Machtergreifung

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Mit Machtergreifung (auch Machtübernahme bzw. Machtübergabe) wird die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet, im Kontext aber auch die anschließende Umwandlung der bis dahin bestehenden parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik in eine nach dem Führerprinzip agierende Diktatur. Hitler übernahm die Führung einer Koalitionsregierung von NSDAP und nationalkonservativen Verbündeten (DNVP, Stahlhelm), in welcher neben ihm vorerst zwei Nationalsozialisten Regierungsämter bekleideten. Nachdem am 1. Februar der Reichstag aufgelöst worden war, schränkten die Machthaber in den folgenden, von nationalsozialistischem Terror gekennzeichneten Wochen die politischen und demokratischen Rechte durch Notverordnungen ein. Als entscheidender Schritt auf dem Weg zur Diktatur gilt dabei die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933.

Da die bekannten Bezeichnungen Machtergreifung und Machtübernahme aus unterschiedlichen Gründen als nicht neutral und präzise angesehen werden, gebrauchen manche Historiker auch die Begriffe Machtübergabe oder Machtübertragung.

Begriff

Berlin, 30. Januar 1933, 12:40 Uhr: Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler verlässt Adolf Hitler im Auto die Reichskanzlei.

Der Begriff Machtergreifung wird in der Geschichtswissenschaft unterschiedlich gebraucht. Häufig bezieht er sich nur auf Adolf Hitlers Ernennung zum Reichskanzler. So endet Martin Broszats Darstellung zu diesem Thema mit Hitlers Einzug in die Reichskanzlei am 30. Januar 1933.[1] In der Regel gehen die Historiker aber davon aus, dass die Machtergreifung kein punktuelles Ereignis war, sondern ein längerer Prozess, durch den die NSDAP die Demokratie abschaffte und ihre eigene Herrschaft festigte. Das Ergebnis dieses Prozesses habe keineswegs von vornherein festgestanden, vielmehr habe es immer auch Handlungsspielräume und Alternativmöglichkeiten gegeben, betont der Historiker Gotthard Jasper.[2]

Die Frage, wann dieser Prozess abgeschlossen war, wird in der Literatur zur Geschichte des Nationalsozialismus verschieden beantwortet. Für Josef Becker und Ruth Becker endete die „Machtergreifung“ mit der Durchsetzung des Einparteienstaates im Juli 1933.[3] Neuere Handbücher wie der Oldenbourg Grundriss der Geschichte[4] oder der Gebhardt[5] argumentieren demgegenüber, dass die „Machtergreifung“ erst im Sommer 1934 abgeschlossen war – als Hitler nach dem Röhm-Putsch und dem Tod Hindenburgs auch die Befugnisse des Reichspräsidenten übernahm. Damit war der „Führerstaat“ fest etabliert.

Die neuere wissenschaftliche Literatur setzt den Begriff „Machtergreifung“ durchgängig in Anführungszeichen. Denn der Ausdruck suggeriert, dass die NSDAP dem frei gewählten Parlament und dem Rechtsstaat die Macht gegen deren Willen und ausschließlich mit illegalen Mitteln entzogen habe. Tatsächlich jedoch hatte die NSDAP eine nicht unerhebliche Unterstützung in der Bevölkerung. Außerdem waren auch konservative Politiker und Parteien an der Übertragung der Macht an Hitler beteiligt, und zwar durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg, durch die Beteiligung an der von Hitler geführten Regierung, durch die Verordnungen des Reichspräsidenten und durch die Zustimmung zum 4. Ermächtigungsgesetz im Deutschen Reichstag 1933. Der Antikommunismus war Anfang 1933 das verbindende Glied der NSDAP mit der rechten Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und den Parteien der Mitte (Zentrum, DVP, DStP). Der Regierungsantritt Hitlers war dem Recht der Weimarer Republik nach legal, ebenso weitere machtpolitische Elemente wie die Reichstagswahl am 5. März. Bei dieser Wahl hatte die NSDAP mit 44 % zwar nicht die erhoffte absolute Mehrheit der Sitze im Reichstag errungen, verfügte aber gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner, der DNVP, für die etwa 8 % der Wähler gestimmt hatten, über eine zuverlässige parlamentarische Mehrheit. Den Präsidialkabinetten, durch die Deutschland ab März 1930 mit Notverordnungen des Reichspräsidenten regiert wurde, hatte demgegenüber eine stabile Stimmenmehrheit im Reichstag gefehlt. Man spricht deshalb auch von der Präsidialdiktatur Hindenburgs, welche der „pseudolegalen Machtergreifung“ Hitlers vorausging.[6]

Die Geschichtsbücher der unmittelbaren Nachkriegszeit verwendeten oft noch den Begriff „Machtergreifung“, womit die breite Unterstützung der NSDAP und damit die Mitverantwortung für den Aufstieg Hitlers zurückgewiesen werden sollte. Diese Begriffsverwendung schreibt dem Volk somit eine passive Rolle zu und stellt die Machtübernahme als eine Art Staatsstreich dar, obwohl Hitler formal legal ins Amt kam. Erst ab den 1970er Jahren wird die Begrifflichkeit zunehmend auch in den Geschichtsbüchern problematisiert. Seit den 1980er Jahren wird mitunter auch die neutralere Bezeichnung „Machtübergabe“ statt des als propagandistisch belastet und irreführend geltenden Ausdrucks Machtergreifung verwendet.

Mehrere Historiker sprechen aufgrund dieser Problematik daher heute statt von einer Machtergreifung von einer „Machtübertragung“;[7] andere umschreiben das Geschehen insgesamt als die Phase der nationalsozialistischen Machteroberung 1933/34.[8] Allerdings nutzte die NSDAP zur Durchsetzung ihrer Herrschaft auch nicht legale Mittel wie die zahlreichen Terrormaßnahmen, mit denen politische Gegner eingeschüchtert, verhaftet oder ermordet wurden. Offenkundigster Verfassungsbruch war dann Hitlers Selbsternennung zum Führer und Reichskanzler einen Tag vor dem Tod Hindenburgs 1934.

Vorgeschichte

Aus dem gescheiterten Hitlerputsch vom 9. November 1923 hatten die Nationalsozialisten gelernt und für ihre „nationale Revolution“ eine „Legalitätsstrategie“ entwickelt, sich formal an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend bekräftigte Hitler als Zeuge im Hochverratsprozess gegen die drei Reichswehroffiziere Hanns Ludin, Richard Scheringer und Hans Friedrich Wendt im September 1930 ausdrücklich, dass seine Partei „auf dem Boden der Legalität“ stehe und nur verfassungsgemäß an die Macht gelangen wolle.

Seit dem Wahlerfolg von 1930 bemühte sich der Reichskanzler Heinrich Brüning (Deutsche Zentrumspartei), mit einer durch die Sozialdemokraten gestützten Minderheitsregierung die Verfassung und den Staat am Leben zu erhalten. So setzte Brüning ein Verbot der SS und SA durch, welches auf Druck Hindenburgs und der rechtsnationalen Kräfte um Kurt von Schleicher jedoch 1932 wieder aufgehoben werden musste. Wirtschaftspolitisch gesehen verschärfte Brüning mit einem rigiden Programm des Haushaltsausgleichs die hohe Arbeitslosigkeit zusätzlich, indem er beschäftigungswirksame Staatsausgaben zurückfuhr, statt sie zu erhöhen. Seit 1932 versuchte der parteilose Reichskanzler Franz von Papen eine Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten, um deren Massenanhang für sich selbst zu benutzen. Eine von Papen angestrebte Koalition von Zentrum, DNVP und NSDAP scheiterte allerdings an Hitlers Forderung nach der Reichskanzlerschaft für die eigene Person. Da Papen sich um die Nationalsozialisten bemühte, unterließ er es, die NSDAP zu verbieten und als staatsgefährdende Partei darzustellen. Dazu hätten ihm und seinem Vorgänger die Boxheimer Dokumente Gelegenheit gegeben, die 1931 in Hessen aufgetaucht waren und Putschpläne der Nationalsozialisten verraten hatten. Stattdessen griff er selbst zu diktatorischen Maßnahmen, indem er als Reichskanzler die SPD-geführte Minderheitsregierung des Landes Preußen absetzte („Preußenschlag“).

Der neue Reichskanzler Schleicher versuchte im Dezember 1932, eine „Querfront“ unter Einbeziehung vermeintlich linksorientierter Nationalsozialisten zustandezubringen. Durch gemeinsame Aktionen mit der DNVP und dem Stahlhelm wie dem Volksentscheid gegen den Young-Plan 1930, sowie besonders 1931 in der „Harzburger Front“, wurden die Nationalsozialisten stark aufgewertet und salonfähig gemacht. Die von linker Seite behaupteten massiven Unterstützungen seitens der Industrie trugen hingegen zum Aufstieg des Nationalsozialismus in dieser Phase nur unwesentlich bei. Es waren nur vereinzelte Unternehmer, die Hitler etwa mit der Industrielleneingabe unterstützten.

Das System der parlamentarischen Demokratie war schon in den Jahren seit 1930 ausgehöhlt worden, als Brüning mangels parlamentarischer Mehrheit auch mit Notverordnungen regierte. Einen weiteren Schritt weg von der (Parteien-)Demokratie bedeutete es, als Papen 1932 ein Kabinett von meist parteilosen Fachministern einrichtete („Kabinett der Barone“).

Hitler hatte bereits in seiner Zeugenaussage von 1930 dargelegt: „Die Verfassung schreibt uns nur die Methoden vor, nicht aber das Ziel. Wir werden auf diesem verfassungsmäßigen Wege die ausschlaggebenden Mehrheiten in den gesetzgebenden Körperschaften zu erlangen versuchen, um in dem Augenblick, wo uns das gelingt, den Staat in die Form zu bringen, die unseren Ideen entspricht.“ Das Zustandekommen der Mehrheiten für das Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 wurde allerdings unter Anwendung brutaler Gewaltmethoden wie Ausschluss oder Ermordung von Abgeordneten erreicht. Trotz massiven Straßenterrors zur Einschüchterung politisch Andersdenkender war es der NSDAP zuvor in der Wahl zum achten Deutschen Reichstag nicht gelungen, die absolute Mehrheit der Stimmen zu erhalten.

Hitler und die NSDAP waren sowohl von dem ihn unterstützenden Teil der Konservativen als auch von ihren Gegnern aus dem republikanischen Lager unterschätzt worden. Die konservative Strategie der „Einrahmung“ oder „Zähmung“ der Nationalsozialisten scheiterte an Hitlers Machtwillen. Die Konservativen hatten zu sehr auf den Reichspräsidenten Hindenburg vertraut: Nach der Reichsverfassung konnte dieser den Reichskanzler absetzen. Außerdem vertrauten sie auf den Rechtsstaat sowie auf ihre eigene gesellschaftliche Stellung. Daher halfen sie Hitler dabei, diejenigen freiheitlich-demokratischen Grundlagen auszuhöhlen, von denen auch ihre eigene Sicherheit und Existenz abhing.[9] Zudem sprachen sich sowohl Papen wie Alfred Hugenberg und Schleicher letztendlich für eine Kanzlerschaft Hitlers aus. Die letzte Möglichkeit einer Koalition mit der bürgerlichen Mitte unter Tolerierung der SPD hatte nach den Reichstagswahlen 1930 bestanden.

Den Gewerkschaften schien angesichts von sechs Millionen Arbeitslosen das Mittel des Generalstreiks wenig aussichtsreich. Ein Generalstreik oder ähnliche Aktionen wurden von den leitenden Politikern der SPD mit dem Argument abgelehnt, dadurch könne Hitler ein Vorwand für weitere Verfolgungen gegeben werden. Lediglich von der KPD, die zwischen November 1932 und dem faktischen Verbot ihrer Aktivitäten in der Reichstagsbrandverordnung Ende Februar 1933 mit hundert Abgeordneten die drittstärkste Fraktion im Reichstag bildete, lag ein Aufruf zum Generalstreik gegen Hitlers „Regierung der faschistischen Konterrevolution“ vor.[10] Dieser Aufruf zum „Massenstreik“ kam jedoch kaum zur realen Verbreitung. Der einzige Umsetzungsversuch des Generalstreiks am 31. Januar 1933 in der schwäbischen Industrieortschaft Mössingen blieb isoliert und wurde schnell zerschlagen, seine Anführer zu Haftstrafen verurteilt und später zum Teil in KZs interniert.[11]

Nationalsozialistische Begriffsverwendung

Der Begriff „Machtergreifung“ wurde in Deutschland im Sprachgebrauch und in der Publizistik nach 1933 überwiegend mit Bezug auf den 30. Januar 1933 benutzt.

Die Propaganda der NSDAP inklusive öffentlicher Reden Hitlers, Goebbels’ und anderer führender Nationalsozialisten hat hingegen bewusst und konsequent den Begriff Machtübernahme verwendet und den Ausdruck Machtergreifung ausdrücklich vermieden,[12][13] von Einzelfällen abgesehen,[14] um der deutschen Öffentlichkeit, dort besonders dem Bürgertum, eine falsche Legitimität und Kontinuität der Geschehnisse ab dem 30. Januar 1933, aber auch eine vermeintliche Friedlichkeit derselben vorzuspiegeln, die keineswegs bestanden. Vergleichbare, authentische Begriffe der zeitgenössischen NSDAP-Propaganda sowohl vor wie während der Zeit der NS-Herrschaft zur gewaltsamen „Machtergreifung“ bestanden allenfalls in Regierung der nationalen Erhebung, deutsche Revolution, sowie verschiedener Zusammensetzungen mit „-revolutionär“, wie etwa konservativ-revolutionär oder sozial-revolutionär; oder auch in einer wiederholt beschworenen und sich angeblich in Massenveranstaltungen äußernden, die emotionalisierten Massen mitreißenden Dynamik der Bewegung.

Chronologie

Sonstiges

In Deutschland feierten die Nationalsozialisten den 30. Januar als Tag der nationalen Erhebung und Beginn ihrer Machtübernahme mit der üblichen Beflaggung öffentlicher Gebäude mit Hakenkreuzfahnen.

In Österreich arbeiteten ab Mitte 1933 verschiedenste nationalsozialistische Organisationen Pläne für eine gewaltsame „Machtergreifung“ in Österreich aus. 1934 kam es zum Juliputsch; dieser scheiterte. Während dieses Putsches wurde unter anderem der damalige Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ermordet.

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Machtergreifung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

  1. Martin Broszat, Die Machtergreifung. Der Aufstieg der NSDAP und die Zerstörung der Weimarer Republik, München 1984.
  2. Gotthard Jasper: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930–1934. edition suhrkamp, Frankfurt a.M. 1986, S. 8–11.
  3. Josef Becker, Ruth Becker (Hg.): Hitlers Machtergreifung. Dokumente vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaates 14. Juli 1933, dtv, 2. Aufl., München 1992, ISBN 3-423-02938-2.
  4. Klaus Hildebrand, Das Dritte Reich (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 17), 7. Aufl., München 2009, S. 17.
  5. Michael Grüttner, Das Dritte Reich. 1933–1939 (= Handbuch der deutschen Geschichte, Band 19), Klett-Cotta, Stuttgart 2014, S. 78.
  6. Karl Dietrich Bracher: Die Deutsche Diktatur. Entstehung, Strukturen, Folgen des Nationalsozialismus. 3. Auflage, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1969, S. 337, 401.
  7. Vgl. Eberhard Kolb, Dirk Schumann: Die Weimarer Republik. 8. Aufl., München 2013, S. 277; Gunter Mai: Die Weimarer Republik. München 2009, S. 105; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 4, 2. Aufl., München 2003, S. 585.
  8. So etwa Bernd Jürgen Wendt: Das nationalsozialistische Deutschland (Beiträge zur Politik und Zeitgeschichte). Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin in Verb. mit Eckhard Jesse, Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-8100-2513-5, S. 88; Hans-Ulrich Thamer, Der Nationalsozialismus, Reclam, Stuttgart 2002 (= Universal-Bibliothek; 17037), ISBN 3-15-017037-0, S. 15.
  9. Siehe Joachim Fest: Staatsstreich. Der lange Weg zum 20. Juli, Siedler, Berlin 1994, S. 30–33.
  10. Digitalisat des Originalflugblatts der KPD Württemberg mit dem Aufruf zum Generalstreik gegen Hitler (PDF).
  11. Hans-Joachim Althaus (Hrsg.) u. a.: „Da ist nirgends nichts gewesen außer hier“ – Das rote Mössingen im Generalstreik gegen Hitler. Geschichte eines schwäbischen Arbeiterdorfes, Rotbuch-Verlag, Berlin 1982, ISBN 3-88022-242-8.
  12. Norbert Frei: Machtergreifung – Anmerkungen zu einem historischen Begriff (PDF; 8,2 MB), in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VfZ) 31/1983, S. 136–145.
  13. Richard J. Evans: Das Dritte Reich – Aufstieg. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-34191-2, S. 569.
  14. Hans Buwert, in: Die nationale Wirtschaft, 1941; zitiert nach Der Spiegel, Heft 26/1989, S. 40.