Politisches System der Niederlande
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Das Politische System der Niederlande ist vom System der parlamentarischen Demokratie bestimmt, in dem Parteien eine große Rolle spielen. Offiziell aber sind die Niederlande eine Monarchie, und die Verfassung spricht weder von Demokratie noch von Volkssouveränität. Das Parlament ist in zwei Kammern aufgeteilt: Die erste wird von den Volksvertretungen der Provinzen gewählt, die zweite vom Volk. Letztere ist die eigentliche nationale Volksvertretung und bestimmt de facto darüber, wie die Regierung zusammengesetzt ist.
Die wichtigsten historischen Meilensteine waren, nach der Gründung des heutigen Staates 1815, die Einführung der Ministerverantwortlichkeit in der Verfassung 1848 und das allgemeine Wahlrecht (mit Verhältniswahl) 1918. Seit den 1960er und 1970er Jahren, als die Verzuiling (die gesellschaftliche Trennung nach Religionsgruppen) sich abschwächte, sind die Wahlergebnisse oftmals sehr schwankend.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Allgemeines
Politikwissenschaftlich gesehen sind die Niederlande eine parlamentarische Demokratie, jedoch nach der staatsrechtlichen Fiktion seit 1815 eine konstitutionelle Monarchie. In der niederländischen Verfassung kommt das Wort „Demokratie“ nicht vor, die Frage der Souveränität wird nicht beantwortet. Die Regierung wird - formell - von der Königin bestellt, Gesetze werden nach „Beratung mit den Generalständen“ (dem Parlament) von der Königin verkündet und Gerichtsurteile ergehen im Namen der Königin. Tatsächlich aber hat sich um 1866 das parlamentarische Prinzip durchgesetzt, das heißt, dass der König de facto nur Minister ernennt, die von einer Parlamentsmehrheit gestützt werden.
Auf dem Demokratieindex, der von der Zeitschrift The Economist herausgegeben wird, erreichten die Niederlande im Jahre 2006 den dritten Platz hinter Schweden und Island.
[Bearbeiten] Staatsoberhaupt und Regierung
Siehe auch: Liste der niederländischen Ministerpräsidenten
Die Krone ist seit 1815 erblich im Haus Oranien-Nassau. Staatsoberhaupt ist seit 1980 Königin (koningin) Beatrix. Ihr Sohn Willem-Alexander ist Thronfolger.
Der Monarch muss sämtlichen Gesetze unterzeichnen, was aber noch nie verweigert wurde. Der König kann beide Kammern des Parlamentes auflösen. In der Praxis wird aber lediglich die Zweite Kammer aufgelöst, in aller Regel nach dem Bruch einer Regierungskoalition. Sämtliche Amtshandlungen des Königs, wie die Unterzeichnung von Gesetzen oder königliche Beschlüsse (z.B. Auflösung einer Parlamentskammer, Rechtsverordnungen) müssen durch mindestens einen Minister gegengezeichnet sein. Die Ernennung des Ministerpräsidenten ist von diesem selbst mit zu unterzeichnen. Die Ernennung und Entlassung von Ministern und Staatssekretären ist vom Ministerpräsidenten gegenzuzeichnen.
Die Regierung besteht aus dem König und den Ministern. Der Ministerpräsident und die übrigen Minister sowie Staatssekretäre (die nicht unbedingt ernannt werden müssen) werden vom König ernannt und entlassen. Die Regierung ohne den König bildet den Ministerrat. Er bildet faktisch die Regierung, da sich bereits seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts der Monarch aus den Regierungsgeschäften weitgehend heraushält. Die Kabinettssitzungen finden ohne Königin statt, dafür erstattet der Ministerpräsident der Königin einmal wöchentlich Bericht. Das Verbindungsbüro zwischen Königin und Ministerpräsident heißt Kabinet van de Koningin und ist nicht mit dem eigentlichen Kabinett zu verwechseln. Ein Misstrauensvotum kennt die Verfassung nicht. Jedoch ist es ungeschriebenes Gesetz, dass der Ministerrat oder auch ein einzelner Minister zurücktritt, wenn er nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Zweiten Kammer hat. Zuletzt war das beim Rücktritt von Rita Verdonk der Fall. Die Position des Ministerpräsidenten ist schwach, bis 1982 wurde er in der Verfassung nicht einmal erwähnt. Lediglich dass die Ernennung und Entlassung der übrigen Minister und der Staatssekretäre seiner Gegenzeichnung bedarf, hebt ihn rechtlich von den übrigen Ministern ab. Erst 1937 erhielt der Ministerpräsidenten mit dem Ministerium für allgemeine Angelegenheiten einen eigenen Apparat, zuvor war der faktische Regierungschef normaler Fachminister. Der Titel Ministerpräsident wurde 1945 eingeführt.
Obwohl die Verfassung dies nicht vorsieht, ist es seit 1918 üblich, dass der Ministerrat nach einer Wahl zur Zweiten Kammer zurücktritt und eine neue Regierung gebildet wird. Die Regierungsbildung ist stark institutionalisiert verläuft so:
- Die Königin empfängt zur Sondierung möglicher Koalitionsvarianten die Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern, den Vizepräsidenten des Staatsrats und die Fraktionsvorsitzenden in der Zweiten Kammer.
- Auf Basis derer Empfehlungen beruft die Königin einen Informateur (manchmal auch zwei oder drei), der mögliche Koalitionspartner an einen Tisch bringt zur Ausarbeitung eines (recht ausführlichen) Koalitionsvertrages. Informateure sind aktive oder ehemalige Politiker, häufig Mitglieder des Staatsrats. Laufen die Verhandlungen fest, gibt der Informateur seinen Auftrag zurück und es wird einer oder mehrere neue berufen, die nach möglichen Lösungen oder anderen Koalitionsmöglichkeiten Ausschau halten. Dies kann sich mehrfach wiederholen.
- Sind sich Koalitionspartner inhaltlich und über die Postenverteilung einig, teilt der Informateur das der Königin mit und schlägt einen Formateur vor. Dabei handelt es sich oftmals bereits um den künftigen Ministerpräsidenten.
- Die Königin beruft den Formateur, der das Kabinett zusammenstellt, das dann von der Königin ernannt und vereidigt wird, gleichzeitig wird das alte Kabinett entlassen.
Insgesamt dauert die Regierungsbildung fast immer etwa zwei bis vier Monate. Am längsten dauerte die Regierungsbildung nach den Wahlen 1972 (163 Tage) und 1977 (208 Tage). Es werden stets Regierungen mit absoluter Mehrheit in der Zweiten Kammer angestrebt. Minderheitsregierungen kamen seit 1945 nur als Übergangslösungen bis zu einer vorgezogenen Neuwahl vor.
Der König ist Vorsitzender des Staatsrates (Raad van State). Ihm gehört (sofern volljährig) auch sein voraussichtlicher Nachfolger an und eventuell weitere Mitglieder des königlichen Hauses. Die Mitglieder des Königshauses haben aber kein Stimmrecht. Der König ernennt bis zu 28 weitere Mitglieder auf Lebenszeit. Die faktische Leitung des Staatsrates liegt beim Vizepräsidenten. Derzeit hat der Staatsrat einschließlich des Vizepräsidenten 19 ernannte Mitglieder (darunter 15 Juristen), die sich aus ehemaligen Politikern, hohen Beamten und Hochschullehrern rekrutieren. Eine Abteilung des Staatsrats fungiert als höchste Verwaltungsgerichtsinstanz. Vier weiteren nach Politikfeldern gegliederte Abteilungen des Staatsrats nehmen einer Guachterfunktion wahr. Sämtliche Gesetzentwürfe (mit Ausnahme des Haushalts) und Rechtsverordnungen werden vom Staatsrat begutachtet, sowohl inhaltlich als auch juristisch. Die juristische Prüfung ist deshalb bedeutsam, weil es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt und es Richtern nach Art. 87 der Verfassung sogar explizit untersagt ist, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Ist der König nicht in der Lage, sein Amt auszuüben, nimmt der Staatsrat bis zur Einsetzung eines Regenten dessen Aufgaben wahr.
In der Regel gibt es drei Koalitionsparteien, die eine knappe Mehrheit in der Zweiten Kammer haben; die beiden kleineren Partner erhalten je einen vicepremier. Ministerpräsident Jan Peter Balkenende von den Christdemokraten ist seit 2002 im Amt. Nach seinem Rücktritt am 20. Juni 2006 und dadurch bedingten Neuwahlen bildete er Anfang 2007 mit der sozialdemokratischen PvdA und der strengprotestantischen ChristenUnie eine neue Regierung.
[Bearbeiten] Parlament
Das Parlament (Staten-Generaal, Generalstände) besteht aus zwei Kammern. Die Erste Kammer (auch Senat genannt) besteht aus 75 Mitgliedern, die von den Parlamenten der 12 Provinzen (Provinciale Staten) gewählt werden. Die Zweite Kammer hat 150 Mitglieder und wird nach allgemeinem, gleichem, geheimem und direktem Wahlrecht gewählt. Die Wahlperiode beider Kammern dauert im Normalfall vier Jahre, jedoch wird die Zweite Kammer des Öfteren vorzeitig aufgelöst. Das Recht dazu hat die Regierung. Mitglieder der Regierung und Staatssekretäre dürfen dem Parlament nicht angehören.
Alle Gesetze, völkerrechtliche Verträge und Kriegserklärungen bedürfen der Zustimmung beider Kammern. Gesetzentwürfe sind zuerst in der Zweiten Kammer zu beraten. Gesetzentwürfe können von der Regierung oder Mitgliedern der Zweiten Kammer eingebracht werden. Die Mitglieder der Ersten Kammer können dagegen weder Gesetzentwürfe einbringen noch Änderungsanträge stellen, sondern ein Gesetz nur unverändert annehmen oder verwerfen.
Da die Gesetzgebung immer eine Mehrheit in beiden Kammern erfordert, könnten theoretisch unterschiedliche politische Mehrheiten in beiden Kammern zu einer Blockade führen. Seit 1918 verfügte aber jede Regierung, die in der Zweiten Kammer über eine Mehrheit verfügte, auch in der Ersten Kammer über eine Mehrheit, mehrfach allerdings nur knapp. Daher kommt es selten vor, dass wichtige Gesetze von der Ersten Kammer abgelehnt werden. Die Erste Kammer steht selten im Rampenlicht, das Interesse der Öffentlichkeit konzentriert sich auf die Zweite Kammer. Spitzenpolitiker gehören durchweg der Zweiten Kammer an, sofern sie nicht Regierungsmitglied sind. Die Mitglieder der Ersten Kammer sind nebenberuflich als Parlamentarier tätig, die der Zweiten Kammer dagegen in aller Regel hauptberuflich und erhalten eine weit höhere Diät.
In wenigen, das Königshaus betreffenden Fragen entscheiden die beiden Kammern in gemeinsamer Sitzung, z.B. bei Zustimmung zu einer Heirat eines Mitglieds des Königshauses oder der Feststellung der Amtsunfähigkeit des Königs.
[Bearbeiten] Wahlverfahren Zweite Kammer
Das Land ist in (derzeit 19) Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis können Listen sowohl von politischen Vereinigungen als auch von Einzelpersonen eingereicht werden. Politische Vereinigungen (im Folgenden Partei genannt) können nur dann unter ihrem Namen an der Wahl teilnehmen, wenn ihr Name bis spätestens am 86. Tag vor der Wahl in ein beim Wahlrat (der zugleich auf nationaler Ebene als Wahlausschuss fungiert) geführten Register eingetragen ist. Einen Antrag auf Aufnahme ins Register können nur eingetragene (politische) Vereine stellen. Die Listen werden am 43. Tag vor der Wahl persönlich von Wahlberechtigten eingereicht. Parteien ermächtigen hierfür einen Wahlberechtigten, eine Liste unter ihrem Namen einzureichen. Jede Partei darf im Wahlkreis nur eine Liste einreichen. Jeder Kandidat darf im Wahlkreis nur in einer Liste vorkommen. Es ist hingegen zulässig und sogar der Normalfall, in mehreren Wahlkreisen Kandidat zu sein.
Für jeden Wahlkreis kann eine politische Vereinigung eine eigene Liste aufstellen, in der Praxis reichen die Parteien aber in jedem Wahlkreis entweder dieselbe Liste ein, oder Listen, die sich nur auf den letzten Plätzen unterscheiden. So hat de facto jede Partei landesweit eine einheitliche oder fast einheitliche Liste. Nicht von Parteien eingereichte Listen kommen kaum vor. Jede Liste darf 30 Kandidaten enthalten. Bei Parteien, die bei der letzten Wahl zur Zweiten Kammer mehr als 15 Sitze erhielten, darf jede Liste doppelt so viele Kandidaten enthalten wie die Partei bei der letzten Wahl Sitze bekam, höchstens aber 80.
Für Listen, die nicht von Parteien eingereicht wurden, die bei der letzten Wahl mindestens einen Sitz erhielten, ist dem Staat eine Kaution von 11250 Euro zu zahlen und sind in jedem Wahlkreis 30 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten für eine Kandidatur erforderlich. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn die Listengruppe landesweit mindestens 0,5% der Stimmen erhält. Mehrere Parteien können sich zu einer Listenkombination (Listenverbindung) zusammenschließen, um damit eventuell mehr Sitze zu bekommen.
Die Namen aller Kandidaten des Wahlkreises stehen auf dem Stimmzettel. Der Wähler stimmt für einen dieser Kandidaten (voorkeurstem, Vorzugsstimme) und damit gleichzeitig für dessen Partei.
Für die Verteilung der Sitze gelten Listengruppen als eine Liste. Eine Listengruppe liegt vor, wenn Listen aus verschiedenen Wahlkreisen entweder denselben Spitzenkandidaten haben oder von derselben politischen Vereinigung eingereicht sind. Zunächst wird die Zahl der gültigen Stimmen landesweit durch die Zahl der zu vergebenden Sitze (also 150) geteilt. Der so erhaltene Quotient heißt kiesdeler (Wahlteiler). Jede Liste erhält so viele Sitze, wie sich bei Teilung ihrer landesweiten Stimmenzahl durch den kiesdeler, abgerundet zur ganzen Zahl, ergeben. Auf diese Weise können aber nie alle Sitze vergeben werden. Bei der Verteilung der noch nicht zugewiesenen Sitze (Restsitze) werden nur die Listen berücksichtigt, deren Stimmenzahl mindestens gleich dem kiesdeler ist. Es besteht damit eine faktische Sperrklausel von einem 1/150 (entspricht ca. 0,67%) der Stimmen. Die Restsitze werden so vergeben, dass jeweils der Liste ein weiterer Sitz zugewiesen wird, die bei Zuweisung eines zusätzlichen Sitzes die größte durchschnittliche Stimmenzahl je Sitz hätte (entspricht dem D’Hondt-Verfahren). Für das beschriebene Verfahren gelten die einer Listenkombination angehörenden Listen als eine Liste. Listen, die außerhalb einer Listenkombination keinen Sitz bekommen würden, werden jedoch nicht als Teil der Listenkombination betrachtet. Die Verteilung der Sitze einer Listenkombination (Listenverbindungen) auf die angehörenden Listen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Zunächst werden den Bewerbern der betreffenden Liste, deren Anzahl an Vorzugsstimmen mindestens 25% des kiesdelers beträgt (vor 1998 betrug die Hürde 50%), in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Sitze zugewiesen. Können so nicht alle Sitze besetzt werden - was fast immer der Fall ist - werden die restlichen Mandate den übrigen Bewerbern nach der Reihenfolge in der Liste zugeteilt.
Die Wähler haben also die Möglichkeit, durch Vorzugsstimme einen Kandidaten ins Parlament zu wählen, der wegen seines zu niedrigen Listenplatzes sonst keinen Sitz bekäme. In der Praxis spielt diese Möglichkeit eine geringe Rolle. Bei der letzten Wahl 2006 wurden zwar 27 Bewerber über Vorzugsstimmen gewählt, aber 26 dieser Bewerber wären aufgrund ihres Listenplatzes ohnehin Abgeordnete geworden. Die Zahl derjenigen, die nur durch Vorzugsstimmen gewählt wurden, war auch bei früheren Wahlen klein: von 1922 bis 1989 waren es insgesamt nur drei Bewerber, wobei damals aber ein erheblich anderes Verfahren galt. 1994 wurde keiner, 1998 zwei, 2002 ein und 2003 zwei Bewerber nur durch Vorzugsstimmen gewählt.
Sind bei einer Listengruppe nicht die Listen in allen Wahlkreisen exakt gleich, werden die Sitze nach einer komplizierten Prozedur folgendermaßen auf die einzelnen Listen verteilt. Die Mandate der Listengruppe werden gemäß ihrer Stimmzahlen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren proportional auf ihre einzelnen Listen unterverteilt, wobei allerdings exakt gleiche Listen in mehreren Wahlkreisen als eine Liste gelten. Die nach Vorzugsstimmen gewählten Bewerber werden in absteigender Reihenfolge ihrer Stimmzahlen der Liste zugewiesen, auf der sie die meisten Stimmen bekamen. Sind auf dieser Liste schon alle Sitze vergeben, wird der Kandidat der Liste zugewiesen, auf der er unter den verbleibenden Listen, auf denen noch Plätze zu vergeben sind, die größte Stimmzahl erhielt. Kann ein nach Vorzugsstimmen gewählter Kandidat so keiner Liste der Listengruppe zugewiesen werden, wird er doch der Liste zugewiesen, auf der er die meisten Stimmen erhielt. Diese Liste erhält einen zusätzlichen Sitz, während bei einer anderen Liste, die bei der Unterverteilung den letzten Sitz erhielt, ein Sitz wegfällt. Die noch nicht besetzten Sitze werden den verbleibenden Kandidaten in der Reihenfolge der Benennung in der Liste zugewiesen. Ist ein Kandidat danach auf mehreren Listen gewählt, gilt er dort als gewählt, wo er die meisten Stimmen erhielt.
[Bearbeiten] Wahlverfahren Erste Kammer
Die Erste Kammer wird zwar von den Mitgliedern der Provinzräten gewählt, jedoch gibt es keine feste Sitzzahl je Provinz. In jeder Provinz können die Parteien eine Liste einreichen, die von einem Mitglied des Provinzrats unterzeichnet sein muss. In der Praxis reichen die Parteien in jeder Provinz, in der sie im Provinzrat vertreten sind, die gleiche Liste ein. Die Sitze werden sehr ähnlich der Wahl zur Zweiten Kammer nach landesweitem Proporz verteilt. Da die kleinen Provinzen im Verhältnis zur Bevölkerung eine höhere Anzahl an Mitgliedern in den Provinzräten haben, werden die Stimmen mit einem Stimmwert gewichtet. Der Stimmwert bestimmt sich so, dass die Bevölkerungszahl der Provinz am 1. Januar des Wahljahres durch die hundertfache Anzahl der Sitze des Provinzrats geteilt und zur ganzen Zahl gerundet wird. Für die Provinz Limburg beispielsweise ergab sich für die Wahl am 29. Mai 2007 danach bei 1127637 Einwohnern und 47 Sitzen ein Stimmwert von 1127637/(100 x 47) = 239,92, gerundet 240. Die Stimmen für die einzelnen Parteien werden mit dem Stimmwert der jeweiligen Provinz multipliziert und im ganzen Land summiert. Die Sitzverteilung erfolgt aufgrund der gewichteten Stimmenzahlen nach fast dem gleichen Verfahren wie beim oben beschriebenen Verfahren für die Zweite Kammer. Die einzigen Abweichungen sind:
- Bei der Vergabe der Restsitze werden auch die Parteien berücksichtigt, die weniger Stimmen erhalten haben als es dem kiesdeler entspricht.
- Um über Vorzugsstimmen gewählt zu werden, sind 50% statt 25% des kiesdelers erforderlich.
Da die Mitglieder der Provinzräte fast immer nach Parteilinie wählen, ist das Ergebnis der Wahl recht vorhersehbar.
Das Wahlverfahren in Verbindung mit der Praxis landesweit einheitlicher Listen trägt mit dazu bei, dass die Mitglieder der Ersten Kammer trotz ihrer Wahl durch die Provinzräte keine Vertreter der Provinzen sind.
[Bearbeiten] Parteien
Siehe auch Politische Parteien in den Niederlanden
Die Niederlande kennen keine umfassende gesetzliche Regelung über Parteien, wie es sie in Deutschland mit dem Parteiengesetz gibt. Ein Gesetz speziell für Parteien gibt es erst seit 1997 mit dem Gesetz zur Subventionierung politischer Parteien. Es definiert als Parteien politische Vereinigungen, die beim Wahlrat für die Wahl zur Zweiten Kammer registriert ist. Parteien mit weniger 1000 Mitglieder erhalten aber grundsätzlich keine Staatssubvention [1].
Seit 2007 befanden sich in der Zweiten Kammer Vertreter der folgenden Parteien:
- Christlich-Demokratischer Appell (CDA) (christdemokratisch)
- Partei der Arbeit (PvdA) (sozialdemokratisch)
- Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD) (rechtsliberal)
- Sozialistische Partei (SP) (links)
- Partei für die Freiheit (PVV) (rechtspopulistisch)
- Grüne Linke (GL) (ökologisch und sozialistisch)
- Democraten 66 (D66) (sozial-liberal)
- Christen Union (CU) (calvinistisch-sozial)
- Politisch-Reformierte Partei (SGP) (konservativ und orthodox-calvinistisch)
- Partei für die Tiere (PvdD) (Partei für Tierrechte)
- Trots op Nederland (TON) (rechtspopulistisch), durch Abspaltung von der VVD entstanden
Zusätzlich gibt es in der Ersten Kammer die Onafhankelijke Senaatsfractie (OSF), die kleinere Gruppierungen aus den Provinzen vertritt.
Bei PVV und TON handelt es sich nicht um Parteien im eigentlichen Sinne, sie haben jeweils nur ein Mitglied mit Geert Wilders bzw. Rita Verdonk.[2][3]
Aktuelle Mandatsverteilung in beiden Kammern
| CDA | PvdA | VVD | SP | Groen- Links |
PVV | CU | SGP | D66 | PvdD | TON | OSF | Partei- los |
Total | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Erste Kammer | 21 | 14 | 14 | 11 | 4 | 4 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 75 | ||
| Zweite Kammer | 41 | 33 | 21 | 25 | 7 | 9 | 6 | 2 | 3 | 2 | 1 | 150 |
Der CDA bzw. die Parteien, aus deren Fusion die 1980 Partei entstand (KVP, ARP und CHU) war von 1918 bis 1994 ununterbrochen an der Regierung beteiligt und erneut seit 2002. 1945-1946, 1948-1958, 1973-1977, 1994-2002 stellte die PvdA den Ministerpräsidenten, ansonsten gab es seit 1918 nur Ministerpräsidenten aus den Reihen der CDA oder ihrer Vorläufer. 1948 wurde Willem Drees der erste sozialdemokratische Regierungschef. Die PvdA und VVD verfügen über lange Regierungserfahrung, im minderen Maße auch D66. Andere Parteien wurden waren nur sporadisch und nie länger als vier Jahre an der Regierung beteiligt. Die Christen Unie ist seit 2007 erstmals Regierungspartei.
Parteimäßige Zusammensetzung des Kabinetts seit 1946
| Datum Amts- antritt |
Minister (einschließlich Ministerpräsident) |
Anzahl Minister |
Ministerpräsident |
|---|---|---|---|
| 03.07.1946 | KVP 5, PvdA 5, parteilos 3 | 13 | Beel (KVP) |
| 07.08.1948 | KVP 6, CHU 1, PvdA 5, VVD 1, parteilos 2 | 15 | Drees (PvdA) |
| 15.03.1951 | KVP 6, CHU 2, PvdA 5, VVD 1, parteilos 1 | 15 | Drees (PvdA) |
| 02.09.1952 | KVP 6, ARP 2, CHU 2, PvdA 5, parteilos 1 | 16 | Drees (PvdA) |
| 13.10.1956 | KVP 5, ARP 2, CHU 2, PvdA 5 | 14 | Drees (PvdA) |
| 22.12.1958 | KVP 7, ARP 3, CHU 2 | 12 | Beel (KVP) |
| 19.05.1959 | KVP 6, ARP 2, CHU 2, VVD 4 | 14 | De Quay (KVP) |
| 24.07.1963 | KVP 6, ARP 2, CHU 2, VVD 3 | 13 | Marijnen (KVP) |
| 14.04.1965 | KVP 6, ARP 3, PvdA 5 | 14 | Cals (KVP) |
| 22.11.1966 | KVP 7, ARP 5 | 12 | Zijlstra (ARP) |
| 05.04.1967 | KVP 6, ARP 3, CHU 2, VVD 3 | 14 | De Jong (KVP) |
| 06.07.1971 | KVP 6, ARP 3, CHU 2, VVD 3, DS’70 2 | 16 | Biesheuvel (ARP) |
| 09.08.1972 | KVP 6, ARP 3, CHU 3, VVD 3 | 15 | Biesheuvel (ARP) |
| 11.05.1973 | KVP 4, ARP 2, PvdA 7, D66 1, PPR 2 | 16 | Den Uyl (PvdA) |
| 19.12.1977 | CDA 10 (KVP 5, ARP 3, CHU 2), VVD 6 | 16 | Van Agt (CDA) |
| 11.09.1981 | CDA 6, PvdA 6, D66 3 | 15 | Van Agt (CDA) |
| 29.05.1982 | CDA 9, D66 5 | 14 | Van Agt (CDA) |
| 04.11.1982 | CDA 8, VVD 6 | 14 | Lubbers (CDA) |
| 14.07.1986 | CDA 9, VVD 5 | 14 | Lubbers (CDA) |
| 07.11.1989 | CDA 7, PvdA 7 | 14 | Lubbers (CDA) |
| 22.08.1994 | PvdA 5, VVD 5, D66 4 | 14 | Kok (PvdA) |
| 03.08.1998 | PvdA 6, VVD 6, D66 3 | 15 | Kok (PvdA) |
| 22.07.2002 | CDA 6, VVD 4, LPF 4 | 14 | Balkenende (CDA) |
| 27.05.2003 | CDA 8, VVD 6, D66 2 | 16 | Balkenende (CDA) |
| 07.07.2006 | CDA 9, VVD 7 | 16 | Balkenende (CDA) |
| 22.02.2007 | CDA 8, PvdA 6, CU 2 | 16 | Balkenende (CDA) |
[Bearbeiten] Gesellschaftspolitik
In den 1980er Jahren wurden eine permissive Politik eingeführt, die auf dem Prinzip des gedogens (Duldens) beruht: Etwas, das prinzipiell nicht unbedingt befürwortet wird, wird dennoch toleriert, da eine restriktive Politik schlimmere Folgen hätte. Bekannte Beispiele sind die Prostitution und der Drogenkonsum. Dennoch ist auch in den Niederlanden nicht alles erlaubt, und es gibt durchaus eine heftige Diskussion über die Coffee Shops, in denen „weiche“ Drogen quasi-legal verkauft und konsumiert werden können. Die Niederlande waren ferner der erste Staat, welcher die gleichgeschlechtliche Ehe ermöglicht hat. Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist die Tolerierung der aktiven Sterbehilfe, die vor allem von den beiden strengreligiösen Parteien kritisiert wird.
Zum gedogen gehörte auch die Ausländerpolitik, die unter dem Motto stand: Integration unter Beibehaltung der eigenen Kultur. Diese Politik ist Ende der 1990er Jahre wieder stark kritisiert worden, nicht nur von Politikern der Rechten. Bereits 2000 erregte der Hilferuf eines Utrechter Schuldirektors Aufsehen, der dazu riet, seine Schule besser gleich aufzulösen. Aufgrund des hohen Ausländeranteils könne kein Gymnasialzweig mehr eingerichtet werden, und die guten Schüler (sowohl „weiße“ als auch ausländische) würden „fliehen“. Direktor Sjamaar wurde entlassen, aber einige Jahre später kam es genauso, wie er vorhergesagt hatte. Zur gleichen Zeit warnte der sozialdemokratische Professor Paul Scheffer vor einem „multikulturellen Drama“, das die größte Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens sei.[4]
Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Fall Pim Fortuyn: Der Rechtspopulist hatte in den Umfragen zur Parlamentswahl 2002 große Stimmengewinne vorhergesagt bekommen, und tatsächlich wurde seine Partei - trotz der Ermordung Fortuyns kurz zuvor - aus dem Stand heraus zweitgrößte Kraft im Parlament. Am 2. November 2004 wurde auch der Filmemacher Theo van Gogh ermordet. Fortuyn und van Gogh hatten gemein, dass sie nicht zuletzt durch Kritik am Islam bekannt wurden, dass sie aber beide nicht den traditionellen Rechtsextremisten zugeordnet werden konnten, wie sie bereits in den 1980er Jahren in das niederländische Parlament gelangt waren.
Als Folge des Mordes an van Gogh wurden Brandanschläge auf Moscheen verübt, und es kam zu Hassbekundungen insbesondere gegen Ausländer muslimischer Religion, aber auch zu Übergriffen auf Kirchen. Die Vorfälle lösten heftige Diskussionen über die Integration von Ausländern und über das Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen aus. Große Bevölkerungsteile fordern seither eine rigorose Politik gegen gewalttätige Einwanderer und eine Änderung der als zu liberal empfundenen Einwanderungsgesetze. Mehrere Politiker stehen seither unter Polizeischutz, da sie weiterhin von radikalen Islamisten bedroht werden. International bekannt wurde auch die aus Somalia stammende Ayaan Hirsi Ali, die erst für die Wiardi-Beckman-Stiftung der PvdA tätig war, dann aber - wegen der Islamfrage - Abgeordnete der rechtsliberalen VVD wurde.
Seit dem 15. März 2006 müssen Personen, die in die Niederlande einwandern wollen, einen Test absolvieren. Der Test enthält Fragen über Sprachkenntnisse, Kultur und einige weitere Themen. Der Test ist an 140 niederländischen Konsulaten in 14 Sprachen erhältlich und kostet 350 Euro zuzüglich 64 Euro für das Lernmaterial. Zudem wurde das Mindesteinwanderungsalter auf 21 angehoben.
[Bearbeiten] Belege
- ↑ http://www.st-ab.nl/wetten/0813_Wet_subsidiering_politieke_partijen.htm
- ↑ http://www.nrc.nl/binnenland/article1790538.ece/Alleen_Wilders_lid_PVV
- ↑ http://www.volkskrant.nl/binnenland/article1077222.ece/Verdonk_stapt_naar_de_rechter
- ↑ http://www.nrc.nl/W2/Lab/Multicultureel/scheffer.html.
[Bearbeiten] Literatur
- Arco Timmermanns/Peter Scholten/Steven Oostlander: Gesetzgebung im politischen System der Niederlande. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008, S. 271-301.
- Norbert Lepszy: Das politische System der Niederlande. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Die politischen Systeme Westeuropas. Opladen: Leske+Budrich 1997, S. 325-356.
[Bearbeiten] Links
- Verfassung
- Wahlgesetz (kieswet) (niederländisch)
- Staatsrat (Raad van State) (niederländisch)
- Wahlergebnisse seit 1918
Albanien | Armenien | Aserbaidschan | Belgien | Bosnien und Herzegowina | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Georgien | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kasachstan | Kroatien | Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Montenegro | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Russland | San Marino | Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ukraine | Ungarn | Vereinigtes Königreich | Weißrussland

