Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»

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Die eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» ist eine Volksinitiative der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), über die am 28. Februar 2016 abgestimmt wurde. Die Initiative zielte auf die Beseitigung von als «Heiratsstrafe» bezeichneten steuerlichen Benachteiligungen ab, die Ehepaare unter bestimmten Umständen zu erdulden haben. Sie scheiterte am Volksmehr, obgleich sie das Ständemehr erlangte.

Im April 2019 wurde die Abstimmung in einem historischen Entscheid auf Grund fehlerhafter Informationen seitens des Bundesrates durch das Bundesgericht annulliert. Im Januar 2020 schliesslich gab die CVP bekannt, die Initiative nicht nochmals zur Abstimmung zu bringen und stattdessen eine neue Initiative zu lancieren.

Initiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einreichung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Initiative wurde am 5. November 2012 mit 120'161 gültigen Unterschriften eingereicht.[1]

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Volksinitiative verlangte, die existierende Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren zu beseitigen.

Beispiel zur Veranschaulichung: Grundsätzlich gibt es die sog. Steuerprogression: Je mehr man verdient, desto höher ist der Steuersatz. Jemand, der CHF 20’000 verdient zahlt nicht nur absolut (in CHF) weniger Steuern, sondern auch relativ (in %) weniger, als jemand der CHF 200’000 verdient. Wenn nun ein Ehepartner z. B. CHF 200’000 verdient und der andere CHF 20’000, dann werden diese beiden Einkommen addiert zu CHF 220’000 und damit die CHF 20’000 zum höheren Steuersatz besteuert (der Steuersatz der für die Summe der Einkommen gilt). Wenn das Ehepaar sich scheiden lassen würde resp. im Konkubinat leben würde, dann müsste die Person mit den CHF 20’000 signifikant weniger Steuern zahlen. Deswegen spricht man von der “Heiratsstrafe”: Sobald man verheiratet ist, zahlt man mehr Steuern (dies gilt nicht in allen Fällen, aber in den meisten).

Wortlaut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 14 Abs. 2 (neu)
2 Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.

Volksabstimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schweizer Stimmberechtigten stimmten am 28. Februar 2016 über die Initiative ab.[2] Der Bundesrat und die Bundesversammlung empfahlen dabei Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Kritiker hatten moniert, dass es den Initiatoren nicht nur um die Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe» ging, sondern, durch Voranstellung einer Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau, auch um die Manifestierung einer «rückständigen Ehe-Definition», die gleichgeschlechtliche Beziehungen diskriminieren würde, weswegen sich Kampagnen auf diesen Aspekt konzentrierten.[3] Die Initiative erreichte das Ständemehr, scheiterte jedoch knapp am Volksmehr.[4][5]

Ergebnisse nach Kantonen
  • Ja (15 3/2 Stände)
  • Nein (5 3/2 Stände)
  • Kanton
    Ja
    (%)
    Nein
    (%)
    Beteiligung
    (%)
    Kanton Aargau Aargau 52,8 47,2 64,3
    Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden 49,5 50,5 66,6
    Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden 55,6 44,4 59,6
    Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft 49,4 50,6 63,4
    Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt 39,5 60,5 66,6
    Kanton Bern Bern 46,2 53,8 61,0
    Kanton Freiburg Freiburg 53,6 46,4 63,6
    Kanton Genf Genf 46,7 53,3 55,4
    Kanton Glarus Glarus 51,7 48,3 57,9
    Kanton Graubünden Graubünden 49,4 50,6 61,0
    Kanton Jura Jura 60,1 39,9 55,3
    Kanton Luzern Luzern 50,8 49,2 68,0
    Kanton Neuenburg Neuenburg 51,9 48,1 57,6
    Kanton Nidwalden Nidwalden 54,6 45,4 73,6
    Kanton Obwalden Obwalden 54,7 45,3 72,5
    Kanton Schaffhausen Schaffhausen 51,3 48,7 75,8
    Kanton Schwyz Schwyz 54,5 45,5 68,9
    Kanton Solothurn Solothurn 51,7 48,3 64,1
    Kanton St. Gallen St. Gallen 53,0 47,0 62,5
    Kanton Tessin Tessin 54,7 45,3 68,0
    Kanton Thurgau Thurgau 54,0 46,0 59,7
    Kanton Uri Uri 50,9 49,1 73,3
    Kanton Waadt Waadt 45,7 54,3 58,4
    Kanton Wallis Wallis 57,0 43,0 63,3
    Kanton Zug Zug 51,6 48,4 69,9
    Kanton Zürich Zürich 43,5 56,5 65,6
    Eidgenössisches Wappen Schweizerische Eidgenossenschaft 49,2 50,8 61,8

    Aufhebung der Abstimmung durch Bundesgericht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Juni 2018 wurde bekannt, dass der Bundesrat im damaligen Abstimmungsbüchlein falsche Zahlen verwendete. Es wurde von 80'000 statt rund 454'000 betroffenen Doppelverdiener-Ehepaaren gesprochen. In der Folge reichte die CVP am 18. Juni 2018 in mehreren Kantonen eine Beschwerde gegen die Volksinitiative ein.[6][7] Nach Abweisung durch die Kantonsregierungen wandte sich die Partei an das Bundesgericht. Dieses entschied am 10. April 2019 in zwei Urteilen (BGE 145 I 207 erfolgte in französischer Sprache und Urteil BGer 1C_315/2018 in deutscher Sprache), dass die Abstimmung aufgehoben wird.[8] Drei der fünf Richter erachteten die Abstimmungsfreiheit als verletzt.[9] Ein Grund für diesen Entscheid war der knappe Ausgang der Abstimmung.[10]

    Es handelte sich um die erste Annullierung einer gesamtschweizerischen Abstimmung in der Geschichte der Schweiz.[10] Annullierungen von Abstimmungen gab es bis dahin erst auf Bezirksebene (z. B. Kantonswechsel des Laufentals, Abstimmung von 1983) oder auf Gemeindeebene (Kantonswechsel von Moutier, Abstimmung von 2017).

    Rückzug der Initiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nach dem Entscheid des Bundesgerichts war zunächst während mehrerer Monate unklar, wie dem Urteil Rechnung getragen werden sollte. Zur Diskussion stand unter anderem, die Initiative unverändert nochmals zur Abstimmung zu bringen. Am 4. Januar 2020 kündigte der CVP-Präsident Gerhard Pfister schliesslich an, die Partei wolle die Initiative zurückziehen und eine neue Volksinitiative lancieren. In der neuen Initiative wolle man auf die umstrittene Ehe-Definition verzichten.[11] Das Bundesgericht hatte im Urteil BGE 147 I 206 zu klären, ob die Voraussetzungen für einen Rückzug der Volksinitiative in diesem speziellen, nicht vom Gesetz vorgesehenen Fall, überhaupt zulässig war. Das Gericht bejahte die Zulässigkeit des Rückzuges.

    Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Mitteilung der Bundeskanzlei vom 18. Dezember 2012.
    2. Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 7. Oktober 2015.
    3. Sven Altermatt: Heiratsstrafe-Initiative - «Rückständige Ehe-Definition»: Homosexuelle bekämpfen CVP-Initiative. In: aargauerzeitung.ch. 18. November 2020, abgerufen am 29. Februar 2024.
    4. (sda)/fsr./boa./bue./swi.: Die SVP scheitert klar, die CVP knapp. In: nzz.ch. 28. Februar 2016, abgerufen am 14. Oktober 2018.
    5. Vorläufige amtliche Endergebnisse der Bundeskanzlei, abgerufen am 28. Februar 2016.
    6. Heiratsstrafe: CVP reicht Abstimmungsbeschwerde ein. Der Bund, 18. Juni 2016, abgerufen am 19. Juni 2018.
    7. Heiratsstrafe: Abstimmungsbeschwerde wegen skandalöser Fehlinformation eingereicht. CVP Schweiz, 18. Juni 2016, abgerufen am 19. Juni 2018.
    8. Kathrin Alder: Bundesgericht annulliert Abstimmung zur Heiratsstrafe | NZZ. 10. April 2019, ISSN 0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 10. April 2019]).
    9. Jürg Krebs: Erstmals seit 1848: Die Schweiz muss eine Abstimmung wiederholen. In: St. Galler Tagblatt. Abgerufen am 10. April 2019.
    10. a b Christoph Lenz: Historisch! Bundesgericht annulliert Abstimmung über Heiratsstrafe. In: Tages-Anzeiger. ISSN 1422-9994 (tagesanzeiger.ch [abgerufen am 10. April 2019]).
    11. Nathalie Christen: CVP-Präsident Pfister plant neue Initiative. In: srf.ch. 4. Januar 2020, abgerufen am 5. Januar 2020.