Benutzer:Zieglhar/Herrschaft Heitersheim

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Territorium im Heiligen Römischen Reich
Zieglhar/Herrschaft Heitersheim
Wappen
Karte
Herrschaft Heitersheim ohne Exklaven vor 1803
Alternativnamen Fürstentum Heitersheim; Johanniter-Meistertum
Entstanden aus die Herrschaft Heitersheim als vorderösterreichischer Landstand (bis 1803)
Herrscher/
Regierung
Fürst; Grossprior
Heutige Region/en DE-BW
Reichstag 1 Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis Oberrheinischer Reichskreis
Kreistag 1 Virilstimme auf der geistlichen Bank
Hauptstädte/
Residenzen
Heitersheim
Konfession/
Religionen
katholisch
Sprache/n deutsch
Fläche 50 km²
Einwohner 5 000 (1803)
Aufgegangen in Mediatisierung 1806;

Großherzogtum Baden

Die Herrschaft Heitersheim war ein Territorium im Breisgau, das sich nach 1272 bildete und größtenteils mit der Geschichte des deutschen Malteserordens als dessen Sitz und Lehen verbunden ist. 1803 wurde die Herrschaft für kurze Zeit ein reichsunmittelbares Territorium. Bereits 1806 wurde die Herrschaft Heitersheim dann Teil des Großherzogtums Baden.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausbildung der Grundherrschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Letzter erhaltener Grenzstein bei Heitersheim

Die Geschichte der Herrschaft Heitersheim beginnt im Jahre 1272[1], in welchem der Ritter Gottfried d.J. von Staufen, der ein Lehensmann vom Kloster Murbach war, das Gut von Heitersheim und andere kleinere Güter, sowie den Kirchsatz an die Freiburger Kommende der Johanniter stiftete. Die eigentliche Herrschaft bildete sich jedoch erst, als es den Johannitern gelang, umliegende Dörfer und Güter mit dem Heitersheimer Hofe zu vereinigen. Neben weiteren Gütern in Heitersheim erwarben sie 1298 Weinstetten bei Bremgarten (Hartheim am Rhein), 1313 Bremgarten, 1315 Grißheim und 1371 noch das Dorf Schlatt (Bad Krozingen), welches vorher dem Lazarus-Orden als Niederlassung gedient hatte.[2]

Bildung der Komturei[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 1335 ist schließlich auch eine direkte Niederlassung einiger Johanniter in Heitersheim bezeugt, von da an bestand in Heitersheim eine eigene Komturei, die anfänglich noch personell und von der Bedeutung hinter der Kommende in Freiburg (Breisgau) zurückstand. So war der erste Komtur der Kommende Heitersheim, Nikolaus Weißlin, der ab 1419 bezeugt ist,[3] zugleich auch Komtur des Hauses in Freiburg. Allerdings war der Besitz der Heitersheimer Niederlassung größer, sodass nach und nach die Bedeutung Freiburgs abnahm und schließlich, als Sébastien Le Prestre de Vauban 1667/68 das Johanniterhaus in Freiburg durch seinen Festungsbau abbrechen ließ, ganz aufgegeben wurde. Nachdem der Orden auch noch die Besitzungen von Freiburg, nämlich St. Georgen (Freiburg im Breisgau), Uffhausen und Wendlingen, sowie Gündlingen und Eschbach (Markgräflerland) hatte erwerben können, änderte sich bis 1803 an der Größe der Herrschaft nichts, sodass ihre Größe lediglich 50 km² mit etwa 5000 Einwohnern betrug.[4] Sie gehörte bis 1803 zu den Landständen Vorderösterreichs und galt als Lehen desselbigen.

Hauptstadt der deutschen Malteser[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schloss Heitersheim

Die Herrschaft Heitersheim war Sitz der „Deutschen Zunge“ und damit der administrative Mittelpunkt der Malteserorden-Niederlassung (Johanniter) für das Heilige Römische Reich und Sitz des Großpriors ab 1505.[5] Bereits von 1500-1505 war der Historiker Jakob Mennel Kanzler der Johanniter. Im Mai 1525 wurde das Johanniterschloss in Heitersheim durch die aufständischen Bauern geplündert.[6]

1786 wurde der Schriftsteller Joseph Albrecht von Ittner zum Kanzler des Großpriors berufen. Er nahm dieses Amt bis 1805 wahr und trat dann in die Dienste des Großherzogtums Baden.

Reichsunmittelbarer Fürst einer landständischen Herrschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Erhebung des Georg Schilling von Cannstatt (1490–1554), Großbailli und Großprior des Malteserordens, zum Reichsfürsten wurde die Herrschaft Heitersheim seit 1548 Reichsfürstentum. 1803 wurde die Herrschaft Heitersheim durch den Reichsdeputationshauptschluss außerordentlich begünstigt und durch die rechtsrheinischen Besitzungen des Bischofs von Basel, wie auch durch die gesamten Besitzungen des Klosters St. Blasien um ein Vielfaches erweitert. Allerdings blieb die praktische Umsetzung des Reichsdeputationshauptschlusses durch den Widerstand des Klosters St. Blasien aus.[7]

Fürstentum Heitersheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf den Tod des bedeutenden Großpriors Johann von Hattstein, der 1546 fast hundertjährig starb, folgte Georg Schilling von Canstatt. Dieser außerordentlich bedeutende Malteser erhielt für seine Verdienste, die er u.a. als Admiral und Gouverneur von Tripolis erlangte, den Stand eines Reichsfürsten von Heitersheim auf dem Reichstag in Augsburg.[8] Nach seinem Tode übernahm erst dessen Neffe, Georg II. Bombast von Hohenheim[9], den Titel des Fürsten und die Ämter des Großpriors der Malteser in der Deutschen Zunge, bis schließlich als Personalunion der Fürstentitel mit dem Rang des Großpriors verwendet wurde und folglich mit dem Tode des letzten Fürsten, Ignatz Balthasar Rinck von Baldenstein, 1807 erlosch. Das Haus Baden führte den Titel des Fürsten von Heitersheim zwar weiter, doch ist dies rechtlich sehr umstritten, sodass dieser Fürstentitel als eine Neuschöpfung des Kurfürsten/Großherzogs von Baden zu betrachten ist. Ebenfalls ist unter Historikern umstritten, wie der Fürstenrang von Georg Schilling von Canstatt überhaupt auf seine Nachfolger übergehen konnte[10], da sämtliche alten oder zeitgenössischen Quellen[11] den persönlichen Charakter dieser Standeserhebung unterstreichen und damit lediglich die Person Schillings, welcher zu den Vertrauten Kaiser Karl V. gehörte, betreffen, nicht aber den Malteserorden. Da jedoch das Archiv der Herrschaft Heitersheim nach 1806 größtenteils verloren ging, sind weder der genaue Wortlaut der Erhebung Georg Schilling v. Canstatts, noch sonstige rechtliche Unterlagen aus dieser Zeit erhalten.

Rechtliche Stellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Herrschaft Heitersheim war aus einem Lehen des Klosters Murbach hervorgegangen, welches zuerst den Herren von Staufen gehörte, welche dieses dem Orden der Malteser stifteten. Hierzu erfolgte die Zustimmung des Abtes von Murbach, Berthold. Noch 1724 forderte Murbach von Heitersheim einen Zins ein. Auch sämtliche anderen Ortschaften, welche zu Heitersheim bis 1803 gehörten, waren Lehen verschiedener Lehnsherren gewesen, welche nach und nach unter dem Hause Habsburg zu Vorderösterreich zusammengeschlossen wurden. Die Überlegung, dass vielleicht Bremgarten oder der Hof Weinstetten Reichslehen gewesen sein könnten, ist bisher nicht nachzuweisen. Sicher ist, dass vor 1612 die Herrschaft Heitersheim die Oberhoheit durch Vorderösterreich akzeptierte und als Landständische Körperschaft im Breisgau vertreten war. Erst ab 1612 führte Heitersheim durch die Fürsten einen langen Rechtsstreit um die eigentliche Landeshoheit, der erst 1778 mit der völligen Anerkennung der habsburgischen Oberhoheit endete.

Der Grund für diese Auseinandersetzungen war wohl weniger ein reichsunmittelbares Gut, als der Fürstentitel selbst, der den Großprioren des Malteserordens als Herren von Heitersheim eine Virilstimme auf der geistlichen Bank des Reichsfürstenrats im Reichstag gewährte. Zudem hatte der Grossprior von Heitersheim eine Virilstimme auf der Bank der geistlichen Fürsten im Kreistag des Oberrheinischen Reichskreises.[12]

Im Gegensatz zu der eigentlichen Herrschaft war der Fürstentitel reichsunmittelbar und ist folglich bis 1803 keineswegs dem rechtlichen Status der Herrschaft gleichzusetzen.[13]

Der kurze Traum vom Gebietszuwachs[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803 nahm den Malteser-Orden ausdrücklich von der Säkularisation aus und brachte dem Orden auf dem Papier sogar einen namhaften Gebietszuwachs.

„§ 26. Aus Rücksicht für die Kriegsdienste ihrer Glieder werden der Deutsche und der Maltheser-Orden der Säcularisation nicht unterworfen, und erhalten für ihren Verlust auf der linken Rheinseite zur Vergütung, nämlich:

Der Fürst Hoch- und Deutschmeister ...

Der Fürst Großprior, und das deutsche Großpriorat des Maltheser-Ordens: die Grafschaft Bondorf, die Abteyen St. Blasi, St. Trutpert, Schuttern, St. Peter, Tennenbach, und überhaupt alle Stifter, Abteyen und Klöster in Breisgau, mit allen auf der rechten Rheinseite gelegenen respektiven Zugehörungen der so eben benannten Objekte, jedoch mit der Obliegenheit, nach einer noch vorzunehmenden Liquidation, die persönlichen Schulden der vormaligen Bischöfe von Basel[14] und Lüttich zu bezahlen, welche sie seit der Entfernung von ihren Sitzen gemacht haben.“[15]

Allerdings wurde bereits in § 1, Absatz 4 des Hauptschlusses festgelegt:

„Das Breisgau und die Ortenau werden die Entschädigung des vormaligen Herzogs von Modena für das Modenesische, dessen Zugehörden und Zuständigkeiten ausmachen. Dieser Fürst und seine Erben werden beide Lande nach dem buchstäblichen Inhalte des vierten Artikels des Lüneviller Friedensschlusses besitzen; welcher in dieser Rücksicht ohne einigen Vorbehalt oder Einschränkung von der Ortenau, wie von dem Breisgau zu verstehen ist.“

Der Friedensvertrag von Lunéville vom 9. Februar 1801 enthält folgende Bestimmung für den Breisgau:

„Art. IV. Der 18te Artickel des Tractats von Campo Formio wird ebenfalls dahin erneuert, daß Se. Maj. der Kaiser und König sich verbinden, dem Herzoge von Modena, zu seiner Entschädigung für die Länder, die dieser Fürst und seine Erben in Italien besaßen, das Breisgau abzutreten, welches derselbe mit den nemlichen Bedingnissen besitzen soll, unter welchen Er das Modenesische besaß.“[16]

Die Tochter des Herzogs von Modena, Maria Beatrice, war seit 1771 mit dem österreichischen Erzherzog Ferdinand Karl, dem vierten Sohn der Kaiserin Maria Theresia verheiratet. Nach dem Tod des Herzogs von Modena am 14. Oktober 1803 erbte Erzherzog Ferdinand, dessen Besitzungen im Breisgau und in der Ortenau.

Der Friedensvertrag von Campo Formio vom 17. Oktober 1797 hatte bereits bestimmt:

„ART. XVIII. Seine Majestät der Kaiser, König von Ungarn und von Böhmen, verpflichtet sich, an den Herzog von Modena als Entschädigung für die Länder, die dieser Prinz und seine Erben in Italien hatten, das Breisgau abzutreten, das er zu denselben Konditionen besitzen soll wie jene, zu denen er das Modenensische besaß.“[17]

Nach dem Frieden von Campo Formio lehnte der Ercole III. Rinaldo d’Este, der Herzog von Modena, den Breisgau als Entschädigung für seine italienischen Besitzungen ab, da dessen Wert ihm nicht angemessen erschien. Er verlangte nun zusätzlich die Ortenau. Erst in einem Abkommen zwischen dem deutschen Kaiser - vertreten durch Philipp von Cobenzl - und Frankreich - vertreten durch Joseph Bonaparte vom 26. Dezember 1802 wurde der Konflikt unter russischer Vermittlung beigelegt und dem Herzog die Ortenau zugestanden. Österreich durfte sich im Gegenzug die Fürstbistümer Brixen und Trient einverleiben. Da gleichzeitig schon klar war, das Erzherzog Ferdinand alle Ländereien des Herzogs von Modena erben würde, war dies für das Haus Habsburg eine vorteilhafte Regelung.[18]

Dies änderte sich durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803. Im § 26 wurden ausdrücklich der Malteserorden und der Deutsche Orden von der Säkularisation ausgenommen und für ihre bisherigen Verdienste sogar gefördert und vergrößert. Dabei wird die Herrschaft Heitersheim oder ein Fürstentum Heitersheim nicht erwähnt, sondern der Malteserorden an sich angesprochen und unmittelbar mit den Gebieten der Herrschaft Heitersheim, des Bischofs von Basel auf der rechten Rheinseite, des Klosters St. Blasien mit der gefürsteten Grafschaft Bonndorf, sowie weiteren Gebieten und Rechten aus kirchlichem Besitz im Breisgau belehnt.

Erstmals wird auch der Fürstentitel nun mit diesen Gebieten gemeinsam erwähnt, sodass von da an Heitersheim als tatsächliches Fürstentum und als reichsunmittelbar gelten konnte. Entsprechend finden die Gebiete der Herrschaft Heitersheim auch im § 1, der u.a. die Abtretung des Breisgaus an den Herzog von Modena regelte, keine Berücksichtigung als Lehen oder gar Besitz.[19] Dies ist nicht zuletzt auch die Ursache, weshalb die Übernahme der Herrschaft Heitersheim durch Baden angezweifelt wurde, da das Edikt des Generals Monard nur die Übergabe des Breisgaus an den Kurfürsten von Baden bestimmte, als dessen Teil sich die Herrschaft nicht mehr verstand. Die Absetzung der Herrschaften im Breisgau durch den Kurfürsten von Baden fand rechtlich darin seine Begründung, dass dieser als neuer Lehnsherr die Lehen einzog und aufhob. Da Heitersheim jedoch seit 1803 kein Lehen des Breisgaus mehr war, war dies ebenso umstritten, wie die Annahme des Fürstentitels von Heitersheim durch den Badener Landesherrn, was rein rechtlich völlig unmöglich war, da dieser als Reichstitel nur durch den Kaiser hätte auf das Haus Baden übertragen werden können. Dieser offensichtliche Rechtsbruch wird dadurch unterstrichen, dass der letzte Großprior ebenfalls noch bis zu seinem Tode 1807 den Titel des Fürsten trug, von welchem er keineswegs zu resignieren gedachte, sodass bis 1807 zeitgleich zwei Fürstentitel von Heitersheim bestanden. Mag auch de jure eine Einverleibung Heitersheims in Baden auf dieser Grundlage nicht möglich gewesen sein, so geschah sie dennoch de facto, was einen weiteren Widerstand gegen diesen Vorgang hinfällig machte, besonders auch, weil das Heilige Römische Reich sich kurze Zeit danach auflöste. Die Versuche des Malteserordens 1815 auf dem Wiener Kongress zur Rückgewinnung der verlorenen Gebiete blieben wirkungslos, sodass der badische Zugriff auf Heitersheim nachträglich legitimiert und bestätigt wurde. Allerdings ist die Rechtsgeschichte Heitersheims bis heute nicht abschließend erforscht.

Mediatisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1806 wurde per Edikt des Generals Monard am 28. Januar der Breisgau an Baden übergeben. Heitersheim galt als Breisgauisches Lehen, welches der Kurfürst von Baden nebst sämtlichen anderen Lehen anderer Herrschaften einzog und aufhob. Da allerdings die rechtliche Stellung Heitersheims seit Jahrhunderten umstritten war[20], verzögerte sich die Übernahme Heitersheims durch Baden um mehrere Monate, da es seitens des Großpriors der Johanniter in Heitersheim, wie auch durch die Bevölkerung unerwartet zu Protesten kam.[21] Erst am 22. Juli 1806 war die Übernahme der Regierung in Heitersheim abgeschlossen. Die Gemeindeordnung von 1832/33 beseitigte schließlich die Strukturen der Herrschaft, sodass diese endgültig mit dem Badischen Staat verschmolz.[22]

Gedenktafel für Fürst Georg I. Schilling von Canstatt am Heitersheimer Schloss
Wappen des Fürsten von Heitersheim, 1743

Innenpolitik und Einrichtungen der Herrschaft Heitersheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schloss Heitersheim, altes Ritterhaus
Fürstliches Amtshaus in Gündlingen
Alte Schule in Grißheim, 18. Jahrhundert

Die Herrschaft Heitersheim verfügte bereits früh über verschiedene öffentliche Einrichtungen und Institutionen, die dem Wohlergehen der Einwohner gewidmet waren. Nach 1540 wurde ein Spital in Heitersheim gestiftet, welches der Gesundheitsfürsorge der Heitersheimer bis heute dient. Im Schlosse Heitersheim hatte die niedere Gerichtsbarkeit ihren Sitz. Gesetze und Rechte wurden durch den Fürsten Johann Friedrich Hund von Saulheim in der Heitersheimer Herrschaftsordnung 1620 zusammengefasst und damit jeglicher Form von Amtsmissbrauch und Willkür die Grundlage entzogen.[23] Schuleinrichtungen sind ebenfalls bereits im 16. Jahrhundert nachweisbar, in der Heitersheimer Herrschaftsordnung findet interessanterweise die Verfügung eines allgemeinen sonntäglichen Katechesenunterrichtes sämtlicher männlicher und weiblicher Personen bis zum 22. Lebensjahr ihre Festlegung.[24] Johann Babtist von Schauenburg ordnete 1756 das örtliche Schulwesen neu und begann damit, Auswüchse der Frömmigkeit einzudämmen. Ebenso verbesserte er die Verwaltung und erließ dann 1769 eine neue Kanzleiordnung. Fürst Joseph Benedikt von Reinach schließlich hob 1785 die bis dahin bestehenden Frondienste auf.[25] Viele administrative Einrichtungen, wie das Kanzleigebäude in der Stadt Heitersheim oder einige Neubauten am Schloss gehen auf den Fürsten Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode (1728–1754) zurück, dessen Wappen entsprechend in Heitersheim an einigen Gebäuden noch zu finden ist. Die bis heute stattfindenden großen Märkte Chilbi und Klausmarkt gehen ebenfalls auf die Bewilligung der Herrschaft Heitersheim und des Malteserordens zurück.

Das Minoritenkloster[26][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als der Großprior Johann Friedrich Hund von Saulheim 1612 sein Amt antrat, stellte er fest, dass es in seinem eigenen Orden keine ausreichende Zahl von Geistlichen mehr gab und er in seinem Fürstentum die Seelsorge nicht ausreichend sicherstellen konnte. Er betrieb daher die Ansiedlung eines Mönchsordens in Heitersheim der diese Aufgabe übernehmen sollte. Zunächst war ein Kloster der Kapuziner gedacht. Aufgrund der vom Großprior vorgesehenen geringen wirtschaftlichen Ausstattung des Klosters, lehnten die Kapuziner jedoch ab. Am 1. September 1619 übernahmen dann die Minoriten (schwarze Franziskaner) das von den Maltesern zur Verfügung gestellte Klostergebäude.[27] Bis 1666 übernahmen die Minoriten schrittweise alle Pfarrstellen (und Pfarrpfründe) im Fürstentum bis 1742 der Bischof von Konstanz, Damian Hugo Philipp von Schönborn-Buchheim ihnen diese Pfarrstellen abnahm und mit Säkularklerikern besetzte. Dies brachte das Kloster in ernste finanzielle Schwierigkeiten zumal die Malteser den vereinbarten jährlichen Zuschuss auch nicht zahlen wollten. Die Mönche zogen nun in die umgebenden Landschaften und bettelten. Die Pfarreien Heitersheim, Eschbach und Schlatt konnten die Minoriten alsbald mit Zustimmung des Konstanzer Bischofs Kasimir Anton von Sickingen wieder übernehmen. 1781 setzte der österreichische Kaiser Joseph II. durch, dass sich das Kloster von der Straßburger Kongregation des Ordens lösen und sich einer eigens für Vorderösterreich gebildeten Kongregation anschliessen. Die klosterfeindliche Politik des Kaisers führte auch in Heitersheim zu einem Verfall des Minoriten-Ordens und er entging der Auflösung wohl nur durch die merkwürdige Rechtsstellung des Fürstentums Heitersheim als Sitz eines Reichsfürsten, dessen Territorium jedoch zu den vorderösterreichischen Landständen gehörte. 1782 waren noch sieben Priester und drei Laienbrüder im Kloster. Aufgrund hoher Schulden und Trunksucht einiger Mönche wurde der Guardian 1797 durch die vorderösterreichische Regierung durch einen anderen ersetzt. 1805 setzte der Konstanzer Bischof Karl Theodor von Dalberg einen weltlichen Priester auf die Pfarrei Heitersheim, da die Minoriten einen geregelten Gottesdienst nicht mehr gewährleisten konnten. Mit der Mediatisierung des Fürstentums Heitersheim 1806 erfolgte auch die Säkularisierung des Minoritenklosters. Am 23. April 1807 war das Kloster dann offiziell aufgelöst und abgewickelt. Das Gebäude wurde zunächst zum Pfarrhaus; die Klosterkirche wurde 1812 abgebrochen.

Territoriale Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemeinde Jahr des Erwerbs Anmerkungen Wappen
Heitersheim 1272 Gottfried von Staufen
Gündlingen 1297
Weinstetten 1298 heute mit Bremgarten zu Hartheim gehörig
Bremgarten 1313
Grißheim 1315
Schlatt 1371
Eschbach (Markgräflerland) 1613
Sankt Georgen 1668
Uffhausen 1668 zu Sankt Georgen gehörig; seit 1390 zur Johanniter-Kommende Freiburg
Wendlingen 1668 zu Sankt Georgen gehörig; seit 1390 zur Johanniter-Kommende Freiburg

Großpriore von Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich I. von Toggenburg 1251-1272
  • Heinrich II. von Fürstenberg 1272-1289
  • Johann I. von Lupfen 1289-1295
  • Gottfried von Klingenfels 1295-1299
  • Heltwig von Randersack 1299-1322
  • Albrecht von Schwarzburg 1322-1327
  • Berthold von Henneberg 1327-1331
  • Rudolf I. von Massmünster 1331-1353
  • Herdegen von Rechberg 1353-1368
  • Eberhard von Rosenberg 1368-1384
  • Konrad von Braunsberg 1384-1394
  • Friedrich I. von Zollern 1394-1408
  • Amandus zu Rhein 1408-1414
  • Hugo von Montfort 1414-1452 (Hugo XIV. aus der Linie Montfort-Tettnang-Bregenz)
  • Johann II. Lessel 1452-1459
  • Johann III. Schlegelholz (1459-1466)
  • Richard von Bulach 1466-1469
  • Johann IV. von Au 1469-1481
  • Rudolf II. von Werdenberg 1486-1505
  • Johann V. Heggenzer von Wasserstelz 1505-1512[28] - verlegte den Sitz des Großpriorats nach Heitersheim
  • Johann VI. von Hattstein 1512-1546

Großpriore und Reichsfürsten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kaiser Karl V. erhob Georg I. Schilling von Cannstatt in den Reichsfürstenstand und von da an waren die Heitersheimer Großpriore auch jeweils Reichsfürsten.[29]

Name (Lebensdaten) Regierungszeit Anmerkungen
Georg I. Schilling von Cannstatt
(† 2. Februar 1554)
1546–1554 erster Reichsfürst der deutschen Malteser
Georg II. Bombastus von Hohenheim
(† 10. Dezember 1566)
1554–1566
Adam von Schwalbach
(† 4. Juli 1573)
1567–1573
Philipp Flach von Schwarzenberg
(† 10. März 1594)
1573–1594
Philipp II. Riedesel von Camberg
(† 13. März 1898)
1594–1598
Bernhard IV. von Angelach-Angelach
(† 21. Juni 1599)
1598–1599
Philipp Lösch von Müllheim
(† 2. Februar 1601)
1599–1601
Wiggert von Rosenbach
(† 18. März 1607)
1601–1607
Arbogast von Andlau
(† 5. Januar 1612)
1607–1612
Johann Friedrich Hund von Saulheim
(† 16. März 1635)
1612–1635 erläßt 1620 eine Herrschaftsordnung; 1612-1635 auch Komtur des Ritterhauses Bubikon; begann den Konflikt mit der vorderösterreichischen Regierung, deren Landesherrschaft er als Reichsfürst nicht mehr anerkennen wollte; 1630 vorläufige Beilegung des Konflikts[30]
Hartmann von der Thann[31] 1635–1647 übernahm wieder das Präsidium der Prälatenbank der vorderösterreichischen Landstände[32]
Friedrich II. von Hessen
(* 28. Februar 1616; † 19. Februar 1682)
1647–1682 setzte 1650 den Konflikt mit der vorderösterreichischen Regierung fort[33]
Franz I. von Sonnenberg 1682–1683
Gottfried Droste zu Vischering
(† 1683)
1683
Hermann II. von Wachtendonck
(† 16. Juni 1704)
1683–1704
Bernhard Wilhelm von der Rheide
(† 21. Oktober 1721)
1704–1721
Goswin Hermann Otto von Merveldt
(† 8. Dezember 1727)
1721–1727 versuchte vergeblich für den Orden in den Verhandlungen zum Friede von Utrecht die von den Niederlanden eingezogenen Ordenskommenden wieder zu bekommen
Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und Reichenstein 1728–1752 veranlaßt Um- und Ausbauten am Malteserschloss u. a. den Kanzleibau (1730-1740)
Philipp Joachim Freiherr von Prassberg
(† 10. Dezember 1752)
1752
Johann Baptist Freiherr von Schauenburg
(* 29. August 1702; † 6. März 1775)
1755–1775
Franz Christoph Sebastian Freiherr von Reuchingen
(† 18. August 1777)
1775–1777
Franz Benedict Joseph Graf von Reinach zu Fuchsmänningen[34]
(* 2. Dezember 1710; † 14. Oktober 1796)
1777–1796 der Konflikt mit Vorderösterreich wird definitiv beigelegt und dessen Landeshoheit anerkannt
Ignaz Balthasar Willibald Rink von Baldenstein
(* 1721; † 30. Juli 1807)
1796–1806

Erbe und Tradition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor allem in der Stadt Heitersheim wird die Tradition und die Erinnerung an die Herrschaft Heitersheim bewahrt und gepflegt. Neben der städtischen Eigenbezeichnung als „Malteserstadt“ hat die jahrhundertelange Regierung durch die Malteser im Stadtwappen ihren Niederschlag gefunden und so sind heute an vielen Plätzen und Einrichtungen in der Stadt Heitersheim die Symbole der Malteser zu finden. Das eint die Orte der alten Herrschaft Heitersheim vor 1803 bis heute, denn sämtliche dieser Orte haben in ihren Siegeln und Wappen das Malteserkreuz integriert. Für die Erhaltung und Pflege der historischen Gebäude, die historische Forschung und geschichtliche Veröffentlichungen engagiert sich vor allem die Historische Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e.V., welche auch ein Museum zu diesem Thema im Schloss Heitersheim betreibt. Der Malteserorden betreut die im Schloss lebenden alten Vinzentiner-Schwestern und führt dort Gottesdienste und Ordensveranstaltungen durch. Vor allem der Tradition des Fürstentums fühlt sich ebenfalls seit dem 2007 verstorbenen Heinz Schilling Freiherrn von Canstatt der Verband des Hauses Schilling e.V. verpflichtet[35], welcher auch die Gedenkplatte für Georg Schilling von Canstatt am Schloss stiftete und stets auch Mitglieder in der Historischen Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e.V. stellt. Auch der Malteser Fanfarenzug Heitersheim e.V. bemüht sich, wenn auch nicht aus historischem Erbe heraus, die Tradition der Herrschaft Heitersheim fortzuführen. Auch sind im Gegensatz zu den umliegenden Gebieten die Orte der ehemaligen Herrschaft überwiegend katholisch geprägt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Souveräner Malteserorden

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolf-Dieter Barz (Hrsg.): Die Heitersheimer Herrschaftsordnung des Johanniter-/Malteserordens von 1620, LIT Verlag 1999, ISBN 3-8258-4500-1
  • Wolf-Dieter Barz (Hrsg.): Heitersheim 1806, LIT Verlag 2006, ISBN 978-3-8258-0193-9
  • Historische Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e.V. (Hrsg.): Kurze Nachrichten von dem Ursprung und Verfassung des Hohen Johanniter- oder Maltheser-Ritter-Ordens etc. (Auszug aus dem Ordenskalender 1794), Heitersheim, 2001
  • Historische Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e.V. (Hrsg.): Malteserschloss Heitersheim und seine Wappen, Heitersheim, 2000
  • Maurer, Bernhard: Die Johanniter und Malteser im Breisgau, Freiburg 1999
  • Walter G. Rödel: Johanniterorden. In: Meinrad Schwab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.): Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 2: Die Territorien im alten Reich. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg herausgegeben. Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91371-8, S. 637-645
  • Franz Xaver Kraus: Die Kunstdenkmäler des Großherzogthums Baden, Tübingen und Leipzig, 1904, Sechster Band - Kreis Freiburg, Erste Abtheilung - Landkreis Freiburg; S. 419-424 online
  • ergänzt
  • Heinrich Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Geschichte der Gebiets-Einteilung und der politischen Verfassung des Vaterlandes. 5 Bände. Leipzig 1859–62. I. Abteilung: Deutschland vor hundert Jahren. Band 1: Leipzig 1859, S. 307-308(Online, Google).
  • Politische Correspondenz Karl Friedrichs von Baden 1783-1806, herausgegeben von der Badischen Historischen Commission, bearbeitet von Karl Obser, Heidelberg 1901, 5. Band, S. 445-447 im Internet Archive
  • Hermann Kopf: Die Stadt Freiburg und der Breisgau unter der Herrschaft des Herzogs von Modena. Dargestellt auf Grund der Akten des Staatsarchivs Modena. In: Schau-ins-Land Jahrgang 76 (1958), S. 82-109 online bei der UB Freiburg


Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Heitersheimer Herrschaftsordnung des Johanniter-/Malteserordens von 1620. ISBN 3-8258-4500-1 im LIT Verlag, Seite XV
  2. ebenda, Seite XVI
  3. ebenda, S. XVII.
  4. ebenda, S. X.
  5. Auszug aus dem Ordenskalender von 1794, herausgegeben durch die Historische Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e.V., Seite 20 ff.
  6. Karl Seith: Das Markgräflerland und die Markgräfler im Bauernkrieg des Jahres 1525, Karlsruhe 1926, S. 48/49
  7. Aus der Geschichte des Klosters St. Blasien im Schwarzwald. Herausgeber Stadt St. Blasien, 1997, ISBN 3-7826-9058-3 im Konkordia Verlag, Seite 67.
  8. Siehe hierzu „Lebensbeschreibung derer Schilling v. Canstatt“, 1905, Nummer 65
  9. ebenda
  10. ebenfalls mit dieser Frage befasst sich schwerpunktmäßig das Buch „Heitersheim 1806“
  11. Urkundenblatt „Georg der Johanniterorden in Teutschem Land Maister“ in der Königl. Bibliothek Berlin 1905, abgedruckt in der „Lebensbeschreibung derer Schilling von Canstatt“
  12. dies obwohl die benachbarte Markgrafschaft Baden-Durlach im Schwäbischen Reichskreis vertreten war
  13. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung zu diesem Thema findet in dem oben erwähnten Buche „Heitersheim 1806“ ausführlich, besonders der Einmaligkeit wegen, statt
  14. diese Bestimmung hat keinen Zusammenhang mit der Zuweisung der rechtsrheinischen Besitzungen des Fürstbistums Basel, der Landvogtei Schliengen, die gemäß § 5 zweifelsfrei der Markgrafschaft Baden zugewiesen wurde.
  15. online im Internet-Portal westfälische Geschichte
  16. http://ahlambauer.files.wordpress.com/2011/03/17971017_friede_hrr_fr_campo-formio_01.pdf]
  17. s. Kopf S. 82; Vertragstext unter Google-Buchsuche
  18. siehe hierzu den Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803, § 1 und § 26
  19. Das Buch „Heitersheim 1806“, herausgegeben von Wolf-Dieter Barz 2006 im LIT Verlag, ISBN 978-3-8258-0193-9 behandelt ausschließlich die schwierige Frage der Rechtsgrundlage der Aufhebung der Herrschaft Heitersheim
  20. ebenda, Seite III ff.
  21. ebenda
  22. siehe o.e. „Die Heitersheimer Herrschaftsordnung des Johanniter-/Malteserordens von 1620“, Vorwort durch Dr. Anneliese Müller
  23. ebenda, Seite 5
  24. ebenda, Seite XIII
  25. Hermann Schmid: Die Minoriten im Malteser-Fürstentum Heitersheim 1619-1807 - Zur Geschichte der oberdeutschen Minderbrüder, in: Freiburger Diözesan Archiv, Band 101 (1981), S. 289
  26. Schmid S. 289
  27. Johann Karl Falkenstein: Geschichte der drei wichtigsten Ritterorden des Mittelalters - Dritter Teil - Geschichte des Johanniter-Ordens, Dresden 1833, S. 132 in der Google-Buchsuche; nach J. Kindler von Knobloch. Oberbadisches Geschlechterbuch, Heidelberg 1894, Band 2, S. 9 bereits seit 1500 Großprior [1]
  28. als Quelle wird hauptsächlich verwendet: Johann Karl Falkenstein: Geschichte der drei wichtigsten Ritterorden des Mittelalters - Dritter Teil - Geschichte des Johanniter-Ordens, Dresden 1833, S. 131-135 in der Google-Buchsuche
  29. Martin Wellmer: Der vorderösterreichische Breisgau, in: Friedrich Metz (Herausgeber), Vorderösterreich – Eine geschichtliche Landeskunde, Freiburg im Breisgau 1967, S. 309-311
  30. ebenda
  31. ebenda
  32. ebenda
  33. Foussemagne - s. Kindler von Knobloch S. 436
  34. siehe deren Internetauftritt, mit Link zum Leben Fürst Georg I. Schilling von Canstatt [2]