Diskussion:Professor/Archiv

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Müssen sich apl. Profs auch immer "apl" nennen?

Im Artikel heißt es über außerplanmäßige Professoren: "Sie haben die Befugnis, die akademische Bezeichnung „Professor“ ohne weiteren Zusatz zu führen und sind daher für Außenstehende und Studenten oft nicht von W-2- oder W-3-Professoren zu unterscheiden." Nun gibt es aber einen alten SPON-Artikel (http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,537273,00.html) in dem ein Rundbrief der Uni Osnabrück an ihre außerplanmäßigen Professuren zitiert wird: "In dem Brief an alle anderen heißt es unmissverständlich: "Sie sind nur berechtigt, als Titel 'Außerplanmäßiger Professor' mit der Abkürzung 'apl. Prof.' zu führen." Ein falscher Titel könne "disziplinarrechtliche Konsequenzen haben". Die Apl.-er "sollten auch darauf achten, dass Sie nicht von anderen Personen als 'Professorin' oder 'Professor' angeredet werden", also etwa von Studenten in der Sprechstunde."

was ist denn nun jetzt richtig? -- Cisfyrst 20:08, 25. Feb. 2011 (CET)

Hausberufung

Dieser satz ist m.E. falsch: "Privatdozenten, die an einer Hochschule lediglich ihre (nicht bezahlte) Titellehre anbieten, fallen dagegen nicht unter das Hausberufungsverbot." Dort, wo man habilitiert wurde, kann man doch nicht berufen werden. An anderen Unis habil. Lehrstuhlvertreter sind wohl gemeint.188.107.239.187 01:26, 2. Okt. 2010 (CEST)

Siehe http://www.academics.de/wissenschaft/hausberufung_35944.html da ist eh alles in bewegung. -- Brainswiffer 19:56, 2. Okt. 2010 (CEST)

apl. Prof vs regulärer Prof

Ich habe auch noch nicht so recht verstanden, worin der Unterschied zwischen einem Prof. und einem apl. Prof. besteht. Ist der reguläre Prof einfach verbeamtet und der apl. Prof nicht, oder wie? Gibt es Unterschiede bei der Qualifikation? Danke für die Klarstellung! 134.106.199.70

Der richtige Professor ist entweder Beamter und hat als solcher die Amtsbezeichnung "Professor" verliehen bekommen oder er ist an einer Privathochschule wo er natürlich nicht Beamter sein kann, dann darf er den entsprechenden Titel führen. apl. Prof. ist ein Titel, nie eine Amtsbezeichnung, für verdiente Habilierte. Der apl. Prof. kann aber auch gleichzeitig Beamter sein (z.B. Akademischer Rat) aber das ist dann seine Amtsbezeichnung und apl. Prof. immer ein Titel.--HolgerB 20:05, 4. Feb. 2008 (CET)
  • Es gibt nicht "der richtige Professor" und der "falsche" ?!Es gibt nicht ein "Ober-Professor"

(..der richtige?) und ein "Unter-Professor"! Alle Professoren sind im Sinne des Gesetzes gleichwertig! Das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht haben in den letzten 10 Jahren eindeutige Urteile zu gunsten der apl. Professoren gefällt. "Korporationsmäßig" gehören (z.B. bei Wahlen..)die apl. Prof. zur Gruppe der Professoren an. Das bedeutet, daß sie auch in den Gremien (Institut, Fachbereich,Dekanat) als Professorengruppe vertreten sein müssen. Mit anderen Worten, sie können z.B. zum Institutsdirektor oder Dekan gewählt werden und sie können Prüfungen aller Art abnehmen. Sie können Doktoranten nicht nur betreuen, sondern auch als 1. Berichter die Doktorprüfung abnehmen, was früher nicht ohne weiteres ging! Dies alles betrifft jedoch nur die apl. Professoren, die an der Universität als wiss. Mitarbeiter, wiss. Angestellter oder als akademische Rat vollzeit beschäftigt sind. Die Art der Bezahlung ist nicht mehr, wie früher, für den Status entscheidend, sondern die akademische Qualifikation! Dies alles durch die neue Rechtssprechung! Die sogenannte "Zwitterstellung" des wiss. Mitarbeiters, der früher mit einem Bein zum "Mittelbau" und mit dem anderen Bein zur Professorengruppe gehörten, ist zum Glück, vorbei! Natürlich muß sich jeder in der Praxis durchsetzen, weil die C 2-4 (W 2-3)Prof.und die Organe der Universitäten sich dagegen wehren würden, aber auf dem Klageweg können sie nicht mehr gewinnen. Bundesrecht ist höher als Landesrecht. Nicht betroffen von dieser neuen Rechtssprechung sind die apl. Professoren, die hauptberuflich außerhalb der Universität beschäftigt sind; sie werden weiterhin als "nebenberufliche" Hochschullehrer bezeichnet. () 19:57, 24. Okt. 2009 (CEST)

Mit Verweis auf das Berliner Hochschulgesetz möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein Denkfehler darin besteht, zu glauben, dass Professor (als Mitglied einer Fakultät) und Professor (als Dienstbezeichnung) dieselbe Sache sei. Die Berufsbezeichnung "Professor" gab/gibt es in der Besoldungsgruppe B (Leitung einer Kunsteinrichtung) und in der Besoldungsgruppe H/C/W (Universitätsprofessorer, Fachhochschulprofesoren, früher auch Assistenzprofessuren, Wissenschaftliche Assistenten). Wer auf einer "Planstelle" des öffentlichen Dienstes sitzt und entsprechend berufen wurde hat natürlich die entprechende Stellenbezeichnung: z.B. Universitätsprofessor oder Professor. Wie man selbst im Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin Berliner Hochschulgesetz – BerlHG in der Fassung vom 21.April 2005, § 103 nachlesen kann, wird die Bezeichnung Professor davon unabhängig auf Lebenszeit verliehen. (Dies gilt aber meines Wissens nach nur für die H/C/W BEsoldungsgruppen und nicht für die B Besoldungsgruppen). Darüber hinaus kann eine Fakultät einer Universität auch Personen zu Professoren machen (d.h. in die Fakultät aufnehmen), die seit vielen Jahren an der Fakultät eine Lehrtätigkeit ausüben und die bisher habilitierte Privatdozenten waren. Diese Personengruppe ohne Planstellen werden Außerplanmässige Professoren genannt; APL-Professuren. Wer nicht habilitiert (also keine Lehrbefähigung nachgewiesen und Lehrbefugnis hatte) ist, wird in einem ähnlichen Verfahren nach mehreren Jahren eine Honoraprofessur erhalten können. Der Begriff Professor wird also in mindestens 2 Rollen verwendet: 1. Stellenbezeichnung, 2. Mitglied einer Fakultät. Die Vergabe der Bezeichnung "Professur" auf Lebenszeit - unabhängig vom Ausscheiden aus der Universität durch Alter oder einem Wechsel in die Wirtschaft - macht deutlich, dass es sich nicht um die Berufsbezeichnung handelt. In anderen Worten: Der Begriff Universitätsprofessor ist nicht die moderne Nachfolge des Wortes Professor zur Abgrenzung von den Fachhochschulprofessuren sondern, Universitätsprofessor ist die Dienstbezeichnung und Professor die akademische Bezeichnung auf Lebenszeit für jemanden, der einmal in eine Fakultät berufen wurde. --TCL1965 07:48, 13. Jul. 2009 (CEST)

Unsortiertes

"außerordentlicher Professor"? -- Robodoc 13:18, 14. Dez 2003 (CET)

Den Begriff gibt bzw. gab es ja schon - vielleicht sollte man den historischen Wandel der Begriffe noch mal besser herausarbeiten. --Reinhard 14:33, 14. Dez 2003 (CET)

"Professor h.c." Davon habe ich ja noch nie gehört. Wo kann man mehr darüber erfahren? --Anathema 18:39, 28. Feb 2004 (CET)

"Im Fall der Ehrenprofessur und der außerplanmäßigen Professur handelt es sich um einen Titel. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass der Titel erhalten bleibt, auch wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (man kann ihn aber aberkennen oder niederlegen), während die Berufs- oder Dienstbezeichnung bei Aufgabe der Tätigkeit nicht mehr weiter besteht." Wo kann man das nachlesen? Ich zweifle nämlich daran. --Anathema 19:36, 28. Feb 2004 (CET)

Zweifeln ist immer gut! Guck dir einfach die entsprechenden Hochschulgesetze an. In Bayern gibt es zudem ein Hochschullehrergesetz. Links habe ich ja angegeben (allerdings nicht auf alle Hochschulgesetze, sind aber leicht zu finden). In Bayern habe ich selbst an der Ernennung eines apl. Profs. als Gutachter mitgewirkt. Von daher weiß ich das dort sehr genau. Wenn ich wieder im Büro bin, kann ich mal gucken, ob ich dir die Passus mal abtippe. --maha 01:42, 29. Feb 2004 (CET)
BTW: Selbstverständlich besteht die Berufs- oder Dienstbezeichnung weiter. Sie wird nur mit dem Zusatz "a.D." für außer Dienst bzw. bei Professoren "em." für emeritus versehen. --Anathema 19:37, 28. Feb 2004 (CET)


Richtig mit dem Zusatz a.D. bzw. em. besteht die Berufs-/Dienstbezeichnung weiter. Nach Bremer Hochschulgesetz muss der Zusatz bei Emeritierung bzw. Pensionierung nicht zusätzlich angegeben werden. Dafür darf die Bezeichnung dort keinesfalls bei andersgeartetem Ausscheiden geführt werden. Ich bin z.B. aus eigenem Wunsch ausgeschieden und bin daher kein Bremischer Professor mehr. Wäre ich kein Universitätsprofessor, sondern apl. Professor gewesen, wäre das anders. Übrigens sind pensionierte Professoren keine Emeriti (sondern Professoren a.D.), weil die Emeritierung eine besondere, von der Pensionierung abweichende Rechtsform darstellt (die nur noch für Altprofs gilt). --maha 01:42, 29. Feb 2004 (CET)

Professor h.c. und Honorarprofessor gibt es auch an der FH. Sollte man das nicht verschieben? Blag 16:39, 14. Jul 2004 (CEST)

Habe ich das richtig verstanden ? Wer einmal Professor war (als Beruf) darf das Prof. vor dem Namen später unter Umständen nicht mehr tragen, wenn er meinetwegen Freiberufler wird ? Observer 05:29, 1. Nov 2004 (CET)

Je nach Hochschule und Bundesland verschieden. Nach ca. 6 Jahren als Prof. und anschliessendem Ausscheiden und/ oder Übergang in die Privatwirtschaft etc. kann auf Antrag die Fortführung der Bezeichnung 'Professor' stattgegeben werden. Aber kein Automatismus ! docmo 11:56, 10. Mai 2005 (CEST)

Ordentlicher Professor: Sowas gibt es doch gar nicht mehr - zumindest in D (vielleicht noch In Österreich); m.E. gibt es nur noch die Amtsbezeichnung Professor. Alles andere wie Ordentlicher Professor, Ordinarius etc. ist "Umgangssprache". docmo 11:53, 10. Mai 2005 (CEST) Naja nicht ganz. Die Amtsbezeichnung ist Universitätsprofessor (auf Lebenszeit) das entspricht dem früheren ordentlichen Professor dem der ausserordentliche Professor gegenüber stand. jetzt sind es eben der Universitäts-Professor (auf Lebenszeit) und der ausserplanmässige Professor, der nicht den Verdienst und den akademischen/organisatorischen Rang hat, aber eben aufgrund seiner Verdienste ernannt wird und damit den Titel tragen darf.--Eusyllis 13:03, 13. Jul 2005 (CEST) Zum verdienten apl. Prof. sagt man: TOM= Titel ohne Mittel!!Myron-Michael79.242.163.241 11:52, 31. Okt. 2009 (CET)

. Wird ein Professor berufen, gerufen oder ernannt?

Weblinks

Es muss schon entschieden werden, ob diese im Zusammenhang der Löschaktionen von Benutzer:Aineias auch entfallen:

docmo 09:21, 20. Apr 2005 (CEST)

Die anderen habe ich entfernt, weil sie auch nicht direckt weiterhelfen. deratige Links mit vergleichbarer Qualität könnte man nach kürzeren Suchen mittels google schnell finden und in den Artikel einstellen. Über die Zeitschrifft könnte man sich streiten (will ich aber nicht), entält sie ja auch einen Stellenmarkt etc. Einzelne kleinere Verbände als weiterführende Links zu posten, und dann auch nur auf die Hauptseite zu verlinken empfinde ich als Werbung. --Aineias &copy 09:49, 20. Apr 2005 (CEST)
Difficile est satiram non scribere. docmo 17:56, 21. Apr 2005 (CEST) (....und: Aineias ein Rat: Beschäftige Dich mal mit der deutschen Sprache und der Orthographie!)

Besoldungsordnung B

Übersehen wurden die Professorenämter in "Besoldungsordnung B", wie sie etwa in Bundesoberbehörden mit vorwiegend wissenschaftlichem Auftrag (z.B. "Präsident und Professor des Bundesinstitutes für Arzneimittel" u.v.a.m.) eingerichtet wurden. Mit diesen Ämtern ist kein Lehrauftrag verbunden und der "Titel" wird bei Übertragung eines anderen Amtes nicht mitgenommen. --N.N. 30.05.2005

Die Besoldungsordnung B spielt zudem eine Rolle als Funktionszulage für Ämter auf Zeit (Rektor/Präsident); außerdem gibt es Fälle, wo gutverdienende Praktiker nicht mit Besoldungsordnung C gelockt werden konnten, sodass man deren Professuren ausnahmsweise nach B vergütet... -- Mermer 10:30, 15. Jul. 2007 (CEST)

Professoren im Beruf

Manche Nicht-Uni-Menschen haben auch einen Prof. im Titel, z.B. der Vorstand-Vorsitzende von freenet, Prof. Dr. Helmut Thoma - ist das rechtens? Auch einige Ärzte führen den Titel. Danke, --Abdull 19:53, 9. Jun 2005 (CEST)

Der Österreicher Thoma ist Ehrenprofessor des Landes Österreichs 1995; verliehen durch den Wiener Bundespräsidenten für seine besonderen Verdienste für Österreich. Einen solchen Titel haben auch Karl Moik, aber auch Franz Kafka. Eine solcher "Professor honoris causa" ist daher durchaus üblich, eine Titularprofessur. Angaben hierzu siehe Hauptartikel. --docmo 20:31, 9. Jun 2005 (CEST)

Aber bitte nicht mit dem "Titularprofessor" aus der Schweiz zu vergleichen!!weil dort ist er mit dem deutschen "apl. Professor" gleichwertig. "Titularprofessor" aber....im spanischen Sprachraum (Spanien und Südamerika)bedeutet "ordentl. Professor"..komisch nicht ? aber wahr!Myron-Michael79.242.163.241 11:57, 31. Okt. 2009 (CET)

Werdegang

Im modernen Bologna-Zeitalter braucht ein Prof. nicht mehr unbedingt einen Master-Degree, um berufen zu werden; es reicht auch ein Bachelor-Degree (gerne als Honours, d.h. 8 Semester Bachelor) und ein Ph.D. aus. --docmo 08:09, 13. Jul 2005 (CEST)

Das hat mit Modern und Bologna gar nichts aber auch wirklich gar nichts zutun. Um zum (ordentlichen) Professor berufen zu werden braucht man eine Promotion und eine Venia legendi (Lehrbefähigung/ Habitilation). Es gibt "altertümliche" Grundständige Promotionsstudiengänge, die vor der Promotion keinen anderen Abschluss haben. Das man in England mit sogenannten "honor" Studiengängen die sich von dem regulären Bachelor durch eine ca. 1 Jahr längere Studiendauer unterscheiden und in England und USA aufgrund hervoragender Noten direkt im Anschluss an den B.Sc. promovieren darf ist auch schon lange vor Bologna normal gewesen.--Eusyllis 12:55, 13. Jul 2005 (CEST)
Gerade in "künstlerischen" Fächern (einschl. Architektur) erhalten herausragende Praktiker eine vollwertige Professur auch ohne Promotion (und Habilitation schon gar nicht erforderlich). -- Mermer 10:28, 15. Jul. 2007 (CEST)
Auch nur halbe Wahrheiten, wenn ich es sagen darf? In den Ingenieurfächern: Maschinenbau,

Eletrotechnik, Bauingenieurwesen, Verfahrenstechnik an Technischen Universitäten sind die meisten C3-4 Professoren nur "Dipl.-Ing.", haben aber Praxis als Laborleiter, als Geschäftsführer einer Maschinenfabrik, als Abteilungsleiter einer großen Ingenieurfirma oder als Direktor eines technischen Unternehmens gearbeitet, dann wurden sie als C 4- Prof. "berufen".Können den Studenten mehr erzählen als die nur an der Hochschule verbliebenen Profs. Dies trifft natürlich für Architekturprofessoren an Technischen Universitäten und Kunsthochschulen auch zu! Es gibt nur wenige promovierte und sehr selten habilitierte Professoren in den oben gen. Fächern.Benutzer: Myron-Michael79.242.163.241 12:10, 31. Okt. 2009 (CET)

Ich habe in meinem Studium an zwei Unis (Hannover, Rom) und einer Technischen Universität (Hamburg-Harburg) ausschließlich promovierte Professoren kennen gelernt. Im Gegensatz zu FH-Professoren, die ausnahmslos Industrie-Erfahrung haben, ist dies an Universitäten nur manchmal, aber nicht immer der Fall.--KaiBorgeest 23:49, 1. Nov. 2009 (CET)

Honorarprofessor und Prof. h.c.

@Docmo: Honorarprofessor und Professor honoris causa ist absolut dasselbe. Professor honorarius habe ich ehrlich gesagt noch keinen gesehen, bin mir deswegen nicht sicher ob es Unfug ist, aber eventuell unterscheidet sich die Lateinische Titelbezeichnung regional. Bitte erklär mir den Unterschied, den der kommt bei der jetzigen angeblichen Unterscheidung nicht raus. Es schlicht und ergreifend zwei Formulierungen für ein und dasselbe.

Lieber Docmo, könntest Du vielleicht andere mal an deiner unglaublichen Weisheit teilhaben lassen und erklären worin der Unterschied zwischen einem Professor honorarius und einem Professor h.c. besteht und ein Beispiel nennen ?

Ich habe einige Professor h.c. kennengelernt die sich Honorarprofessor nennen und auf die die Beschreibung unter Honorarprofessor exakt zutrifft, Professor honorarius kenne ich keinen Außer den Wissenschaftshistorischen die ich erwähnte. Ich sehe inhaltlich immer noch keinen Unterschied und habe keinen Anhaltspunkt daß heute noch den Titel Professor honorarius tragen. Auch wenn es beide Titel gibt so können sie doch inhaltlich identisch sein. m. E. müssen sie dann mindestens nebeneinander stehen und nicht einer ganz oben der andere (und gebräuchlichere) unter Ferner liefen ...--Eusyllis 16:54, 13. Jul 2005 (CEST)

@[[[Benutzer:Sven Zoerner|Eusyllis]]: Honorarprofessur und ein prof. h.c. bilden keine formale Einheit und sind zwei unterschiedliche G'schichten. Jede entsprechende Hochschulordnung gibt detaillierte Auskünfte über die Bestellungsverfahren. Gleichwohl besteht im wesentlichen Einigkeit über

  • Richtlinien für eine Honorarprofessur
    • Eine Hochschule kann die Honorarprofessur verleihen an Persönlichkeiten in wissenschaftlichem Beruf oder in öffentlicher Stellung und mit der Hochschule in besonderer Weise, namentlich durch Lehrtätigkeit, verbunden sind. (Lehrtätigkeit entfällt bei Dr. h.c.)
    • I.d.R. haben die Fakultäten ein vorschlagsrecht ( und nicht wie bei einem Dr. h.c. die Hochschulleitung).
    • Stellungnahme zur wissenschaftlichen Qualifikation (inkl. mindestens ein Gutachten einer externen Fachvertreterin oder eines externen Fachvertreters) (entfällt bei Dr. h.c.)
    • Begründung, inwiefern die zu ehrende Persšnlichkeit sich um die Hochschule verdient gemacht hat und mit der Hochschule in besonderer Weise, namentlich durch Lehrtätigkeit, verbunden ist.
    • Aussage zum Interesse der Fakultät, auch künftig mit der zu ehrenden Persönlichkeit zusammenarbeiten zu können. (entfällt bei Dr. h.c.).
  • Im Grundsatz gilt:
  1. Die Honorarprofessur kann an drei verschiedene Gruppen von Persönlichkeiten vergeben werden:
a) An Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten für die Hochschule.
b) An Persönlichkeiten, deren Verdienste schwergewichtig in der Lehre liegen.
c) An Persönlichkeiten, deren Verdienste schwergewichtig in der Forschung liegen.
  1. Die Verleihung der Honorarprofessur gemäss obige Punkte b) und c) soll an Persönlichkeiten erfolgen, die durch einen Lehrauftrag oder deren Institution durch Leistungsvertrag an die Fakultät gebunden ist.
  2. Bei Verlassen der Hochschule und Aufnahme einer Tätigkeit an einer nicht-universitären Institution erlischt eine Titularprofessur.
  3. Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation. Dokumentierte Zusammenarbeit mit der Hochschule oder seiner Einrichtungen

Prof. h.c. Die Verleihung des akademischen Grades eines Ehrendoktors erlebt derzeit eine Inflation. Der traditionelle Prof. h.c. war eine akademische Auszeichnung für einen Gelehrten von internationalem Rang, der durch seine wissenschaftlichen Arbeiten die Forschungserkenntnisse seines Fachgebietes erheblich vorangebracht hatte. Je größer das Ansehen eines Wissenschaftlers unter seinen Fachkollegen war, um so größer wurde auch die Wahrscheinlichkeit, daß nicht nur eine Fakultät ihn derart auszeichnen wollte, sondern daß auch andere dieselbe Idee hatten, ihn also zum mehrfachen Ehrendoktor und Professor (Dr.h.c.mult.) machten.

Der Kreis der mit diesem akademischen Grad Geehrten erstreckt sich längst über das Gebiet der Gelehrtenrepublik hinaus. Bildhauer, Boxer, Meisterspione, Industrielle, Komiker und Kriegshelden befinden sich im bunten Buch des Doktor honoris causa bis hin zu Wladimir Putin. Nicht selten mag auch die Erwartung einer finanziellen Zuwendung oder der Dank dafür das Motiv für die Verleihung eines Dr.h.c. oder Prof. h.c. sein - der Doktor honoris causa wird dann zum Doktor pecuniae causa.

Ein Prof. h.c. ist an keine Lehrtätigkeit gebunden.

Professor honorarius Der Professor honorarius ist eine nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung für den heutigen Prof. h.c. und hat mit einem Honorarprofessur, der Lehrverpflichtung (ohne Vergütung) hat, nichts zu tun.

Deine Ausführung Eusyllis stellen den Sachverhalt nicht richtig dar. . --docmo 19:27, 13. Jul 2005 (CEST) Deine Ausführungen sind leider widersprüchlich in sich selbst. Du zitierst erst eine Hochschulordnung in der von einer Honorarprofessur mit und ohne Lehrverpflichtung die Rede ist (Es gibt nämlich beide! a) sowie b) unc c) laut der von dir angeführten HO ), dann sagst Du nur a) wäre ein Professor h.c. und dann schreibst Professor honorarius wäre eine nicht mehr gebräuchliche Form des heutigen Professor h.c. der mit einer Honorarprofessur nichts zu tun hätte.

Du hast meine Zusammenfassung von Honorarprofessor (Professor honoraris) und Professor h.c. revertiert, so daß die nach deiner Behauptung falschen Darstellung noch falscher wurde.

Der Professor h.c. IST ein Honorarprofessor UND Professoren die wegen ihrer berühmten Persönlichkeit (formal : besondere Verdienste um die Universität) ernannt werden haben keine Lehrverpflichtung! Lehrbeauftragte oder Forscher die unentgeltlich für die Universität Lehren oder Forschen können ebenfalls zum Professor h.c.(Honorarprofessor) ernannt werden. Aber: Wenn sie der Universitären Lehre nicht mehr nachkommen kann u.U. folgendes zutreffen:

  1. Bei Verlassen der Hochschule und Aufnahme einer Tätigkeit an einer nicht-universitären Institution erlischt eine Titularprofessur.

Zusammenfassung: Mit deiner Ausführung hast du 1. Bestätigt, das Professor honorarius eine veraltete Fassung von Professor honoris causa ist.

2. Den Beleg geliefert das Honorarprofessoren sowohl mit als auch ohne Lehrverpflichtung vorkommen

3. Wegen zweitens eine Unterscheidung zwischen Prof. h.c. und Honorarprofessor hinfällig ist. Es handelt sich um ein und den selben Titel. Einmal auf deutsch, einmal auf akademisch (wie Doktor der Naturwissenschaften und Dr. rer.nat. ebenfalls gleichbedeutend ist).

4. Belegt das ein revert zu einer Unterscheidung zwischen Honorarprofessor (Professor honorarius) und Professor h.c. definitiv falsch ist.

--Eusyllis 20:14, 13. Jul 2005 (CEST)

@Eusyllis: Habe leider keine Zeit, diese unsinnige Diskussion weiterzuführen, da ich meine Vorlesungen und Seminar für nächste Woche organisieren muss. Nochmals und von mir abschliessend: Prof. h.c. & Honorarprofessor hat nun rein gar nichts miteinander zu tun. Aber wie immer bei wikipedia wird zuviel geschwätzt und Halbwissen von Halbwissenden verbreitet. Dic cur hic ! --docmo 22:42, 13. Jul 2005 (CEST)

Arroganz ist leider auch keine Lösung. Verbessere es doch einfach anstatt auf eine noch falschere Darstellung zu revertieren...--Eusyllis 12:52, 14. Jul 2005 (CEST)

PS: Wenn dir hier zuviel geschwätzt wird, dann erklär doch einfach in einem Satz den Unterschied zwischen Honorarprofessor und Professor h.c. (Beide ohne Besoldung und Lehrauftrag, siehe Fall a) deiner HO).


Nachdem ich nur etwas über den Titularprofessor wissen wollte, habe ich diesen Beitrag ausgelagert.
  1. mMn ist es eine Unsitte, alles in einen Beitrag zu stopfen, werden die Einzelbeiträge besser wartbar
  2. zweitens gibt es noch genügend zu ergänzen. -- Robodoc 19:58, 24. Nov. 2006 (CET)


Zu einer anderen Spielart gehören die Staats- oder Ehrenprofessoren, die in der Funktionsnachfolge des Staatsoberhaupts des Deutschen Reiches von den Ministerpräsidenten, Ersten- oder Regierenden Bürgermeistern der Länder bestellt werden können. Moment, Deutsche Reich? Präsenz? (nicht signierter Beitrag von 137.226.207.237 (Diskussion | Beiträge) 16:48, 15. Jan. 2010 (CET))

Professor bleibt nach Berufsende erhalten

Hier wird über den Wikipedia-Artikel diskutiert: http://groups.google.de/group/de.alt.recovery.scientist/msg/2299995bd727ee97?hl=de In Hessen ist es offenbar so, dass die Professorenbezeichnung auch nach Niederlegung des Jobs erhalten bleibt, wenn vorher mindestens 5 Jahre in diesem Beruf gearbeitet wurde. Das sollte also geändert werden, vielleicht hat ja jemand Lust, mal die ganzen Ländergesetze nach den Unterschieden dieser Regelung zu durchsuchen. --Blubbalutsch 14:43, 16. Jul 2005 (CEST)

Je nach Hochschule und Bundesland verschieden. Nach ca. 6 Jahren als Prof. und anschliessendem Ausscheiden und/ oder Übergang in die Privatwirtschaft etc. kann auf Antrag die Fortführung der Bezeichnung 'Professor' stattgegeben werden. Aber kein Automatismus ! --docmo 14:51, 16. Jul 2005 (CEST)
Ich habe das jetzt in den Artikel eingefügt, weil der ja fälschlich davon ausgeht, dass der Professor grundsätzlich nur Dienstbezeichnung ist und nicht Titel. Da es aber in der englischen Wikipedia, in der die falsche Darstellung hier als Beleg angeführt wurde, zu diesem Thema einigen emotionalen Ärger gab, der leicht hierherschwappen kann, hier die dort - und zwar ausgerechnet von einem Gegner des regulären Profs als Titel - aufgelisteten Ländergesetz-Beispiele als cut-and-paste:
Hessisches Hochschulgesetz [1]:
§70 "Professorinnen und Professoren", Paragraph 3: Professorinnen und Professoren werden in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mit der Begründung des Angestelltenverhältnisses ist die Bezeichnung "Professorin" oder "Professor" verliehen. Die Bezeichnung kann nach Beendigung der Anstellung weitergeführt werden, wenn die Dienstzeit mindestens fünf Jahre betrug. Für den Verlust der Bezeichnung gelten die beamtenrechtlichen Bestimmungen für die Amtsbezeichnung.
Thüringer Hochschulgesetz [2]:
§61 "Bezeichnung Professor" (Designation Professor)
Paragraph 1: Professoren im Angestelltenverhältnis können für die Dauer des Dienstverhältnisses die Amtsbezeichnung der entsprechenden Professoren im Beamtenverhältnis als Berufsbezeichnung führen. Scheiden sie wegen Erreichens der Altersgrenze oder Dienstunfähigkeit aus, dürfen sie die Bezeichnung 'Professor' als akademische Bezeichnung weiterführen. Bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis aus anderen als den in Satz 2 genannten Gründen darf die akademische Bezeichnung 'Professor' weitergeführt werden, wenn das Dienstverhältnis als Professor mindestens fünf Jahre gedauert hat.
Paragraph 2: Für Professoren im Beamtenverhältnis ist ihre Amtsbezeichnung zugleich eine akademische Bezeichnung. Sie darf nach ihrem Ausscheiden aus der Hochschule weitergeführt werden, sofern das Amt zuvor mindestens fünf Jahre ausgeübt wurde.
Paragraph 3: Der Verlust der akademischen Bezeichnung 'Professor' richtet sich nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen für die Amtsbezeichnung.
Clossius 07:45, 22. Mai 2006 (CEST)
Ich habe mal nachgeschaut. In Baden-Württemberg ist das so: "Professor" ist während der Amtszeit Amtsbezeichnung und nach Beendigung des Amtes akademische Würde. Wird der Professor aber entlassen, verliert er auf jeden Fall die Amtsbezeichnung und darf dann auch den Titel nicht führen.--HolgerB 18:21, 22. Mai 2006 (CEST)
Genau, also verändert sich die Amtsbezeichnung regelmässig in einen Titel. Die Entlassung ist ja extrem selten und kommt so gut wie gar nicht vor; bei Professuren auf Zeit kommt es eben auf die Dauer an. Clossius
Im Art. 12 (Akademische Würde 'Professor' oder 'Professorin') Des bayerischen Hochschulpersonalgesetzes steht:
Die Professoren und Professorinnen im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit können nach dem Ausscheiden aus der Hochschule wegen Eintritts in den Ruhestand die Bezeichnung Professor oder Professorin als akademische Würde führen; bei einem Ausscheiden aus sonstigen Gründen bedarf die Führung dieser Bezeichnung der Zustimmung der Hochschulleitung ... Professoren und Professorinnen im Beamtenverhältnis auf Zeit haben das Recht ... nach einer Dienstzeit als Professor oder Professorin im Beamtenverhältnis auf Zeit von mindestens sechs Jahren.
Selbiges gilt nach Abs. 2 auch für Professoren, die im privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen. [[3]]
Es gibt also auch Personen, die Professoren sind und nicht (mehr) ein solches Amt an einer Hochschule ausüben. Ich ändere den Artikel entsprechend.
-- DieterHAW 09:41, 24. Jul. 2009 (CEST)

Universität vs. Hochschule

Spricht man in der nach-Bologna-Zeit nicht von "Hochschulen" anstatt "Universität" und "Fachhochschule" ? --Christoph Wagener 15:58, 14. Sep 2005 (CEST)

Und wie macht man dann den Unterschied fest? Der hat sich ja nicht auf einmal in Luft aufgelöst... 130.83.239.204 14:37, 11. Aug 2006 (CEST)
wurde korrigiert. --Bahrmatt (Diskussion) 08:53, 4. Mai 2013 (CEST)

Beispiele

Sollte man die Beispiele und vier verschiedene Werdegänge nicht mal auf ein vernünftiges Maß reduzieren? Das sieht in der Übersicht etwas albern aus. --androl 15:25, 18. Okt 2005 (CEST)

Professor an einer Berufsakademie ?

Die untenstehende Behauptung ist Unsinn, weil die Hochschulgesetze in den verschiedenen Bundesländern den Sachverhalt eindeutig regeln. Problematisch ist allerdings tatsächlich, dass die Bezeichnung Berufsakademie nicht eindeutig ist, in manchen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Berlin sind Berufsakademien Studieneinrichtungen, die Hochschulcharakter haben. In Berlin ist die Berufsakademie, die als Erfolgsmodell aus Baden-Württemberg übernommen wurde, mittlerweile sogar ein Teil der Fachhochschule. Die Professorinnen und Professoren dieser Art Berufsakademien sind i.d.R. beamtet und unterliegen demselben Berufungsvorraussetzungen und Berufungsverfahren wie Professoren der Fachhochschulen. Quelle: Hochschulgesetz Baden-Würrtemberg, zu beziehen über www.mwk-bw.de

Die Besoldung der Berufsakademie-Professoren beträgt A14 + Amtszulage bzw. A15 + Amtszulage je nach Aufgabenrahmen. Ziel dieser Eingruppierung war ursprünglich ein Sold in vergleichbarer Höhe der C2- bzw. C3-Besoldung respektive. Durch die Umstrukturierung der Hochschulbesoldung in das W-Modell, stehen die BA-Professoren finanziell mittlerweile jedoch sogar deutich besser da als die "echten" Hochschulprofessoren (siehe Tabellen für W-Besoldung und A-Besoldung sowie vorgenanntes Hochschulgesetz).

Die Einordnung des Professors an einer Berufsakademie in einer Reihe mit Hochschulprofessoren ist mißverständlich. Zum einen gibt es offenbar nur in wenigen Bundesländern die Bezeichnung "Professor" für Lehrkräfte an einer Berufsakademie, in anderen Bundesländern wird dies den Berufsakademien verwehrt, zum anderen werden die Professoren der Berufsakademien nach Besoldungsordnung A (meist A 14, entsprechend Oberstudienrat), nicht nach Besoldungsordnung C oder W besoldet. Bei Wiedereinfügen bitte Quellen angeben oder anderweitig in den Artikel einarbeiten.--213.6.96.174 20:50, 3. Dez 2005 (CET)

Ich weiß nicht was da mißverständlich ist. Die Länder dürfen Amtsbezeichnungen für ihre Beamten festlegen wie sie wollen. Außerdem ist es nicht vorgeschrieben, daß Professoren nur in den Besoldungsordungen C bzw. W eingestuft werden dürfen.--HolgerB 10:54, 9. Apr. 2007 (CEST)

Professur/Professor

Also, wenn man schon den Artikel auf das m. E. weniger gebräuchliche Lemma Professur verschiebt, dann sollte wenigstens im Einleitungssatz dieser Begriff genannt und erklärt werden. --Schubbay 10:38, 15. Jan 2006 (CET)

Sehe ich genauso. Außerdem: Professor bezeichnet doch die Person (in ihrer Funktion), während Professur doch den Lehrstuhl bezeichnet, oder täusche ich mich da? Ich fände es sauberer, im Sinne von Schubbay die Bedeutung des Wortes Professur zu erläutern und im übrigen auf Professor zu verweisen.

Univ.-Prof. <> (FH-)Prof. ?!

Meineswissens gibt es die Amtsbezeichnung eines "Universitäts-Professors" in Abgrenzung zum (Fachhochschul-)Professor nicht. Zumindest im Rahmen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist keine Unterscheidung vorgesehen, was der Gesetzgeber auch durch die Vereinheitlichung der Besoldung auf W2 und W3 impliziert. Siehe dazu auch en:Fachhochschule. -- Veoco· 01:33, 22. Jan 2006 (CET)

außerplanmäßiger Professor

Was muss ein apl. Prof. tun, um Univ.Prof. zu werden?--Arado 23:54, 28. Feb 2006 (CET)

Auf eine Ruf warten. Den Titel bekommen im Universitätdienst ergraute Pivatdozenten ehrenhalber. Auf einen Lehrstuhl muss man berufen werden. Einen Automatismus der eine apl. Prof. zu einem ordentlichen Professor wandelt, gibt es nicht.--Vileda 20:57, 14. Apr 2006 (CEST)
JA! es stimmt, aber..wenn man die 20-30er Jahre und die Zeit nach dem 2. Weltkrieg also zwischen 1945/46 bis 1968 vergleicht, dann kann man anhand verschiedener Biografien feststellen, daß damals ein "apl. Professor" wenige Jahre an der gleichen Universität zum ordentl. Professor aufsteigen konnte.Das Ende dieser Möglichkeiten gipfelte in der massenweise

"Übernahme" oder "Überleitung" von mehreren Mitarbeitergruppen als "AH 4-6" , als C 2 -4 im Zuge des neuen Hochschulrahmengesetz von 1969, das Gesetz lief aus diesen Gründen aber schon am 31. 12. 1975 aus. Das neue Hochschulrahmengesetz vom 1.1.1976 machte radikal Schluß mit diesen Praktiken, die im westlich und östlichen Ausland bis heute üblich sind. Seitdem gibt es keinen geradlinigen Aufstieg und keine weiteren Möglichkeiten bis auf wenige Ausnahmen, die sogen. "Hausberufungen", für apl. Professoren. Ein Unding, wenn man diese Hochqualifizierte mit den realem Möglichkeiten in den USA (oder sogar in Frankreich)vergleicht..!Myron-Michael79.242.163.241 12:26, 31. Okt. 2009 (CET)

Adjunct Professor / Adjunct Assistant Professor

Wie bezeichnet man den im anglicanischen und auch anderswo üblichen Adjunct Professor im Deutschen? Gastprofessor triff es ja nicht, da ein Adjunct Professor in der Regel in der Industrie arbeitet und nur 3-5 Monate im Jahr an einer Hochschule forscht und lehrt. --Stephan Roemer 09:38, 10. Mär 2006 (CET)

  1. Hey Leute! Weiß das keiner oder will bloß keiner antworten? --Stephan Roemer 10:57, 13. Apr 2006 (CEST)
Hallo Stephan, die Definition eines Adjunct Professors deckt sich ziemlich mit dem Inhaber eines Lehrauftrags in Deutschland. Die Erteilung eines Lehrauftrags steht in keinem Zusammenhang mit der Erteilung eines akademischen Titels. Abschluss eines Studiums mit mindestens Magister, Master oder Diplom ist jedoch Voraussetzung. Es kann auch der Professor einer anderen Universität ausüben, doch erhält niemand den Professorentitel durch die Ernennung zum Adjunct Professor. Ein kleines Schmankerl am Rande. Moritz Hunzinger versucht gerade seines Schützling Rudolf Scharping als "Professor" in Deutschland publik zu machen. Der ist Adunct Professor von TUFTS in den USA. Solange Rudolf Scharping sich nicht selber den Titel "Professor" in Deutschland zu Eigen macht, bleibt das ohne rechtliche Konsequenzen. --Vileda 23:58, 13. Apr 2006 (CEST)
Denke mir, der "Adjunct Professor" kann in etwa auf der Ebene eines deutschen "Honorarprofessors" angesiedelt werden. Ein Adjunct Prof. ist (zumind. in USA_Land) immer berufstätig und im Rahmen eines Lehrauftrages Dozent. Der Adj. Prof. ist keine Vollzeitstelle, meistens zeitlich befristet und er ist nicht ordentliches Mitglied der Fakultät. Die TU München verleiht seit 2003 den Adjunct Prof. [4] als "Ehrentitel", aber nur an bereits tätige Professoren. -- Christoph Wagener 13:12, 14. Apr 2006 (CEST)
Die Handhabung des "Adjunct Professors" bei der TUM ist etwas merkwürdig, aber richtet keinen Schaden an, da die Geehrten sowieso schon ordentliche Professoren sind. Der Beweggrund ist klar. Man möchte die Möglichkeit der Verleihung eines Professors ehrenhalber haben, ohne das zuständige Landes-Wissenschaftsministerium einschalten zu müssen. Das wäre bei der Verleihung eines Honorarprofessors nämlich erforderlich. Grundlage einer Honorarprofessor ist in Deutschland im Regelfall die langjährige Absolvierung eines Lehrauftrags. Das diese Veranstaltung oft nur pro forma Charakter haben, wenn es um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geht, ist ein anderes Thema. Lehrauftrag und Honorarprofessur sind also nicht das selbe, auch wenn sie im engen Kontext auftauchen. Man darf beim "Adjunct Professor" also nicht vom zweiten Wort irritieren lassen. Er wird in den USA erteilt völlig unabhängig davon, ob man irgendwo eine Professur hat, ist also nicht mehr und nicht weniger als unser Lehrauftrag. --Vileda 19:20, 14. Apr 2006 (CEST)

Wie wird man Professor - Ruf oder Ernennung

Hallo. Also ich habe das so verstanden, dass man von einer Uni/hochschule zum Professor ernannt wird. Dazu gibt es wohl verschiedene Voraussetzungen. Nun behauptet ein Bekannter, ein Professor könnte einen zum Professor ernennen. Ich halte das für Blödsinn, denn meiner Meinung nach ist Professor ja ein Titel der von einer Hochschule an seine "Lehrkräfte" vergeben wird.

Der Bekannte erzählt wirklich Blödsinn. Die Fakultät einer Universität muss ihn dazu berufen und das Wissenschaftsministerium des Landes seinen Segen dazu geben. -- Vileda 22:49, 10. Dez. 2006 (CET)
Ok, danke, so hatte ich das gedacht. Was nur noch etwas verwirrend für mich ist sind die verschiedenen Namen der Institutionen, die berufen können: Uni, Hochschule, Fachhochschule usw. Irgendwie ist das ja nun alles das selbe -> Hochschule, aber irgendwie auch doch wieder nicht... Naja. Eine Frage hätte ich noch: manche Ärzte nennen sich auch Professor, wie funktioniert denn dann das ?
Das sind entweder richtige Professoren an Universitätskliniken oder, auch an Universitätkliniken und akademischen Lehrkrankenhäusern, außerplanmäßige Professoren, die nur den Titel Professor vom ministerium verliehen bekommen haben, weil sie sich als habilitierte Privatdozenten über einen längeren Zeitraum in der Lehre verdient gemacht haben (meistens sind das Chef- oder Oberärzte, für die eine Habilitation Einstellungsvorraussetzung ist) oder es sind Honorarprofessoren, die nebenbei (gegen Aufwandsentschädigung für den Verdienstausfall oder ganz ehrenamtlich) Lehre betreiben.--HolgerB 19:07, 11. Dez. 2006 (CET)
  • ich habe an anderer Stelle schon gesagt: es gibt keine "richtige" Professoren und Andere

(unrichtige, falsche, Halb- oder Hilfsprofessoren!) Alle Professoren einer Universität sind nach dem Gesetzt gleichwertig! Siehe die neuen Informationen zur neuen Rechtsprechung (= apl. Professoren), die immerhin seit zehn Jahre existiert und seit gut 5 Jahre in die Praxis umgesetzt wird. Wie Sie alle auf diese Seite argumentieren, zeigt, daß Sie weit von der Uni.Praxis leben und keine Positionen dort bekleiden oder bekleidet haben.() 20:30, 24. Okt. 2009 (CEST)

Die Frage ist einfach, wer das Berufungsrecht hat. In der Regel liegt es noch beim Land (Wissenschaftsministerium), nur in wenigen Ländern bei der Hochschule (dann Rektor/Präsident). Prozedur also wie folgt: Fakultät setzt Komission ein, diese führt Berufungsverfahren (inkl. "Vorsingen") durch, Fakultät beschließt "Rangliste", Uni-Ebene (Senat, Präsidium/Rektorat) gibt ihren Segen, Ministrialverwaltung prüft recht lange ("Hat der auch Abitur..."), Ministerium erteilt Ruf in der Regel an die/den ersten auf der Liste, dann Verhandlungen zwischen Kandidat_in und Uni. Wird man sich einig, ernennt das Ministerium den/die Kandidat_in. Wenn nicht, geht der Ruf an die/den Zweitplatzierten etc. PotsdamerGecko 21:47, 19. Mär. 2007 (CET)

Lehrstühle

Oben wurde ja auch schon mal über ordentliche/außerordentliche Professoren diskutiert. M.W. sind ao Profs keine apl Profs sondern entsprechen den alten "C3-kein Lehrstuhl"-Profs. Ordentlich wäre dann "C4-mit Lehrstuhl". Nun sind aber die Lehrstühle als besondere Organisationseinheiten in vielen Bundesländern (nördlich des Weißwurstäquators) formal gar mehr existent - es gibt Professuren. Da sollte noch mal recherchiert und Klarstellung betrieben werden. Und der Artikel Lehrstuhl ist auch eher ein Stub... --PotsdamerGecko 21:51, 19. Mär. 2007 (CET)

  • teilweise sind diese Behauptungen richtig, aber nur teilweise.

Es gibt mit den neuen Hochulrahmengesetzen und den Landeshochschul- oder Universitätsgesetzen offiziell keine Lehrstühle, sondern Fachgebiete und Leiter/in des Fachgebiets..oder wie in Weimar nur "Professuren" für.. Trotzdem gibt es noch die Eitelkeit mancher neu berufenen Professoren, die auch nördlich von Bayern und Baden-Württemberg an einer Universität in Brandenburg (!), wie z. B. in Cottbus

Es sieht so aus, daß in der Praxis, die Universitätsleitungen nicht mehr auf die Finger klopfen, wenn ein C 2 oder C 3 Prof. sein Fachgebiet als "Lehrstuhl" auf dem Papierbogen und Stempel nennt..() 20:43, 24. Okt. 2009 (CEST)

Was ist ein "chair Professor""

Was versteht man in den USA unter einem "chair Professor"? Ist das ein ordentlicher Professor? Gruß --Zabriskiepoint 16:49, 21. Jun. 2007 (CEST)

Amtsbezeichnung: Universitätsprofessor

  • Wieso soll das nach Angabe Artikel ausschliesslich ein Amtsbezeichnung für verbeamtete Hochschullehrer an Universitäten und Gesamthochschulen sein ? docmo 13:58, 22. Jun. 2007 (CEST)
  • leider so ist es! Seit den 90er jahren haben die Hochschulverbände durchgesetzt, daß bei der Flut von Professorenbezeichnungen dringend notwendig ist, die Universitätsprofessoren von den

Fachhochschulen zu unterscheiden. So entstand die Bezeichnung "Universitätsprofessor" für die planmäßigen Professoren einer Universität, egal ob sie Beamte oder Angestellte sind. Darum kämpfen die Fachhochschulen, die bis 1970-72 noch Akademien oder Ingenieurschulen waren, Universitäten zu werden..(sie nennen sich schon jetzt "University of Applied Science" was eigentlich unlogisch ist).() 20:55, 24. Okt. 2009 (CEST)

Eigentilich gibt es Deutschland bei neuen Stellen den Universitätsprofessor als solches nicht mehr. Schon garnicht als Titel. Ich habe das Gefühl, das der Artikel von Leuten gewartet wird, die das nicht gerne akzeptieren wollen. Möglicherweise verständlich, gehört aber nicht in eine entsprechendes Werk wie die Wikipedia. In NRW, Niedersachen und BW ist jedenfalls der Univ.-Prof. als Titel nicht mehr üblich. Könnte mir jemand ein Bundesland sagen in dem ein Neuberufener an einer Universität noch ohne speziellen Antrag diesen Titel bekommt? Wenn das nicht möglich ist möchte ich eine starke überarbeitung ohne Standestendenzen empfehlen. (nicht signierter Beitrag von 94.220.171.71 (Diskussion) 08:06, 18. Aug. 2011 (CEST))

Na, dann fange damit an. Beachte aber die Existenz der Universitätsprofessur. Wie nennt sich der Inhaber einer solchen Stelle? Zum Beispiel dieser hier [5]?--Gloser 08:35, 18. Aug. 2011 (CEST)
Die Amtsbezeichnung ist Universitätsprofessor und nicht Professor (zumindest im Bundesbereich [6] und in Baden-Württemberg [7]! In der Ernennungsurkunde muss die Amtsbezeichnung in dieser Form verliehen werden, da nur sie in der entsprechenden Vorschrift festgelegt ist. Es ist aber üblich, nicht rechtlich geregelt, dass die Amtsbezeichnung als „Professor“ abgekürzt wird.--HolgerB 13:13, 18. Aug. 2011 (CEST)

Dienstherrschaft

Wer ist Dienstherr des Professors: die Hochschule oder das Ministerium? -- Mermer 09:11, 10. Jul. 2007 (CEST)

Dienstherr ist die Anstellungskörperschaft also das Land ;-) Wer Vorgesetzter ist, dürfte wohl landesrechtlich gergelt sein. In Baden-Württemberg beispielweise gilt, daß die beamtenrechtlichen Vorschriften auch für Professoren gelten, was bedeutet, daß sich aus dem Landesbeamtengesetz ableitet, wer Vorgesetzter ist (bestimmt sich aus dem Aufbau der Verwaltung): Das bedeutet zumindest der Rektor ist unmittelabrer Vorgestzer, aber auch der Dekan kann bei entsprechender Regelung Vorgesetzter sein. --HolgerB 20:05, 12. Jul. 2007 (CEST)

Kirchenmaus

Was heißt denn Professor in Kirchendienst (Prof. i.K.)? --Abdull 22:20, 4. Dez. 2007 (CET)

Ein StR i. K. lehrt an einer kirchlichen Schule. -->Vermutung: Ein Prof i. K. lehrt in Eichstätt. --84.154.126.213 22:20, 23. Jan. 2008 (CET)

Professur ohne Doktor

Weiß jemand Bescheid, wie es funktioniert, dass man eine Professur bekommt, ohne Dr. zu sein? An meiner Hochschule gibt es einen Prof. Dipl.-Phys. ist momentan Studiengangsleiter. Es gab jetzt auch noch zwei Berufungsvorträge auf eine Professur bei denen ein Bewerber Dipl.-Ing (TU) war. Würde mich freuen, wenn hierüber etwas Klarheit geschaffen werden könnte. Danke! 15:24, 11. Jan. 2008 (CET)

  • Klar! natürlich können Nichtpromovierte qualifizierte zum Professor berufen werden!

An allen Technischen Universitäten: für alle technischen Fächer werden Qualifizierte mit Praxis bevorzugt: Diplomingenieure für das Baufach, für Maschinebau, chemische Anlagen (Verfahrenstechnik), Architektur, Stadtplanung, usw. Dies gilt sowieso an Fachhochschulen (frühere Ingenieurschulen) auch die früheren PH haben ihre Professoren aus dem Kreis der Lehrer gewählt Dann alle Kunsthochschulen berufen nicht unbedingt Promovierte für künstlerische oder künstlerisch-technische Fächer, es sei denn für theoretische Fächer (Kunstgeschichte, Musikgeschichte,usw.)() 21:06, 24. Okt. 2009 (CEST)

Stud.-Prof.

Mir ist neulich die Bezeichnung Stud.-Prof. über den Weg gelaufen, ich hab aber keine Ahnung, was das sein könnte. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 134.99.162.177 (DiskussionBeiträge) 07:14, 10. Jul. 2008)

Ich nehme an, Studienprofessor. --Bartian 11:12, 10. Jul. 2008 (CEST)

Gehaltsangaben ohne echte Quellenangaben! :-/

Z.Zt. (6.9.2008) enthält die Sektion Professur#Professorenverg.C3.BCtung keine ausreichenden Quellenangaben. Es wird lediglich auf die Wikipediaseite des DHV verwiesen.

8. ↑ a b Untersuchung des Deutschen Hochschulverbandes DHV vom November 2005

Das ist keine Quellenangabe. Wir bräuchten hier einen Link auf den entsprechenden Bericht des DHV.

Jakob Suckale 18:51, 6. Sep. 2008 (CEST)

§99 Professur (Österreich)

Was ist das genau? Eine Gast- oder Vertretungsprofessur? Nur auf 2 Jahre? --Benutzer:ckling41

Das ist eine Professur mit vollen Rechten, allerdings zeitlich befristet auf maximal zwei Jahre (kann auch weniger sein, aber nicht mehr). Typische Anwendungsfälle sind klarerweise Gast- und Vertretungsprofessuren (wobei das aktuelle österreichische Universitätsrecht weder den Begriff der Gastprofessur noch den Begriff der Vertretungsprofessur kennt). Der Name kommt vom § 99 Universitätsgesetz 2002, wo dieses „abgekürzte Berufungsverfahren“ geregelt ist (der Rektor entscheidet, ob und wem er den Arbeitsvertrag als Professor anbietet – es gibt keine Berufungskommission, der Rektor muss lediglich die ProfessorInnen des Fachbereichs um ihre Meinung fragen, er muss sich aber nicht an ihre Meinung halten). Das Gegenstück dazu ist der § 98 Universitätsgesetz 2002, in welchem das „normale“ Berufungsverfahren (mit Berufungskommission und allem Drum und Dran) geregelt ist. Die „§ 98-Professur“ und die „§ 99-Professur“ sind die einzigen beiden Varianten, die es an österreichischen Universitäten gegenwärtig gibt – alles andere, wenngleich es auch so ähnlich heißt (z. B. Ao. Univ.-Prof. usw.), zählt rechtlich nicht zu den Universitätsprofessoren.--UV 23:46, 1. Dez. 2008 (CET)

Was ist ein "öffentlicher Professor"?

Man findet häufig die Abkürzung 'o. ö. Professor', was ausgeschrieben anscheinend 'ordentlicher öffentlicher Professor' heißt. Aber was bedeutet 'öffentlich' dabei? --217.232.193.36 10:27, 10. Jan. 2009 (CET)

was ist eine Fiebigerstelle?

Den Begriff sieht man manchmal in Stellenausschreibungen und Lebensläufen.--137.226.154.174 10:57, 24. Mär. 2009 (CET)

Besetzung von Professuren durch Frauen

Der Abschnitt ist ein totaler Fremdkörper in diesem Artikel und gehört m.E. nach ausgelagert. --88.78.51.235 00:43, 1. Apr. 2009 (CEST)

Dieser Abschnitt kommt offenbar von außen, siehe http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,664195,00.html - -- Licentiatus 09:46, 2. Dez. 2009 (CET)

"Falscher" Professortitel "Assistant Professor" von sog. Deutscher Elite-Uni illegal verwendet

Die Ludwig-Maximilians-Universität hat jahrelang einen einfachen Postdoc (mit Drittmitteln finanziert) auf einer ihrer Webseiten als "Assistant Professor" bezeichnet - trotz jahrelanger Hinweise an den Rektor/Präsidenten der fraglichen Elite-Uni wurde dieser Fehler jahrelang nicht korrigiert, was ja einer Wettbewerbsverzerrung gleichkommt, zumal andere die Originalideen hatten. Darf eine deutsche, staatliche Universität wie die Universität München trotz Aufforderung den falschen Professorentitel zeitnah zu entfernen, den Titel "Assistant Professor" an einen Postdoc mit 2-3 Jahresfinanzierung von der Industrie zugestehen und auf einer offiziellen Webseite der Uni - praktisch mit dem Lehrstuhlinhaber - dulden? Natürlich halte ich viele Unis für hochkorrupt, wenn es um die Förderung von Professorensöhnen geht - da wird praktisch der Professorentitel schon vererbt. Mir ist aber der Begriff "Assistant Professor" aus den USA bekannt, wobei er selbst dort ganz unterschiedliche Aspekte hat: an einer echten Elite-Uni zählt das schon etwas, während es sonst fast ein Armutszeugnis ist, weil der Assistant Professor meist schlecht bezahlt ist und alle Forschungsmittel selbst einwerben muss, mancher PostDoc es mit fremdem Stipendium sogar besser haben kann. (nicht signierter Beitrag von 89.62.112.136 (Diskussion | Beiträge) 10:08, 18. Apr. 2009 (CEST))

Mir ist auch schon aufgefallen, daß es bei einigen englischsprachigen Seiten deutscher Unis (in der Regel ist diese Seite in Institutsverantwortung) die Post-Docs, Habilitanden oder Privatdozenten als "Assistant Professor" bezeichnet werden. Meiner Meinung nach ist dies auch illegal, da es meines Wissens nach in keinem deutschen Land eine rechtliche Grundlage für diese Verleihung gibt. Prinzipiell kann jeder seinen Beruf bezeichnen wie er will. Aber im Fall des Assistant Professor liegt das hart an der Grenze zum strafrechtlichen Mißbrauch von Amtsbezeichnungen, da man auch keine ausländischen Titel oder Amtsbezeichnungen führen darf. Assistant Professor ist aber auf jeden Fall in Amerika eine solche. Allerdings kann es hier aber auch so sein, daß es nicht in der Verantwortung des so bezeichneten ist; man kann von anderen schließlich benannt werden wie man will, weil man dafür ja nichts kann (auch wenn man nicht promoviert ist, darf eine andere Person mich als "Herr Doktor" anreden, ich darf mich aber nicht so nennen).--HolgerB 13:00, 18. Apr. 2009 (CEST)
  • Offenbar sind diese Beobachtungen sehr ungenau wiedergegeben.

Es kann zu gewissen Ungenauigkeiten kommen, wenn man z.B. die "Privatdozenten" und die "apl. Professoren" auf englisch übersetzen will, und dies kommt schon vor. Es sind die CV auf englisch des wisenschatlichen Personals! Der Privatdozent wird als "Senior lecturer" übersetzt. Dies ist mit Einschränkung richtig, aber so lautet die englische Bezeichnung des Dozenten; sie wird aber in den USA als "Assistant Professor" gleichgesetzt, also Privatdozent

engl. Senior Lecturer

amer. Assistant Professor. 0K! jetzt kann jeder verstehen. Der apl. Professor wird überwiegend als "Associated Professor" für USA Belange angegeben. In England gibt es nur den "Reader" und den "Senior Lecturer" (also die Ränge sind: 1. Professor 2. Reader 3. Senior lecturer), demnach könnte der apl. Prof. mit dem "Reader" gleichgestellt werden. Daß manche Institute an süddeutschen Universitäten manche Habilitanten oder Postdocs als Assistant Professor offiziell führen ist sicherlich nicht richtig. Es sei, sie haben Kooperationsverträge mit amerikanischen Universitäten, was die Sache nicht besser macht. In Österreich ist z. B. der deutsche apl. Professor = A0 Univ.-Professor. Mit anderen Worten, die österreichischen "apl. Profs" sind dort Beamte und bekommen sogar ein ordentliches Gehalt!() 21:24, 24. Okt. 2009 (CEST)

W3/W4 schon wieder veraltet?

Zitat: " Universitätsprofessoren (Univ.-Prof.). Amtsbezeichnung für verbeamtete Hochschullehrer an Universitäten in einigen Bundesländern. Sie werden heute in den Besoldungsgruppen W 2 oder W 3 eingestuft. In einigen Bundesländern ist diese Bezeichnung veraltet und wird nicht mehr für neu eingestellte Professoren verwendet. In Baden-Württemberg kann diese Bezeichnung beispielsweise nur noch auf Antrag von Professoren geführt werden, die diese vor dem Jahr 2000 bereits trugen.[1]"

Ich finde obigen Absatz doch etwas wirr. Ich dachte immer die W3/W4 Professuren sind die neuen C3/C4? Und die W-Professuren sollen schon wieder veraltet in BaWü sein? Kann das bitte mal je präzisieren/erklären? -- 85.181.189.86 11:29, 10. Mai 2009 (CEST)

Dieser Satz ist tatsächlich unverständlich und der Link falsch. (nicht signierter Beitrag von 77.12.108.209 (Diskussion) 09:38, 2. Jul 2010 (CEST))

Assistant Professor vs. wiss. Mitarbeiter

Das Statement "Der US-Begriff des „Assistant Professor“ entspricht am ehesten jenem des promovierten Universitätsassistenten in Österreich oder des Wissenschaftlichen Mitarbeiters (z.B. eine Lehrbeauftragten für ein spezielles Fachgebiet) in Deutschland (jedoch mit „tenure track“-Option und wesentlich höherer Selbständigkeit)." im Artikel halte ich für falsch oder zumindest sehr missverständlich.

Wissenschaftliche Mitarbeiter sind in D üblicheweise vom vorgesetzten Professor vollkommen abhängige, temporäre Doktoranden- oder Postdoc-Stellen. Mit dem amerikanischen Assistant Professor haben diese Stellen keine Ähnlichkeit, der Assistant Professor entspricht eher einer um tenure-track erweiterten Juniorprofessur.

Weiß jemand bestimmt, wie sich Assistant Professor vs. österr. Univ.-Assistent verhält?

-- 217.171.129.74 01:36, 4. Jun. 2009 (CEST)

  • Wenn Sie einmal Gelegenheit haben in einem österreichischen Universitätsführer zu lesen, werden Sie merken, daß dort schon lange die Funktionsstellen als "Assistant Professor oder Assistenzprofessor" gibt, die auch von promovierten Assistenten bekleidet werden können.

Wenn zu viele Qualifizierte gibt, dann nehmen diese bezahlte Stelle auch bereits Habilitierte, die nicht immer und sofort als "AO Univ.-Prof." übernommen werden können (auf Warteliste oder ähnlich..). Nicht Promovierte können Univ.-Assistenten auf jeden Fall werden! Wenn man hierarchisch diese Stellen auflistet, dann ergibt sich: 1. A0 Univ.-Prof. unbefristet (fast alle Habilitierte mit Lehrbefugnis und Lehrbefähigung) 2. Assistant Prof.(zeitlich befristet..) fast ausschließlich Promovierte, die die Zeit für die Habilitation nutzen (natürlich nicht immer und dies gilt nicht für alle Fächer..!!) 3. Univ.- Assistent, zeitlich befristet (für Promotion). in wenigen Fällen gibt es auch Dauerstellen. () 21:44, 24. Okt. 2009 (CEST)

Besetzung von Professuren durch Frauen (2)

  • Muss dieser gesamte Absatz an diueser Stelle in diesem Umfang vorhanden sein ? Da kann doch eigentlich mit einem Absatz auf ein übergeordentes Gender-Lemma hingewiesen werden ?? -- docmo 10:00, 25. Sep. 2009 (CEST)
Der entstand ja im Jahr 2007 aus dem Artikel Professorin, der gelöscht wurde und durch ein redirect ersetzt wurde - da kommen dann solche Artikel heraus ;-) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 10:54, 2. Dez. 2009 (CET)
Siehe dazu http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,664195,00.html :-) -- Licentiatus 00:10, 3. Dez. 2009 (CET)

Professor ohne Habilitation!?

1) Von dieser Seite: Die Bezeichnung stellt keinen akademischen Grad wie insbesondere der Doktor dar.

2) http://de.wikipedia.org/wiki/Habilitation

Die beiden Aussagen stehen im Widerspruch zueinander. Vielleicht kann jemand da ein wenig Licht ins Dunkle bringen. --77.132.33.246 14:24, 28. Nov. 2009 (CET)

? Wo siehst du den Widerspruch? -- Tasma3197 10:30, 16. Feb. 2012 (CET)

Professorinnen

Der Abschnitt "Besetzung von Professuren durch Frauen" ist, wie in mindestens zwei Abschnitten oben erwähnt, falsch am Platz. Entweder löschen oder auf eine angemessene Grösse beschränken.

Die Herkunft und der Entstehungsprozess ist hierbei nicht relevant. 94.220.241.228 18:09, 14. Feb. 2010 (CET)

Anzahlen

zu lesen wäre ebenfalls interessant: Wieviele Professuren insgesamt in D/A/CH, ggf noch aufgeschlüsselt nach Typ, Hochschultyp usw. WIeso sich nur auf eine einzige Tabelle mit Prozentanteilen weiblicher Studenten, Professoren usw. beschränken? -- 79.217.178.224 20:32, 5. Mär. 2011 (CET)

Apl. Professor und NS-Zeit

M.E. reicht beim apl. Professor der Hinweis aus, dass diese Bezeichnung 1933–35 entstanden ist. Der Hinweis, dass dies die NS-Zeit war auf die NS-Zeit ist m.E. an dieser Stelle nichts sagend, wenn nicht sogar irreführend. Oder sehe ich da etwas falsch? Ich würde vorschlagen diesen Zusatz zu entfernen. (nicht signierter Beitrag von 178.27.201.16 (Diskussion) 16:18, 14. Okt. 2011 (CEST))

+1, da das auch nicht wirklich was mit dem "bösen Wesen" des Nationalsozialismus zu tun hat. --Brainswiffer 17:41, 14. Okt. 2011 (CEST)

Studiengangsleiter

Die Funktion des Studiengangsleiters fehlt noch --77.4.53.167 22:02, 9. Dez. 2011 (CET)

Wo? Das ist ja wirklich nur eine Funktion - und es gibt sicher mindestens 100, die ein Professor so ausfüllen kann. --Brainswiffer 07:02, 16. Feb. 2012 (CET)

Liste von Professorinnen

Angesichts des bestehenden, im Artikel ja auch belegten, starken Ungleichgewichts von Professorinnen zu Professoren halte ich es durchaus für angemessen, das Thema in diesem Artikel anzusprechen. Dazu kann meinetwegen auch zählen, dass man historische nachzeichnet wie und wem es wann gelungen ist, die ersten deutschsprachigen Lehrstühle zu erobern - wie in 8.1 ja geschieht.
Insgesamt nimmt der Bereich jedoch im Artikel bereits ein Raum ein, der Zweifel aufkommen lässt, ob dem Thema nicht besser ein eigener Artikel gewidmet werden sollte.
Eindeutig zu weit - in diesem Artikel - geht, eine Liste von angeblich (weil durch nichts belegt) bekannter Hochschuldozentinnen anzulegen. Solche Listen gehören - wenn es überhaupt eine solche geben sollte, ich persönlich halte von dieser Form der Geschlechterdiskriminierung nichts - an eine andere Stelle.
Sollen die interessierten Personen ein Lemma „Bekannte akademische Lehrerinnen“ anlegen, die Liste nach dort kopieren und die sicher kommende Löschdiskussion redlich führen. Hier jedenfalls gehört so eine Liste nicht hin. -- Tasma3197 (Diskussion) 11:40, 6. Mär. 2012 (CET)

Lies weiter oben von Karl: „Der entstand ja im Jahr 2007 aus dem Artikel Professorin, der gelöscht wurde und durch ein redirect ersetzt wurde - da kommen dann solche Artikel heraus ;-) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 10:54, 2. Dez. 2009 (CET)“ Ich bin dagegegen, diese Liste zu löschen. --Liesbeth 11:43, 6. Mär. 2012 (CET)

Über Karl finde ich nichts. Aber ich 32 gefunden und den Spiegelartikel gelesen. Mehrfach ärgerlich. Denke ich mal drüber nach. An der Unbelegtheit und der Tatsache, dass eine solche Liste hier nicht passt ändert es aber nichts. Es mahnt mich nur zur Geduld. -- Tasma3197 (Diskussion) 12:09, 6. Mär. 2012 (CET)

Frage zu Abkürzungen

Ich dachte immer wenn z.B. jemand Prof. Dr. ist man nur den höchsten Titel angibt und der Rest unter den Tisch fällt da er ja i.d.R. Vorraussetzung für den nächsthöheren Titel ist. Bsp: Prof. Dr. Dr. -> Prof. Dr. rer nat. Dipl-Ing -> Dr rer nat. ...

Professor = immer Beamter?

Welche Unterschiede gibt es zwischen Professoren an öffentlich-rechtlichen und privaten Hochschulen? Mir erscheint die Unterscheidung zwischen diesen beiden Prof.-Guppen zu unklar herausgearbeitet, zumal es m.E. doch erhebliche Unterschiede gibt (auch in der "Besoldung" ( bzw. "Gehalt"?), welches sich sicher auch verschiedener (teils gemischter?) Quellen bedient... etc.) und private Hochschulen (und somit deren Professoren) unaufhaltsam auf dem Vormarsch sind - speziell in der Nähe zur Wirtschaft (Stichwort: BWL-Flut). Offene Fragen: Sind eigentlich alle Professoren auch Beamte? Auch jene an privaten Hochschulen? Wie und aus welchen Mitteln werden Professoren an privaten Hochschulen vergütet? Gilt der Titel Professor auch NACH deren Ausscheiden aus einer (privaten) Hochschule (z.B. durch Wechsel in die Wirtschaft) weiter? 79.221.214.248 21:24, 14. Feb. 2012 (CET)

Wenn wir die ganzen Professuren ehrenhalber ausnehmen (die können ja sonstwo arbeiten) und alles unter Beamter stimmt, dann sind im Privatbereich wohl alle verbeamtet (weil das auf Probe, befristet usw. auch möglich ist). Ausnahmen könnten bewähre nichtverbeamtete "Angestellte" sein, die eine Professur ehrenhalber für ihre Leistung haben. Wenn man dann Privatuniversität liest, müsste man daraus schliessen, dass die Leute - auch die Professoren - privatrechtlich angestellt sind, wo die spannende Frage aufkommt, ob das auch unbefristet möglich wäre. Ich glaubs nicht, denn Privattunis haben ja ein anderes Risiko - wie sollen die lebenslange Versorgung garantieren, wenn sie selber da keine Garantien haben. Man findet dazu interessanterweise wenig - vielleicht, weil man das nicht an die grosse Glocke hängen will, dass es da Unsicherheiten gibt :-) Es scheint noch umstritten zu sein, ob die Privaten auch Professoren "erster Klasse" sind, siehe dort die Österreich-Debatte :-) --Brainswiffer 07:01, 16. Feb. 2012 (CET)
Auch an staatlichen Hochschulen ist ein Professor nicht immer verbeamtet. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass er in einem Alter berufen wird, in dem das jeweilige Beamtenrecht die Verbeamtung nicht mehr zulässt. Dann ist er Angestellter und geht im Alter in Rente. Kommt die Hochschule heute teuer zu stehen, dafür merkt sie in ein paar Jahren aber nichts mehr von ihm. Man muss sich immer vor Augen halten, dass die Verbeamtung wie eine gewaltige, verdeckte Kreditaufnahme wirkt. Bei der Einstellung ist er billig, da keien Sozialabgaben abgeführt werden müssen und unter anderem wegen der Pensionszusagen das Brutto verglichen mit einem Angestellten auf gleicher Position niedrig ist. Nur die Pensionen tauchen nachher genauso im Haushalt auf, wie die aktuellen Besoldungszahlungen. Aber dann ist der verantworliche Politiker auch schon lange in Rente - oder Pension - oder Ehrensold.
An privaten Hochschulen kann der Professor nicht verbeamtet sein. Die Art der Finanzierung ist bei privaten Hochschulen durchaus unterschiedlich. Theoretisch aus Gebühren, Stiftungs- und Sponsorengeldern. Faktisch ist zumeist der Staat der größte Geldgeber. So laß ich letztens in einer Statistik, dass ein BWL-Student dem Staat an der privaten Hochschule Witten-Herdecke deutlich teurer kommt, als der an einer Hochschule des Landes. Trotz der hohen Gebühren, die der Student dabei tragen muss. Ich überlasse es der Fantasie und Recherche jedes einzelnen zu überlegen, wo das Geld wohl hingeht. -- Tasma3197 10:48, 16. Feb. 2012 (CET)
Es soll auch nichtdeutsche Professoren geben, die sind dann auch angestellt. Nacktaffe 12:08, 16. Feb. 2012 (CET)
So ist es. Das mit dem Alter war ja nur ein Beispiel. Für eine Nichtverbeamtung kann es mannigfaltige Gründe geben. -- Tasma3197 12:29, 16. Feb. 2012 (CET)
Habe jetzt mal nachgefasst und folgende Auskünfte bekommen: Professoren an privaten Hochschulen sind Angestellte, die Finanzierung der Hochschulen sehr unterschiedlich, die Berufung erfolgt meist auf Vorschlag der Hochschule durch das Land, der Titel ist nach dem Ausscheiden in der Regel futsch. -- Tasma3197 (Diskussion) 15:28, 16. Mär. 2012 (CET)

Besoldungsdurchschnitt und Gehalt

Es ist zwar richtig, dass im letzten Jahr das durchschnittliche Gehalt, auch Besoldung genannt, eines Professors (zumindest an einer Universität) etwa 70.000 Euro betrug. Der Besoldungsdurchschnitt ist aber (wie so oft im deutschen Recht) etwas anderes als der Durchschnitt der Besoldung: Hiermit meint man den Betrag, der im Landeshaushalt für Besoldung mindestens vorzusehen ist. Die Untersuchung des DHV bezieht sich auf ein Ergebnis einer kleinen Anfrage an den Berliner Senat, in der man sich gleichzeitig die Mühe machte, die tatsächlichen Besoldungausgaben und den Besoldungsdurchschnitt in Berlin miteinander zu vergleichen. Die Abweichungen waren nennenswert und in allen Fällen waren die tatsächlichen Besoldungsausgaben niedriger als der Besoldungsdurchschnitt.

Es ist derzeit so, dass auf Grund der Unsicherheit über zukünftige Zahlungen (Pensionen etc.) viele Hochschulen neu berufenen Hochschullehrern Beträge zahlen, die weit unter diesen 70.000 Euro liegen. Daher laufen derzeit auch mehrere landesweite Klagen gegen das Besoldungssystem. --Al 08. Dez 2007 (CET)

Dankeschön für die Informationen. Die Angabe wurde angepasst. --Bahrmatt (Diskussion) 07:57, 16. Apr. 2012 (CEST)

Besoldungsdurchschnitt und Gehalt

Es ist zwar richtig, dass im letzten Jahr das durchschnittliche Gehalt, auch Besoldung genannt, eines Professors (zumindest an einer Universität) etwa 70.000 Euro betrug. Der Besoldungsdurchschnitt ist aber (wie so oft im deutschen Recht) etwas anderes als der Durchschnitt der Besoldung: Hiermit meint man den Betrag, der im Landeshaushalt für Besoldung mindestens vorzusehen ist. Die Untersuchung des DHV bezieht sich auf ein Ergebnis einer kleinen Anfrage an den Berliner Senat, in der man sich gleichzeitig die Mühe machte, die tatsächlichen Besoldungausgaben und den Besoldungsdurchschnitt in Berlin miteinander zu vergleichen. Die Abweichungen waren nennenswert und in allen Fällen waren die tatsächlichen Besoldungsausgaben niedriger als der Besoldungsdurchschnitt.

Es ist derzeit so, dass auf Grund der Unsicherheit über zukünftige Zahlungen (Pensionen etc.) viele Hochschulen neu berufenen Hochschullehrern Beträge zahlen, die weit unter diesen 70.000 Euro liegen. Daher laufen derzeit auch mehrere landesweite Klagen gegen das Besoldungssystem. --Al 08. Dez 2007 (CET)

Dankeschön für die Informationen. Die Angabe wurde angepasst. --Bahrmatt (Diskussion) 07:57, 16. Apr. 2012 (CEST)

Professor als Prädikat

In einem Schreiben des preußischen Ministeriums der geistigen, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten aus dem Jahr 1906 las ich u. a. die nachfolgende Formulierung: " In Anerkennung der wissenschaftlichen Leistungen wird Herrn Oberbibliothekar Dr..... das Prädikat ,Professor´ verliehen." Dmicha (Diskussion) 14:01, 21. Apr. 2012 (CEST)

Das kann hier wahrscheinlich mit "Titel" gleichgesetzt werden. --Bahrmatt (Diskussion) 14:06, 21. Apr. 2012 (CEST)

Ja, es ist unstrittig ein Titel. Diese wurden aber offensichtlich noch unterteilt. Ich las auch, dass der Titel eines "Geheimen Regierungsrates" als "Charakter" bezeichnet wurde. Dann gab es noch "Ränge der Räte" (z. B. 4. Klasse). Dmicha (Diskussion) 16:18, 21. Apr. 2012 (CEST)

Genderperspektive bei der Berufung

Zwischen Benutzer:Tasma3197 auf der einen Seite und einigen IPs sowie Benutzer:Fridolin80 auf der anderen Seite entwickelt sich gerade ein beginnender WP:Editwar um einen Abschnitt, der Gender-Studien hinsichtlich der Berufungsverfahren zitiert. Ich möchte darum bitten, statt dessen hier darüber zu diskutieren.

Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, die beiden Studien, die bereits veröffentlicht sind, mit aufzunehmen. Insgesamt gibt es tatsächlich einen gewissen Überhang an gender-spezifischen Aspekten in diesem Artikel, aber das sollte man mMn eher dadurch beheben, indem die restlichen Aspekte breiter dargestellt werden. Gruß, Darian (Diskussion) 15:24, 6. Jun. 2012 (CEST)

Ich will an dieser Stelle auch auf diese Diskussion hinweisen. Ich hatte mich dann auch in der verwiesenen Diskussion auf einer Benutzerseite zu dem Thema gemeldet. Reaktionen gab es keine. Anscheinend bestand der Wunsch, die Sache auszusitzen. Ich habe ganz gewiss nichts dagegen, das Genderthema hier zu erwähnen. Was auch der Grund war, warum ich die Liste der bekannten Professorinnen, die unbelegt und hier völlig Fehl am Platze ist, zunächst unangetastet lies. Aber was zu viel ist ist zu viel.
Der jetzt von mir mehrfach revertierte Beitrag ist nicht nur bezüglich seines Stils und der Art der Quellenangaben (Nicht in Fußnoten. Ist mit Junghans 2012 „Die Eigenmittelanforderungen an Immobilienkapitalanlagen von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Solvency II“ gemeint, oder was? Färber/Spangenber 2008 sind so bekannt, dass die DigiBib weder vom einem noch dem anderen auch nur einen Nachweis in 2008 liefert) unangebracht (WP:LIT?) sondern in seiner ganzen Formulierung und Aussage unenzyklopädisch und weist keinen Bezug zum Lemma auf.
Das gilt teilweise auch bereits für die Altversion, die ich (noch) unangetastet lies. Immerhin ist da aber bei der unzureichenden Angabe Schmeiser 1994 recht rasch „Akademischer Hasard : das Berufsschicksal des Professors und das Schicksal der deutschen Universität 1870 - 1920 ; eine verstehend soziologische Untersuchung“ der Martin bei Klett aufzufinden und für Brezinka 2000 der Wolfgang allerdings mit gleich zwei passenden Artikeln.
Kurz: der ganze Beitrag ist stilistisch daneben, fachlich Murks und passt zumindest in dieser Breite nicht ins Lemma.
Ich ersuche daher dringend, den ganzen Gender-Abschnitt und die eingestreuten Passagen in ein eigenes Lemma zu verschieben und hier auf ein enzyklopädisch angemessenes Maß zu beschränken. Das hier ist ein Lexikonartikel und keine Seminararbeit.
Ich bitte die Genderfans, die hier offensichtlich weltanschaulich tätig werden wollen, das selbst zu erledigen, stehe aber ansonsten bereit das in sagen wir einer Woche zu übernehmen. --Tasma3197 (Diskussion) 12:26, 7. Jun. 2012 (CEST)

Prof. asoc. und Prof. inv.

Mir sind die im Betreff genannten Abkürzungen begegnet. Mir ist es nicht gelungen, sie erfolgreich zu recherchieren. Wer kann helfen? --84.46.58.98 16:29, 24. Sep. 2012 (CEST)

Die sind Dir so nicht auf deutsch begegnet? Prof. asoc. ist wohl der Assoziierte Professor, Prof. inv. ein "invited" Professor, also nur eine Gastprofessur (kein wirklicher Titel). --Brainswiffer (Diskussion) 14:57, 25. Sep. 2012 (CEST)

Belege fehlen

Hallo zusammen,

im Abschnitt Besoldung ist vermerkt, dass je nach Bundesland im Falle einer Erstberufung eine bis zu acht Jahre umfassende befristete Beschäftigung vorgeschrieben ist. Gibt es hierfür Belege (Hochschulgesetze etc.) bzw. Erfahrungsberichte? --Bahrmatt (Diskussion) 09:01, 12. Nov. 2012 (CET)

ist erledigt. --Bahrmatt (Diskussion) 08:53, 4. Mai 2013 (CEST)

Abkürzung nplao. Professor

Ich habe eben die Abkürzung nplao. in Martin Kröger und darauf in 5 weiteren Artikeln gefunden. Scheint weitgehend bei Leipziger Professoren vorzukommen. Ich würde auf nichtplanmäßig außerordentlich tippen, aber die Abkürzung ist nirgends erklärt. -- IvlaDisk. 00:12, 19. Okt. 2012 (CEST)

Die Bezeichnung ist mir auch nicht geläufig. Die Vermutung, dass es sich um einen "nicht planmäßigen" Professor handelt, ist aber nicht abwegig. --Bahrmatt (Diskussion) 08:18, 20. Nov. 2012 (CET)

Thema verfehlt.

Ist das ein enzyklopädischer Artikel über Professuren oder eine feministische Spielwiese? Da müsste mal jemand mutig aufräumen 1.) bloße Spekulationen sowie 2.) Behauptungen, die sich nur aus Zirkelverweisen feministischer Literatur nähren, entfernen. --92.193.41.85 20:41, 18. Nov. 2012 (CET)

Wenn Du das mit Name und Hausnummer sauber ableitest, was was warum ist: ich wäre der Letzte, der Dir dann niicht folgt :-) --Brainswiffer (Diskussion) 08:22, 19. Nov. 2012 (CET)
Der oder die letzte? :-) Habe aber wichtigere Sachen zu tun, als Feministinnenliteratur zu lesen...--92.193.118.80 13:33, 24. Nov. 2012 (CET)
Wenn Du sie gar nicht gelesen hast, dann solltest Du schon etwas zurückhaltender sein :-) Dies sagt Dir ein Gegner jeden Genderwahnsinns --Brainswiffer (Diskussion) 09:27, 25. Nov. 2012 (CET)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 05:15, 5. Okt. 2012 (CEST)

Zum letzten Link: Bei destatis läßt sich einiges an Zahlen finden. Eine Übersicht über ältere Fassungen von "Personal an Hochschulen" ist hier. Die Zahlen für 2009 stimmen nur so gar nicht mit denen im Artikel überein, da muss jemand ran, der sich damit auskennt. -- IvlaDisk. 00:12, 19. Okt. 2012 (CEST)
Erledigt
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Niedersachsen-Professur als Senior- oder Stiftungsprofessur?

Ich habe den Fakt unter Seniorprofessur erwähnt, weil es um den Aspekt der Weiterbeschäftigung älterer Professoren nach dem Pensionierungszeitpunkt gehört. Irgendwo ist es sicher auch eine Art "Stiftungsprofessur". --Brainswiffer (Diskussion) 18:39, 15. Feb. 2013 (CET)

Besten Dank. Ich habe die Informationen in den Artikel aufgenommen. --Bahrmatt (Diskussion) 18:50, 15. Feb. 2013 (CET)
So ist es prima. --Brainswiffer (Diskussion) 19:15, 15. Feb. 2013 (CET)

FH-Professuren in Österreich

Fehlen derzeit komplett. Ich finde nicht besonders viel zu dem Thema - FHStG § 10 Abs 3 Zahl 10 sowie Abs 8 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009895) sagen nur etwas nebulös dass die Bezeichnungen analog zum Universitätswesen zu vergeben sind. Dieses Fundstück http://www.fh-vie.ac.at/content/download/1518/8659/file/Bezeichnung.pdf deutet aber eine ziemlich freizügige Auslegung an, d.h. die Bezeichnung "FH-Professor" ist dort als eine Auszeichnung für treue Dienste in Lehre und/oder Administration zu verstehen (und somit eher im Sinne der "Gymnasiumsprofessoren" oder "Ehrenprofessoren", eben nicht wie im Universitätswesen). Muss aber an anderen FHs nicht genauso sein. Wer weiß mehr? --Pepekupfer (Diskussion) 21:12, 3. Jan. 2013 (CET)

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Herr Professorin

Sollte man das hier einpflegen oder noch 4 Monate warten? Sollte es wider Erwarten nicht durchkommen gehört es eigentlich auch erwähnt. --Antax (Diskussion) 22:08, 4. Jun. 2013 (CEST)

Salzstreuerinnen, Hühnerinnenfilet oder Flaschenöffnerin lassen erwarten, wie "das akademische Volk" darauf reagiert. Manchmal muss man etwas bis zur Karikatur zuspitzen, ehe man den Schwachsinn bemerkt - das ist hier offenbar geschehen. Man stelle sich vor, ein gestandener Professor wird als Professorin xy vorgestellt. Jeder wird sich dann fragen: Hat der was machen lassen? :-) Lustig, dass die zugeben, bei der "eigentlichen" Förderung der Frauen noch Reserven zu haben. Hier einpflegen würde ich es erst, wenn der Schwachsinn verbreiteter wäre, wovor uns die Göttin bewahren soll. Ansonsten als Leipziger Eulenspiegeliadin als Episode... --Brainswiffer (Disk) 14:22, 5. Jun. 2013 (CEST)

Zumindest in der Presse schlägt das wie erwartet Wellen (für spätere Quellen), wie erwartet aber noch unklar, ob das ernst bleibt oder eine Eulenspiegeliade wird. Ein Lemma wäre Genderwahn bei Tilteln :-)

--Brainswiffer (Disk) 18:58, 5. Jun. 2013 (CEST)

Ein Lemma wäre Ideologisch verbrämte Klempnerei an der deutschen Sprache Feministische Linguistik. In Hannover wollten sie den Begriff Fussgängerinnenzone einführen, aber sie haben noch die Kurve gekriegt: Sie heißt jetzt Flaniermeile --Antax (Diskussion) 20:57, 5. Jun. 2013 (CEST) P.S. Ah, Brainswiffer, ich seh gerade Du bist aus der Schweiz. Daher die Fehleinschätzung. Das Ganze wird m.E. ziemlich sicher kommen und ist todernst gemeint. Dass der Physik-Prof, der den Vorschlag gemacht hat, ein genervter Eulenspiegel war, liegt zwar im Bereich des Möglichen, die Wahrscheinlichkeit für ein solches Handeln sinkt jedoch rapide bei Überqueren des Bodensees. Auch wenn Eulenspiegel eine urdeutsche Figur ist, die Zeiten sind, zumindest was diesen Themenbereich btrifft, vorbei.
Resignation("Es wird eh kommen") ist bei vielen Dingen dann schuld, dass es dann wirklich kommt. Dieser militante Vulgärfeminismus (sie werden verarscht und merken es nicht mal) hat zum Glück nicht mal bei der Mehrheit der Frauen (in Deutschland!) Anklang. Dass das vom Vorschlagenden als satirische Überspitzung gemeint war, geben die Quellen eigentlich übereinstimmend her. Meine Lieblingshypothese wäre immer noch, dass durch diese Überspitzung die feministische Linguistik insgesamt einen Dämpfer bekommt und man sich stattdesen auf die wirklichen Probleme der Chancengleichheit konzentriert. --Brainswiffer (Disk) 07:15, 6. Jun. 2013 (CEST)
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Professor mit Lehrauftrag

kann hier noch jemand mit ahnung vom DDR-Recht zu Professor mit Lehrauftrag bzw. Professor mit vollem Lehrauftrag ergänzen, denn das kommt doch recht häufig in den biografien vor? danke im voraus. --Jbergner (Diskussion) 11:02, 30. Dez. 2013 (CET)

Es gab als "höchstes" noch den Professor mit Lehrstuhl und "darunter" noch den Dozenten {immer für xyz} - schon in etwa als Analogie zu C1 bis C4. Beispielbiografien: http://saebi.isgv.de/biografie/Johannes_Gellert_(1904-1994) oder http://www.geomagnetismus.net/lebenslauflang.html. Ein geeignete Quelle müsste man finden --Brainswiffer (Disk) 19:21, 30. Dez. 2013 (CET)
in Dorit Petschel: 175 Jahre TU Dresden: Die Professoren der TU Dresden, 1828-2003 gibt es allein für DD 6x"Professor mit vollem Lehrauftrag", 42x"Professor mit Lehrauftrag" und 42x"Professor mit Lehrstuhl". das sollten wir schon mit WL irgendwohin hier in den artikel leiten können, zumal es in den hier schon geschriebenen biografien die titel auch gibt: "Professor mit Lehrauftrag" -> Peter Vielhauer. "Professor mit vollem Lehrauftrag" -> Ernst Kähler. "Professor mit Lehrstuhl" -> Gerhard Wilhelm Heise. --Jbergner (Diskussion) 19:07, 30. Dez. 2013 (CET)
Sorry, die letzte Nachricht war nicht volständig. Wenn wir es in den Artikel einarbeitenn (und dann dorthin weiterleiten), brauchte man eine Quelle - etwa eine Verordnung. Da finde ich leider im Moment nichts, das müsste man aber haben. --Brainswiffer (Disk) 19:21, 30. Dez. 2013 (CET)

Da hammer was - aber etwas anders: http://www2.gender.hu-berlin.de/ausstellung/Infocomputer/Massnahmen/Zeitstrahl_DDR.htm

6.11.1968: Verordnung über die Berufung und die Stellung der Hochschullehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen - Hochschullehrerberufungsverordnung (HBVO) Danach sind nunmehr "hauptamtliche" Hochschullehrer: ordentliche Professoren, Hochschuldozenten und Professoren bzw. Dozenten mit künstlerischen Tätigkeiten (§ 8, Abs. 1). Daneben gibt es die "nebenamtlichen Hochschullehrer. Die sind: Honorarprofessoren und Honorarassistenten. Sie sind nicht Angehörige einer Hochschule (§ 4, Abs.1 ). Schließlich gibt es die "außerordentlichen" Professoren. Dies sind Hochschuldozenten oder wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule, denen ein entsprechender Titel verliehen wurde (§ 5). Voraussetzung der Berufung zum Hochschullehrer ist die "facultas docendi" (Lehrbefähigung). Quelle: Gesetzblatt der DDR, Berlin, Jahrgang 1968, Teil II Nr. 127, S. 997.

Entweder es gibt danach noch was oder das war vorher? http://books.google.ch/books?id=mLPRyXbH68cC&pg=PA262&lpg=PA262&dq=Verordnung+Professoren+in+der+DDR&source=bl&ots=oyDWzpEDaj&sig=8Yx_-YhwsuC8VKfj_IM-iAAUoM8&hl=de&sa=X&ei=FLrBUoyGLumAywONh4CICA&ved=0CEIQ6AEwBA#v=onepage&q=vollem%20Lehrauftrag&f=false spricht davon Lehrauftrag ist ao Prof. in dem Buch gibts aber keinen vollen Lehrauftrag. --Brainswiffer (Disk) 19:29, 30. Dez. 2013 (CET)

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Frauenförderung Deutschland

Ich habe versucht die folgenden zwei Abschnitte zu entfernen. Ersteren, weil er zum einen unbelegt ist, zum anderen weil dies eh an von Bundesland zu Bundesland und Hochschule zu Hochschule unterschiedlich gehandhabt wird. Dies wurde von Nutzer "Brainswiffer" jedoch wieder rückgängig gemacht. Ich werde nun einen Belegbaustein einfügen und den Abschnitt erneut entfernen, sollte innerhalb angemessener Zeit kein Beleg erfolgen.

In Berufungsverfahren soll dann darauf geachtet werden, dass das Verhältnis der in die engere Wahl gezogenen Männer und Frauen dem Verhältnis in den Bewerbungen entspricht. Bei 20 % Bewerbungen von Frauen werden dann z. B. etwa zwei :Frauen eingeladen und acht Männer. Die Chancen, als Frau eingestellt zu werden, sind also nicht künstlich erhöht.

--

Den folgenden Teil habe ich entfernt, weil kein direkter Bezug zur Frauenförderung besteht. Eine Förderung Margarete von Wrangell im Simme der Gleichstellungsförderung wird nicht ersichtlich.

In einem Bericht über Margarete von Wrangell, die 1923 Deutschlands erste Hochschulprofessorin wurde, ist zu lesen:
Viele bezweifelten zudem grundsätzlich, ob eine Frau ein Institut mit überwiegend männlichem Personal leiten könne. Einige Wissenschaftler gingen sogar noch weiter und beschuldigten sie, ihre Forschung sei nicht ausreichend belegt oder :sogar abgeschrieben, sie habe „getäuscht“ und „betrogen“. Allerdings erklärte das damalige württembergische Kultusministerium die Sache zu einem rein wissenschaftlichen Streit – zu einem rechtlichen Nachspiel oder anderen Konsequenzen :führten die Vorwürfe daher nicht.

Auch diesen Abschnitt werde ich, wenn kein begründeter Widerspruch erfolgt, erneut entfernen.78.48.68.181 20:09, 27. Apr. 2014 (CEST)

Ersteres zu belegen, ist eine berechtigte Forderung. Zweiteres ist eine wichtige historische Feststellung, wie das früher war. Man kann es ggf. anders plazieren, aber auch nicht löschen. Das wäre Weisswäscherei :-) --Brainswiffer (Disk) 20:20, 27. Apr. 2014 (CEST)
"Zweiteres ist eine wichtige historische Feststellung, wie das früher war." Der Abschnitt verrät keinerlei Information zum damaligen Stand der Frauenförderung. Es ist für den Leser nicht ersichtlich, wie Margarete von Wrangell an diese Professur kam, weshalb ich ihn entfernen werden. Es ist nicht sinnvoll, wahllos Informationen in unpassende Themen einzutragen, nur weil sie für wichtig erachtet werden, solange sie keine spezielle Bedeutung für das jeweilige Thema haben. Wenn jemand ihn in einem passendem Thema unterbringen kann, habe ich keine Einwände.
Sollte jemand einen Beleg für den ersten Abschnitt finden, so ist trotzdem darauf zu achten, den richtigen Bezug (Bundesland/Hochschule) zu nennen, so er nicht auf ganz Deutschland verallgemeinert werden kann. 78.48.68.181 20:49, 27. Apr. 2014 (CEST)
Es ist hier üüblich, das erst zu diskutieren. Erntfernst Du es vorher wieder, ist das Edit-War und kann böse enden. Die dort geschilderten Dinge verraten sehr wohl historische Einstellungen zur Frauenförderung (nämlich dass man die Frauen generell für ungeeignet hielt). --Brainswiffer (Disk) 21:01, 27. Apr. 2014 (CEST)
Nein, es ist höchstens eine Aussage zur Meinung über weibliche Professoren im Allgemeinen. Ein direkter Bezug zur Frauenförderung wird nicht deutlich. Insbesondere rechtfertigt es nicht die Länge von etwa 30%, die es derzeit im Thema einnimmt (bzw. bei Nichtbeachtung unbelegter Sätze entsprechend mehr). 78.48.68.181 21:25, 27. Apr. 2014 (CEST)
Wir müssen ja nicht einer Meinung sein. Das war aber der Nuullpunkt, wo die Frauenförderung begann. Wenn Dir der Rest fehlt: schreib mehr dazu, statt vorhandenes zu löschen - was für die Bewertung der Entwicklung aber wichtig ist. --Brainswiffer (Disk) 21:46, 27. Apr. 2014 (CEST)
Du schreibst, dort habe die Frauenförderung begonnen. Allerdings geht aus dem Abschnitt überhaupt nicht hervor, wo hier eine Frauenförderung vorgelegen haben soll. Eine Professorin kann aus verschiedenen Gründen (u.a. Sexismus) kritisiert werden, d.h. aber nicht, daß ihre Berufung aus Frauenförderung herrührt. Dies ggf. herauszuarbeiten ist nicht meine Pflicht, ich habe auch keine entsprechenden Informationen zu irgendeinem "Rest". Wenn Du Informationen zu ihrer Berufung hast, kannst Du diese darlegen. Die Kritik an ihr gehört aber nicht an diese Stelle. 78.48.68.181 00:24, 28. Apr. 2014 (CEST)
Du fasst mich falsch zusammen: Die Einleitung des Zitates könnte in etwa so sein: "Historisch gesehen war man der Tatsache, dass Frauen auch leitende Funktionen in der Wissenschaft einnehmen können, sehr negativ gegenüber eingestellt. So findet man in einem Bericht von.<usw>.. Theoretisch gehört das nach vorn und dann sollte man erklären, was sich dazu im Verhältnis geändert hat und wie die heutige Situation ist. --Brainswiffer (Disk) 07:11, 28. Apr. 2014 (CEST)
Das fiele dann wohl bereits unter Theoriefindung.78.48.22.113 16:57, 28. Apr. 2014 (CEST)
Das verstehe ich nicht --Brainswiffer (Disk) 18:26, 28. Apr. 2014 (CEST)
Ich beziehe mich hierauf: "Historisch gesehen war man der Tatsache, dass Frauen auch leitende Funktionen in der Wissenschaft einnehmen können, sehr negativ gegenüber eingestellt." Theoriefindung 78.48.3.93 20:47, 29. Apr. 2014 (CEST)
wenn das das den einen von Dir löschgewolltemn Abschnitt einleitet, ist das doch richtig - so war es gedacht. Ist das nicht klar geworden, wie ich das meine?--Brainswiffer (Disk) 20:58, 29. Apr. 2014 (CEST)
Und spannend fände ich, wenn die heutigen Genderer schon darauf hinwirken, dass sogar die Geschichte, dass es früher anders war, "geklittert" werden soll.. --Brainswiffer (Disk) 07:49, 28. Apr. 2014 (CEST)
Es ist himmelschreiender Unsinn und historisch nicht haltbar, die Professur von Margerate von Wrangell unter Frauenförderung aufzuführen, die es zu der Zeit gar nicht gab. Im Gegenteil, wie man am Beispiel Wrangell zeigen kann. Brainswiffer, eine enzyklopädische Darstellungen wird nicht nach Meinen und Hörensagen, sondern nach Fachliteratur verfasst. Was nicht gemäß WP:Belege referenziert ist, kann, ja muss entfernt werden.--Fiona (Diskussion) 21:28, 29. Apr. 2014 (CEST)
PA entfernt Dann zeig mal, dass man Frauen schon immer zugetraut hat, Institute zu leiten oder Professuren auszufüllen - das Frauen von Anfang an diese Positionen ohne Widerspruch der Männer innehatten :-) Da wäre ich drauf sehr gespannt. Als historischer Ausgangspunkt, wo die Frauenförderung sich anfangs mit auseinandersetzen musste, allemal relevant. Ich hab das überigens nicht geschrieben, bin nur gegen Löschen der historischen Perspektive. --Brainswiffer (Disk) 21:30, 29. Apr. 2014 (CEST)
Nein, Brainswiffer du hast zu "zeigen", nämlich sauber nach Fachliteratur darzustellen. Das hast du nicht gemacht. Darum ist das Entfernen solcher TF-Abschnitte völlig korrekt und notwendig.--Fiona (Diskussion) 21:36, 29. Apr. 2014 (CEST)

Und was hat dieser Abschnitt mit Frauenförderung zu tun:

Schon 1785 betonte der Mathematiker und Astronom Jérôme Lalande die Bedeutung weiblicher Forscher. Seine Lebensgefährtin Louise-Elizabeth-Félicité du Piery wurde später erste Astronomie-Professorin.

Gibt es Fachliteratir, die einen Zusammenhang zwischen Frauenförderung und der Professur von Louise-Elizabeth-Félicité du Pieryals darstellt?

Ich werde den Abschnitt entfernen.--Fiona (Diskussion) 21:36, 29. Apr. 2014 (CEST)

Zu spät - die Quelle ist ergänzt :-) Recht hattest Du, das man das bequellen muss. Ist ein gutes Bild in der FAZ, wie man unter diesen Bedingungen Professorinn wurde und wie die Bedingungen waren, von denen die Frauenförderung bei Professoren!! (und darum gehts hier) ausgehen musste. Und sie wird eben auc als erste deutsche Professorin geführt. --Brainswiffer (Disk) 21:38, 29. Apr. 2014 (CEST)
Nein, es reicht nicht ein Zitat zu bequellen. Du musst nach Fachliteratur den Zusammenhang darstellen. Frauenförderung gab es es jedoch zur Zeiten von Wrangell nicht.--Fiona (Diskussion) 21:46, 29. Apr. 2014 (CEST)

Recherchiere doch erst einmal Fachliteratur zum Thema Frauenförderung im Bereich Professuren, die du dann hier vorlegst, so dass darüber diskutiert werden kann. Das Kapitel ist in der aktuellen Version ein Desaster und erfüllt nicht im Mindesten die Anforderungen an eine enzyklopädische Darstellung.--Fiona (Diskussion) 21:49, 29. Apr. 2014 (CEST)

Ich wäre Dir dankbar, wenn Du sachdienlich ergänzt und nicht andere runterputzt - zumindest nicht mich. Immerhin habe ich das eben bequellt und eingeordnet, was der Schreiber uns sehr wahrscheinlich sagen wollte. Dass die eigentliche Förderung ergänzt werden muss, ist unstrittig. Wenn Du mir schon zu dem Thema folgst (wer beschwert sich denn immer über stalking), dann machs doch einfach statt wieder nur PA zu starten und andere runterzuputzen. --Brainswiffer (Disk) 21:59, 29. Apr. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Brainswiffer (Disk) 06:54, 23. Feb. 2015 (CET)

Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen

[8]Das Programm des Land Baden-Württemberg sollte eingearbeitet werden.--Fiona (Diskussion) 21:43, 29. Apr. 2014 (CEST)

das ist eine gute Idee. --Brainswiffer (Disk) 21:44, 29. Apr. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Brainswiffer (Disk) 06:53, 23. Feb. 2015 (CET)

Editwar

Leider setzt Brainswiffer seine Theoriefindung per Editwar durch.[9] Der Artikel in der FAZ[10] sagt nicht über Frauenförderungen von Professorinnen in Deutschland. Er stellt auch keinen Zusammenhang wischen der Professur von Wrangell und dem, was in Deutschland unter Frauenfördeung verstanden wird, her. Zu Zeiten von Wrangell gab Frauenförderung noch gar nicht. Was soll das also, Brainswiffer? Dein Editierverhalten verstößt gegen alle Regeln für enzyklopädisches Arbeiten. --Fiona (Diskussion) 21:56, 29. Apr. 2014 (CEST)

Sorry, aber Du hast das gelöscht, trotzdem ich das gerade bequellt und umgeschrieben habe, was es eigentlich sagen will. Ist das nicht recht plump, da Editwar zu rufen? Du pauschalisierst hier schon wieder. Und das ein Artikel über die erste deutsche Profesorin und ihre Probleme nichts mit den Anfangsproblemen der Frauenförderung zu tun haben, musst Du auch genauer erklären. -Brainswiffer (Disk) 22:01, 29. Apr. 2014 (CEST)
Brainswiffer, du hast einen FAZ-Artikel über von Wrangell untergebracht, aber nicht den Zusammenhang zur Frauenförderung von Professorinnen dargestellt und belegt. Der FAZ-Artikel sagt darüber nichts, gar nichts. Du benutzt einen Artikel, um deine Meinung zu transportieren.--Fiona (Diskussion) 22:09, 29. Apr. 2014 (CEST)
Das ist im Unterschied zu dem von mir Gelöschten kein PA. Es bleibt sachlich falsch. Wie ich schon sagte, bin ich hier ein gelegentlicher Leser, der auf ausgewogene Darstellung achtet. Dass Du nicht nachvollziehen kannst, wie der Schreiber der Zeilen das meinte und ich das präzisierte, nehme ich Dir ab. Ich fasse aber ganz sachlich zusammen, dass wir uns schon oft gerieben haben, weil Du den Anspruch stellst, dass Du immer recht hast und alle anderen quasi dumm, faul und bösartig sind (sorry, so erlebe ich das aber auf einen Nenner gebracht). Kein Thema gehört Dir allein, Du bist auch kein "Schiedsrichter". Das ist ein Gemeinschaftsprojekt. Mir persönlich ist das Thema nun wieder nicht so wesentlich, mit Dir in einen Editwar zu treten. Was mir an Erkenntnis reicht, sagte ich gestern. --Brainswiffer (Disk) 07:17, 30. Apr. 2014 (CEST)
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Professor *emerita?

Die Abkürzung "Prof. em." wird als Professor emeritus/emerita aufgelöst. Da das ja offenbar Latein sein soll und "professor" im Lateinischen maskulin ist, kann es nur "professor emeritus" heißen, gleich welches natürliche Geschlecht die bezeichnete Person hat. --Lundian (Diskussion) 12:19, 4. Mai 2014 (CEST)

Hallo, die Sachlage sehe ich genauso. Vielen Dank --Bahrmatt (Diskussion) 14:59, 6. Mai 2014 (CEST)
+1, man sagt zwar manchmal "Sie ist eine Emerita", aber Prof.em. ist wirklich nur Latein und emeritus (genauso wie Prof. Dr. nicht Professorin Doktorin heisst). Die militante Frauenbewegung bringt es aber sicher irgendwann fertig, soga Latein nachträglich zu ändern.--Brainswiffer (Disk) 07:02, 7. Mai 2014 (CEST)
Latein wird nicht von militanten Frauenbewegungen, sondern von den Altphilologen nachträglich verändert. Mit Historizität hat es der meiste Lateinunterricht nicht so. --Chricho ¹ ² ³ 18:44, 7. Mai 2014 (CEST)

Alles klar, Brainswiffer & Co., in deiner Weltsicht ist der Springer VS Verlag ist dann wohl von der "militanten Frauenbewegung" unterwandert, denn er gebraucht die weibliche Sprachform für emeritierte Professorinnen. Professorin emerita, abgekürzt Prof. em., oder kurz Emerita ist State of the Arts in der akademischen Welt - daran müssen sich sogar Wikipedianer gewöhnen. Übrigens ist im englischen Sprachgebrauch professor emerita oder auch Emerita Professor oder kurz: Emerita gebräuchlich. Siehe u,a,: The Biographical Dictionary of Women in Science. Pioneering Lives From Ancient Times to the Mid-20th Century, Routledge (Verlag), erste Auflage 2000 (huhu, nicht weitersagen: der Routledge Verlag ist ebenfalls von der militanten Frauenbewegung unterwandert) Siehe: Editorial Board der Routledge Encyclopedia of Philosophy: E. J. Ashworth, Distinguished Professor Emerita, University of Waterloo, Canada. --Fiona (Diskussion) 08:24, 7. Mai 2014 (CEST)

Danke für einen Beweis mehr :-) Und wir wollten doch nicht stalken, oder? Interessant, dass das, was ich voraussah, offenbar schon angefangen hat - eigentlich kein Wunder. Da lob ich mir doch den Duden, der wie ich sagte eine Emerita aber noch keine Prof.emerita kennt. Wenn das dann mal dort eingeflossen ist (und das ist DIE Sekundärqurelle), kannst Du wiederkommen. Bis dahin sind das alles Primärquellen, was Du aufzählst - das kann allenfalls weiter unten aufgeführt werden (z.B. in Frauenförderung), nicht aber als anerkannte Sprachrealität. --Brainswiffer (Disk) 08:52, 7. Mai 2014 (CEST)
War ja klar, dass du Professorin emerita wieder entfernst[11]. Selbstverständlich gilt nicht nur der Duden als Referenz für die anerkannte Sprachrealität in der akademischen Welt. Doch ich habe kein Interesse mich mit deiner mission auseinanderzusetzen - damit ich vergeude ich keine Zeit. --Fiona (Diskussion) 09:03, 7. Mai 2014 (CEST)
"Selbstverständlich" :-) Sogar meine Oma erkennt beim scrabble wenigstens den Duden an, gilt ansonsten als eine Erfinderin des Streites Wie Du akzeptierst, dass in dem Falle wirklich mal der Duden zählt (und es geht um Abkürzungen in dem Abschnitt), ist letztendlich egal.--Brainswiffer (Disk) 09:08, 7. Mai 2014 (CEST)

Die renommiertesten Universitäten der Welt bezeichnen ihre emeritierten Professorinnen auf englisch als Professor emerita . Deutsche Unverstäten bezeichen ihre emeritierten Professorinnen selbstverständlich als Professorin Emerita ebenso Wissenschaftsverlage. Nur in de.Wikipedia wird die Bezeichnung getilgt. Wikipedia macht sich in der akademischen Welt lächerlich damit, dass sich hier immer wieder User durchsetzen, die Frauen sprachlich ausschließen. (bei einem realen Anteil von Frauen bei 9 %).--Fiona (Diskussion) 09:22, 7. Mai 2014 (CEST)

Also entweder wir vergeuden weiter keine Zeit oder wir diskutieren :-) "Die renommiertesten Universitäten" ist die erste Fehlgeneralisierung. Der Hinweis, das wir nicht die englische Sprache sind, ist dagegen richtig und am wichtigsten (Duden sei dank). Wer sich lächerlich macht, überlassen wir in der Bewertung lieber anderen. Wenn wir es hier Prof. emerita nennen ist es WP:POV, WP:TF und ja, es gibt Leute, die sowas verhindern wollen. Gern kannst Du mich dazuzählen:-) --Brainswiffer (Disk) 09:29, 7. Mai 2014 (CEST)
  • Du solltest deine Behauptung "militante Frauenbewegung" zurücknehmen, Branswiffer, wenn du deine Reputation nicht vollends verspielen willst. Denn damit verleumdest die intenationalen Universitäten und Wissenschaftsverlage.--Fiona (Diskussion) 09:32, 7. Mai 2014 (CEST)
Wieder ein Nebenschauplatz? Bis dahin warst Du noch nicht aufgetaucht, also kann ich Dich nicht gemeint haben :-) Siehe übrigens hier ansonsten nicht mal die englische WP erkennt das an. Und das es eine militante Frauenbewegung gibt, die ihre Interessen mit auch Gewalt durchsetzt, koste es was es wolle, willst Du gar bestreiten? --Brainswiffer (Disk) 09:37, 7. Mai 2014 (CEST)
Mh, mir ist in der Geschichte keine Frauenbewegung bekannt, die "ihre Interessen auch mit Gewalt durchsetzt". Es gibt auch keine Beispiele, nach der eine "militante Frauenbewegung" einen Sprchgebrauch "mit Gewalt" durchgsetzt hätte. In der historischen Literatur belegt und beschrieben sind hingegen "militante Frauenhasser" , militante antifeministische Verbände und Männerbünde. Merkst du noch, was du hier betreibst, Brainswiffer? Provokation, Verleumdung (über das intellektuelle Niveau schweige ich besser) - ein inhaltlicher Beitrag zum Thema ist das sicher nicht.
Der Artikel stellt eine universitäre Berufsbezeichnung dar. Maßgeblich ist selbstverständlich, wie die Universitäten selbst ihre akademisches Personal bezeichnet - und zwar weltweit. Wir machen hier keine Sonderregeln nach dem Geschmack einiger Wikipedianer, die eine "militante Frauenbewegung" beschwören.--Fiona (Diskussion) 09:54, 7. Mai 2014 (CEST)
Gähn Von Suffragetten angefangen kannst Du Dich hier selber durchlesen Zur Sache: "Maßgeblich ist selbstverständlich, wie die Universitäten selbst ihre akademisches Personal bezeichnet" wäre eine Primärquelle, vor allem wenn dies nicht allgemeiner Konsens ist, nur einzelne Unis machen (und dann vor allem noch nicht in den Duden gefunden hat). WP heisst nicht "Wünsch Dir Was". Ich meld mich wieder, wenn Du was Neues sagst. --Brainswiffer (Disk) 10:09, 7. Mai 2014 (CEST)
PS: das ist übrigens die geilste Sache der Vergröberung zu Feminismus und Militanz - alles gut, weil es auch noch antifaschistisch ist. Schade, dass das nur eine Primärquelle ist, ansonsten würde ich das dort glatt einbauen :-) --Brainswiffer (Disk) 10:34, 7. Mai 2014 (CEST)

Also "die Emerita" für eine entpflichtete Professorin ist natürlich richtig (es heißt ja dann die Entpflichtete). Aber so wenig man "*eine entpflichtete Professor" oder "*einen entpflichteten Professorin" sagen kann, kann man "*professor emerita" sagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein altsprachliches Seminar ihre entpflichteten Professorinnen als "*professor emerita" bezeichnet. Vorschlag zur Güte: "Professor/Professorin emeritiert"? --Lundian (Diskussion) 18:02, 7. Mai 2014 (CEST)

Emerita haben wir heute eingearbeitet, das steht auch nicht zur Debatte, weil das im Duden steht. In dem Kapitel geht es ja um Abkürzungen un deren Bedeutung. Dort greift bei der (einfachen) Bedeutungserklärung dann das hier, was nach der üblichen Praxis nicht die Angabe beider Formen bisher erfordert und auch dann nur an der einen Stelle stehen würde. --Brainswiffer (Disk) 18:36, 7. Mai 2014 (CEST)

Salve amice amicique,

die weibliche Form ("emerita") sollte im Artikel genannt werden, das ist eine nützliche Info

  • "Professor emerita" geht nicht - stand im Artikel aber wohl auch nicht zur Debatte
  • "Professorin emerita" geht grade so, mit ganz leichter Tendenz zum Aufrollen der Zehennägel
  • mein Vorschlag: "Profetrix emerita" (wegen unseres Bildungsauftrags :D)

--LdlV (Diskussion) 09:53, 8. Mai 2014 (CEST)

Salve zurück :) Im Kapitel Professur#Emeritierung_und_Pensionierung ist es ja auch erwähnt. Musste lange suchen, dass Profetrix mal ernst gemeint war (wiewohl das Netz nur Forenquellen ausspuckt) :-) Ich dachte erst in Richtung "Prophe-tricks" :-) --Brainswiffer (Disk) 16:01, 8. Mai 2014 (CEST)

Naja, es war natürlich nur halb ernst gemeint, obwohl man es durchaus erwähnen könnte. Vielleicht gibt es auch noch ein paar Hochschulen, die diese korrekte lateinische Form verwenden...--LdlV (Diskussion) 17:44, 8. Mai 2014 (CEST)

Mein Kleines Latinum ist zu lange her - wo kommt das Profetrix denn her und wie wird es angewendet? In den Übersetzungsprogrammen bleibt es in D, E, F Profetrix ;-) --Brainswiffer (Disk) 18:48, 8. Mai 2014 (CEST)
soweit ich mich erinnere ist das Verb profiteri, ein Deponens. Das PPP müsste professum sein. Davon wird mittels "-tor" das männliche Nomen agentis gebildet, wobei wohl eine Assimilation stattfindet (s+t=ss). Das weibliche Nomen agentis wird mittels "-trix" gebildet - hat man z.B. auch in doctrix. Hier findet jetzt offensichtlich keine Assimilation statt. Das ganze müsste, soweit ich das sehen kann, nach der 3. Deklination gebeugt werden. Bitte zitier mich nicht mit dem Kram, bin mir nicht sicher, ob das alles hinhaut :)--LdlV (Diskussion) 20:40, 8. Mai 2014 (CEST)
Danke, das klingt zumindest nachvollziehbar. Spannend wäre nun noch die berühmte Frage nach den "Sekundärquellen", ob das jemand quasi offiziell vorgeschlagen oder gar verwendet hat und warum das sich offenbar nicht wirklich durchgesetzt hat (ich habs noch nie gehört, hab das Ohr eigentlich in der "Szene"), vielleicht wegen der Assoziation zu Tricksen oder Asterix und Obelix ::-) --Brainswiffer (Disk) 06:18, 9. Mai 2014 (CEST)
Wie gesagt, war nur halb ernst gemeint. Falls du einfach nur die Form im Artikel haben willst: Der Nachweis, dass Profetrix existiert, müsste sich ja mittels eines Wörterbuchs führen lassen. Bin schon auf Arbeit, daher habe ich meinen Stowasser nicht zur Hand, das wird erst heute Abend.--LdlV (Diskussion) 06:40, 9. Mai 2014 (CEST)
Ich besteh nicht drauf :-) War nur interessehalber. Und wenn das nie aktiv gebraucht worden wäre, ist es ja "nur" Wörterbuch und ohnehin nicht so relevant hier. --Brainswiffer (Disk) 07:42, 9. Mai 2014 (CEST)

Die feminine lateinische Form zu professor hieße profestrix, wenn es sie gäbe. (Leumann-Hofmann-Szantyr § 198 Zus. 2.) --77.186.205.30 12:50, 31. Mai 2014 (CEST)

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Besetzung von Professuren durch Frauen / Förderung / Deutschland

Folgendes habe ich entfernt[12]:

In Berufungsverfahren soll dann darauf geachtet werden, dass das Verhältnis der in die engere Wahl gezogenen Männer und Frauen dem Verhältnis in den Bewerbungen entspricht. Bei 20 % Bewerbungen von Frauen ...

Eine willkürliche Behauptung mit einem willkürlichen Zahlenbeispiel, völlig unbelegt. Ist als allgemeine Aussage nicht gültig, da die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich sind.


Die Problematik der Ausgangssituation und des langen Weges der Frauenförderung in leitenden wissenschaftlichen Positionen .... Die angegebene Quelle, ein Artikel über Margarete von Wrangell in der FAZ, sagt nichts über Frauenförderung/Förderung von Professuren für Frauen in Deutschland. Er sagt auch nicht zur Geschichte der Frauenförderung. Er stellt überhaupt keinen Zusammenhang zu dem im Kapitel behandelten Thema her.

Bitte keine weitere Quellenklitterung und Theoriefindung.--Fiona (Diskussion) 06:54, 30. Apr. 2014 (CEST)

Ich habe stattdessen eine Ergänzung (Professorinnenprogramm) mit Belegen gemacht. Und Links zu den Kapiteln im Hauptartikel 'Frauen in der Wissenschaft' gesetzt.--Fiona (Diskussion) 07:20, 30. Apr. 2014 (CEST)

Quellenklitterung und TF bei einem wörtlichen Zitat mir vorzuwerfen, ist auch sehr nahe am PA. Wenn Du nicht akzeptieren kannst, was der Originalschreiber meinte und ich zu präzisieren suchte, ist das Dein Recht. Nur es muss nicht stimmen. Und wenn Du klar fehlende Dinge ergänzt (das ist unstrittig, dass die eigentliche Förderung fehlt), umso besser. Muss man dann auch nur schauen, dass das ausgewogen bleibt. --Brainswiffer (Disk) 07:30, 30. Apr. 2014 (CEST)
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