Asylagentur der Europäischen Union

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Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen
EASO
Datei:EASO Logo.png
Logo der EASO
 
 
Englische Bezeichnung European Asylum Support Office
Französische Bezeichnung Bureau européen d'appui en matière d'asile
Maltesische Bezeichnung Uffiċċju Ewropew ta' Appoġġ fil-qasam tal-Asil
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Valletta, Malta
Vorsitz Robert K. Visser (Exekutivdirektor)
Gründung 19. Mai 2010
EASO

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO; englisch European Asylum Support Office) ist eine Gemeinschaftsagentur der Europäischen Union mit Sitz in Valletta auf Malta. Sie ist zuständig für die Unterstützung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU im Bereich Asyl. Das EASO wurde im Jahr 2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 errichtet.[1]

Aufgaben

EASO hat die Aufgabe, die praktische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich zu stärken. Zu diesem Zweck wirkt es bei der Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems mit und unterstützt Mitgliedstaaten, deren Asylsystem besonders belastet ist.

Das EASO hat keine Befugnis, auf Entscheidungen nationaler Asylbehörden über einzelne Asylanträge Einfluss zu nehmen.

Struktur

Das EASO wird von einem Verwaltungsrat überwacht, einem Planungs- und Überwachungsgremium. Er besteht aus den von Mitgliedsstaaten entsandten Vertretern (jeweils ein Vertreter pro Mitgliedsstaat), zweier Mitglieder der Europäischen Kommission und dem UNHCR als ständigem Mitglied ohne Stimmrecht.[2]

Der Verwaltungsrat ernennt den Exekutivdirektor, der wiederum von einem Exekutivausschuss beraten wird, der aus sechs Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammengesetzt ist.

Das EASO kann Arbeitsgruppen mit Sachverständigen aus dem Bereich Asyl bilden. Des Weiteren besteht ein Beirat für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft, dessen Arbeit der Exekutivdirektor koordiniert.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen. (PDF; 934,06 kB) In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - L 132/11. 29. Mai 2010, abgerufen am 17. Juni 2013.
  2. EASO - Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgerufen am 11. Mai 2013.