Grabenwahlsystem

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Das Grabenwahlsystem ist ein Wahlsystem, bei dem mehrere Wahlverfahren nebeneinander und ohne Verrechnung miteinander angewandt werden (Parallelwahl ohne Ausgleich, daher im Englischen parallel voting genannt). Meistens wird beim Grabenwahlsystem ein Teil der Sitze in Einpersonenwahlkreisen vergeben und der andere nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts. Dabei müssen nicht notwendigerweise zwei Stimmen abgegeben werden, entscheidend ist lediglich, dass es zwei völlig getrennte Sitzzuteilungsverfahren gibt.

Der Begriff kommt daher, dass beim Grabenwahlsystem (anders als beim heutigen bundesdeutschen Wahlsystem) die Direktmandate nicht auf die Listenmandate angerechnet werden.[1] Zwischen beiden Arten, ins Parlament zu kommen, besteht so gesehen ein Graben.

Anwendung

Staaten, in denen zum Stichtag 4. Februar 2009 ein Grabenwahlsystem auf nationaler Ebene zur Anwendung kam.

Das System findet in einer Reihe von Ländern Anwendung (wo nicht anders vermerkt in einer Kombination aus Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen und Verhältniswahl).

Europa

Afrika

Amerika

Asien

Literatur

Belege

  1. Uwe Backes, Eckhard Jesse: Entwicklung des Parteiensystems. In: Informationen zur politischen Bildung, Heft 207. Zitiert nach: Site der BPB. (PDF) 16. Januar 2009, abgerufen am 18. September 2016.
  2. Gesine Dornblüth: Kleine Verluste für demokratischen Anstrich. Am auf deutschlandfunk.de
  3. Fida Nasrallah: How the electoral system works. In: UNMIN Newspaper: Issue 5 Feb/March 2008. (PDF) S. 3, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. September 2016.@1@2Vorlage:Toter Link/www.unmin.org.np (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)