Diskussion:Föderalismus/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Perrak in Abschnitt Länder ?
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Weiterer Vorschlag

Sollte im Haupttext nicht bereits der Zusammenhang zwischen Föderalismus und dem Subsidialitätsprinzip hergestellt werden? Vgl. hierzu u.a. den Artikel zum Subsidialitätsprinzip. -- Sven (nicht signierter Beitrag von 93.133.90.246 (Diskussion) 19:03, 24. Aug. 2010 (CEST))


politischer Föderalismus: "Es ist heute anzutreffen bei Menschen, denen offenbar geworden ist, dass die Staaten Probleme schaffen, aber keine lösen." ist dieser Satz nicht stark wertend? (nicht signierter Beitrag von 62.167.75.82 (Diskussion) 01:22, 7. Jun. 2011 (CEST))

Ja, der Satz war zumindest missverständlich formuliert. Hab ihn leicht geändert. --Benatrevqre …?! 13:53, 9. Jun. 2011 (CEST)

Verbesserungsvorschlag

Dieser Artikel besteht im Wesentlichen aus einer Erklärung der deutschen Verhältnisse und einer Erklärung der sehr unterschiedlichen Schweizer Verhältnisse. Wäre es nicht sinnvoller, einen allgemeinen Artikel zu schreiben, der nicht länderlastig ist, und den deutschen und den Schweizer Teil zu den respektiven Politik-Artikeln zu verschieben? --Irmgard 21:38, 28. Mai 2003 (CEST)

Dieser Einwand wurde inzwischen behoben. --Bahrmatt 18:50, 16. Jan. 2012 (CET)

Zu einseitig!

In diesem Artikel werden nur die negativen Eigenschaften des Föderalismus definiert. Jedoch kann ich nirgendwo auch postive Eigenschaften erkennen!

Thommess (nicht signierter Beitrag von [[Benutzer:Thommess|Thommess]] ([[Benutzer Diskussion:Thommess|Diskussion]] | [[Spezial:Beiträge/Thommess|Beiträge]]) 18:13, 2. Mär. 2004 (CEST))

Hallo Thommess,
ich habe den Artikel ein bisschen erweitert. Wenn Dir noch etwas einfällt, was ergänzt werden müsste, schreibs einfach dazu. :D
Grüsse von buecherfresser 22:23, 2. Mär 2004 (CET)


Hi
Hatte gerade genau den gegenteiligen Gedanken, der jetzigen Fassung fehlt ein Absatz über Nachteile
J

Meinem Vorredner muss ich leider bestätigen. Ausser der Bemerkung, dass der Föderalismus durch Oktroyieren entstehen kann, was in seiner Endwirkung nicht negativ sein muss, aber kann, sehe ich keine Kritik. Durch die im Bericht der Süssmuth Kommission beschrieben Vorschläge könnten gewisse Defizite im bundesdeutschen Föderalismus aufgezeigt worden sein. Ich will nicht behaupten, dass dies strukturelle Probleme des Föderalismus sind, denn den entsprechenden Bericht kenne ich nicht genau, aber es könnte ein prakmatischer, leider auch nur exemplarischer, Ansatz sein, um Defizite aufzuzeigen.

--Shiva 02:05, 15. Dez. 2007 (CET)
Die Probleme wurden behoben. --Bahrmatt 18:50, 16. Jan. 2012 (CET)

von Bundesstaatlichkeit

Diese Texte waren dort auskommentiert enthalten. Eventuell lässt sich etwas davon verwenden. Bitte aber keine erneute Dopplung zu Föderalismus in Deutschland produzieren! Danke, --Flominator 12:45, 3. Aug 2005 (CEST)

wurde bereits eingebaut. --Bahrmatt 18:50, 16. Jan. 2012 (CET)

Charakteristika von Bundesstaaten

Für Bundesstaaten ist charakteristisch, dass sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten über eigenständige rechtliche, politische und territoriale Kompetenzen verfügen und die Gliedstaaten gegenüber dem Bund zur Bündnistreue verpflichtet sind.

Sie haben ein Selbstbestimmungsrecht im Bereich ihrer Zuständigkeit und eine Verfassungsautonomie im Rahmen der Bundesverfassung. Sie haben auch Einfluss auf die Bundespolitik, den sie durch ein Bundesorgan, wie beispielsweise den Bundesrat in Deutschland oder das Repräsentantenhaus in den USA, geltend machen können.


1. Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes Die davon erfassten Materien sind dem Bund vorbehalten, die Länder können allerdings zur Gesetzgebung ermächtigt werden. Beispiele: - auswärtige Angelegenheiten - Landesverteidigung - Staatangehörigkeit - Währungs-, Geld-, Münzwesen - Luftverkehr - Eisenbahnverkehr - Post- und Telekommunikation 2. Konkurrierende Gesetzgebung Der Art.72 Abs. 1 GG enthält im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung eine doppelte Einschränkung für Länder: Zum einen sind die Länder nur dann zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Zum anderen besteht das Gesetzgebungsrecht des Bundes nur unter gewissen Vorraussetzungen 3. Rahmengesetzgebung des Bundes Nach Art. 75 Abs.1 GG sind in der Rahmengesetzgebung die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder dadurch beschränkt, dass der Bund die Richtung der Gesetzgebung vorgeben kann. Der Rahmen ist ausfüllungsbedürftig, muss aber ausfüllungsfähig sein.

Weitere Typen sind: 4. Ausschließliche Gesetzgebung der Länder Beispiel für diese Bereiche sind - das Kommunalrecht - allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht - Bauordnungsrecht - Straßenrecht (mit Ausnahme der Bundesfernstraßen) - Kultur („Kulturhoheit der Länder) z.B.: Schule, Hochschulen, Rundfunk - Verwaltungsverfahren und Verwaltungsorganisation 5. Grundsatzgesetzgebung Die Grundsatzgesetzgebung hat keine eigene Regelung, sie taucht nur in Zusammenhang mit anderen Vorschriften auf: - Erfüllung von Gemeinschaftsaufgaben - Grundsätze der Haushaltwirtschaft - Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften

Es gibt allerdings allgemeine Einschränkungen: Grundsatzgesetze dürfen auf keinen Fall Regelungen enthalten, welche die Bürger unmittelbar berechtigt und verpflichtet.


Verwaltungskompetenz: 1. Die Landesgesetze werden ausschließlich von den Ländern vollzogen 2. Die Bundesgesetze werden grundsätzlich nach Art. 83 GG vollzogen, wobei es Abweichungen für einzelne Materien gibt 3. Die „gesetzesfreie“ Verwaltung liegt nur in seltenen Ausnahmen beim Bund

Rechtsprechung: Die Rechtsprechung ist im wesentlichen nach Instanzen aufgeteilt: - die unteren Instanzen sind Ländereinrichtungen - die Obersten Instanzen sind die Bundesgerichte (Oberste Bundesgerichte)


Gegenseitiges Einwirken: Die Länder wirken auf den Bund und der Bund auf die Länder ein.

Bundesfreundliches Verhalten:

1. Die Grundlagen bestehen aus - dem Vorrang der zahlreichen Einzelregelungen, die das bundesstaatliche Prinzip im Grundgesetz entfalten - dem Rückgriff auf das allgemeine bundesstaatliche Prinzip, allerdings geschieht dies nur wenn es ausnahmsweise Lücken gibt

2. Einzelausprägungen: - die Länder haben die Auswirkungen ihrer Gesetze auf den Bund zu beachten - sie müssen die völkerrechtlichen Verträge des Bundes beachten - und sie müssen gegen Gemeinden einschreiten, die sich in Bundeskompetenzen einmischen

Diese Infos sind entweder unter Bundesstaat oder im Artikel Föderalismus zu finden. --Bahrmatt 18:50, 16. Jan. 2012 (CET)

Regeln bundesstaatlicher Politik

Neben den bundesstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes gibt es auch eine Reihe von verfassungsrechtlicher Regelungen, die Vorgaben über das Zusammenwirken von Bund und Ländern treffen z.B. - Die Regelung der verfassungsmäßigen Homogenität von Gesamtstaat und Gliedstaaten. Diese besagt, dass die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaaten entsprechen müssen. Dadurch ist den Ländern der Regierungstyp einer repräsentativ-parlamentarischen Demokratie vorgeschrieben. - Die Bestimmung „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Art. 31 GG) hat zur Folge, dass immer dann, wenn für einen Lebensbereich oder Sachverhalt eine bundesstaatliche Regelung besteht, diese Vorrecht vor einer landesrechtlichen Regelung hat. Bei Widersprüchen setzt das Bundesrecht die landesrechtliche Regelung außer Kraft.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Bahrmatt 13:21, 12. Jan. 2012 (CET)

Bundesstaatliche Verfassungsprinzipien seit 1949

Der Weg zur bundesstaatlichen Ordnung der BRD war kompliziert und von politischen Gegensätzlichkeiten gekennzeichnet, weshalb Kompromisse einzugehen waren. Es wurden mehrere Prinzipien festgelegt, die den deutschen Bundesstaat prägen. So ist die Bundesstaatlichkeit neben der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Sozialstaatlichkeit nur eine der wichtigsten im Grundgesetz definierten Staatsprinzipien. Durch das Zusammenspiel der gerade genannten Staatsprinzipien wurde ein Typ Bundesstaat erschaffen, wie er bis dahin in der deutschen Geschichte noch nicht bekannt war. Dies war eine Reaktion des Parlamentarischen Rates auf die sozialpolitischen Herausforderungen der Nachkriegszeit und somit wurde die Gesamtheit der zentralstaatlichen und gliedstaatlichen Ebenen zum „Sozialen“ verpflichtet.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Bahrmatt 13:21, 12. Jan. 2012 (CET)

Die vier Elemente der Unantastbarkeit der Bundesstaatlichkeit

Durch den Art. 20 Abs. 1 GG „ Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ wird die Bundesstaatlichkeit als verfassungsrechtliches Struktur- und Ordnungsprinzip der BRD festgelegt. Durch den Art.79 Abs. 3 GG, auch des öfteren als Ewigkeitsklausel bezeichnet, die es in keiner anderen Demokratie der Neuzeit gibt, wird die Unantastbar- sowie Unabänderlichkeit der Bundesstaatlichkeit deutlich: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gestaltung oder die in den Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

1. Bestandsgarantie von Bund und Ländern. Dieser Artikel gewährleistet den Bestand der Bundesstaatlichkeit, jedoch nicht den Bestand eines einzelnen Bundeslandes. Nach Art. 29 GG ist eine Neugliederung der Länder möglich z.B. – Baden-Württemberg (erfolgreich) – Berlin-Brandenburg (durch Volksentscheid, 1996, abgelehnt) 2. Staatsqualität der Länder Die Länder der BRD besitzen Staatsqualitäten. Durch ihre eigenen Verfassungen ist der Staatscharakter erkennbar. Die Länderverfassungen gelten unabhängig und selbstständig. Sie stellen die Grundlage für die exekutiven, legislativen und judikativen Institutionen der Länder dar. Die staatliche Hoheitsmacht der Länder ist beschränkt, aber nicht vom Gesamtstaat abgeleitet, sondern nur von diesem anerkannt. Die eigenständigen Rechte der Länder sind nur im gegenseitigen Einvernehmen veränderbar. Es wird also eine zwei-drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat benötigt. 3. Finanzielle Selbstständigkeit Um eigenständige Politik betreiben zu können müssen die Länder zu einem gewissen Grad finanziell unabhängig sein. Die Länder können selbstständig Steuer finden und erheben, die eingenommenen Steuern selbst verwalten und entscheiden für welchen Zweck diese verwendet werden sollen. Auch muss, damit der Bundesstaat funktionieren kann, der Gesamtstaat über eine in ihrer Höhe angemessene finanzielle Ausstattung bestimmen können, die die politische Unabhängigkeit des Gesamtstaats von den Gliedstaaten erlaubt. 4. Mitwirkung an der Gesetzgebung Durch Art. 79 Abs. 3 GG wird den Ländern grundsätzlich garantiert, dass sie an der Gesetzgebung mitwirken können. Daraus folgt, dass die Länder über eigene Gesetzgebungsbefugnisse verfügen. Es muss z.B. möglich sein, dass die Länder selbstständig Gesetze oder Verordnungen erlassen können. Ebenfalls müssen die Länder an dem Gesetzgebungsprozess des Bundes beteiligt sein.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Bahrmatt 13:21, 12. Jan. 2012 (CET)

Abschnitt "Sezessionsfreiheit"

Ich habe den Abschnitt mal herausgenommen. Zum einen gibt es keine "Sezessionsfreiheit" wie hier dargestellt wurde, außerdem gibt es keine "lockeren" und "festen" Bundesstaaten in dem Sinne, dass sie ex ante in dieser Weise typisiert werden könnten; vielmehr gibt es Bundesstaaten und Staatenbünde, sowie im konkreten Fall vertragliche (Gründungs-)Übereinkommen über die Modalitäten eventueller Austritte etc. Weiterhin wird hier zB als Beispiel für eine "friedliche Sezession" die Tschechoslowakei genannt, bei der es sich aber gerade nicht um eine Sezession, sondern um eine Dismembration handelte. Kontrafaktische Privatpseudotheorien gehören nicht in eine Enzyklopädie. --C.Löser Diskussion 07:54, 5. Jul 2006 (CEST)

Auch explizite Austrittsrechte sind zu einer derart gearteten terminologischen Typisierung nicht geeignet. Das es Austrittsrechte gibt kann man auch so im Text unterbringen, ohne gleichzeitig falsche oder zumindest sehr missverständliche (Fehl-)Informationen in den Artikel einzubringen. --C.Löser Diskussion 22:29, 5. Jul 2006 (CEST)
Explizite Austrittsrechte sind sehr wohl zur Typisierung geeignet. Hätte es in jugoslawischhen und erst recht in der amerikanischen Verfassung das Sezessionsrecht gegeben, das dann u.a. geregelt hätte, wie mit Bundeseigentum (hier das berühmte Beispiel, daß die Besetzung des Forts durch die CSA Anlaß zum Krieg war) verfahren werden muß. Ohne ein solches Recht besteht genausowenig und genausviel die Möglichkeit eines freien und friedlichen Austrittes eines Bundeslandes aus dem Bundesstaat wie eine Provinz aus einem Zentralstaat. Da auch Provinzen in Zentralstaaten oft eine eigene Verwaltung (nur ohne Parlament) haben, ist der Übergang zwischen Zentralstaat und Bundesstaat ohne Sezessionsrecht fließend, der Übergang zwischen Bundestaat mit Sezessionsrecht und Staatenbund lt. Literatur auch. --leptokurtosis999
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Bahrmatt 13:21, 12. Jan. 2012 (CET)

Liste föderaler Staaten

Ich hab da mal bei der Schweiz geändert 26 Kantone " bis 2000. 20 Kantone und 6 Halbkantone", denn es sind auch heute noch 20 Kantone und 6 Halbkantone, also 23 Kantone. [[1]]

Falsch. Es sind 26 Kantone. --AbcD (d) 17:33, 6. Okt. 2007 (CEST)

Falsch. es sind 23 wie oben erläutert. [2][3]

Seit 1999 sind es 26 Kantone, davon haben 20 zwei Sitze im Ständerat und sechs nur einen Sitz. Die, die nur einen Sitz haben, werden umganssprachlich immernoch als Halbkantone bezeichnet, sind es aber nicht. --Libereco Li 16:29, 25. Okt. 2007 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Bahrmatt 13:21, 12. Jan. 2012 (CET)

Fehler unterlaufen...

Im Absatz der nicht mehr existenten Föderationen steht das dt. Reich... das is wohl falsch wir leben im dt. Reich steht exakt im Grundgesetz, dass die BRD kein Rechtsnachfolger sondern explizit das dt. Reich ist!!! Habe deswegen den Absatz verändert... (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 83.171.168.239 (DiskussionBeiträge) 17:08, 19. Jul 2007) Mghamburg Diskussion 17:42, 19. Jul. 2007 (CEST)

Jaja, genau so steht das im Grundgesetz. --Mghamburg Diskussion 17:42, 19. Jul. 2007 (CEST)

Bezugnehmend auf den Punkt "Entstehung"

Der Grundgedanke des Föderalismus' ist u.a. Schutz vor "größeren", mächtigeren Staaten. Sicherlich treffen die die anderen, im Artikel genannten Punkte genauso zu, jedoch sind sie nur eine Schlussfolge des Erstgenannten. Dies mag aus heutiger Perspektive als Selbstverständlichkeit aufgefasst werden, dennoch ist jener Gedanke nach wie vor präsent. (Vgl. heutige Außenpolitik der EU)

MfG, Andy

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -Bahrmatt 13:21, 12. Jan. 2012 (CET)

"Neben dem die Staatsidee stützenden (etatistischen) Verständnis (Föderalismus von oben) tritt eine freiheitliche (libertäre) Auffassung auf (Föderalismus von unten), auch als nachhaltiger Föderalismus bezeichnet."

Bring mal jemand bitte diesen schrecklichen Satz in besser lesbare Form. --85.177.238.235 23:07, 18. Jul. 2011 (CEST)

Lies den Satz einfach noch einmal; er ist verständlich und völlig lesbar. --Benatrevqre …?! 16:00, 25. Okt. 2011 (CEST)

Keine föderalen Staaten

Großbritannien und Spanien zählen meines Wissens nicht als föderale Staaten. --Röhrender Elch 23:32, 22. Jul. 2008 (CEST)
In den Artikeln steht auch nichts davon, weder in der dt. noch in der engl. WP.
In en:United_Kingdom heißt es sogar ausdrücklich: "The United Kingdom is a unitary state ...", außerdem sind sowohl Spanien als auch GB unter en:Unitary State aufgelistet. --Röhrender Elch 20:35, 11. Feb. 2009 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Bahrmatt 13:21, 12. Jan. 2012 (CET)

Bundesstaat / Staatenbund

Föderalismus bezeichnet eine Staatsform, in der Gliedstaaten (Länder) einen Bundesstaat bilden. Kann Förderalismus nicht auch einen Staatenbund bezeichnen? Unter Staatenbund steht auch nichts von Föderalismus, jedoch aus einem Geschichtsbuch ("Geschichte und Geschehen, Berufliche Gymnasien", Klett Schulbuchverlag GmbH, Stuttgart 1991, S. 436): Organisationsprinzip, bei dem mehrere Staaten entweder zu einem lockeren Gebilde (Staatenbund) oder einem Gesamtstaat (Bundesstaat) zusammengefügt werden. --84.164.141.178 19:44, 17. Nov 2005 (CET)

Allgemein formuliert (und auf den politischen Sektor bezogen) bezeichnet Föderalismus nur ein Gemeinwesen, in dem mehrere gleichberechtigte und eigenständige Glieder zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen sind (vgl Magiera, Föderalismus, 1994; Laufer/Münch, Das föderative System der BRD, 1998). Es handelt sich also um ein Organisationsprinzip (ganz allgemein - auch Parteien in der BRD sind beispielsweise föderal aufgebaut), sagt aber nichts über die staatliche Ordnung als solche aus. Freilich ist auch die EU, die ja nach dem BVG eine Mischform aus Bundesstaat und Staatenbund darstellt, ein föderatives Gebilde dar. So gesehen ist der Text des Artikels nicht ganz genau. Hoffe, ich konnte helfen. --Benowar 19:55, 17. Nov 2005 (CET)
Unter Föderalismus versteht man ganz allgemein ein System, in dem ein Staat aus einem Bund mehrerer Einzelstaaten besteht, die weitgehend ihre Eigenständigkeit behalten. Jedoch sollte man Föderalismus nicht mit einem sogenannten Staatenbund verwechseln, bei dem es keinerlei gesamtstaatliche KOmpetenzen oberhalb der Einzelstaaten gibt. (nicht signierter Beitrag von 84.75.163.202 (Diskussion) 00:09, 3. Jan. 2009 (CEST))
Die Thematik ist in den Artikeln ausreichend behandelt worden, erledigt. --Bahrmatt 13:31, 20. Jan. 2012 (CET)

Äthiopien

Moin. Warum ist Äthiopien unter den nicht mehr existenten Bundesstaaten aufgeführt? Meines Wissens nach ist Äthiopien seit 1995 Bundesrepublik. -- andro96 16:09, 27. Feb 2006 (CET)

Das Problem wurde behoben. -- Bahrmatt 13:31, 20. Jan. 2012 (CET)

Warum keinen hellenistischen/indianischen Bundesstaaten im Artikel?

Im Hellenismus-Artikel von Wikipedia wird den hellenistischen Bundesstaaten eine wichtige Bedeutung für die Entstehung der neuzeitlichen Bundesstaaten gegeben. Wäre es nicht sinnvoll diese als antike Beispiele/Vorbilder in den Artikel einzubauen? Ähnlich verhält es sich mit indianischen Föderationen bereits ab dem 14. Jahrhundert bis zu den six nations der Sioux, mit Sicherheit nicht uninteressant mit Hinblick auf die Übernahme des Prinzips durch die USA. -- (nicht signierter Beitrag von 88.66.43.93 (Diskussion) 15:04, 5. Dez. 2009 (CEST))

Vielen Dank für den Hinweis. Es wurden entsprechende Informationen eingefügt und dem Gesamtbild des Artikel angepasst. -- Bahrmatt 13:31, 20. Jan. 2012 (CET)

Definition?

Sagt dochmal, warum gibt es eigentlich keine Klärung über den Föderalismusbegriff oder eine philosophische Wesensbestimmung? Meinen Nachforschungen nach, gibt es keine Begriffsklärung oder umfassende Bestrachtung des Föderalismusbegriffs, wie er etwa für den Aufklärungsbegriff (Kant) oder Staatsgedanken (Hobbes, Rousseau, Plato) etc. existiert. -- (nicht signierter Beitrag von 141.35.184.63 (Diskussion) 21:32, 17. Apr. 2006 (CEST))

Die alten Griechen, die sich auch mal, nur aber nicht bei Olympia, bekriegten, besaßen auch ein föderalistisches Prinzip. Das nennt sich Amphiktyonie. Das meint soviel wie "gute" Nachbarschaft,Verbundenheit durch ein gemeinsames Kultzentrum oder Heiligtum. Das ist Delphie in diesem Falle. Auch bei der Geschichte Israels war dieses Modell ein Erklärungsversuch, wie die einzelnen Stämme untereinander doch zusammen hielten. Das wäre in diesem Falle die Lade oder dann später der Tempel. Grüße ...(nicht signierter Beitrag von 141.35.184.63 (Diskussion) 20:26, 8. Mai 2007 (CEST))

Sowohl im Artikel Bundesstaat als auch auf der Seite Föderalismus wurden derartige Definitionen eingebaut. -- Bahrmatt 13:31, 20. Jan. 2012 (CET)

Baustelle Föderalismus - Literaturliste

Bei diesem Thema, das offenbar schon länger brach liegt, was der Bedeutung des Themas nicht gerecht wird, müssen jetzt mal weitere WPner ran. Wo sind die vielen Politologie-Student/inn/en, die die Politikseminare bevölkern und sich an der Thematik erproben können? Habe einen Zwischentitel zur Ideengeschichte und frühen Theorieentwicklung zusätzlich eingefügt und will versuchen, mich in diesem Themenbereich auch mit einzubringen. Frohes Schaffen. --Sawnstone 23:17, 11. Jan. 2009 (CET)

Vielen Dank für deine Mitarbeit. Die zusätzlichen Informationen wurden in den Artikel eingebaut. -- Bahrmatt 13:31, 20. Jan. 2012 (CET)

Redundanz

Siehe Diskussion:Bundesstaat. --Mautpreller 13:20, 19. Okt. 2009 (CEST)

Die Redundanz wurde behoben (siehe auch Disk. dort). -- Bahrmatt 13:31, 20. Jan. 2012 (CET)

Tippfehler bei der Entstehung

Im letzten Satz unter dem Punkt "Entstehung" findet man den Satz "aus dem Bewusstsein, dass der Staat für Sicherheit und Zukunft nicht sorgt (z. B. gated, intentional, lifeboot communities).". Ich vermute, es sollte "lifeboat communities" heißen, oder nicht? -- Dorfmopp (Diskussion) 00:14, 23. Jul. 2012 (CEST)

Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe den Begriff korrigiert. --Bahrmatt (Diskussion) 07:57, 23. Jul. 2012 (CEST)

Verständlichkeit

Der Satz "Bereits jetzt stellt die EU ein supranationales Konstrukt sui generis dar, das nicht nur eine besondere Form eines Staatenbundes verkörpert, sondern über einen organisierten[4] hinausgeht; allerdings ist sie kein Staat." ist m.E. für Außenstehende, die sich grundlegende Informationen anlesen wollen und nicht bereits im Vorfeld wissen, was genau gemeint ist, recht unverständlich. Vielleicht sollte er noch etwas allgemeinverständlicher formuliert werden. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 08:19, 13. Apr. 2013 (CEST)

Was konkret (Wörter, Formulierung?) erachtest du an diesem Satz als für den Leser unverständlich? Die Fachbegriffe „supranational[es]“ und „sui generis“ sind – wie üblich – durch Wikilinks erklärt, sprich was diese angeht, so sehe ich kein echtes Problem. Das gedachte Wort „Staatenbund“ nach dem Wort „organisiert[en]“ habe ich bewusst weggelassen, weil es stilistisch nur eine Wortwiederholung wäre und die Bedeutung von „organisiert“ m.E. nicht zuletzt durch die weiterführende Anmerkung (Fußnote) auch ohne dieses Wort begriffen werden kann. Aber meinetwegen können wir das Wort „Staatenbund“ auch wieder einfügen, wenn es das Verständnis des Lesers dringend erfordern sollte, damit die Formulierung klarer wird. Gruß --Benatrevqre …?! 14:16, 14. Apr. 2013 (CEST)
Was für mich etwas verwirrend klingt, ist Folgendes: Zum einen wird gesagt, dass die EU ein Staatenbund ist (wenn auch ein Konstrukt sui generis), zum anderen aber über einen "organisierten" hinausgeht. Wenn die EU auch als Staatenbund aufgefasst werden kann, dann geht sie nicht über einen organisiert hinaus, sondern ist selbst einer. Daher hatte ich geschrieben, dass die EU über die (anderen) schlichten Staatenbünde (als Konstrukt sui generis) hinausgeht. Ich würde mich freuen, wenn wir den Satz dahingehend optimieren könnten. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 15:17, 14. Apr. 2013 (CEST)
Naja, die Sache ist die, dass die EU eben kein gewöhnlicher und vor allem kein einfacher Staatenbund ist, sondern ein einzigartiges Konstrukt. Deshalb ist sie auch kein organisierter Staatenbund (so wie dieser Begriff u. a. durch Schweisfurth beschrieben wird), sondern die EU geht über diesen Begriff hinaus. Sie ist ein „Mittelding“ zwischen organisiertem Staatenbund und Bundesstaat (aufgrund besonderer EU-Rechte der sui-generis-Charakter), liegt aber immer noch näher am (organisierten) Staatenbund, nämlich ein Staatenverbund. Denn sie ist noch lange kein Staat und soll es auch in absehbarer Zeit nicht sein. Die EU geht also sehr weit über einen schlichten Staatenbund und zugleich noch etwas weiter über einen organisierten Staatenbund hinaus. Gruß --Benatrevqre …?! 15:56, 14. Apr. 2013 (CEST)
Res ita se habet. Daher denke ich, dass man dies auch so klarstellen sollte, weil ansonsten m.E. nicht verständlich ist, dass die EU kein "schlichter" Staatenbund ist, sondern hierüber hinausgeht. --Bahrmatt (Diskussion) 17:08, 14. Apr. 2013 (CEST)
Ich verstehe dich noch nicht ganz, denn die Klarstellung, dass die EU über einen (organisierten) Staatenbund hinausgeht, steht doch bereits im betreffenden Satz. --Benatrevqre …?! 17:46, 14. Apr. 2013 (CEST)
Es steht aber auch im Text, dass die EU ein "besonderer" Typ Staatenbund sei; also wäre die EU doch auch als (besonderer) Staatenbund organisiert. Inwiefern kann sie dann über einen organisierten hinausgehen, wenn sie doch selbst als solcher zu interpretieren ist? Darin sehe ich die Unklarheit des jetzigen Satzes. --Bahrmatt (Diskussion) 12:52, 15. Apr. 2013 (CEST)
Naja, wenn man die Dichotomie Staatenbund/Bundesstaat heranzieht, dann ist ein Staatenverbund ja doch irgendwie noch ein Staatenbund, wenn auch kein klassischer, jedenfalls kein unorganisierter, und insoweit auch kein gewöhnlicher organisierter, als die EU hinblicklich Institutionen und Kompetenzen weiter reicht. --Benatrevqre …?! 16:21, 15. Apr. 2013 (CEST)
Wäre es dann nicht besser, den Satz wie folgt (od. ähnlich) zu formulieren: "Bereits jetzt stellt die EU ein supranationales Konstrukt sui generis dar, das über einen organisierten[4] Staatenbund hinausgeht; sie ist allerdings kein Staat." --Bahrmatt (Diskussion) 17:33, 15. Apr. 2013 (CEST)
Ja, sowas ginge auch. Aber was möchtest du mit den Wörtern „bereits jetzt“ ausdrücken? --Benatrevqre …?! 18:09, 15. Apr. 2013 (CEST)
Die beiden Wörter habe ich aus dem Artikel übernommen, um darzustellen, dass die europäische Integration voranschreitet, die EU kein Staat ist, aber trotzdem bereits jetzt über einen organisierten Staatenbund hinausgeht. Die beiden Worte können aber auch weggelassen werden. --Bahrmatt (Diskussion) 18:39, 15. Apr. 2013 (CEST)
Achso. Wäre es möglich, eine Formulierung zu finden, in der das Verb „verkörpern“ vorkommt? Ich finde dieses Wort, speziell wenn es um die Beschreibung einer Form geht, metaphorisch immer ganz treffend. --Benatrevqre …?! 19:18, 15. Apr. 2013 (CEST)
Klar, vielleicht so (Alternativen sind gerne willkommen): "Bereits jetzt verkörpert die EU ein supranationales Konstrukt sui generis, das über einen organisierten[4] Staatenbund hinausgeht; sie stellt allerdings keinen Staat dar.". Hierbei kann meinetwegen natürlich das "Bereits jetzt" auch entfallen. Wenn das so in Ordnung wäre, würde ich das in den Artikel einbauen. --Bahrmatt (Diskussion) 20:13, 15. Apr. 2013 (CEST)
Nö, lass das "bereits jetzt" ruhig drin (wollte nur den Beweggrund wissen); "Staat darstellen" ist m.E. etwas umständlich, ich würde lieber bei der vorigen Formulierung mit "sie ist allerdings kein Staat" oder "allerdings ist sie kein Staat" bleiben. Stellt sich noch die Frage, was von beiden stilistisch besser ist (betr. der Stellung des Wortes "allerdings"). --Benatrevqre …?! 21:27, 15. Apr. 2013 (CEST)
ok. Ich bin zwar kein Germanist, würde jedoch eher "sie ist allerdings kein Staat" schreiben, da hier "allerdings" weitgehend synonym zu "aber" zu verstehen ist. Aber für mich würde es auch nichts ausmachen, die andere Variante einzupflegen. --Bahrmatt (Diskussion) 08:26, 16. Apr. 2013 (CEST)
Wenn ich Formulierungen in einen Artikel einbaue, schaue ich in der Regel zuvor immer, ob sich diese so auch in reputabler Literatur findet: Für unseren Fall habe ich diesen Fundstellennachweis gefunden. --Benatrevqre …?! 11:58, 16. Apr. 2013 (CEST)
ist berücksichtigt worden. --Bahrmatt (Diskussion) 16:01, 16. Apr. 2013 (CEST)
Für die Entfernung der einzelnen Verlinkungen bestand aber keinerlei Grund. --Benatrevqre …?! 20:44, 17. Apr. 2013 (CEST)
ist mittlerweile ja wieder ergänzt. --Bahrmatt (Diskussion) 11:38, 18. Apr. 2013 (CEST)

erledigtErledigt

Institutioneller Föderalismus

Es wäre interessant, mehr über den institutionellen Föderalismus zu erfahren, z.B. welche Organisationen föderal gegliedert sind, und welche nicht, und wo die Unterschiede sind. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:57, 29. Mai 2013 (CEST)

Das hat jetzt zwar nichts unmittelbar mit dem Artikel "Föderalismus" zu tun, aber es existieren zahlreiche Organisationen, die das Förderalprinzip mehr oder weniger umsetzten (z.B. BRK, Parteien...). --Bahrmatt (Diskussion) 08:20, 30. Mai 2013 (CEST)

Abschnitt "Nicht mehr existente Staatenbünde ..."

Ich bin dafür, den Abschnitt zu entfernen. Staatenbünde können im Artikel Staatenbund und Realunionen im dortigen Art. aufgelistet werden. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:41, 1. Jun. 2013 (CEST)

Wozu? Bei Staatenbünden liegt ebenso wie bei Bundesstaaten das Organisationsprinzip des Föderalismus vor. --Benatrevqre …?! 21:53, 1. Jun. 2013 (CEST)
Zweifellos. Aber es existiert ein eigener Artikel "Staatenbund", und da ist der Kram besser aufgehoben. Und Realunionen haben doch mit Föderalismus sowieso nichts zu tun, oder irre ich mich da? --Röhrender Elch (Diskussion) 21:59, 1. Jun. 2013 (CEST)
Es muss dennoch erwähnt werden, dass Staatenbünde ebenso föderal aufgebaut sind – also insoweit begrifflich mit dem Föderalismus zusammenhängen – und lediglich hinsichtlich der Kompetenzverteilung bzw. der Frage, wer Inhaber der Souveränität ist, und der originären Völkerrechtsfähigkeit vom Bundesstaat abgegrenzt werden. Der Staatenbund unterscheidet sich demnach vom Bundesstaat in erster Linie dadurch, dass die im Staatenbund befindlichen Mitgliedstaaten nach wie vor ihre eigene Souveränität besitzen. In einem Bundesstaat hingegen bemisst sich die (abgeleitete) Völkerrechtspersönlichkeit der Gliedstaaten nach der Bundesverfassung; diese legt fest, ob die einzelnen Teilstaaten überhaupt und wenn ja, dann in aller Regel beschränkt am Völkerrechtsverkehr teilnehmen dürfen (dazu Wilms, Staatsrecht I, 2006, S. 79). --Benatrevqre …?! 12:59, 2. Jun. 2013 (CEST)
Das kann man sowohl in diesem Artikel schreiben als auch in den Artikeln über Bundesstaaten und Staatenbünde. --Röhrender Elch (Diskussion) 19:15, 2. Jun. 2013 (CEST)
Ich dachte, das steht dort unlängst drin oder ergibt sich zumindest jeweils aus dem Zusammenhang. --Benatrevqre …?! 19:45, 2. Jun. 2013 (CEST)

Abschnitte auslagern

Die Abschnitte "Entstehung", "Kompetenzverteilung", "Abgrenzung zu Einheitsstaaten und Staatenbünden", "Föderalismus und Staatsgebiet" und "Liste föderal verfasster Staaten" behandeln nicht den Föderalismus als Organisationsprinzip, sondern speziell Bundesstaaten und sollten deshalb in einen anderen Artikel ausgelagert werden. Zu diesem Zweck hatte ich den Artikel "Föderalstaat" erstellt, aber jemand meinte, diesen löschen zu müssen. Die Löschdiskussion läuft hier. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:04, 1. Jun. 2013 (CEST)

Wir sollten erstmal die LD abwarten. --Benatrevqre …?! 21:54, 1. Jun. 2013 (CEST)
Wozu? Zieh den Löschantrag zurück und dann vereinigen wir die Artikel Föderalismus und Bundesstaat (Föderaler Staat). --Röhrender Elch (Diskussion) 23:15, 6. Jun. 2013 (CEST)
Warum das? Föderalismus und Bundesstaat sind doch nicht dasselbe? IMHO macht es durchaus Sinn sie in getrennten Artikeln zu behandeln. --Martin K. (Diskussion) 23:59, 6. Jun. 2013 (CEST)
Genau darum geht es mir. Ich will alles das, was mit Bundesstaaten/Föderalstaaten zu tun hat, in einen Artikel packen und hier rausschmeißen. --Röhrender Elch (Diskussion) 00:02, 7. Jun. 2013 (CEST)
Der Artikel Föderalstaat in seiner gegenwärtigen, von dir wiederhergestellten Fassung ist redundant zu bereits bestehenden Artikeln und teilweise theoriefindend geschrieben. Näheres siehe die dazugehörige LD. --Benatrevqre …?! 01:50, 7. Jun. 2013 (CEST)
@Röhrender Elch: Genau das ist aber nicht sinnvoll. Schließlich arbeiten wir hier an einer Enzyklopädie und nicht an einer Sammlung von Monographien.
Natürlich ist es sinnvoll, Redundanzen zu reduzieren, indem man z.B. synonyme Lemmata fusioniert und tiefergehende Informationen nur in den Artikel vorhält, deren Lemma diese am ehsten fasst. Ganze Themengebiete zu einem einzelnen Artikel zu fusionieren, widerspricht jedoch der Idee eines Schlagwort-basierenden Lexikons und würde zu einer Verarmung in der Breite und einer Überladung in den einzelnen Artikel führen.
Die Begriffe Föderalismus und Bundesstaat sind nicht synonym und sollten deshalb auch genauso getrennt behandelt werden wie z.B. Monarchie und Königreich oder Autokratie und Diktatur. --Martin K. (Diskussion) 18:41, 7. Jun. 2013 (CEST)
Das Föderalismus und Bundesstaat nicht synonym sind, ist mir klar. Aber die von mir genannten Abschnitte haben mehr mit Bundesstaaten zu tun als mit dem Organisationsprinzip "Föderalismus". Und deshalb sollten sie in einem entsprechenden Artikel behandelt werden. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:02, 8. Jun. 2013 (CEST)
Nö, allein nur damit ist eine Auslagerung nicht zu rechtfertigen. Der hiesige Artikel Föderalismus soll ja vielmehr ganzheitlich begriffen werden. --Benatrevqre …?! 18:21, 9. Jun. 2013 (CEST)
Was verstehst du unter "ganzheitlichem Begreifen"? --Röhrender Elch (Diskussion) 22:28, 10. Jun. 2013 (CEST)
Dem Leser klarmachen, dass Föderalismus vieldeutig ist. Zwar sollten der Staat als solcher einerseits und die Bundesstaatlichkeit als rechtliche Struktur eines Staatsgebildes andererseits weiterhin voneinander getrennt bleiben (so wie gegenwärtig). Jedoch funktioniert der Bundesstaat nicht, wenn man nicht auch den Föderalismus bzw. das ihm zugrundeliegende bundesstaatliche Prinzip verstanden hat. Ohne Föderalismus kein Bundesstaat. Da Föderalismus in Form des Bundesstaates verwirklicht werden kann, schadet es nicht, auf diesen wie auch auf den Staatenbund Bezug zu nehmen und den allgemeinen politischen Strukturbegriff damit zu erklären. --Benatrevqre …?! 15:27, 11. Jun. 2013 (CEST)

@Benatrevqre:

  1. Was in Föderalstaat steht, stammt fast alles aus diesem Artikel hier. Und wenn der Artikel Föderalstaat theoriefindend geschrieben ist, dann liegt es daran, dass dieser Artikel das auch ist, womit seine Überarbeitung erforderlich wäre.
  2. Mit dem, was du über das "ganzheitliche Begreifen" sagst, hast du sicherlich recht. Ich bin jedoch trotzdem der Meinung, dass die genannte Abschnitte besser in einen Artikel über Bundesstaaten passen als über diesen Artikel hier. Wir können ja die Artikel "Föderalstaat" und "Bundesstaat (Föderaler Staat)" unter dem letzteren Lemma vereinigen, dann haben wir die Inhalte sowohl hier als auch unter Bundesstaat (Föderaler Staat). Einen separaten Artikel über Bundesstaaten brauchen wir ohnehin, genauso wie wir auch einen Artikel über Staatenbünde haben. Und was momentan im Artikel "Bundesstaat (Föderaler Staat)" steht, ist etwas wenig. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:03, 13. Jun. 2013 (CEST)
Eine übetragung der Inhalte aus Föderalstaat nach Bundesstaat (Föderaler Staat) würde ich befürworten. Das was Benatrevqre als theoriefindend bezeichnet ist wahrscheinlich das Lemma Föderalstaat. Der korrekte Fachterminus dafür ist nunmal Bundesstaat... --Martin K. (Diskussion) 09:38, 14. Jun. 2013 (CEST)
Richtig. Die Inhalte als solche sind keine TF, sondern das Lemma Föderalstaat ist wenig gebräuchlich – nicht ungebräuchlich (!), aber eben im herkömmlichen Sinne für einen Bundesstaaten auch nicht herausragend und somit nicht als eigenständiger Artikel brauchbar. --Benatrevqre …?! 11:35, 14. Jun. 2013 (CEST)

Zweites deutsches Kaiserreich

M. E. sollte auch das Zweite deutsche Kaiserreich als nicht mehr existenter Staatenbund aufgeführt werden; denn ein solcher war es (vgl. Präambel) und als solcher hat es 1918 zu existieren aufgehört. - Bavarese (Diskussion) 19:06, 18. Sep. 2013 (CEST)

Spricht nichts dagegen, setze es mit rein, wenn Du meinst. -- Perrak (Disk) 19:48, 18. Sep. 2013 (CEST)
War das nicht ein Bundesstaat? Es steht auf jeden Fall auch in der "Liste föderal verfasster Staaten". --Röhrender Elch (Diskussion) 21:12, 19. Sep. 2013 (CEST)
Klar war es ein Bundesstaat und kein Staatenbund. Letztere Bezeichnung dient allenfalls als Umschreibung, um die Eigenständigkeit der deutschen Fürsten hervorzuheben. Staatsrechtlich aber war das deutsche Kaiserreich ein Staat und kein (loser) Bund aus Einzelstaaten, und nach außen trat das Kaiserreich auch als eigenes Völkerrechtssubjekt auf. Hinzu kommt, dass das Deutsche Reich von 1871 nach heute allgemein vertretener Auffassung den Norddeutschen Bund, der selbst bereits ein Bundesstaat war, unter neuem Namen fortsetzte. --Benatrevqre …?! 08:51, 20. Sep. 2013 (CEST)

Föderale Staaten

Alles, was im Abschnitt "Föderale Staaten" steht, passt besser in den Artikel Bundesstaat (Föderaler Staat) als hierhin. --Röhrender Elch (Diskussion) 00:25, 21. Sep. 2013 (CEST)

Finde ich nicht. Denn zum einen finden sich die entsprechenden Informationen bereits in diesem Hauptartikel, eine Verschiebung des Abschnitts wäre also unzweckmäßig und m.E. unnötig, und zum anderen liegt es nahe, den Bundesstaat bzw. föderalen Staat unter dem Hauptartikel Föderalismus anzuschneiden, denn der Begriff Bundesstaat ist eng mit dem meist umfassender verstandenen Begriff Föderalismus verknüpft. Letzterer bezeichnet ganz allgemein ein Prinzip, einen Staat zu organisieren, was meist dann als Bundesstaat zum Ausdruck kommt.
Hinzu kommt, dass – zwar wissenschaftlich ungenau, aber dennoch im Sprachgebrauch zu beobachten und hinsichtlich der Semantik insoweit nicht von der Hand zu weisen – beide Begriffe oft als Synonyme gebraucht werden. --Benatrevqre …?! 12:23, 24. Sep. 2013 (CEST)
  1. Es ist zweifellos sinnvoll, den Bundesstaat wie auch den Staatenbund unter "Föderalismus" anzuschneiden. Aber momentan übertreiben wir es etwas; das was hier über Bundesstaaten steht, ist fast genau so umfangreich wied der Artikel "Bundesstaat (Föderaler Staat)" selbst.
  2. Die Abgrenzung zwischen Bundestaaten auf der einen und Einheitsstaaten bzw. Staatenbünden auf der anderen Seite steht auch im Artikel "Bundesstaat (Föderaler Staat)", und ist auch hier sinnvoll.
  3. Der Abschnitt "Staatsgebiet" steht nicht in "Bundesstaat (Föderaler Staat)", aber passt besser dorthin als hierhin, weil er ausschließlich Bundesstaaten behandelt.
  4. Aus dem gleichen Grund passt auch die "Liste föderal verfasster Staaten" besser in den Artikel "Bundesstaat (Föderalstaat)".

--Röhrender Elch (Diskussion) 21:48, 24. Sep. 2013 (CEST)

Zu 1.) Ich finde nicht, dass mit hier übertrieben würde, sondern es wird ausreichend – m.E. nicht mehr und auch nicht weniger als notwendig – der Sachverhalt dargestellt und Maß gehalten.
Zu 2.) Ja und? Dem stehen doch meine Ausführungen, dass a) beide Begriffe mitunter synonym gebraucht werden und b) beide Begriffe miteinander verknüpft sind (!) nicht entgegen. Bei Staatenbünden sind die Berührungspunkte nicht ganz so offensichtlich wie hier.
Zu 3.) Ja, das stimmt. Was schlägst du an dieser Stelle vor: Abschnitt einfach verschieben?
Zu 4.) Hmm, ich sehe den Artikel Bundesstaat (Föderaler Staat) allerdings nicht in demselben Rang wie den Artikel Föderalismus, sondern den ersteren eher als Unterform. Mithin ist es nicht abwegig zu vermuten, dass der Leser m.E. vorrangig unter Föderalismus nach dieser Liste sucht. --Benatrevqre …?! 12:23, 26. Sep. 2013 (CEST)
Zu 1.) Ist wohl vor allem wegen der Liste so umfangreich.
Zu 2.) Ich sagte doch: ist o.k., kann so bleiben.
Zu 3.) Einfach so verschieben geht nicht, wegen des Urheberrechts.
Zu 4.) Ich glaube nicht, dass die Leser vorrangig hier suchen. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:17, 26. Sep. 2013 (CEST)
Ja, diese Liste hat einen beträchtlichen Anteil an dem Abschnitt.
Die mögliche Urheberrechtsverletzung ließe sich durch einen Import des Textes heilen.
Glaubst du wirklich, der Leser gibt das m.E. etwas unbeholfene Lemma „Bundesstaat (Föderaler Staat)“ in die Suchmaske ein? In den meisten Fällen wird er wohl nach „Föderalismus“ suchen, eben weil dieser Begriff oft als Synonym zum Begriff „Bundesstaat“ gebraucht wird. --Benatrevqre …?! 11:35, 27. Sep. 2013 (CEST)

Zu 4.) Ich denke, dass ein Leser eher nach "Bundesstaat" o.ä. suchen wird, und dann durch die BKL auf "Bundesstaat (Föderaler Staat)" weitergeleitet wird. Was das unbeholfene Lemma angeht, so war ich ja von Anfang an gegen ein Klammerlemma. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:42, 27. Sep. 2013 (CEST)

Zumindest hatte sich dieses Lemma in der Diskussion argumentativ durchgesetzt. Und wirklich stören tut diese Liste hier ja nicht, ich empfinde sie durchaus als Mehrwert für den Artikel, um ein ganzheitliches Bild abzugeben, indem insoweit der Aspekt der möglichen resp. mitunter angenommenen Synonymie veranschaulicht wird. --Benatrevqre …?! 10:01, 29. Sep. 2013 (CEST)
In Bundesstaat (Föderaler Staat) würde die Liste genausowenig stören, und auch dort würde sie einen Mehrwert darstellen. Und da sie eben nur Bundesstaaten behandelt, passt sie mE dort inhaltlich besser hin; wenn sie auch Staatenbünde enthielte, wäre das etwas anderes. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:09, 29. Sep. 2013 (CEST)
Nun, es spricht ja im Grunde nichts dagegen, historische und gegenwärtige Staatenbünde zu ergänzen. --Benatrevqre …?! 12:44, 30. Sep. 2013 (CEST)
Besser wäre eine eigene Tabelle im Artikel Staatenbund. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:31, 30. Sep. 2013 (CEST)
Eine Liste mit Beispielen gibt es dort aber schon. Daher wäre eine direkte Gegenüberstellung in einem Artikel, sprich in Föderalismus m.E. zweckmäßiger. --Benatrevqre …?! 08:17, 1. Okt. 2013 (CEST)
Wenn es bereits eine Liste mit Staatenbünden gibt, brauchen wir diese nicht noch einmal hier einzutragen.
Die direkte Gegenüberstellung haben wir bereits, es wird ja auf die Unterschiede zwischen Bundesstaat und Staatenbund eingegangen.
Und wenn die Liste der Staatenbünde im Artikel Staatenbund steht, dann sollte auch die Liste der Bundesstaaten in Bundesstaat (Föderaler Staat) stehen. --Röhrender Elch (Diskussion) 00:11, 5. Okt. 2013 (CEST)
Dann bleibt aber weiterhin die Frage im Raum, welche Variante von beiden (getrennte Listen in zwei Artikeln oder eine große Liste bzw. zwei kleinere in einem Artikel) die bessere Lösung ist. --Benatrevqre …?! 00:14, 17. Okt. 2013 (CEST)

Ich bin für zwei getrennte Listen für Bundesstaaten und Staatenbünde in den jeweiligen Artikeln. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:26, 19. Okt. 2013 (CEST)

Konträre Wortbedeutung

Die konträre Wortbedeutung muss in einem separaten Artikel behandelt werden, da es sich um einen anderen Begriff handelt. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:08, 24. Sep. 2013 (CEST)

Wie kommst du denn darauf? Der Zusammenhang ist doch dargestellt. --Benatrevqre …?! 12:14, 26. Sep. 2013 (CEST)
Weil jeder Artikel nur einen Begriff behandeln soll, das Thema hatten wir ja kürzlich noch beim Artikel Bundesstaat. Was die Angelsachsen unter "Federalism" verstehen, ist ja doch etwas ganz anderes, als das was man hier unter "Föderalismus" versteht, schon mehr so etwas wie Zentralismus. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:05, 26. Sep. 2013 (CEST)
Naja, Zentralismus wäre aber nicht wirklich das geeignete Lemma hierfür. --Benatrevqre …?! 11:26, 27. Sep. 2013 (CEST)
Unitarisierung scheint es schon eher zu treffen. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:30, 27. Sep. 2013 (CEST)

Was haltet ihr davon, den Abschnitt in "Unitarisierung" einzuarbeiten? --Röhrender Elch (Diskussion) 21:27, 19. Okt. 2013 (CEST)

Meinst du wirklich, dass der Inhalt hierher passt? Welche Fachliteratur schreibt in diesem Zusammenhang von Unitarisierung? --Benatrevqre …?! 15:25, 22. Okt. 2013 (CEST)
Was hier im Abschnitt und im Artikel Unitarisierung steht, hört sich an, als wäre es (mehr oder weniger) das selbe.
Eine Alternative zur Einarbeitung in Unitarisierung wäre vielleicht ein eigenständiger Artikel mit dem Lemma Föderalismus (USA) oder Federalism. --Röhrender Elch (Diskussion) 22:02, 14. Nov. 2013 (CET)

Föderale Staaten

Ich bin nach wie vor dafür, den Abschnitt Föderalismus#Föderale_Staaten in den Artikel Bundesstaat_(Föderaler_Staat) zu verschieben. Passt thematisch echt besser. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:07, 17. Dez. 2013 (CET)

Ich nicht. Föderalismus ist das Hauptthema, Bundesstaat nur eine der zugehörigen Begrifflichkeiten. So ein Überblick ist hier schon besser aufgehoben. --Martin K. (Diskussion) 00:06, 18. Dez. 2013 (CET)
Wir sollten in diesem Artikel zwar auf die Unterschiede zwischen den beiden Erscheinungsformen des Föderalismus, Bundesstaat und Staatenbund eingehen, aber nicht allzuviel in den Artikel hineinpacken. Was sich speziell auf Bundesstaaten bezieht, sollte auch dort stehen, genauso wie die Liste der Staatenbünde auch im Artikel "Staatenbund" steht. --Röhrender Elch (Diskussion) 17:22, 24. Dez. 2013 (CET)
Der Teil des Artikels, der Bundesstaaten behandelt, ist umfangreicher als der entsprechende Artikel. --Röhrender Elch (Diskussion) 00:09, 20. Jan. 2014 (CET)

Geschichte

Seit wann gibt es diesen Begriff?--Antemister (Diskussion) 14:20, 23. Mär. 2014 (CET)

Föderal(istisch)er Staat

@Benatrevqre: Du sagst, ein föderaler Staat und ein föderalistischer Staat sei nicht das selbe, es gebe einen semantischen Unterschied, und ein föderalistischer Staat sei ein Staat, der aus Gliedstaaten aufgebaut sei. Letzteres ist aber genau das, was im Artikel Bundesstaat_(Föderaler_Staat) behandelt wird. Das erscheint mir widersprüchlich. Könntest du das bitte näher erläutern, auch worin der Unterschied besteht? --Röhrender Elch (Diskussion) 19:31, 23. Jan. 2015 (CET)

Ganz einfach, ein föderaler Staat ist ein Bundesstaat, während ein föderalistischer Staat Elemente des Föderalismus aufweist und ebenso ein föderaler Staat sein kann. Benatrevqre …?! 13:18, 25. Jan. 2015 (CET)
D.h. ein föderalistischer Staat kann ein Bundesstaat/föderaler Staat sein, muss aber nicht? Wie sieht ein föderalistischer Staat aus, der kein föderaler Staat ist? --Röhrender Elch (Diskussion) 16:18, 30. Jan. 2015 (CET)
Siehe eine andere Erklärung zur Unterscheidung beider Adjektive hier: im gegliederten [föderal verfassten] Staat ist und wirkt föderalistisch, was die Zentralgewalt schwächt, den Gliedstaat stärkt. Benatrevqre …?! 23:57, 30. Jan. 2015 (CET)

"Steuerung der Selbststeuerung"

diese und vergleichbare, anschauliche Wendungen, wie z.B. "Regulierte Selbstregulierung" (W. Berg), haben sich in der Fachliteratur eingebürgert (Nachweise in Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Aufl., § 3 III 3, dort insbes. weitere Literatur) - vgl. die alte Version des Artikels v. 20. 11. 2014 11:50 (nicht signierter Beitrag von 79.249.99.28 (Diskussion) 12:55, 24. Mär. 2015 (CET))

Konträre Wortbedeutung

Die konträre Wortbedeutung muss in einem separaten Artikel behandelt werden, da es sich um einen anderen Begriff handelt. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:08, 24. Sep. 2013 (CEST)

Wie kommst du denn darauf? Der Zusammenhang ist doch dargestellt. --Benatrevqre …?! 12:14, 26. Sep. 2013 (CEST)
Weil jeder Artikel nur einen Begriff behandeln soll, das Thema hatten wir ja kürzlich noch beim Artikel Bundesstaat. Was die Angelsachsen unter "Federalism" verstehen, ist ja doch etwas ganz anderes, als das was man hier unter "Föderalismus" versteht, schon mehr so etwas wie Zentralismus. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:05, 26. Sep. 2013 (CEST)
Naja, Zentralismus wäre aber nicht wirklich das geeignete Lemma hierfür. --Benatrevqre …?! 11:26, 27. Sep. 2013 (CEST)
Unitarisierung scheint es schon eher zu treffen. --Röhrender Elch (Diskussion) 23:30, 27. Sep. 2013 (CEST)

Was haltet ihr davon, den Abschnitt in "Unitarisierung" einzuarbeiten? --Röhrender Elch (Diskussion) 21:27, 19. Okt. 2013 (CEST)

Meinst du wirklich, dass der Inhalt hierher passt? Welche Fachliteratur schreibt in diesem Zusammenhang von Unitarisierung? --Benatrevqre …?! 15:25, 22. Okt. 2013 (CEST)
Was hier im Abschnitt und im Artikel Unitarisierung steht, hört sich an, als wäre es (mehr oder weniger) das selbe.
Eine Alternative zur Einarbeitung in Unitarisierung wäre vielleicht ein eigenständiger Artikel mit dem Lemma Föderalismus (USA) oder Federalism. --Röhrender Elch (Diskussion) 22:02, 14. Nov. 2013 (CET)
In jedem Fall entspricht der Artikel in seiner jetzigen Form nicht den Regeln von Wikipedia; man lese hierzu WP:Artikel#Thema und WP:Begriffsklärung#Zweck_der_Begriffsklärung. --Röhrender Elch (Diskussion) 22:33, 24. Jan. 2015 (CET)
Ich kann deine Annahme der genannten Richtlinienseite nicht zwingend entnehmen. Was genau in diesem Artikel soll dieser d.M.n. nicht entsprechen? Benatrevqre …?! 12:59, 25. Jan. 2015 (CET)
Jeder Artikel soll nur einen Gegenstand oder Sachverhalt behandeln. Verschiedene Bedeutungen des selben Wortes gehören in verschiedene Artikel, so auch die beiden Bedeutungen des Wortes "Föderalismus". --Röhrender Elch (Diskussion) 16:16, 30. Jan. 2015 (CET)
Das geht in diesem Fall nicht, denn der Föderalismus ist die Klammer, die sowohl Staatenbünde und staatenbundähnliche Gemeinschaften als auch Bundesstaaten (i.S.v. Gesamtstaaten) umfasst. Benatrevqre …?! 00:42, 31. Jan. 2015 (CET)
Was schlägst du vor? --Röhrender Elch (Diskussion) 21:09, 31. Jan. 2015 (CET)
Genau diesen Sachverhalt anhand einschlägiger wissenschaftlicher Literatur zu ergänzen und den Zusammenhang dementsprechend belegen. Benatrevqre …?! 14:48, 1. Feb. 2015 (CET)

Aber nicht in diesem Artikel. Genau wie die beiden Bedeutungen des Wortes Bundesstaat, die jetzt glücklicherweise in zwei verschiedenen Artikel untergebracht sind, haben die des Wortes Föderalismus zwar miteinander zu tun, sind aber völlig entgegengesetzt; sonst hieße der Abschnitt auch nicht #Konträre_Wortbedeutung. Und deshalb gehören auch sie auch in zwei verschiedene Artikel. Eine Möglichkeit wäre, einen separaten Artikel mit einem Lemma wie z.B. Föderalismus (USA) zu erstellen, oder den Inhalt des Abschnitts in Unitarisierung oder Zentralisierung einzuarbeiten. Wenn die Angelsachsen nicht die Bezeichnung "Federalism" verwenden würden, käme niemand auf die Idee, das in diesen Artikel zu schreiben. --Röhrender Elch (Diskussion) 19:32, 3. Feb. 2015 (CET)

Warum nicht in diesem Artikel entsprechend kurz anschneiden und dann auf den Hauptartikel weiterleiten?
Es gibt doch bereits den Artikel Föderalismus in den Vereinigten Staaten. Jedenfalls kann eine Artikelveränderung nur auf Grundlage von einschlägiger Fachliteratur vonstatten gehen, wenn ein Begriffe wie Unitarisierung oder Zentralismus (in diesem Sinne Zentralisierung) ins Spiel gebracht werden sollen. Benatrevqre …?! 20:36, 3. Feb. 2015 (CET)
Wenn anschneiden, dann in Form eines BKH, aber nicht im Text. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:40, 3. Feb. 2015 (CET)
Einfach rauslöschen ohne jeden Hinweis im Artikeltext ist aber nicht Konsens, insbesondere sollten sich im Hauptartikel "Föderalismus in den USA" die im hiesigen Artikel zu löschenden Informationen entsprechend wiederfinden, sie also zunächst übernommen, sprich dorthin verschoben oder adäquat eingebaut werden, damit kein unbegründeter Informationsverlust entsteht. Ist dies geschehen, kann im hiesigen Artikel über eine Veränderung nachgedacht werden. Allerdings muss dabei auch berücksichtigt werden, dass auch der Föeralismus in den USA in gewisser Weise ein Organisationsprinzip darstellt — oder wird das bestritten? Benatrevqre …?! 10:38, 8. Feb. 2015 (CET)
  1. Ich hatte den Abschnitt nicht einfach nur gelöscht, sondern durch einen BKH ersetzt.
  2. Die amerikanische Version des Föderalismus ist natürlich auch ein Organisationsprinzip, aber ein anderes als das hier beschriebene. --Röhrender Elch (Diskussion) 21:29, 8. Feb. 2015 (CET)
Dann besteht aber keine Grundlage für eine BKH. Der hiesige Artikel beschreibt ja gerade das Organisationsprinzip als solches, das verschiedentlich ausgeprägt ist. Benatrevqre …?! 12:50, 9. Feb. 2015 (CET)
Das sehe ich nicht so. Was wir und die Angelsachsen unter Föderalismus verstehen, sind wirklich zwei verschiedene Dinge; die Abschnittsüberschrift "Konträre Wortbedeutung" kommt nicht von ungefähr. Deshalb halte ich den BKH für notwendig, anstelle des Abschnitts. --Röhrender Elch (Diskussion) 19:04, 11. Mär. 2015 (CET)
Ich halte aber eine andere Wortbedeutung nicht für eine Grundlage, um von einem anderen (wissenschaftlich gebrauchten) Begriff auszugehen. Benatrevqre …?! 16:56, 12. Mär. 2015 (CET)
Mir ist nicht klar, worauf du hinauswillst. --Röhrender Elch (Diskussion) 18:47, 27. Mär. 2015 (CET)
Na ganz einfach, ich sehe kein hinreichendes Erfordernis, das US-amerikanische Organisationsprinzip in einem getrennten, weiteren Föderalismus-Artikel abzuhandeln; m.E. besteht zu wenig "Material" für einen eigenständigen Artikel – und es würde ohnehin zu einem Klammerlemma hinauslaufen, was aber nach allgemeinem Richtlinienverständnis von WP:NK nicht zur Regel ausarten sollte. Benatrevqre …?! 10:17, 30. Mär. 2015 (CEST)
  1. Das Klammerlemma ist wohl das geringste Problem, zumal ich meine, dass es vermieden werden kann. Im Artikel Föderalistische Partei steht nämlich in etwa das gleiche wie im Abschnitt Föderalismus#Konträre Wortbedeutung. Man könnte es dort eingliedern und dann über einen BKH dorthin verlinken.
  2. Tatsache ist allerdings, dass zwei verschiedene Bedeutungsinhalte nicht in den selben Artikel gehören, selbst wenn sie mit dem selben Wort bezeichnet werden. --Röhrender Elch (Diskussion) 20:55, 5. Apr. 2015 (CEST)
Dies ist allerdings nicht schwerwiegend genug, einen eigenständiges Lemma zu begründen, denn Tatsache ist ebenso, dass es sich nicht um einen neuen Begriff handelt, sondern lediglich um eine weitere, zusätzliche Bedeutung innerhalb des bestehenden Föderalismus-Begriffes. Benatrevqre …?! 14:04, 7. Apr. 2015 (CEST)
  1. Wir brauchen kein eigenständiges Lemma, denn der Sachverhalt wird weitgehend in Föderalistische Partei erläutert.
  2. Im Übrigen ist es unsinnig, von den Bedeutungen eines Begriffs zu sprechen, da ein Begriff ein Bedeutungsinhalt ist, und kein Wort. Nicht ein Begriff hat Bedeutungen, sondern ein Wort, und wenn es mehrere hat, dann gehören die in verschiedene Artikel. Hierzu bitte mal WP:Artikel#Thema und WP:Begriffsklärung#Zweck_der_Begriffsklärung lesen.
  3. Mach doch auch mal einen konstruktiven Vorschlag, statt immer nur nein zu sagen und zu blockieren. --Röhrender Elch (Diskussion) 17:50, 14. Apr. 2015 (CEST)
Zu 2. Der Bedeutungsinhalt des Begriffs "Föderalismus" ist nicht derart verschieden, als dass man von einer gesonderten Bedeutung ausgehen müsste.
Bezüglich deiner Frage (zu 3.): Das habe ich doch schon gemacht, siehe mein Vorschlag vom 1. Feb. 2015, 14:48 Uhr i.V.m. meiner Frage vom 3. Feb. 2015, 20:36 Uhr. Darauf gabst du mir keine befriedigende Antwort, denn das Erfordernis eines BKH sehe ich gerade nicht. Benatrevqre …?! 12:46, 15. Apr. 2015 (CEST)

UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970

In der Einleitung steht, "schließt ein Recht auf Sezession im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker weitgehend aus." Das kam mir komisch vor und ich habe den Resolutionstext verlinkt. Ich lese dort ziemlich das Gegenteil. Andere Meinungen? --83.79.9.134 11:17, 2. Okt. 2015 (CEST)

Alpenland, Union alpine und Südstaat

Seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert sollen Diskussionen über die territoriale Neuorganisation Süddeutschlands geführt worden sein? Da hätte ich gerne einen oder zwei Belege, bitte. --Φ (Diskussion) 17:28, 9. Aug. 2018 (CEST)

Siehe hier, dort auch der Bezug. Benatrevqre …?! 18:17, 9. Aug. 2018 (CEST)

Bundesstaat (Föderaler Staat)

Föderalismus ist das „Organisations- und Strukturprinzip, das die Beziehung zwischen eigenständigen Mitgliedern eines sozialen oder staatlichen Bundes bestimmt“, heißt es in Carsten Lenz, Nicole Ruchlak: Kleines Politik-Lexikon (= Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft). Oldenbourg Verlag, München u. a. 2001, ISBN 3-486-25110-4, S. 64. Der zentrale Begriff scheint mir hier Bundesstaat (Föderaler Staat) zu sein. Leider verweist der Artikeltext auf dieses wichtige Lemma nur versteckt in einer Pipelink, die nach Wikipedia:Verlinken#Klartextlinks nicht empfehlenswert sind. Ich schlage daher vor, Bundesstaat (Föderaler Staat) als Klartextlink zu verlinken. Abendgrüße --Φ (Diskussion) 22:02, 25. Nov. 2020 (CET)

Der Link ist so nicht nur "nicht empfehlenswert", sondern er steht ja ohnehin in einer Klammer und kann ohne Veränderung des Satzes in einen Klarlink umgewandelt werden. (Wer verwendet überhaupt "Gesamtstaat"? In der Schweiz findet sich der Begriff m.E. nur in Wirtschaftsbetrachtungen, nicht in politischem Kontext. In Wiki ist Gesamtstaat nicht definiert und nur eine BKL.)
etwas angepasstHiesse Klarlink nun Bundesstaat mit oder ohne Klammer? (Nach einer ersten Irritation störte mich beim zweiten Lesen des Satzes die Klammer im Link als Präzisierung zwar nicht. Beim dritten Hinsehen war es aber, nun unter Einbezug des Faktes, dass wir hier vom Artikel Föderalismus reden, eine Art weisser Schimmel.) --Anidaat (Diskussion) 08:21, 26. Nov. 2020 (CET)
Kannst du das in etwas anderen Worten ausdrücken, was du meinst? Ich kann dir schwer folgen.
Ein Klartextlink wäre hier verfehlt, weil "Föderaler Staat" kleingeschrieben werden muss, es ist kein Eigenname. --Benatrevqre …?! 09:26, 26. Nov. 2020 (CET)
Dank Klarlink sowieso in einer (Text-)Klammer ginge das ganz sicher trotzdem. (Von wegen Eigenname.)
Klarlink in der Text-Klammer von mir aus nur mit Bundesstaat sichtbar ohne die reine WP-Lemma-Klammer "(Föderaler Staat)", weil im Artikel Föderalismus scheint mir das ein weisser Schimmel.--Anidaat (Diskussion) 09:44, 26. Nov. 2020 (CET)
Nein, es ist kein Eigenname. Föderaler Staat wird stets kleingeschrieben – überall. (Stichwörter am Zeilenanfang sind hiervon natürlich ausgenommen!) Ich verstehe aber nicht, warum man in der Einleitung nicht völlig korrekt von Gesamtstaat schreiben sollte, wenn doch im Kontext ausdrücklich auf die Gesamtheit abgestellt wird. --Benatrevqre …?! 09:49, 26. Nov. 2020 (CET)
Ich hab den Link jetzt mal auf die erste Erwähnung des Substantivs Bundesstaat verschoben. Da gehört er hin. MfG --Φ (Diskussion) 14:09, 26. Nov. 2020 (CET)
Ja, das passt, kann man lassen. --Benatrevqre …?! 14:23, 26. Nov. 2020 (CET)
Ich vermute, Phi meinte die erste Erwähnung im Text und nicht versehentlich im Verzeichnis der Einzelnachweise. Ich führe das aus.--Anidaat (Diskussion) 10:29, 27. Nov. 2020 (CET)

Literaturverzeichnis

Welchen Sinn hat es, die Abkürzung eines Zeitschriftenamens anzugeben, die im ganzen Artikel nirgnds mehr vorkommt? Ich sehe keinen. --Φ (Diskussion) 15:22, 24. Jan. 2021 (CET)

Ich schon, er ist geläufig. --Benatrevqre …?! 15:29, 24. Jan. 2021 (CET)
Mag ja sein, aber deshalb muss er doch nicht hier im Literaturverzeichnis vorkommen. Die geläufigen Abkürzungen der anderen Zeitschriften werden ja auch nicht angegeben. Die gehören, wenn überhaupt, in die Artikel über die Zeitschriften. Abkürzungen dienen dazu, bei Wiederholung nicht immer den vollen Namen ausschreiben zu müssen. Hier gibt es keine Wiederholung, also ist die Abkürzung obsolet. --Φ (Diskussion) 15:40, 24. Jan. 2021 (CET)
Soll man jetzt auch hinter Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte die ebenso geläufige Abkürzung VfZ entfernen? Das wäre wie hier keine Verbesserung. --Benatrevqre …?! 15:48, 24. Jan. 2021 (CET)
Wenn sie im Artikel nirgends mehr auftaucht, selbstverständlich. Literaturverzeichnisse sind doch nicht dafür da, über geläufige Abkürzungen zu informieren. --Φ (Diskussion) 16:13, 24. Jan. 2021 (CET)
Na gut, ich habe die Abkürzung entfernt, gleichwohl sie weiterhin prominent auf jedem Titelblatt dieser Zeitschrift zu finden ist. --Benatrevqre …?! 16:23, 24. Jan. 2021 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Benatrevqre …?! 16:55, 24. Jan. 2021 (CET)

Länder ?

Wie das so ist - die deutsche Wikipedia konzentriert sich natürlich zunächst auf Deutschland. Meine Frage ist nun, ob die Regionalisierung in Italien, Frankreich usw. auch eine Form des Föderalismus ist. Hier sind die Politikwissenschaftler gefragt. --Kulturkritik (Diskussion) 14:25, 8. Aug. 2021 (CEST)

Ohne Politikwissenschaftler zu sein: Es ist sicher föderalistischer als der vorher existierende Zentralismus, aber die Kompetenzen der Regionen in Frankreich und Italien sind doch deutlich eingeschränkter als die der Länder in Deutschland oder gar der Schweizer Kantone oder US-Bundesstaatemn. Daher eher nein. -- Perrak (Disk) 14:29, 8. Aug. 2021 (CEST)
Dann gehören aber die Schweizer Kantone rein. --Kulturkritik (Diskussion) 13:46, 9. Aug. 2021 (CEST)
Die werden umseitig erwähnt, wenn auch nur einmal. -- Perrak (Disk) 17:36, 9. Aug. 2021 (CEST)