Diskussion:Steuer/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Saibo in Abschnitt Abrechnung
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Die Körperschaftssteuer als Einkommenssteuer der juristischen Personen ist in der dargestellten Tabelle falsch eingeordnet. Ist der als Körperschaftssteuer anfallende Betrag vielleicht im Betrag der Einkommenssteuer enthalten? Osterheck 09:55, 25. Dez 2003 (CET)


Gibt es nicht auch einen Unterschied zwischen Steuern und Abgaben? Dachte immer Abgaben seien zweckgebunden (ähnlich der Gebühren), nur eben ohne direkte Gegenleistung (z.B. Solidaritätszuschlag)? Bin mir allerdings nicht ganz sicher, aber der Satz "Steuern sind Abgaben ...", kam mir nicht richtig vor. Experten gefragt ;) --mirer 17:02, 18. Feb 2004 (CET)

Abgaben sind ein Überbegriff. Steuern sind eine Art von Abgaben.
Abgaben können neben Steuern auch Gebühren, Beiträge oder Zölle sein, die allerdings für eine konkrete Gegenleistung gezahlt werden (müssen). --Trainspotter 12:31, 19. Jun 2004 (CEST)

Wer die Verschiebung dieses Artikels hierher vorgenommen hat, möge bitte noch alle Links, die nach Steuer führen aber eine andere Art von Steuer meinen, korrigieren! Das gehört dazu! --Katharina 21:55, 29. Mär 2004 (CEST)


Ich finde es ungünstig die direkten und indirekten Steuern auf extra Seiten zu haben

  • Ich komme auf die Seite um etwas über Steuern zu erfahren.
  • Wollte ich das ausdrucken müsste ich 3 Seiten ausdrucken und jedesmal erst auf den "Druckversion"-Button klicken. Sehr unpraktisch. (5x klicken)
  • In einem Artikel der Steuern erklärt sollte dies auch im selben Artiekl drin stehen.
  • Mir ist es gerade passiert das ich übersehen habe das "direkte" und "indirekte"-Steuern Links sind. Und war schon enttäuscht. OK ist meine Blödheit aber ich gehe davon aus das bei Millionen von Nutzern, die vielleicht auch nicht ganz so fit sind mit dem Internet, immer mal sowas passieren kann.

Seitensperrung

habe ich soeben vorgenommen, um einen Edit-War zu verhindern.

Bitte diskutiert zunächst die zu ändernden Inhalte.

tsor 13:06, 26. Apr 2004 (CEST)



Diskussion

Hier steht mehr ein Art Inhalt auf der Diskussionsseite. Wo ich nun etwas diskutieren konnte wuste ich nicht, deshalb habe ich hier den Titel "Diskussion" eröffnet.

Ehrlich gesagt kommt mir die Diskussionsseite mhr wie ein richtiger Artikel vor! --Mthezeroth 22:36, 15. Nov 2004 (CET)

Bildgröße

Ich denke man sollte mal über die Bildgröse des Bildes über das "deutsche Steuerkarusell" reden! Erst wars kleiner, dann wieder ganz groß, dann mal wieder viel kleiner, dann wieder größer...--Mthezeroth 22:36, 15. Nov 2004 (CET)

Inhalt des Artikels

Dieser Artikel befasst sich mit der Steuer als Abgabe. Weiteres siehe: Steuer_(Begriffsklärung). en:Tax es:Impuesto eo:Imposto fr:Impôt nl:Belasting pl:Podatek sv:Skatt


Steuern (von althochdeutsch "stiura" = "Unterstützung") sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Gegenleistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, auch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzämter (Besitz- und Verkehrssteuern) und die Hauptzollämter (Zölle und Verbrauchsteuern) zuständig.

Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Einige Kritiker fordern internationale Mindestbesteuerungen, um Sozialabbau entgegenzutreten.

Vorteile der Steuererhebung

Steuern haben mehrere Funktionen, die sich teils überlappen und teils auch widersprechen können:

  • Fiskalzweck: Generierung von Staatseinnahmen.
  • Lenkungszweck: Bevorteilung und Benachteilung bestimmten Verhaltens. Beispiele für Lenkungszwecke finden sich bei der Ökosteuer und der Einkommensteuer (z.B. Abschreibemöglichkeiten, progressiver Steuersatz).
  • Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.

Nachteile der Steuererhebung

  • Nettowohlfahrtsverlust: Steuern mindern die Gesamtrente, weil sie die Käufer und Verkäufer davon abhalten, in bestimmtem Umfang Handelsvorteile zu verwirklichen. Je größer die Preiselastizitäten, desto höher der Nettowohlfahrtsverlust. (Die Kuchenstücke gleichen sich in ihrer Größe durch Umverteilung an, der Kuchen wird jedoch insgesamt kleiner.)
  • Ineffizienz: Steuern führen zu ineffizienter Allokation der Ressourcen.
  • Kosten: Ein Steuersystem will organisiert sein. Das verursacht Kosten.

Steuern in Deutschland

Definition

Steuern sind nach § 3 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen (= Abgaben im Rahmen der EG-Agrarpolitik) sind Steuern im Sinne der Abgabenordnung.

Steuersystem

Die Steuerverteilung in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. Grundgesetz) geregelt.

Der äußere Rahmen des Steuerrechts ist durch die Abgabenordnung (AO) gegeben.

Arten von Steuern in der BRD

Steuerart Aufkommen 2001 Aufkommen 2002
Gesamtaufkommen 446,2 Mrd € 441,7 Mrd €
Lohnsteuer + Einkommensteuer 141,4 Mrd € 139,7 Mrd €
Mehrwertsteuer 138,9 Mrd € 138,2 Mrd €
Mineralölsteuer 40,7 Mrd € 42,2 Mrd €
Gewerbesteuer 24,5 Mrd € 23,5 Mrd €
Kapitalertragsteuer 20,9 Mrd €  
Tabaksteuer 12,1 Mrd € 13,8 Mrd €
Solidaritätszuschlag 11,1 Mrd € 10,4 Mrd €
Grundsteuer 9,1 Mrd € 9,2 Mrd €
Kfz-Steuer 8,4 Mrd € 7,6 Mrd €
Versicherungssteuer 7,4 Mrd € 8,3 Mrd €
Grunderwerbsteuer 4,9 Mrd € 4,8 Mrd €
Zinsabschlagsteuer 9,0 Mrd € 8,5 Mrd €
Sonstige; u.a.
Hundesteuer
Jagdsteuer

Erbschaftsteuer
Alkoholsteuer
Körperschaftssteuer
Vermögenssteuer

18,2 Mrd €  

Frühere Arten von Steuer

Aktuelle Diskussion

Es gibt Vermutungen, dass etwa drei Viertel der weltweiten Steuerliteratur sich auf das deutsche Steuersystem bezieht. Besonders das deutsche Einkommensteuerrecht (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Einkommensteuer) gilt als problematisch: zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen führen zu Intransparenz und höheren Steuersätzen. Kernpunkt aller Vorschläge zu einer Einkommensteuerreform ist eine Vereinfachung. Ausnahmen und Sonderregelungen sollen eingeschränkt und abgeschafft werden, um mit den dadurch freiwerdenden Mitteln die Steuersätze zu senken.

Aktuell führt die erhöhte Mobilität von Firmen und Gutverdienern, verbunden mit einem verschärften weltweiten Steuerwettbewerb, zu einem Verfall der Steuereinnahmen und einer Aushöhlung der staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Deutschland

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Dass drei Viertel der weltweiten Steuerliteratur sich auf das deutsche Steuersystem ist eine Vermutung und ein Chimäre. Allerdings eine sehr nützliche für die deutsche Wirtschaft, die das deutsche Steuersystem vereinfachen wollen, sprich die Steuern massiv senken will.

„Das hat mich immer schon geärgert, diese Wichtigtuerei: Wir sind überall die Größten und die Schlimmsten“, sagt Albert Rädler, Steuerberater bei Linklaters Oppenhoff & Rädler und emeritierter Professor der Uni Hamburg. Jetzt ging er der Sache auf den Grund. Zusammen mit Hubert Hamaekers vom International Bureau of Fiscal Documentation in Amsterdam wertete er die dortige Bibliothek aus. Die enthält die wohl größte Sammlung reiner Steuerliteratur weltweit. Alle Länder der Erde schicken ihre Gesetze und ihre Begleitliteratur nach Amsterdam.

Ergebnis: Deutschland kommt nicht auf 80, sondern nur auf rund zehn Prozent des angesammelten Papiers. Damit schaffen die deutschen Steuerrechtler zwar tatsächlich Platz eins. Die USA, Großbritannien und die Niederlande folgen aber mit geringem Abstand. Für Rädler nicht überraschend: „Jeder, der nur ein bisschen internationale Erfahrung hat, weiß, wie kompliziert das Steuerrecht in den USA und in Großbritannien ist.“ In Frankreich dagegen sei „das Schrifttum bescheiden“, stellte Rädler bei seiner Untersuchung in Amsterdam fest.

Kirchhofs Steuermodell passt auf zwei Dutzend Seiten. Sein eigener(!) Kommentar dazu umfasst mehr als 300 Seiten. Was für ein Armleuchter, dieser Kirchhof. 80.141.200.111 23:47, 30. Aug 2005 (CEST)

Steuergeschichte

Steuern gibt es schon seit dem frühen Altertum. Wo gemeinschaftliche Bedürfnisse entstanden und befriedigt werden mußten, waren auch die entsprechenden finanziellen Mittel erforderlich. Das Wort Steuer kommt aus dem althochdeutschen "stiura" und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe.

Frühere Steuerarten

Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit wurden eine Kopfsteuer (Vorschoß) und eine Proportionalsteuer (Schwörschoß) unterschieden.

Dabei wurden

  1. Steuern im Reich (Bede),
  2. Städtische Steuern (Schoß) und
  3. Steuern der Landesherren (Akzise) unterschieden.

Siehe auch

Siehe auch: Liste politischer Konzepte, Lenkungssteuer, Cross-Border-Leasing, Steuerverfahrensrecht

Weblinks


********** hier endet der Artikel ***********************

Steuer

Sie haben ausgeführt, Steuern erfüllten genau genommen den Tatbestand der Erpressung. Weiter unten heißt es, Steuern seien Diebstahl. Dies habe ich geändert. Zu Ihrer auf meiner Diskussionsseite angebrachten Frage nach den Gründen darf ich wie folgt Stellung nehmen:

1.

Die Aussagen sind nach geltendem Recht falsch.

a) Der Tatbestand der Erpressung setzt voraus, daß der Erpresser sich durch die Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Der Vermögensvorteil, den der Staat durch die Besteuerung seiner Bürger erlangt, ist nicht rechtswidrig, weil die jeweiligen Steuergesetze eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellen.

b) Der Tatbestand des Diebstahls verlangt die rechswidrige Zueignung einer Sache. Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände. Die Steuer führt nicht zur Zueignung von Sachen, sondern fordert vom Bürger die Leistung von Zahlungen. Diebstahl ist also unter keinem Gesichtspunkt einschlägig.

2.

Soweit es Ihnen, wovon ich ausgehe, nicht um strafrechtliche Subsumtionen geht, sondern Sie ihrer Auffassung von der Ungerechtigkeit des geltenden oder überhaupt jeglichen Steuersystems Ausdruck verleihen wollen, ist der von Ihnen eingeschlagene Weg jedenfalls ungeeignet. Der Artikel Steuer befaßt sich in seiner jetzigen Form mit der Definition des Begriffs Steuer und ihrer gegenwärtigen Erscheinung. Dieser neutral gehaltene Artikel sollte nicht mit subjektiven Auffassungen, die eine Minderheitenposition vertreten (damit möchte ich Ihre Auffassung nicht bewerten) durchsetzt werden. Wenn Sie zu dem Aspekt der Steuerrechtfertigung und/oder der Steuergerechtigkeit Ausführungen machen möchten, werde ich diese mit Interesse lesen. Ich würde Sie aber bitten, dies nicht mit Schlagworten im laufenden Artikeltext zu tun, sondern hierüber entweder eigene Beiträge zu verfassen, oder Ihre Argumente im zusammenhängenden Text den sonstigen Aussagen des Artikels gegenüberzustellen, damit Sie als eigener Themenkomplex erkennbar werden. Weiter beachten Sie bitte bei der Abfassung eines derartigen Textes, daß Wikipedia eine Enzyklopädie ist: Der Text sollte daher im Stil eines Lexikonartikels neutral abgefaßt sein und dort, wo er eigene Meinungen einfließen läßt auch die Gegenpositionen benennen.

3.

Ich darf Ihnen versichern, daß ich Sie durch die vielleicht etwas unsensible Revertierung nicht verletzen oder Ihre Beiträge abwerten wollte. Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, bitte ich um Entschuldigung.

Beste Grüße -- Stechlin 12:57, 26. Apr 2004 (CEST)



Antwort an User Stechlin:


Sie haben ausgeführt, Steuern erfüllten genau genommen den Tatbestand der Erpressung. Weiter unten heißt es, Steuern seien Diebstahl. Dies habe ich geändert.


> Die Aussagen sind nach geltendem Recht falsch.

Mag sein. Aber geltendes Recht ist erst mal nur Gesetz und noch lange kein Recht. So wie Sie es verstehen, war es nicht gemeint.

> a) Der Tatbestand der Erpressung setzt voraus, daß der Erpresser sich durch die Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen möchte. Der Vermögensvorteil, den der Staat durch die Besteuerung seiner Bürger erlangt, ist nicht rechtswidrig, weil die jeweiligen Steuergesetze eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellen.

eine Gesetzesgrundlage, aber keine Rechtsgrundlage im juristischem Sinne.


> b) Der Tatbestand des Diebstahls verlangt die rechswidrige Zueignung einer Sache. Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände. Die Steuer führt nicht zur Zueignung von Sachen, sondern fordert vom Bürger die Leistung von Zahlungen. Diebstahl ist also unter keinem Gesichtspunkt einschlägig.

"Steuern sind Diebstahl" war in Tütelchen gesetzt. Es ist ein Slogan oder eine These, die für sich gesehen völlig neutral ist. Man muss das nicht im Sinne des BGB betrachten. Sind Sie etwa Jurist, der nur seine Fachsprache versteht?


> Soweit es Ihnen, wovon ich ausgehe, nicht um strafrechtliche Subsumtionen geht, sondern Sie ihrer Auffassung von der Ungerechtigkeit des geltenden oder überhaupt jeglichen Steuersystems Ausdruck verleihen wollen, ist der von Ihnen eingeschlagene Weg jedenfalls ungeeignet. Der Artikel Steuer befaßt sich in seiner jetzigen Form mit der Definition des Begriffs Steuer und ihrer gegenwärtigen Erscheinung.

Das ist falsch. Es sind Vor- und Nachteile aufgeführt. Und ich habe sie lediglich ergänzt.

> Dieser neutral gehaltene Artikel sollte nicht mit subjektiven Auffassungen, die eine Minderheitenposition vertreten (damit möchte ich Ihre Auffassung nicht bewerten) durchsetzt werden.

So ein Unsinn! Damit machen Sie den Artikel politisch korrekt.

> Wenn Sie zu dem Aspekt der Steuerrechtfertigung und/oder der Steuergerechtigkeit Ausführungen machen möchten, werde ich diese mit Interesse lesen.

Nochmal. Ich habe nur ergänzt was eh schon angefangen wurde.

> Ich würde Sie aber bitten, dies nicht mit Schlagworten im laufenden Artikeltext zu tun, sondern hierüber entweder eigene Beiträge zu verfassen, oder Ihre Argumente im zusammenhängenden Text den sonstigen Aussagen des Artikels gegenüberzustellen, damit Sie als eigener Themenkomplex erkennbar werden. Weiter beachten Sie bitte bei der Abfassung eines derartigen Textes, daß Wikipedia eine Enzyklopädie ist: Der Text sollte daher im Stil eines Lexikonartikels neutral abgefaßt sein und dort, wo er eigene Meinungen einfließen läßt auch die Gegenpositionen benennen.

Das ist nicht grundsätzlich falsch, aber Sie bzw. der Admin hat mir dazu jetzt jede weitere Möglichkeit der Korrektur genommen.
Ferner: Wenn es Ihnen um Meinungen ginge, dann müssten Sie nicht genau das entfernen, was ich geschrieben habe, sondern anderes und viel mehr.
Aber es ist auch nur Ihre Meinung, dass es in einer Enzyklopädie nicht um Meinungen ginge. Das Gesetz ist auch nur eine Meinung. Und ich glaube auch nicht, dass die Enzyklopädie den Juristen und Staatsheinis vorbehalten ist.

--NL 13:45, 26. Apr 2004 (CEST)

@NL: Es wäre hilfreich, wenn Sie auf polemische oder schlicht kränkende Äußerungen ("Unsinn", "Juristen und Staatsheinis") verzichten könnten, ebenso auf den Vorwurf der Fachidiotie etc. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, werde ich den Diskurs beenden.

In der Sache wollen Sie bitte bedenken, daß Begriffe der Rechtssprache in einem Kontext wie demjenigen des Artikels "Steuer" regelmäßig auch rechtlich verstanden werden dürften. Sich solcher Begriffe in einem anderen Sinne zu bedienen trägt daher zu Verständlichkeit des Artikels nicht bei.

Ansonsten bestätigen Sie dadurch, daß sie die erlassenen Gesetze nicht als Rechtslgrundlage anerkennen und im übrigen als bloße Meinungen apostrophieren, daß es Ihnen nicht um eine Sammlung von Vor- und Nachteilen, wie sie der Artikel vornimmt, geht, sondern daß Sie eine grundlegendere, fundamentalere Kritik artikulieren möchten. Dagegen ist meines Erachtens auch gar nichts einzuwenden, wenn deutlich wird, daß Sie eben von bereits im Ansatz unterschiedlichen Prämissen ausgehen. Deswegen möchte ich Sie nochmals einladen, einen geschlossenen, Ihre Auffassung verdeutlichenden Text zu verfassen, der dann der Darstellung des geltenden Steuersystems gegenübergestellt werden kann.

Es ist unrichtig, daß Ihnen durch die zeitweilige Sperrung der Seite die Möglichkeit hierzu genommen wurde: Die Diskussionsseite ist nach wie vor offen. Wenn Sie hier einen NPOV-konformen Text vorschlagen, wird dieser sicherlich in den Artikel integriert und die Seite im übrigen wieder geöffnet werden können.

In der Hoffnung, daß das Thema in diesem Sinne weiter befördert wird bin ich

Ihr Stechlin 14:34, 26. Apr 2004 (CEST)


> Es wäre hilfreich, wenn Sie auf polemische oder schlicht kränkende Äußerungen ("Unsinn", "Juristen und Staatsheinis") verzichten könnten, ebenso auf den Vorwurf der Fachidiotie etc. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, werde ich den Diskurs beenden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie mit dem unkooperativen Umgang begonnen haben, und die Reflexion dessen von meiner Stimmung abhängt. Ist nun mal so.

> In der Sache wollen Sie bitte bedenken, daß Begriffe der Rechtssprache in einem Kontext wie demjenigen des Artikels "Steuer" regelmäßig auch rechtlich verstanden werden dürften. Sich solcher Begriffe in einem anderen Sinne zu bedienen trägt daher zu Verständlichkeit des Artikels nicht bei.

Wieso das? Ist Steuer allein ein "Rechtsbegriff"?

> Ansonsten bestätigen Sie dadurch, daß sie die erlassenen Gesetze nicht als Rechtslgrundlage anerkennen und im übrigen als bloße Meinungen apostrophieren, daß es Ihnen nicht um eine Sammlung von Vor- und Nachteilen, wie sie der Artikel vornimmt, geht, sondern daß Sie eine grundlegendere, fundamentalere Kritik artikulieren möchten. Dagegen ist meines Erachtens auch gar nichts einzuwenden, wenn deutlich wird, daß Sie eben von bereits im Ansatz unterschiedlichen Prämissen ausgehen. Deswegen möchte ich Sie nochmals einladen, einen geschlossenen, Ihre Auffassung verdeutlichenden Text zu verfassen, der dann der Darstellung des geltenden Steuersystems gegenübergestellt werden kann.

Das kann ich tun, aber Sie haben bedenkenlos alles rückgängig gemacht. Auch z.B. die Aussage, dass Steuern eine Vorausetzung für Staatsverschuldung sei.

Diese Aussage ist aber sicher kaum angreifbar. Ich könnte Sie jetzt auch fragen, worum es Ihnen überhaupt geht, wenn Sie das so anpacken. Sie behaupten jetzt aufgrund meiner Gesamtposition, dass ich überhaupt nichts zum Thema beizutragen hätte.


> Es ist unrichtig, daß Ihnen durch die zeitweilige Sperrung der Seite die Möglichkeit hierzu genommen wurde: Die Diskussionsseite ist nach wie vor offen. Wenn Sie hier einen NPOV-konformen Text vorschlagen, wird dieser sicherlich in den Artikel integriert und die Seite im übrigen wieder geöffnet werden können.

Toll! Dann ändern Sie erst mal wieder zurück, was Sie nicht zurück zu ändern hatten.Um mir solche Knüppel zwischen die Beine zu holen muss ich mich hier nicht engagieren. --NL 15:01, 26. Apr 2004 (CEST)

Ich trete der Auffassung von Stechlin nach Inhalt und Begründung bei. Die nicht nur hier, sondern auch in anderen Diskussionsbeiträgen festzustellenden Verbalinjurien bei gleichzeitiger Verweigerung sachlicher Zusammenarbeit von NL werden langsam zu Ärgernis. --Andrsvoss 15:10, 26. Apr 2004 (CEST)


Eine Unverschämtheit! Nicht ich habe mich der Diskussion gesträubt, sondern Stechlin hat rückgeändert ohne zu diskutieren, was gegen die Etikette ist. Darüber darf ich mich ja wohl noch aufregen. Und einem andern User zustimmen, vermag seine Argumente nicht zu verbessern, es sei denn es geht bloß um Machtspiele. Guten Tag.--NL 15:39, 26. Apr 2004 (CEST)


Also: Gibts was auszusetzen an:

  • Staatsverschuldung: Steuern ermöglichen Staatsverschuldung, denn zukünftige Steuern sind die Sicherheit der Kredite.
  • Aufblähen der Staatshaushalte: Der Staat sucht sich ständig neue Aufgaben.

--NL 18:16, 26. Apr 2004 (CEST)


Ich nehme an, diese beiden Punkte sollen als Nachteile der Steuererhebung aufgeführt werden. Ich halte hier beide für sachlich nicht zutreffend: (1) Nicht Steuern, nicht einmal Steuereinnahmen stellen die Sicherheit für Kredite für einen Staat dar, sondern das Staatsvermögen, welches allerdings auch aus Steuereinnahmen gebildet wird. Eine Argumentation aber, die den Besitz von Vermögen für unzuträglich hält, weil dieses die Möglichkeit der Kreditaufnahme eröffnet und somit die Grundlage einer Überschuldung sein kann, will mir weder logisch noch ökonomisch einleuchten. (2) Das Problem, das der Staat sich neue Aufgaben sucht und möglicherweise mehr tut, als ihm bei einem gesunden Staatsverständnis zu tun zukäme, ist kein Problem der Steuern. Wiederum kann ich einer Logik nicht folgen, die vereinfacht besagt: Wer Vermögen besitzt, kann dieses zweckwidrig einsetzen, was als Nachteil der Mechanismen des Vermögenserwerbs zu sehen ist. -- Stechlin 18:44, 26. Apr 2004 (CEST)


> Ich nehme an, diese beiden Punkte sollen als Nachteile der Steuererhebung aufgeführt werden.

Da haben Sie sie ja auch entfernt.

> Ich halte hier beide für sachlich nicht zutreffend: (1) Nicht Steuern, nicht einmal Steuereinnahmen stellen die Sicherheit für Kredite für einen Staat dar, sondern das Staatsvermögen, welches allerdings auch aus Steuereinnahmen gebildet wird.

Natürlich steht auf den Bundesscatzbriefen nicht drauf: "Ihre Zinsen werden schon von den Steuern finanziert, keine Angst". Natürlich indirekt.


> Eine Argumentation aber, die den Besitz von Vermögen für unzuträglich hält, weil dieses die Möglichkeit der Kreditaufnahme eröffnet und somit die Grundlage einer Überschuldung sein kann, will mir weder logisch noch ökonomisch einleuchten.

Das habe ich auch nicht behauptet.


> (2) Das Problem, das der Staat sich neue Aufgaben sucht und möglicherweise mehr tut, als ihm bei einem gesunden Staatsverständnis zu tun zukäme, ist kein Problem der Steuern. Wiederum kann ich einer Logik nicht folgen, die vereinfacht besagt: Wer Vermögen besitzt, kann dieses zweckwidrig einsetzen, was als Nachteil der Mechanismen des Vermögenserwerbs zu sehen ist. -- Stechlin 18:44, 26. Apr 2004 (CEST)

Das habe ich nicht geschrieben. Es geht einzig allein um die Aufzählung der Nachteile von Steuern. Und ein Nachteil ist nun mal, dass mit Steuereinnahmen Staatshaushalte aufgebläht werden. Ob das anders theoretisch auch möglich ist, ist Faktenhuberei.--NL 19:04, 26. Apr 2004 (CEST)

Nochmal: Steuern sind eine Einnahmequelle, die zur Bildung von (Staats-)Vermögen führt. Die von Ihnen genannten Nachteile ergeben sich aus dem unsachgemäßen Einsatz von Vermögen (als Kreditsicherheit bzw. zur Finanzierung unzweckmäßiger Ausgaben). Den logischen Schluß, daß also die Möglichkeit verfehlter Ausgaben ein Nachteil der Einnahmequelle ist (das haben Sie so nicht geschrieben, aber das ist die logische Konsequenz Ihrer Aussage) vermag ich nicht nachzuvollziehen. -- Stechlin 19:12, 26. Apr 2004 (CEST)


Nee. Zukünftige Steuern sind quasi imaginäres Kapital für den Staat. Genau wie der Gewinn für ein Aktionär imaginär ist, obwohl die Sach- und Anlagewerte vielleicht einen Dreck wert sind. Auf diese Gewinnerwartungen bekommen die Unternehmen Kredite. Wäre das nicht so, also würden die Steuern auf Null wegbrechen, dann wäre es für Eichel unmöglich, neue Anleihen rauszugeben. Wer sollte dann so dumm sein, sie zu kaufen?! --NL 19:40, 26. Apr 2004 (CEST)

Die Frage, ob der Begriff imaginäres Kapital hier angemessen ist, möchte ich dahin stehen lassen, ich bin kein Ökonom. Ich verstehe gleichwohl nicht, weshalb die bloße Möglichkeit, durch faktisches oder imaginäres Vermögen (Kapital) eine Kreditsicherheit zu stellen ein Nachteil des Vermögens sein soll. Sicherlich gibt es kluge und törichte Kredite - das ist doch von der gestellten Sicherheit weitgehend unabhängig. -- Stechlin 18:25, 27. Apr 2004 (CEST)
Das ist kein Nachteil des Vermögens, sondern eines des imaginären Vermögens, also einem, das noch gar nicht existiert und auch nicht existieren muss. Es ist bloß die Annahme, es sei so. Und wenn die Annahme in die Hose geht, dann ist der Knüppel, der zurückschwingt um so größer. (Außerdem handelt es sich ja nicht um Vermögen, sondern um Enteignungen von zum Teil Ungeborenen. Aber das nur am Rande.)--NL 18:51, 27. Apr 2004 (CEST)


Ich werde einer Version, die den Begriff Steuern im Zusammenhang mit Diebstahl erklärt und im übrgien auf ein vorgeblich systembedingtes Marktversagen, das dem Staat anzulasten wäre. rekurriert nicht zustimmen. Wenn die Berechtigung des Staates, seine Bürger zu besteuern in Frage gestellt werden soll, wäre dies eine extreme Mindermeinung, die NPOV nur als eigener Abschnitt im Rahmen des Artikels erfolgen kann. Eine Durchsetzung anderer Aussagen ist hierbei nicht statthaft. -- Stechlin 13:19, 30. Apr 2004 (CEST)


>Ich werde einer Version, die den Begriff Steuern im Zusammenhang mit Diebstahl erklärt

Das ist ein Punkt den man auch anders formulieren ändern kann.


> und im übrgien auf ein vorgeblich systembedingtes Marktversagen, das dem Staat anzulasten wäre. rekurriert nicht zustimmen.

Wieso vergeblich? es ist wissenschaflich belegt, dass Marktversagen immer nur im Zusammenhang mit öffentl. Gütern auftritt. Kann ich nicht für.
Übrigens, haben Sie überhaupt verstanden, was da ursprüglich steht? Erklären Sie mal was systembedingte Fehler sein sollen.


> Wenn die Berechtigung des Staates, seine Bürger zu besteuern in Frage gestellt werden soll, wäre dies eine extreme Mindermeinung, die NPOV nur als eigener Abschnitt im Rahmen des Artikels erfolgen kann. Eine Durchsetzung anderer Aussagen ist hierbei nicht statthaft. -- Stechlin 13:19, 30. Apr 2004 (CEST)

Wenn das in den Regeln steht, dann halte ich mich dran. Steht das in den Regeln? Ansonsten haben Sie keine objektive Berechtigung für diese Aussage.--NL 13:58, 30. Apr 2004 (CEST)



Also:

Ergänzung: Steuern werden normalerweise nicht freiwillig bezahlt. Genau genommen erfüllen sie den Straftatbestand der Erpressung.


anstatt:

  • Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.

Änderung in:

  • Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktversagen, also solchem Marktversagen, dass der Staat mit öffentlichen Gütern zuvor selbst erzeugt hat.

Ergänzung:

  • Da Steuer keine freiwillige Zahlung ist, kann sich der Bürger keinen besseren "Dienstleister" suchen. Der Staat als Dienstleister muss also nicht erpicht darauf sein, dem Bürger wunschgemäße und effektive Leistungen zu bieten.


  • Staatsverschuldung: Steuern ermöglichen Staatsverschuldung, den zukünftige Steuern sind die Sicherheit der Kredite.
  • Aufblähen der Staatshaushalte: Der Staat such sich ständig neue Aufgaben.

--NL 11:15, 30. Apr 2004 (CEST)--NL 14:18, 30. Apr 2004 (CEST)


Das Kreuz mit dem "ss"

Ich habe festgestellt, dass in vielen Artikeln teilweise im Text, teilweise auch im Artikel selber die Steuern häufig mit "ss" geschrieben werden, also "Erbschaftssteuer" "Einkommenssteuer", etc.

Zumindest für Deutschland ist das falsch. Richtig ist es immer nur mit einem "s", also "Einkommensteuer", "Körperschaftsteuer" etc.

Für die Schweiz ist das m.W. anders, dort heißt es tatsächlich "Erbschaftssteuer", deswegen habe ich das auch nicht geändert in dem Artikel.

Vielleicht sollte man mal sämtliche Artikel und vor allem auch die Titel (!!) überprüfen, so gibt es hier in dem Steuerartikel einen roten Link auf "Erbschaftsteuer", während es bereits einen Artikel zu "Erbschaftssteuer" gibt. Das ist auf Dauer unangenehm.

Martkversagen

Und wo ich grade dabei bin: Marktversagen tritt mitnichten nur bei öffentlichen Gütern auf.

Doch. Dann nennen Sie mir doch bitte ein einziges Beispiel, wo das nicht so ist.--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)

Durch Pigou-Steuern kann ein Marktversagen bei externen Effekten behoben werden.

Irrelevant.--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)

Externe Effekte sind alle Effekte, die mein Handeln auf andere hat, die ich aber im Rahmen meiner Vorteilshaftigkeitskalkulation (i.e. Gewinnstreben) nicht berücksichtige, wie z.B. die Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf andere.

Beispiel: Flughafenbau bringt zwar Gewinn, hat aber externe Effekte, z.B. weil die Grundstückspreise im Unkreis sinken.

Das ist kein Marktversagen, wenn die Grundstückeigentümer Marktteilnehmer sind und nicht über den Tisch gezoagen werden. Fluggesellschaften dürfen nicht in das Eigentum der Grundstückbesitzer eingreifen. Das täten sie in dem sie die Eigentümer durch Schallwellen angreifen.

Oder Rauchen: Passivrauchen ist externenr Effekt. Genauso die Kosten, die Lungenkrebs et. al. dem Gesundheitswesen (kollektiv finanziert) verursachen. Die Tabaksteuer könnte versuchen, diese Effekte über den Preismechanismus zu internalisieren.

Es muss ja auch niemand privat gezwungen werden passiv zu rauchen. Wo ist da Marktversagen?

Da externe Effekte zu einer ineffizienten Lösung führen, müssen sie internalisiert werden, eben durch Pigou-Steuern, so dass der Handelnde diese externen Effekte in sein Kalkül miteinbezieht.

Tja, oder es muss ein freier Markt hergestellt werden. Ohne Interventionismus.

Zusammenfassung: Es gibt Marktversagen auch bei nicht-öffentlichen Gütern, also auch OHNE Staatseingriff!

Wo?--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)

Aufblähung des Staatsapparats?

Und weil einiges von dem da oben kaum zu ertragen ist:


Nicht Steuern führen zu einer Aufblähung des Staatsapparats, sondern der demokratische Prozess, das zeigt die Public-Choice-Theorie.

Richtig, aber ohne Steuern läuft das ja nicht.

Natürlich kann sich ein Bürger einen anderen "Dienstleister" suchen, dafür garantiert der EG-Vertrag die Freizügigkeit, es darf ja jeder auswandern.

haha
1. Wohin? Zu einem neuen Monopolanbieter?
2. Die EG ist selber wieder ein Kartell.
3. Der Staat kann ja auch sein Hoheitsrecht abgeben. Er wird nicht gezwungen jemanden als Staatsbürger zu behandeln. D.h. er kann auch abwandern.

Außerdem führt Steuerwettbewerb sogar im Rahmen der Public-Finance Theorie (d.h. ohne Berücksichtigung der Public-Choice Theorie) zu einer UNTERVERSORGUNG mit öffentlichen Gütern,

Wie erkennt man das?

d.h. der Staat wird bei rationalem Handeln gezwungen, weniger Dienstleistungen (Infrastruktur) u.ä. bereit zu stellen, als es effizient wäre und als von seinen Bürgern nachgefragt wird. (Vgl. dazu Zodrow/Mieszkowski, 1986 oder Wilson, J.D., Theories of Tax Competition, in: National Tax Journal 1999)

Ja, gut. Aber das ist Faktenhuberei. 5 Brote sind auch besser als 4 Brote, wenn ich 6 haben kann.

Da eine umverteilende Besteuerung Versicherungscharakter hat und auch hier ein Marktversagen

welches?--NL 15:53, 30. Apr 2004 (CEST)

korrigiert, kommt es auch hier durch Steuerwettbewerb zu Effizienzverlusten (Vgl. Sinn, Selection Principle, 1997)

martkversagen die zweite

Mangels Anmeldung meinerseits bezeichnen kursive Texte Zitate.

Doch. Dann nennen Sie mir doch bitte ein einziges Beispiel, wo das nicht so ist.--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)

Weiterlesen hilft weiter.

Eben nicht. Habe ich ja getan

Zur Vollständigkeit: i.d.R. sind zwar öffentliche Güter am Marktversagen beteiligt, diese werden jedoch häufig NICHT durch den Staat bereitgestellt. (Umwelt, Luft, etc.)

Habe ich nicht bestritten. Es gibt aber eben weit aus Meer öffentliche Güter durch die Politik. Vom Kirmesplatz bis zum BVerfG.

Irrelevant.--NL 15:41, 30. Apr 2004 (CEST)

Das ist leider kein Niveau, auf dem eine Diskussion führbar ist. Pigou-Steuern als irrelevant zu bezeichnen zeigt nur mangelndes ökonomisches Verständnis. Ich schlage zur Lektüre beispielsweise vor: Homburg, Stefan: Allgemeine Steuerlehre, 3. Aufl., Vahlen, 2003, S. 198-204.

ächz
Nicht Pigou-Steuern sind irrelevant, sondern sie widerlegen nicht, was ich geschrieben habe.

Das ist kein Marktversagen, wenn die Grundstückeigentümer Marktteilnehmer sind und nicht über den Tisch gezogen werden. Fluggesellschaften dürfen nicht in das Eigentum der Grundstückbesitzer eingreifen. Das täten sie in dem sie die Eigentümer durch Schallwellen angreifen.

Bitte was?

Was verstehen Sie nicht?

Es muss ja auch niemand privat gezwungen werden passiv zu rauchen. Wo ist da Marktversagen?

Die Tatsache, dass Raucher sich selbst einer Gesundheitsgefährdung aussetzen, die sie bei Eintritt des Risikos (z.B. Lungenkrebs) nicht selber finanzieren müssen führt allein schon zu Marktversagen.

zu welchem? Marktversagen defniert sich dadurch, dass ein Gut nicht entsteht, wofür aber eine ausreichende Nachfrage da wäre. Was ist also nicht entstanden und wodurch?

Wenn Nichtraucher z.B. in einem Restaurant faktisch doch gezwungen werden, passiv zu rauchen, führt das zu Marktversagen. Sie könnten sich ja z.B. mit den Rauchern über Transferzahlungen einigen nicht zu rauchen (Problem der Verfügungsrechte, s.a. Edgeworth-Box). Aber nachdem Raucher da per se allergisch darauf reagieren

Da es Raucher und Nichtraucherzonen gibt, sehe ich nicht wo hier ein Markt versagt. Es ist doch alles da, was man will.


nehme ich ein anderes Beispiel: Krankenversicherungen: Durch eine adverse-selection Problematik kann es in diesem Bereich zu Marktversagen kommen, da sich "schlechte Risiken" nicht versichern lassen.

doch, kostet nur mehr. Aber Sie müssen ja nicht mitrauchen.


Tja, oder es muss ein freier Markt hergestellt werden. Ohne Interventionismus.

Und genau das ist eben falsch. Ohne Interventionismus kommt es zu Marktversagen.

Wie denn?
Aber ich bin nicht bereit, hier Vorlesungen in VWL zu halten, dafür gibt es genug verfügbare Literatur, die ich zu konsultieren empfehle. Insbesondere Aussagen wie "es ist wissenschaflich belegt, dass Marktversagen immer nur im Zusammenhang mit öffentl. Gütern auftritt." bitte ich mit entsprechenden Fundstellen zu untermauern.
Gern. Siehe z.B. David D. Friedman, Santa Clara Uni. (Sohn von Milton Friedman) Kapitel 18 in "Hidden Order"("Der ökonomische Code")


Außerdem ist diese Aussage im Zusammenhang missverständlich: öffentliche Güter sind Güter, die sich durch Nicht-Rivalität im Konsum auszeichnen, nicht zwingend also durch den Staat bereitgestellte Güter.

Sie meinen jetzt Luft und Regen?
Das Problem ist ja gerade, dass - wenn die Bereitstellung erwünscht ist - sich keine effizienze Lösung durch einen Markt realisieren lässt (Musgrave und Samuelson, 1956) und der Staat effizienzsteigernd eingreifen sollte.
Kann ja nicht sein. Luft und Güter sind deshalb öffentliche Güter, weil sie nicht knapp sind, also weil ihre Verfügung von Natur aus gegeben ist - wenn Sie Luft und Regen meinen.

1. Wohin? Zu einem neuen Monopolanbieter?

Sobald ich zwei Anbieter habe, bin ich per Definition nicht mehr in einer Monopolsituation.

Auf einem Staatsterritorium schon. Und da Sie nur vorschlagen in ein anderes Territorrium zu wechesln ...

2. Die EG ist selber wieder ein Kartell.

Neben der Tatsache, dass diese Aussage so kaum zutreffend ist,

doch, die haben sich doch durch Völkerecht und Verträge miteinander geeinigt.

stehen dann immer noch genügend andere Staaten zur Verfügung.

Nö. Keine Freizügigkeit. Und man kann auch seine Immobilien nicht ohne Verluste tauschen.

Wenn ein Staat ohne Steuererhebung erwünscht ist, empfehle ich failed states, denn Staaten wie die Elfenbeinküste oder Afghanistan zeigen deutlich, was passiert, wenn der Staat seine Hoheitsaufgaben nicht mehr wahrnimmt.

Die haben immer noch ein Monopol. Wenn die das freigeben würden, würde man schon sehen, wie private Anbieter aus den Boden sprießen.

3. Der Staat kann ja auch sein Hoheitsrecht abgeben. Er wird nicht gezwungen jemanden als Staatsbürger zu behandeln. D.h. er kann auch abwandern.

Bitte? Wer kann abwandern? Soll dem Staat das Recht gegeben werden, Leute nach belieben auszuweisen, da er ja nicht gezwungen ist, diese als Staatsbürger zu behandeln??

Nein. Der Staat könnte auch einfach da Hoheitsrechte abtreten, wo Bürger mit ihm nicht klar kommen. (Sezession)


Und noch zur Korrektur des Marktversagens durch umverteilende Besteuerung: Dazu empfehle ich die Lektüre des angegebenen Papers (Sinn, Hans-Werner: The selection principle and market failure in systems competition, in: Journal of Public Economics 66 (1997), S. 247-274). Als Kurzversion: Der Markt kann keine Versicherung gegen elementare Lebensrisiken bereitstellen, daher muss der Staat einspringen.

Wieso? Es gibt doch Lebensversicherungen? Was meinen Sie genau? Welches elementare Lebensrisiko?

Daneben erhöht ein soziales Fangnetz die Risikobereitschaft von Unternehmen, da ein Scheitern keine tödlichen Folgen hat, was zu mehr Investitionsbereitschaft führt.

Das ist ja nicht kostenlos. Das Unternehmen kann sich das dann auch selber leisten.

Außerdem ist es wohl ratsam, sich zuerst in Dinge wie die Principal-Agent Theorie reinzulesen. Außerdem empfehle ich mal nach "market for lemons" zu googeln, da ist ein weiteres (nobelpreiswürdiges) Beispiel für Marktversagen, das durch Staatseingriff (Mindeststandards, auch hier sei wieder auf das Sinn-paper verwiesen) behoben werden kann.

Alter Hut. Siehe hier: http://www.mises.org/fullarticle.asp?control=801&id=67--NL 17:40, 30. Apr 2004 (CEST)

Öffentliche Güter, Marktversagen und Wissenschaft

Zu der angegebenen Quelle:

Zitat: (Link: s.o.) The Ludwig von Mises Institute is the research and educational center of classical liberalism, libertarian political theory, and the Austrian School of economics. Working in the intellectual tradition of Ludwig von Mises (1881-1973) and Murray N. Rothbard (1926-1995), with a vast array of publications, programs, and fellowships, the Mises Institute seeks a radical shift in the intellectual climate as the foundation for a renewal of the free and prosperous commonwealth.

Da ist klar, dass man Staatseingriffen kraft Glauben skeptisch gegenübersteht. Da das Modell von Akerlof aber eben gerade ein Modell ist, das die zur Widerlegung herangeführten Beispiele der zitierten Quelle notwendigerweise aus Vereinfachungsgründen vernachlässigen muss, ist der verlinkte Artikel eben gerade keine Widerlegung. Insbesondere vernachlässigt der Artikel, dass die private Informationssuche unter bestimmten Bedingungen prohibitiv hohe Kosten verursachen kann, nicht jeder hat einen Automechaniker als Freund, der mit einem Messgerät die Lackdichte überprüfen kann.

Mal abgesehen von den Zitronen. Es geht doch grundsätzlich nur um das Problem asymetrischer Information am Markt. Asymetrische Information besteht immer. Wäre asymetrische Information als Marktversagen zu bezeichnen, gäbe es nur noch Marktversagen und folglich nur noch Staatseingriffe um asymetrische Information zu verhindern. Aber wieso sollten Staatseingriffe asymetrischer Information besser verhindern können als die Marktteilnehmer selber? Die ganze Thematik macht offensichtlich keinen Sinn.

Nochmals von Anfang an, um die Systematik wieder herzustellen.

Ja, lassen wir das mal.

Öffentliche Güter sind Güter, die durch Nicht-Rivalität im Konsum gekennzeichnet sind. Beispiele sind: Luft, Wasser, Umwelt allgemein, aber auch Dinge wie Parks, Landesverteidigung, ein Rechtssystem oder Straßen. An letzten Beispielen wird klar, dass eine gewisse Rivalität im Konsum eben doch gegeben sein kann (Überlastung der Gerichte, Stau auf Straßen, etc., s.a. das Problem der Allmende).

Ja, aber nur weil deren Benutzung "kostenlos" ist. Klar, dass sie dann jeder benutzen will. Aber daraus kann man nicht schließen, dass man noch mehr kostenlose öffentl. Güter zur Verfügung stellen müsste. Das sind ja gerade alles externale Effekte.

Für öffentliche Güter gibt es keinen Marktmechanismus, der dazu führt, dass diese in dem nachgefragten Niveau, also effizient bereitgestellt werden. (Musgrave und Samuelson, 1954)

Braucht ja auch nicht, weil solche Güter von Natur aus nicht knapp sind, sonst wären es ja keine öffentl. Güter sondern private.
Der Grund ist vereinfacht, dass in einem perfekten Markt der Preis den Grenzkosten der Nutzung entspricht - und die sind bei öffentlichen Gütern eben nahe Null.
Richtig, Null weil einfach genug da ist.

Zur Definition von Marktversagen. Marktversagen liegt nach meinem Verständnis dann vor, wenn der Marktmechanismus keine effiziente Allokation herbeiführt. Es gibt engere Verständnisse und es gibt weitere Verständnisse (z.B. Peter Ulrich: Vitalpolitisches Marktversagen).

Meinetwegen

Zum Marktversagen bei öffentlichen Gütern: Das Marktversagen liegt NICHT vor, WEIL der Staat diese Güter bereitstellt.

Sicher. Das muss nicht zwangsläufig so sein.

Das Marktversagen liegt in dem Konzept der öffentlichen Güter,

meine Rede
da ich keinen privaten Anbieter finde, der diese Güter effizient bereitstellt. 
Das kann eben nicht sein. Sie werden kein einziges Beispiel finden, an dem sie das beweisen können. Jede Wette.

Warum nicht? Beispiel Park: Der Park kostet viel, um ihn zu errichten und relativ wenig, um ihn zu unterhalten.

Kommt drauf an, Aber egal.
Baue ich jetzt einen Zaun um den Park, wird er von einem öffentlichen Gut zu einem privaten Gut, denn ich kann Menschen von der Benutzung ausschließen und Eintritt verlangen. Da es aber bei jedem Eintritt >0 Menschen geben wird, deren Zahlungsbereitschaft geringer als der Preis ist, die aber (fast) keine Grenzkosten durch ihre Benutzung verursachen, entsteht ein Wohlfahrtsverlust.
Nö. In dem Beispiel werden ja für die Bereitstellung des Parks keine Steuern erhoben. Folglich haben die Leute, die nicht in den Park gehen auch das Geld noch über und können sich dafür etwas anderes kaufen als Parkbenutzung.

Beispiel Gesetze oder Landesverteidigung. Im Grundsatz hat jeder ein Interesse an diesen Dingen, da sie jedoch eh bereitgestellt werden, möchte er sie zwar gerne nutzen, aber dafür nichts zahlen (free-rider Problematik). Ein neuer Bürger, der in den Genuss dieser Güter kommt, verursacht Grenzkosten nahe Null.

Das spricht nur dafür, die Mitgliedergebühr zu verringern. Je geringer die Mitgliedergebühr, desto eher sind Kunden bereit diese Güter zu kaufen. Wer nicht kaufen will und von der Benutzung ausgeschlossen wird, für den war es offensichtlich die Sache auch nicht wert.

Zur Ineffizienz der Staatstätigkeit. Da der Staat nicht über vollkommene Informationen verfügt,

woher auch? Nur der markt kann über Preisfindung ein unabhängiges Urteil finden.
kann auch er öffentliche Güter natürlich nicht effizient bereitstellen. Er springt aber da ein, wo sich ein privater Markt überhaupt nicht bildet.
Wo sich kein Markt bildet, ist offensichtlich auch keine Nachfrage vorhanden. Wozu sollte etwas bereitgestellt werden, was keiner zu zahlen bereit ist?


Ich verweise hier doch bitte auf die selbständige Lektüre des Sinn-Papers, auch was "elementare Lebensrisiken" angeht.

Ich glaube nicht, dass das was Neues hergibt. Hast Du einen Link?
Welches elementare Lebensrisiko?

Allerdings argumentiert beispielsweise Tiebout 1956, dass in einem föderalen System die Entscheidung, welchem Staat man sich unterordnet, einen Marktmechanismus bei der Bereitstellung öffentlicher Güter ersetzen kann. Insoweit hätte ich eben keine Monopolproblematik.

Wenn es freiwillig wäre, wäre es auch kein Monopol, jedenfalls keines was man kaufen MUSS.

Im übrigen ist es allgemein anerkannt, dass Märkte als Funktionsvoraussetzung eine gewisse Staatstätigkeit benötigen, eben u.a. Sicherung der Verfügungsrechte (Gesetze), Transparenz (Abbau von Informationsassymetrien) u.ä.,

Von mir aber nicht anererkannt.
Dazu ein leicht lesbares Werk: Homann/Suchanek: Ökonomik, 2000. Die völlige Ablehnung von Staatstätigkeit kennzeichnet Ulrich zu Recht als Paläoliberalismus,
Das ist eine Wertung.
sie stellt mit Sicherheit eine extreme Mindermeinung dar.
Ja sicher. Und?

Um das ganze zielführend zu lassen:

Richtig ist:

  • Steuern wirken verzerrend und können zu einem "excess burden" der Besteuerung führen.
  • Steuern sind Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung.
  • Steuern finanzieren ineffiziente Staatstätigkeit.
soweit ja
  • Steuern können aber auch effizienzsteigernde Wirkung haben (Pigou-Steuern).
Inwiefern? Glaube ich nicht.

Staatstätigkeit und damit Steuern sind nötig, um den Marktmechanismus entfalten zu können.

reine Behauptung--NL 10:52, 1. Mai 2004 (CEST)
Nicht ganz. Natürlich sind theoretisch auch Gesellschaften ohne Steuern denkbar. Allerdings ist sowas in der Praxis m.W. nie versucht worden (hat mein Wissen da Lücken?),
Ja sicher. Soviel ich weiß gibt es in einigen Regionen überhaupt keine Steuern, z.B. in Dubai oder in Ländern der Dritten Welt.
Wenn ich es versuchen dürfte, würde ich es auch sofort machen, aber es wird ja nicht zugelassen.
Dubai und ähnliche Länder kann man in diesem Zusammenhang nicht rechnen, da sie keine e selbsttragenden Volkswirtschaften sind: Sie haben eine Naturressource und können eine Zeit durch deren Ausbeutung leben und so Steuern durch Verkäufe an andere Volkswirtschaften ersetzen. Dies kann aber immer nur ein vorübergehender Zustand sein. --Skriptor 23:09, 2. Mai 2004 (CEST)
so daß man für praktische Zwecke davon ausgehen kann, daß die Finanzierung gemeinschaftlicher Aufgaben über zwangsweise erhobene Abgaben eine Notwendigkeit für das Funktionieren einer entwickelten Gesellschaft ist.
eben nicht.
Wenn es da ausgearbeitete Gegenkonzepte gibt, würden mich die sehr interessieren. --Skriptor 20:39, 2. Mai 2004 (CEST)
Kein Problem. Der freie Markt ist bereits voll von Gegenkonzepten. Man muss nur kapieren, dass staatliche Intervention durch Zwang erwirkt eine völlig überflüssige Angelegenheit ist. Dazu lesen Sie am besten mal http://home.arcor.de/danneskjoeld/Inf/T/Zwang.html --NL 21:41, 2. Mai 2004 (CEST)
Ich finde da keine Darstellung, wie man eine entwickelte Gesellschaft entweder ohne gemeinsam erbrachte Dienstleistungen betreiben oder solche Dienstleistungen anders als durch erzwungene Abgaben finanzieren kann. Wie soll das gehen? --Skriptor 23:09, 2. Mai 2004 (CEST)


Öffentliche Güter sind zwar nicht knapp, aber eben auch nicht unbegrenzt vorhanden. Die Sauberkeit der Luft wird zwar durch das einzelne Auto nicht (spürbar) beeinflusst, durch den täglichen Stau am Mittleren Ring aber schon.

Nochmal zurück zu Deiner Antwort auf das Rauchen im Restaurant. Die Einrichtung von Nichtraucherzonen benötigt Hoheitsrechte, wie sie -übertragen auf das Große Ganze- eben auch der Staat braucht. Diese Zonen müssen gekennzeichnet werden, sie müssen durchgesetzt werden, dazu braucht das Restaurant/der Staat Sanktionsbefugnisse.

Staatstätigkeit: Trennen wir zunächst mal Staatstätigkeit von ihrer Finanzierung. Staatstätigkeit ist nötig, um den Marktmechanismus entfalten zu können. Das ist anerkannt. Ohne z.B. gerichtlich durchsetzbare Sachmängelhaftung wäre der Kauf mit wesentlich mehr Risiken behaftet. Ohne Insiderhandlregelungen würde der Handel an Börsen (gemeinhin als der wohl effizienteste Markt angesehen) wohl kaum zur effizienten Preisbildung führen.

Damit der Staat seinen Tätigkeiten nachkommen kann, muss er sich finanzieren. Die meisten Länder sind dabei auf Abgaben angewiesen. Diese sollten, je nach Art der bereitgestellten Leistungen aus einem Mix an Gebühren, Beiträgen und Steuern bestehen.

Wo ein individueller Nutzen aus Staatstätigkeit vorhanden und messbar ist, bieten sich Gebühren an, bei einer weniger starken Verknüpfung bieten sich Beiträge an und zur Finanzierung öffentlicher Güter bieten sich Steuern an, da kein Preismechanismus existiert, der die Bereitstellung effizient machen könnte.

Zum individuellen Sezessionsrecht: Wie bereits erwähnt ist die Auswanderung für alle Menschen eine realisierbare Option. Das individuelle Sezessionsrecht wäre auch ein Möglichkeit, nur wird dabei meist übersehen, dass diese Menschen meistens weiterhin öffentliche Güter, die durch den Staat, den sie nicht anerkennen, bereitgestellt werden. Kaufen Sie in dem Staat ein, nehmen sie das bereitgestellte Rechtssystem in Anspruch, i.d.R. auch die Straßen. Befinden Sie sich als Enklave umgeben von dem anderen Staat, nehmen sie zum großen Teil die Landesverteidigung des anderen Staats in Anspruch. Wahrscheinlich werden sie, wenn sie zu klein sind, auch Ver- und Entsorgungskapazitäten beanspruchen (oder, über die Emissionen ihrer Kraftwerke und Müllverbrennungsanlage die Luftverschmutzung zum großen Teil externalisieren). Solange die individuellen Sezessionisten nicht aufhören, Leistungen des Staats zu beanspruchen kann man darin kaum eine ethisch akzeptable Handlungsoption sehen.

Zur Ethik des Zwangs: Eine interessante Gegenauffassung findet sich auch wieder bei Homann/Suchanek: In einer wertepluralen Gesellschaft ist die normative Legitimität von Regeln an die Zustimmung zu diesen Regeln geknüpft. Gesetze könnten daher nur einstimmig verabschiedet werden, was natürlich unmöglich ist. Der eine Ausweg ist diese "individuelle Sezessionsrecht" als Menschenrecht, was aber niemals vollständig durchführbar ist, und daher zu einem Rosinenpicken verkommt. Der andere Ausweg ist die Interpretation des Konsenses als positive Heuristik. Man geht (modellhaft!!) davon aus, dass per Verfassung einstimmig beschlossen wurde, bei Gewährleistung individueller Rechte unabänderbar auf Verfassungsebene, bei nachfolgenden Entscheidungen auf Einstimmigkeit zu verzichten. Eine nachfolgend per Mehrheitsbeschluss getroffene Entscheidung erlangt somit auch normative Verbindlichkeit, sobald ich alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, diese Entscheidung zu verhindern ausgenutzt habe (inkl. BVerfG) und dann immer noch nicht ausgewandert bin. Scheinbar habe ich aus der Zugehörigkeit zu Deutschland immer noch mehr Vorteile, als mir aus diesem Gesetz Nachteile entstehen. Anders gesprochen: Scheinbar ist es immer noch schöner, in Deutschland zu leben und deutsche Steuern zu zahlen, als in Frankreich zu leben und französische Steuern zu zahlen, oder in Afghanistan zu leben und gar keine Steuern zu zahlen. Nur: In Deutschland leben und in Afghanistan Steuern zahlen zu wollen, das geht eben nicht.

Zurück zum Thema:

Der Eintrag zu Steuern soll Menschen, die sich damit nicht auskennen einen ersten Überblick verschaffen, alleine deshalb ist diese Diskussion schon zu verwirrend und deshalb haben in den Pros und Cons auch extreme Mindermeinungen nichts zu suchen. Lieschen Müller wird bereits durch die Publikumsorgane mit häufig sachlich falschen Berichten zur Besteuerung konfrontiert, daher sollte der Lexikoneintrag neutral bleiben.

Auf die ersten drei Punkte, denke ich, können wir uns einigen, ich versuche nochmal zusammenzufassen:

Pro Steuern

  • Fiskalzweck: Steuern generieren notwendige Staatseinnahmen, ohne die moderne Staaten nicht existieren können.
  • Lenkungszweck: Steuern können dazu dienen, erwünschte Verhaltensweisen herbeizuführen. Dabei können sie versuchen, systembedingtes Marktversagen zu beheben Pigou-Steuern, oder auch nur soziale Lenkungszwecke verfolgen.
  • Umverteilungszweck: Steuern können über die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, dazu dienen, eine sozial erwünschtere Verteilung des Einkommens zu erreichen.

Contra Steuern

  • Steuern wirken verzerrend und können zu einem "excess burden" der Besteuerung führen. Steuern sind nicht entscheidungsneutral.
  • Steuern finanzieren (möglicherweise) ineffiziente Staatstätigkeit.
  • Kosten: Steuererhebung und -durchsetzung verursacht teilweise erhebliche Kosten (Compliance), vor allem bei Steuern mit niedrigem Aufkommen (Vermögensteuer, Bagatellsteuern).

Bin natürlich offen für weitere Punkte, die allerdings allgemeinverständlich sein sollten und eben keine extremen Mindermeinungen repräsentieren sollten. Dass Steuern Zwangsabgaben sind, ist kein Nachteil, gehört daher nicht in die Pro&Con-Liste, sondern in die allgemeine Erklärung.


Seit 3 Tagen stockt die Diskussion. Den Abschnitten Pro Steuern und Contra Steuern hat keiner widersprochen. Ist das so dann akzeptiert?

Ich warte noch 3 Tage. Wenn bis dahin keine weiteren Beiträge kommen dann übertrage ich diese Punkte in den Artikel. Den Artikel schütze ich danach noch 2-3 Tage.

-- tsor 20:43, 6. Mai 2004 (CEST)

Ich wende mich gegen den Passus: Steuern finanzieren möglicherweise ineffiziente Staatstätigkeit.

Gründe:

Die Frage ist, ob es als Vor- oder als Nachteil gesehen wird, daß der Staat seine Aktivitäten durch Abgaben der Staatsbürger finanziert. Wird die aber gründsätzlich akzeptiert

wird er nicht. Steuern erst recht nicht.

(siehe Argument pro: ohne Steuern können moderne Staaten nicht existieren),

Welche Staaten sind denn dann modern, um diese These zu belegen? Das wäre schon eine Wertung. Längst nicht alle Staaten finanzieren sich durch Steuern. Siehe Vereinigte Arb. Emirate.

kann konsequenterweise die bloße Möglichkeit, daß der Staat diese erwünschten und notwendigen Mittel nicht sachgerecht einsetzt, nicht als Nachteil der Steuer begriffen werden. Es handelt sich hierbei um einen Mangel der konkreten politischen Entscheidung, nicht des Systems. -- Stechlin 20:51, 6. Mai 2004 (CEST)

Ich erlaube mir da, insoweit zu widersprechen, als dass die Finanzierung durch Steuern evtl. andere, effizientere Abgaben verdrängt. Jede Leistung, die der Staat bereitstellt, und bei der ich Marktpreise finden kann, sollte nicht steuerfinanziert sein (Ausnahmen müssen sozialpolitisch begründet werden). Für eine Staatstätigkeit, die durch einen Charakter von Leistung und Gegenleistung geprägt ist, sollte man eher Gebühren oder Beiträge erheben. Beispiel kommunale Schwimmbäder. Diese werden häufig durch Steuern subventioniert. Dies verzerrt die Entscheidung, ins Schwimmbad zu gehen, da die Eintrittspreise nicht kostendeckend sind, somit nicht den Marktpreisen entsprechen. (Diese Verzerrung kann erwünscht sein, z.B. aus sozial- oder gesundheitspolitischen Gründen). Vielleicht sollte man den Punkt dann insoweit abschwächen, indem man hinzufügt, dass Staatstätigkeit möglichst durch Gebühren und Beiträge finanziert werden sollte und nur, wenn dies nicht möglich (öffentliche Güter) oder erwünscht (meritorische Güter) ist, oder wo die Transaktionskosten der Gebühren- oder Beitragserhebung zu hoch sind, durch Steuern finanziert wird.
Dann können ineffiziente Systeme, die mehr Steuern benötigen ihre Ineffiziens allein durch höhere Steuern kompensieren. Es besteht daher kein Druck auf das politische System, wenn es seine Tätigkeit nicht durch Effiziens, sondern allein durch Steuerzwang beweisen kann.
Ich bitte dies dann aufzunehmen.--NL 22:20, 6. Mai 2004 (CEST)

Öffentliche Güter sind zwar nicht knapp, aber eben auch nicht unbegrenzt vorhanden. Die Sauberkeit der Luft wird zwar durch das einzelne Auto nicht (spürbar) beeinflusst, durch den täglichen Stau am Mittleren Ring aber schon.

Die Luft bleibt aber kein Gut, um dass sich gestritten wird. Der Streit dreht sich um die Emissionen, die das Eigentum angreifen. Die Luft ist nur der Träger.--NL 01:24, 7. Mai 2004 (CEST)

Nochmal zurück zu Deiner Antwort auf das Rauchen im Restaurant. Die Einrichtung von Nichtraucherzonen benötigt Hoheitsrechte, wie sie -übertragen auf das Große Ganze- eben auch der Staat braucht. Diese Zonen müssen gekennzeichnet werden, sie müssen durchgesetzt werden, dazu braucht das Restaurant/der Staat Sanktionsbefugnisse.

Na und? Dafür hat man Eigentum

Staatstätigkeit: Trennen wir zunächst mal Staatstätigkeit von ihrer Finanzierung. Staatstätigkeit ist nötig, um den Marktmechanismus entfalten zu können.

Nein.

Das ist anerkannt.

Wirklich?

Ohne z.B. gerichtlich durchsetzbare Sachmängelhaftung wäre der Kauf mit wesentlich mehr Risiken behaftet.

Ja, aber warum sollte es keine Privatjustiz geben können?
So eine bornierte Marktgläubigkeit ist faszinierend. Wie soll denn die bitte funktionieren? Marktpreis für das Recht auf Klage? Ich werde überfallen, habe anschließend kein Geld mehr, um die Privatjustiz zu bezahlen, komme somit weder zivilrechtlich mein Eigentum zurück, noch wird der Täter strafrechtlich belangt.
Wenn Du Eigentum hast, dass normativ begründet zurückzuholen wäre, also wenn der Anspruch auf Wiedergutmachung besteht, dann zahlt nicht der Kläger sondern der Rechtsbrecher. Die Privatjustiz wird also nicht vom Rechtstreuen bezahlt, sondern von den Kriminellen selbst.
Fettdruck macht Polemik nicht richtiger. Der Rechtsbrecher als solches hat im Zweifel kein Geld mehr. Damit entfällt bei einer gewinnorientiert arbeitenden Justiz das Interesse an der Strafverfolgung.
Auch hier liegt eben ein öffentliches Gut vor, die Allgemeinheit hat zwar ein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung der Täter, ich habe aber wieder ein free-rider-Problem, nachdem jeder Einzelne auf die Finanzierung am liebsten verzichten würde (die anderen zahlen schon, das reicht doch...).
Nur in Deiner Phantasie.
Stimmt. In meiner ach so weltfremden Phantasie bin ich davon ausgegangen, dass es im Interesse der meisten Bürger liegt, wenn Straftäter verfolgt und verurteilt werden. Aber Du hast natürlich recht. Wahrscheinlich wollen alle lieber in Anarchie leben, als staatliche Hoheitsrechte anzuerkennen. Wie konnte ich nur so naiv sein.

Zum individuellen Sezessionsrecht: Wie bereits erwähnt ist die Auswanderung für alle Menschen eine realisierbare Option.

Mit welchem Recht?
??
Mit welchem Recht soll Auswanderung, also Entwurzelung und Enteignung für mich realsierbar sein?
Ich kapiere es trotz Fettdruck immer noch nicht. Mag an meiner Ignoranz der einzig wahren Marktlogik liegen, vielleicht aber auch daran, dass eine Auswanderung innerhalb der EU nicht zu Enteignung führen darf (vgl. nur EuGH: Lasteyrie du Saillant).

Das individuelle Sezessionsrecht wäre auch ein Möglichkeit, nur wird dabei meist übersehen, dass diese Menschen meistens weiterhin öffentliche Güter, die durch den Staat, den sie nicht anerkennen, bereitgestellt werden.

Nö. Man kann ja von der Nutzung ausschließen.

Kaufen Sie in dem Staat ein, nehmen sie das bereitgestellte Rechtssystem in Anspruch, i.d.R. auch die Straßen.

Jeder andere Ausländer auch.

Befinden Sie sich als Enklave umgeben von dem anderen Staat, nehmen sie zum großen Teil die Landesverteidigung des anderen Staats in Anspruch.

In Anspruch? Nö. Der Aufwand der Landesverteidigung ändert sich nicht.
Die ist ja auch ein öffentliches Gut --> s. Definition, Nicht-Rivalität. Dass ich etwas in Anspruch nehme bedeutet bei diesen Gütern eben gerade nicht, dass sich der Aufwand erhöht.
Es wird aber nicht in Anspruch genommen. Woher weiß die Enklave denn, vor wem sie sich schützen muss?

Wahrscheinlich werden sie, wenn sie zu klein sind, auch Ver- und Entsorgungskapazitäten beanspruchen

Tja, dann kaufe ich es ein. Und?

(oder, über die Emissionen ihrer Kraftwerke und Müllverbrennungsanlage die Luftverschmutzung zum großen Teil externalisieren).

Dann hätte ich Sanktionen zu befürchten.
Wie denn ohne Verletzung der staatlichen Souveränität? Oder sind wir in der Ukraine eingefallen, als die ihr Tschernobyl (auch) zu uns externalisiert haben?

Solange die individuellen Sezessionisten nicht aufhören, Leistungen des Staats zu beanspruchen kann man darin kaum eine ethisch akzeptable Handlungsoption sehen.

Wieso Beanspruchen?

Zur Ethik des Zwangs: Eine interessante Gegenauffassung findet sich auch wieder bei Homann/Suchanek: In einer wertepluralen Gesellschaft ist die normative Legitimität von Regeln an die Zustimmung zu diesen Regeln geknüpft. Gesetze könnten daher nur einstimmig verabschiedet werden, was natürlich unmöglich ist. Der eine Ausweg ist diese "individuelle Sezessionsrecht" als Menschenrecht, was aber niemals vollständig durchführbar ist, und daher zu einem Rosinenpicken verkommt.

Warum Rosinenpicken? Das ist eine Unterstellung.

Der andere Ausweg ist die Interpretation des Konsenses als positive Heuristik. Man geht (modellhaft!!) davon aus, dass per Verfassung einstimmig beschlossen wurde, bei Gewährleistung individueller Rechte unabänderbar auf Verfassungsebene, bei nachfolgenden Entscheidungen auf Einstimmigkeit zu verzichten. Eine nachfolgend per Mehrheitsbeschluss getroffene Entscheidung erlangt somit auch normative Verbindlichkeit, sobald ich alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, diese Entscheidung zu verhindern ausgenutzt habe (inkl. BVerfG) und dann immer noch nicht ausgewandert bin. Scheinbar habe ich aus der Zugehörigkeit zu Deutschland immer noch mehr Vorteile, als mir aus diesem Gesetz Nachteile entstehen. Anders gesprochen: Scheinbar ist es immer noch schöner, in Deutschland zu leben und deutsche Steuern zu zahlen, als in Frankreich zu leben und französische Steuern zu zahlen, oder in Afghanistan zu leben und gar keine Steuern zu zahlen. Nur: In Deutschland leben und in Afghanistan Steuern zahlen zu wollen, das geht eben nicht.

Ich habs mir auch nicht ausgesucht, in Deutschland zu leben und von einem Staat regiert zu werden.
Dann zieh halt nach Afghanistan, da wirst du nicht mehr regiert...
Mit welchem Recht soll ich nach Afghanistan. Die Staatsausübung müsste zuerst gerechtfertig werden. Und da diese nicht gerechtfertigt ist, muss ich mich für meine gewaltfreie Autonomie nicht rechtfertigen sondern der Staat.
Weder Fettdruck noch das mehrmalige Wiederholen macht etwas richtiger. Die Staatsausübung lässt sich rechtfertigen.
Womit? Mit Recht oder mit Gewalt?
Allerdings: S.u.

Bin natürlich offen für weitere Punkte, die allerdings allgemeinverständlich sein sollten und eben keine extremen Mindermeinungen repräsentieren sollten.

Wenn sie stimmen - warum darf dann keine Minderheitenmeinung angeführt werden? Kommt mir ziemlich totalitär vor, diese Meinung.
MEINUNGEN können nicht stimmen, sie können nur allgemein akzeptiert sein. Vielleicht mal ein wenig Wissenschaftstheorie lesen. Normative Aussagen können nicht wahr sein, höchsten normativ akzeptiert, da sie nicht überprüfbar sind.
Und MehrheitsMEINUNGEN sind dann wissenschaftlich? Das ist ja faschistoid!
Keine Ahnung wo ich das gesagt haben soll.
War nur eine Schlussfolgerung.
Mehrheitsmeinungen sind höchsten akzeptiert, sie sind, weil Meinungen, nicht wissenschaftlich. In einem Lexikon ist diese Unterscheidung aber vielleicht bei den Begriffen Wahrheit, Wissenschaftstheorie, Popper, Wissenschaft u.ä. relevant. Für einen normalen Eintrag ist es für eine Pro&Con-Liste sinnvoll, die mehrheitlich akzeptierten Meinungen aufzuzählen.
Wo ist die Grenze und wer bestimmt die? Du?

Damit noch mal zu der Liste, die ja eigentlich Ziel dieser Diskussion sein sollte:

Pro Steuern

  • Fiskalzweck: Steuern generieren notwendige Staatseinnahmen, ohne die moderne Staaten nicht existieren können. Mit viel gutem Willen ist der letze Halbsatz eine Meinung, sicherlich aber lebensweltlich bestätigte, evtl. sogar empirisch prüfbare. Ist also sehr nah dran an einer f-wahren Aussage.
  • Lenkungszweck: Steuern können dazu dienen, erwünschte Verhaltensweisen herbeizuführen. Dabei können sie versuchen, systembedingtes Marktversagen zu beheben Pigou-Steuern, oder auch nur soziale Lenkungszwecke verfolgen. Keine Meinung, ist empirisch überprüfbar. F-Wahr.
  • Umverteilungszweck: Steuern können über die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, dazu dienen, eine sozial erwünschtere Verteilung des Einkommens zu erreichen. Keine Meinung, empirisch überprüfbar. F-Wahr.

Contra Steuern

  • Steuern wirken verzerrend und können zu einem "excess burden" der Besteuerung führen. Steuern sind nicht entscheidungsneutral. Keine Meinung, empirisch überprüfbar. F-Wahr.
  • Steuern finanzieren (möglicherweise) ineffiziente Staatstätigkeit. Keine Meinung, empirisch überprüfbar. F-Wahr. Ob es ein Nachteil der Steuern ist, dazu s.o., das ist noch zu klären.
  • Kosten: Steuererhebung und -durchsetzung verursacht teilweise erhebliche Kosten (Compliance), vor allem bei Steuern mit niedrigem Aufkommen (Vermögensteuer, Bagatellsteuern). Keine Meinung, empirisch überprüfbar. F-Wahr.

Weitere Pro/Con-Argumente sollten als Anforderungen eben erfüllen, dass sie entweder F-Wahr sind oder normativ akzeptiert. Wie sich erkennen lässt, sollte sich in den derzeit enthaltenen Punkten die Diskussion darauf beschränken, ob es Nachteil der Steuern ist, dass sie möglicherweise ineffiziente Staatsätigkeit finanzieren. Meiner Meinung nach (s.o.) in Einschränkunen ja, daher sollte man diesen Punkt etwas umformulieren. Zu Deiner Anregung: s. ganz unten.

Dass Steuern Zwangsabgaben sind, ist kein Nachteil,

Wenn man sie zahlen muss schon. Ehrlich!--NL 01:24, 7. Mai 2004 (CEST)
Die Opportunitätskosten sind viel höher.
Also Steuern sind besser als im Knast sitzen, meinst Du? Super Argument! Wie apologetisch muss man eigentlich werden, um in der Art zu diskutieren?--NL 11:46, 7. Mai 2004 (CEST)
Opportunitätskosten sind v.a. das Fehlen der Staatstätigkeit, was eben enorm hohe Kosten verursachen würde. Aber nachdem Du so borniert in Deiner Position bist, wirst Du diesen Punkt nie kapieren.
Das beruht wohl auf Gegenseitigkeit.
Dass Du bei Opportunitätskosten sofort an Gefängnis und eben nicht an den Wegfall von Sozialversicherungen, Gerichtsbarkeit, Polizei, Gesetzgebung, Ausbildung, etc. gedacht hast, ist bezeichnend.
Ich beabsichtige auch nicht das abzuschaffen. Ich hätte es nur gern als freiwillige Dienstleistung.
Somit stellt sich die Frage, in welche Kategorie von Aussagen die (verkürzt wiedergegebene) Behauptung fällt: "Steuern sind Diebstahl / Erpressung." Ohne die ganzen Rechtfertigungen, die Du eh nicht akzeptierst aufzuzählen: Sowohl Diebstahl als auch Erpressung sind normativ gesetzte Begriffe. Nachdem Steuern den Straftatbestand offensichtlich nicht erfüllen,
Nein?
Ich denke, das hat Stechlin oben substantiiert dargelegt und wurde von Dir auch nicht mehr bestritten. Stattdessen wurde eben die Gerechtigkeit des Rechtssystems angezweifelt. Damit verlässt man eben die Wertungsebene des Gesetzes und muss somit andere Basiswerturteile aufdecken, auf die man sich beruft. Das normative Fundament der Aussagen wird wackliger.
ist die Aussage innerhalb unseres Rechtssystems falsch (Konsistenz der Wertungen).
Natürlich. Es wäre auch falsch, der Mafia zu sagen, dass man seine Schutzgelder nicht zahlen will. So ist das nun mal.
Dieser Einwand ist weder verständlich noch zielführend.
Nur durch die Ausweitung durch die Begriffsunterscheidung von Dingen wie Recht und Gesetz könnte man hier dieser Aussage zustimmen. Es handelt sich aber in jedem Fall um eine normative Aussage, die höchstens normativ akzeptiert sein kann. Nachdem diese Aussage aber eine extreme Mindermeinung darstellt, ist sie nicht einmal das. Somit hat sie in einem Lexikoneintrag nichts zu suchen.
Kann vom Papst stammen. Diese Behauptung. Ringt mir nur ein müdes Lächeln ab. --NL 10:06, 10. Mai 2004 (CEST)
Statt nicht zielführender Polemik wäre es hilfreich, den Unterschied zwischen faktenbezogenen Aussagen (f-wahren Aussagen), die an der Realität überprüfbar sind und bloßen Meinungen zu akzeptieren. Und da eben der Großteil der Pro&Cons f-wahre Aussagen sind, unterscheiden die sich wesentlich von Meinungen oder Werturteilen. Es ist eben nicht objektiv überprüfbar, ob Steuern Erpressung sind, da die Definition des Begriffs Erpressung stets eine normative Setzung ist. Dagegen ist es überprüfbar, ob Steuern zu Entscheidungsverzerrungen führen, somit ist diese Con-Aussage eben f-wahr und keine bloße Behauptung.
Mir wirds hier einfach zu blöd. PLONK --NL 14:58, 10. Mai 2004 (CEST)

offene Punkte

Gut. Zurück zum letzten offenen Punkt, den ich hier der Einfachheit noch einmal wiederhole.

Vorschlag für die Con-Liste: Steuern finanzieren möglicherweise ineffiziente Staatstätigkeit.

Dagegen argumentierte Stechlin:

Die Frage ist, ob es als Vor- oder als Nachteil gesehen wird, daß der Staat seine Aktivitäten durch Abgaben der Staatsbürger finanziert. Wird die aber gründsätzlich akzeptiert (siehe Argument pro: ohne Steuern können moderne Staaten nicht existieren),kann konsequenterweise die bloße Möglichkeit, daß der Staat diese erwünschten und notwendigen Mittel nicht sachgerecht einsetzt, nicht als Nachteil der Steuer begriffen werden. Es handelt sich hierbei um einen Mangel der konkreten politischen Entscheidung, nicht des Systems. -- Stechlin 20:51, 6. Mai 2004 (CEST)

Ihm ist dabei m.E. voll zuzustimmen, allerdings habe ich mir erlaubt, da insoweit zu widersprechen, als dass die Finanzierung durch Steuern evtl. andere, effizientere Abgaben verdrängt. Jede Leistung, die der Staat bereitstellt, und bei der ich Marktpreise finden kann, sollte nicht steuerfinanziert sein (Ausnahmen müssen sozialpolitisch begründet werden). Für eine Staatstätigkeit, die durch einen Charakter von Leistung und Gegenleistung geprägt ist, sollte man eher Gebühren oder Beiträge erheben. Beispiel kommunale Schwimmbäder. Diese werden häufig durch Steuern subventioniert. Dies verzerrt die Entscheidung, ins Schwimmbad zu gehen, da die Eintrittspreise nicht kostendeckend sind, somit nicht den Marktpreisen entsprechen. (Diese Verzerrung kann erwünscht sein, z.B. aus sozial- oder gesundheitspolitischen Gründen). Andererseits können Steuern ein sehr effizientes Mittel zur Verhaltenslenkung sein, da z.B. die Erhebung der Tabaksteuer wesentlich einfacher ist als ein Bonus für Nichtraucher bei den Krankenkassen. Würde die Technik funktionieren ist auf der anderen Seite eine Straßenbenutzungsgebühr (Maut) effizienter (weil verursachungsgerechter) als die bloße Erhebung von Kfz- und Mineralölsteuer, am sinnvollsten ist wahrscheinlich eine Kombination der Finanzierungsinstrumente.

Es bietet sich also vielleicht an, hinzuzufügen, dass Staatstätigkeit möglichst durch Gebühren und Beiträge finanziert werden sollte und nur, wenn dies nicht möglich (öffentliche Güter) oder erwünscht (meritorische Güter) ist, oder wo die Transaktionskosten der Gebühren- oder Beitragserhebung zu hoch sind (Tabaksteuer), durch Steuern finanziert werden sollte.

Ich schlage als abgeänderten Con-Punkt somit vor:

Gebühren und Beiträge ermöglichen in bestimmten Bereichen eine effizientere Form der Finanzierung von Staatstätigkeit. Steuern sollten daher nur dort zur Finanzierung eingesetzt werden, wo dies ökonomisch sinnvoll oder aus anderen Gründen politisch erwünscht ist.

Staatstätigkeit ist nie ökonomisch sinnvoll für die die zahlen müssen und ist immer politisch erwünscht von denen die nicht zahlen müssen. Lachnummer. --NL 17:41, 10. Mai 2004 (CEST)


Kompromissvorschlag von tsor

Da sich die Diskussion m.E. teilweise weit vom Thema entfernt hat und immer wieder mal stockte schlage ich folgendes vor.

Offensichtlich geht es ja um die Abschnitte "Vorteile / Nachteile der Steuererhebung".

Wir lassen die Überschrift "==Vorteile der Steuererhebung==" weg. Die Überschift "==Nachteile der Steuererhebung==" nennen wir um in "==Kritik an der Steuererhebung==". Das sieht dann so aus:


Steuern haben mehrere Funktionen, die sich teils überlappen und teils auch widersprechen können:

  • Fiskalzweck: Generierung von Staatseinnahmen.
  • Lenkungszweck: Bevorteilung und Benachteilung bestimmten Verhaltens. Beispiele für Lenkungszwecke finden sich bei der Ökosteuer und der Einkommensteuer (z.B. Abschreibemöglichkeiten, progressiver Steuersatz).
  • Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.

Kritik an der Steuererhebung

Kritiker weisen auf mehrere Nachteile der Steuererhebung hin:

  • Nettowohlfahrtsverlust: Steuern mindern die Gesamtrente, weil sie die Käufer und Verkäufer davon abhalten, in bestimmtem Umfang Handelsvorteile zu verwirklichen. Je größer die Preiselastizitäten, desto höher der Nettowohlfahrtsverlust. (Die Kuchenstücke gleichen sich in ihrer Größe durch Umverteilung an, der Kuchen wird jedoch insgesamt kleiner.)
  • Ineffizienz: Steuern führen zu ineffizienter Allokation der Ressourcen.
  • Kosten: Ein Steuersystem will organisiert sein. Das verursacht Kosten.


Diese Darstellung ist m.E. etwas neutraler als im Artikel. Ausserdem sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass der Artikel einführend und für jedermann verständlich sein soll. Auch sollten wir unbedingt auf extreme Meinungen von Minderheiten verzichten, die nicht allgemein akzeptiert sind (Stichwort "Erpressung").

Wenn in den nächsten Tagen keine Einsprüche erfolgen, dann ändere ich den Artikel so ab.

Noch eine Bitte: Vergesst nicht, Eure Beiträge mit 4 Tilden zu unterschreiben.

tsor 16:53, 14. Mai 2004 (CEST)


Verringerung von Marktversagen

  • Verringerung von Marktversagen: Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern.

Was für Marktversagen? Was denn für systembedingte Marktfehler? Was soll das sein?--NL 17:03, 14. Mai 2004 (CEST)


Den Kompromissvorschlag und die Überschriftenänderung von tsor finde ich sehr gut, finde jedoch die in der Diskussion bereits fortentwickelte Fassung der Pro&Con-Liste besser.

Die Korrektur eines systembedingten Marktversagens hängt nämlich immer mit dem Lenkungszweck der Besteuerung zusammen, da die Steuer eben den am Markt gebildeten Preis so korrigieren soll, dass das Marktversagen behoben werden soll. Richtig ist natürlich, dass die Lenkung nicht immer effizient ist, es sicherlich auch nicht immer sein will (Förderabschreibungen u.ä.).

Der Umverteilungszweck tritt zusätzlich noch hinzu.

Außerdem sind die als Kritik an der Steuererhebung bezeichneten Punkte teilweise überlappend, so ist die Ineffizienz eine Folge des Nettowohlfahrtsverlust bzw. umgekehrt (?). Außerdem finde ich die Formulierung bei den Kosten der Steuererhebung und -durchsetzung etwas salopp.

Wenn die Überschrift "Kritik an der Steuererhebung" lautet, dann schlägt auch der vormals zutreffende Einwand von stechlin gegen die Aufnahme des Punktes "Steuer finanzieren möglicherweise ineffiziente Staatstätigkeit" nicht mehr durch, so dass ich uneingeschränkt für die oben gepostete ehemalige Pro&Con-Liste, jetzt also Funktionen der Steuererhebung und Kritik an der Steuererhebung bezeichnete Liste plädiere.

--129.187.254.13 16:07, 17. Mai 2004 (CEST)


2. Kompromissvorschlag

Das würde dann so aussehen:

Funktionen der Steuererhebung

  • Fiskalzweck: Steuern generieren notwendige Staatseinnahmen, ohne die moderne Staaten nicht existieren können.
  • Lenkungszweck: Steuern können dazu dienen, erwünschte Verhaltensweisen herbeizuführen. Dabei können sie versuchen, systembedingtes Marktversagen zu beheben Pigou-Steuern, oder auch nur soziale Lenkungszwecke verfolgen.
  • Umverteilungszweck: Steuern können über die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, dazu dienen, eine sozial erwünschtere Verteilung des Einkommens zu erreichen.

Kritik an der Steuererhebung

  • Steuern wirken verzerrend und können zu einem "excess burden" der Besteuerung führen. Steuern sind nicht entscheidungsneutral.
  • Steuern finanzieren (möglicherweise) ineffiziente Staatstätigkeit.
  • Kosten: Steuererhebung und -durchsetzung verursacht teilweise erhebliche Kosten (Compliance), vor allem bei Steuern mit niedrigem Aufkommen (Vermögensteuer, Bagatellsteuern).


Ist das für alle akzeptabel? -- tsor 16:26, 17. Mai 2004 (CEST)

Nein. "notwendige Staatseinnahmen", "moderne Staaten" und "systembedingtes Marktversagen" sind nichtssagende? Wertungen.--NL 16:50, 17. Mai 2004 (CEST)

Das könnten wir ja umformulieren oder weglassen, also etwa so:

  • Fiskalzweck: Steuern generieren Staatseinnahmen, mit denen der Staat seine Ausgaben finanziert.
  • Lenkungszweck: Steuern können dazu dienen, erwünschte Verhaltensweisen herbeizuführen (siehe Pigou-Steuern).

-- tsor 17:17, 17. Mai 2004 (CEST)

  • Lenkungszweck: Steuern können angeblich dazu dienen, erwünschte Verhaltensweisen herbeizuführen (siehe Pigou-Steuern).

--NL 18:00, 17. Mai 2004 (CEST)

Vielleicht: "Steuern sollen dazu dienen, erwünschte ..." -- Stechlin 18:19, 17. Mai 2004 (CEST)

sollen auch nur angeblich--NL 18:40, 17. Mai 2004 (CEST)


Hmm, "angeblich" klingt vielleicht etwas unpräzise (wer gibt das an?). Aber wir kommen der Sache wohl näher.
  • Lenkungszweck: Steuern können und sollen dazu dienen, erwünschte Verhaltensweisen herbeizuführen (siehe Pigou-Steuern).

@NL: Wenn Du "angeblich" für wichtig hältst, dann schreibe bitte den gesamten Satz auf beginnend mit "Lenkungszweck: ... ".

tsor 19:29, 17. Mai 2004 (CEST)

  • Lenkungszweck: Bestimmte Steuern sollen dazu dienen, markteffiziente Verhaltensweisen herbeizuführen (siehe Pigou-Steuern). Diese Annahme beruht aber auf einer Wirtschaft mit Interventionen, also einem Markt, der durch Interventionen bereits ineffizient gemacht wurde.--NL 21:46, 17. Mai 2004 (CEST)
Eine apodiktische Aussage, daß Interventionen, zu denen die Besteuerung gezählt wird, den Markt ineffizient machen, ist nicht konsensfähig. -- Stechlin 07:13, 18. Mai 2004 (CEST)
Die Aussage 2+2=4 ist auch apodiktisch. Kann ich auch nicht für.--NL 08:16, 18. Mai 2004 (CEST)
Steuern können insbesondere dann verwendet werden, wenn es sich um freie Güter handelt. Dann haben Steuern einen positiven Lenkungszweck, da reiner Markt hier negative Wirkungen hätte (Umweltveschmutzung, Monopole etc.).
Nein. "Umweltverschmutzung" an freien Gütern gibt es nicht. Das ist nur eine Wertung Ihrerseits. Und Monopole zerfallen desto schneller je mehr sie ausgenutzt werden, es sei denn Monopole sind von staatswegen geschützt.--NL 08:50, 18. Mai 2004 (CEST)
Nein. Ein "Eigentum", wie von Dir verlangt an öffentlichen Gütern einzuführen ist i.d.R. mit prohibitiv hohen Transaktionskosten verbunden (übertragen auf die agency-Theorie sind die abstrakten agency-Kosten, die durch das nicht mehr first-best-Vertragsmenü entstehen geringer als es Monitoring-Kosten wären.). Damit kann die Steuererhebung eben doch zur effizientesten aller gegenwärtig möglichen Lösungen führen. Das kann sich aber ändern, Beispiel Straßen: Sobald eine Gebührenerhebung (=Eigentumsdurchsetzung) mit nur geringen Transaktionskosten verbunden ist (=funktionierendes Mautsystem), ist die Steuererhebung ineffizienter. Solange aber die Transaktionskosten sehr hoch sind (=Mautsystem mit Terminals oder mit Haltestellen), gibt es Szenarien in denen die gegenwärtige Kombinations auf Kfz- und Mineralölsteuer in Summe (=externe Effekte + Transaktionskosten) effizienter ist, als die Eigentumsdurchsetzung. --129.187.254.11 15:03, 19. Mai 2004 (CEST)
Ansonsten sind, zumindest theoretisch, Steuern immer kontraproduktiv, sieht man von Kurzfristhandlungen ab. Stern 08:32, 18. Mai 2004 (CEST)


Vielleicht geht der Vorschlag in diesem allgemeinen Einführungsartikel über "Steuern" zu tief. Mit einem Beispiel könnte man das doch allgemeinverständlicher formulieren.

Vorschlag tsor-3:

  • Lenkungszweck: Bestimmte Steuern sollen dazu dienen, markteffiziente Verhaltensweisen herbeizuführen (siehe Pigou-Steuern). So kann man beispielsweise versuchen, mit einer hohen Tabaksteuer das Rauchen einzudämmen.


Meines Erachtens reicht das in diesem Umfeld aus und ist auch für meine Oma verständlich. tsor 10:48, 18. Mai 2004 (CEST)

Dann behauptest Du also das weniger-Rauchen markteffizient sei?! Woher weißt Du das denn?--NL 11:25, 18. Mai 2004 (CEST)


Sorry, da habe ich etwas übersehen. Eigentlich wollte ich die "Markteffizienz" herauslassen und so formulieren:

Vorschlag tsor-3a:

  • Lenkungszweck: Bestimmte Steuern sollen dazu dienen, bestimmte Verhaltensweisen zu beeinflussen (siehe Pigou-Steuern). So kann man beispielsweise versuchen, mit einer hohen Tabaksteuer das Rauchen einzudämmen.

tsor 11:29, 18. Mai 2004 (CEST)

Das ist dann immer noch nicht neutral. Es erweckt denn Eindruck, als sei Pigousteuer oder weniger Rauchen immer etwas positives, was man also eh nicht kritisieren könnte.--NL 11:42, 18. Mai 2004 (CEST)
Es steht nichts von einer positiven Beeinflussung da. Die Beeinflussung kann positiv oder negativ sein. Der Link auf Pigousteuer führt nur zu einem vertiefenden Artikel. Ich halte die obige Formulierung durchaus für neutral. -- tsor 11:54, 18. Mai 2004 (CEST)
PS: Vielleicht fällt Dir ja ein besseres beispiel für eine Lenkung ein. Aber das sollte möglichst einfach sein (meine Oma!). Im Zweifelsfalle kann man das Beispiel auch weglassen. -- tsor 11:56, 18. Mai 2004 (CEST)
Also ich frag mich, warum ich mit Pigou- und Tabaksteuer oder sonstige andere Steuer gelenkt werden muss und welchen Zweck das haben soll, wenn das Ganze Lenkungszweck heißt. Aber das ist alles entweder wertend oder aber nichtssagend und unverbindlich. Wenn der Hahn kräht auf dem Mist ...--NL 12:21, 18. Mai 2004 (CEST)

Das Problem an der Sache ist, dass Lenkungsnormen und Pigou-Steuern nicht völlig dasselbe sind. Lenkungsnormen sollen abstrakt das Verhalten beeinflussen (wo ist denn btw. eine Wertung in der Aussage: "Steuern sollen dazu dienen, das Verhalten zu beeinflussen" drin? Das sollen sie nach der Intention des Gesetzgebers, es ist also nur eine Beobachtungsaussage.) Pigou-Steuern sollen als Unterart der Lenkungsnormen externe Effekte internalisieren. Abgrenzung:

Förderabschreibungen für Ost-Immobilien: Ist/war eine Lenkungsnorm, die sicherlich keine effizienzsteigernde Wirkung hatte, war aber keine Pigou-Steuer. Tabaksteuer internalisiert dagegen (u.a.) die auf das Gesundheitssystem abgewälzten Folgekosten, könnte also als Pigou-Steuer durchgehen.

Diesen Punkt wollte ich durch die Trennung von systembedingtem Marktversagen und sozial erwünschten Lenkungszwecken verdeutlichen. Als erneuten Kompromiss würde ich somit nur leicht abgeändert vorschlagen:

  • Lenkungszweck: Bestimmte Steuern sollen dazu dienen, bestimmte Verhaltensweisen zu beeinflussen (z.B. Umweltsteuern (s. z.B. Pigou-Steuern)). So kann man beispielsweise versuchen, mit einer hohen Tabaksteuer das Rauchen einzudämmen.

Damit ist deutlich, dass Umweltsteuern, insbesondere Pigou-Steuern nur eine Unterart von Lenkungsnormen sind. Das Marktversagen kommt nicht vor, um keine Befindlichkeiten zu stören. Da die Aussage rein deskriptiv ist, enthält sie auch keine Wertung (das nur vorweg), es ist deutlich erkennbar, dass der Gesetzgeber (u.a.) diese Zwecke mit einzelnen Steuern verfolgt. Eine Wertung über die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele ist darin nicht enthalten, da dieser Punkt unter "Funktionen der Steuererhebung" aufgeführt wird und nicht mehr unter "Vorteile". --129.187.254.11 15:03, 19. Mai 2004 (CEST)

3. Kompromissvorschlag

Derzeit haben wir folgenden Stand:

Funktionen der Steuererhebung

  • Fiskalzweck: Steuern generieren Staatseinnahmen, mit denen der Staat seine Ausgaben finanziert
  • Lenkungszweck: Bestimmte Steuern sollen dazu dienen, bestimmte Verhaltensweisen zu beeinflussen (z.B. Umweltsteuern (s. z.B. Pigou-Steuern)). So kann man beispielsweise versuchen, mit einer hohen Tabaksteuer das Rauchen einzudämmen.
  • Umverteilungszweck: Steuern können über die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, dazu dienen, eine sozial erwünschtere Verteilung des Einkommens zu erreichen.

Kritik an der Steuererhebung

  • Steuern wirken verzerrend und können zu einem "excess burden" der Besteuerung führen. Steuern sind nicht entscheidungsneutral.
  • Steuern finanzieren (möglicherweise) ineffiziente Staatstätigkeit.
  • Kosten: Steuererhebung und -durchsetzung verursacht teilweise erhebliche Kosten (Compliance), vor allem bei Steuern mit niedrigem Aufkommen (Vermögensteuer, Bagatellsteuern).

-- tsor 21:16, 22. Mai 2004 (CEST)

Da seit dem 22.Mai 2004 kein Widerspruch mehr erfolgte habe ich den 3.Kompromissvorschlag in den Artikel übertragen. Den Artikel habe ich danach wieder (für ein paar Tage) gesperrt. Anmerkungen / Kritiken bitte hier vornehmen. -- tsor 00:05, 29. Mai 2004 (CEST)

Warum wurden eigentlich die aus meiner Sicht volskwirtschaftlich am relevantesten Punkte zum Nettowohlfahrtsverlust und vor allem zum Ausgleich des Marktversagens entfernt? Der Rest hat zwar in der VWL seine Berechtigung, aber wenn Steuern für etwas anderes da sind als zum Ausgleich von Marktversagen, wofür dann? Dass Steuern einen Nettowohlfahrtsverlust generieren, ist unbestreitbar und äußerst relevant, um das Thema zu verstehen. Wenn keine Widersprüche kommen, werde ich die beiden Punkte nach der Entsperrung der Seite einfügen. Stern 21:30, 1. Jun 2004 (CEST)
Excess Burden beschreibt dasselbe wie Nettowohlfahrtsverlust - ist also noch drin, ich finde nur den Begriff des "Excess Burden" plastischer, weil er eben ausdrückt, dass zu der Last der Steuer noch eine darüberhinaus gehende Last kommt, nämlich durch die steuerinduzierten Verzerrungen des Verhaltens.
Ich denke, dass Nettowohlfahrtsverlust nun in der deutschsprachigen Literatur weit häufiger vertreten ist. Die Übersetzung des Begriffs ist normalerweise deadweight loss. Kannst Du bitte nochmal genau nachschauen, ob auch excess burden eine mögliche Übersetzung ist? Ich studiere im Nebenfach VWL und der Begriff ist mir nie über den Weg gelaufen. Stern 19:07, 3. Jun 2004 (CEST)
Im Lehrbuch von Mankiw steht Nettowohlfahrtsverlust drin. Dass ich den anderen Begriff vorgeschlagen hatte, lag daran, dass in den letzten Papers, die ich gelesen habe, immer von Excess Burden die Rede war. Ich müsste das gelegentlich mal prüfen, es kann sein, dass der Begriff Nettowohlfahrtsverlust sich hauptsächlich auf Besteuerung und Preistheorie (diese X-Diagramme mit Angebot und Nachfrage) bezieht, während sich Excess Burden auf andere Zusatzlasten der Besteuerung bezogen hat (die Papers drehten sich um Steuerwettbewerb und Kapitalallokation). Habe keine Ahnung, ob es da einen Unterschied oder eine Schnittmenge gibt, oder ob das eine eine Teilmenge des anderen ist. Ich werde das bei Gelegenheit mal prüfen. Ansonsten sind VWL-Experten gerne berufen, das zu verbessern. --129.187.254.13
Wertneutral gesprochen, ist eine Funktion von Steuern die Lenkungsfunktion. Auch wenn Steuern Marktversagen korrigieren sollen, ist das Teil der Lenkungsfunktion. Der Bezug auf den Ausgleich von Marktversagen wurde nach meinem Verständnis herausgenommen, um zu verhindern, dass extreme Mindermeinungen einen Lexikonartikel dazu missbrauchen, ihre politische Agenda unterzubringen. Scheint ja leider nicht viel gebracht zu haben --129.187.254.13
extreme Mehrheitsmeinungen werden genauso missbraucht, um sie in die politische Agenda unterzubringen. Da ist nur der Widerstand kleiner.--NL 18:11, 3. Jun 2004 (CEST)
Dann definieren Sie bitte zunächst mal, was Marktversagen sein soll, um es hinreichend zu verstehen. Sonst schreibe ich meinen Senf nämlich auch wieder dazu und das passt anderen dann wieder nicht.--NL 10:51, 2. Jun 2004 (CEST)
Ich habe es mal versucht: Marktversagen. Zudem habe ich den Begriff im Artikel mal untergebracht. Stern 19:07, 3. Jun 2004 (CEST)
Vielen Dank, dass Sie das gemacht haben. Aber das wird so nicht ökonomie-wissenschaftlich haltbar sein. Weiteres von mir dann unter Marktversagen.--NL 19:24, 3. Jun 2004 (CEST)
Ich habe mich sehr bemüht die Lehrmeinung abzubilden. Sollten Sie fragen zu Marktversagen haben, können Sie die gerne unter Diskussion:Marktversagen an mich richten. Bin sehr gespannt auf die wissenschaftlich nicht haltbare Stelle, gerade auch, weil Du den Begriff ja am 14. Mai ja noch nicht kanntest, s. o. :-) Stern 21:11, 3. Jun 2004 (CEST)
Na, Sie werden sich noch wundern.--NL 21:20, 3. Jun 2004 (CEST)
Jeder kann den Artikel editieren. Wenn Du ihn bereicherst, bin ich Dir dankbar. Sei jedoch sicher, dass der Artikel von mir beobachtet wird. Stern 21:25, 3. Jun 2004 (CEST)

Streichung vom 3.6.04

Ich habe mir erlaubt folgende Passage ersatzlos zu streichen, da sie nicht dem NPOV entspricht, polemisch und zum Teil inhaltlich falsch ist:

"Die Erhebung von Steuern ist immer mit staatlicher Gewaltausübung verbunden und wirtschaftliche Grundlage des staatlichen Gewaltmonopols. Die debitistische Theorie betrachtet die Steuer als historische Weiterentwicklung von zwangsweise erhobenen Tributen. Libertäre Kritiker halten Steuern für Zwangsgelderpressung, da sie ein Gemeinwesen finanzieren, dem sie nicht beitreten würden."

Meine Kritik im Einzelnen:

"Die Erhebung von Steuern ist immer mit staatlicher Gewaltausübung verbunden ..."

Natürlich ist die Erhebung von Steuern eine staatliche Hoheitaufgabe. Das aber ist eine banale Tatsachenfeststellung, die nicht unter den Punkt "Kritik" gehört. Es sei denn, man bestreitet den Sinn von Steuern generell. Das aber wäre eine Außenseitermeinung selbst unter Neoliberalen und hätte in einem enzyklopädischen Artikel nichts zu suchen.


"...wirtschaftliche Grundlage des staatlichen Gewaltmonopols"

Selbstverständlich ist sie das, aber da das Gewaltmonopol des Staates nun wirklich von jedem ernstzunehmenden Staatsrechtler als zivilisatorischer Fortschritt erchtet wird, kann auch dies nicht als Kritikpunkt an der Steuererhebung gelten. Außer, man lässt wie Faschisten nur das Faustecht des Stärkeren gelten oder gibt sich anarchistischen Träumereien. Beides wiederum wären Außenseitermeinungen (s.o.)

"...Steuer als historische Weiterentwicklung von zwangsweise erhobenen Tributen"

Das mag schon so sein, aber was hätte das mit der Kritik an der Steuererhebung in modernen Staaten zu tun. Diese findet auf legaler Grundlage statt und hat mit Tributen nichts zu tun.

Die Begriffe "staatliche Gewaltausübung" und "Zwangsgelderpressung" suggerieren darüber hinaus eine Illegitimität, wenn nicht sogar Illegalität der Steuererhebung, von der überhauptnicht die Rede sein kann. All das ist reine Polemik. Und ich denke, es besteht hier weitgehend Konsens, dass solche Begriffe in Wikipedia-Beiträgen nichts verloren haben. Stefan Volk 14:34, 3. Jun 2004 (CEST)


Zu Streichung vom 3.6.04

Ich habe mir erlaubt folgende Passage ersatzlos zu streichen, da sie nicht dem NPOV entspricht, polemisch und zum Teil inhaltlich falsch ist:

"Die Erhebung von Steuern ist immer mit staatlicher Gewaltausübung verbunden und wirtschaftliche Grundlage des staatlichen Gewaltmonopols. Die debitistische Theorie betrachtet die Steuer als historische Weiterentwicklung von zwangsweise erhobenen Tributen. Libertäre Kritiker halten Steuern für Zwangsgelderpressung, da sie ein Gemeinwesen finanzieren, dem sie nicht beitreten würden."

Meine Kritik im Einzelnen:

"Die Erhebung von Steuern ist immer mit staatlicher Gewaltausübung verbunden ..."

Natürlich ist die Erhebung von Steuern eine staatliche Hoheitaufgabe. Das aber ist eine banale Tatsachenfeststellung,

Es gibt massenhaft banale Tatsachenfeststellungen in Wikipedia.

die nicht unter den Punkt "Kritik" gehört.

Ist ja auch nur ein Halbsatz, der das erläutert. Und wenn er nicht unter Kritik gehört, dann eben woanders hin, aber nicht in den Orkus.

Es sei denn, man bestreitet den Sinn von Steuern generell.

Ja, kann man ja.

Das aber wäre eine Außenseitermeinung

Wollen Sie demokratische Abstimmungen über jeden Scheiß?

selbst unter Neoliberalen und hätte in einem enzyklopädischen Artikel nichts zu suchen.

Das ist nun Ihre NPOV.


"...wirtschaftliche Grundlage des staatlichen Gewaltmonopols"

Selbstverständlich ist sie das, aber da das Gewaltmonopol des Staates nun wirklich von jedem ernstzunehmenden Staatsrechtler als zivilisatorischer Fortschritt erchtet wird, kann auch dies nicht als Kritikpunkt an der Steuererhebung gelten.

Ja, wenn Sie den Bundeskanzler fragen, natürlich. Was beweist das?

Außer, man lässt wie Faschisten nur das Faustecht des Stärkeren gelten oder gibt sich anarchistischen Träumereien. Beides wiederum wären Außenseitermeinungen (s.o.)

Das ist nun wieder Ihre NPOV mit ihrem persönlichen Bedürfnis zu politischer Korrektheit. Was hat das in einer Enzyklpädie zu suchen?
"...Steuer als historische Weiterentwicklung von zwangsweise erhobenen Tributen"

Das mag schon so sein, aber was hätte das mit der Kritik an der Steuererhebung in modernen Staaten zu tun. Diese findet auf legaler Grundlage statt und hat mit Tributen nichts zu tun.

Das behaupten Sie, dass das mit den Tributen nichts zu tun hätte. Ich würde sogar soweit gehen, dass Steuern nichts anders als Tribute sind, jedenfalls für mich.

Die Begriffe "staatliche Gewaltausübung" und "Zwangsgelderpressung" suggerieren darüber hinaus eine Illegitimität, wenn nicht sogar Illegalität der Steuererhebung, von der überhauptnicht die Rede sein kann.

Doch natürlich. Solange Steuern mit Mafia-Methoden eingefordert werden, sind sie selbstvertändlich unmoralisch.

All das ist reine Polemik. Und ich denke, es besteht hier weitgehend Konsens, dass solche Begriffe in Wikipedia-Beiträgen nichts verloren haben. Stefan Volk 14:34, 3. Jun 2004 (CEST)

Das sehe ich nicht so, selbst dann wenn es weitgehend Konsens wäre. Es ist einfach eine Tatsachenbeschreibung und den einzigen Grund den Sie anführen können, ist doch nur dass Ihnen die Passage aus ganz persönlichen Motiven nicht passt. Oder nicht? Und darum suchen Sie jetzt nach Gruppendynamik, um das durchzusetzen. Stimmts?--NL 15:17, 3. Jun 2004 (CEST)

@ NL

Auch ich fühle mich unwohl bei dieser drastischen Ausdrucksweise.
   Solange Steuern mit Mafia-Methoden eingefordert werden,...

Bitte erläutere ausführlich:

1. Wer fordert Steuern mit Mafia-Mehtoden ein?

Die Finanzbehörden mit Polizei und Gerichtsvollziehern.

2. Wie genau sehen diese Mafia-Methoden aus?-- tsor 15:52, 3. Jun 2004 (CEST)

Die Mafia verlangt Schutzgelder. Sie "verkauft" Sicherheit vor sich selber und vor anderen Mafias.
Der Staat macht das im Prinzip auch so. Wer nicht bezahlt, wird vom Staat fertiggemacht.--NL 16:40, 3. Jun 2004 (CEST)

Das scheint mir doch eine sehr extreme Einzelmeinung zu sein, die Du - zumindest in dieser Diskussionsrunde - alleine vertrittst. Daher ein paar prinzipielle Anmerkungen:

  1. Wikipedia ist eine Enzyklopädie, die gesichteres Wissen darstellt.
  2. Extreme Meinungen von Minderheiten müssen gut begründet und belegt werden.
  3. Diskussionen von Minderheitenmeinungen führt man besser in Newsgroups.
Was ist denn nicht ausreichend belegt? Außerdem: wo steht das in den Wikipedia-Seiten, dass Minderheitenmeinungen weniger zählen? Ich bitte um den Quellenhinweis!--NL 21:04, 3. Jun 2004 (CEST)
Wikipedia:Neutraler_Standpunkt. Dass Minderheiten in der Wikipedia weniger zählen als die anerkannte Lehrmeinung muss doch eigentlich nicht nachgelesen werden. Als Minderheitenmeinung gekennzeichnet haben auch Minderheitenmeinungen einen Platz in einem Artikel, jedoch nur, wenn es tatsächlich von ausreichend Wissenschaftlern als Parallelmeinung angenommen wird und keine Einzelmeinung ist. Stern 21:11, 3. Jun 2004 (CEST)

D.h. Begriffe wie "Erpressung", "Mafia", "fertigmachen" sind von Hause aus nicht neutral und sind m.E. ohne Beweise nicht akzeptabel in einem Artikel. Es sei denn Du führst ausreichend Belege an.

Ich habe ja auch nicht verlangt, dass sie alle in den Artikel kommen müssen. Du hast von mir nur verlangt, dass ich meine Aussage erläutern soll. Und dieser Bitte bin ich nachgekommen.--NL 21:04, 3. Jun 2004 (CEST)

Auch ist es kein guter Stil, wenn Du ohne Beleg Absätze in den Artikel einfügst mit Begriffen wie "Zwangsgelderpressung" und dann von anderen eine Widerlegung zu fordern ("Wenn Ihnen die Kritik nicht passt, dann widerlegen Sie es doch" laut Versionsgeschichte).

1. Andere belegen auch nicht alles. 2. Es ging in dem Kontext nur um die Kritiker, die das sagen. Natürlich kann ich das belegen. Ich bin selber ein Beleg. --NL 21:04, 3. Jun 2004 (CEST)

Eine Möglichkeit: Wenn Du wirklich überzeugt davon bist, dass der Staat mit Mafiamethoden und durch Erpressung Steuern einzieht, dann erstatte Anzeige gegen den Staat. Danach kannst Du in den Artikel schreiben: Hans Mustermann (hier Deinen realen Namen angeben) hat den Staat wegen Mafiamethoden und Erpressung angeszeigt (Aktenzeichen AB/1234).-- tsor 20:36, 3. Jun 2004 (CEST)

Sorry, Bei der Mafia kannst Du auch nicht gegen die Mafia klagen. Die verwehrt sich dagegen.Aber ich kann sehr wohl der Meinung sein, dass die Mafia unmoralische Methoden anwendet. Und die gleiche Meinung darf ich auch über den Staat haben. Und mit dieser Meinung stehe ich nicht mal alleine. --NL 21:04, 3. Jun 2004 (CEST)


So funktioniert das ja nicht: Du behauptest etwas und sagst Du selbst sei der Beleg. Erstens bist Du anonym und daher kein anerkannter Beleg (das wäre ich natürlich auch nicht), zweitens fehlen die Belege von anderen anerkannten Persönlichkeiten, vielleicht auch entsprechende Gerichtsurteile etc.
Der Staat ist eben nicht die Mafia und verhält sich auch nicht so. Deshalb kannst Du ruhig gegen den Staat klagen, das ist Dein gutes Recht. -- tsor 21:18, 3. Jun 2004 (CEST)
Steuern werden von allen erhoben, die den Tatbestand der Steuererhebung erfüllen (s. § 3 AO). Diese scheinbare Tautologie unterscheidet die Steuererhebung des Staates von der Schutzgelderpressung durch die Mafia.
Die Mafia könnte sich auch eine Abgabenordnung zulegen. Legitmiert das eine Mafia?
Schutzgelderpressung erfolgt nicht auf Grund eines von allen einsehbaren Gesetzes, die Anwendung erfolgt nicht gleichmäßig (Art. 3 GG) und Schutzgelderpressung hat - im Gegensatz zu Steuern - eine konkrete Gegenleistung zur Folge.
Hab ich nicht bestellt, diese konkrete? Gegenleistung. Wenn das ein Argument sein soll, warum sollten dann nicht auch Brötchen oder Schuhe staatlich bereitgestellt werden?
Gar nicht zu reden von der demokratischen Legitimation des (deutschen) Gesetzgebers.
Ja und? Hat die Mehrheit Recht? Haben 40 Räuber Recht? Oder 40 Mill. Räuber?
Aber der werte NL wird auch dieses Mal darüber jammern, dass es ihm aus mir nicht einsichtigen Gründen verwehrt wird, auszuwandern, und er damit der deutschen Steuerjurisdiktion zwangsunterworfen wird. --129.187.254.13
Nö. Du kannst ja auch mit Deinem Staat auswandern.--NL 12:36, 9. Jun 2004 (CEST)

Zum Streit

Könnten wir uns mal wieder auf einer etwas wissenschaftlicheren Ebene bewegen? Die Wikipedia ist kein Meinungsportal und der Artikel sollte sich in erster Linie mit den durchaus von allen politischen Lagern anerkannten volkswirtschaftlichen und sicher auch betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von Steuern befassen. Ich habe den Eindruck, dass einige wenige Diskussionsteilnehmer sich mit VWL nie befasst haben. Das soll nicht heißen, dass sie ihre Aspekte nicht in den Artikel einbringen dürfen, schließlich können alle Wissenschaftszweige voneinander lernen und sicher befassen sich auch andere Wissenschaften, etwa Politikwissenschaften mit Steuern. Aber ein gewisses Niveau sollten wir dann auch beibehalten. Grüße, Stern 19:21, 3. Jun 2004 (CEST)


Eine Enzyklopädie sollte anerkanntes Wissen wiedergeben. Auf jeden Fall sollten Bewertungen (Vorteile/Nachtiele) nicht als Fakten genannt werden, sondern als Meinungen bestimmer Gruppen (Wissenschaftskreise, Politische Richtungen, etc.). Auf keinen Fall gehören sie an den Anfang des Artikel, noch vor einer genauen Beschreibung des Begriffs. Es muß ja erst mal geklärt werden, worum es geht und dann können andere Punkte angeführt werden. Außerdem sollten wir hier als Wissenschaftsjournalisten agieren und akzeptierte Erkenntnisse wiedergeben. Nur weil irgenwer, irgenwo mal was gesagt hat gehört das noch lange nicht in eine Enzyklopädie. Der Text soll lesbar bleiben (Länge beachten). Wikipedia ist kein Ort für politische Meinungsmache!

Doch vorteile sollten als Fakten genannt werden!!!

Verschiebungen

Ich möchte jetzt keinen Editierkrieg anfangen, daher aber fragen, ob ich der einzige bin, der die jüngste Umordnung der Abschnitte für ungeeignet hält: Ich sehe es so: In der Einleitung wird der Begriff kurz definiert, dann folgen die volkswirtschaftlichen Folgen einer Steuer, dann die Beispiele einzelner Länder (Deutschland existiert ja bereits). Ich verstehe nicht, warum die für den Artikel eigentlich doch so wichtigen Bereiche über die Vor- und Nachteile einer Steuer hinter die Beispiele gestellt werden sollten, zumal die Beispiele ohne die vorherige Erörterung der Vor- und Nachteile einer Steuer kaum verstanden werden kann. Wo die Steuergeschichte eingeordnet werden soll, weiß ich allerdings nicht. Ich würde behaupten vor das Beispiel "Deutschland". Stern 13:39, 9. Jun 2004 (CEST)

Diskussion von NL

Sorry, aber NL scheint es wirklich zu abstrakt zu sein, eine Abgabe für die Allgemeinheit zu bezahlen. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder eine centgenaue Abrechnung für seine verwendeten Steuern erhielte. -> eine Aufblähung der Verwaltung, wie sie NL selbst kritisiert. NL ist für die Bearbeitung viel zu voreingenommen und sollte sich mal ein Bild machen für was die Steuern auch noch vewendet werden. Dieser Egoismus ist das große Problem unserer Gesellschaft. Wenn nicht jeder Bürger seine Steuern gelöhnt hätte, würden wir jetzt immer noch auf Feldwegen herumfahren und nicht auf Autobahnen. Ich kann schon die Schreie der Autofahrer hören wenn sie künftig für jeden Kilometer Privatautobahn auch noch Maut zahlen müssten.

Weblinks

Ist Steuerberater und Steuerinformation der info.at Internet GmbH & Co KEG evtl. nicht (nur) ein Werbelink? --Bubo 19:12, 15. Feb 2005 (CET)

Der Link führt nicht zu vertiefenden Informationen und ist daher überflüssig. Ausserdem noch Werbung - da wollen die Steuerberater Kunden gewinnen. Daher habe ich den Link entfernt. -- tsor 20
22, 15. Feb 2005 (CET)

Ich finde die Steuern gut, weil damit der staat gefördert wird und dieser sonst kein geld hat.ö Ich bin auch für Harz4


Raub

Seit Neuestem beinhaltet der Artikel wieder Polemik: Steuern werden als Raub bezeichnet. Viel Spaß mit Eurer "Enzyklopädie". Das geht insbesondere an die Experten: Stern und Sava. (Die Hohepriester der Volkswirtschaft, die von Volkswirtschaft eigentlich üerhaupt keine Ahnung haben). ----80.141.185.208 11:49, 6. Mai 2005 (CEST)

informiere dich doch bitte mal über das wikipedia-prinzip des neutralen standpunkts: wenn das eine häufig vorgebrachte polemik gegen steuern ist (hinter der sich allerdings ein ernsthaftes argument verbirgt), dann kann das versehen mit der notwendigen distanzierung durchaus im artikel erwähnt werden.
persönliche standpunkte und geschwafel wie obwohl das nicht viel bringt, weil man mit dem Ausdruck "Raub" schon eine ganze Menge auf seiner Seite hat, die von der Ökonomie nicht viel wissen haben dagegen im artikel nichts zu suchen.
grüße, Hoch auf einem Baum 12:13, 6. Mai 2005 (CEST)

Da gebe ich Dir ausnahmsweise mal Recht. Aber die Bezeichnung "Raub" ist kein "ethisches" Argument. Demnächst kommt jemand und sagt, dass Sozialleistungen Raub seien und ethisch nicht vertretbar z. B. gegenüber Behinderte, die Empfänger solcher Leistungen sind. Ich kann leider auch nichts dafür, dass der Egoismus heute gesellschaftsfähig ist und über dem Gemeinwohl steht. Aber das "ethisch" zu nennen, möchte ich als Unverschämtheit bezeichnen. ----80.141.202.38 13:01, 6. Mai 2005 (CEST)

Die Änderungsorgien sind geradezu grotesk. Abgesehen davon, dass die ganze Diskussion ohnehin von falschen Ansatzpunkten ausgeht (Die Tatsache, dass Steuern Zwangsabgaben sind, ist überhaupt kein Argument gegen sie!), habt ihr euch völlig vom Wikipediakonzept der einfachen Erklärung eines Lebenssachverhalts entfernt! Es geht euch wohl nur um eine ausschweifende Selbstdarstellung oder?

--Este 23:50, 6. Mai 2005 (CEST)

Ineffizienz

Dass nicht alles, was ein Staat macht, effizient ist, muss man selber nicht glauben. Aber als weit verbreitete Ansicht hier bitteschön stehen lassen. -- Sava 16:11, 8. Mai 2005 (CEST)

Ich habe nicht behauptet, dass alles was ein Staat macht effizient ist. Aber deine Meinung steht unter der Überschrift, dass die Steuererhebung zu kritisieren ist, weil sie ineffektive Staatstätigkeit finanziert. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Ich habe diese Meinung ausser von dir auch noch von niemandem gehört - oder kannst du vielleicht ein paar "weit verbreitete" Quellen angeben? Und weil diese Behauptung also falsch ist, gehört sie gelöscht!

Este 16:47, 8. Mai 2005 (CEST)

Nicht 'zu kritisieren ist', sondern 'kritisiert wird'. Ich verstehe leider deine Aussage "Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun." schlichtweg nicht. Wenn du selber sagst, dass der Staat teilweise ineffizient ist, stimmst du der Kritik doch zu. Der Staat ist teilweise ineffizient, und finanziert wird die Staatstätigkeit und damit die teilweise Ineffizienz durch Steuern und Abgaben, was sonst? --Sava 17:53, 8. Mai 2005 (CEST)

Nochmal: Dass die Staatstätigkeit teilweise möglicherweise ineffizient ist, ist keine Folge der Steuer. Und deshalb kann man die mögliche Kritik an der Ineffizienz auch nicht der Steuererhebung (was immer du darunter verstehst) anlasten. Im Übrigen sähe ich schon gerne einen Beleg für deine Behauptung und vielleicht auch für die Ineffizienz des Staates.

Este 21:47, 8. Mai 2005 (CEST)

Nochmal: Um Folge geht es nicht !!!. Natürlich ist die Ineffizienz nicht Folge der Steuererhebung. Es geht darum, dass der Staat Steuern erhebt um damit - im Vergleich zur freien Wirtschaft - ineffiziente Staatstätigkeit zu finanzieren. Die Ineffizienz hat natürlich andere Ursachen, das ist aber ein anderes Thema. Beispiel: Telekommunikation. --Sava 22:41, 8. Mai 2005 (CEST)
Wer beurteilt, ob etwas ineffizient ist? Sind wirklich alle Tätigkeiten der freien Wirtschaft effizient? Ich finde, Ineffizienz hat wirklich nicht direkt etwas mit Steuern zu tun und daher sollte der entsprechende Satz im Artikel entfallen. - Effizienz / Ineffizienz hat immer etwas mit Tätigkeiten bzw. mit dem Umgang von Resourcen zu tun, und das gilt für alle Lebensbereiche (meine Lebensversicherung, mein Chef, meine Firma, gehe ich selbst immer mit meinem Geld efizient um?) -- tsor 22:52, 8. Mai 2005 (CEST)

Es geht ausschliesslich darum, darzustellen, dass dies ein häufig gehörtes/gelesenes Argument von Kritikern ist. Aufgabe einer Enzyklopädie (bzw. des Autors) ist keinesfalls, zu entscheiden, ob die Kritiker recht haben oder nicht. --Sava 23:01, 8. Mai 2005 (CEST)

Ich finde, es ist ein Grenzfall. Die Überschrift lautet ja "Nachteile der Steuererhebung" und ein solcher könnte es ja sein - insofern bin ich (nicht eindeutig, aber tendenziell) auch dafür, die Argumentation drin zu lassen. Das Argument "wenn der Staat die Steuer xy nicht erhebt, kann er schon keine ineffizienten Ausgaben damit tätigen" ist ja nicht ganz von der Hand zu weisen. Daher habe ich eine Passage mit einer diesbezüglichen Klärung eingebaut. Kai (Benutzer:Geisslr) 23:17, 8. Mai 2005 (CEST)


Nein, es geht dir, Sava, nur darum einem dir genehmen Argument Gehör zu verschaffen. ----Spazzo 23:19, 8. Mai 2005 (CEST)

Im theoretischen Modell der Public-Choice-Theorie tendiert der Staat dazu, durch Steuererhebung ineffiziente Tätigkeit zu finanzieren. Das ist keine Spinnerei von Sava oder gar von NL, sondern, Zitat: "Democracy contains an inherent bias toward inefficiently large government." Holcombe, NTJ 1998, S. 366. Das beruht kurz gesagt auf der Struktur der Entscheidungen, auf dem Gewicht des Medianwählers und der Art der Steuererhebung. Insofern ist es sogar die Folge der Steuererhebung. --Einbayer 10:19, 9. Mai 2005 (CEST) Nachtrag: Das NTJ (National Tax Journal) ist, trotz freier Verfügbarkeit älterer Artikel kein Boulevardblatt, sondern, für die, die es nicht wissen, ein A-Journal. Weil hier doch an manchen Stellen mehr Wissenschaftlichkeit und mehr Belege gefordert werden...--Einbayer 10:28, 9. Mai 2005 (CEST)

Vielen Dank, Einbayer,

das ist aber noch lange kein von Sava häufig gehörtes oder gelesenes Argument. Este 18:18, 9. Mai 2005 (CEST)

Meinst du nicht? Wahrscheinlich beschäftigt sich Sava jeden Tag mit diesen Theorien und kann gar nichts mehr anderes denken und auch nicht mehr glauben, dass andere den ganzen Tag an nichts anderes denken können, als dass die Früchte ihrer Arbeit durch den ineffizienten Staat weggesteuert wird. Das neoliberale Paradies gibt es eben erst mal nur im Kopf. ----Spazzo 00:02, 10. Mai 2005 (CEST)
Was willst Du uns damit sagen, Spazzo? Kaffeefan 11:46, 11. Mai 2005 (CEST)

Sozialabgaben

In diesem Artikel fehlen die deutschen Sozialabgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Da dies Zwangsabgaben sind, die keinerlei Vermögens-Eigentums-Rechte begründen und kein näherer Zusammenhang zwischen Abgabenzahler und Leistungsempfänger besteht, als bei anderen Steuern sind Sozialabgaben eindeutig den Steuern zuzurechnen. -- Lmswl

Nein. Sozialabgaben begründen entgegen der Definition von Steuern in § 3AO einen Anspruch auf Gegenleistung. --Einbayer 13:26, 17. Mai 2005 (CEST)

Einfügen weiterer wichtiger steuerlicher Begriffe

Ich finde es sinnvoll, in den vorliegenden Artikel weitere wichtige steuerliche Grundbegriffe einzubringen. Dabei ist es meiner Meinung nach sinnvoll, folgende Begriffe mit einzubringen, die natürlich auch noch an anderer Stelle z.T. definiert werden müssen: Steuersubjekt, Steuerdestinatär, Steuergläubiger, Steuerobjekt, Bemessungsgrundlage, Steuertarif, Steuersatz.

Meine Frage ist nun, ob dies von euch für gerechtfertigt gehalten wird. Weiterhin möchte ich, da ich neu in der Gemeinde bin, gern wissen, ob der Weg, den ich hiermit wähle (Ankündigen einer Änderung eines Textes in der Diskussion) sinnvoll ist, oder ob man einfach den Text ändert.

Vielen Dank für Verständnis --Storn 21:38, 7. Jun 2005 (CEST)

Die Ankündigung ist sicher ein guter Weg.
Bei den Begriffen solltest du aber meiner Meinung nach aufpassen, dass der Artikel für Menschen ohne Spezialwissen verständlich bleibt. Vielleicht wäre ein Zusatzartikel mit einem Glossar der wichtigsten Begriffe praktischer.

Um- und Ausbau

Hi, ich habe versucht den Beitrag zu verallgemeinern und dabei ein wenig um- und ausbauen müssen. ( Augenmerk auschließlich auf den Begriff der Steuer, die Historie, den Zweck usw.). Den größten Teil über das deutsche Steuerrecht habe ich rausgenommen und in einen neuen, separaten Beitrag gepackt: Steuerrecht (Deutschland). Omi´s Törtchen 13:53, 10. Aug 2005 (CEST)

In welchen Absatz könnte man noch das für die meisten Steuern geltende Nonaffektationsprinzip einbauen? Stern !? 23:20, 16. Aug 2005 (CEST)

Tribut und Staatsgewalt

Die Einleitung: Als Steuer wird der durch Staatsgewalt erhobene Tribut oder Beitrag bezeichnet, .. ist Effekthascherei. 1) Es drängt sich das Bild des unterdrückten Bürgers auf, der dem bösen Staat sein Geld unter Zwang und Gewaltandrohung gibt. 2) Steuer ist eben weder Tribut (Zeichen der Unterwerfung) noch Beitrag (öffentlich-rechtlichen Gebühren)--Omi´s Törtchen 15:04, 29. Aug 2005 (CEST)

zu 1) "dem ... Staat sein Geld unter Zwang und Gewaltandrohung gibt" - was ist denn daran falsch?
zu 2) Eine Leistung ist es jedenfalls auch nicht. --Gedosk 18:40, 29. Aug 2005 (CEST)
1) Wenn Du unbedingt Zwang und Staatsgewalt hier reinbringen willst, dann tu es vernünftig und unter einen eigenen Überschrift im Artikel. Unter Bezugnahme auf die Historie und das geltende Recht kann man da sicherlich drüber schreiben - aber eben nicht als Einleitungssatz zur Begriffserklärung.
2) Leistung ist schon richtig: Leistung (Recht) und Leistung (Erfüllung) --Omi´s Törtchen 08:32, 30. Aug 2005 (CEST)
zu 1) zwar, Dein POV, aber erledigt
zu 2) ist eben nicht richtig. jedenfalls nicht laut Beschreibungen in Wikipedia.

Ich beziehe mich jetzt mal nur auf die vorhandene Version:

Als Steuer wird eine Geldleistung bezeichnet, die von einem Gemeinwesen den leistungspflichtigen Personen zur Erzielung von Einnahmen auferlegt wird.

Das ist jedenfalls Quatsch, weil bei den meisten Steuerarten niemand eine Leistung auferlegt wird, die dann zur Erzielung von irgendjemands Einnahmen dient. "Die leistungspflichtigen Personen" gibt es gar nicht. Theoretisch braucht es überhaupt keine geben. Die Leistungspflicht entsteht erst, wenn man was macht, was aufgrund des Steuerrechts einen Steueranspruch auslöst. Und dieser Anspruch ist dann eine Steuer, noch bevor sie tatsächlich bezahlt wurde. "XY hat seine Steuer nicht bezahlt." --Gedosk 09:48, 30. Aug 2005 (CEST)

Natürlich gibt es die "leistungspflichtige Person" - die wird nämlich gemeinhin als Steuerpflichtiger bezeichnet und diese Person gibt es immer und bei jeder Steuer; Dieser Person wird die Zahlung von Geld auferlegt (=Leistungspflicht); Richtig, das hat mit Zahlung einer Steuer nix zu tun, steht in der Definition aber auch nicht.--Omi´s Törtchen 10:19, 30. Aug 2005 (CEST)
Steuerpflichtiger leitet auf Steuerpflicht weiter. Den Steuerpflichtigen gibt es persönlich nicht. Laut Steuerrecht sind alle Bürger steuerpflichtig, aber deswegen zahlen sie noch lange keine Steuern. Und wenn die Steuer nicht bezahlt wird, wird auch keine Leistung erfüllt. Ach, ist das alles kompliziert. --Gedosk 11:36, 30. Aug 2005 (CEST)
Welch wahres Wort!!

Die Umleitung existiert, weil das noch nicht korrekt ist: Nur weil WP keinen Steuerpflichtigen kennt, heißt das nicht, dass es keinen gibt. Glaub mir, es gibt ihn!! Aber, nicht jeder Bürger ist ein Steuerpflichtiger (höchstens ein "potentieller") und wer einer ist, wird nicht pauschal, sondern jeweils für jede Steuerart getrennt beurteilt. --Omi´s Törtchen 11:50, 30. Aug 2005 (CEST)


Wie heißt denn der Herr Steuerpflichtige? Und von pauschaler Steuer habe ich nichts geschrieben, höchstens von pauschaler Steuerpflicht. Bist Du das Geschwisterchen von Hein Blöd? --Gedosk 12:43, 30. Aug 2005 (CEST)
Na, das ist je feiner Stil, klasse!! Aber nochmal zum mitschreiben: "Laut Steuerrecht sind alle Bürger steuerpflichtig": falsch, denn wer (oder was) Steuerpflichtig ist, wird nicht (pauschal) im Steuerrecht, sondern im einzelnen Steuergesetz geregelt. --Omi´s Törtchen 12:59, 30. Aug 2005 (CEST)
Du solltest vielleicht doch einmal einen Blick in § 1 Abs.1 EStG werfen, bevor du hier andere belehrst! Es ist sehr wohl jeder in der Bundesrepublik Ansässige steuerpflichtig, gleich ob er Einkünfte erzielt oder nicht! Este 13:05, 30. Aug 2005 (CEST)
Hallo Este, zum einen sagte ich bereits, dass die Steuerpflicht in den Einzelsteuergesetzen (also tatsächlich z.B. im EStG) geregelt ist. ABER: In § 1 Abs.1 EStG steht nicht, dass jeder Bürger Steuerpflichtig ist oder? Ich denke, es besteht doch noch ein Unterschied zwischen Staatsbürger und im Inland ansässig.--Omi´s Törtchen 13:12, 30. Aug 2005 (CEST)

Zur Sperrung

Angesichts des jüngsten Edit-War habe ich den Artikel gesperrt. Diskussionen bitte hier oder wahlweise auf Benutzer Diskussion:BenHour oder [[Diskussion:Portal:Recht#Steuer]]. -- Stechlin 11:04, 4. Sep 2005 (CEST)

Nachdem die Diskussion nicht aufgegriffen wurde, werde ich den Artikel wieder entsperren. Zur Vermeidung künftiger Edit-Wars bitte Konflikte erst ausdiskutieren: es dürfte deutlich sein, daß kein Konsens darüber besteht, Steuern als Tribut zu bezeichnen o. ä. -- Stechlin 11:47, 10. Sep 2005 (CEST)

Zur Definition

Ich hab´ mal intensiv über das hier nachgedacht und so grundsätzlich verkehrt ist es nicht, was BenHour schreibt. Auch diese Definition (Steuer als von der öffentlichen Hand erhobene Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung) geht in diese Richtung. Vielleicht sollten wir uns im Einführungssatz davon lösen, was die Abgabenordnung vorgibt und eine etwas allgemeingültigere Definition in Betracht ziehen. Ich versuch´s mal mit:

Als Steuer wird eine Abgabe ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen allen leistungspflichtigen Personen zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs auferlegt.

Damit wird klar, es ist eine Leistung in Geld (=Abgabe), kein Beitrag und keine Gebühr (=ohne Anspruch auf Gegenleistung), die gleichmässig (=allen Pflichtigen), unter Androhung von Sanktionen (=auferlegt) und zur Deckung der Staatsausgaben (allg. Finanzbedarf).

Diese einzelnen Voraussetzungen sollten im Artikel dann nochmals einzeln angesprochen und abgearbeitet werden (u.a. Gleichmässigkeit, Gesetzmässigkeit, Staatsgewalt, Sanktionen, etc.)

Was meint Ihr ?--Omi´s Törtchen 15:23, 14. Sep 2005 (CEST)

Könnte ich mich mit anfreunden, hört sich sehr richtig an. Diese doch sehr grundlegende Begriffsdefinition müsste doch auch in entsprechenden Lehrbüchern stehen und in der Beamtenausbildung wichtiges Thema sein. Was schreiben denn heutzutage die "schlauen" Profs in ihre Bücher?--Pelz 00:06, 15. Sep 2005 (CEST)

Wahrscheinlich liegt es an meiner Schwerfälligkeit, aber ich habe nicht verstanden, weshalb eine Loslösung von der Abgabenordnung sinnvoll sein soll. -- Stechlin 07:47, 15. Sep 2005 (CEST)
Schließe mich Stechlin an: Wieso sollte in Wikipedia ein Begriff neu definiert werden, wenn ein solcher eindeutig und abschließend gesetzlich geregelt ist. Este 09:00, 15. Sep 2005 (CEST)
Aus drei Gründen: 1) Die Definition in der AO ist sehr schwerfällig und damit nicht unbedingt allgemeinverständlich ( Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein) 2) Diese Legaldefinition gilt nur für Deutschland, nicht in Österreich, nicht in der Schweiz und nirgends sonst. 3) Die Definition, wie sie hier im Moment steht, läßt die Voraussetzungen ohne Gegenleistung und zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs außer acht. --Omi´s Törtchen 09:43, 15. Sep 2005 (CEST)
Es ist alles da: "nicht eine Gegenleistung für" = ohne Gegenleistung und "zur Erzielung von Einnahmen" = zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Este 15:59, 15. Sep 2005 (CEST)

Es war nicht alles da; darum und wegen der weiteren genannten Gründe hab´ die Definition jetzt etwas angepasst und die Merkmale im Artikel nochmal erläutert--Omi´s Törtchen 09:43, 29. Sep 2005 (CEST)

Nochmals zur Einleitung: Das Vorliegen einer Steuer ist an fünf Voraussetzungen gebunden

  • Geldleistung (1)
  • keine Gegenleistung/Entgelt (2)
  • von öffentl.-rechtl. Gemeinwesen auferlegt (3)
  • zur Erzielung von Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs (4)
  • allen auferlegt, die den Tatbestand zur Leistungspflicht verwirklichen (5)

Ich meine, dass diese fünf Voraussetzungen in den Einleitungssatz rein gehören, auch wenn (natürlich) im weiteren Artikel (nochmals) darauf eingegangen wird: Als Steuer wird eine Abgabe (1) ohne Anspruch auf Gegenleistung (2) bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen (3) zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs (4) allen Personen auferlegt, bei denen der steuerpflichtige Tatbestand verwirklicht wird (5). --Omi´s Törtchen 01:00, 6. Mai 2006 (CEST)

Erneute Sperrung

Da es wieder einen Editwar gab, habe ich den Artikel gesperrt. Auch ich bitte darum, strittige Fragen zuerst auf der Diskussionsseite auszudiskutieren, bevor größere Artikelveränderungen vorgenommen werden. --Markus Mueller 19:06, 13. Nov 2005 (CET)

Zum Edit-War:

NPOV bedeutet nicht, jeden erdenklichen Kritikpunkt, der irgendwann einmal geäußert wurde in mehr oder minder epischer Breite darzustellen. Die anarchokapitalistischen Ansätze können im Artikel Anarchokapitalismus erörtert werden; diese zweifelhafte Theorie, die zumindest eine extreme Mindermeinung darstellt, hier als "grundlegendste Kritik" zu diskutieren, ist demgegenüber einfach unangemessen. -- Stechlin 19:07, 13. Nov 2005 (CET)

Nö. "grundlegendste ökonomische Kritik" bedeutet hier ja nicht, dass das breit getragen würde, sondern nur, dass es in der Sache tiefgreifend ist. Und NPOV ist es nicht, wie der Querulant Stechlin selbst zugibt. Der will es nur raus haben, weil es nicht seinem ideologischem Welbild entspricht. Damit werden klar die 4 Grundregeln der Wikipedia verletzt. --80.131.29.242 19:22, 13. Nov 2005 (CET)

Ich finde die Seite so eigentlich in Ordnung, allerdings ist die Steuereinteilung meines Empfindens etwas unübersichtlich dargestellt. Könnte man das nicht in einem Diagramm darstellen, für Alle, die sich mit Steuern nicht so auskennen? Gruß --Dark Spirit 10:59, 5. Dez 2005 (CET)


Steuer ist eben nicht eine Abgabe ohne Gegenleistung. Polizei, Sozialprojekte - um nur zwei Beispiele aus einer Vielzahl zu nennen - sind mit Steuergeld finanzierte Institutionen, die der Gemeinschaft zugute kommen.

MfG apsk

Die steuer IST eine abgabe ohne aber eine direkte gegenleistung. "Polizei, Sozialprojekte - um nur zwei Beispiele aus einer Vielzahl zu nennen" sind als indirekte gegenleistung zu verstehen

Letztendlich kann und muss der Gesetzgeber allerdings nicht so differenzieren, dass jeder Einzelfall abgehandelt wird. Er ist vielmehr auf eine allgemeine Fassung der Steuergesetze angewiesen und wenn die Allgemeinfassung im Einzelfall zu besonderen Härten führt, stehen Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung. +

Letztendlich kann und muss der Gesetzgeber allerdings nicht so differenzieren, dass jeder Einzelfall individuell abgehandelt wird. Er ist vielmehr auf eine allgemeine Fassung der Steuergesetze angewiesen (Typisierung). Wenn die Allgemeinfassung im Einzelfall zu besonderen Härten führt, stehen Billigkeitsmaßnahmen zur Verfügung.

der enzyklopädische Gedanke wird durch Stechlinsche Zensur diskreditiert

Siehe auch

Die unsortierten assoziativen Links sind größtenteils redundant oder sollten eingearbeitet werden, Beispiel Lenkungssteuer unter Der Zweck der Steuererhebung, Kritik Steuern mit Lenkungsfunktion usw. --Siehe-auch-Löscher 13:55, 4. Jan 2006 (CET)

Review

In den letzten Wochen/Monaten von mir erheblich ausgebaut worden. Wegen typischer Betriebsblindheit erhoffe ich mir hier ein paar offene Worte der Kritik hinsichtlich Umfang, Stil und Fehlern/Fehlendem. Ich weiß, dass dies Thema für die meisten Menschen ein rotes Tuch ist, aber: Nur zwei Dinge auf Erden sind ganz sicher: Der Tod und die Steuer (Benjamin Franklin) --Omi´s Törtchen 23:49, 30. Apr 2006 (CEST)

Hab zwar 0,00 Ahnung von dem Thema, trotzdem ein paar oberflächliche Anmerkungen:

  • Steuern mit Umverteilungszweck - mehr als ein Satz wäre schön, dazu muss es doch mehr zu sagen geben (auch für Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung) - erledigt!--Omi´s Törtchen
  • Steuerrecht in Österreich wird durch einen roten Link einfach bedeutungslos - erledigt!--Omi´s Törtchen
  • außerdem ist der Artikel bei der Beschreibung der heutigen Situation nur auf Deu und die Schweiz ausgelegt. Ist zwar grausam zu recherchieren aber zumindest Fr, Ital, USA, China, Rußland wären noch wichtig. Mit einem schön neutralen Vergleich sogar exzellent. :) von mir: Häkchen --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST)

Soviel dazu, ich hoffe es hilft --SoIssetEben! 19:39, 1. Mai 2006 (CEST)

Ich hätte noch weitere Punkte:

  • Orthografie: es wäre gut, die Schreibung der ofiziellen anzupassen und alle Fugen-S herauszunehmen, die Terminilogie der Gesetze spricht einheitlich von Verkehrstuer, Unterhemensteuer etc. und nicht "Verkerssteuer" oder "Unternehmenssteuer" (wahrscheinlich um Interpretationsdiskussionen anhand eines missverständlichen Genitivs zu vermeiden). Nach der modernen Orthografie ist zwar ein Fugen-S zulässig aber nicht zwingend, also wozu das Ding umtaufen, wenn es staatlich kreiert und staatlich benannt wurde... von mir: Häkchen --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST)
  • Abschnitt Geschichte würde ich nach unten rücken. Denn dieser ist nicht nur sehhr umfangreich, sondern unterbricht die definition und die Einordnung der Steuer als Abgabe. Einen solchen Aufbau machen Lexika ja auch. Von mir und nach Überlegung: Möchte ich so lassen, denn wichtig ist der Übergang von Geschichte (Smith) zum neuen Steuerrecht und den Grundprinzipien. Andererseits ist der Abschnitt zu den Abgaben für das Verständniss elementar (und daher an erster Stelle gut positioniert. --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST)

--CJB 11:46, 5. Mai 2006 (CEST)

Der Artikel ist recht gut, ich habe einen Hauptpunkt und dann noch kleinere Anmerkungen.

Es fehlt eine knappe Beschreibung, wie Steuern berechnet, erfasst und eingezogen werden. Es fehlt der Begriff des "Steuertatbestands", der "Steuerbemessungsgrundlage" und der "Steuersatz" ist nur in speziellen Zusammenhängen erwähnt. Außerdem muss die Arbeit der Finanzämter zumindest in Zusammenfassung dargestellt werden. Das ist noch eine große Lücke des Artikels. in ARbeit --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST)

Der Kleinkram:

  • In "Mittelalter und Frühe Neuzeit" sollte noch ein Nebensatz über die Bedeutung von Zöllen für die Finanzierung der Fürsten eingefügt werden. von mir: Häkchen --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST)
  • Die Begründung, warum die Spekulationssteuer nicht verfassungsgemäß sei, war nicht einfach ein Vollzugszugsdefizit, sondern ein "strukturelles Vollzugsdefizit", weil der Staat der Steuerverwaltung systematisch die Kapazitäten verweigert hat, um den Vollzug zu kontrollieren. Das ist ein wesentlicher Unterschied. von mir: Häkchen --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST)
  • Das letzte Drittel des Artikels ist zu "listig". Die Steuergruppen nach Verwaltungs- und Ertragshoheit sind noch mehr oder weniger selbst erklärend, aber die Steuergruppen nach Besteuerungsart müssen ausformuliert und erklärt werden. von mir: Häkchen --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST)
  • Die Allgemeinen Kritikpunkte sind "Kraut und Rüben". Kein roter Faden erkennbar. Dieser Teil ist der schlechteste des Artikels. von mir: Häkchen --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST)
  • Unternehmenssteuern im europäischen Vergleich ist POV. Der beschriebene "Zwang" ist reine Ideologie. von mir: Häkchen --Omi´s Törtchen 00:48, 17. Mai 2006 (CEST) --h-stt !? 12:42, 6. Mai 2006 (CEST)

Lesenswert-Kandiatur (abgeschlossen)

Das für's Finanzamt, nicht am Auto/Schiff etc. Kennt wohl jeder, deshalb erspar ich mir mal die Erklärung. der zweite vom Review-Aufräumen. -- southpark Köm ? | Review? 18:44, 21. Mai 2006 (CEST)

  • lesenswert Im Detail:
    • Kompetenz des Bewertenden (0-10):6
    • Einleitung: Nicht unbedingt das, was ich als fluffig bezeichnen würde, aber auf kurzem Raum das allerwichtigste untergebracht. Ich denke die speziellen links auf Steuerrecht D/A/CH sollten in die Einleitung, da viele Leser sich wohl eher für "ihre" Steuern als die allgemeinen Grundlagen von das ganze interessieren.
    • Links: Von nden verlinkten Begriffe her, würde ich sagen vorbildlich. Leider scheinen die links aber dann nicht mehr überprüft worden zu sein: Kirche und Gemeinde zum Beispiel sind eher einfach zu ahnende Begriffsklärungen.
    • Stil: Angesichts des Themas erfreulich lesbar. Neigt manchmal dazu, deutschlandspezifika in allgemeinen Absätzen zu behandeln, ohne dies explizit zu machen. (bsp. die allgemeine Kritik, die sehr auf die deutsche Debatte abhebt). Ab und an Neigungen, jedem Satz einen Absatz zu gönnen, was den Artikel zerfahren wirken lässt als er ist. Mit der Struktur bin ich nicht wirklich glücklich, aber das ist grad eher noch Bauchgefühl, als begründbar.
    • Bilder: Keine. Bin mir selbst grad nicht schlüssig ob man das Thema sinnvoll illustrieren statt verbunten könnte. aber einen Gedanken wäre es wohl wert.
    • Inhalt: Ausführlich, umfassend und soweit ich beurteilen kann ohne Fehler.
    • Belege:Irgendwie kommt mir der Artikel zu gut dafür vor, was da als Quellen steht und ich fühle mich betrogen.
    • Fazit: Schöner Artikel, bei dem ich überlegte eins höher zu gehen. Abgehalten haben mich die mangelnden Quellen, die Tatsache, dass die Debatte wer warum wie Steuern erhebt nicht vorkommt und so der Artikel technokratischer wird als es sein müsste und mein eher ungutes Gefühl bei der Gliederung. -- southpark Köm ? | Review? 18:44, 21. Mai 2006 (CEST) Erläuterung
  • Contra: Ich habe den Artikel überflogen, er vermag wenig zu erklären und darzustellen, was der Leser nicht ohnehin schon weiß – obwohl der gegenwärtige Inhalt zutreffend ist. Im Detail sind mir einige Fehler aufgefallen (s.u.) Es fehlt eine thematische Beschränkung, die in einem vernünftigen Volumen ein systematisch-funktionales / dogmatisches Verständnis ermöglicht, dazu wird zuviel aufgezählt und es werden statt einer griffigen Darstellung zu viele Beispiele gegeben, und sie sind einfach kein Ersatz.
einzelne Fehler und Lücken:
  1. Struktur: Der Exkurs zur Geschichte sollte nach unten, er erschwert den Einstieg und die Einordnung
  2. die ökonomische Dimension fehlt weit gehend, sie ist allenfalls stellenweise angedeutet
  3. Abschnitt Steuersubjekt: Definition falsch, StSubjekt ist nicht deckungsgleich StSchuldner (etwa LSt)
  4. Abschnitt Steuerprivilegien: nicht abgegrenzt von StVergünstigung
  5. Abschnitt Abrechnung: fehlt
  6. Abschnitt Grundsätze der Besteuerung: Die Gliederung des Abschnitts entspricht nicht der Einleitung, es fehlt ein essenzielles Prinzip: die Leistungsfähigkeit.
--CJB 18:43, 27. Mai 2006 (CEST)
Merkwürdig, dass jemand, der den Artikel nur überfliegt eine solche Meinung hat: 1) Die Geschichte an dieser Position wurde schon bemängelt, ich habs aber trotzdem so gelassen, weil der Übergang von Adam Smith zu den vier Grundsätzen der Besteuerung so schön gelingt. 2) Die ökonomische Dimension für alle Steuern und alle Länder herauszuarbeiten ist in einem Übersichtsartikel nicht möglich und es macht auch keinen Sinn auf die verschiedensten Auswirkungen der Öko-Steuerreform in diesem Artikel einzugehen. 3) Bevor Du "falsch" schreist, solltest Du Dich schlau machen. Zum einen gibt es im Grunde gar keine Lohnsteuer (und damit also auch keinen Schuldner der Lohnsteuer); die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform; Zum anderen ist die Definition vielleicht zu kurz, aber dennoch korrekt. Richtig ist, dass ich die Haftung (z.B. für Lohnsteuer) - auch wegen der Verständlichkeit - im Artikel (voerst) außen vor gelassen habe 4) Privileg und Vergünstigung sind ein und dasselbe - wie sollte abgegrenzt werden? 5) Technischer Defekt; der Abschnitt sollte eigentlich gelöscht werden, aber das ist mir irgendwie vor acht Tagen gründlich mißlungen 6) Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist einer von vielen Grundsätzen. Eine Erwähnung wäre sicher wünschenswert - aber es macht den Artikel nicht unlesbar, wenn dieser Aspekt fehlt. Fazit) Ich finde es schade, wenn Leute, die ich im Entstehungsprozeß um ihre Meinung gebeten habe, diese verweigern und am Ende "falsch, falsch" schreien, sagt --Omi´s Törtchen 18:31, 28. Mai 2006 (CEST)

Ist ja lustig, da klickt man im Artikel Steuer bei 4.3. auf "Zweitwohnsitzsteuer", wird weitergeleitet zu "Zweitwohnungsteuer", und erstmal aufgeklärt, dass es eigentlich nicht Zweitwohsitzsteuer sondern eben Zweitwohnungsteuer heißt. Ich wünsche allen noch viel Spaß mit Steuern und Wikipedia. P.S. Semantik und Syntax in meinem kleinen Beitrag sind frei erfunden. Eventuelle Übereinstimmungen mit bestehenden Regelungen sind zufällig und unbeabsichtigt.

Steuergelder

wünsche mir Ausführungen über die Ausgabenseite, Anteil am Staatshaushalt und Verteilung auf Ressorts, bzw. Bund/Länder. Auch über Missbrauch von Steuergeldern. --Markus Bärlocher 13:22, 7. Jul 2006 (CEST)

Steuerbelastung

wünsche mir Information (Balken und Kreisdiagramm) über die Steuerbelastung unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen und deren Beitrag zum Staatshaushalt. Und über die Verteilung der Steueranteile (im Hinblick auf grundlegende Kursänderungen auch incl. von Kranken- und Rentenversichrerung). Auch der Anteil der Steuern am gesamten Staatshaushalt wäre interessant. --Markus Bärlocher 13:44, 7. Jul 2006 (CEST)

Steuer-Effizienz

Auch die Effizienz von Steuern wäre interessant: wiewiel wird eingenommen, was kommt im Staatshaushalt an, was wird produktiv ausgegeben Auch wie sind Steuerungseffekte, und wie ist der Erfolg von Umverteilung. --Markus Bärlocher 13:44, 7. Jul 2006 (CEST)

Motivation

Freudig-solidarischer Beitrag zum Gemeinwohl vs. staatlicher Zwang. Veränderung von Motivation und altruistischem/egoistischem Verhalten bei Änderungen von Steuergesetzen. --Markus Bärlocher 13:51, 7. Jul 2006 (CEST)


Servus Markus, ja ist denn heut` scho Weihnachten?? Das ist ja mal eine lange Wunschliste :-) - aber ernsthaft: mit einem Teil bist Du hier mMn verkehrt, denn in dem Artikel geht es um Steuern allgemein - also möglichst ohne besonderes Augenmerk auf Deutschland. Für Deine durchaus interessanten Ansätze/ Ergänzungsforderungen empfiehlt sich wohl eher Steuerrecht (Deutschland), denn nur in jenem Artikel wäre es möglich auf die notwendigen spezifischen Aspekte (Verteilungen/Anteilen/Diagramme) einzugehen --Omi´s Törtchen ۩ - ± 14:05, 7. Jul 2006 (CEST)

Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung

Habe mir erlaubt, den Begriff der Besitzsteuer entsprechend den Definitionen in den verlinkten Wikipedia-Seiten durch Substanzsteuer zu ersetzen und in Abgrenzung zu den Verkehrsteuern als Oberbegriff für Substanz- und Ertragsteuer neu einzufügen sowie einige Beispiele zu ergänzen. Verlasse mich dabei auf den Inhalt der genannten anderen Seiten, doch erscheint mir alles plausibel. -- WinfriedSchneider 19:07, 10. Sep 2006 (CEST)

Bitte Graphik einfuegen

kann jemand mal bitte folgende Graphik in den Artikel einarbeiten? http://photos1.blogger.com/blogger/7747/704/200/steuern_on_white_big.gif Danke

Yuri

Nein, da das Bild anscheinend nicht mehr erreichbar ist. Auch sonst wäre es nur möglich, wenn es eine Wikipedia-kompatible Lizenz aufweist. Ist das Bild von dir? --RokerHRO 07:30, 15. Okt. 2006 (CEST)
Das Bild ist wieder erreichbar, aber in den Artikel eingefügt wird das mit Sicherheit nicht. Stichwort "POV" ... --DINO2411PROTEST FYI 09:25, 16. Okt. 2006 (CEST)

Wo bleibt das Steuerrecht in Liechtenstein?

Der Link auf den den verstorbenen Philosophen Paul Kirchhoff muss herausgenommen werden, da ein Link zu dem Steuerexperten Paul Kirchhoff korrekt wäre!

Steuerwiki

Hallo, habe gerade das Steuerwiki entdeckt:

Weiss nicht ob das hier oder auf einer anderen Seite hinpasst. Interessant finde ich aber das dort alle Inhalte genau wie hier auch unter der GFDL stehen (vielleicht noch ein Versehen). Jedenfalls wäre das die Gelegenheit mal bei Steuersachen ganz legal einige Inhalte in der WIkipedia mit Steuer-Know-How von buhl data aufzubessern. Nur zulangen.... ;-) Thilo Pfennig 13:32, 6. Dez. 2006 (CET)

nur zu! Den Link hab ich eben eingefügt --Bugert 21:21, 29. Sep. 2007 (CEST)

Historisches (Rom)

Ich habe die folgende Anekdote über den Steuereintreiber Licinus gelöscht:

"Der von Augustus in Lugundum (Lyon) eingesetzter Verwalter Licinus erklärte in den Jahren 16 und 15 v. Chr. seinen gallischen Untertanen, dass "Dezember" vom Wort her offensichtlich der zehnte Monat sei, weswegen er noch zwei zusätzliche Monate im Jahr eingeführt haben soll. Es ist nicht überliefert, wie Licinus, ein zuvor von Julius freigelassener keltischer Gefangener, alle 14 Monate im Jahr konkret unterbrachte." (Siehe Anmerkung Nr. 43 des Übersetzers Anton Bauer zu Senecas Apocolocyntosis (Die Verkürbissung des Kaisers Claudius, S.52, Reclam 7676): Cassius Dio 54, 21; Seneca, epist. 119, p; Juvenal I, 109 und XIV, 306; Persius II, 36; Martial VIII, 3,6)

Diese Anekdote gehört eigentlich nicht in einen sachlichen Artikel über Steuern. Außerdem enthält sie einige Fehler oder Ungereimtheiten: Lyon hieß Lugdunum, Julius ist besser unter dem Namen Caesar bekannt und ursprünglich begann das Jahr mit dem März, so daß der Dezember tatsächlich der zehnte Monat war. Die Begründung ist also auch nicht nachvollziehbar. Die Bereicherung des Licinus war wohl sprichwörtlich, vielleicht wurden ihm die zwei zusätzlichen Monate aber auch später angedichtet. Vielleicht kennt jemand weitere Quellen hierzu?

Außerdem habe ich die Daten zur Königszeit und Republik geändert. Die sagenhaften Daten (753 und 510/509) sind keine Grundlage für historische Fakten. Gibt es überhaupt historisch belegte Fakten über das Steuerrecht in der Königszeit? 80.146.95.193 16:55, 21. Apr. 2007 (CEST)

USA

Wieso steht im Abschnitt "Nominale Steuersätze" für die USA eine Körperschaftssteuer von 35% und 15% als definitive Abgeltungsteuer. Werden da einfach 20% verschenkt? Und wo genau sollen diese Steuersätze da eigentlich gelten, in den USA gibt es doch überhaupt keine einheitlichen Steuerssätze, die sind doch von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich! --Turric 11:48, 21. Jun. 2007 (CEST)

Absetzbetrag

Gesucht werden Nutzer, die Kentnis über das Wesen des Absetzbetrages, speziel in Deutschland und anderen Ländern haben, und dieses auch im Absetzbetrag Artikel einfügen könnten. --Helmut Gründlinger 21:12, 1. Sep. 2007 (CEST)

Wehrdienst

Zitat "Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden." Das stimmt so nicht, Staatsbürger können zu Dienst an der Waffe oder im Inneren (z.B. Zwangsfeuerwehr) herangezogen werden. Leider bin ich nicht vom Fach und überlasse eine Entscheidung über eine geringfügige Abänderung lieber jemandem, der Ahnung davon hat.

134.130.112.141 22:56, 4. Mär. 2008 (CET)

Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland

Bei dem internationalen Vergleich sollte für Deutschland der Rechtsstand nach der Unternehmensteuerreform berücksichtigt werden, oder? Die Tabelle enthält die KSt. Wäre ein Vergleich der Steuerbelastung inkl. GewSt nicht Aussagekräftiger? Ist natürlich problematisch, da nicht einheitlich. --Triohatala 13:09, 25. Mär. 2008 (CET)

Definition

"Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte." Bravo. Ich hatte immer gedacht, daß eine Enzyklopädie einen gewissen Anspruch auf Verständlichkeit haben sollte, aber da werde ich hier eines Schlechteren belehrt. 82.182.32.3 21:51, 22. Apr. 2008 (CEST)

Naja - allgemeinverständlich ist die Definition nunmal nicht, eben weil sie aus der AO stammt und damit noch nicht einmal allgemeingültig ist (ganz zu schweigen von sog. Bananenrep., die "Steuern" wahrscheinlich gänzlich anders definieren). Ich habe mal versucht, die AO- Definition etwas allgemeiner und verständlicher zu fassen. --Freundlicher Zeitgenosse 01:46, 11. Mai 2008 (CEST)

Diesen Revert ...

...hier verstehe ich nicht. Ich habe die geforderte Bibelstelle geliefert (im Einzelnachweis belegt). Zudem war diese Stelle schon seit Jahren Bestandteil des Artikels. Daher wäre es eigentlich Aufgabe des Benutzer: Emptyword, einen Nachweis für die Streichungen zu erbringen. Ich bitte darum - oder um ein Zurücksetzen der Änderungen. Danke --Freundlicher Zeitgenosse 20:47, 3. Sep. 2008 (CEST)

Definitionsfehler

In der Artikleinleitung wird sinngemäß wiedergegeben, was in § 3 AO kodifiziert ist. Ein Verweis auf den konkreten Paragrafen und/oder der genaue Wortlaut der Norm fehlen. Ich schlage vor das zu ändern!

(Ich hätte das auch gerne selber geändert, finde aber den Bearbeiten Knopf für den oberen Artikelbeitrag nicht. Wenn mir einer dabei helfen kann, der kann mich gerne anschreiebn.)

--Morgul 10:24, 25. Jul. 2009 (CEST)

Unmerklichkeit?

Es wird gesagt, dass einer der Grundsätze von Steuern heute ist, dass sie unmerklich sein sollen.

Das ist aber bei der Einkommenssteuer eindeutig nicht der Fall, so dass dieser Grundsatz auf einen ganz wichtigen Aspekt der Steuern nicht zutrifft.

Daher ist das, denke ich, kein Grundsatz von heutiger Steuergesetzgebung, was dadurch noch gestützt wird, dass z.B. die Mehrwertsteuer bei jedem Kauf explizit angegeben werden muss.

Dieser Punkt sollte also meiner Meinung nach entfernt werden.

Tatsächlich gezahlte Steuerquote Monat Juni 2007

Das sind Steuern, Abgaben, staatliche Preisaufschläge, Kosten, Maut, gesetzliche Preiserhöhungen, Gebühren, Zuschläge, Krankenversicherungsbeiträge, Versicherungen. Diese stehen alle im Bundesgesetzblatt bzw. dem Bundesanzeiger!

Was bleibt im Monat Juni 2007, wenn einer als Lohn 2000 Euro Brutto hat?

Bruttosteuern
1 Lohnsteuer
2 Rentensteuer
3 Krankensteuer
4 Solidaritätssteuer
5 Arbeitslosensteuer
6 Pflegesteuer
(7 Kirchensteuer)

Nettosteuern

1 Mehrwertsteuer 7 Prozent
2 Mehrwertsteuer 19 Prozent
3 Mineralölsteuer
4 Tabaksteuer
5 Kaffeesteur
6 Energiesteuer
7 Versicherungssteuer
8 Telekommunikationssteuer
9 Nahverkehrssteuer
10 Mautsteuer
11 Mietsteuer
12 Flughafensteuer
13 Brandweinsteuer
14 Grundsteuer
15 Oekosteuer
16 Kraftfahrzeugsteuer
17 Heizsteuer
18 Betriebskostensteuer
19 Haftpflichtsteuer
Nettosteuern sind grundsätzlich auch Bruttosteuern, weil der Gesetzgeber, die Parteien im Bundesstag und Bundesrat, 40.000.000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten zwingt, und aus ihren Bruttostundenlöhnen und Bruttogehältern die Nettosteuern zahlen lässt.
Eine Rentensteuer gibt es nicht, ebenso wenig eine Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegesteuer. Das sind Versicherungen, die zugegebener Maßen einen steuer-ähnlichen Charakter haben. --Morgul 10:18, 25. Jul. 2009 (CEST)
Egal ob im Deutschen Steuer Sozialversicherung Solidaritaetszuschlag alles sind prozentuale Staatsabzuege vom Bruttoarbeitslohn (minus ...%). 213.123.206.27 15:19, 2. Aug. 2009 (CEST)

Punkt 12 Nettosteuer "Flughafensteuer"

Quellen: Expedia.co.uk; opodo.co.uk
Laut diesen Flugonlineportalen zahlen sie im 150. Todesjahr von "Alexander von Humboldt" auf den Strecken Westkueste-Amerika Vancouver Seattle Calgary Denver San Francisco Los Angeles Phoenix Dallas/Fort Worth Houston Mexiko City Sao Paulo Rio de Janeiro Buenos Aires bei Preisen ("Fare") zwischen 196/211 bis 10.226 Pound (One Way, Return, Firstclass) zwischen 129,70 bis 405,90 Pound Flughafensteuer (inclusive U.S Goverment TAX; U.K. Goverment TAX) --£129,70 // £223,20 £231,40 £232,30 £216,50 £329,10 £335,10 £336,30 £337,70 £405,90-- bei Fluegen mit Britsch Airways London Heathrow Terminal 5 nach Nordamerika Mittelamerika Suedamerika. 213.123.206.27 15:19, 2. Aug. 2009 (CEST)


Quelle

FAZ Nr. 127 4 Juni 2007 Seite 23 Ist Ex SPD-Parteichef, Ex-Finanzminster Oskar Lafontaine ein Steuerhinterzieher?

Ergänzungswünsche

Steuern sind erzwungene Abgaben, die der Staat erhebt kraft seiner Staatsmacht, so wie einst die Raubritter Reisende ausbeuteten. Die so erpressten Abgaben sind sittlich nicht zu begründen. Wenn der Staat dem Untertanen gratis Leistungen erbringt (welche?), sollte der lieber dafür zahlen und keine Steuern abführen. So bleibt er frei. Es sollte in der historischen Darstellung die genaue Höhe der Steuern und der Gesamtbelastung des Einzelnen dargestellt werden, um einen Vergleich mit der heutigen Situation zu ermöglichen.

hundert verschiedene Steuern

Es gibt sehr viele verschiedene Steuern, hier sind aber nur ein paar wenige aufgeführt. Wo finde ich den grossen Überblick?--Hans W 21:03, 13. Dez. 2009 (CET)

Unter Steuerrecht (Deutschland), Steuerrecht (Österreich) usw. Ist alles in diesem Artikel verlinkt. --Wikiwatchers 21:31, 13. Dez. 2009 (CET)


Alt

Ist Steuer nicht etwas ganz anderes? Das Steuer beschreibt die Schnittstelle Mensch - Maschine die zum steuern besser zum fahren der Maschine unumgänglich ist? selbst wenn der Begriff nicht korrekt ist sollte er doch wenigstens erst mal geklärt werden. Kann mann dies eigentlich im selben Artikel vornehmen?

Finde es schade, dass die Diskussion um das Thema Steuern nicht dazu geführt hat, die Steuern weiter systematisch darzustellen. Statt dessen scheint der Steuerartikel in seiner jetzigen Fassung "stecken zu bleiben". Eine (auch länderübergreifende) Darstellung des Status quo wäre mehr als angebracht. Details, die auch dem Nicht-Fachmann weiterhelfen. Ggf. sollte man sich (im Hinblick auf andere Steuersysteme im europäischen Raum) einer automatischen Übersetzung der andersprachigen Seiten bedienen. Dies würde helfen, die Steuersysteme besser zu vergleichen. Es bringt aber wenig, wenn man über Steuern sagt, dass sie "Grundsätzlich den Tatbestand der Erpressung erfüllen" (siehe unten). Wovon sollen dann öffentliche Sicherheit, Straßen, Sozialhilfe usw. bezahlt werden ...? Mir schwebt nur eine Darstellung des Status quo und diese möglichst länderübergreifend vor. Je detailierter und tiefgehender das Thema dann wird, desto besser. Langfristig wird man an einem europäischen Steuerrecht (vgl. 6. EG-Richtline zur Umsatzsteuer) nicht vorbei kommen. Wikipedia könnte hier durch Mithilfe zur Transparenz einen entscheidenden Schritt beitragen (unbekannter Autor) - 19:00, 04. August 2005

dann pass den Artikel doch einfach entsprechend an.
Uralt (vor 2007-06)

erledigtErledigt – --Saibo (Δ) 21:40, 30. Apr. 2010 (CEST)

Abrechnung

Eine Zwischenüberschrift mit nichts darunter – ist das Absicht? --Julia_L 19:14, 26. Mai 2010 (CEST)

hier eingefügt - die anderen Überschriften, die da dazukamen, sind mittlerweile mit Text gefüllt. Diese fehlt wohl noch. Habe sie auskommentiert. So halbfertig gehört das nicht in einen Artikel. Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:52, 26. Mai 2010 (CEST)