines Topic-Ban per SG-Beschluss bzw. BSV. Das MB würde also einzig die Möglichkeit der "freihändigen" Admin-Topic-Sperre hinzufügen, vermutlich nach VM." Wenn ich das richtig sehe, haben Admin-Kollegen diese sogenannte freihändige Admin-Topic-Sperre nun aber eben schon einfach selber eingeführt, mit dem neuesten Beispiel eines Topic Bans für den Benutzer AlexBachmann für den Bereich Albanien, den He3nry heute verhängt hat. Ich sage nicht, dass das falsch ist, aber wo ist der Community-Beschluss dazu? Ich will auch nicht ausschliessen, dass ich irgendwelche Entwicklungen und Diskussionen zum Thema verpasst habe und lasse mich gerne eines Besseren belehren. Gestumblindi 19:33, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
PPS: Auch wenn ich mir den Rest der Diskussionen hier durchlese, habe ich den Eindruck, dass der Diskussionsstand hier zuletzt (2017/2018) war: "Topic bans haben wir schon, aber sie werden durch das SG verhängt, nicht durch einzelne Administratoren", so ähnlich auch z.B. Rax. Das hat sich nun "selbsttätig" geändert, oder? Gestumblindi 19:38, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Das Ganze fällt für mich in den Bereich „Administrativer Auflagen“ die heute gelebte Praxis sind aber niemals von der Community legitimiert wurden. Vorher war das nur dem SG vorbehalten denn das SG hat freie Wahl seiner Mittel laut Meinungsbilder zum SG. Topic ban ist da einfach nur ein Unterpunkt von weil es streng genommen eine Auflage ist. --codc Disk 19:41, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Yep, formal hat Gestumblindi einfach recht. Der Topic Ban ist allerdings insofern da, dass es Sperren für Seiten und Namensräume gibt. Technisch kann man da leider keinen Kat-Baum sperren, aber ist das nicht qualitativ das Gleiche? (Formal ist es das sicher nicht.) Im Falle des Benutzers AlexBachmann war ich bereit, eine komplett konforme unbegrenzte Sperre zu verhängen, da der Nutzer Albanien-POV betrieben hat und sonst nichts. Formal ist die Lage in dem Fall nun aber so: Es ist eine individuelle Adminauflage: Wenn er doch wieder in Albanien editiert, ist Stand jetzt lediglich im Raum, dass ich (und nur ich) angekündigt habe, ihn dann wieder zu sperren (inkl. dann Überprüfung durch SPP) etc. Natürlich werden andere Admins der Ansage folgen, aber formal können sie abweichen. Und ich habe natürlich beliebig viel Druck ausgeübt, --He3nry Disk. 19:54, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
(BK)Bzgl. administrativer Topic-Bans (und allgemein Auflagen) gibt es zwar eine Art gelebte Praxis aber kaum Regeln, das stimmt. Aber ich fürchte das MB wird abgelehnt per "Lösung sucht Problem": Es gibt keine große Debatte darüber wie damit umzugehen wäre, der derzeitige Zustand wird folglich höchstens von einem sehr kleinen Teil unserer Community als unbefriedigend empfunden. Das heißt im Umkehrschluss wohl so viel wie, dass die Auflagen nur in angemessenen Fällen erlassen werden. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 19:56, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Da stimme ich Gestumblindi, Codc und Minderbinder zu. Es gibt keine Regeln dazu. Bei dem Initiator und einem Teil der Unterstützer sehe ich allerdings wenig Chancen auf einen Erfolg mit diesem Entwurf. --Ghilt (Diskussion) 23:17, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Auch deshalb habe ich ja angeregt "Administrative Auflagen" komplett auf den Prüfstein zu legen denn nach meinem Verständnis ist topic ban eine Teilmenge davon. --codc Disk 23:35, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ja --Ghilt (Diskussion) 23:45, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ein neues MB mit umfassenderer Fragestellung wäre natürlich auch denkbar... tatsächlich nehmen die "administrativen Auflagen" inzwischen (gewiss immer in bester Absicht) Formen an, bei denen mir etwas unwohl ist, da inzwischen fast beliebige "Befehle" in Bezug auf das Diskussions- und Editierverhalten möglich zu sein scheinen: Benutzerin X darf keine Vergleiche zwischen dem "Diskussionsmuster anderer Benutzer und demjenigen von politischen Parteien, Personen oder Organisationen" vornehmen, Benutzer Y darf keine Artikel kürzen... - Nichts gegen Topic bans (würden wir darüber abstimmen, würde ich zustimmen!), aber so "freihändige" Einschränkungen durch einzelne Admins...? Gestumblindi 23:46, 7. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Das wäre gut. Denn durch die mangelnden Regeln momentan kann argumentiert werden, dass jeder Benutzer Auflagen erstellen kann. Und man kann sogar die (z.B. administrative) Auflage erlassen, dass keine weiteren administrativen Auflagen erlassen werden können... das ist wenig sinnvoll. --Ghilt (Diskussion) 00:13, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Dieses MB stammt von August 2017. Ein halbes Jahr später gab es Wikipedia:Umfragen/Administrative Auflagen mit recht klarem Ergebnis. Das war wohl auch der Grund dafür, dass das MB eingeschlafen ist. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 04:37, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis. Hm, die Umfrage von Sargoth hatte keine klare Fragestellung, darum gab es wohl auch nie eine inhaltliche Auswertung ("Auswertung: folgt"). "Pro" - aber "pro" zu was? Auflagen beliebiger Art, die das Verhalten der Benutzer auf jede Weise, die dem Admin gerade passend erscheint, einschränken dürfen, oder doch eher nur so etwas wie Topic bans? Wenn jemand wie z.B. Kenny McFly (ich picke mir den Armen nur gerade als willkürliches Beispiel heraus ;-) ) "Absolut sinnvoll" schreibt - was genau findet er "absolut sinnvoll"? Gestumblindi 11:40, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Eine Umfrage ist kein Meinungsbild und nicht bindend. Das wäre als ob wir per Sonntagsfrage den Bundestag wählen würden. Eine Umfrage kann man nur als Werkzeug benutzen um ein Meinungsbild vorzubereiten denn grundsätzliche Änderungen im Regelwerk sind heute nur noch per Meinungsbild möglich – das Jahr 2004 ist längst vorbei. --codc Disk 11:52, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ja, das ist sowieso klar. Gestumblindi 11:53, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Danke für den Ping, Gestumblindi. In der Tat habe ich nicht mehr ausgewertet. Mir scheint aber die Tendenz (das wollte ich herausfinden) klar pro Auflagen zu gehen, mit dem Hauptargument der geringeren Invasivität gegenüber einer kompletten Sperre. −Sargoth 14:31, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
@Gestumblindi: Diese freihändigen Einschränkungen haben den Vorteil, dass sie den Kern eins Problems genau treffen können. Die Alternative wäre ansonsten oft nur die Komplettsperre, wie man leicht in den verlinkten Vandalismusmeldungen nachlesen kann. Ehrlich gesagt finde ich es gut, dass ich einigen Benutzern, bei denen infinit schon im Raum stand, so die weitere Mitarbeit ermöglichen konnte. --Count Count (Diskussion) 15:18, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
@Count Count: Ja, gewiss. Wir sind uns allerdings wohl auch alle einig, dass diese "Freihändigkeit" ihre Grenzen haben muss. Sargoth hat sich in seiner Umfrage halt nur erkundigt, wie man allgemein zu administrativen Auflagen stehe - aber nicht, was diese eigentlich umfassen sollen bzw. können. Um ein bewusst etwas extremes hypothetisches Beispiel zu geben: Ein Admin hat den Eindruck, Benutzer XYZ editiere eigentlich gut, sei aber am späteren Abend wohl immer besoffen und baue dann Mist, und erlässt darum die administrative Auflage, dass XYZ nach 21 Uhr abends nicht mehr aktiv sein darf. Wäre das noch in Ordnung? Ich will damit illustrieren, warum mir bei einer ständigen Ausweitung der möglichen administrativen Auflagen (ohne irgendwelche Regelbasis) unwohl ist - Admin A zimmert sich einen bestimmten Rahmen, von dem er findet, dass Benutzer B sich daran zu halten habe, und das wird dann quasi-offiziell als "Auflage" vermerkt. Vielleicht wäre es doch besser, wenn solche Eingriffe dem Schiedsgericht vorbehalten blieben. Gestumblindi 20:22, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Hmm, ich würde Vier-Augen-Prinzip (oder Sechs-Augen-Prinzip?) verpflichtend machen und einen Revisionsweg über WP:Auflagenprüfung (kann auch mit Sperrprüfung zusammengelegt werden, muss aber klar sein) aufzeichnen. Einschränken, wie Auflagen auszusehen haben, würde ich nicht. Nicht sinnvolle Auflagen können über die Auflagenprüfung und im Weiteren das SG aufgehoben werden.--Count Count (Diskussion) 21:02, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Wenn ich das schon lese: "wenn sich seine Beiträge in diesem als störend erwiesen haben" Ja, wo kämen wir denn da hin wenn hier jemand ungestraft unangenehme Fragen stellen darf? Ist das, was da nun steht wirklich korrekt? Habt ihr das wirklich sauber belegt? Habt ihr alle Quellen zu diesem Thema neutral ausgewertet? Das sind unangenehme Fragen, und manche hier wollen Kuschel-Kurs und einfach nur ihre Ruhe. Jemand, der genau hinsieht, der stört da nur. Am besten sperren wir hier alle aus, die genau hinschauen und unangenehme Fragen stellen. Ich sage: Man muss auch mal aushalten, dass ein Thema kontrovers diskutiert wird und man in seine Komfortzone verlassen muss.
Solche Auflagen sind da absolut kontraproduktiv. Warum? Bei einer Sperre, welches eine drastische Konsequenz ist, muss man sich wenigstens sicher sein, dass der User auch wirklich ein schweres Vergehen begangen hat, aber bei Auflagen, die werden oftmals nicht anstelle von Sperren eingesetzt sondern zusätzlich in den Fällen, die eigentlich nicht sperr-würdig sind, sondern wo sich bloß jemand gestört hat. Es reichen zwei, drei User, die sich in ihrer Komfortzone durch unangenehme Fragen verletzt sehen, und die Admins verhängen auf Zuruf eine Auflage. Das ist ein ganz wichtiger Mechanismus, den man verstehen muss. Je milder die Strafen, desto geringer ist die Schwelle, diese einfach mal so mir nichts, dir nichts auszusprechen. Was wir aber absolut nicht brauchen in der Wikipedia ist eine Kultur des Duckmäusertums, bei der man jedem Konflikt sofort aus dem Weg gehen muss aus Angst, man bekommt eine Auflage. --TheRandomIP (Diskussion) 11:20, 30. Okt. 2020 (CET)Beantworten

+1 Genauso ist es TheRandomIP. Du hast es verstanden. Das einzige was diese dystopische Regelung bewirken wird ist, dass ein Klima der Angst gefördert wird von irgendwelchen Themengebieten ausgeschlossen zu werden. Natürlich kann mittels eines administrativen Topic-Bans auch gegen tatsächlich störende Benutzer vorgegangen werden und ihnen kann dann durch einen selektiven Topic-Ban eine Weiterarbeit am Projekt ermöglicht werden, aber das Missbrauchspontential eines freihändigen Topic-Bans durch Administratoren ist einfach zu groß. Will jemand seine Ruhe in "seinem" Bereich, so rottet er sich mal eben mit ein paar Mitstreitern zusammen meldet den angeblichen "Störer" auf VM, worauf hin dieser auf Zuruf einen Topic-Ban bekommt, und schon hat man Ruhe in seinem Themenbereich und kann lästigen und ggf. auch kritischen Diskussionen aus dem Weg gehen. Die Erreichung von NPOV fördert das nicht. Im Gegenteil. Wikipedias stärke ist es ja gerade, dass eben keine Social Bubble herrscht, sondern theoretisch jeder/jede zu allem Beitragen kann und seine/ihre Perspektive einbringen kann ohne fürchten zu müssen von einem bestimmten Themengebiet auf Zuruf ausgeschlossen zu werden, falls "zu kritische" bzw. lästige Fragen gestellt werden. Das andauernde Streiten ist zwar deutlich mühsamer und kostet oft viel Nerven aber gerade diese ständigen Aushandlungsprozess sind die Stärke von Wikipedia und dürfen unter keinen Umständen eingeschränkt werden. Nur durch diese kann langfristig NPOV erreicht werden und nicht durch das Segementieren der Community.--Jonski (Diskussion) 19:36, 30. Okt. 2020 (CET)Beantworten