„Doktor“ – Versionsunterschied

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* Kai U. Jürgens, ''Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit?'', Verlag Ludwig, Kiel 2005. ISBN 3-937719-28-8
* Kai U. Jürgens, ''Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit?'', Verlag Ludwig, Kiel 2005. ISBN 3-937719-28-8
* Helga Knigge-Illner, ''Der Weg zum Doktortitel'', Campus Verlag, Frankfurt 2002. ISBN 3-593-36811-0
* Helga Knigge-Illner, ''Der Weg zum Doktortitel'', Campus Verlag, Frankfurt 2002. ISBN 3-593-36811-0
* Hermann Horstkotte: ''Akademische Doktorspiele - Professor Dr. h.c. Volkswagen'', Spiegel online, 15. November 2007, online unter [http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,517474,00.html spiegel.de].


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 15. November 2007, 19:50 Uhr

Der Doktor (v. lat.: docere „lehren“ oder doctus „gelehrt“; Abk. Dr., Pl. Dres.) ist der höchste akademische Grad. Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Eine abgeschlossene Promotion ist Voraussetzung für die Bewilligung von öffentlichen Forschungsgeldern und für eine Habilitation. Der Anteil der Promovierten an der deutschen Gesamtbevölkerung beträgt etwa 1,3 Prozent. Ein großer Teil davon sind Mediziner, weshalb „Doktor“ umgangssprachlich auch allgemein für einen Arzt verwendet wird. Im Jahr 2003 betrug der Anteil promovierter Mediziner (Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. med. vet.) alleine über ein Drittel der in jenem Jahr Promovierten.

Anforderungen

Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Regelfall einen Magister- oder Diplomabschluss einer Universität oder einen Masterabschluss aller Hochschulen voraus. Im Ausnahmefall können auch besonders qualifizierte Diplomabsolventen einer Fachhochschule oder Bachelorabsolventen aller Hochschulen im Rahmen einer Eignungsprüfung zugelassen werden, dies umfasst jedoch in der Regel auch zusätzliche zu erbringende Studienleistungen, die mehrere Semester umfassen können. [1]

Da in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin wie auch in den Lehramtsstudiengängen das Studium im engeren Sinne bereits mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist, reicht dieses als Zulassungsvoraussetzung für die Promotion aus. An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten im Haupt- und den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Ablegen des Abschlussexamens ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte einzügige Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen Universitäten spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden.

Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen überwiegend „vollbefriedigend“) für die Zulassung zur Promotion.

Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fünf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem zumeist habilitierten Wissenschaftler im Allgemeinen einem Professor (Doktorvater) betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt. So können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, sowohl Habilitierte (Privatdozenten) als auch Professoren (unabhängig von der Frage, ob sie habilitiert sind) wie auch Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren.

In manchen Fächern ist auch eine „kumulative“ Promotion auf der Basis mehrerer wissenschaftlicher Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt wird. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der Universität, oder extern, in einer anderen Einrichtung, durchgeführt werden. Die mündliche Promotionsleistung wird von ausgewählten Fakultätsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere Fächer oder Themenbereiche geprüft werden, oder aus beidem. Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle Prüfungsleistungen erbracht sind, erhält der Doktorand in der Regel sein Zeugnis.

Für Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen. In den Promotionsordnungen einiger Universitäten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingeräumt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation den Grad eines „Dr. des.“ zu führen. Zum Teil wird dieser Titel auch dann verwendet, wenn die Promotionsordnung dies nicht vorsieht; streng genommen handelt es sich hierbei aber um den Missbrauch eines Titels.

Geschichtliches

Die erste nachweisbare Verleihung eines Doktorgrades fand 1219 in Bologna nach Bestätigung der Promotionsordnung durch Papst Honorius III. statt; der erste Doktorgrad an einer deutschen Universität am 12. Juli 1359 in Prag.[2]

In der mittelalterlichen Universität war der Doktorgrad der höchste vergebene akademische Grad. Er wurde nur von den theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten vergeben, die die einzigen vollgültigen Fakultäten waren (die übrigen Fächer wurden „nur“ in der so genannten „Artistenfakultät“ gelehrt und schlossen in der Regel mit dem Baccalaureus- oder Magister-Titel ab). Die Abkürzung lautete üblicherweise „D.“, woraus sich an einigen theologischen Fakultäten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem Führen dieser Abkürzung zu erlauben. Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation. Die Kosten für einen Doktorgrad und die damit verbundenen Feiern waren sehr hoch, so dass manche Studenten den Grad trotz der nötigen Qualifikation nicht erwerben konnten.

Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel „Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten“ ein, und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.

Rechtliches

Deutschland

In Deutschland kann das Doktorat an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. Veterinärwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder Pädagogischen Hochschule mit Promotionsrecht erworben werden. Fachhochschulen besitzen bislang kein Promotionsrecht. Einige Fachhochschulprofessoren sind jedoch an einer Universität habilitiert und haben somit das Recht, Promotionen in Kooperationen mit Universitäten als Erst- oder Zweitgutachter zu betreuen. Auch können Professionen der Fachhochschulen in verschiedenen Bundesländern als Betreuer oder Prüfer in einem Promotionsverfahren einer promotionsberechtigten Hochschule bestellt werden. [3]

Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen' folgendes:

  1. Wer unbefugt
    1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,. ..
      ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen, in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, es gibt jedoch auch die Auffassung, „akademische Titel“ gehörten zum Namen bzw. seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer „Titel“ in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den Titel aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der „Doktortitel“ kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, die Nennung des „vollen Namens“ müsse auch die Nennung des „Doktortitels“ umfassen.

Im Gegensatz zu den akademischen Graden wie Diplom oder Magister kann der verliehene Doktorgrad gemäß den Promotionsordnungen vieler Universitäten entzogen werden, wenn der Titelträger straffällig geworden ist. Dazu ist im Regelfall ein Mehrheitsbeschluss des zuständigen Promotionsausschusses erforderlich. Den meisten Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren auch nur dann eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt oder Angestellter der Universität ist.

Österreich

Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad wie zum Beispiel der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie zum Beispiel Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vatikan erworben wurde.

In der Studienrichtung Humanmedizin wird der Grad „Dr. med. univ.“ und für Zahnmedizin der Grad „Dr. med. dent.“ vergeben. Hier handelt es sich um sogenannte „Berufsdoktorate“, das heißt diese Doktorgrade werden mit dem Abschluss des Studiums (Examens) ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben.

Schweiz

Das Führen eines falschen Doktortitels ist in der Schweiz in einigen Kantonen verboten. Es handelt sich dabei um noch verbliebene Reste des kantonalen Strafrechts.

Entsprechungen in anderen Ländern

Angelsächsischer Raum

Nordamerika

In den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,

  • Professionelle Doktorgrade, die in manchen Studiengängen nach Abschluss vergeben werden, zum Beispiel „Medical Doctor“ (Abk.: M.D.),
  • Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie
    • Ph.D., wobei das Promotionsfach angegeben wird, zum Beispiel „Doctor of Philosophy in Chemistry“ (Abk.: Ph.D. in Chemistry bzw. Ph.D.). Einige Universitäten vergeben diesen Grad auch in der Schreibweise "DPhil".
    • Doktorgrade für bestimmte Studiengänge, die nicht zum Ph.D. führen, zum Beispiel „Doctor of Business Administration“ (Abk.: D.B.A.).
    • In Theologie als gehobener, meist nur ehrenhalber auf Grund besonderer Leistungen verliehener Doctor (of) Divinity (DD)

Der angloamerikanische Doktorgrad wird hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D.. Im Gebrauch als Anrede steht der Dr. vor dem Namen, ohne den Zusatz Ph.D.

Australien

Im australischen universitären Bildungssystemen ist das Ziel der Dissertation „der hoch qualifizierte Beitrag der fertigen Dissertationsschrift zur aktuellen Forschung“ durchaus mit den europäischen vergleichbar, der Weg dorthin jedoch verschieden.

Ein Doktorat in Australien ist eine rein wissenschaftliche Forschungsarbeit über circa drei Jahre. Sie gliedert sich in drei Phasen, wobei die erste Phase die „Ausarbeitung“ ist, die zweite Phase die „Durchführung“ eines Programms sowie die dritte Phase der „Niederschrift“ mit Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der Methodik und der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die gesamte akademische Arbeit erfolgt sehr selbstständig durch den Promovierenden. Die Betreuer des Dissertationsvorhabens beschränken sich ausschließlich auf eine lenkende Funktion. Auftretende Fehler sind erwünscht und werden in wissenschaftlicher Manier ausdiskutiert. Förderlich ist hier auch der Ansatz, dass die Dissertation nicht ausschließlich im Institut stattfindet.

Der Fortgang der Arbeit und die qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung werden zielgerichtet geplant. Nach je einem Drittel der Zeit wird der Stand der Arbeit durch ein Komitee in Form der „confirmation“ sowie des „progress report“ geprüft. Die fertige Dissertationsschrift wird durch zwei anonyme Gutachter bewertet. Die positive Beurteilung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Arbeit.

Dissertationen werden hauptsächlich über Stipendien finanziert, die von der Universität, dem Staat oder durch Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Stipendien dürfen untereinander kombiniert werden und Aufstockungen durch Projektgelder sind möglich. Eine ausschließliche Finanzierung über Projektgelder ist jedoch nicht üblich, da die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Studierenden bewahrt werden soll. Über die Stipendien hinaus, steht allen Studierenden ein jährliches Budget zur Verfügung, das beispielsweise für den Besuch von nationalen Kongressen verwendet werden soll. Die Universitäten fördern zudem den Aufbau von Kontakten, eines wissenschaftlichen Netzwerks, um Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.

West-Europa

Italien

In Italien gibt es im Wesentlichen drei Arten von akademischen Graden: 'laurea', 'laurea magistrale' und 'dottorato di ricerca'. Kurzstudiengänge mit einer Dauer von 2-3 Jahren schließen mit der 'laurea' ab. Nach etwa 2 weiteren Jahren der Spezialisierung kann die Prüfung zur 'laurea magistrale' abgelegt werden. Laut Gesetz sind Studienabsolventen berechtigt, den Titel 'dottore' ('laurea') bzw. 'dottore magistrale' ('laurea magistrale') zu führen, der allerdings nicht der Promotion (Dr. oder PhD) entspricht. Das Äquivalent zum Doktor oder PhD ist der 'dottore di ricerca' (Forschungsdoktor), der nach 'laurea magistrale' und anschließender Forschungsarbeit (ca. 3 Jahre) verliehen wird.

Deutschsprachige Studienabsolventen (Südtirol) führen häufig Übersetzungen des italienischen 'dottore' als Namenszusatz (zum Beispiel Dr., Dr.-Ing., Doktorat in (Fachgebiet), Doktor), die aber nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen und in dieser Form nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden. Die Übersetzung von 'dottore' in 'Doktor' verstößt zwar gegen italienisches Recht, ist aber eine in Südtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewohnheit.

Niederlande

Im Niederländischen gibt es den Titel doctorandus (drs.), der irreführen kann: Es handelt sich um den gängigen Studienabschluss in den Geisteswissenschaften, der einst so genannt wurde, da man eine anschließende Promotion zum Doktor erwartete. Im Englischen wird er mit Masters of Arts wiedergegeben. Inzwischen aber haben die Niederlande sich komplett auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Das doctoraal examen ist auch der Studienabschluss für die Juristen (meester in de rechten, mr.) und die universitär ausgebildeten Ingenieure (ingenieur, ir.).

Bei einer Promotion verleiht die jeweilige Fakultät den Grad doctor (dr.), der vor dem Namen geführt wird. Eine Bezeichnung des Studienfachs (etwa "phil." oder "rer. nat.") gibt es nicht. Besonders gute Dissertationen können mit einer Promotion cum laude belohnt werden. Eine Habilitation ist unbekannt, ein Promovierter oder eine Promovierte kann direkt Professor werden.

Im Niederländischen ist die Assoziation von doctor mit einem Arzt besonders stark, wobei es irrelevant ist, ob der betreffende Arzt promoviert hat. Allerdings wird die Anrede in so einem Fall dokter geschrieben.

Belgien

In Belgien ist der Grad doctor

  • beim Arzt ein gesetzlicher Titel - die Ausbildung beträgt sieben Jahre und man erhält ihn nach einer Prüfung;
  • bei den Rechten, den Humanwissenschaften und der Philosophie ein gesetzlicher Titel, den man durch eine Promotion mit einer Dissertation erlangt;
  • in der Theologie und im Kirchenrecht sowie in anderen Wissenschaften (z.B. Politikwissenschaft, Pädagogik) ein wissenschaftlicher Titel, ebenfalls mit Dissertation.[4]

Skandinavien (Dänemark, Norwegen, Schweden)

In Skandinavien ist der Doktorgrad der höchste akademische Grad. Die unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Habilitation existiert nicht. Ein Doktorgrad qualifiziert formell für Lehrstühle an Universitäten. Zwischen der Dauer und Qualität der Doktorarbeiten in Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland bestehen einige Unterschiede. Während in Schweden ein Doktorand ca. fünf Jahre neben der Belegung von Pflichtkursen ein wissenschaftliches Problem bearbeitet, sind hierfür in Norwegen seit 2003 typischerweise drei Jahre vorgesehen (davor in der Regel vier Jahre).

Vereinigtes Königreich und Irland

Für das Vereinigte Königreich und Irland gilt das oben für Nordamerika gesagte.

Ost-Mitteleuropa und Osteuropa

Polen

In Polen ist ein 3- bis 5-jähriges Doktoratsstudium üblich, aber nicht zwingend. Rigorosum und öffentliche Verteidigung sind Pflicht. Den Promovierten wird der Doktorgrad doktor, abgekürzt: dr (vor dem Namen zu führen), zuerkannt. Der Doktorgrad enthält eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise doktor nauk ekonomicznych (dt:Wirtschaftswissenschaften).

Tschechien und Slowakei

Die Doktorgrade sind in beiden Ländern aufgrund des bis 1992 gemeinsamen Staates weitgehend identisch. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden das tschechische Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998[5] und das slowakische Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002[6]. Man kann die tschechischen und slowakischen Doktorgrade im Grunde in vier Gruppen aufteilen:

Die tschechische Version der einzelnen Grade ist zuerst angegeben, die slowakische als zweite; bei nur einer Originalbezeichnung ist der Name in beiden Sprachen gleich oder der Grad kommt nur in einem Land vor.

  • Doktorgrade medizinischer Studienrichtungen, sog. „Berufsdoktorate“ (ähnlich wie in den USA oder Österreich), die mit dem Abschluss des Studiums ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden. Diese Grade dürfen deshalb in Deutschland nicht als „Dr.“, sondern nur in der Originalform (ohne Herkunftszusatz) geführt werden. Dazu zählen die Grade MUDr. - Doktor der Humanmedizin (doktor medicíny), MDDr. - Doktor der Zahnmedizin (doktor zubní medicíny, doktor zubnej medicíny) und MVDr. - Doktor der Veterinärmedizin (doktor veterinární medicíny, doktor veterinárskej medicíny).
  • Doktorgrade, die in einem Promotionsverfahren nach einem Rigorosum verliehen werden. Dieses Rigorosum besteht aus der Verteidigung einer Doktorarbeit und dem Ablegen einer Prüfung in zwei weiteren Fächern. Es handelt sich um folgende Doktorgrade JUDr. - Doktor der Rechtswissenschaften (doktor práv), PaedDr. - Doktor der Erziehungswissenschaften (doktor pedagogiky; nicht mehr in Tschechien), PharmDr. Doktor der Pharmazie (doktor farmacie, doktor farmácie), PhDr. - Doktor der Philosophie (doktor filozofie), RNDr. - Doktor der Naturwissenschaften (doktor přírodních věd, doktor prírodných vied) und ThDr. Doktor der Theologie (doktor teologie, doktor teológie). Zulassungsvoraussetzung zu dem Promotionsverfahren ist ein abgeschlossenes Magisterstudium oder ein ausländisches Äquivalent wie etwa ein Diplomabschluss. Diese Doktorgrade können in Deutschland in der verliehenen Form und seit dem EU-Beitritt beider Länder ohne Herkunftszusatz geführt werden. Über das Führen dieser Grade in der Bundesrepublik Deutschland als „Dr.“, im Sinne des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001[7], sind sich die Kultusministerien der Länder derzeit nicht einig, da die KMK das Promotionsverfahren gegenwärtig als "nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung" einschätzt. Die seitens der deutschen Behörden[8] oft verwendeten Bezeichnungen "kleines Doktorat" oder "Hochschuldoktorat" sind tendenziös und kommen in den betreffenden Gesetzetexten der beiden Ursprungsländer nicht vor.
  • Doktorgrade, die nach einem i. d. R. dreijährigen Promotionsstudium, auch Doktorandenstudium genannt, erlangt werden. Die Promotionsstudiengänge umfassen regelmäßige Lehrveranstaltungen und Examina und werden mit der Verteidigung einer Dissertationsarbeit abgeschlossen. Nach einem erfolgreichem Abschluss erhält man den Doktor, abgekürzt als Ph.D., in der Slowakei als PhD., den Doktor der Theologie, abgekürzt als Th.D. bzw. als ThD. und den slowakischen Doktor der Künste ArtD. Das frühere Äquivalent, der Grad des Kandidaten der Wissenschaften (kandidát věd, kandidát vied) kurz CSc., wird nicht mehr verliehen.
  • Außerdem wird noch relativ selten von der jeweiligen Akademie der Wissenschaften der Grad des Doktors der Wissenschaften, abgekürzt als DSc., früher als DrSc., verliehen. Diese Doktorwürde gilt als der höchste akademischer Grad.

In Österreich werden sämtliche akademischen Grade, die in Tschechien und der Slowakei (wie auch im übrigen Ausland) erworben wurden, in der verliehenen Form geführt.

Ukraine

In der Ukraine ist ein 3 bis maximal 6-jähriges Doktoratsstudium üblich, oft als postgraduales Studium. Prüfungen sowie das Erstellen einer Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss, sind die Inhalte dieser Studiengänge. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad „Kandidat nauk“ (Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Er ist vergleichbar mit dem internationalen Abschluss Ph.D.. Aufbauend darauf besteht die Möglichkeit, den höchsten in der Ukraine zu vergebenden Grad „Doktor nauk“ zu erwerben. Dieser Grad ist mit einer Habilitation vergleichbar. Die Habilitationsarbeit sollte einen Beitrag zur Weiterentwicklung innerhalb eines bestimmten Forschungsgebiets leisten und vollständig bzw. in wichtigen Teilen veröffentlicht werden.

Ungarn

In Ungarn ist seit 1993 ein drei bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, was zum einheitlichen Doktorgrad „doktor“, entweder abgekürzt als Ph.D. oder, in künstlerischen Studiengängen, abgekürzt als DLA (Doctor of Liberal Arts), führt und das Universitätsdoktorat „doctor universitatis“ abgelöst hat. In Ungarn ist der Doktorgrad ein obligatorischer Bestandteil des Familiennamens.

Außerdem bestehen medizinische und juristische Berufsdoktorate.

In Deutschland kann der ungarische Ph.D. und DLA auch als Dr. ohne Namenszusatz geführt werden, die Berufsdoktorate und der das frühere Universitätsdoktorat ausschließlich in der verliehenen Form mit zusätzlicher Angabe der verleihenden Institution.

Anerkennung von ausländischen Doktorgraden

Im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs ist die Datenbank Anabin entwickelt worden („Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“). Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut.

„Promotionsberatung“ und Titelhandel

Der Doktortitel bringt seinem Träger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhängig von Beruf und Land. Daher besteht für manche Menschen die Versuchung, den Titel auch ohne die entsprechende Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist aber vor allem der Titel ohne den Zusatz h.c. und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe führen zu müssen.

Daher gibt es so genannte „Promotionsberater“, die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knüpfen und die Promotion unterstützend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt nur wenig übrig, das von einer legalen Promotionsberatung sinnvoll erledigt werden könnte.

Eine illegale „Promotionsberatung“ besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs für die mündliche Prüfung fit zu machen. Auch die Bestechung eines Professors kann unter diese Art der „Promotionsberatung“ fallen. Die Beteiligten machen sich allerdings strafbar und riskieren eine Anklage.

Der „Titelhandel“ hingegen verkauft falsche oder wertlose Doktortitel. Dabei erhält der Kunde

  • eine Doktorurkunde von einer solchen ausländischen Universität, an der die Bestimmungen dem Titelhandel entgegen kommen,
  • eine Doktorurkunde einer Phantasieuniversität, die der Titelhändler sich ausgedacht hat, oder
  • eine gefälschte Doktorurkunde einer richtigen Universität (Tatbestand der Urkundenfälschung).

Versucht der Kunde mit einer so erlangten Urkunde zum Einwohnermeldeamt zu gehen, um sich den Doktortitel in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er meist scheitern, da ohnehin nur solche Titel eintragungsfähig sind, die ohne Zusatz geführt werden dürfen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Beamte z.B. eine gefälschte Urkunde einer EU-Universität nicht ausreichend überprüft. Dann besteht jedoch dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom Titelhändler erpresst werden, da er sich weiterhin des Missbrauchs von Titeln schuldig macht. Sich mit einem falschen Doktorgrad für eine Stelle zu bewerben, ist darüber hinaus Betrug.

Unterscheidung nach Fächern

In allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad erworben werden. Zusätze sind lateinisch (bzw. griechisch-lateinisch).

Deutschland

Sonstige Doktorgrade

  • Dr. mult. (multiplex): abkürzend bei einer Person mit mehreren Doktorgraden; meistens nur bei Trägern mehrerer Ehrendoktortitel (Dr. h. c. mult.) üblich
  • Dres. (doctores), Abkürzung bei Nennung mehrerer Personen mit Titel (bspw. Dres. Meier und Müller)
  • Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
  • Drs. (doctorandus): Bezeichnung für eine Person, die eine Doktorarbeit schreibt
  • Dr. des. (designatus): Doktortitel, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation geführt werden kann.
  • DDr.' (Dr. theol. et Dr.): Eine Person mit einem theologischem (Ehrendoktortitel) und einem weiteren Doktortitel.

Ehrendoktorwürde

  • Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
  • Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch eh. oder E.h.
  • D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad.

DDR

  • Aus der DDR übernommen: oben mit einer Raute (#) markiert
  • Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften
  • Dr. rer. mil. (rerum militarium): Doktor der Militärwissenschaften
  • Dr. sc. (scientiæ. ..): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen Fakultät, bspw. Dr. sc. jur.)
    Damals vergleichbar mit der Habilitation in Westdeutschland.

Österreich

  • DDr.: inoffizielle Abkürzung für zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Österreich nicht gebräuchlich), analog für dreifache (DDDr.) und vierfache (DDDDr.) Doktorgrade.
  • Dr. iur. (iuris): Doktor(-in) der Rechtswissenschaften.
  • Dr. med. dent. (medicinæ dentalis): Doktor(-in) der Zahnmedizin. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
  • Dr. med. dent. et scient. med. (medicinæ dentalis et scientiæ medicæ): Doktor(-in) der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
  • Dr. med. univ. (medicinæ universæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
  • Dr. med. univ. et scient. med. (medicinæ universæ et scientiae medicæ): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.).
  • Dr. med. vet. (medicinæ veterinariæ): Doktor(-in) der Veterinärmedizin.
  • Dr. mont. (rerum montanarum): Doktor(-in) der montanistischen Wissenschaften. Wird nur von der Montanuniversität Leoben vergeben.
  • Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor(-in) der Handelswissenschaften.
  • Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor(-in) der Bodenkultur. Wird nur von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
  • Dr. phil. (philosophiæ): Doktor(-in) der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u. a. Deutsche Philologie („Germanistik“), Philosophie, Politikwissenschaft u. v. a. m.
  • Dr. phil. fac. theol. (philosophiæ facultatis theologicæ): Doktor(-in) der Philosophie einer katholisch-theologischen Fakultät.
  • Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor(-in) der Naturwissenschaften.
  • Dr. rer. silv. (rerum silvestirum): Doktor(-in) der Forstwissenschaft
  • Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor(-in) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst unter anderem BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik.
  • Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor(-in) der Gesundheitswissenschaften.
  • Dr. sc. inf. med. (scientiarum informaticarum medicinarum): Doktor(-in) der medizinischen Informatik. (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol - bis Ende 2004)
  • Dr. sc. inf. biomed. (scientiarum informaticarum biomedicæ): Doktor(-in) der biomedizinischen Informatik. (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol - seit Anfang 2005)
  • Dr. scient. med (scientiæ medicæ): Doktor(-in) der medizinischen Wissenschaft. Dies ist ein wissenschaftliches Doktorat mit dem die Fähigkeit zur selbständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusätzlicher Doktorgrad vergeben sondern „et scient. med.“ hinzugefügt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
  • Dr. techn. (technicæ): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften, umfasst unter anderem Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik, vgl. Dr.-Ing. in Deutschland.
  • Dr. theol. (theologiæ): Doktor(-in) der Theologie
  • Dr. h.c. (honoris causa): Ehrendoktortitel.
  • PhD (philosophiæ doctor): Dieser Doktorgrad kann in allen Fächern statt des traditionellen Grades (Dr. ...) verliehen werden, wenn für das Doktoratsstudium mindestens 3 Jahre Regelstudienzeit vorgesehen sind.

Schweiz

Literatur

  • Umberto Eco, Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt, Verlag C.F. Müller, Heidelberg 2003. ISBN 3-8252-1512-1
  • Kai U. Jürgens, Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit?, Verlag Ludwig, Kiel 2005. ISBN 3-937719-28-8
  • Helga Knigge-Illner, Der Weg zum Doktortitel, Campus Verlag, Frankfurt 2002. ISBN 3-593-36811-0
  • Hermann Horstkotte: Akademische Doktorspiele - Professor Dr. h.c. Volkswagen, Spiegel online, 15. November 2007, online unter spiegel.de.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. Baden-Württemberg LHG i.d.F. vom 1.1.2005, § 38 Abs. 3 oder Bayern BayHSchG i.d.F. vom 23.5.2006, Art. 64 Abs. 1
  2. Geschichte der Promotion, S. 22
  3. vgl. Baden-Württemberg LHG i.d.F. vom 1.1.2005, § 38 Abs. 4 Satz 3 oder Bayern BayHSchG i.d.F. vom 23.5.2006, Art. 64 Abs. 1 Satz 3
  4. Siehe unter anderem: http://taalunieversum.org/onderwijs/termen/term/835/
  5. Tschechisches Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998
  6. Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002
  7. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001
  8. anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Weblinks

Wiktionary: Doktor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen