Diskussion:Plagiat/Archiv/1

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Scholochow

Gibt es Beweise, dass "Der stille Don" ein Plagiat ist? Oder ist es eine Vermutung? --Hutschi 11:41, 5. Mai 2004 (CEST)

Unter Michail Scholochow steht: "Obwohl ein abschließender Beweis bisher fehlt, gilt es als unwahrscheinlich, dass Scholochow tatsächlich der Autor des "Stillen Don" ist." - aus Konsistenzgründen habe ich die Angabe als "Plagiat" beim Artikel "Plagiat" entfernt. "Im Zweifel für den Angeklagten". Man kann keine Vermutung als Tatsache hinstellen. --Hutschi 11:45, 5. Mai 2004 (CEST)
Es gibt zahlreiche Indizien und "weiche" Beweise, die sich auf die ideologische, biographische und stilistische Auswertung des "Don" und weiteren Materials stützen. Da das Plagiat (so es denn eines war) Anfang der 1920er ereignete und fast 70 Jahre und über den Tod Scholochows hinaus von der sowjetischen Diktatur gedeckt wurde, ist ein harter Beweis wohl uneinbringlich. Die Frage ist hier allerdings wohl eher ob literaturwissenschaftliche Auswertungen als Beweis akzeptiert werden ... Da es sich beim "Don" um eines der berühmtesten Werke des 20. Jhdt.'s und ein nobelpreistragendes Werk handelt, halte ich die Tilgung für falsch. Eine reine Anmerkung bezüglich des fehlenden harten Beweises wäre m.E. ausreichend und angemessen. denisoliver 12:28, 5. Mai 2004 (CEST)
Das Problem dabei war: In einem Beitrag, der sich speziell mit Scholochow beschäftigt, wird es als Vermutung dargestellt, hier aber wurde es als tatsache dargestellt. Ich habe es als "erste Hilfe" entfernt. Wenn im Artikel zu Scholochow mehr Beweise stehen, oder wenn es irgendwie konsistent wäre, könnte es wieder hinein. Ob aber eine Formulierung gut wäre: "Vermutet wird ..."? Ich denke, es müsste mindestens dazu, von wem. Dann kann man auf den Scholochow-Artikel und auf die Quelle verweisen. Nur die Behauptung stehen zu lassen wäre nicht seriös. Ich habe das Problem deshalb in diese Diskussion verschoben. Wenn wenigstens Quellenangaben da wären: "Nach ... ist der Roman ein Plagiat." --Hutschi 13:33, 5. Mai 2004 (CEST)
Alles obsolet jetzt, Michail Scholochow ist wohl doch der Autor, der Eintrag zu seinem Namen ist bereits sowas von überarbeitet und ich sach nix mehr, nur noch mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa .... denisoliver 16:29, 5. Mai 2004 (CEST)

Plagiat / Neuzeit / Antike / Mittelalter

Wie die meisten Begriffe aus dem Bereich Geistiges Eigentum ist der negativ besetzte Begriff des sahen nichts verwerfliches darin.
Entschuldigung, aber das ist Quatsch mit Sosse. Plagiate waren immer geächtet. denisoliver 12:36, 5. Mai 2004 (CEST)

Quelle? In der englischen Version des Artikels liest sich das deutlich anders. 77.185.47.94 08:36, 30. Jan. 2012 (CET)

Bach-Plagiat

Kann das ein Plagiat sein, wenn der Sohn vom Vater Musiknoten übernimmt. Hatte er nicht die Notenblätter geerbt? (nicht signierter Beitrag von 91.58.228.188 (Diskussion | Beiträge) 19:16, 22. Aug. 2009 (CEST))

Kommt darauf an, wie du "übernimmt" meinst. Wenn der Original-Autor genannt wird, ist es kein Plagiat. Behauptet der Sohn, er hätte die Noten des Vaters verfasst, ist es ein Plagiat. --Mgmax 15:02, 14. Mär. 2010 (CET)

Steilvorlage

Ich finde (gerade bei diesem Artikel :-) könnte man hier Fremde Federn Finden gut kla^H^H^H inspiriert werden. --Marc van Woerkom 14:03, 16. Sep 2004 (CEST)

Bitte schön - mein Text ist ja unter GPL, kopierere, was schön ist und stelle es rein! Ich treibe mich gerade in anderen Ecken von Wikipedia rum :-) --WiseWoman 14:44, 2. Okt 2004 (CEST)

Literatur / Imre Kertész

Ich habe die Angabe, dass Imre Kertesz Roman ein Plagiat ist, entfernt - diese Vorwürfe stammen von ungarischen Neonazis, die damit sich nicht abfinden können, dass "gerade" ein Jude (und nicht ein rassige Ungar (sic!)) den Nobel-Preis bekommen hat. Bird (nicht signierter Beitrag von 194.64.227.153 (Diskussion) 11:55, 5. Apr. 2005 (CEST))

würdest du diesen diffusen vorwurf bitte belegen. die betreffenden sind ja durchaus keine nazis. näheres http://seite2.populus.ch/rub/18. solange stelle ich den abscnitt wieder her. es handelt sich übrigens um ein drama, keinen roman. Denisoliver 23:47, 5. Apr 2005 (CEST)
dein Link bezieht sich auf ungarischen rechtsradikalen Quellen. gratuliere....Ich weiß, dass "Csacsifogat" ein Drama ist - ich bin Ungar. Ich würde sagen, Du hast keine Ahnung, was alles behauptet wurde von der Antisemiten in Ungarn im Zusammenhang Kertész's Roman. Abgesehen davon, möchte ich Dich bitten, in ungarischen Themen Dich zurückzuhalten, wenn Du die ungarischen Quellen nicht prüfen kannst (Du beherrschst die Sprache nicht, wie sich es so herausgestellt hat), und bitte keine Lügen verbreiten - sowieso nicht über Juden. Danke. Birdland (unvollständig signierter Beitrag von Birdland (Diskussion | Beiträge) 11:34, 6. Apr. 2005 (CEST))

USA im Irak

„So wurde ein Teil der Berichte über angebliche Massenvernichtungswaffen des Irak, die den Einmarsch der USA rechtfertigen sollten, wörtlich (mit allen Rechtschreibfehlern) einer etwa 10 Jahre alten Diplomarbeit entnommen.“ Eine so harte Behauptung kann nicht ohne Quellenangabe dastehen. --Thetawave 14:07, 7. Nov 2005 (CET)

Die Aussage ist im Prinzip richtig, allerdings überaus schlampig formuliert. Details und Quellen siehe en:Dodgy Dossier. grüße, Hoch auf einem Baum 10:16, 25. Nov 2005 (CET)
@benutzer auf dem baum: wenn du die sicheren quellen kennst, solltest du sie auch in den artikel einarbeiten-nicht nur in die diskussion schreiben. --hk (nicht signierter Beitrag von 87.240.202.58 (Diskussion) 15:20, 11. Jan. 2009 (CET))
Ich habe es sicherheitshalber mal rausgenommen. -- Mgmax 16:45, 11. Mär. 2010 (CET)
Ich habe es jetzt neu eingefügt. Bei Bedarf bitte verbessern. -- Mgmax 17:12, 11. Mär. 2010 (CET)

Juristischer Nonsens ?

"Im juristischen Sinne ist für ein Plagiat - im Gegensatz zum Diebstahl - weder Vorsatz noch Verschulden erforderlich."

Hä? Ich bin wohl nicht der einzige, der diesen Satz nicht versteht. Zumal nicht mal eine Rechtsgrundlage (§§) für eine evtl. Strafbarkeit genannt ist. Außerdem: wie kann eine Tat ohne Vorsatz und Schuld strafbar sein? Strafbarkeit ohne Vorsatz ist zwar möglich bei fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung, aber ohne Schuld ?!??--89.51.15.183 16:37, 1. Apr. 2007 (CEST)

Vergehen sind auch strafbar ohne Vorsatz oder Schuld. Wenigstens soll die Schuld nicht vor Gericht nachgewiesen werden. Wer nachts Rad fährt ohne Licht ist strafbar ohne weiteres. Rbakels (Diskussion) 12:48, 15. Mai 2012 (CEST)

Als Laiin verstehe ich den obigen marginal verkürzten Satz derart:

Schuld und Vorsatz müssen nicht nachgewiesen, bewiesen werden, weil ein Plagiat niemals zufällig geschieht. --Zabia 10:37, 9. Aug. 2007 (CEST)

Stoße im Zusammenhang mit der Guttenberg-Doktorarbeit auf euren Artikel (Februar 2011). Mir erscheint das widersprüchlich: Im Header heißt es: Ein Plagiat (von lat. plagium, „Menschenraub“) ist das bewusste Aneignen fremder geistiger Leistungen. Hier aber: Im juristischen Sinne ist für ein Plagiat – im Gegensatz zum Diebstahl – weder Vorsatz noch Verschulden erforderlich, die Einzelheiten sind jedoch sehr umstritten. Wenn zu Guttenberg sich durchsetzt mit seiner Behauptung: "Fehler", also geschusselt (und die hat Gutti "fraglos" zugegeben, es kann also als Fakt gelten, daß da Texte übernommen worden, aber nicht als Zitate ausgewiesen sind), aber "keine arglistige Täuschung", sind das dann Plagiate oder nicht? Gehört Vorsatz zwingend dazu? Und muß der Doktor abgegeben werden auch dann, wenn Gutti ohne Vorsatz bloß megaschlampig gearbeitet hat? --Seeräuberjens 12:07, 21. Feb. 2011 (CET)

Vorsatz ist juristisch nur relevant im Rahmen vom Strafrecht. Zivielrechtlich (d.h. auch im Rahmen von Doktorarbeiten) reicht Schuld aus für unrechtmäßigkeit. Rbakels (Diskussion) 12:48, 15. Mai 2012 (CEST)
Also wenn ich den Artikel "Plagiat" unter http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat#Plagiate_in_wissenschaftlichen_Abschlussarbeiten mal lese und auf zu Guttenberg beziehe, muss man Schlussfolgern, dass der Titel weg ist. Just IMHO. Wie Du schreibst kann die Uni jedoch zur Schlussfolgerung gelangen, dass alles unabsichtlich war und die Verleihung des Doktorgrades dieses Verfehlen heilt. Also abwarten, was die Uni beschließt. Jegliches vorheriges Spekulieren ist in einem Forum besser aufgehoben als bei Wikipedia. Korken 14:33, 21. Feb. 2011 (CET)

Abwarten, was die Uni beschließt … Mich würde interessieren, was die Uni beschließen kann und was sie beschließen muß, mal vorausgesetzt, die objektiven Tatsachenvorwürfe stimmen (was prinzipiell zugegeben wird, inzwischen bat Gutti, den Doktortitel "zurückzunehmen" - gibt es das auch noch? Aberkennen oder nicht ist doch die Frage? Ein Titel wird doch nicht verliehen wie ein Orden, sondern zuerkannt?). Guttenberg redet allerdings nicht von bewußter Täuschung (was er IMHO allerdings kaum mehr bestreiten kann), sondern von “handwerklichen Fehlern”. Wäre das – also Täuschung, die zugleich Selbsttäuschung, insofern schusslig, aber nicht bösartig wäre – ein Grund (eine Möglichkeit), ein zwingender Grund oder im Gegenteil kein ausreichender Grund, den Doktor abzuerkennen, oder noch gar nicht raus da kein Präzedenzfall?

Die politische Nummer scheint ja durch, aber hier geht es um ernstere Sachen. --Seeräuberjens 00:09, 22. Feb. 2011 (CET)

Vorsätzliche Täuschung? Erneute Anfrage zum Satz "Im juristischen Sinne ist für ein Plagiat – im Gegensatz zum Diebstahl – weder Vorsatz noch Verschulden erforderlich, die Einzelheiten sind jedoch sehr umstritten." Aktueller Bezug: Karl Theodor zu Guttenberg sagte am 23.02.2011 vor dem Deutschen Bundestag, dass ein Plagiat "bewusste und vorsätzliche Täuschung" voraussetze. http://www.heise.de/tp/blogs/8/149327

Frage 1: Welche Quellen gibt es zum Satz in wikipedia, dass ein Plagiat keinen Vorsatz voraussetzt?

Frage 2: Im Abschnitt "Definitionen" wird der Duden zitiert mit einer Bemerkung über "Diebstahl geistigen Eigentums". Setzt "Diebstahl geistigen Eigentums" anders als der sonstige Diebstahl keinen Vorsatz voraus? Wenn ich die Definition in den obigen Satz einsetze erhalte ich: "... Diebstahl geistigen Eigentums - im Gegensatz zu Diebstahl - ...". Wie passt dies zusammen? -- 109.125.94.50 21:32, 23. Feb. 2011 (CET)

Edit durch Malte Hossenfelder

Was hat es denn mit der Änderung [1] durch Herrn Hossenfelder auf sich? --Trauerklos 09:21, 20. Apr. 2007 (CEST)

Sorry, diese Änderung gibt es nicht. "Der Text für „Plagiat“ (Unterschied zwischen Versionen: 30732219, 30733429) wurde nicht in der Datenbank gefunden." -- Mgmax 18:22, 11. Mär. 2010 (CET)

Geschichte, Kindesraub

Ich möchte vorschlagen, dass der Artikel in Bezug auf den Sinn der Herkunft des Wortes "Plagiat" verbessert wird. Freilassung von Sklaven erscheint mir sinnlos, geradezu gegensätzlich.

Da könnte man ja interpretieren, das Gedicht sei durch das plagiieren befreit worden.

Dass Martial einen "Raub seines geistigen Eigentums" mit Kindesraub vergleicht, erscheint mir aber stimmig. Ich bin keine Lateinerin, also mache ich hier nur diesen Vorschlag und verändere nicht selbst.

Auch den Begriff "Raub von geistigem Eigentum" könnte man einbauen.

Quelle: Wörterbuch für Schule und Studium, Latein, Pons-Verlag. --Zabia 10:49, 9. Aug. 2007 (CEST)

Ich habe es selber geändert, habe bemerkt, dass der Begriff oben schon geklärt wurde. --Zabia 11:02, 9. Aug. 2007 (CEST)

Irak

Bitte diesen Satz wirklich weiterführend verlinken und referenzieren: So war ein Teil der Berichte über angebliche Massenvernichtungswaffen des Irak, die den Einmarsch der USA rechtfertigen sollten, wörtlich (mit allen Rechtschreibfehlern) einer etwa 10 Jahre alten Diplomarbeit entnommen." Danke. – Simplicius 19:31, 12. Nov. 2007 (CET)

Ist geschehen, siehe Abschnitt "USA und Irak" auf dieser Diskussionsseite. Bitte. -- Mgmax 17:13, 11. Mär. 2010 (CET)

abgrenzung

der abschnitt abgrenzung müßte m.m. nach auch überarbeitet werden von fachleuten. es fehlt die abgrenzung zur produktpiraterie. unter diesem stichwort ist zu lesen, daß plagiate eine von mehreren formen der produktpiraterie ist. im artikel über plagiate geht es hauptsächliche um geistige plagiate, aber es wird dennoch ein markenartikel (stuhl) als beispiel angeführt, aber eben nur ein einziges beispiel. sollte man dieses beispiel nicht lieber in den artikel produktpiraterie auslagern? im übrigen denke ich wie enfilidissa, daß der gesamte artikel von juristen überarbeitet werden müßte. leider tut sich hier seit 2005 nichts in der richtung.ich kenne die funktionsweise von wikipedia nicht, bleibt so was wichtiges wie die fehlenden quellen im zusammenhang mit dem irakkrieg oder mit putin's angeblichem plagiat dem zufall überlassen oder gibt es "sonderbeauftragte", die sich um prioritäten kümmern und spezialisten suchen und/oder diese auffordern, sich darum zu kümmern? --hk (nicht signierter Beitrag von 87.240.202.58 (Diskussion) 15:53, 11. Jan. 2009 (CET))

p Unerlaubte "Piraterie" ist unrechtmäßig dem Urheber gegenüber. Plagiat ist unrechtmäßig dem Benutzer, Leser oder der Schule gegenüber. Rbakels (Diskussion) 12:56, 15. Mai 2012 (CEST)

Veraltete Links?

Einige Links als Quellennachweise führen nicht zu entsprechenden Webseiten bzw. Informationen. --I-user 11:10, 6. Apr. 2009 (CEST)

Die Angabe von I-user bezieht sich auf Meldungen von "der Standard", deren Inhalt mittlerweile gelöscht wurde. Außerdem ist der Link auf das österreichische Universitätsgesetz tot. -- Mgmax 18:11, 11. Mär. 2010 (CET)

Brecht

Habe ein edit revertiert, in dem 2 lange Zitate eingebaut worden waren. Ggf. wäre aber überlegenswert, die Quellenangaben in eine Fußnote zu nehmen, evtl. auch den Inhalt der Zitate kurz (!) zusammenzufassen. -- Aspiriniks 22:38, 5. Apr. 2011 (CEST)

Hier der Link zum Revert für Normalsterbliche. --84.130.159.98 09:37, 14. Mär. 2012 (CET)

X aufeinanderfolgende Worte

Wenn 5 aufeinanderfolgende Worte zu finden sind liegt ein Plagiat vor. So hab ich es schon vernommen. Sogar mit irrwitzigen 3 aufeinanderfolgenden Worten. Gibts so eine (Faust?-)Regel und wo kommt die her? --Itu 04:35, 16. Jul. 2011 (CEST)

Wieso plagiierst du Lessing, Nathan der Weise? :-) Eine solche Regel kann es nicht geben. Es kommt immer auf den Kontext der entsprechenden Aussage und ihren Gehalt an. --Stepsch 19:58, 16. Jul. 2011 (CEST)
Urheberrechtverletzung kann es schon bei einem einzigen (originellen) Wort geben! Plagiat ist nicht (explizit) gesetzlich geregelt - also die Grenze ist offen. Z.B. wer hat den Begriff "Wutbürger" erdacht? Der hat vielleicht Urhebberrecht, obwohl zitieren erlaubt ist (und gerade erwünscht vom Urheber in diesem Fall!) Wenn ich behaupte dass ich das Wort "Wutbürger" erdacht habe wäre das Plagiat - wenn es nicht Lácherlich wäre! Betrug ist kein Betrug wenn es nicht glaubhaft ist! Rbakels (Diskussion) 13:04, 15. Mai 2012 (CEST)

Definition von Plagiat

Habe versucht, die umfangreiche Vandalisierung durch Benutzer:Wowo2008 erst man rückgängig zu machen. Man kann doch nicht die Definitionen so anpassen, wie man möchte. Plagiat hat nichts mit Urheberrecht zu tun! Plagiat wird um Urhebergesetz gar nicht erwähnt. Plagiat ist ein Vergehen gegen gute wissenschaftliche Praxis. Ich habe die Definition (immer wieder) auf die Definition von der Modern Language Association aus dem USA (Übersetzung durch mich):

Plagiat umfasst unter anderem die Unterlassung von geeigneten Quellenhinweisen 
bei der Verwendung der Formulierungen oder besonderen Wortwahl eines anderen, 
der Zusammenfassung der Argumente von anderen oder die Darstellung vom 
Gedankengang eines anderen.

Wir können meinentwegen den Definition von Paul Englisch aus Meister des Plagiats, oder die Kunst der Abschriftstellerei nehmen:

Plagiat ist also die aus freier 
Entschließung eines Autors oder 
Künstlers betätigte 
Entnahme eines 
nicht unbeträchtlichen Gedanken-
inhalts eines anderen für sein Werk 
in 
der Absicht, solche Zwangsanleihe nach ihrer Herkunft durch entsprechende 
Umgestaltung zu verwischen und den Anschein eigenen Schaffens damit beim Leser 
oder Beschauer zu erwecken.

Aber lass bitte diesen Unsinn mit Urheberrecht. Und an Definitionen schraubt man eh nicht einfach so zum Spass. --WiseWoman 09:18, 30. Sep. 2011 (CEST)

WiseWoman, es ist unangebracht, Wowo2008 Vandalisierung und Unsinn zu unterstellen. WP:AGF! Und selbstverständlich hat er recht: Plagiate haben auch urheberrechtliche Aspekte, auch wenn der Begriff im Urheberrecht nicht auftaucht. Man macht es sich zu einfach, wenn man diese Aspekte ignoriert. Du hast hier durch Deine eigene Fixierung auf wissenschaftliche Plagiate einen dramatisch verengten Blick auf den Begriff. Ja, Quellen sind wichtig, aber man darf auch nicht das offensichtliche leugnen, nur weil keine Quelle dabei steht. Die Einleitung fasst den Rest des Artikels zusammen und ist nicht gezwungen, sich dabei auf verengte Definitionen aus anderen Quellen zu beschränken. --rtc 11:03, 1. Okt. 2011 (CEST)
Ich kann Rtc voll zustimmen: mit Vandalismus haben meine Änderungen gar nichts zu tun. Hier geht es um einen Meinungsstreit, in welchem Du die falsche Meinung vertrittst. Deine Sichtweise ist rechtlich stark fokussiert auf wissenschaftliche Plagiate und deshalb für den hier verwendeten allgemeinen Plagiatsbegriff untauglich. Das Plagiat ist als solches zwar nicht im UrhG geregelt; urheberrechtlich gilt jedoch als Plagiat die bewusste Aneignung eines fremden Urheberrechts, so dass im Plagiat ein Verstoß gegen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft nach § 13 UrhG liegt. Veröffentlicht der Verletzer das Werk, so liegt hierin ein Eingriff in das ausschließliche Veröffentlichungsrecht des Urhebers (§ 12). Siehe - stellvertretend für viele - nur die Kommentierung zum Urheberrechtsgesetz von Gunda Dreyer/Jost Kotthoff/Astrid Meckel, Urheberrecht: Urheberrechtsgesetz, 2008, S. 440 Zudem sind die zahlreichen BGH-Urteile zu Plagiaten aus Musik und anderen Fachbereichen zu erwähnen, die das Plagiat ausschließlich aus urheberrechtlicher Sicht darstellen. Also: bitte schnellstmöglich wieder meine Darstellungen herstellen, für Deinen eingeschränkten Plagiatsbegriff ist hier kein Platz. Grüße:--Wowo2008 12:23, 8. Okt. 2011 (CEST)
Hmm, stimme Wowo2008 und rtc soweit zu, dass Urheberrechtsverletzungen ein wichtiger Aspekt von Plagiaten sind. Jedoch verwirrt mich insbesondere der erste Satz der Einleitung noch: Unter "Aneignung geistigen Eigentums" verstehe ich jegliches kopieren urheberrechtlich geschützter Werke. Wenn ich also eine Kopie von diesem Wikipedia Artikel machen würde und anderen sage, dass habe ich mir alles selber ausgedacht und geschrieben, klar, dann ist das eindeutig ein Plagiat. Auch wenn ich es umformuliere, dann ist es immernoch ein Plagiat. Aber wenn ich diesen Artikel ausdrucke und sage, das ist ein Wikipedia-Artikel von 'Quelle-hier-einfügen', ist es dann auch noch ein Plagiat? Hätte ich persönlich nicht so gesehen, da dann ja ordentlich zitiert würde und auch nach der Definition der Modern Language Association scheint dies dann kein Plagiat mehr zu sein. Den ersten Satz würde ich jedoch so verstehen, dass dies dann doch ein Plagiat sei.
Hätte jemand etwas dagegen, in diesem ersten Satz "Aneignung" in "Anmaßung" umzubennen? --Tddt 06:57, 13. Feb. 2012 (CET)

Falscher Trojaner-Vorwurft (Verwechslung PlagiarismFinder u. Plagiarism-Detector)

Der Software PlagiarismFinder wird vorgeworfen einen Trojaner zu installieren. Zitiert wird der Softwaretest 2008 der Hochschule für Wirtschaft und Technik Berlin. Das ist falsch! Die Software die den Trojander installiert ist Plagiarism-Detector gewesen. PlagiarismFinder fällt durch das Testergebnis ungenügend negativ auf. (nicht signierter Beitrag von 141.35.141.147 (Diskussion) 11:44, 23. Jan. 2012 (CET))

Ich finde nichts, was dazu im Artikel passt. Kannst du genauer beschreiben, wo sich dazu was findet im Artikel? --Wangen 13:20, 23. Jan. 2012 (CET)
Plagiarism-Detector: http://plagiat.htw-berlin.de/software/2008/bewertung/s22-plagiarism-detector/
PlagiarismFinder: http://plagiat.htw-berlin.de/software/2008/bewertung/s03-plagiarismfinder/
--WiseWoman (Diskussion) 22:32, 2. Mär. 2013 (CET)

Literaturhinweise

man sollte bei "Literatur" den folgenden Titel einfügen: Thomas Rommel (Hrsg.) Plagiate - Gefahr für die Wissenschaft?: Eine internationale Bestandsaufnahme. LIT Verlag Münster, 2011 ISBN 978-3643112545 (nicht signierter Beitrag von 88.72.14.44 (Diskussion) 16:40, 24. Feb. 2012 (CET))

Danke für die Anregung. Gruß, Stefan64 18:58, 24. Feb. 2012 (CET)

Interkulturelle Aspekte

Der Kollege rtc meinte, diesen solide bequellten Abschnit als "POV" komplett rauswerfen zu müssen, was ich revertiert habe. Fakt ist, dass viele ausländische Studierende über den Inhalt des Artikels verständnislos den Kopf schütteln werden - nicht weil sie böse Plagiatoren sind, sondern weil sie von einer anderen Wissenschaftskultur geprägt wurden. Daher bin ich der Auffassung, dass dieses Thema im Artikel angesprochen werden sollte. Über Formulierungen können wir gerne reden. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 00:14, 3. Mai 2012 (CEST)

Ich bin auch der Auffassung, dass das Thema im Artikel angesprochen werden sollte, ja muß. Ich bin jedoch nicht der Auffassung, dass die Darstellung des Themas anhand dieser dämlichen Stereotypen auch nur ansatzweise dem Anspruch der Wikipedia genügt. An der Formulierung liegt es hier nicht. Es ist der Inhalt und sein ideologischer Unterton, der übelster POV ist. --rtc (Diskussion) 16:29, 3. Mai 2012 (CEST)
Ich erwarte in Demut den sicherlich unvergleichlich besseren Textvorschlag von Ihro Gnaden, auf dass ich von Ihro Excellenz Weisheit erleuchtet werde. Stefan64 (Diskussion) 17:04, 3. Mai 2012 (CEST)

Hm, wie will man denn die geringere Be/Achtung der Rechte fremder geistiger Schöpfungen Leistungen darstellen? Über den Begriff Wissenschaftskultur? Auch das mit den eigenen Formulierungen verstehe ich nicht. Ich sehe zwar keinen POV(das Problem sollte unstrittig sein) aber nichts was in der Erklärung/Ursachenbeschreibung so faktisch ist dass es allgemeine Zustimmung erreichen müsste. --Itu (Diskussion) 07:27, 5. Mai 2012 (CEST)

frei/geworden

Ich versteh immer noch nicht was mit freier oder frei gewordener Idee gemeint sein soll. Frei wie Copyleft? gemeinfrei? ....? --Itu (Diskussion) 07:34, 5. Mai 2012 (CEST)

Es kommt an dieser Stelle nicht darauf an, wie oder warum sie jetzt konkret frei sind, sondern nur darum, dass sie frei sind. Es geht bei diesem Teil des Satzes ja um Legitimität, nicht um Legalität, und was im Sinne der Legitimität genau frei ist, darüber kann man sich noch mehr streiten als um die Frage ob etwas rechtlich frei ist -- deshalb ja die Grauzone. Wenn man schreibt "und legitimen Übernahmen von Ideen", dann wirkt das so, als sei die Übernahme von Ideen immer legitim, und dass genau das eben nicht der Fall ist, darum geht es ja in dem Satz. Beispiel: Wenn jemand Ideen aus den antiken griechischen Sagen übernimmt, und sie für einen eigenen Roman verwendet, wird das zweifelsfrei legal und legitim sein; diese Ideen sind in beider Bedeutung "Allgemeingut" geworden und sind das, was mit "freie oder frei gewordene Idee" gemeint ist. Wenn aber ein Billiguhrenhersteller z.B. das Design von schweizer Luxusuhren kopiert, deren Geschmacksmuster z.B. abgelaufen sind, so wird man das ggfs. nicht als legitim ansehen, auch wenn es legal ist; die Designideen gelten dann noch nicht als freies Allgemeingut, das legitim beliebig benutzt werden darf. Die Benutzung in dieser Form gilt stattdessen, auch wenn man da natürlich geteilter Ansicht sein kann, zumindest manchem als Bereicherung aus niederen Motiven (Raffgier) -- eben besagte Grauzone. --rtc (Diskussion) 16:54, 5. Mai 2012 (CEST)

Revert "Der beliebteste deutsche Vorname"

Ich habe einen Edit revertiert, die Rückmeldung dazu übertrage ich von meiner Diskussionsseite hierher, scheint mir der bessere Platz für weitere Diskussionen:

Der Beitrag aus der FAZ "Der bleliebteste deutsche Vorname" vom 16.10.2012 ist insofern wichtig, als auf das Urheberrecht sowie das Urheberrechtsgesetz eingegangen wird. Er enthält zahlreiche Beispiele von Plagiaten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, bringt auch mehrere neue Gesichtspunkte zum Thema. Es handelt sich um einen längeren Leitartikel im Kulturteil, der zu intensiven Diskussionen geführt hat und weiter führt. --79.247.246.73 16:13, 17. Okt. 2012 (CEST)

Du meinst ja diesen Artikel?
Zum einen ist das keine "Literatur" im eigentlichen Sinne. (Hauptgrund meines Reverts)
Zum anderen bietet er inhaltlich nicht mehr als der Artikel selbst (was Voraussetzung nach WP:WEB wäre für einen Weblink.
Zum dritten: Der FAZ-Artikel ist nicht schlecht, aber verglichen mit dem WP-Artikel bietet er keinen "Mehrwert". Unter Literatur stehen schon entsprechende wissenschaftliche Werke zur Thematik. --Wangen (Diskussion) 16:22, 17. Okt. 2012 (CEST)

Ende Übertragung --Wangen (Diskussion) 21:43, 17. Okt. 2012 (CEST)

Ich habe den Beitrag von Bittner in der FAZ gelesen. Er bringt weitere Fakten (z.B. zum Delikt des "Diebstahls geistigen Eigentums nach § 106 UrhG), aber auch kritische Töne in die Debatte ein. Insofern wäre er eine wichtige Ergänzung und Bereicherung der Literaturliste. Es handelt sich vom Genre her um einen Essay, und das ist Literatur. Übrigens hat die Veröffentlichung in der FAZ heiße Debatten ausgelöst, wie u.a. den Leserkommentaren zu entnehmen ist, und in den öffentlichen Diskussionen werden mehrere Argumente Bittners inzwischen von anderen übernommen. Kann es sein, dass der Beitrag aus politischen Gründen nicht akzeptiert wird? Das wäre ein Armutszeugnis für WP. --79.247.245.175 15:31, 18. Okt. 2012 (CEST)

Grundlage für die Beurteilung ist Wikipedia:Literatur#Auswahl. Mit politischen Gründen hat das nichts zu tun, ich habe oben meine Gründe erläutert, zu denen ich auch stehe. Damit die Diskussioin eine breitere Grundlage hat, habe ich Obiges von meiner Disk hierher kopiert. Ich erkenne jetzt nicht, inwiefern durch den Beitrag neue Fakten genannt werden. Das UrhG ist z.B. im WP-Artikel doch deutlich vertreten, die Faktenlage ist ja auch durch wissenschaftliche Werke in der Lit-Liste breits prominent vertreten, was mit einem Essay, das jeweils nur andeutet, nicht erreichbar ist. --Wangen (Diskussion) 16:31, 18. Okt. 2012 (CEST)

Hallo Wangen, die Argumentation überzeugt nicht. Der FAZ-Beitrag entspricht nach meinem Dafürhalten durchaus den WP-Vorgaben und wäre eine Bereicherung der WP-Seite. Einmal abgesehen von dem etwas spektakulären Titel "Der beliebteste deutsche Vorname", bringt der Beitrag auf erfrischende Weise neue Aspekte zum Thema "Plagiat". Es geht dabei nicht nur um die Erschleichung von Doktortiteln durch umfangreiches Plagiieren, sondern auch um das Verhalten von Plagiatoren in Politik und Literatur mit Beispielen und Stellungnahmen zur Diskussion. Ich halte das für wichtig im Rahmen der sonst eher trockenen WP-Seite. Insofern ist die brüske Ablehnung "weder Mehrwert noch inhaltlich wichtig" nicht haltbar. Der Autor (Dr. jur. und Schriftsteller) hat übrigens bereits in seinem Buch "Beruf: Schriftsteller", Rowohlt 2002, einiges zum Thema geschrieben. Sollte der FAZ-Beitrag erneut zurückgewiesen werden, ist um die Überprüfung durch einen Supervisor zu bitten. --79.247.245.175 21:44, 18. Okt. 2012 (CEST)

Die Zurückweisung ist nicht brüsk, sondern mit WP-Richtlinien begründet. Da es in WP keinen "Supervisor" gibt oder etwas Ähnliches, bleibt nur die Diskussion. Weder wird die Qualifikation des Autors bestritten noch die "erfrischende Weise" des Artikels. Ich halte den Artikel auch nicht für schlecht, er gefällt mir. Ich denke nur, dass er WP:LIT nicht entspricht. Damit das breiter diskutiert werden kann, steht das an dieser Stelle. Ich mache auch einen kurzen Vermerk auf WP:3M, um vieliecht einige weitere Meinungen zu gewinnen. --Wangen (Diskussion) 11:53, 19. Okt. 2012 (CEST)

Hallo Wangen, es geht nicht darum, den/das Essay aus der FAZ partout durchzusetzen, den/das ich nach wie vor für originell und wichtig zur Erfassung des Themas halte. Wenn das nicht gewollt wird, ist das bedauerlich, aber für mich keine Diskussion wert. --79.247.249.151 13:04, 21. Okt. 2012 (CEST)

Okay, das sehe ich ebenso. Sehr schade für die WP-Seite. R.S. --79.247.249.151 13:25, 21. Okt. 2012 (CEST)

du redest mit dir selbst, liebe 79.247.249.151... Du bist moralisch nicht besser als ein Plagiator...-- schmitty 17:50, 21. Okt. 2012 (CEST)
Was soll das denn? Die IP hat sich korrekt verhalten - da braucht es solcher Kommentare nicht! --Wangen (Diskussion) 17:52, 21. Okt. 2012 (CEST)
dieselbe IP unterschreibt im zweiten Post mit anderem Namen... netter Versuch...-- schmitty 00:54, 22. Okt. 2012 (CEST)

Hallo Wangen, da scheint sich der "Polizist vom Dienst" eingeschlichen zu haben. Ich bin jedenfalls nicht R.S. Von mir aus können wir die Sache abschließen. --79.247.248.204 18:50, 22. Okt. 2012 (CEST)

Die Frage ist auch nicht ob du R.S. bist, sondern 179.247.249.151 ...-- schmitty 18:27, 13. Nov. 2012 (CET)

Lieber schmitty, obwohl das nichts mit der Sache selbst zu tun hat, zur Klarstellung: Wir haben mehrere Computer im Haus und im Büro, und jeder Nutzer hat seine eigene Meinung. Was sollen diese hämischen Verdächtigungen und Schnüffeleien? Wenn du in der Sache etwas beizutragen gehabt hättest, wäre das sicherlich sinnvoller gewesen. --79.247.246.117 13:41, 28. Feb. 2013 (CET)

Abschnitt Eigen- und Selbstplagiat

Es fehlen Quellenangaben. Es wird ausführlich eine "pragmatische Position" dargelegt, ohne dass irgendwie belegt wird, dass diese tatsächlich von relevanter Seite vertreten wird.

Da kein Unterschied zwischen den Begriffen Eigen- und Selbstplagiat erkennbar ist, schlage ich vor, sich auf den üblicheren Begriff zu einigen. google findet 1.800 mal Eigen- und 23.200 mal Selbstplagiat. Also Letzteres? Knopffabrik (Diskussion) 09:55, 2. Feb. 2013 (CET)

Ich habe Versucht die Passagen die anscheinend aus Quelle 36 stammen in der Quelle zu finden. Konkret geht es hierum: "Nach dem Wortlaut der DFG-Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis sind die Kriterien des Selbstplagiats in diesem Fall erfüllt, es sei denn, dass 1. die Veröffentlichung der Artikel vor der Veröffentlichung der Dissertation erfolgte, 2. die Dissertation auf diese Veröffentlichungen als Quelle verweist und 3. sie die Erkenntnisse aus diesen Veröffentlichungen nicht als Teil der Forschungsleistung der Dissertation beansprucht" Habe allerdings nichts finden können...Hintergrund ist, dass ich der Meinung bin, dass ein logischer Fehler bei 1. vorliegt. Der Satz steht im direkten wiederspruch zu: "Es wird aber die pragmatische Auffassung vertreten, dass diese buchstabengetreue Auslegung der Richtlinien zu streng ist. Es wird dabei sogar die Ansicht vertreten, dass es allgemein erwünscht ist, dass ein Doktorand seine Ergebnisse bereits während seiner Promotionszeit auf Fachtagungen und in Fachzeitschriften vorstellt. Derartige Publikationen unterstrichen die Qualität der Arbeit, da sie von zusätzlichen externen Gutachtern akzeptiert werden müssten." Wenn 1. zu treffen würde, so würde der Inhalt des zweiten Ausschnittes keinen Sinn ergeben. Ich vermute das hier ein "Wortdreher" vorliegt und der Satz eigentlich heißen sollte: "...dass 1. die Veröffentlichung der Dissertation vor der Veröffentlichung der Artikel erfolgte,..." (nicht signierter Beitrag von 141.58.145.250 (Diskussion) 14:03, 6. Feb. 2013 (CET))

Hier ist die fragliche Passage in der Quelle:
"Veröffentlichungen sollen, wenn sie als Bericht über neue wissenschaftliche Ergebnisse intendiert sind,
- ...
- eigene und fremde Vorarbeiten vollständig und korrekt nachweisen (Zitate),
- bereits früher veröffentlichte Ergebnisse nur in klar ausgewiesener Form und nur insoweit wiederholen, wie es für das Verständnis des Zusammenhangs notwendig ist."
Der Rest folgt daraus, dass Dissertationen wissenschaftliche Veröffentlichungen sind, die als Bericht über neue wissenschaftliche Ergebnisse intendiert sind (dieser Zweck ist ja von der Promotionsordnung explizit vorgegeben) und für die in den Richtlinien keine abweichenden Regeln aufgestellt werden. "Wenn 1. zu treffen würde, so würde der Inhalt des zweiten Ausschnittes keinen Sinn ergeben" doch, weil die pragmatische Auffassung ja gerade nicht die DFG-Position ist. Die Veröffentlichung der Artikel muss VOR der Veröffenlichtung der Dissertation erfolgen, da es sonst unmöglich ist, die DFG-Richtlinien einzuhalten. Nur so können diese Artikel richtlinienkonform mit Quellenangabe als Vorarbeiten (d.h. neben einer noch unveröffentlichten wesentlichen zusätzlichen Neuleistung) referiert werden -- wie es die DFG als einzig zulässige Benutzung legitimiert. Wer zuerst die Dissertation veröffentlicht, und danach erst Teile daraus in Fachartikeln, der macht sich gemäß DFG des Selbstplagiates schuldig (es sei denn natürlich, diese Teile werden wiederum nur als Vorarbeiten für wesentliche Neuerungen zitiert, die noch nicht in der Dissertation stehen). Ebenso natürlich derjenige, der Forschungsergebnisse erst als Artikel veröffentlicht und danach nochmals als Dissertation. Das Grundprinzip der strengen DFG-Richtlinien ist, dass es verboten ist, das gleiche Forschungsergebnis doppelt zu veröffentlichen, gleich in welcher Form. Als Ausnahme wird nur die Vorveröffentlichung eines Abstracts (d.h. ein, zwei Leitsätze) in einem Konferenzband genannt. Man muss allerdings bedenken, dass der Zweck der DFG-Richtlinien ist, im Falle eines Fehlverhaltens keine Argumentationsschlupflöcher zu lassen, sie dienen also vorwiegend dazu, Sanktionen wasserdicht zu legitimieren. Dazu muss aber erst einmal ein Verfahren eingeleitet werden, was nur geschehen sollte, wenn das zuständige Gremium ahndungswürdiges Fehlverhalten sieht. Die zitierte Passage dient in der Praxis vor allem dazu, Leute zu bestrafen, die das gleiche Forschungsergebnis duzendweise veröffentlichen, um sich dann mit der so aufgehübschten Publikationsliste auf Stellen zu bewerben. --rtc (Diskussion) 23:46, 6. Feb. 2013 (CET)
Ich verstehe deine grundlegende Argumentation nicht, *warum* die Inhalte der Dissertation nicht vorher veröffentlicht werden dürfen. Zur Erlangung des Doktorgrades wird ja die wissenschaftliche Leistung des Kandidaten bewertet, indem seine Dissertation begutachtet wird. Nach deiner Argumentation müsste man dabei völlig willkürlich die bereits veröffentlichten wissenschaftlichen Leistungen des Kandidaten ignorieren, was immer zu einer Verzerrung der Leistungsbewertung führen würde. Meiner Meinung nach bedeutet die Forderung nach "neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen" im Rahmen einer Dissertation nur, dass die Inhalte der Werks nicht ohne Zitat von anderen Autoren stammen dürfen (weil die Gutachter sonst fälschlicherweise die wissenschaftliche Leistung dieser Drittautoren bewerten würden), nicht aber, dass der Kandidat selber die Inhalte der Arbeit nicht schon vorher publiziert haben kann. Im Kern ist eine Dissertation etwas gänzlich anderes als andere wissenschaftliche Publikationen: Eine Dissertation dient der Bewertung der wissenschaftlichen Leistung des Kandidaten und sollte diese daher natürlich möglichst vollständig beinhalten. Andere Publikationen (Tagungsbände, Journals) dagegen dienen ausschließlich dem Verbreiten eigener Erkenntnisse. Eine mehrfache Veröffentlichung in diesen Medien bringt daher für die wissenschaftliche Gemeinschaft keinen Nutzen, macht das Auffinden anderer Werke schwieriger, und ist deshalb geächtet. --141.44.32.157 16:21, 30. Mai 2013 (CEST)
Der Abschnitt in seiner aktuellen Form fasst tatsächlich die Situation aus naturwissenschaftlicher Sicht gut zusammen, wobei Verweise auf geisteswissenschaftliche Standpunkte ja durchaus vorhanden sind. Ja, Doktoranden werden dazu angehalten, den Stoff ihrer Dissertation peer-reviewt zu veröffentlichen, ein Fehlen solcher Veröffentlichungen kann als Mangel ausgelegt werden und ich habe selbst schon bei einem Workshop veröffentlicht, wo der Best-Paper-Award das nochmalige (überarbeitete) Veröffentlichen in einem Journal war. Ist jetzt die Frage, was als Quelle in Frage käme für diese Sachlage. --Mudd1 (Diskussion) 13:51, 11. Apr. 2013 (CEST)

Piratenpartei

Vielleicht sollte man darauf hinweisen, daß die Piratenpartei einer Ausweitung und Überdehnung der Schutzrechte von Urhebern kritisch gegenübersteht, und sich dementsprechend auch nicht dem seit einigen Jahren auftretenden Hype und der Hysterie und der Skandalisierung von Übernahmen von Textpassagen anschließt.--87.155.56.128 19:49, 7. Feb. 2013 (CET)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun; wie der Artikel klarstellt ist der Begriff des Plagiats nicht deckungsgleich mit dem der Urheberrechtsverletzung. --rtc (Diskussion) 19:56, 7. Feb. 2013 (CET)

Begriffsdefinition

Bei der Definition erscheinen mir Unklarheiten:

Ein Plagiat (lat. plagium, Menschenraub) ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes. Es ist strafbar und verpflichtet den Plagiator zum Schadenersatz. 1. Wenn die Vorlage autorisiert ist, ist es kein Plagiat. 2. Es fehlt das Verhältnis zu Urheberrecht und Patentrecht. 3. Was ist in dem Zusammenhang "Eigentum"? Ist dafür relevant, wer es geschaffen hat, wann es geschaffen wurde? (Beim Urheberrecht ist es klar geregelt, was ein Verstoß ist. Beim Patentrecht auch. In welchem Recht ist Plagiat geregelt?)

Ich kann das aber selber nicht lösen. --Hutschi 13:29, 3. Mai 2004 (CEST)

Das Patentrecht bezieht sich nur auf Erfindungen. Damit eine Erfindung patentfähig ist, muss sie eine technische Lösung zu einem Problem darstellen. Das Urheberrecht befasst sich dagegen mit individuellen Geisteswerken, die nach § 2 Abs. 2 UrhG als persönliche geistige Schöpfungen zu verstehen sind. Das Plagiat gehört grundsätzlich zum Urheberrecht, allerdings wird das Wort im Gesetz nicht erwähnt. Juristisch ist ein Plagiat die Übernahme von fremden Geistesgut indem man behauptet selber der Urheber zu sein, also die Zueigenmachung von urheberrechtlich geschüzten Werken oder auch Werkteilen, sofern die Überarbeitung nicht den Tatbestand der freien Benutzung (§ 24 UrhG) entspricht. Wenn man bei erlaubten Zitaten die Quellenangabe vergißt, stellt das auch ein Plagiat dar. --Sendorra 21:35, 23. Jan 2005 (CET)

Wer wem was tut...

Was hier nicht richtig rauskommt, ist, gegenüber WEM ein Plagiat ein Vergehen darstellt. Zum Beispiel wenn meine Studentin M. Musterfrau mir eine Hausarbeit abliefert, die eins zu eins aus Wikipedia kpiert wurde (wirklich passiert), dann hat sie weniger gegen die/den riginal Autoren/in verstoßen (außer, dass die Nennung fehlt), als gegen die Studienordnung, nach der die Studierenden ja zu Eigenleistungen verpflichtet sind. (Also, in Abgrenzung zum Urheberrecht, dass ja die Rechte der Urheber bzw. deren Erben etc.pp. schützt und nicht die der Rezipienten ...)

Insgesamt denke ich, dass der Artikel überarbeitet werden müsste, vielleicht von einem juristisch bewanderten Menschen?!--Enfilidissa 15:43, 22. Dez 2005 (CET)

Zitat in einem Entscheid des schweizerischen Bundesrates

Dieser Artikel wurde als Quelle zitiert in: Auszug aus einem Entscheid des Bundesrates vom 10. Dezember 2004 (exe 2004.2129), VPB 69 (2005) N. 35. -- Sandstein 21:41, 26. Apr 2006 (CEST)

Urheberrecht bei Diplom- und Doktorarbeiten

Diesen Edit habe ich reverted, weil die in der Editzusammenfassung genannte Begründung nicht zutrifft (auch wenn manche Professoren das vielleicht gerne hätten). Ich zitiere mal beispielhaft die entsprechende Regelung der Uni Karlsruhe: "Die von allen einschlägigen Prüfungsordnungen geforderte selbständige Bearbeitung des Themas einer Diplomarbeit schließt das Entstehen eines Miturheberrechtes des betreuenden Professors selbst dann aus, wenn von diesem (wesentliche) Anregungen für die Arbeit gegeben wurden. Eine Betreuungsleistung, die einen urheberrechtlich relevanten Beitrag darstellte, wäre mit dem Wesen einer Diplomarbeit als Prüfungsleistung nicht vereinbar." [2]. Gruß, Stefan64 20:29, 12. Dez. 2006 (CET)

Was wollte uns der Autor sagen

Meine diesen Unterschied, verstehe jetzt nicht, ob die staatlichen Behörden ermittelt haben oder eben nicht und mir ist unklar, ob der Satz (in der einen oder anderen Lesart) belegt werden kann. --Nutzer 2206 16:35, 2. Feb. 2007 (CET)

nicht belegte Vorwürfe

Warum ist die Änderung von mir vom 20.11. 18.28Uhr wieder rückgängig gemacht worden? Als Grund wurde angegeben: Keine Verbesserung des Artikels. Nur was ist dann eine Verbesserung des Artikels. Ich habe Mutmaßungen und vor Gerichten nicht bewiesene Behauptungen gelöscht. Wenn jede Anklage die zu einem Freispruch führt in der Wikipedia auftaucht, dann kommen viele Menschen in ein schlechtes Licht. Wozu haben wir dann noch Gerichte? Ich dachte immer die sind zur Wahrheitsfindung da. Nur wenn die Wahrheit keine Rolle spielt ...? Es gibt doch bestimmt andere Beispiele von Plagiatismus. Ich finde einen Lexikonartikel indem steht: Wurde vor Gericht nicht bewiesen, war nur angeklagt, Vorwürfe waren haltlos usw. Einfach schrecklich. Es sollten Fakten widergegeben werden und das was auch belegt ist. (nicht signierter Beitrag von 77.179.144.72 (Diskussion) 22:30, 21. Nov. 2007 (CET))

Wenn die Vorwürfe gegen Putin hinreichend belegt wären, dann sollte man aber nicht schreiben "Der russische Präsident Putin soll große Teile", sondern "Der russische Präsident Putin hat große Teile". Und man sollte die zahlreichen Quellen benennen. Beim Artikel zu Putin gibt es ebenfalls keinen Quellennachweis. Sollte es die Nachweise wirklich geben, dann bin ich auch dafür das so stehen zu lassen. Aber so wie es jetzt ist ist es ein nicht belegter Vorwurf und damit gehört es nicht in die Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von 77.179.141.96 (Diskussion) 22:15, 6. Dez. 2007 (CET))
Zum widerholtem Male lösche ich das Beispiel mit Putin. Ich mag Ihn auch nicht, trotzdem darf man das Beispiel so nicht drin stehen lassen. Es ist immernoch eine Mutmaßung und immernoch wird als Quelle die Washington Times angegeben, wobei der Link nicht zum entsprechnden Artikel führt. Der Artikel der FAZ ist auch nicht mehr als eine Mutmaßung. Und das unter der Überschrift "Bedeutende histor...." (nicht signierter Beitrag von 194.94.196.122 (Diskussion) 19:59, 23. Jan. 2008 (CET))
Ich kann dir im Grundsatz nur zustimmen. Gerüchte verbreiten kann jeder selber, dazu ist WP nicht da. WP:Belege sagt eindeutig: In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden. (edit:) Der zitierte Artikel sagt aus, dass große Teile wörtlich übernommen wurden, jedoch das Werk auch als Quelle genannt wurde. Ob das als Plagiat gelten darf, ist strittig, ich entschärfe die Aussage im Artikel mal etwas. --Mgmax 17:53, 11. Mär. 2010 (CET)

Der Fall 'Ströker gegen Soreth'

Schwierig ist es mit dem Plagiatsvorwurf, wenn nicht hilf- und wehrlose Studierende oder relativ leicht niederzumachende Irgendwers betroffen sind, sondern anerkannte WissenschaftlerInnen. Ein Beispiel, das im Text angeführt werden müsste: Der Fall der inzwischen verstorbenen Kölner Professorin Elisabeth Ströker. --Delabarquera 13:34, 27. Mai 2010 (CEST)

Hier muss dringend unterschieden werden zwischen...

... was urheberrechtlich erlaubt ist und was ein Plagiat im engeren Sinne ist! Man kann eine Urheberrechtsverletzung begehen ohne ein Plagiat anzufertigen und andersherum! Das wird aus dem Artikel nicht deutlich! (nicht signierter Beitrag von 84.129.148.123 (Diskussion) 16:34, 21. Feb. 2011 (CET))

Plagiator vs. Plagiateur vs. Plagiierender

Beim Durchlesen des Artikels fielen mir die verschiedenen Bezeichnungen für eine "Plagiat-Schreibende" Person auf. Ich vermute nicht, dass das so gewollt ist. Daher meine Frage, auf was für einen Bezeichnung man das vereinheitlichen soll: Plagiator, Plagiateur, Plagiierender? --Meldir 10:46, 24. Mär. 2011 (CET)

Uni-Karriere trotz plagiierter Doktorarbeit

Ein imo brisanter Artikel von Hermann Horstkotte: drei Universitätsleitungen schauen nur widerwillig hin Uni-Karriere trotz plagiierter Doktorarbeit. Eine Frankfurter Fachhochschullehrerin führt laut Gerichtsurteil zu Unrecht den Doktortitel, wegen weitgehender Plagiate. Sie ist weiterhin im Dienst. 11. Mai 2011 In den Artikel ? wenn ja wo ? --Neun-x 07:32, 12. Mai 2011 (CEST)

Definition

Josses. Dieser Definition wird immer wieder herumgebogen, um der Meinung des jeweils editierende wieder zu geben. Das ist viel zu vollgespickt. Ich mag das von der Modern Language Association, den werde ich jetzt gleich hineintun. --WiseWoman 13:35, 26. Jun. 2011 (CEST)

Geschichte der Plagiierens

http://plagiat.htw-berlin.de/ff-alt/02geschichte/ueberblick.html --Däädaa Diskussion 04:08, 26. Jan. 2012 (CET)

Nettes Beispiel

Ich hätte noch ein Vorschlag für ein nettes Beispiel...

(nicht signierter Beitrag von 81.92.165.230 (Diskussion) 16:03, 13. Feb. 2012 (CET))

Plagiate in der Wissenschaft

Unter dieser Rubrik werden schwerpunktmässig PERSONEN genannt, während z.B. Unter "Musik" der Schwerpunkt tatsächlich auf dem Musikstück liegt. Man sollte sich also bemühen, die Titel, die diese Personen verfasst haben, herauszubekommen und zu erwähnen. GEEZERnil nisi bene 14:36, 2. Apr. 2012 (CEST)

4-5 Takte in der Musik: Das ist falsch

Zitat: "Dabei wird die Schwelle zum Plagiat international überschritten, wenn vier oder fünf aufeinander folgende Takte eines bereits urheberrechtlich geschützten Werkes in einem „neuen“ Werk zu finden sind"

Das ist falsch. Natürlich kommt es darauf an, welche Elemente eines Stückes A sich in einem (vermeintlichen) Plagiat B wiederfinden. Die Verwendung einer gängigen Akkordfolge wie C F G ist auch über ganze Stücke hinweg völlig unverdächtig, dagegen können schon kurze Passagen als Plagiat gewertet werden, wenn darin markante Melodien oder gar Kombinationen aus Melodie und Text recycelt werden. Eine Maßeinheit wie der Takt würde sich hier auch gar nicht anbieten, da man ein und dasselbe Musikstück in unterschiedlichen Takten notieren kann.

Davon abgesehen ist nicht klar, was mit einer "internationalen Überschreitung" gemeint ist.

Die dann folgende Liste mit Plagiatsfällen aus der Musikgeschichte sollte kommentiert werden: Hat hier jeweils ein Gericht ein Stück als Plagiat gewertet? Hat lediglich eine Einzelperson das behauptet? -- 80.142.148.54 16:05, 10. Jun. 2012 (CEST)

Plagiat in "Plagiat"!

Das im Abschnitt "Abgrenzung" gebrachte angebliche Zitat aus "dem Urheberrecht" ist in Wahrheit ein Plagiat aus der Encarta (http://de.encarta.msn.com/text_761570404___17/Urheberrecht.html). Der Wortlaut "Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ..." kommt übrigens in den deutschsprachigen Urheberrechtsgesetzen so nicht vor. (nicht signierter Beitrag von 128.176.151.246 (Diskussion) 22:42, 5. Jul. 2007 (CEST))

Ja, der Artikel ist wirklich haarsträubend - so auch, dass an dieser Stelle keine Quelle angegeben ist... --132.230.97.203 15:27, 23. Feb. 2011 (CET)

Weiteres Plagiat im Abschnitt "Selbstplagiat" das Original ist hier zu finden: http://www.uni-regensburg.de/universitaet/ombudspersonen/medien/selbstplagiat-memo.pdf

das Plagiat ist hier eingeführt worden: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Plagiat&oldid=122033746

es wurde genau 1 Tag nach der Veröffentlichung obiger Stellungnahme eingefügt. Ees ist zwar zitiert, aber nicht ausreichend als wörtliche Übernahme gekennzeichnet. (nicht signierter Beitrag von 85.180.64.199 (Diskussion) 20:22, 1. Jul 2014 (CEST))

Eine klare Trennung der Begriffe Plagiat, Produkimitation, Kopie, Fälschung ist erforderlich

Die umgangssprachlich gegebene Benutzung des Wortes Plagiat in den Rubriken "Produktplagiate" und "Plagiat in der Malerei" entspricht nicht der Definition am EIngang. In beiden Fällen wird ja eben nicht fremdes geistiges Eigentum als eigenes ausgegeben, sondern ein eigenes Produkt als das eines anderen. (nicht signierter Beitrag von Heiner Krellig (Diskussion | Beiträge) 12:50, 27. Sep. 2013 (CEST))

Dem stimme ich zu. Auch sollten klarere Abgrenzungen vorhanden sein. "Diese Inhalte können Argumente, Erklärungen, Fakten, Interpretationen, Entdeckungen, Konklusionen, Quellenverzeichnisse oder die Struktur einer anderen Arbeit sein." Diesen Satz rettet nur das Wort "können". Stünde hier "sind" oder "sind zum Beispiel", dann wäre fast nichtst mehr da, was kein Plagiat ist. Bei Gedichten fester Form steht die Struktur fest. Bei Arbeiten an den Universitäten wird die Struktur oft vorgegeben. Die Verwendung einer Struktur kann nicht bereits an sich ein Plagiat sein, es müssten spezielle Voraussetzungen gelten. Normen stellen Strukturvortgaben dar, die man einhalten muss. Es kann nicht sein, dass dann bereits ein Plagiat vorliegt, wenn man sie einhält. Die Abgrenzung ist schwierig. Wie ist es bei Parodien oder Travestien? Dort werden oft Werke verspottet. Kaum je habe ich gesehen, dass die zugrundeliegenden Werke angegeben werden. Kann das Verwenden allgemein bekannter Fakten ein Plagiat sein? Ich denke nicht. --Hutschi (Diskussion) 11:31, 22. Sep. 2014 (CEST)

Unbewusstheit (Abschnitt: Wissen und Vorsatz)

„Ein unbewusstes Plagiat liegt vor, wenn der Verletzer subjektiv eine Urheberrechtsverletzung nicht erkennt.“ (Abschnitt: „Wissen und Vorsatz“) - Das sollte man etwas deutlicher und ausführlicher erklären, denn es ist sicher ein beliebter Ausgangspunkt für Ausreden aller Art (z. B. „Ich kann gar nicht aus Frau Müllers Buch abgeschrieben haben, weil ich es nicht kenne!“ oder „Mag sein, dass ich Herrn Meiers Song mal im Radio gehört habe, aber ich erinnere mich nicht mehr daran. Absichtlich habe ich also nicht plagiiert!“). Außerdem sollte deutlich gemacht werden, ob es sich eben nur um Äußerungen wie meine Beispiele handelt oder ob auch andere Formen und Ursachen des Nicht-Erkennens gemeint sein können (z. B. Unkenntnis der rechtlichen Lage, Unmöglichkeit der Einsichtnahme in ein Medium [etwa: eine Geheimakte] oder auch die Überzeugung, dass zwischen dem Ursprünglichen und dem vermeintlich Übernommenen bzw. Eigenen keinerlei Übereinstimmung festzustellen sei [„Frau Schulze will doch mit ihrem Absatz über Haartrockner im Wandel der Zeit auf etwas völlig Anderes hinaus, als ich mit meiner gleichlautenden Fußnote über Föhne - damals und heute!“]). Gruß--193.175.206.234 11:53, 7. Feb. 2013 (CET)

Definition Paul Englisch

Ich habe die Definition von Paul Englisch rausgehauen:

Paul Englisch [1] definierte 1933 Plagiat als „… die aus freier Entschließung eines Autors 
oder Künstlers betätigte Entnahme eines nicht unbeträchtlichen Gedankeninhalts eines anderen für sein 
Werk in der Absicht, solche Zwangsanleihe nach ihrer Herkunft durch entsprechende Umgestaltung zu 
verwischen und den Anschein eigenen Schaffens damit beim Leser oder Beschauer zu erwecken“.

Begründung gibt es auf meinen Blog [3], oder man schaut die Absätze vorher an:

"Bei der Fülle der vorhandenen Literatur und der täglichen Neuerscheinungen, die der literarisch Interessierte freiwillig liest oder zu lesen gezwungen ist, wird es nach Tagen kaum noch möglich sein, die aufgenommenen Gedanken fein säuberlich zu registrieren und deren Väter festzustellen, um wieviel weniger nach Monaten und Jahren, wenn der produzierende Schriftsteller, angeregt durch irgendein Ereignis oder vom inneren Schaffensdrang getrieben, zur Abfassung eines Werkes sich anschickt. Es wird ihm nicht glücken, auch nicht beim besten Willen, jeden ihm zuströmenden Gedanken daraufhin zu prüfen, ob er "auf eigenem Mist gewachsen" oder fremder Herkunft ist."

Seine Definition ist mMn ein Versuch, sein eigener Plagiat reinzuwaschen. --WiseWoman (Diskussion) 22:14, 2. Mär. 2013 (CET)

  1. Meister des Plagiats, oder die Kunst der Abschriftstellerei. Hannibal Verlag, Berlin-Karlshorst 1933.

Erster Satz unter Aktion der Frankfurter Messe

Der erste Satz unter "Aktion der Frankfurter Messe" ist in Hinblick auf seine Grammatik dringend überarbeitungsbedürftig. (nicht signierter Beitrag von 137.154.16.30 (Diskussion) 16:41, 6. Apr. 2006 (CEST))

ist erl. --Cholo Aleman (Diskussion) 12:55, 17. Nov. 2014 (CET)

Helene Hegemann

Sollte man den Fall nicht einbauen? Nur mal so ein Vorschlag von mir. --82.210.245.245 12:50, 16. Mär. 2010 (CET)

Bitte nicht! --WiseWoman 17:09, 26. Mär. 2010 (CET)

Weder der Vorschlag noch der Widerspruch bringen irgendeine Begründung. Bei gutwilliger = nach Verstehen suchender Interpretation höre ich heraus: a) Der Fall ist doch durch die Presse gegangen und war wichtig. b) Das war doch nur ein weiterer Aspekt dieses künstlichen Hegemann-Hypes. Aber das müssen Vermutungen hinsichtlich der Vorschläge bleiben. --Delabarquera 13:28, 27. Mai 2010 (CEST)

m.W. ein klassischer Fall aus den letzten Jahren. --Cholo Aleman (Diskussion) 12:57, 17. Nov. 2014 (CET)

Hello, I Love You von den Doors

Dass der Nummer 1-Hit Hello, I Love You von den Doors von 1968 ein eindeutiges Plagiat des (deutlich besseren) Songs All Day And All Of The Night der Kinks von 1964 ist, wurde in der Literatur zwar diskutiert, aber dass das hier ohne Einzelbeleg als verbindliches Faktum präsent wird, finde ich etwas stark. Die englische Wikipedia formuliert vorsichtiger, es sei häufig eine große Ähnlichkeit zwischen dem Doors- und dem Kinks-Song konstatiert worden. Ich bin für Löschen (oder Belegen). --KWa 11:31, 24. Feb. 2011 (CET)

Es ist ja auch kein Plagiat. MfG Harry8 09:18, 1. Dez. 2014 (CET)

Wortursprung und Begriffsgeschichte

Die Herleitung des Wortes "Plagiat" (in seiner korrekt lateinischen Wortgestalt) von einem französischen Verb ("plagiaire") erscheint abwegig. Vielmehr haben beide Worte, Plagiat und plagiaire, den selben ideengeschichtlichen Hintergrund und Ursprung. In die Geisteswissenschaft und Literatur wurde der Begriff durch Martial eingeführt. Er bezeichnet mit der Metapher "plagium" die Entführung seiner Gedanken und Formulierungen, die quasi seine Kinder sind. NUR in diesem Sinne ist der Begriff bei Martial zu lesen. Das deutsche Lehnwort "Plagiat" schließt unmittelbar und ohne Umwege an diese Stelle an (genauso natürlich auch in allen anderen Sprachen, die das Lehnwort "Plagiat/plagiat" verwenden).

Wenn das lateinische Wort "plagiarius" mit "Seelenverkäufer, Menschenräuber" übersetzt wird, dann sollte man sich klar machen, dass diese beiden Brgriffe in modernem Deutsch "Sklavenhändler" und "Entführer" heißen; hinter dem Wort "Seele" innerhalb des Wortes "Seelenverkäufer" ist also keineswegs irgendeine Anspielung auf "geistiges Eigentum" zu sehen (obwohl man solchen Quatsch in vielen seit 2003 veröffentlichten Büchern zum Thema "Wissenschaftliche Hausarbeiten" lesen kann) sondern ganz konkret das Leben eines Menschen. Man kommt bei der Begriffserklärung also nicht darum herum, Martials Metapher vom eigenen Gedanken als "eigenem Kind" (das dann womöglich entführt wird, worunter sein "Vater" leidet) mitzuverwenden. Diese Metapher hat in der lateinischen Literatur übrigens Vorbilder und Parallelen - am deutlichsten in der Sphragis von Horazens Epistelbuch, wo der Dichter sein Werk wie ein Kind in die Welt hinaus schickt und ihm - als direkt angesprochener Person - ein paar letzte Ratschläge mitgibt. Das dichterische Werk als "Person" mit eigenem "Leben/Seele" ist eine in Augustäischer Zeit moderne und weit verbreitete Vorstellung.

Abschließend sei noch erwähnt, dass das lateinische Wort "plagium" womöglich selbst ein (sehr frühes) Lehnwort aus dem Griechischen ist: Ein etymologischer Zusammenhang mit dem lateinischen Verb plagare (schlagen) lässt sich aus der Wortbedeutung (Entführung) nicht unmittelbar erschließen; dagegen ist der semantische und klangliche Zusammenhang mit jenem Verb offenkundig, das Homer im 2. Vers seiner Odyssee verwendet ("πλάγχθη" = "er (Odysseus) wurde entführt/umhergetrieben").

aox --77.176.127.83 18:25, 21. Jun. 2013 (CEST)

Parallele Entwicklung

Wie kommt es, dass im Artikel keine Abgrenzung zur parallelen Entwicklung stattfindet, auch keine Erwähnung im Abschnitt "kein Plagiat"? Auch bei gründlicher Literaturrecherche ist es im wissenschaftlichen Bereich praktisch ausgeschlossen, zu garantieren, dass keiner der Aspekte nicht schon früher durch jemand anderen genannt wurde. 129.69.215.56 11:11, 6. Aug. 2015 (CEST)

Selbstplagiat in Dissertationen

Im Abschnitt Eigen- und Selbstplagiat steht "Umstritten ist, ob ein Selbstplagiat schon vorliegt, wenn Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Arbeit an der Dissertation neben der Dissertationsschrift ein weiteres Mal veröffentlicht werden. Soweit man den Begriff der wissenschaftlichen Veröffentlichung wörtlich auslegt, und Dissertationen darunter fallen lässt – was bereits für sich umstritten ist[46] – sind die Kriterien des Selbstplagiats im Sinne der DFG-Richtlinien für gute wissenschaftliche Praxis [...] erfüllt, es sei denn, 1. die Dissertation auf diese Veröffentlichungen als Quelle verweist (das setzt voraus, dass die Veröffentlichung der Artikel vor der Veröffentlichung der Dissertation erfolgte) und 2. sie die Erkenntnisse aus diesen Veröffentlichungen nur als Vorleistungen referiert"


Also erstens: Die Quelle [46], auf die verwiesen wird, ist nicht mehr online. Ausserdem handelt es sich um eine Webseite der Fachschaft der Uni Wien, also aus Österreich. Der Abschnitt oben bezieht sich aber auf die Situation in Deutschland. Die würde ich hier nicht verwenden (Mal abgesehen davon, dass die selbe Fachschaft nun eine Wiederverwendung alter Publikationen in der Abschlussarbeit als erlaubt ansieht http://www.fsdr.at/de/plagiate, Abschnitt Verwendung von eigenen Papers in der Dissertation) .

Zweitens: Vom Ombudsmann für die Wissenschaft (wird eingesetzt von der DFG) ist ein Dokument zum Thema Selbstplagiat des Ombudsmanns der Universität Regensburg verlinkt (http://www.ombudsman-fuer-die-wissenschaft.de/fileadmin/Ombudsman/Dokumente/Downloads/selbstplagiat.pdf) Dort steht: "Von Doktoranden und Habilitanden wird erwartet, Teilergebnisse und Einzelaspekte ihrer Arbeit bereits während der Qualifikationsphase zu publizieren, und Promotionsordnungen gestatten dies oft ausdrücklich. Der Transparenz und der wissenschaftlichen Redlichkeit ist Genüge getan, wenn im Vorwort, in einer einleitenden Anmerkung oder zu Beginn eines übernommenen Abschnittes ein eindeutiger Hinweis auf die Vorabpublikation angebracht wird, [...]" Meiner Meinung bedeutet das, dass der Artikel falsch ist. Inbesondere der Teil dass Veröffentlichungen nur als Vorleistung referiert werden dürfen erscheint mir falsch. (nicht signierter Beitrag von 86.162.41.206 (Diskussion) 21:41, 5. Feb. 2016 (CET))

"Was ist ein Plagiat ?" - Ein Definitions-Wirrwarr

Der Artikel bemüht sich, alternative Definitionen von "Plagiat" darzustellen, ohne dabei den m.E. wichtigsten Aspekt ausreichend zu berücksichtigen, nämlich den Zweck des Werks, in welchem zitiert oder plagiiert wird. Die Abgrenzung zwischen redlichem und unredlichem Verhalten ist nach meiner Überzeugung so unterschiedlich, wie diese Werke selbst.
Dazu ein paar Beispiele:
- Wer den Anspruch hat, neue Erkenntnisse zu veröffentlichen (Beispiel: Promotion), der plagiiert, wenn zumindest ein Teil dieser Erkenntnisse bereits jemmand anderes hatte, er aber sich dort bedient hat und sie als seine eigenen Erkenntnisse ausgibt. Redlich verhält sich nur, wer deutlich macht, welche Erkenntnisse von ihm selbst sind, und welche nicht. Wo die Unterschiede klar oder gar offensichtlich sind, da hindert aber übermäßiges Zitieren mE nur am flüssigen Lesen und zwingt den Autor zur Zeitvergeudung durch Zitatarbeit mit Lehrbüchern. "Eigenplagiate" sind nur unredlich, wenn sie nicht mit der Übertragung von Rechten, insb. Urheberrechten in Übereinstimmung sind.
- Wer nur den Anspruch hat, Erkenntnisse zu verbreiten, plagiiert erst, wenn er komplette Zeichnungen oder Textabschnitte von einem anderen abschreibt. Hier besteht die Unredlichkeit nicht im ungeprüften Wiedergeben des wissenschaftlichen Inhalts, sondern am Einsparen von Arbeitszeit (für das Finden eigener Worte) mittel "Copy and Paste".
- Wer als Dozent oder sonstwie unterrichtet, plagiiert auch in solchen Fällen keinesfalls, weil niemand von ihm verlangen wird, den kompletten Unterricht "mit eigenen Worten" aufzubereiten, bevor er ihn an die Schüler weitergibt. Allenfalls könnte er eine didaktische Methode anwenden, die er nicht selbst erfunden hat. Da sollte er dann schon den Ursprung angeben.
- Wer schießlich die richtigen Antworten für eine Prüfung gut gelernt hat, wird erst recht nicht des Plagiats zu bezichtigen sein, auch wenn er die Antworten nach einem Buch wörtlich auswendig gelernt hat, oder wenn er sie als "Musterantworten" nachfolgenden Studentengenerationen weiterreicht.

Dies alles sind Beispiele aus dem Wissenschaftsbetrieb. Für Kunstwerke (zB Literatur) gelten ganz andere Maßstäbe. Für jede Art von Werken bedarf es einer eigenen Definition, was als unredliches "abkupfern" anzusehehn ist; eine einheitliche Definition dürfte von vorn herein unbefriedigend sein. Es ist schon schon schwierig genug, für einen engen Bereich, Klarheit zu schaffen; zB für das Patentrecht zu definieren, was "dieselbe Erfindung" ist (im Unterschied zu einer Weiterentwicklung), bzw. für das Urheberrecht, was eine "Kopie eines Werkes" ist (im Unterschied zu einer Bearbeitung).
--Hans35 (Diskussion) 19:35, 29. Jan. 2018 (CET)

Der Satz "Die Übernahme fremder Ideen kann eine Verletzung von Patentrechten sein." ist missverständlich.

Das Patentrecht schützt nur vor der Benutzung von patentierten Erfindungen, und das auch nur, so lange das jeweilige Patent in Kraft ist. Die Beschreibung, Erläuterung und Weiterentwicklung von fremden Erfindungen, auch von patentierten Erfindungen, ist hingegen im Rahmen von Patentanmeldungen und Patentschriften nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht: Die technische Weiterentwicklung soll dadurch gefördert werden.

Das Patentgesetz erlaubt ausdrücklich, in Patentanmeldungen fremde Anmeldungen in beliebigen Umfang zu zitieren, ohne dass die einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechts berücksichtigt werden müssen. Falls eine Weiterentwicklung durch eine "kleine" Ergänzung vorliegt, kann das sogar zu einem Patent für den vermeintlichen "Plagiator" führen. Nur das komplette Kopieren einer fremden Erfindung ist sanktioniert, und zwar dadurch, dass diese Erfindung dann nicht neu ist und es deshalb kein Patent gibt, bzw. der "Bestohlene" erhält stattdessen das Patent (§ 7, 8 PatG). Das Urheberrecht bleibt auch in diesem Fall unberücksichtigt.

Außerhalb von Patentanmeldungen und Patentschriften unterliegen technische Texte zwar dem Urheberrecht, nicht aber dem Patentrecht.

--Hans35 (Diskussion) 20:59, 12. Dez. 2020 (CET)

Richtiger Hinweis, hab die Einl. angepasst.--Jordi (Diskussion) 19:14, 23. Mai 2021 (CEST)

Veränderte Gemeinfreie Texte.

Wenn jemand einen alten Text nimmt, eine alte Bibelübersetzung, die inzwischen gemeinfrei ist, ist dann eine Veränderung des Textes und Publikation unter dem alten Namen ein Plagiat?

Gegenwärtig haben wir eine Schwemme von Neufassungen der Bibelübersetzung von Martin Luther, die einen revidierten Text der Lutherbibel von 1912 plagiieren. Meistens werden nur die Rechtschreibung aktualisiert und veraltete Wörter ersetzt manchmal auch einzelne Sätze gestrichen oder hinzugefügt. Einige der Klone verändern auch die Formulierungen deutlich an einzelnen Stellen. Diese Klone tragen fast immer in irgendeiner Form den Namen Luther, zugleich aber behaupten diese Texte ein eigenständiges Copyright. Insgesamt ist das alles durch Ablauf der Schutzfrist legal, aber wie ist das ansonsten zu bewerten? Könnte man diese Klone nachdrucken oder anderweitig verwerten, ohne Lizenzen zu zahlen? Inwieweit ist es redlich diese Klone noch mit dem Namen Luther zu versehen, wenn stärker in den Text eingegriffen wurde, oder anders formuliert, Wie lange ist es eine Schutzrechtsberühmung und ab wieviel Veränderung hört der Klon auf ein Klon zu sein und wird zu einer eigenständigen Übersetzung, jedoch dann unter falschem Namen?

Bei offiziellen Revisionen z. B. bei der Lutherbibel von 2017 der deutschen Bibelgesellschaft, gibt es meistens ein Gremium von mehr oder weniger bekannten Experten, die den bestehenden Text und Änderungsvorschläge diskutieren und dann Entscheidungen über die abgedruckte Textfassung treffen. Das Gremium tritt in diesem Fall kollektiv als Autor der Revision auf, wobei die Namen der Mitglieder meistens bekannt sind, jedoch in der gedruckten Bibel zumeist nicht einzeln aufgeführt werden, die jedoch vom Verlag nachgewiesen werden können. Es gibt also insgesamt einen Autor für einen revidierten Text, dieser ist dann auch unbestritten ein neues Werk mit eigenem Urheberschutz.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 23:43, 22. Feb. 2020 (CET)

Fachhochschul-Professorin

Fachhochschul-Professorin ist keine Amtsbezeichnung, die akademische Bezeichnung lautet Professorin. Siehe § 103 BerlHG. (nicht signierter Beitrag von 84.56.146.210 (Diskussion) 23:28, 14. Jun. 2020 (CEST))

Verwaltungsgericht Berlin : neues Urteil

bislang unveröffentlichtes Urteil zu einem Plagiatsfall bei einer Doktorarbeit am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften der FU Berlin (VG 12 K 412.17) --Präziser (Diskussion) 17:49, 8. Aug. 2020 (CEST)