Politisches System Kasachstans

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Staatsaufbau Kasachstans

Das Politische System Kasachstans ist vom Autoritarismus geprägt. Kasachstan ist seit 1991 von der Sowjetunion unabhängig. Davor war das Gebiet als Kasachische SSR Teil der UdSSR. Kasachstan hat seit 1995 eine eigene republikanische Verfassung.

Verfassung

Die Verfassung Kasachstans wurde 1995 verabschiedet. Kasachstan ist demnach ein säkularer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Durch mehrere Verfassungsänderungen wurde die Macht des Parlamentes und der Regierung eingeschränkt und die Kompetenzen des Staatspräsidenten erweitert.

Institutionen

Die legislativen Rechte liegen sowohl bei der Regierung wie auch beim Parlament. Beide haben das Gesetzesinitiativrecht.

Regierung

Der Präsident ist das Staatsoberhaupt Kasachstans und bestimmt die Richtlinien der Politik, da er mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet ist. Er darf nur einmal wiedergewählt werden. Nach der Verfassungsänderung von 2007 gilt dies nicht mehr für den Ersten Präsidenten. Dafür wurde seine Amtszeit von sieben auf fünf Jahre heruntergesetzt. Der derzeitige Staatspräsident ist seit dem 1. Dezember 1991 Nursultan Nasarbajew, davor war er seit dem 22. Februar 1990 Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Kasachischen SSR. Daneben gibt es das Amt des Premierministers. Dieses Amt hat seit dem 2. April 2014 Kärim Mässimow inne.

Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt vom Volk gewählt. Er hat das Recht, den Ministerpräsidenten und den Vizeministerpräsidenten zu ernennen, ebenso wie der Ministerrat. Nur der Präsident kann die Regierung ernennen und entlassen, das Parlament auflösen, die Verfassung ändern, und Abstimmungen zu Referenden ausrufen. Er (oder sie) hat Gesetzesinitiativrecht und kann gegen die Gesetzesvorhaben des Parlaments ein Veto einlegen. Ebenso werden die Äkims (Gouverneure) der Oblaste (Gebiete) und der unabhängigen Städte von ihm (oder ihr) ernannt. Der Präsident ist außerdem Oberbefehlshaber der Streitkräfte.

Parlament

Datei:Kazakh Parliament Astana.jpg
Parlamentsgebäude in Astana

Das Parlament hat das Gesetzesinitiativrecht, obwohl die meisten Gesetze des Parlaments auf Vorschlag der Regierung erlassen werden. Es besteht aus zwei Kammern, einem Oberhaus (Senat) und einem Unterhaus. Das Unterhaus – die Mäschilis – umfasst 107 Sitze, von denen alle 4 Jahre 98 durch direkte Wahl und 9 (als Vertreter der ethnischen Minderheiten) proportional durch Ernennung seitens des Staatspräsidenten besetzt werden. Bei den Parlamentswahlen gibt es eine 7-Prozent-Sperrklausel. Bei den letzten Parlamentswahlen im August 2012 erlangte die Partei des Staatspräsidenten Nur Otan mit 81 Prozent der Stimmen 83 Sitze. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisierte den Verlauf der Wahl. Gelobt wurde indes, dass zum ersten mal zwei weitere Parteien den Einzug ins Parlament schafften. Seit der Unabhängigkeit Kasachstans 1991 besetzte die Regierungspartei sämtliche Sitze im Parlament. Aufgrund einer Verfassungsänderung wäre die zweitplatzierte Partei auch ohne Überwindung der 7%-Hürde gemäß ihrem Stimmenanteil ins Parlament eingezogen.

Das Oberhaus hat 47 Sitze. Davon werden 32 von den regionalen Parlamenten gewählt und 15 vom Präsidenten direkt ernannt. (siehe Hauptartikel Senat der Republik Kasachstan)

Justiz

An der Spitze der Judikative steht der Oberste Gerichtshof. Der Oberste Gerichtshof hat 44 Richter. Zudem gibt es ein Verfassungsgericht, den sogenannten Verfassungsrat, welcher insgesamt 7 Mitglieder hat. Die Wahlen von 1999 wurden für verfassungswidrig erklärt.

Parteien

Die dominierende Partei in der Republik Kasachstan ist die derzeit regierende Präsidentenpartei Nur Otan. Sie ist mit dem Staatsapparat eng verbunden und hat die Merkmale einer Regierungspartei (auf Initiative des Präsidenten gegründet, alle wichtigen Politiker sind Mitglieder). Da in Kasachstan allerdings ein Mehrparteiensystem herrscht, gibt es zahlreiche Parteien:

Verboten sind unter anderem:

Weblinks

Einzelnachweise